2 ALLGEMEINES ZU KLR UND FN AUFGABEN UND FUNKTIONEN DER KLR DEFINITIONEN KLR UND FN 6
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- Monika Becke
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1 Kosten- und Leistungsrechnung Kurzversion der Vorgaben für die Haushalte Wasserversorgung und Abwasserentsorgung von Wasserverbänden, Gemeinden und Wassergenossenschaften 1 ANWENDUNGSHINWEISE FÜR DIE EXCEL-ARBEITSMAPPE DOWNLOAD DER KLR MAKROEINSTELLUNGEN REGISTERBLÄTTER DER ARBEITSMAPPE HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN DER TABELLE ABGABE DER FERTIGEN KLR UND FN 5 2 ALLGEMEINES ZU KLR UND FN AUFGABEN UND FUNKTIONEN DER KLR DEFINITIONEN KLR UND FN 6 3 REGISTERBLATT KOSTENDECKUNGSSCHWELLENWERTE TEILBEREICHE DES REGISTERBLATTES 7 4 REGISTERBLATT ANLAGEN UND FINANZIERUNG GRUNDLAGEN TEILBEREICH INVESTITIONSKOSTEN TEILBEREICH FINANZIERUNGSANTEILE TEILBEREICH FINANZIERUNGSZUSCHÜSSE 12 5 REGISTERBLATT BAB KPC KOSTENARTENGRUPPE BETRIEBSKOSTEN KOSTENARTENGRUPPE KAPITALKOSTEN LEISTUNGSERMITTLUNG 14 Stand
2 Kurzversion Vorgaben der KLR und FN Stand Seite 2 Herausgeber Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 14, Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Referat Siedlungswasserwirtschaft Wartingergasse 43, 8010 Graz, Telefonnummer: Inhaltliche Bearbeitung der KLR und Anwenderberatung: Dipl.-Ing. Peter Rappold, Abteilung 14 - Referat Siedlungswasserwirtschaft, Telefonnummer: , peter.rappold@stmk.gv.at Haftungsausschluss Eine Haftung des Herausgebers für Schäden aufgrund von Fehlern im Programm wird ausgeschlossen. Die Ergebnisse sind auf Plausibilität zu prüfen. Verwendete Abkürzungen A14 Amt der Stmk. LR, Abteilung 14, Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit (Landesförderungsstelle) BA Bauabschnitt BAB Betriebsabrechnungsbogen BK Betriebskosten FD Fremddarlehen FN Finanzierungsnachweis FZ Finanzierungszuschuss (laufende Transferzahlungen) IK Historische Investitionskosten / Anschaffungskosten / Herstellungskosten IZ Investitionskostenzuschuss KLR Kosten- und Leistungsrechnung KPC Kommunalkredit Public Consulting GmbH (Abwicklungsstelle der Bundesförderung) ND Nutzungsdauer in Jahren WE zu betrachtende Wirtschaftseinheit
3 Kurzversion Vorgaben der KLR und FN Stand Seite 3 1 Anwendungshinweise für die Excel-Arbeitsmappe Das Arbeiten mit der Arbeitsmappe setzt gewisse Grundkenntnisse im Umgang mit Excel voraus. Es wird empfohlen, die entsprechenden Kapitel im Excel-Handbuch oder in der eingebauten Excel-Hilfe (Taste F1) zu lesen! 1.1 Download der KLR Die Arbeitsmappe kann von der Homepage der A14 unter folgendem Link: als xls-datei heruntergeladen werden. Den Benutzern ab der Version Excel 2007 wird empfohlen, die Arbeitsmappe danach auf ihrer Festplatte als xlsm-datei (mit Makros) abzuspeichern. Dadurch verringert sich die Dateigröße, wodurch sich die Rechen- und Speichergeschwindigkeit beim Arbeiten mit der Arbeitsmappe erhöht. Auf der Homepage der A14 befinden sich folgende Dateien KLR 2010 Abwasser Mustergemeinde FN 2013 Abwasser Mustergemeinde KLR SWW Tabellenkalkulation Leerformulare KLR SWW Präsentation KLR SWW Berechnungsregeln Artikel Dr. Kamper Gebührendoppeldeckung und Äquivalenzprinzip In den Dateien Berechnungsregeln und Präsentation ist die Theorie der Kostendeckungsschwellenwertberechnung beschrieben. In der Datei Artikel Dr. Kamper ist die Unterscheidung zwischen Gebührendoppeldeckung (für kameralistische Ausgaben) und Äquivalenzprinzip (für betriebswirtschaftliche Kosten) aus rechtlicher Sicht erläutert. Die Leerformulare mit den verschiedenen Bezeichnungen der Anzahl der Bauvorhaben (32, 70, 110, 150, 230, 310 oder 385) beziehen sich auf die eingeblendeten, vorformatierten Zeilen des Registerblattes "Anlagen und Finanzierung" der Arbeitsmappe. Je nach Anzahl der zu erwartenden Bauabschnitte kann der Anwender das Leerformular mit der erforderlichen Größenordnung auswählen. Eine Umbenennung muss auf jeden Fall erfolgen, um Verwechslungen mit der Originaldatei zu vermeiden. Es wird dabei folgende Systematik empfohlen: KLR 2012 Abwasser Gemeinde Musterberg xls : Dies bedeutet Kostenleistungsrechnung mit Rechnungsabschluss 2012, Haushalt Abwasserentsorgung, für die Gemeinde Musterberg mit Erstellungsdatum vom 17. Jänner FN 2016 Wasser Gemeinde Musterberg xlsm : Dies bedeutet Finanzierungsnachweis für das Rechnungsjahr 2016, Haushalt Wasserversorgung, für die Gemeinde Musterberg mit Erstellungsdatum vom 11. Dezember 2014.
4 Kurzversion Vorgaben der KLR und FN Stand Seite Makroeinstellungen Vor dem Arbeiten mit dieser Arbeitsmappe ist für Excel die Makrosicherheit einzustellen: In Excel 2003 ist unter Extras / Optionen / Sicherheit / Makrosicherheit und dort Mittel auswählen. Das Programm mit Speicherung der Änderungen schließen und das Dokument wieder öffnen. Danach ist bei allen weiteren Anwendungen die Schaltfläche Makros aktivieren auszuwählen. In Excel 2007 ist der Office-Button links oben anzuklicken, dann unten rechts: Excel- Optionen / Vertrauensstellungscenter / Einstellungen für Vertrauensstellungscenter / Einstellungen für Makros um dort den Button Alle Makros mit Benachrichtigung deaktivieren auszuwählen. Nach jedem weiteren Programmstart dieser Excel-Datei muss, in einer sich automatisch öffnenden Sicherheitswarnung (Pop-up-Zeile oberhalb der Tabelle), der Button Optionen gewählt werden, bei dem nun sich öffnenden Fenster ist der Button Diesen Inhalt aktivieren zu wählen. In Excel 2010 ist unter Datei / Excel-Optionen / Sicherheitscenter / Einstellungen für Sicherheitscenter / Einstellungen für Makros der Button Alle Makros mit Benachrichtigung deaktivieren auszuwählen. Nach jedem weiteren Programmstart dieser Excel-Datei muss, in einer sich automatisch öffnenden Sicherheitswarnung (Pop-up-Zeile oberhalb der Tabelle), der Button Inhalt aktivieren gewählt werden. In Excel 2013 (bzw. bei den Abo Modellen Office 365) ist beim ersten Mal unter Datei / Optionen / Trust Center / Einstellungen für Trust Center / Makroeinstellungen der Button Alle Makros mit Benachrichtigung deaktivieren auszuwählen. Nach jedem weiteren Programmstart dieser Excel-Datei muss, in einer sich automatisch öffnenden Sicherheitswarnung (Popup-Zeile oberhalb der Tabelle), der Button Inhalt aktivieren gewählt werden. 1.3 Registerblätter der Arbeitsmappe In den Arbeitsmappen (KLR SWW Tabellenkalkulation Leerformulare) der Homepage sind folgende Registerblätter eingeblendet: Vorgaben Kostendeckungsschwellenwerte Anlagen und Finanzierung BAB KPC Kosten- und Ausgabendeckung Unbedingt auszufüllen sind die Registerblätter: Kostendeckungsschwellenwerte Anlagen und Finanzierung BAB KPC Im Registerblatt Kostendeckungsschwellenwerte sind bei SK1 zunächst einige Grunddaten einzugeben (siehe Seite 7, Kapitel SK1 Historische Investitionskosten (exkl. Grundstückskosten) der WE ). Das Registerblatt Kosten- und Ausgabendeckung ist weder für die Ermittlung des Landesförderungsprozentsatzes noch für die Erstellung des BAB der KPC erforderlich. Es muss daher für die Belange der A14 nicht ausgefüllt werden.
5 Kurzversion Vorgaben der KLR und FN Stand Seite 5 Es wird den Anwendern empfohlen eigene Registerblätter einzufügen, in denen sie die Herleitung ihrer Angaben dokumentieren und berechnen und für nachfolgende Rechnungsjahre vorhalten können. Dies könnten zum Beispiel sein: Aufteilung der IK-Zuschüsse nach den verschiedenen Förderungsgebern. Herleitung der BK aus dem Rechnungsabschluss Hochrechnung der Teuerung für BK und Erlöse. Herleitung von BK und Erlösen für zukünftige BA. Dokumentation einer vorzeitigen oder teilweise vorzeitigen Tilgung von Darlehen Verbandsaufteilungen von BK, IK, Darlehen und dergleichen. Zusätzliche Nachweise für die Mindestgebühr. 1.4 Hinweise zum Ausfüllen der Tabelle Vom Benutzer sind ausschließlich die grünen Datenfelder auszufüllen, alle anderen Felder sind schreibgeschützt und können nicht bearbeitet werden! Beim Kopieren von Eingabewerten ist darauf zu achten, dass diese nicht ausgeschnitten (Strg. X bzw. Symbol Schere ) sondern lediglich kopiert (Strg. C bzw. Symbol Blätter ) werden. Das Löschen von Eingabewerten ist nur mit der Taste Entf oder über den Befehl Inhalte löschen durchzuführen. Alle Eurobeträge sind in ganzen Zahlen (ohne Kommastellen) einzugeben! Nullwerte sind nicht einzutragen, sondern die Zellen sind leer zu belassen. 1.5 Abgabe der fertigen KLR und FN Die ausgefüllten Arbeitsmappen (KLR bzw. KLR und FN) sind der A14 samt den dazugehörigen Gebührenordnungen und Nachweisen ausschließlich auf elektronischem Weg an abteilung14@stmk.gv.at zu senden. Die Arbeitsmappen sind im xls- oder xlsm-format (immer mit Makros) zu bearbeiten und ohne Arbeitsmappenschutz zu übermitteln. Gebührenordnungen für das zu betrachtende abgeschlossene Rechnungsjahr von KLR müssen als pdf- bzw. Bilddatei mitgeschickt werden. Wenn die durchschnittliche Haushaltsgröße oder der durchschnittliche Wasserverbrauch vom Musterhaushalt abweichen, kann zusätzlich zu Punkt 4.3 des Registerblattes Kostendeckungsschwellenwerte ein formfreier Nachweis der Mindestgebühr erstellt werden. Dies ist nur zweckmäßig, wenn bei FN die für die Landesförderung erforderliche Mindestgebühr mit dem Musterhaushalt nicht erreicht wird. Dieser zusätzliche Nachweis muss entweder in der Arbeitsmappe als eigenes Registerblatt vorhanden sein oder als pdf- bzw. Bilddatei vorliegen.
6 Kurzversion Vorgaben der KLR und FN Stand Seite 6 2 Allgemeines zu KLR und FN 2.1 Aufgaben und Funktionen der KLR Eine KLR dient folgenden Zwecken: zur Kalkulation von Gebühren und Entgelten zur Steuerung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit des Haushaltes als Entscheidungsgrundlage für geplante Maßnahmen zur Kostenabgrenzung des betrachteten Haushaltes zu den übrigen Haushalten 2.2 Definitionen KLR und FN Die gegenständliche KLR ist eine kurzfristige Erfolgsrechnung, bei der für ein bestimmtes Rechnungsjahr die Kosten und die Erlöse gegenübergestellt werden. Die Kosten bestehen aus den Ausgaben für den laufenden Betrieb und aus den kalkulatorischen Kapitalkosten. Bei den kalkulatorischen Kapitalkosten werden der Wertverzehr der Herstellungskosten und die Liquiditätskosten von Zwischenfinanzierungen während der Nutzungsdauer anteilig dem Rechnungsjahr zugeordnet. Die Erlöse bestehen den Einnahmen aus den laufenden Gebühren für die Leistungserbringung sowie aus dem anteilig dem Rechnungsjahr zugeordneten Erlösen sowohl aus laufenden Transferzahlungen (FZ des Bundes und Landes) als auch aus Liquiditätserlösen von Zwischenfinanzierungen. Zusätzlich wird noch ein 7-Jahres-Durchschnitt von folgenden Erlösen berücksichtigt: Erlöse von Dritten und Erlöse aus Anschlussbeiträgen, welche nicht zur Anlagenfinanzierung verwendet worden sind (Netzverdichtungen). Für die KLR ist jenes Rechnungsjahr heranzuziehen, welches bis zum Zeitpunkt der Einreichung der KLR zuletzt abgeschlossen wurde. Bis 30. April eines Jahres dürfen jedoch auch die Daten des Rechnungsabschlusses des vorvorigen Jahres herangezogen werden. Das heißt, dass zum Beispiel für die Einreichung einer KLR bis Ende April 2014 auch noch der Rechnungsabschluss 2012 verwendet werden kann. Ein FN ist als Kosten und Leistungsrechnung in der Form zu erbringen, dass die Finanzierung des Projektes und die daraus entstehenden Gebühren / Entgeltregelungen im nächsten Rechnungsjahr nach der Fertigstellung des Projektes dargestellt werden. Bei Vorliegen mehrerer Landesförderungsansuchen, also mehrerer Bauabschnitte eines Förderungswerbers ist nur ein gemeinsamer FN erforderlich. Dabei ist das maßgebliche Rechnungsjahr jenes Förderungsprojektes heranzuziehen, dessen Inbetriebnahme am spätesten erfolgt.
7 Kurzversion Vorgaben der KLR und FN Stand Seite 7 3 Registerblatt Kostendeckungsschwellenwerte 3.1 Teilbereiche des Registerblattes SK1 Historische Investitionskosten (exkl. Grundstückskosten) der WE Es ist der Name der zu betrachtenden Wirtschaftseinheit (WE), das betrachtete Rechnungsjahr und das Erstellungsdatum der Arbeitsmappe einzutragen. Wenn die zu betrachtende Wirtschaftseinheit eine Wassergenossenschaft ist, dann ist hinter dem Namen der Wassergenossenschaft in Klammer die Standortgemeinde anzufügen. Außerdem ist die Haushaltsbezeichnung (Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung) mittels Auswahlfeld vorzunehmen. Diese Daten werden automatisch in die Überschrift des BAB der KPC übernommen SK3 Fremddarlehen / Finanzierungszuschüsse für Investitionen außerhalb des Registerblattes Anlagen und Finanzierung Dieser Teilbereich ist nur zu befüllen, solange die unten angeführten FD bzw. FZ (siehe Auswahlfeld) noch nicht zur Gänze getilgt bzw. ausbezahlt sind. Im Auswahlfeld Darlehensart / Finanzierungszuschuss (FZ) sind folgende Möglichkeiten gegeben: Darlehen der WE für Grundstücke Darlehen der WE für Anschlussbeiträge zur Errichtung fremder Anlagen Darlehen / FZ (-) der WE für die Übernahme des kalkulatorischen Wagnisses * Darlehen der WE für Eigenmittelanteile zur Errichtung gemeinsamer Anlagen * Darunter sind FD zur Finanzierung von nicht versicherten oder nicht versicherbaren Ereignissen zu verstehen, wie zum Beispiel Hochwasserschäden, Entschädigungen, verlorene Rechtsstreitigkeiten, Reparaturen ohne Haftung von Dritten etc., welche weder in den jährlichen Betriebskosten noch im Registerblatt Anlagen und Finanzierung enthalten sind. Das können auch FD bzw. Fremddarlehensanteile sein, welche durch eine Abgangskorrektur von Anlagen nicht mehr im Wege des Registerblattes Anlagen und Finanzierung bei der Berechnung der Kostendeckungsschwellenwerte berücksichtigt werden. Dies gilt auch für von Abgangskorrekturen betroffene FZ und Landesbeitragsjahresraten, deren Nominale (Barwert) als Minusbetrag anzugeben ist SE1 Erlöse der WE für den laufenden Betrieb (ausgenommen Einnahmen von Dritten) Angabe der Vorschreibungen (Einnahmen-Soll des betrachteten Rechnungsjahres) der WE aus Benützungsgebühren innerhalb der Gemeinde oder der Genossenschaft. Bei Verbänden Angabe der Jahresvorschreibung für das betrachtete Rechnungsjahr an die Verbandsmitglieder. Wenn in diesem Rechnungsjahr Verbandsmitglieder selbst Rücklagen für Verbandsanlagen bilden, so sind diese Rücklagenbildungen anteilig den Verbandsanlagen zuzuordnen und zu den Jahresvorschreibungen des Verbandes zu addieren zu SE3 Erlöse der WE von Dritten und sonstige Erlöse Die Erlöse der WE von Dritten und die sonstigen Erlöse der WE für den laufenden Betrieb sind in den Jahreszeilen einzugeben. Diese Erlöse sind nur in Zusammenhang mit der ordentlichen Geschäftstätigkeit anzusetzen und nur, wenn sie nicht über SE1 (siehe Kapitel 3.1.3, Seite 7) verrechenbar sind. Um Gebührensprünge zu vermeiden rechnet das Programm automatisch einen 7-Jahres-Durchschnitt aus.
8 Kurzversion Vorgaben der KLR und FN Stand Seite 8 Beispiele für Erlöse der WE von Dritten und sonstige Erlöse: Für die Abgabe von Trinkwasser und von erneuerbarer Energie (aus dem Betrieb der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung), für die Übernahme von Abwasser, Sammelgrubeninhalten, Überschussschlämmen und Altspeiseölen, Beistellungen geringen Ausmaßes von Personal, Fahrzeugen und Geräten Folgende Leistungen für Dritte zählen nicht zur ordentlichen Geschäftstätigkeit des Wasserversorgungshaushaltes oder des Abwasserentsorgungshaushaltes der WE: Planungen und Bauaufsicht Sonstige Dienstleistungen (Wartungsarbeiten, Lecksuche etc.), Materialverkauf Bauleistungen und Installationsarbeiten Folgende Einnahmen sind im Registerblatt BAB KPC bei der Kostenartengruppe Betriebskosten ausgabenvermindernd anzusetzen: Leistungen von Versicherungen Energieabgabenvergütungen Sonstige Gutschriften zu SE4 Erlöse der WE aus Anschlussbeiträgen, welche nicht zur Anlagenfinanzierung verwendet wurden Es sind die Jahreseinnahmen aus Anschlussbeiträgen von jenen Netzverdichtungen anzugeben, welche von der WE nicht im Rahmen von Bauabschnitten (des Anlageverzeichnisses) vorgeschrieben worden sind. Um Gebührensprünge zu vermeiden, rechnet das Programm automatisch einen 7-Jahres-Durchschnitt aus Bereich 4. Allgemeine Angaben 4.1. Eingabe der verrechneten Wassermenge der WE in m³ im Rechnungsjahr Eingabe des Anschlussgrades in % der Hauptwohnsitzbevölkerung der WE. Wenn die WE ein Wasserverband oder eine Wassergenossenschaft ist, dann ist als Anschlussgrad immer 100% anzugeben. Wenn die WE eine Gemeinde ist, dann ist beim Anschlussgrad die über Wasserverbände oder Wassergenossenschaften entsorgte Hauptwohnsitzbevölkerung einzurechnen Die Gebühren für den laufenden Betrieb sind für folgenden Musterhaushalt anzugeben: 3 Personen mit einem Wasserverbrauch von je 120 Liter pro Person und Tag. Das sind 131,5m³ pro Musterhaushalt und Jahr. Ein Haus mit 2 Geschoßen mit einer bebauten Fläche von 90m² je Geschoß, wobei je Geschoß 70m² Wohnfläche vorhanden sind. Je Geschoß sind ein Bad und ein WC vorhanden. Mit Keller und mit Dachgeschoss, jedoch ohne Garage. Daraus ergibt sich für den Musterhaushalt eine Berechnungsfläche von 270 m 2. falls vorhanden, Berechnungsansatz für die Kosten der Regenwasserentsorgung Die Grundstücksfläche beträgt 600 m². Für die jeweils eingehenden Parameter sind sowohl der entsprechende Berechnungswert als auch die Einheitssätze anzuführen. Alle Werte sind exkl. USt. anzugeben. Im Anmerkungsfeld ist die Herleitung von allfälligen zusammengesetzten Einheitssätzen einzutragen. Das wäre zb. die Herleitung eines durchschnittlichen Einheitssatzes für personenbezogene Gebühren nach Berücksichtigung von Gebührenabschlägen für Kinder etc. oder die Herleitung eines gewichteten Einheitssatzes bei Gebührenänderungen während des Rechnungsjahres.
9 Kurzversion Vorgaben der KLR und FN Stand Seite 9 4 Registerblatt Anlagen und Finanzierung 4.1 Grundlagen IK für Anlagen und Leitungskataster, die in dem von der KLR (bzw. FN) betrachteten Rechnungsjahr nicht ab dem 1. Jänner in Betrieb sind, werden nicht berücksichtigt. Bis zur Förderungskollaudierung (Bundesmittel und/oder Landesmittel) sind die IK und deren Finanzierung gemäß den Förderungsantragsunterlagen anzugeben. Nach der Förderungskollaudierung sind die IK und deren Finanzierung gemäß der Kollaudierungsniederschrift anzugeben. Baunebenkosten sind im Registerblatt Anlagen und Finanzierung auf die IK der betreffenden Anlagen aufzuteilen. Leitungskataster sind in der Spalte Investitionskosten bauliche Anlagen für Kanäle und Wasserleitungen einzutragen. Beispiele für die Zuordnung von Baunebenkosten: Entschädigungen für den Entfall der Fruchtnutzung während der Bauzeit, zeitlich begrenzte Servitute, Planung, Bauaufsicht, Vermessung, Einschulung etc. Abschreibungsfähige IK ohne einen Zusammenhang mit Förderungsbauabschnitten (z.b. die nicht förderungsfähige Erneuerung einer bestehenden maschinellen Einrichtung, der Kauf eines nicht förderungsfähigen Betriebsfahrzeuges, EDV-Anlagen für Verwaltungsgebäude und Ausstattung für Verwaltungsgebäude) sind als eigene Zeile mit Bezeichnung der Art der Anschaffung einzugeben. IK für "eigene Anlagen" sind nur dann anzugeben, wenn die WE zumindest anteilig Inhaber der wasserrechtlichen Bewilligung ist. Dieser Anteil ist in Prozent in der Spalte CS (Anteil Investitionskosten in %) anzugeben. Bei IK für "eigene Anlagen", die teilweise auch außerhalb des zu betrachtenden Gebührenhaushaltes der WE verwendet werden, ist das Ausmaß der Nutzung für den zu betrachtenden Gebührenhaushaltes der WE in der Spalte CS (Anteil Investitionskosten in %) anzugeben. Wenn innerhalb eines BA eines Wasserverbandes verschiedene Anteile der Mitgliedsgemeinden an gemeinsamen Anlagen gegeben sind, so ist der BA in Baulose (das heißt auf mehrere Zeilen) aufzuteilen. Dabei sind die FD nach Möglichkeit jenen Baulosen zuzuordnen, deren ND länger ist als die Fremddarlehenslaufzeit. IK für Leistungen für Dritte sind nur für Anlagen für die Abgabe von Trinkwasser und von erneuerbarer Energie (aus dem Betrieb der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung) sowie nur für die Übernahme von Abwasser, Sammelgrubeninhalten, Überschussschlämmen, Altspeiseölen) anzusetzen. Bei fehlenden Aufzeichnungen über die historischen IK sind für betriebsnotwendige Anlagen, welche noch innerhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gelegen sind, die historischen IK mit den Marktpreisen des Errichtungszeitpunktes anzugeben. Ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bereits überschritten, dann ist bei Anlagen mit unbekannten historischen IK ein Erinnerungs-Euro anzugeben.
10 Kurzversion Vorgaben der KLR und FN Stand Seite Teilbereich Investitionskosten Bezeichnung des wasserrechtlichen Konsensinhabers, Bauabschnittsnummer, Anlagenart und Anlagenort Einzugeben ist der Name des Konsensinhabers, die Bauabschnittsnummer (Baulosnummer), die Art der Anlage und der Anlagenort (zum Beispiel Gde. Musterberg, BA 01, ON Waldbach) Datum der Inbetriebnahme Das ist im Allgemeinen der Termin für die Funktionsfähigkeit Verwendete Nutzungsdauern für die Anlagenart Gemäß dem Registerblatt Kostendeckungsschwellenwerte werden den Anlagenarten folgende Nutzungsdauern zugeordnet: Anlagenart Nutzungsdauer (in Jahren) Bauliche Anlagen für Kläranlagen, Brunnen, Hochbehälter, Pumpwerke und Betriebsgebäude 25 Bauliche Anlagen für Kanäle und Wasserleitungen 50 Bauliche Anlagen für Verwaltungsgebäude 25 Maschinelle und elektrische Anlagen (inkl. Steuerungen) für Kläranlagen, Brunnen, Hochbehälter, Pumpwerke und Betriebsgebäude 12,5 Betriebsfahrzeuge für Kanäle und Wasserleitungen 10 Betriebsfahrzeuge für Kläranlagen, Brunnen, Hochbehälter und Pumpwerke sowie Ausstattung der Betriebsgebäude (exkl. EDV-Anlagen) 10 EDV-Anlagen für Verwaltungsgebäude 5 Werkzeuge für Kläranlagen, Brunnen, Hochbehälter und Pumpwerke sowie EDV-Anlagen für Betriebsgebäude 5 Ausstattung für Verwaltungsgebäude Wirtschaftseinheit / Gemeinsame Anlagen In der Spaltengruppe Wirtschaftseinheit sind jeweils die IK von eigenen Anlagen der zu betrachtenden WE einzutragen. Der Anteil der WE in % ist in Spalte CS anzugeben. In der Spaltengruppe Gemeinsame Anlagen sind die gesamten IK von Verbandsanlagen einzutragen, bei denen die zu betrachtende WE Mitglied ist. Der Anteil der WE in % ist in Spalte DC anzugeben Förderfähig / Nicht förderfähig Für jede Zeile sind immer 100 % der historischen IK exkl. USt. bei den förderungsfähigen und/oder nicht förderungsfähigen IK anzugeben Abgangskorrektur Die Abgangskorrektur der Anlagegüter bei Außerbetriebnahme vor Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ist als Minusbetrag einzugeben. Nach Ablauf der kalkulatori-
11 Kurzversion Vorgaben der KLR und FN Stand Seite 11 schen Nutzungsdauer wird vom Programm automatisch eine Abgangskorrektur der historischen Investitionskosten vorgenommen und angegeben Anteil Investitionskosten in % Die Spalten "Anteil Investitionskosten in %" berücksichtigen die Aufteilung der IK mittels Prozentsatz. Gehören die Anlagenteile zur Gänze der WE, so ist in der Spalte CS der Prozentsatz 100 % einzutragen, ansonsten der jeweilige prozentuelle IK-Anteil der WE an teilweise genutzten Anlagen. Zum Beispiel der Anteil an einem eigenen Betriebsfahrzeug welches für die Wasserversorgung und für die Abwasserentsorgung verwendet wird. So muss im Haushalt Wasserversorgung der für die Wasserversorgung genutzte Anteil des Betriebsfahrzeuges in der Spalte CS eingetragen werden. Bei gemeinsamen Anlagen sind in der Spalte DC die Prozentanteile der WE gemäß Finanzierungsaufteilung an gemeinsam genutzten Anlagenteilen anzugeben. 4.3 Teilbereich Finanzierungsanteile Die schlüssige Finanzierung der historischen IK der betriebsnotwendigen Anlagen ist ohne die Berücksichtigung von Finanzierungszuschüssen (FZ) des Bundes und des Landes (Landesbeitragsjahresraten) anzugeben. Sollten bereits 100% der historischen IK eines BA von einer Abgangskorrektur betroffen sein, kann die Eingabe der Finanzierungsanteile (FD, Rücklagen, Innere Darlehen, Anschlussbeiträge, Investitionskostenzuschüsse) unterbleiben. In diesem Fall wird eine nicht schlüssige Finanzierung angegeben, welche jedoch auf die Berechnung der kalkulatorischen Kapitalkosten keinen Einfluss hat. Wenn für diese BA mit 100 % Abgangskorrektur FD / FZ noch nicht zur Gänze getilgt sind, so können diese FD / FZ im Registerblatt Kostendeckungsschellenwerte, unter SK3 (siehe Kapitel 3.1.2, Seite 7) als kalkulatorisches Wagnis berücksichtigt werden Grunddaten der noch nicht zur Gänze getilgten Fremddarlehen Es besteht für jede Zeile die Möglichkeit, insgesamt 3 verschiedene FD einzugeben, welche zur Finanzierung (oder zur Zwischenfinanzierung) der historischen IK aufgenommen worden sind. Anmerkung zur Festlegung des Zinssatzes von FD (Effektivzinssatz): Bei FD mit fixen Zinssätzen ist der Effektivzinssatz gleich dem fixen Zinssatz. Bei FD mit variablen Zinssätzen ist die gemittelte Jahresverzinsung des abgeschlossenen Rechnungsjahres der Effektivzinssatz. Bei FD mit variablen Zinssätzen ist für zukünftige Rechnungsjahre der Effektivzinssatz der von der A14 vorgegebene Sollzinssatz für mittelfristige Kontokorrentkredite. Bei zukünftigen FD ist als Effektivzinssatz der von der A14 vorgegebene Sollzinssatz für mittelfristige Kontokorrentkredite anzunehmen. Anmerkung zur Laufzeit und zum Effektivzinssatz: Der Fremddarlehenslaufzeit ist in ganzzahligen Kalenderjahren anzugeben. Der Effektivzinssatz ist mit allen Dezimalstellen Rücklagenauflösungen Definition: Rücklagen sind zweckgebundene Eigenmittel eines bestimmten Haushaltes. Die kalkulatorische Abschreibung wird in der KLR über die IK-gewichtete Nutzungsdauer der Gesamtanlage
12 Kurzversion Vorgaben der KLR und FN Stand Seite 12 vorgenommen. Die kalkulatorische Verzinsung erfolgt mit dem Habenzinssatz der zu betrachtenden WE. Einzugeben sind jene Rücklagenauflösungen, welche zur Finanzierung der historischen IK des jeweiligen BA herangezogen wurden sowie der %-Anteil der WE an den Rücklagenauflösungen des gesamten BA Innere Darlehen Definition: Einzelne Haushalte der zu betrachtenden WE leihen oder verleihen untereinander Geldmittel. Kalkulatorische Abschreibung wie bei der Rücklagenauflösung. Einzugeben sind die Nominalen der jeweiligen Inneren Darlehen zur Finanzierung der historischen IK sowie der %-Anteil der WE an den Inneren Darlehen des gesamten BA Anschlussbeiträge bzw. Eigenmittelanteile Einzugeben sind die Anschlussbeiträge bzw. Eigenmittelanteile je Bauabschnitt und der %- Anteil der WE an den Anschlussbeiträgen bzw. Eigenmittelanteilen des gesamten BA. Sollte der von einem Verband eingehobene Eigenmittelanteil durch die WE nicht aus Anschlussbeiträgen oder Rücklagen finanziert worden sein, sondern aus FD so können diese FD im Registerblatt Kostendeckungsschellenwerte, unter SK3 als Eigenmittelanteile berücksichtigt werden Investitionskostenzuschüsse von EU, Bund, Land und Gemeinden Einzugeben sind die Beträge der Investitionskostenzuschüsse (IZ) von EU, Bund, Land und Gemeinde je Bauabschnitt sowie der %-Anteil der WE an den IZ des gesamten BA Nominalen der bis zum Berechnungsjahr bereits zur Gänze getilgten Fremddarlehen der ursprünglichen Finanzierung (plus) Einzugeben sind in Spalte EX jene Fremddarlehensnominalen von bereits zur Gänze getilgten Darlehen, welche zur Finanzierung der historischen IK verwendet worden sind. Wenn FD noch nicht zur Gänze getilgt worden sind, aber eine vorzeitige Tilgung eines Teilbetrages des ursprünglichen Fremddarlehensnominales stattgefunden hat, so ist dieser Teilbetrag in der Spalte EX anzugeben und in der Spalte (DG oder DN oder DU) des entsprechenden FD vom ursprünglichen Fremddarlehensnominale in Abzug zu bringen. Dies ist in der Arbeitsmappe entsprechend zu dokumentieren! 4.4 Teilbereich Finanzierungszuschüsse Grunddaten laufender Finanzierungszuschüsse Bund Anmerkung zu: Barwertzinssatz: Für zukünftige Bundesförderungsverträge ist als Barwertzinssatz der von der A14 vorgegebene Sollzinssatz für mittelfristige Kontokorrentkredite anzunehmen. Finanzierungszuschusslaufzeit (immer 25 Jahre angeben)
13 Kurzversion Vorgaben der KLR und FN Stand Seite 13 5 Registerblatt BAB KPC 5.1 Kostenartengruppe Betriebskosten Die Betriebskosten sind gemäß dem Rechnungsabschluss des zu betrachtenden Rechnungsjahres der WE zu ermitteln und um allfällige geringwertige Wirtschaftsgüter zu erhöhen. In der "Kostenartengruppe Betriebskosten" dürfen jedenfalls keine Ausgaben für Tilgungen und Zinsen von FD und keine kalkulatorischen Kapitalkosten (das sind kalkulatorische Abschreibung und kalkulatorische Verzinsung) enthalten sein. Dies gilt ins besonders auch für den Punkt 1.13 Summe Betriebskosten für gemeinsame Anlagen. Die Betriebskosten sind auf folgende Kostenstellen aufzuteilen: Leitungen Punktbauwerke (Kläranlagen, Hochbehälter, Brunnen, Pumpwerke) Verwaltung BK für Leistungen für Dritte sind nur für die Abgabe an Dritte von Trinkwasser und von erneuerbarer Energie (aus dem Betrieb der Trinkwasserversorgung bzw. der Abwasserentsorgung) sowie nur für die Übernahme von Dritten von Abwasser, Sammelgrubeninhalten, Überschussschlämmen und Altspeiseölen anzusetzen. Gemäß den Vorgaben zum Registerblatt Kostendeckungsschwellenwerte, zu SE3 (siehe Seite 7) sind folgende Einnahmen ausgabenvermindernd anzusetzen: Leistungen von Versicherungen, Energieabgabenvergütungen und sonstige Gutschriften. Bei der Ermittlung von zukünftigen BK (für den FN) ist die Teuerung mit dem von der A14 vorgegebenen Habenzinssatz zu berücksichtigen. Der Habenzinssatz ist dem Registerblatt Kostendeckungsschwellenwert, (zum Beispiel Teilbereich SK5 Rücklagenneubildungsnominale ) zu entnehmen. Die Verwaltungskosten von Gemeinden bestehen aus Personalkosten der Gemeindeverwaltung, Bezüge (inkl. Sachaufwand) der Gemeindeorgane, Leistungen durch Dritte (zum Beispiel kommunale Software), Energiekosten, sonstige betriebliche Kosten und Pacht für das Gemeindeamt. Jene Teile dieser Verwaltungskosten der Gemeinde, welche durch eine dokumentierte innerbetriebliche Leistungsverrechnung dem Haushalt Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung verursachungsgerecht zugeordnet werden, sind für den BAB heranzuziehen. Für die anderen Teile der Verwaltungskosten der Gemeinde sind für die Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung vereinfachend folgende Prozentsätze anzusetzen: Haushalt Wasserversorgung: 3 % wenn Dritte bzw. Wasserverbände die Leitungen und die Punktbauwerke betreiben 4 % wenn Dritte bzw. Wasserverbände die Punktbauwerke betreiben 5 % wenn die Gemeinde selbst Konsensinhaber und Betreiber aller Leitungen und Punktbauwerke ist Haushalt Abwasserentsorgung: 6 % wenn Dritte bzw. Abwasserverbände die Leitungen und die Punktbauwerke betreiben 8 % wenn Dritte bzw. Abwasserverbände die Punktbauwerke betreiben 10 % wenn die Gemeinde selbst Konsensinhaber und Betreiber aller Leitungen und Punktbauwerke ist
14 Kurzversion Vorgaben der KLR und FN Stand Seite Kostenartengruppe Kapitalkosten Mit den Kapitalkosten des Kostenunterdeckungsschwellenwertes des Registerblattes Kostendeckungsschwellenwerte wird die Kostenartengruppe Kapitalkosten automatisch befüllt. 5.3 Leistungsermittlung Ermittlung Leistungen Mit den Erlösen des Kostenunterdeckungsschwellenwertes des Registerblattes Kostendeckungsschwellenwerte wird die Leistungsermittlung automatisch befüllt Allgemeine Angaben Mit den Einträgen und Ergebnissen des Punktes 4 des Registerblattes Kostendeckungsschwellenwerte werden die Allgemeine Angaben automatisch befüllt.
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