Erfassung und Behandlung von Beschwerden der Studierenden an der Universität Greifswald Prozessbeschreibung und Programmablaufplan

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1 Universität Greifswald, Qualitätssicherung, Greifswald Der Rektor Integrierte Qualitätssicherung Studium und Lehre Dr. Andreas Fritsch Leiter der Stabsstelle Telefon: Telefax: Az. Bearb.: Antonia Geisler 21. September 2012 Erfassung und Behandlung von n der Studierenden an der Universität Greifswald Prozessbeschreibung und Programmablaufplan Rechtliche Grundlagen Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V) 1 Grundordnung der Universität Greifswald (GO) 2 Richtlinie gegen sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt (RL) 3 Weitere Grundlagen Hochschulrektorenkonferenz (HRK): Nationaler Kodex für das Ausländerstudium an deutschen Hochschulen (NK) 4 Inhaltsübersicht a) n im Bereich Studienorganisation... 2 b) n im Bereich Studieninhalte... 3 c) n zur Benotung einer Prüfungsleistung... 3 d) n über Lehrende... 4 e) Individuelle Probleme... 5 f) n von ausländischen Studierenden... 5 g) n von behinderten und chronisch kranken Studierenden Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Stabstelle Integrierte Qualitätssicherung in Studium und Lehre Domstraße 20a, R 34 Hausanschrift: Greifswald Postanschrift: Greifswald Telefon Telefon Telefon

2 h) n im Bereich der Gleichstellung sowie sexuellen Diskriminierung und Gewalt a) n im Bereich Studienorganisation Bei n im Bereich der Studienorganisation handelt es sich größtenteils um personenunabhängige Schwierigkeiten, die vor allem die folgenden Themenfelder betreffen: Anmelde-, Bewerbungs- und Zulassungsverfahren Prüfungsorganisation und -verfahren Überschneidungen von Lehrveranstaltungen Bei Problemen im Bereich der Studienorganisation wenden sich die Studierenden persönlich, per oder, wenn vorhanden, per Online-Kontaktformular, entweder a) an den Vorsitzenden des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) oder direkt an den/die AStA-Referenten/in für Studium und Lehre, b) an den Studiendekan der Fakultät oder c) an die jeweils zuständigen Fachschaftsräte und d) Fachstudienberater. Bei Bedarf kann der Studierende zunächst in einem persönlichen Gespräch die Gründe für seine darlegen. 1. n zu Prüfungsorganisation und -verfahren sowie Anmelde-, Prüfungs- und Zulassungsverfahren: In diesem Fall suchen die Ansprechpartner zunächst das Gespräch mit den Leitern und zuständigen Mitarbeitern im Zentralen Prüfungsamt sowie im Studierendensekretariat. Falls hier keine Lösung gefunden werden kann, sind Studiendekanat und/oder der Prorektor für Studium und Lehre die nächste Anlaufstelle. 2. n bzgl. Überschneidungen von Lehrveranstaltungen: Der gewählte Ansprechpartner versucht in diesem Fall die über dezentrale Verantwortliche wie das Studiendekanat, die betroffenen Institute und/oder die jeweiligen Fachstudienberater zu klären. Lässt sich das Überschneidungsproblem nicht auflösen, werden entweder individuelle Regelungen mit den betroffenen Dozenten getroffen oder der AStA und die Fachschaftsräte informieren über verschiedene Möglichkeiten, die Überschneidung zu kompensieren bzw. die durch die Überschneidung verpassten Lehrinhalte nachzuholen. Grundsätzlich gilt: Auf Wunsch wird die eines Studierenden, wenn möglich, anonym behandelt. Des Weiteren wird eine Zusammenarbeit der verantwortlichen Stellen der Universität angestrebt, um eine Verbesserung für Studierende zu erreichen.

3 3 b) n im Bereich Studieninhalte Unter n, die konkrete Studieninhalte betreffen, lassen sich insbesondere die folgenden Themen fassen: Anforderungen/Workload konkrete Inhalte von Veranstaltungen Bewertung/Benotung Handelt es sich um n zu konkreten Studieninhalten sind zunächst die jeweiligen Lehrpersonen die direkten Ansprechpartner. Möchte der Studierende seine anonym darlegen, sind der jeweilige Fachschaftsrat sowie der Fachstudienberater weitere Anlaufstellen, um die mittelbar vorzutragen. Im Falle von zu hohen Anforderungen im Seminar oder eines überhöhten Workloads (ob objektive oder subjektive Wahrnehmung) wird dem/den Studierenden geraten, bzgl. des wahrgenommenen Problems mit der Lehrperson ins Gespräch zu treten. Fachschaftsrat und/oder Fachstudienberater können an dem Gespräch als Vermittler teilnehmen, um bei eventuellen Konflikten zwischen den Parteien schlichtend einzugreifen. Wird im Gespräch keine Einigung erzielt, muss ggf. die Institutsleitung hinzugezogen werden. c) n zur Benotung einer Prüfungsleistung Betrifft die eines Studierenden die Benotung einer Prüfungsleistung wird im Idealfall zunächst das Gespräch mit dem Prüfer gesucht, der die Benotung vorgenommen hat. Kann die im gemeinsamen Gespräch nicht geklärt werden, hat der Studierende die Möglichkeit beim Zentralen Prüfungsamt schriftlichen Widerspruch einzulegen. Das Prüfungsamt bittet den Prüfer daraufhin um schriftliche Stellungnahme. Hält der Prüfer an seiner Bewertung fest und begründet dies entsprechend, muss ein Zweitgutachten eingeholt werden. Kommt das Zweitgutachten zum gleichen Ergebnis wie das Erstgutachten, gilt die ursprüngliche Benotung.

4 4 d) n über Lehrende n von Studierenden, die sich auf bestimmte Personen beziehen, betreffen in der Regel die folgenden Themen: persönliches Verhalten des Dozenten Gestaltung der Lehre/der Lehrveranstaltung Betreuung durch Dozierende (konkrete Lehrveranstaltung) oder Fachberater (allgemein im Studienfach) 1. Bei personenbezogenen n läuft das management in den meisten Fällen dezentral ab. Im Idealfall sucht der Studierende das Gespräch mit dem Dozenten und trägt ihm die vor. Desweiteren besteht die Möglichkeit, sich mit der an den jeweiligen Fachschaftsrat zu wenden. Dieser setzt sich nach einem ausführlichen Gespräch mit dem Studierenden entweder direkt mit dem Dozenten in Verbindung oder wählt zunächst den Umweg über wenn nicht selbst von der betroffen den geschäftsführenden Direktor des Instituts oder den zuständigen Fachstudienberater, die dann wiederum mit dem betroffenen Dozenten das Gespräch suchen. In allen Fällen erhält der Dozent die Möglichkeit der Stellungnahme. Ein klärendes Gespräch kann, die Gesprächsbereitschaft des Dozenten vorausgesetzt, nur stattfinden, wenn der Studierende auf seine Anonymität verzichtet. 2. Eine zweite Möglichkeit der über einen Dozenten besteht, wenn die Lehrveranstaltung des Dozierenden von der Integrierten Qualitätssicherung (IQS) evaluiert wird. In den Abschnitten Lehrperson: Engagement und Lehrkompetenz, Lehrperson: Feedback und Betreuung sowie im Rahmen der offenen Frage Was könnte verbessert werden?, kann der Studierende den Dozenten entsprechend bewerten. Nach der Auswertung der Fragebögen durch die IQS erhält die Lehrperson einen Bericht über die Ergebnisse, welcher anschließend gemeinsam mit den Seminarteilnehmern besprochen werden soll. Über das Ausfüllen des Fragebogens erhält der Studierende die Möglichkeit, seine anonym mitzuteilen, da die Antworten aber überwiegend vorgegebenen sind, fällt die Formulierung der weniger präzise aus. Desweiteren kann zunächst außer durch die anschließende Besprechung der Evaluationsergebnisse im Seminar kein Einzelmanagement der erfolgen. Das Ergebnis der Lehrveranstaltungsevaluation kann jedoch genutzt werden, um eine objektivere Beurteilung des Verhaltens der von der betroffenen Lehrperson zu erhalten. Dazu eignet sich auch der von der IQS angebotene Gesamtbericht aller Lehrveranstaltungsevaluationen einer Lehrperson, um ein persönliches Lehrportfolio zu erstellen.

5 5 e) Individuelle Probleme Zu den von Studierenden geäußerten individuellen bzw. persönlichen n gehören größtenteils die folgenden Probleme: Finanzen Familiensituation Krankheit Bei persönlichen Problemen ist offiziell die Allgemeine Sozialberatung/Psychologische Beratung des Studentenwerks die zentrale Anlaufstelle. Je nachdem, an wen sich der Studierende im ersten Schritt wendet, wird er in der Regel dorthin weitergeleitet. Hier findet zunächst ein Erstgespräch mit dem Sozialberater statt, welches streng vertraulich behandelt wird. Anschließend entscheiden die Mitarbeiter der Sozialberatung, ob das Problem des Studierenden innerhalb der Sozialberatung gelöst werden kann oder der Studierende ggf. an die Rechtsberatung, psychologische Beratung etc. überwiesen wird. Im Falle einer Überweisung an die psychologische Beratung erfolgt die Betreuung entweder direkt dort oder gerade bei einem umfassenden Therapiebedarf durch Weiterleitung an einen Fachtherapeuten. Je nach bieten sich weitere Gespräche an, z.b. im Falle von Prüfungsangst oder einer schwereren Krankheit mit den Fachstudienberatern der jeweiligen Studienfächer. Im Idealfall sucht der Studierende das Gespräch mit den beteiligten Akteuren, wobei die Möglichkeit der Gesprächsbegleitung durch Mitarbeiter der Sozialberatung besteht. f) n von ausländischen Studierenden Zu den von ausländischen Studierenden geäußerten n gehören größtenteils die folgenden Probleme: Herkunft/Religionszugehörigkeit/Diskriminierung schlechte Betreuung Probleme mit Behörden Finanzen 1. In Fällen von Diskriminierung können sich ausländische Studierende an die stelle für ausländische Studierende wenden ( 3 Abs.7 LHG M-V; 2 Abs.11 GO). An der Universität Greifswald nimmt der Prorektor für internationale Angelegenheiten diese Aufgabe wahr. Desweiteren besteht die Möglichkeit, die zunächst bei dem/der AStA-Referenten/in für Studierendenaustausch und ausländische Studierende vorzutragen ( 24 Abs.2 Nr.8; LHG M-V). Die Beauftragten beraten zunächst die führer in einem gemeinsamen Gespräch und setzten sich anschließend das Einverständnis der Betroffenen vorausgesetzt mit den von der betroffenen Personen und/oder Einrichtungen in Verbindung. 2. Bei n, die die Nichteinhaltung des von der HRK erlassenen Nationalen Kodexes für das Ausländerstudium an deutschen Hochschulen betreffen (z.b. keine angemessene fachliche, sprachliche und soziale Betreuung), ist der Prorektor für internationale Angelegenheiten zuständig. Wenn das Problem nicht innerhalb der Universität gelöst werden kann, haben ausländische Studierende die Möglichkeit, sich an eine bei der HRK eingerichtete gemeinsame Vermittlungsstelle zu wenden (V. NK). 3. Bei Problemen mit Behörden, z.b. der Ausländerbehörde, wenden sich die Studierenden in erster Linie an den AStA, wo sie der/die Referent/in für Studierendenaustausch und ausländische Studie-

6 rende berät. Ggf. tritt der AStA in Kontakt mit der jeweiligen Behörde, um sich erstens ein objektives Bild zu machen und zweitens das Problem zu klären bzw. das weitere Vorgehen mit der jeweiligen Behörde sowie dem ausländischen Studierenden abzusprechen. 4. Bei finanziellen Problemen, z.b. als Folge von abgeschlossenen Verträgen (Versicherung, Mobilfunk etc.), informieren und unterstützen die Sozialberatung sowie die Rechtsberatung des Studentenwerks. Auch der AStA ist ein möglicher Absprechpartner an der Universität. Der AStA kann das Problem entweder mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln lösen oder leitet die ausländischen Studierenden an die Sozialberatung das Studentenwerks oder dessen Rechtsberatung weiter. g) n von behinderten und chronisch kranken Studierenden Behinderte oder chronisch kranke Studierende finden im Beauftragten für die Belange behinderter und chronisch kranker einen Ansprechpartner ( 3 Abs.4 5, 89 LHG M-V; 2 Abs.11, 34 GO). Ist z.b. in einem Gebäude die Barrierefreiheit nicht gegeben, kontaktiert der/die Beauftragte die von der betroffenen Einrichtungen und sucht gemeinsam mit diesen sowie dem/der führer/in nach Lösungen. Auch das Studentenwerk steht behinderten und chronisch kranken Studierenden informierend und beratend zur Seite. h) n im Bereich der Gleichstellung sowie sexuellen Diskriminierung und Gewalt 1. Unterstützung bei n, die den Bereich der Gleichstellung betreffen, finden Studierende bei den Gleichstellungsbeauftragten der Universität ( 3 Abs.2, 4, 88 LHG M-V; 2 Abs.10 GO) sowie dem/der AStA-Referenten/in für Gleichstellung. Je nach Ansprechpartner und wird mit den betroffenen Personen und Einrichtungen im Gespräch nach einer gemeinsamen Lösung gesucht. Eine Teilnahme des Studierenden ist dann möglich, wenn dieser auf Anonymität verzichtet. 2. Im Falle sexueller Diskriminierung dient die Richtlinie gegen sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ( 2 Abs.1 LHG M-V; 33 GO) als Orientierung zum weiteren Vorgehen. Der/die Betroffene kann sich an die folgenden Ansprechpartner wenden: a) an den/die AStA-Referent/in für Gleichstellung: Der/Die Referent/in berät die Betroffenen und setzt sich das Einverständnis der Betroffenen vorausgesetzt mit dem/der Gleichstellungsbeauftragten der Universität in Verbindung. In Absprache mit den Betroffenen und evtl. nach einem weiteren Beratungsgespräch leitet der/die Gleichstellungsbeauftragte Mitteilungen an die Universitätsleitung weiter ( 5 Abs.3 RL). b) an die Gleichstellungsbeauftragten der Universität: Hier werden die Betroffenen zunächst beraten. Mit ihrem Einverständnis leitet die/der Gleichstellungsbeauftragte Mitteilungen an die Universitätsleitung weiter ( 5 Abs.3 RL). c) an die Universitätsleitung ( 5 Abs.6 RL) Die Universitätsleitung nimmt eine interne Untersuchung vor, nach deren Abschluss die Gleichstellungsbeauftragten über das Ergebnis zu informieren sind. Die Universitätsleitung kann daraufhin die folgenden Maßnahmen ergreifen: Erweist sich die Anschuldigung als berechtigt, wird mit dem Beschuldigten ein Personalgespräch geführt, eine mündliche oder schriftliche Ermahnung oder eine schriftliche Abmahnung erteilt, die Umsetzung der beschuldigten Person an einen anderen Arbeitsplatz innerhalb der Universität und/oder die Einleitung von Maßnahmen nach der Landesdisziplinarordnung M-V veranlasst, die verhaltensbedingte Kündigung in die Wege geleitet, ein Hausverbot ausgesprochen (Ausschluss von der Nutzung von Einrichtungen der Universität Greifswald, Ausschluss von bestimmten Lehrveranstaltungen), die 6

7 Exmatrikulation in die Wege geleitet oder eine Strafanzeige durch den/die Rektor/in vorgenommen ( 6 RL). Erweist sich die anfängliche Beschuldigung als unbegründet, dürfen der beschuldigten Person keine weiteren Nachteile entstehen ( 5 Abs.9 RL). Es gilt: Arbeits- und dienstrechtliche Maßnahmen, die auf den Vorwurf sexueller Belästigung gestützt werden, dürfen allein von dem/der Rektor/in veranlasst werden ( 5 Abs.7 RL). 7 Stand: gez. Dr. Andreas Fritsch Leiter der Stabsstelle Integrierte Qualitätssicherung in Studium und Lehre Anlagen Erfassung und Behandlung von n der Studierenden an der Universität Greifswald Programmablaufplan (Abbildung)

8 8 Abbildung 1: Verfahren bei n im Bereich Studienorganisation Akteure Verfahrensschritte Akteure AStA FSR Studiendekan Fachberater Gespräch/ Darstellung der Prüfungsorganisation und -verfahren Anmelde-, Prüfungs- und Zulassungsverfahren Überschneidung von Lehrveranstaltungen Zentrales Prüfungsamt Studierendensekretariat Gespräch/ Suche nach Lösung Gespräch/ Suche nach Lösung Studiendekanat Institute/Fachberater Lösung des Problems Lösung des Problems Studiendekanat Prorektor für Studium und Lehre Gespräch/ Suche nach Lösung individuelle Vereinbarungen und Dozent/en der betroffenen Veranstaltung/en Lösung des Problems informieren über Kompensationsmöglichkeiten AStA und/oder FSR

9 9 Abbildung 2: Verfahren bei n im Bereich Studieninhalte Akteure Verfahrensschritte Akteure Wunsch auf Anonymität Lehrperson Gespräch/ Suche nach Lösung FSR Fachberater Lösung des Problems Institutsleitung

10 10 Abbildung 3: Verfahren bei n zur Benotung einer Prüfungsleistung Akteure Verfahrensschritte Akteure Prüfer Gespräch/ Auswertung der Prüfung Klärung Zentrales Prüfungsamt schriftlicher Widerspruch Bitte um schriftliche Stellungnahme Prüfer überzeugende Begründung der Benotung Zentrales Prüfungsamt Einholung Zweitgutachten Änderung und Eintrag der Prüfungsnote Prüfer Zentrales Prüfungsamt Zweitgutachter Zustimmung zur Benotung des Erstprüfers es bleibt bei der ursprünglichen Note

11 11 Abbildung 4: Verfahren bei n über Lehrende Akteure Verfahrensschritte Akteure Wunsch auf Anonymität Lehrperson Gespräch/ Möglichkeit der Stellungnahme FSR Fachberater Institutsdirektor Klärung Lehrveranstaltungsevaluation objektivere Beurteilung der Lehrperson mgl. Diskussion der Ergebnisse im Seminar Lehrperson Studierende/r

12 12 Abbildung 5: Verfahren bei individuellen Problemen Akteure Verfahrensschritte Akteure Studentenwerk/ Allgemeine Sozialberatung Erstgespräch Klärung Studentenwerk/ Psychologische Beratung ggf. Überweisung an Studentenwerk/ Rechtsberatung ggf. Überweisung an Fachtherapeut Studentenwerk/ Sozialberatung Bei Bedarf weitere Gespräche z.b. Fachstudienberater

13 13 Abbildung 6: Verfahren bei n von ausländischen Studierenden Akteure Verfahrensschritte Akteure Diskriminierung Nichteinhaltung des Nationalen Kodexes Probleme mit Behörden finanzielle Probleme Prorektor für internationale Angelegenheiten und/oder AStA Studentenwerk/Allg. Sozialberatung und/oder AStA Beratungsgespräch Prorektor für internationale Angelegenheiten und/oder AStA Kontaktaufnahme/ Gespräch Kontaktaufnahme/ Gespräch Studentenwerk/Allg. Sozialberatung bzw. Rechtsberatung von der betroffene Person/Einrichtung Behörde uniinterne Klärung Besprechen des weiteren Vorgehens Studentenwerk Behörde Vermittlungsstelle der HRK

14 Abbildung 7: Verfahren bei n von behinderten/chronisch kranken Studierenden 14 Akteure Verfahrensschritte Akteure Beauftragter für behinderte und chronisch kranke Studierende von der betroffene Einrichtung Darstellung der Kontaktaufnahme/ Gespräch Beauftragter für behinderte und chronisch kranke Studierende Lösung Information/ Hilfestellung Studentenwerk/Allg. Sozialberatung bzw. Rechtsberatung

15 15 Abbildung 8: Verfahren bei n im Bereich der Gleichstellung sowie sexuellen Diskriminierung und Gewalt Akteure Verfahrensschritte Akteure Gleichstellung sexuelle Diskriminierung und Gewalt Gleichstellungsbeauftragte AStA Universitätsleitung Erstgespräch mit Studierendem Kontaktaufnahme/ Gespräch von der betroffene Person/Einrichtung interne Untersuchung keine weiteren Nachteile Anschuldigung berechtigt Universitätsleitung Beschuldigte Person Maßnahmen nach 5 6 RL

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