G 11 Devisenstelle Provinz Sachsen, Länder Anhalt und Thüringen, Magdeburg F I N D B U C H

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1 Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt G 11 Devisenstelle Provinz Sachsen, Länder Anhalt und Thüringen, Magdeburg F I N D B U C H Zitiervorschrift: LHASA, MD, G 11, Nr.... Bestellvorschrift: G 11, Nr.... (s. linke Spalte) Hinweis: Das Findbuch enthält lediglich die bei der Erschließung ausgewählter Gruppen verzeichneten Archivalien aus dem Zeitraum Magdeburg 1997

2 II Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung 1.1. Behördengeschichte III 1.2. Bestandsgeschichte VII 1.3. Hinweise auf weitere Bestände, Findhilfsmittel und Literatur IX 2. Hinweise für den Benutzer X 3. Gliederung des Bestandes XI

3 III 1. Einleitung 1.1. Behördengeschichte Nachdem in den Jahren von 1919 bis 1927 schon einmal eine planmäßige Devisenbewirtschaftung mit einer zentralen Devisenstelle auf Reichsebene im Deutschen Reich bestanden hatte 1, wurde es im Sommer 1931 erneut notwendig, den ungehinderten Abfluß von Devisen und devisengleichen Werten aus Deutschland zu vermeiden, da das Reich zu diesem Zeitpunkt seine Zahlungsbilanzen 2 nicht mehr ausgleichen konnte. Ursachen hierfür lagen u.a. in den großen zwischenstaatlichen Verschuldungen aus dem 1. Weltkrieg und der Nachkriegszeit, in der Belastung Deutschlands durch Reparations- und Zinsforderungen in Höhe von 132 Milliarden Goldmark 3 und in der Erschwerung des Handels durch Einfuhrkontingente. Anlaß zur Devisenzwangsbewirtschaftung gab der plötzliche Abzug Deutschland gewährter kurzfristiger ausländischer Kredite und Anleihen, die ohnehin zu einem großen Teil in Form von Reparationsleistungen ins Ausland zurückflossen. 4 Im ersten Halbjahr des Jahres 1931 überstiegen die Kreditrückzahlungen an das Ausland die erzielten Ausfuhrüberschüsse, zugleich betrug die Verschuldung Deutschlands noch etwa 26 Milliarden Reichsmark. Dadurch bestand die Gefahr eines erneuten Zusammenbruchs der deutschen Währung. In dieser Situation wurde als erste gesetzliche Maßnahme auf Grund der Ermächtigungsverordnung des Reichspräsidenten durch den Reichswirtschaftsminister die Verordnung über den Verkehr mit ausländischen Zahlungsmitteln vom 15. Juli 1931 (RGBl I, S. 365) erlassen. Mit dieser Verordnung wurde das Devisenhandelsmonopol der Reichsbank und der Devisenbanken errichtet und der Handel mit Devisen zu anderen als den amtlichen Kursen sowie der Abschluß von Devisentermingeschäften verboten. 5 Eine weitere gesetzliche Maßnahme wurde mit der Kapitalfluchtverordnung vom 18. Juli 1931 (RGBl. I, S. 373) geschaffen. Sie sollte eine Rückwanderung des in Form von Devisen und ausländischen Wertpapieren ins Ausland abgewanderten Kapitals herbeiführen. 6 Um die angespannte währungspolitische Situation noch wirksamer zu entlasten, mußte die Kündigung weiterer kurzfristiger ausländischer Kredite verhindert werden. Dies wurde mit dem am 1. September 1931 in Kraft getretenen Baseler Stillhalteabkommen 7 erreicht. Am 01. August 1931 erließ der Reichspräsident schließlich eine Devisenverordnung (RGBl. I, S. 421), welche die gesetzlichen Grundlagen zur Devisenbewirtschaftung enthielt und am 04. August 1931 in Kraft trat. Die Erfüllung von Auslandsverpflichtungen und der Erwerb von Devisen gegen inländische Zahlungsmittel durften jetzt nur noch mit behördlicher Genehmigung erfolgen. Laut 17 der Devisenverordnung waren als Devisenstellen die Landesfinanzämter bestimmt. Für die preußische Provinz Sachsen wurde somit das Landesfinanzamt Magdeburg mit dem Aufgabengebiet der Devisenbewirtschaftung betraut. 1 Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung, bearb. und hrsg. von Bitter, von, 3. Aufl., Berlin und Leipzig, 1928, Bd.1, S. 366f. 2 Gesamtheit der Zahlungen, die eine Volkswirtschaft von anderen Volkswirtschaften erhält und an sie leistet. 3 Diese Summe und eine jährliche Abgabe in Höhe von 26% des Wertes der deutschen Ausfuhr wurden auf der Londoner Reparationskonferenz des Obersten Allierten Rates 1921 festgelegt wurden. 4 Wohltat, Helmut: Devisenbewirtschaftung und zwischenstaatlicher Zahlungsverkehr. In: Grundlagen, Aufbau und Wirtschaftsordnung des Nationalsozialistischen Staates, Bd. 3, Beitrag 54, Berlin, , S Ebenda, S Ebenda, S In diesem Abkommen zwischen deutschen Banken, Handels- und Industrieschuldnern und den ausländischen Gläubigerbanken wurde eine zeitlich befristete Stundung der nach Deutschland gegebenen Kredite festgelegt.

4 IV Der Präsident des Landesfinanzamtes Magdeburg, Alfred Günther, besprach am 03. August 1931 mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Reichsbankinspektor Hosse, die Einrichtung der Stelle für Devisenbewirtschaftung. 8 Daraufhin wurde diese als verwaltungsmäßig selbständige Abteilung eingerichtet und im inneren Dienstbetrieb des Landesfinanzamtes Magdeburg mit einem großen D bezeichnet. Zu Beginn des Jahres 1932 übernahm Reichsbankrat Dr. Trimborn die Leitung der Devisenstelle. Für die Devisenstelle ergab sich ein doppeltes Unterstellungsverhältnis: In organisatorischen, personellen und haushaltsrechtlichen Angelegenheiten unterstand sie zum einen dem Reichsfinanzminister und zum anderen der im April 1934 durch die Verordnung des Reichswirtschaftsministers vom 19. Oktober 1933 (RGBl I, S. 1088) errichteten Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung in Berlin, die wiederum dem Reichswirtschaftsminister unterstellt war. 9 Ab 01. April 1936 ging die bisherige Zuständigkeit für Devisenstellen vom Reichsfinanzminister auf den Reichswirtschaftsminister über. 10 Der Geschäftsbereich der Devisenstelle erstreckte sich auf die preußische Provinz Sachsen und das Land Anhalt. Mit der Zusammenlegung des Oberfinanzpräsidenten Magdeburg 11 und des Oberfinanzpräsidenten Thüringen zum Oberfinanzpräsidenten Mitteldeutschland im Jahr 1943 erweiterte sich der Zuständigkeitsbereich der Devisenstelle um das Land Thüringen. Es bleibt jedoch zu vermuten, daß die beim Landesfinanzamt Rudolstadt (1937 in Oberfinanzpräsident Thüringen umbenannt) eingerichtete Devisenstelle Rudolstadt als unselbständige Einrichtung bei der Devisenstelle Magdeburg weiterbestand. Die Devisenbewirtschaftung läßt sich in drei Hauptaufgaben untergliedern: Die Erfassung von vorhandenen und neu anfallenden Devisen und devisengleichen Werten, ihre planmäßige Bewirtschaftung sowie die Überwachung der Einhaltung devisenrechtlicher Bestimmungen und Verhängung von Strafmaßnahmen bei Verstößen. Diese drei Hauptaufgaben wurden innerhalb der Devisenstelle durch mehrere ineinander greifende Sachgebiete wahrgenommen. Die Erfassung wurde v.a. durch das Devisenhandelsmonopol der Reichsbank und die Anbietungspflicht von Devisen geregelt 12. Zu diesem Arbeitsgebiet gehörten neben der Erfassung des Warenexportes auch die Genehmigungserteilung für Deviseninländer zur Verwendung der Erträgnisse von Grundbesitz im Ausland sowie die Kontrolle der Auslandsbeziehungen und ausländischen Vermögenswerte von Firmen. Die Genehmigungserteilung und Kontrolle sind gleichzeitig Ausdruck der Überwachungsfunktion der Devisenstelle. Die planmäßige Bewirtschaftung von vorhandenen Devisen nahm innerhalb der Aufgabenverteilung in der Devisenstelle den größten Raum ein. Von den vier Sachgebieten, die es in der Devisenstelle gab, beschäftigten sich drei von ihnen mit dem Kapital- und Wertpapierverkehr (v.a. Behandlung der Grundstücke und Vermögensanlagen von Ausländern in Deutschland), dem Warenverkehr (v.a. Genehmigungserteilungen und Kontrolle der Wareneinfuhr und des Transithandels von deutschen Firmen) sowie dem Dienstleistungs- und sonstigen Zahlungsverkehr für Firmen- und Privatpersonen (u.a. Reiseverkehr ins Ausland, Zahlung von Versorgungsbezügen ins Ausland, Genehmigung der Bezahlung von ausländischen Patent- und Lizenzgebühren für deutsche Firmen). Zusätzliche Regelungen für eine planmäßige Devisenbewirtschaftung, die auch gleichzeitig Aufgabenerweiterungen für die Devisenstelle bedeuteten, finden sich u.a. im Gesetz über Ab- 8 Rep. G 11 Devisenstelle, Nr Jeserich/Pohl/Unruh: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd.4, S. 789f. 10 Rep G 11 Devisenstelle, Nr Die Umbenennung des Landesfinanzamtes Magdeburg in Oberfinanzpräsident Magdeburg erfolgte im April Veränderungen in der Zuständigkeit oder der Aufgabenstellung ergaben sich daraus jedoch nicht. 12 Wohltat, S. 12ff.

5 V wertungsgewinne 13 vom 23. Dezember 1936 (RGBl. I, S. 1126) und in der Durchführung des Zusatzausfuhrverfahrens. 14 Das vierte Sachgebiet der Devisenstelle war für die Überwachung der Einhaltung von devisenrechtlichen Bestimmungen, für Devisenstrafsachen, Rechtsauskünfte und Devisenberatung und für die Devisenprüfungen bei Firmen und Privatpersonen zuständig. Diesem Sachgebiet oblag weiterhin das Erlassen von Sicherungsanordnungen zur Verhinderung der Kapitalflucht. Nach dem Gesetz über die Devisenbewirtschaftung vom 12. Dezember 1938 (RGBl. I, S. 1734) war bei Auswanderungen die Mitnahme von Wertgegenständen aus Edelmetall, Juwelen und Perlen, von optischen Geräten wie Fotoapparate und Ferngläser oder von Fahrrädern und Uhren ins Ausland verboten. Sicherungsanordnungen wurden erlassen, um Wertgegenstände und andere Vermögenswerte, v.a. der jüdischen Auswanderer einzuziehen. Dazu sollten diese Sachen vor der Auswanderung in Bankschließfächer hinterlegt werden. Der Inhalt dieser Schließfächer wurde dann von der Zollfahndungsstelle und der Devisenstelle gesichert. Sicherungsanordnungen enthielten ebenfalls Verfügungsverbote über Bank- und Sparkassenguthaben, Wertpapierdepots, Hypotheken und Erlöse aus verkauften Grundstücken. Während in der Devisenstelle zur Zeit ihrer Einrichtung fünf Mitarbeiter beschäftigt waren 15, erhöhte sich ihre Zahl bis 1933 bereits auf 12 Mitarbeiter. Bedingt durch Aufgabenerweiterungen ab 1936 stieg die Zahl der Mitarbeiter auf den Höchststand von 72 Beschäftigten im Jahr Mit dem Ausbruch des Krieges verringerte sich durch Einberufungen zum Wehrdienst die Mitarbeiterzahl bis zum Mai 1940 auf 48 Beschäftigte. Mit dem Fortgang des Krieges und der damit zu anfangs verbundenen Vergrößerung des Reichsgebietes vereinfachte sich die Arbeit der Devisenstelle, da die Reichsmark in den früher ausländischen Staaten Zahlungsmittel wurde. Daraus resultierte ein weiteres Absinken der Mitarbeiterzahl auf 15 Beschäftigte im Jahr In der Zeit ihrer Tätigkeit wurde die Devisenstelle mehrfach in anderen Räumlichkeiten untergebracht. Eingerichtet ursprünglich in der Oranienstr. 1, setzte sie dann ihre Arbeiten bis zum 01. Dezember 1935 im Gebäude Augustastr. 41 II fort. Danach erfolgte der Umzug in die Heydeckstr. 12, wo die Devisenstelle bis zum Ende des Krieges verblieb. Da die Räumlichkeiten ab 1938 auch hier für die gesamte Dienststelle nicht mehr ausreichten, wurden von den Abteilungen 3 und 4 Diensträume in dem Gebäude der Prälatenstr. 34 genutzt. 18 Durch den schweren Bombenangriff auf Magdeburg am 16. Januar 1945 wurde die Devisenstelle in der Heydeckstr. 12 nur leicht beschädigt, so daß der Dienstbetrieb ohne Unterbrechung fortgesetzt werden konnte. 19 Mit der Besetzung Magdeburgs durch die amerikanische Armee am 11. April 1945 wurden die Arbeiten in der Devisenstelle zunächst eingestellt, die Akten und Verzeichnisse wurden beschlagnahmt Infolge zahlreicher Währungsabwertungen im Ausland erlassenes Gesetz, um die den deutschen Gläubigern zufallenden Gewinne bei der Rückzahlung von Kapitalverpflichtungen der gesamten Ausfuhrwirtschaft nutzbar zu machen. 14 Das Zusatzausfuhrverfahren (ZAV) diente der Förderung der zusätzlichen Warenausfuhr von Firmen und unterlag einer besonderen Genehmigungspflicht sowie speziellen Bestimmungen bei der Devisenprüfung von Firmen. Seit dem 30. Juni 1935 wurden Anträge von Firmen auf Teilnahme am ZAV durch die Prüfungsstellen der einzelnen Wirtschaftsgruppen bearbeitet. 15 Rep. G 11 Devisenstelle, Nr Rep. G 11 Devisenstelle, Nr Ebenda 18 Rep. G 11 Devisenstelle, Nr Rep. G 11 Devisenstelle, Nr Rep. K 5 MdF, Nr. 1411, Bl. 374.

6 VI Die Aufgaben der Devisenbewirtschaftung wurden in eingeschränktem Maße von einer als Devisenabwicklungsstelle bezeichneten Behörde fortgeführt. Nach einem im Schriftgut dieser Devisenabwicklungsstelle überlieferten Posteingangs- und -ausgangsbuch 21 sind die ersten Posteingänge ab Oktober 1945 wieder verzeichnet. Die Bearbeitung dieser Eingänge erfolgte jedoch erst ab Januar 1946, der Grund für diese Verzögerung ist nicht ersichtlich. Am 30. Juni 1949 wurde die letzte Eintragung im Posteingangsbuch 22 vorgenommen. Es ist zu vermuten, daß mit diesem Datum die Behörde aufhörte zu bestehen. Diese Vermutung läßt sich mit der Anordnung über die Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und ausländischen Zahlungsmitteln aus und nach den westlichen Besatzungszonen Deutschlands und dem Ausland vom 23. März 1949, veröffentlicht im Zentralen Verordnungsblatt, bestätigen. Nach dieser Anordnung wurden Geschäfte mit Zahlungsmitteln ausländischer Währung ausschließlich von der Deutschen Notenbank oder von ihr bevollmächtigten Bankinstituten getätigt. Gleichzeitig setzte diese Anordnung das Gesetz über die Devisenbewirtschaftung vom 12. Dezember 1938 (RGBl. I, S. 1734) und die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen und Richtlinien außer Kraft. Damit wurde der Tätigkeit der Devisenabwicklungsstelle die gesetzliche Grundlage entzogen und ihre Zuständigkeit der Deutschen Notenbank übertragen. 21 Rep. G 11, Nr Rep. G 11, Nr

7 VII 1.2. Bestandsgeschichte Der Bestand Rep. G 11 Devisenstelle Provinz Sachsen, Länder Anhalt und Thüringen, Magdeburg wurde im Jahre 1993 mit einem Umfang von 43,30 lfm aus dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Berlin-Dahlem in das Landesarchiv Magdeburg -Landeshauptarchivübernommen. Die Findhilfsmittel wurden 1996 übergeben. Der Überlieferungszeitraum des Bestandes umfaßt die Jahre Das Schriftgut der Devisenstelle war im April 1945 von der amerikanischen Armee beschlagnahmt 23 und später der Bundesrepublik Deutschland übergeben worden. Zuerst lagerte der Bestand mit der Bezeichnung Abteilung Ost 5 im Bundesarchiv in Koblenz bis er vermutlich in den 70er Jahren in das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz nach Berlin (West) gebracht wurde. Nach dem Umbruch in der DDR und der Vereinigung beider deutscher Staaten am 03. Oktober 1990 waren die Voraussetzungen gegeben, den Bestand an das zuständige Archiv abzugeben. Im Landesarchiv Magdeburg -Landeshauptarchiv- lag bereits Schriftgut der Devisenabwicklungsstelle des Landes Sachsen-Anhalt im Umfang von 5,40 lfm vor. Das Archivgut beider Registraturbildner wurde auf Grund der 47 und 49 der Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätze zu dem Bestand Rep. G 11 Devisenstelle Provinz Sachsen, Länder Anhalt und Thüringen, Magdeburg zusammengefaßt. Der größte Teil des Bestandes war bei seiner Übernahme ungeordnet. Auf Grund einer Vielzahl von Benutzeranfragen, v.a. zu jüdischem Vermögen, wurde es ab 1995 notwendig, den Bestand soweit grob vorzuordnen, daß die relevanten Archivalien zur Beantwortung dieser Recherchen ohne vorherige Verzeichnung herangezogen werden konnten. Durch die Grobordnung entstanden Gruppen, von denen einige im Rahmen der Laufbahnprüfung ausgewählt und verzeichnet wurden. Kassationen wurden nur bei Mehrfachüberlieferungen vorgenommen. Während der Verzeichnungstätigkeit wurde das vorliegende Teilfindbuch für diese Gruppen erarbeitet, das nach Abschluß der Erschließung des Gesamtbestandes in ein Gesamtfindbuch einfließen wird. Die Überlieferungsschwerpunkte des Bestandes Rep. G 11 Devisenstelle liegen bei den Prüfungsberichten zu Devisenprüfungen bei Firmen und Privatpersonen, bei Devisenstrafberichten und Unterwerfungsverhandlungen, bei den Unterlagen über die Genehmigungserteilung zum Devisenerwerb für den Waren- und Kapitalverkehr von Firmen sowie bei den Unterlagen im Zusammenhang mit der Auswanderung jüdischer Bürger. Der größte Teil der in den Unterlagen der Devisenabwicklungsstelle überlieferten Verzeichnisse 24, die im Zusammenhang mit der Genehmigungserteilung zum Devisenerwerb angelegt worden sind, ist im Zeitraum von 1933 bis 1945 begonnen und auch abgeschlossen worden. Das Schriftgut der Devisenabwicklungsstelle besteht nach 1945 v.a. aus Einzelfallakten, welche die Auskunfts- und Genehmigungserteilung bei Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten von Devisenausländern widerspiegeln. Überlieferungslücken bestehen zu Unterlagen des dem Reich verfallenen Vermögens von ausgebürgerten Personen oder ausgewanderten (abgeschobenen) Juden, da bis April für die Verwaltung und Verwertung des eingezogenen Vermögens von sogenannten Reichsfeinden die Behörde Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg zuständig war. Die Überlieferung dieser Behörde befindet sich im Brandenburgischen Landeshauptarchiv in Potsdam. 23 Rep. K 5 MdF, Nr. 1411, Bl Alphabetische und tabellarische Übersichten der erteilten Genehmigungen für Firmen und Privatpersonen. 25 Mit dem gemeinsamen Erlaß des Reichsinnenministers und des Reichsfinanzministers vom 09. April 1942 wird die Verwaltung und Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden dem Oberfinanzpräsidenten übertragen, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz der Person, deren Vermögen eingezogen ist, befindet.

8 Vom 20. Mai bis 05. August 1997 wurden von der Archivinspektoranwärterin Birgit Metzing ausgewählte Gruppen des Bestandes Rep. G 11 Devisenstelle mit einem Umfang von 6 lfm geordnet und verzeichnet. Das bearbeitete Archivgut umfaßte v.a. Akten zum inneren Dienstbetrieb, Gesetze und Erlasse zum Devisenrecht, den Komplex der Genehmigungserteilungen, die Bezahlung von Patent- und Lizenzgebühren sowie das Aufgabengebiet der Strafverfahren bei devisenrechtlichen Vergehen. VIII

9 IX 1.3. Hinweise auf weitere Bestände, Findhilfsmittel und Literatur Weitere Bestände, die zum Thema Devisenbewirtschaftung im Zeitraum Informationen geben können, sind v.a.: Rep. G 1 Rep. K 5 Landesfinanzamt Magdeburg/ Oberfinanzpräsident Mitteldeutschland Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Rep. I Reichsbankfiliale Salzwedel Nr. 79 (Musteraufsatz von 1937/39 über die Grundzüge der deutschen Devisengesetzgebung und Devisenbewirtschaftung) Literatur zur Devisenbewirtschaftung: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung, bearb. und hrsg. von Bitter, von, 3. Aufl., Berlin und Leipzig, 1928, Bd. 1, S. 366f. Jeserich/Pohl/Unruh: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 4: Das Reich als Republik und in der Zeit des Nationalsozialismus, Stuttgart, Kühne, Rudolf: Die Devisenzwangswirtschaft im Deutschen Reich während der Jahre 1916 bis eine währungsgeschichtliche Reminiszenz-, Frankfurt/M., Lüer, Carl: Binnen- und Außenhandel. In: Grundlagen, Aufbau und Wirtschaftsordnung des Nationalsozialistischen Staates, Bd. 3, Beitrag 53, Berlin, Wohltat, Helmut: Devisenbewirtschaftung und zwischenstaatlicher Zahlungsverkehr. In: Grundlagen, Aufbau und Wirtschaftsordnung des Nationalsozialistischen Staates, Bd. 3, Beitrag 54, Berlin, Magdeburg, Archivinspektor-Anwärterin

10 X 2. Hinweise für den Benutzer Personenbezogene Unterlagen, die bei der öffentlichen Benutzung durch Dritte den Schutzfristen gemäß 10 Abs. 3 u. 4 (GVBl. LSA Nr. 22, S. 192) des Landes Sachsen-Anhalt unterliegen, wurden entsprechend anonymisiert.

11 3. Gliederung des Bestandes Rep. G 11 Devisenstelle Provinz Sachsen, Länder Anhalt und Thüringen, Magdeburg Leitung und Organisation ( 61 ) Seite Dienststellenleiter ( 5 ) Sachgebiete ( 14 ) Organisation Organisations- und Strukturpläne ( 2 ) Dienstpostenbeschreibungen ( 7 ) Geschäftsstelle ( 3 ) Allgemeine Verwaltungs- und Haushaltssachen ( 10 ) Personalsachen (vgl. auch Nr und ) ( 20 ) Allgemeines Devisenrecht ( 33 ) Devisengesetze und Erlasse (vgl. auch Nr. 7135) ( 17 ) Rundschreiben und Mitteilungen ( 12 ) Aufgaben und Zuständigkeit der Devisenbehörden (vgl. auch ) ( 4 ) Devisenberatung und Devisenzuteilung ( 58 ) Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen ( 14 ) Devisenberater und sonstige mit devisenrechtlichen Fragen vertraute Personen ( 14 ) Devisenzuteilungsverfahren Devisenanforderungen ( 6 ) Allgemeine Genehmigungen ( 16 ) Einzelgenehmigungen ( 8 ) 14

12 Seite 04. Erfassung, Bewirtschaftung und Überwachung des Kapital- und Wertpapierverkehrs (vgl. auch Nr. 7000, 7007) ( 58 ) Grundstücke und Vermögensanlagen ( 31 ) Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten von Devisenausländern ( 7 ) Sperrguthaben ( 5 ) Zwischenstaatliche Kreditgeschäfte ( 2 ) Wertpapierverkehr ( 3 ) Abwertungsgewinne (vgl. auch Nr. 6993) ( 4 ) Auslandsbonds, Scrips und Konversionskassenguthaben ( 6 ) Erfassung, Bewirtschaftung und Überwachung des Warenverkehrs (vgl. auch Nr. 7000, 7005, 7007) ( 35 ) Wareneinfuhr ( 5 ) Einfuhrfinanzierung ( 4 ) Kapitalanlagen im Ausland ( 3 ) Transithandel ( 7 ) Goldbewirtschaftung ( 2 ) Warenausfuhr ( 3 ) Zusatzausfuhrverfahren (ZAV) (vgl. auch Nr. 6993) ( 8 ) Nebenkosten des Warenverkehrs ( 3 ) Erfassung, Bewirtschaftung und Überwachung des Dienstleistungs- und sonstigen Zahlungsverkehrs ( 67 ) Patente und Lizenzen ( 20 ) Versicherungsverkehr ( 4 ) Reiseverkehr Reisen außer Geschäftsreisen ( 3 ) Geschäftsreisen ( 9 ) 26

13 Seite Versorgungsbezüge Unterstützungszahlungen und Gehälter ( 16 ) Unfallversicherungszahlungen und Renten ( 10 ) Provisionen ( 4 ) Wander- und Saisonarbeiter ( 1 ) Devisenbewirtschaftung in Industrie und Gewerbe ( 3 ) Vorbeugende Maßnahmen gegen Devisenzuwiderhandlungen und strafrechtliche Folgen bei Devisenvergehen ( 65 ) Devisenprüfungen Organisation der Devisenprüfungen ( 13 ) Prüfungsberichte ( 2 ) Auswertung der Prüfungsberichte ( 3 ) Devisenstrafrecht Strafsachen und -verfahren (vgl. auch Nr. 7107) ( 24 ) Unterwerfungsverhandlungen ( 14 ) Kapitalflucht Sicherungsanordnungen ( 3 ) Auswanderungen (vgl. auch Nr. 7005) ( 6 ) 36

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