Ihre Sicherheit 19,90 29,90. Unsere Qualität GERÄTESCHUTZ-PRODUKTE. electronic4you. Alles Gute für Sie!

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1 Die ÄTECHUT-PRODUKTE Unsere Qualität Ihre icherheit 36 Monate arantie & ewährleistung inkl. 36 Monate eräteschutz ab 19,90 Einmalzahlung für 36 Monate 60 Monate arantie & ewährleistung inkl. 60 Monate eräteschutz ab 29,90 Einmalzahlung für 60 Monate lles ute für ie! /geraeteschutz E R ÄT E C H U T - P R O D U K T E T FOTO CMCORD HNDY TBLET HIFI NOTEBOOK DRUCK FETPLTTEN HEIMKINO MIN HUHLT KÜHLEN BODENPFLEE BÜELN KFFEE UBEHÖR

2 Die eräteschutz-produkte I. Produktinformation Die eräteschutzprodukte decken durch eine einmalige ahlung der Prämie beim Kauf eines Neugerätes unvorhersehbare und plötzlich eintretende Hardwareschäden, die an dem versicherten erät während der Laufzeit (drei oder fünf ) entstanden sind, und je nach chutzproduktvariante auch das bhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchsdiebstahl oder Raub. Der chutz gilt weltweit und, wenn vom Hersteller vorgesehen, auch bei gewerblicher Nutzung. Ein chutzprodukt kann nur gleichzeitig mit dem Kauf eines Neugerätes abgeschlossen werden. Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Elektronikversicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dieser Produktinformation und den unter Punkt II abgedruckten llgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung, tand (BEL 2012). Lesen ie deshalb die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig. 1. Welche rt der Versicherung bieten wir Ihnen an? Wir bieten Ihnen eine Elektronikversicherung für Elektrogeräte in mehreren Varianten an. Wir übernehmen die Reparaturkosten Ihres beschädigten Elektrogerätes durch ein von uns bestimmtes, autorisiertes erviceunternehmen. Bei einem Totalschaden des versicherten erätes erhalten ie Ersatz nach 6 BEL Welche Risiken sind versichert, welche sind nicht versichert? us der folgenden Übersichtstabelle ersehen ie, bezogen auf die jeweilige chutzproduktvariante, welche Risiken für welche eräte bzw. Teile und ubehör versichert sind und wofür elbstbehalte anfallen. Detaillierte Informationen finden ie in den 1 und 2 BEL Der elbstbehalt ist unter 6 bs. 5 BEL 2012 beschrieben. Übersichtstabelle: ÄTECHUT E ÄTECHUT B ÄTECHUT ÄTECHUT elbstbehalt B I C Materialfehler ja ja ja ja Herstellungsfehler ja ja ja ja gewerbliche Nutzung ja ja ja ja mitverpacktes Originalzubehör ja ja ja ja Motorschaden / Lagerschaden ja ja / nein 1 ja ja alle Elektrogeräte versicherbar 2 ja nein 3 ja ja Ungeschicklichkeit VN 4 nein ja ja ja x Bedienungsfehler VN nein ja ja ja x Fall- / Bruch- / turzschaden VN nein ja ja ja x Wasser- / Feuchtigkeitsschaden VN nein ja ja ja x 5 Wasser- / Feuchtigkeit Elementar nein ja ja ja turm / Frost / teinschlag Elementar nein ja ja ja Blitzschlag / Brand / Explosion nein ja ja ja Über- / Unterspannung / Kurzschluss nein ja ja ja mechanische ewalt / Elementar nein ja ja ja Implosion / Wirkung unter Unterdruck nein ja ja ja Brand / Versengen / Verschmoren nein ja ja ja laskeramikbruch nein ja ja ja x 6 Wasser / Feuchtigkeit durch Witterung nein nein ja ja Einbruchsdiebstahl / Raub nein nein ja ja x Verschleiß / Verschleißteile nein nein nein ja Einbruchsdiebstahl Verkehrsmittel nein nein nein ja x Diebstahl nein nein nein ja x Reinigung / Verstopfung / Verkalkung nein nein nein ja Fernbedienungen nein nein nein ja kkus, keine Batterien nein nein nein ja Verbrauchsmaterial nein nein nein nein Prämienzahlung einmalig einmalig einmalig einmalig Minimum Herstellergarantie 1 Jahr 1 Jahr 1 Jahr 1 Jahr Versicherungsort weltweit weltweit weltweit weltweit 1: gilt nur für EconomyClass: Motorschäden sind gedeckt (exkl. Verschleißteile), Lagerschäden sind nicht gedeckt 2: Es können, je nach chutzproduktvariante, Elektrogeräte der folgenden Kategorien versichert werden: Desktop Computer, Computerperipherie (Drucker, Monitore, etc.), Fax-, nrufbeantworter- und Telefongeräte, Handys, martphones, Taschencomputer, PDs, Navigationsgeräte, Notebooks, Laptops, Projektoren/Beamer, pielekonsolen, Digitalkameras,-, DVD-, T-, Video- und udiogeräte sowie Haushaltsgeräte 3: gilt nur für EconomyClass: Handys, martphones oder Kaffeemaschinen sind in dieser Klasse nicht versicherbar 4: VN bedeutet Versicherungsnehmer 5: bei Wasser und Feuchtigkeitsschäden VN wird nur bei Ungeschicklichkeit des Versicherungsnehmers ein elbstbehalt abgezogen 6: bei laskeramikschäden wird nur bei Ungeschicklichkeit des Versicherungsnehmers ein elbstbehalt abgezogen eite 2 von 11 C O N O M Y C L U I N E C L F I R T C L E R ÄT E C H U T - P R O D U K T E T FOTO CMCORD HNDY TBLET HIFI NOTEBOOK DRUCK FETPLTTEN HEIMKINO MIN HUHLT KÜHLEN BODENPFLEE BÜELN KFFEE UBEHÖR

3 3. Wie hoch ist die Prämie und wann müssen ie diese Prämie bezahlen? Prämienfälligkeit: Versicherungsbeginn: Vertragslaufzeit: chutzproduktvarianten: Versicherungsprämie: mit Erwerb des erätes Datum des erätekaufes wahlweise 3 oder 5 Basic, EconomyClass, BusinessClass, FirstClass, je nach Leistungswunsch des Kunden abhängig vom Kaufpreis des erätes (siehe unten) 5 R T CL FI 3 R ÄTECHUT E CL 1 5 IN ÄTECHUT FI ab 0,67 E CL FI O O 39,90 59,90 99,90 139,90 239,90 439, IN EC 1 L MY C ab 0,83 T CL Einmal-Prämien in ÄTECHUT BU ab 0,50 5 NO ab 0,55 L MY C theor. monatlich 29,90 39,90 89,90 159,90 289,90 NO ÄTECHUT ÄTECHUT R E CL Einmal-Prämien in ÄTECHUT BU 29,90 39,90 99,90 179,90 359,90 19,90 29,90 49,90 129,90 249,90 5 B IC B IC EC 3 erätepreis in inkl. Mwt. bis 250,00 500, , , , ,00 2 IN ÄTECHUT O ÄTECHUT ÄTECHUT BU EC Einmal-Prämien in 3 NO L MY C Einmal-Prämien in B IC ÄTECHUT ÄTECHUT ÄTECHUT Bei bschluss eines der chutzprodukte ist der Preis des zu schützenden erätes zu beachten. bhängig von diesem Preis ergibt sich dann, je nach gewähltem chutzprodukt, die Versicherungsprämie. Diese Prämie sowie die Deckung für das erät beziehen sich immer auf den angeschriebenen bzw. publizierten Verkaufspreis des erätes inkl. Mehrwertsteuer ohne uschüsse (tützungen z.b. durch Hersteller oder Provider) oder Rabatte. T CL 49,90 99,90 129,90 209,90 389,90 89,90 129, ,90 549,90 99,90 149,90 189,90 279,90 489,90 99,90 139,90 199,90 259,90 399,90 699,90 ab 1,39 ab 1,17 ab 1,94 ab 1,67 1: keine Handys, martphones oder Kaffeemaschinen 2: die ngabe der theoretischen, monatlichen ahlungen entspricht immer der Einmalprämie durch die nzahl der Laufzeitmonate. Die Darstellung von ab bezieht sich auf den erätepreis bis 250,00 und muss für die anderen Preisstaffeln extra gerechnet werden. lle Prämien verstehen sich als Versicherungsprämien inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer. Die Prämie für das jeweilige chutzprodukt ist pro zu schützendem erät nur einmal zu bezahlen. Der Versicherungsschutz gilt sodann für die gesamte ausgewählte Laufzeit ab dem Datum des erätekaufes. 4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Es können nicht alle chadensfälle versichert werden, sonst wäre die Prämie erheblich höher. Daher sind einige Fälle aus dem Versicherungsschutz ausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere: - - Material- und Herstellungsfehler während der arantiezeit des Herstellers (durch Hersteller / Händler abgedeckt) Haftpflicht-, achfolge- und Vermögensschäden Diese ufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten der usschlussgründe finden ie in 2 bs. 2 BEL Welche Pflichten haben ie bei Vertragsschluss? Bei Vertragsschluss muss die Prämie vollständig gezahlt sein, damit ie ab Versicherungsbeginn/Kauf Versicherungsschutz haben. 6. Welche Pflichten haben ie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? ie sind für das gekaufte und geschützte erät selbst verantwortlich. Dies schließt einen sorgsamen, sorgfältigen Umgang mit dem erät sowie eine sichere und vorausschauende Verwahrung, auch während des Transportes oder Tragens, mit ein. Welche Verpflichtungen konkret bestehen, entnehmen ie bitte 13 bsätze 1 und 2 BEL Beachten ie die Verpflichtungen mit orgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für ie haben. Je nach chwere der Pflichtverletzung können ie ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Näheres entnehmen ie bitte 13 bs. 3 BEL Welche Pflichten haben ie im chadensfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Versuchen ie den chaden gering zu halten, ohne Ihre eigene icherheit zu gefährden. Wenn ein chadensfall eingetreten ist, melden ie diesen unverzüglich (im Normalfall innerhalb von zwei Werktagen). m einfachsten und schnellsten können ie die chadensmeldung im Web unter oder in Ihrer Händler-Filiale durchführen. Erleichtern ie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des chadens festzustellen. Weitere Informationen hierzu finden ie in 13 BEL Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt zum eitpunkt des Kaufes und der gleichzeitigen ahlung der Prämie gemäß 8 bs. 1 BEL Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei n, können ie diesen, wenn ie Verbraucher im inne des 1 bs. 1 2 Kch sind, bereits zum Ende des dritten s oder jedes darauf folgenden s unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherungsschutz endet exakt 3 oder 5 nach dem eräte-rechnungsdatum, im Falle eines Totalschadens oder einer unwirtschaftlichen Reparatur gemäß 9 bs. 2 BEL 2012 zum eitpunkt der ewährung des chadenersatzes oder der chadenersatzablehnung durch den Versicherer. eite 3 von 11 T FOTO CMCORD HNDY TBLET HIFI NOTEBOOK DRUCK FETPLTTEN HEIMKINO MIN HUHLT KÜHLEN BODENPFLEE BÜELN KTE DU CH c tr o ni c4y ou E R ÄT E e le UT-PR KFFEE O UBEHÖR

4 9. Warum sollten ie Ihr erät registrieren? ichern ie sich eine noch schnellere chadensbearbeitung und registrieren ie Ihr geschütztes erät unter in unserer Datenbank. Die Registrierung erfolgt auf freiwilliger Basis. Die chadensabwicklung wird durch die dann vereinfachten Kontrollmechanismen erheblich beschleunigt. Eine Nichtregistrierung stellt keine Einschränkung der Versicherungsleistung dar. 10. Wie ist der Versicherungsschein / Versicherungsvertrag gestaltet? Jedes chutzprodukt stellt eine eigene Versicherung dar. Der Versicherungsschein besteht aus dieser Produktinformation mit den beigeschlossenen Bedingungen BEL 2012 und der Originalrechnung aus dem Kauf des versicherten erätes. uf dieser Originalrechnung müssen auch das chutzprodukt sowie die Versicherungsprämie aufscheinen. 11. Partner des Versicherungsnehmers Beauftragter der Versicherung / Versicherungsbetreuer 11.1 Der Versicherungsbetreuer ist Ihr nsprechpartner für alle Fragen zu den chutzprodukten und zur chadensabwicklung. itonia it-insurance & service Versicherungsberatungs- und DienstleistungsgmbH Kärntner Ring 5-7, 1010 Wien, Österreich Homepage: Kontakt: Firmenbuch H Wien, FB Nr b 11.2 Versicherungsunternehmen und Ihr Vertragspartner mtrust International Underwriters Limited Dublin 2, 40 Westland Row, Irland Homepage: Firmenbuchnummer: mtrust International Underwriters Limited ist ein in Irland mit der Firmenbuchnummer registriertes Versicherungsunternehmen mit itz in Dublin an obiger dresse. mtrust International Underwriters Limited ist autorisiert und reguliert von der Central Bank of Ireland. Die Hauptgeschäftstätigkeit ist der internationale Vertrieb aller rten von chaden- und Unfallversicherungen Händler Der erätehändler, die mbh, ist der Vermittler der Versicherung. eine Daten befinden sich auf der eräterechnung. Die nmeldung eines chadens erfolgt über den Versicherungsbetreuer, die itonia mbh, oder eine Händler-Filiale. ämtliche Beurteilungen und Prüfungen werden durch die Versicherung oder deren Beauftragte durchgeführt. 12. Rechtsgrundlagen der Versicherung Es liegen die im Folgenden angeführten llgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (BEL 2012) der Versicherung in der Fassung vom zugrunde. Diese Produktinformation ist eine Kurzfassung der zugrunde liegenden Bedingungen. II. llgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung, tand: (BEL 2012) oweit nicht anders definiert beziehen sich die vorliegenden Bedingungen auf alle chutzprodukte. usätzliche spezielle Bedingungen für einzelne chutzproduktvarianten sind extra ausgewiesen und gelten für die jeweilige chutzproduktvariante nur dann, wenn diese durch den Händler vermittelt und vom Versicherungsnehmer bezahlt wurde sowie auf der entsprechenden Originalrechnung des versicherten Neugerätes auch aufscheint. 1 Versicherte und nicht versicherte achen 1. Versicherte achen Versichert ist das auf der eräte-rechnung näher bezeichnete neue Elektrogerät und das in der Originalverpackung mitverkaufte ubehör. Der eräteschutz bezieht sich immer auf den jeweiligen uslieferungszustand bzw. die uslieferungskonfiguration des geschützten Neugerätes, ohne nachträgliche Umbauten bzw. ufrüstungen, in der Originalverpackung. 2. Nicht versicherte achen Nicht versichert sind bei allen chutzprodukten: 2.1. Wechseldatenträger 2.2. Werkzeuge aller rt 2.3. separat gekauftes ubehör, ugaben und Werbegeschenke 2.4. defekt angelieferte eräte sowie erienfehler des Herstellers 2.5. oftware aller rt (auch Betriebssysteme, Firmware, Treiber, Hilfsprogramme, etc.) 2.6. zusätzlich bzw. nachträglich gekauftes ubehör oder ufrüstungen 2.7. Verschleißteile und sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten achen erfahrungsgemäß repariert oder ausgewechselt werden müssen 2.8. Hilfs- und Betriebsstoffe, vom Hersteller als Verbrauchsmaterial Definiertes, externe Tastaturen, Mäuse und sonstige Eingabegeräte aller rt, Fernbedienungen, Joysticks und andere externe Kontrollgeräte, kkus, Batterien, Toner, Fuser, Tinte, Kohlebürsten, Trommeln, Lager und damit verbundene, untrennbare Teile, Dichtungen und Lampen, etc., auch wenn diese mit dem geschützten erät verpackt sind usgenommen davon und versichert sind bei BusinessClass-chutzprodukten: 2.9. Lager und damit untrennbar verbundene Teile usätzlich ausgenommen und versichert sind bei FirstClass-chutzprodukten: externe Tastaturen, Mäuse und sonstige Eingabegeräte aller rt, Fernbedienungen, Joysticks und andere externe Kontrollgeräte, die als Originalzubehör in der Originalverpackung mit dem geschützten erät gekauft wurden Verschleiß oder bnützung von kkus, die als mitverkauftes ubehör in der Originalverpackung des geschützten erätes enthalten waren (siehe 2 bs. 1, Punkt 1.16) eräteteile, die einen Defekt durch normalen, üblichen Verschleiß oder bnützung aufweisen (siehe 2 bs. 1, Punkt 1.15) eite 4 von 11 E R ÄT E C H U T - P R O D U K T E T FOTO CMCORD HNDY TBLET HIFI NOTEBOOK DRUCK FETPLTTEN HEIMKINO MIN HUHLT KÜHLEN BODENPFLEE BÜELN KFFEE UBEHÖR

5 2 Versicherte und nicht versicherte efahren und chäden 1. Versicherte efahren und chäden Der Versicherer leistet nur Entschädigung für unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen oder erstörungen der versicherten ache (Hardwareschäden) sowie, je nach chutzproduktvariante, für chäden, die durch Einbruchsdiebstahl, Diebstahl, Raub oder durch Verschleiß und bnützung entstanden sind. Unvorhergesehen sind chäden, die der Versicherungsnehmer weder rechtzeitig vorhergesehen hat noch bei der verkehrsüblichen orgfalt hätte vorhersehen müssen. Der Versicherer leistet Entschädigung ausschließlich für Hardware-chäden, die durch die im Folgenden angeführten Ursachen eingetreten sind (taxative ufzählung): Bei allen chutzproduktvarianten durch: 1.1. Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler nach blauf der zumindest einjährigen Herstellergarantie Für EconomyClass-chutzprodukte gilt zusätzlich die Deckung von Hardwareschäden durch: 1.2. Ungeschicklichkeit des Versicherungsnehmers (turz, Bruch, Flüssigkeiten) unter usschluss von chäden durch nicht sorgsame, vorausschauende Verwahrung oder Benutzung. Mit elbstbehalt gemäß 6 bs laskeramikbruch, mit elbstbehalt gemäß 6 bs. 5. Der elbstbehalt bei laskeramikbruch kommt nur dann zur nwendung, wenn der chaden durch Ungeschicklichkeit des Versicherungsnehmers entstanden ist Unmittelbare Wirkung elektrischer Energie infolge Erdschluss, Kurzschluss, Überstrom oder -spannung, Unterspannung, elektrischer ufladung, elektromagnetischer törung 1.5. mechanisch einwirkende ewalt durch egenstände aller rt ohne Eigen- oder Fremdverschulden 1.6. Implosion oder sonstige Wirkung unter Unterdruck 1.7. Wasser oder Feuchtigkeit durch Elementarschäden, chäden an ebäuden (Rohrbruch, etc.) 1.8. Elementarschäden wie Hochwasser, teinschlag, turm, Frost, Überschwemmung, Lawinen 1.9. Rauch und Ruß durch äußere Einwirkung Brand, Blitzschlag, indirekter Blitzschlag, Explosion, nprall oder bsturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung Versengen und Verschmoren, limmen, chwelen oder lühen sowie chäden durch Feuerlöschung Für BusinessClass-chutzprodukte gilt zusätzlich (zu Punkt 1.1. bis 1.11.) die Deckung von Hardwareschäden durch: Unvorhersehbare Witterungsschäden beim geschützten Transport oder Tragen des erätes. Ersetzt werden Witterungsschäden nur soweit diese überraschend und unvorhersehbar eintreten und nicht in Kauf genommen werden (z.b. Telefonieren im Regen) Beraubung, mit elbstbehalt gemäß 6 bs Einbruchsdiebstahl unter der Voraussetzung, dass das versicherte erät nachweislich in einem versperrten und verschlossenen Raum aufbewahrt wurde. Mit elbstbehalt gemäß 6 bs. 5. Für FirstClass-chutzprodukte gilt weiters zusätzlich (zu Punkt 1.1. bis 1.14.) die Deckung von Hardwareschäden durch: normalen, üblichen Verschleiß oder bnützung. Ersetzt werden aber nur Verschleißteile soweit diese nicht vom Hersteller festgelegten Wartungsintervallen unterliegen oder vom Hersteller festgelegte Betriebsstunden überschreiten. Folgeschäden aus Missachtung der vom Hersteller festgelegten Wartungs- oder Tauschvorschriften sind nicht gedeckt. Verbrauchsmaterialien sind in keinem Fall gedeckt Verschleiß oder bnützung von kkus, die als mitverkauftes ubehör in der Originalverpackung des geschützten erätes enthalten waren. Für kkus mit einer Kapazität von über der Hälfte der ursprünglichen ist keine Deckung gegeben Einbruchsdiebstahl aus verkehrsüblichen Kraftfahrzeugen unter der Voraussetzung, dass das versicherte erät nachweislich in einem versperrten und verschlossenen Kraftfahrzeug von außen nicht sicht- und/oder vermutbar im Kofferraum bzw. Handschuhfach aufbewahrt wurde. Eine einfache bdeckung des erätes im Kraftfahrzeugraum durch Kleidungsstücke oder andere Materialien genügt nicht. Mit elbstbehalt gemäß 6 bs Diebstahl mit usnahmen gemäß 2 bs. 2, Punkt Mit elbstbehalt gemäß 6 bs Reinigung, Justage, Verkalkung. Wurden aber vom Hersteller für das geschützte erät festgelegte Wartungsintervalle und/oder Betriebsvorschriften nicht eingehalten, oder vom Hersteller festgelegte Betriebsstunden und mengen überschritten, wird keine Entschädigung geleistet. Ebenso sind Folgeschäden aus Missachtung der vom Hersteller festgelegten Wartungs- und/oder Betriebsvorschriften und/oder Betriebsstunden bzw. -mengen nicht gedeckt. Verbrauchsmaterialien sind in keinem Fall gedeckt. 2. Nicht versicherte efahren und chäden Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen jedenfalls keine Entschädigung für chäden: 2.1. durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers 2.2. durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, ufstand oder innere Unruhen 2.3. durch Kernenergie, nukleare trahlung oder radioaktive ubstanzen 2.4. durch Erdbeben 2.5. durch Terror; chäden an der versicherten ache, die durch Terrorakte verursacht werden, sind nicht versichert. Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer iele, die geeignet sind, ngst oder chrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen durch Einsatz einer ache, deren Reparaturbedürftigkeit dem Versicherungsnehmer bekannt sein musste; der Versicherer leistet jedoch Entschädigung, wenn der chaden nicht durch die Reparaturbedürftigkeit verursacht wurde oder wenn die ache zur eit des chadens mit ustimmung des Versicherers wenigstens behelfsmäßig repariert war 2.7. soweit für sie ein Dritter, etwa als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat. arantien und/oder ewährleistungen Dritter, Leistungen anderer Versicherer, Haftungen oder vertragliche Verpflichtungen Dritter sind von einer Deckung ausgeschlossen bzw. gehen im chadensfall voran 2.8. oder Kosten durch chäden aus Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehlern innerhalb der Herstellergarantie 2.9. oder Kosten durch chäden, die keine Hardwareschäden sind. Dies betrifft auch eventuelle Kosten (Bearbeitungs-, Überprüfungs- oder nalysegebühren, etc.) für chadensanalysen ohne feststellbaren Hardwarefehler durch die Verwendung des geschützten erätes außerhalb der vom Hersteller angegebenen wecke und/oder Betriebs vorschriften sowie chäden, die den vom Hersteller vorgegebenen Betrieb des erätes nicht beeinträchtigen (chäden wie chrammen, Kratzer, etc.) an der oftware aller rt (auch Betriebssysteme, Firmware, Treiber, Hilfsprogramme, etc.). Der Versicherungsnehmer ist für die Pro gramme, die Treiber, den Datenbestand und deren Funktionsfähigkeit selbst verantwortlich. Daten- und oft ware bestand verluste können nicht geltend gemacht werden. Ebenso werden die Reparaturkosten für Probleme mit oftware und Betriebs systemen, Programmierung, Viren, Kompatibilität, Datenrettung, Wiedereinspielen, Datenwiederbeschaffung etc. nicht ersetzt (siehe auch 6 bs. 3.2) durch dritte Personen, durch Reparaturversuche oder Eingriffe dritter Personen bzw. durch Personen ohne entsprechende utori sierung. usgenommen davon sind, je nach chutzproduktvariante, chäden durch Einbruchsdiebstahl, Diebstahl oder Be raubung. ls dritte Person gilt jede Person oder Firma, die weder der Versicherungsnehmer noch die Versicherung oder deren Beauftragter noch ein vom Hersteller oder der Versicherung autorisiertes erviceunternehmen ist. eite 5 von 11 E R ÄT E C H U T - P R O D U K T E T FOTO CMCORD HNDY TBLET HIFI NOTEBOOK DRUCK FETPLTTEN HEIMKINO MIN HUHLT KÜHLEN BODENPFLEE BÜELN KFFEE UBEHÖR

6 2.13. durch Haus-, Nutz- oder Wildtiere durch die Verwendung von falschem oder schadhaftem ubehör (z.b. Halterungen, Unterwassergehäuse) durch Verlieren, Vergessen, unbeaufsichtigtes Liegenlassen selbst für kurze eit oder durch ein Verschwinden des erätes. Ein späteres Wiederfinden kann nicht berücksichtigt werden und impliziert keinesfalls eine Deckung eventueller chäden die angemeldet werden, jedoch durch die Nichteinbringung des erätes nicht nachgewiesen werden können. usgenommen davon sind, je nach chutzprodukt, chäden durch Einbruchsdiebstahl, Diebstahl, Beraubung sowie die gänzliche erstörung des erätes durch Elementarschäden oder Kosten einer eventuellen ltgeräteentsorgung durch langfristige chemische, thermische, mechanische, elektrische oder elektromagnetische Einwirkungen auf das geschützte erät und/oder daraus entstehende Korrosion, Oxidation, Erosion und blagerungen aller rt oder Kosten für ervice- und Wartungsarbeiten. Dies gilt auch bei einer allmählichen Verschlechterung der eräte leistung bei oder in Folge sportlicher Betätigung und/oder durch chweiß oder Kondenswasser durch eine gewerbliche Nutzung des geschützten erätes soweit dieses vom Hersteller nicht für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist. Es gilt hier die rt und Weise der Nutzung sowie die vom Hersteller vorgegebenen Produktionsmengen, Betriebsstunden, Nutzungsvorschriften und -mengen etc. Werden diese Vorgaben überschritten gilt dies als unsachgemäßer ebrauch des erätes durch eine private Nutzung des geschützten erätes soweit die vom Hersteller vorgegebenen Produktionsmengen, Betriebs stunden, Nutzungsvorschriften und -mengen, etc. überschritten werden. Dies gilt als unsachgemäßer ebrauch des erätes. usätzlich gilt: Im Rahmen der Ungeschicklichkeit ist nur die leichte Fahrlässigkeit gedeckt Es gilt jeder chaden, der durch grobe Fahrlässigkeit, Missbrauch, mutwillige Beschädigung, Vorsatz, unsachgemäßen ebrauch, unsachgemäße Verwahrung oder vorhersehbar entstanden ist, als Verletzung der orgfaltspflicht und ist nicht gedeckt Es wird kein Ersatz für Haftpflicht-, achfolge- und Vermögensschäden geleistet. Ebenso sind chadens-folgeschäden in keinem Fall gedeckt. Es wird nur der eräte- Primärschaden bzw. der primäre chadenshergang für eine chadensbeurteilung und eine eventuell folgende Deckung herangezogen Ein chadensfall, der wegen Ungeschicklichkeit des Versicherungsnehmers durch Feuchtigkeit verursacht wurde, ist nur dann als solcher zu betrachten, wenn sich auch umgehend eine Funktionsstörung bzw. ein Funktionsverlust nach einem eindeutigen chadensereignis einstellt. Wird das erät in der Folge weiter verwendet bzw. liegt kein umgehender Funktionsverlust oder kein eindeutiges chadensereignis vor, so ist der chaden durch Korrosion, Oxidation, Erosion oder blagerungen aller rt entstanden und daher nicht gedeckt chäden durch Diebstahl aus folgenden ründen sind nicht gedeckt, wenn das versicherte erät: auch nur kurzfristig unbeaufsichtigt abgestellt oder abgelegt wird sich in einem beliebigen Transportbehältnis oder Kleidungsstück befindet und dieses unbeaufsichtigt, auch nur kurzfristig, abgestellt oder abgelegt wird bei Veranstaltungen, Versammlungen bzw. allen rten von Menschenansammlungen nicht gesichert in Innentaschen von Kleidungsstücken, körpernah bzw. am Körper getragen wird chäden, denen kein eigenständiger Vorfall zugeordnet werden kann, gelten als llmählichkeitsschäden (Umwelt- und/oder benutzungsbedingt) und sind nicht gedeckt. usgenommen davon sind chäden durch Material- und Her stellungsfehler nach blauf der zumindest einjährigen Herstellergarantie sowie bei FirstClass-chutzprodukten chäden durch normalen, üblichen Verschleiß oder bnützung (siehe 2 bs. 1, Punkt 1.15 und 2 bs. 2, Punkt 2.30). Folgende Punkte gelten nicht für FirstClass-chutzprodukte, jedoch für alle anderen chutzproduktvarianten: Der Versicherer leistet, je nach chutzproduktvariante, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für chäden: oder Kosten für Justage- und Reinigungsarbeiten. Dies gilt auch bei einer allmählichen Verschlechterung der eräte leistung. Für FirstClass-chutzprodukte gilt die Regelung aus 2 bs. 1, Punkt oder Wertminderung durch normale, übliche b nützung und Verschleiß. Für FirstClass-chutzprodukte gilt die Regelung aus 2 bs. 1, Punkt durch Kalkschäden jeder rt. Dies gilt als unsachgemäßer ebrauch des erätes. Für FirstClass-chutzprodukte gilt die Regelung aus 2 bs.1, Punkt efahrendefinitionen im inne dieses Vertrages 3.1. Raub liegt vor, wenn nachweislich gegen den Versicherungsnehmer ewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter achen auszuschalten 3.2. Einbruchsdiebstahl liegt vor, wenn jemand fremde achen wegnimmt, nachdem er nachweislich in ein Kraftfahrzeug oder in einen Raum eines ebäudes einbricht, einsteigt oder mit einem nachgemachten, widerrechtlich erlangten chlüssel oder mit einem anderen Werkzeug eindringt, indem er ein Behältnis oder sonst eine perrvorrichtung aufbricht oder mit einem nachgemachten, widerrechtlich erlangten chlüssel oder mit einem anderen Werkzeug öffnet. 3 Versicherungsort 1. tationäre eräte Bei stationären eräten gelten als Versicherungsorte die Räumlichkeiten des Versicherungsnehmers weltweit. 2. Transportable eräte Bei transportablen sowie der Bauart nach im Freien aufstellbaren eräten gilt eine weltweite Deckung. 4 Versicherungswert Der jeweilige Versicherungswert bzw. die Deckung für das erät ist ausgehend vom angeschriebenen bzw. publizierten Verkaufspreis des erätes inkl. Mehrwertsteuer ohne uschüsse (tützungen z.b. durch Hersteller oder Provider) oder Rabatte auf die sich nach der Ersatztabelle in 6 bs. 4. ergebenden Beträge (Taxen) festgelegt. Falls jedoch der Wert eines technisch gleichwertigen Ersatzgerätes unter dem Betrag nach der Ersatztabelle liegt, so gilt der Wert des Ersatzgerätes als Versicherungswert. 5 Versicherte und nicht versicherte Kosten Versichert sind ufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur bwendung und Minderung des chadens für geboten halten durfte. Der Ersatz dieser ufwendungen und die Entschädigung für versicherte achen sind zusammen mit dem Versicherungswert begrenzt. eite 6 von 11 E R ÄT E C H U T - P R O D U K T E T FOTO CMCORD HNDY TBLET HIFI NOTEBOOK DRUCK FETPLTTEN HEIMKINO MIN HUHLT KÜHLEN BODENPFLEE BÜELN KFFEE UBEHÖR

7 6 Umfang der Entschädigung 1. Teilschaden und Totalschaden Im chadensfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten niedriger sind als der Versicherungswert nach 4. ind die Reparaturkosten höher als der Versicherungswert nach 4 liegt ein Totalschaden vor. 2. Teilschaden In diesem Fall erfolgt die Übernahme der Kosten für eine Reparatur inklusive rbeitszeit und Ersatzteile. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für: 2.1 Kosten einer Überholung oder sonstiger Maßnahmen, die auch unabhängig vom Versicherungsfall notwendig gewesen wären 2.2 Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesserungen, die über die Wiederherstellung hinausgehen 2.3 Kosten einer Wiederherstellung in eigener Regie 2.4 entgangenen ewinn 2.5 Mehrkosten durch behelfsmäßige oder vorläufige Wiederherstellung 2.6 Kosten für rbeiten, die zwar für die Wiederherstellung erforderlich sind, aber nicht an der versicherten ache selbst ausgeführt werden 2.7 Haftpflicht-, achfolge- und Vermögensschäden 3. Totalschaden 3.1 Der Versicherungsnehmer erhält im Falle eines Totalschadens als Ersatz für sein altes defektes erät einen utschein nach der Ersatztabelle in 6 bs. 4 oder nach den Kosten eines technisch gleichwertigen Ersatzgerätes 3.2 Bei gedeckten Totalschäden geht nach Ersatzleistung das zu ersetzende erät inklusive aller originalen ubehörteile (kkus, Netzteile, peicherkarten, Kabel, CDs, Handbücher, Boxen, Mäuse, etc.) in das Eigentum der Versicherung über und das zugehörige eräteschutzprodukt gilt als erloschen. Der Versicherungsnehmer erhält daher die Ersatzleistung nur gegen Übergabe aller originalen ubehörteile. Dies gilt sinngemäß auch bei defekten originalen ubehörteilen (z.b. Netzteile). Für die icherung und Löschung des auf dem zu ersetzenden erät und/oder auf den ubehörteilen befindlichen gesamten Datenbestandes ist der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich. Weder das Versicherungsunternehmen noch der Versicherungsbetreuer oder sonstige Beauftragte des Versicherungsunternehmens haften für irgendwelche chäden, die daraus entstehen, dass der auf dem übergebenen alten erät und/oder auf den übergebenen ubehörteilen befindliche Datenbestand beschädigt, gelöscht, verändert, Dritten zugänglich gemacht oder weitergegeben wird. 3.3 Bei Nichtbeibringung der originalen ubehörteile des alten erätes, werden diese zu marktüblichen Preisen verrechnet bzw. von der zur Verfügung stehenden Entschädigungssumme abgezogen. 4. Obergrenze der Entschädigung und Ersatztabelle Obergrenze der Entschädigung ist, je nach chutzproduktvariante und Laufzeit des chutzproduktes, der Versicherungswert nach 4. Dies gilt ebenso für Mehrfachreparaturen, deren Kosten in umme den jeweiligen Versicherungswert nach 4 erreichen oder erreicht haben. Für Basic und EconomyClass-chutzprodukte gilt: Für Business- und FirstClass-chutzprodukte gilt: erätealter in Monaten Entschädigung vom Versicherungswert erätealter in Monaten Entschädigung vom Versicherungswert % % % % % % % % % % 5. elbstbehalt Für chäden durch Ungeschicklichkeit des Versicherungsnehmers (turz, Bruch, Flüssigkeiten) sowie, je nach chutzproduktvariante, für chäden durch Einbruchsdiebstahl, Diebstahl und Beraubung gelten folgende elbstbehalte: Die elbstbehalte werden von den Kosten der Reparatur des geschützten erätes inklusive den Kosten eines eventuellen Kosten voranschlages bzw. im Totalschadensfall von den sich nach 6 für den Totalschadensfall ergebenden Kosten berechnet. Der elbst behalt kommt auch für chäden, die sich erst durch die technische nalyse als chäden durch Ungeschicklichkeit erweisen, zur nwendung. Eventuelle Kosten für Kostenvoranschläge werden in diesen Fällen nicht ersetzt. a) elbstbehalt für EconomyClass-chutzprodukte: 30% der gesamten chadenersatzkosten, mindestens jedoch 50, inkl. Mwt. b) elbstbehalt für BusinessClass- und FirstClass-chutzprodukte: 20% der gesamten chadenersatzkosten, mindestens jedoch 30, inkl. Mwt. 6. blöse Eine blöse der chäden, auch bei Totalschäden, in Bargeld ist nur nach gesonderter Vereinbarung möglich. 7 Wechsel der versicherten achen Durch die entsprechende Ersatzleistung gelten alle zusätzlichen ufrüstungen des alten erätes, die beim Kauf integriert waren, als ersetzt, unabhängig davon, ob die ufrüstung nun im Ersatzgerät notwendigerweise wieder aufscheint oder durch die bestehende Konfiguration des Ersatzgerätes hinfällig geworden ist. ufrüstungen oder nachträglich in das alte erät eingebaute ufrüstungen, die nicht bei Kauf des alten erätes mitgeschützt wurden, werden nicht ersetzt. 8 Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit, Folgen verspäteter ahlung oder Nichtzahlung der Einmalprämie, Nachkauf 1. Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt mit dem eitpunkt der ahlung der einmaligen Versicherungsprämie beim Kauf des Neugerätes. eite 7 von 11 E R ÄT E C H U T - P R O D U K T E T FOTO CMCORD HNDY TBLET HIFI NOTEBOOK DRUCK FETPLTTEN HEIMKINO MIN HUHLT KÜHLEN BODENPFLEE BÜELN KFFEE UBEHÖR

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