16. Deutscher Psychotherapeutentag

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1 16. Deutscher Psychotherapeutentag 8. Mai :00 17:30 Uhr Novotel Berlin Am Tiergarten Ergebnisprotokoll BPtK Klosterstraße Berlin Tel.: (030) Fax: (030)

2 Protokoll des 16. Deutschen Psychotherapeutentages Datum: Ort: Teilnehmer: 8. Mai 2010, 9:00 bis 17:30 Uhr Novotel Berlin Am Tiergarten, Berlin 111 von 114 Bundesdelegierten sowie Geschäftsführer und Gäste (siehe Teilnehmerliste, Anlage 1) Versammlungsleitung: Wolfgang Schreck, Gerd Hoehner, Bertke Reiffen-Züger (ab TOP 4) Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wird bei Personenbezeichnungen i. d. R. die männliche Form verwandt. Diese Bezeichnungen umfassen weibliche und männliche Personen. TOP 1 Begrüßung durch die Versammlungsleitung Herr Wolfgang Schreck eröffnet den 16. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) und begrüßt die anwesenden Bundesdelegierten und Gäste. TOP 2 Regularien Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Einladung der Delegierten zum 16. DPT ist gemäß 2 der Geschäftsordnung der Deutschen Psychotherapeutentage fristgerecht am 6. Januar 2010 erfolgt. Für die anwesenden 111 stimmberechtigten Delegierten liegen die Vollmachten ihrer Landespsychotherapeutenkammern vor. Die Versammlung ist damit beschlussfähig. Zutritt zum Deutschen Psychotherapeutentag Die Bundeskonferenz der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) hat auf ihrer Sitzung am 28. April 2010 wegen der besonderen Relevanz der DPT-Beratungen zur Ausbildung beschlossen, den bisherigen PiA-Sprecher, Jürgen Tripp, zu bitten, zusätzlich zum neu gewählten Sprecher, Florian Hänke, und der neu gewählten stellvertretenden Sprecherin, Judith Seha, die Belange der PiA auf dem 16. DPT zu vertreten. Die Bundeskonferenz hat den Vorstand der BPtK gebeten, Herrn Tripp für den 16. DPT einzuladen. Der Vorstand ist dieser Bitte nachgekommen. Die Versammlungsleitung bittet die Delegiertenversammlung, Herrn Tripp das Rederecht für den 16. DPT einzuräumen. Die Delegierten stimmen dem zu. Genehmigung des Protokolls des 15. Deutschen Psychotherapeutentages Das Protokoll des 15. DPT wurde fristgerecht am 6. Januar 2010 versandt. Es liegen keine Änderungsanträge zum Protokoll vor. Es gilt somit als genehmigt. Festlegung der endgültigen Tagesordnung Herr Dieter Best schlägt vor, TOP 8 und TOP 9 der vorläufigen Tagesordnung zu tauschen. Die Delegierten stimmen dem zu. Seite 2 von 29

3 Die Tagesordnung wird mit Änderungen wie folgt verabschiedet: Tagesordnung des 16. Deutschen Psychotherapeutentages TOP 1 TOP 2 TOP 3 TOP 4 TOP 5 TOP 6 TOP 7 TOP 8 TOP 9 TOP 10 TOP 11 Begrüßung durch die Versammlungsleitung Regularien Wahl des Wahlausschusses Nachwahl eines/r stellvertretenden Versammlungsleiters/in Bericht des Vorstandes Perspektiven der Psychotherapeutenausbildung Frequenz und Struktur der Deutschen Psychotherapeutentage Berichte von Ausschüssen und Kommissionen/Länderrat Forschungsförderung Resolutionen Verschiedenes TOP 3 Wahl des Wahlausschusses Die Versammlungsleitung bittet die Delegierten zu entscheiden, welches Wahlverfahren für die Nachbesetzung der stellvertretenden Versammlungsleitung gelten soll. Formal erfolgt die Wahl einzeln und geheim, geleitet durch einen vorab zu wählenden Wahlausschuss. Die Versammlungsleitung weist darauf hin, dass nach 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung der DPT alternativ ein anderes Wahlverfahren durch die Delegierten beschlossen werden kann. Die Versammlungsleitung schlägt für die anstehende Wahl der stellvertretenden Versammlungsleitung eine offene Abstimmung vor. Die Delegierten stimmen dem mit großer Mehrheit zu. Die Wahl eines Wahlausschusses ist durch das beschlossene Abstimmungsverfahren nicht notwendig. Seite 3 von 29

4 TOP 4 Nachwahl eines/r stellvertretenden Versammlungslei ters/in Die Versammlungsleitung informiert die Delegierten, dass die nachzuwählende stellvertretende Versammlungsleitung die Vertretung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Versammlungsleitung repräsentiert. Demnach ist der Nachfolger/die Nachfolgerin ebenfalls aus der Profession der KJP zu bestimmen und muss zu mindestens 75 Prozent auf dem Gebiet der KJP tätig sein. Die Nachwahl erfolgt für den Rest der Amtszeit der Versammlungsleitung. Als einzige Kandidatin wird von den Delegierten Frau Bertke Reiffen-Züger benannt. Frau Reiffen-Züger stellt sich den Delegierten kurz vor. Sie ist niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in eigener Praxis und Mitglied des Vorstands der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen. Die Versammlungsleitung bittet die Delegiertenversammlung um Abstimmung. Frau Reiffen-Züger wird per Akklamation mit großer Mehrheit von den Delegierten des 16. DPT zur neuen stellvertretenden Versammlungsleiterin gewählt. Sie bestätigt auf Nachfrage der Versammlungsleitung, dass sie die Wahl annimmt und dankt den Delegierten für ihr Vertrauen. Die Versammlungsleitung und Prof. Dr. Rainer Richter sprechen Frau Reiffen-Züger ihre Glückwünsche aus. TOP 5 Bericht des Vorstands Herr Gerd Hoehner übernimmt die Versammlungsleitung. Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), begrüßt die Delegierten und Gäste des 16. DPT und kündigt an, in seinem Vortrag Schwerpunkte auf die Auswertung der Gesundheitsreporte der Krankenkassen durch die BPtK und die anstehenden gesundheitspolitischen Diskussionen zu legen. Bezüglich der Tätigkeitsschwerpunkte des BPtK-Vorstands von November bis Mai 2010 verweist er auf den vorliegenden schriftlichen Bericht des Vorstands (Anlagen 2, 3). Anschließend stellt Prof. Richter zunächst die BPtK-Studie zu psychischen Belastungen in der modernen Arbeitswelt vor. Die BPtK hat dafür die Gesundheitsreporte der gesetzlichen Krankenkassen der Jahre 2000 bis 2008 ausgewertet und arbeitspsychologische Studien gesichtet, die untersuchen, welche Faktoren in der modernen Arbeitswelt psychische Erkrankungen verursachen können. Prof. Richter äußert seine Zufriedenheit damit, dass diese Studie und das Thema in der Öffentlichkeit auf eine große Resonanz gestoßen sind, und betont, dass die Übersichtsstudie deutlich gemacht habe, wie wichtig Versorgungsforschung für psychisch kranke Menschen und für die Profession der Psychotherapeuten sei. Die Ergebnisse der Versorgungs- Seite 4 von 29

5 forschung kämen in der Gesundheitspolitik jedoch noch viel zu wenig an. Beim derzeit diskutierten Gesetzentwurf zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung sei die dringend notwendige Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen z. B. noch kein Thema. In seinem zweiten Vortragsschwerpunkt erläutert Prof. Richter den Delegierten die aus Sicht des Vorstands zentralen Forderungen der Psychotherapeutenschaft an die Gesundheitspolitik. Zum einen sei eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung unverzichtbar, um die massive Unterversorgung psychisch kranker Menschen insbesondere in ländlichen Regionen zu beheben. Eine Reform müsse dabei insbesondere Häufigkeit und Schwergrad psychischer Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aller Altersgruppen adäquat berücksichtigen, einen wohnortnahen Zugang zur Versorgung sicherstellen und die regionale und sektorenübergreifende Planung von Versorgungsangeboten ermöglichen. Nach Einschätzung des BPtK-Vorstands solle der Gesetzgeber daher das Ziel einer morbiditätsorientierten, kleinräumigen und sektorenübergreifenden Bedarfsplanung gesetzlich vorgeben und geeignete Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung mit der Umsetzung beauftragen. Die normativen Entscheidungen zur angestrebten Versorgungsdichte und -struktur auf regionaler Ebene sollten dann Planungsgremien auf Landesebene treffen, in denen die für Gesundheit zuständigen Landesministerien, die Landeskrankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung, die Landespsychotherapeuten- und die Landesärztekammer sowie Vertreter der Krankenkassen und Patienten mit angemessenen Beratungs- und Entscheidungskompetenzen vertreten sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) habe dabei die Aufgabe, den Rahmen für die Entscheidungen dieser Gremien abzustecken. Dies könne nur gelingen, wenn die Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA stärker sektorenübergreifend ausgerichtet werde. Über ein Mitberatungsrecht der Bundesländer im G-BA müsse man vor diesem Hintergrund nachdenken. Ablehnend stehe der Vorstand Steuerungsinstrumenten zum Abbau von Unter- und Überversorgung auf Basis der aktuellen Bedarfsplanungszahlen gegenüber. Die Verhältniszahlen für die psychotherapeutische Versorgung beruhten auf den Zulassungen zum Stichtag 31. August Die Bedarfsplanung erkläre die damalige Zahl und Verteilung der Psychotherapeuten zum Versorgungsbedarf, ohne jemals einen tatsächlichen Bedarf auch nur annähernd ermittelt zu haben. Sie mache damit aus einem historischen Ist-Zustand ein Versorgungs-Soll. Tatsächlich herrsche in der Versorgung psychisch kranker Menschen eine massive Unterversorgung. Monatelange Wartezeiten auf einen ambulanten Behandlungsplatz seien die Regel. Die bisherigen Verhältniszahlen in der Bedarfsplanung diskriminierten psychisch kranke Menschen im ländlichen Raum. Die Annahme, dass Menschen auf dem Land neunmal seltener psychisch krank werden als in der Stadt, lasse sich fachlich in keiner Weise begründen. In der anschließenden Aussprache danken die Delegierten dem Vorstand für den ausführlichen Bericht. Beim Thema Reform der Bedarfsplanung erhält der Vorstand eine breite Unterstützung. Die von den Kassen veröffentlichten Zahlen einer dramatischen Überkapazität seien erschreckend. Hier müsse gegengesteuert werden. Vor diesem Hintergrund wird die Frage aufgeworfen, wie gut die KBV-Vertreter und der BPtK-Vorstand ihre Aktivitäten koordinierten. Einige Delegierte sehen es kritisch, Seite 5 von 29

6 wenn sich die BPtK für eine Bedarfsplanungsreform stark mache. Man würde sich zu sehr beschneiden, wenn man auf ein solches Thema setze. Auch wird gefordert, dass die BPtK bei solchen Reformen den breiten Geltungsanspruch von Psychotherapie nicht aus dem Blick verliere. Psychotherapie sei schließlich Krankenbehandlung und nicht nur die Behandlung von Krankheiten, was durch den besonderen Stellenwert der Psychotherapie in der Psychosomatik deutlich werde. Vereinzelt werden vor diesem Hintergrund weitergehende kreative Impulse für das Gesundheitswesen gewünscht. Neben der Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten müsse man dabei die Privatversicherten im Auge behalten, insbesondere die Beihilferegelungen für Beamte und die Berücksichtigung psychischer Erkrankungen in den Verträgen der Berufsunfähigkeitsversicherungen. Einige Delegierte werfen die Frage auf, ob es sinnvoll sei, die Forderung nach Befugniserweiterungen für Psychotherapeuten im Rahmen einer Reform der Bedarfsplanung zu stellen. Sie befürchten, dass dies große Widerstände auf ärztlicher Seite auslösen könnte. Auch sei die Frage der Befugniserweiterungen fachlich noch nicht ausreichend diskutiert. Andere stellen heraus, dass man gar nicht anders könne, als jetzt auch die Befugniserweiterungen zu fordern, weil sowohl Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler als auch KBV-Chef Dr. Andreas Köhler die Erweiterungen angeboten hätten. Eine solche Situation dürfe nicht ungenutzt bleiben. Ein Vertreter der angestellten Psychotherapeuten kritisiert die Aussage des Vorstands, dass eine Versorgungskette, die im stationären Bereich anfängt, die teurere sei faktisch sei die Versorgung im Krankenhaus deutlich günstiger als bei Niedergelassenen. Angeregt wird vor diesem Hintergrund, dass Niedergelassene und Angestellte zum Thema sektorenübergreifende Versorgung in einem Workshop den Dialog suchen. Prof. Richter regt an, den vorgeschlagenen Dialog durch Einbezug der Patienten zu einem Trialog auszuweiten. Zu den Bedenken, im Rahmen einer Bedarfsplanungsreform Befugniserweiterungen zu fordern, stellt er klar, dass dies für ihn fachlich notwendig sei. Dann dürfe man bei der Umsetzung aber keine falsche Rücksicht gegenüber Dritten nehmen. Er selbst scheue jedenfalls den Konflikt mit Ärzteverbänden nicht, auch dafür sei er als Präsident gewählt worden. Angesprochen auf die Kooperation mit den KBV-Vertretern wies er auf regelmäßige Treffen hin. Er appelliert an alle, die Möglichkeiten auf Bundes- und Landesebene künftig besser zu nutzen. Eine schwierige Frage bleibe allerdings, wie man sich bei unterschiedlichen Interessen und Meinungen positioniere. In Bezug auf die für Psychotherapeuten unbefriedigende Umsetzung des PKV-Basistarifs würden neue Aktivitäten überlegt. Initiativen mit Blick auf die Beihilfe seien dagegen für die BPtK schwieriger, da die Beihilfe durch Landesrecht geregelt sei, mit der Folge einer entsprechenden Regelungsvielfalt. Als ein weiteres wichtiges Zukunftsthema wird die Feminisierung des Psychotherapeutenberufs mit gravierenden Folgen für die Versorgung und die weitere Entwicklung des Berufs ausgemacht. Dies sieht auch der Vorstand als wichtiges Thema, wobei es zurzeit mit Verweis auf die Ausbildungsdebatte darum gehe, den Psychotherapeutenberuf überhaupt zu sichern, die Frage nach der Attraktivität für Männer sei wichtig, stehe dabei aber an zweiter Stelle. Seite 6 von 29

7 Weiteres Thema der Aussprache sind grundsätzliche Probleme, die vertiefte Ausbildung in Verfahren sicherzustellen, die nicht als Richtlinienverfahren zugelassen sind. Eine der Schwierigkeiten sei zum Beispiel, dass die Kriterien für Supervisoren gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung kaum zu erfüllen seien. Ein Delegierter fragt nach, was der Vorstand entsprechend dem Auftrag des letzten DPT unternommen habe, die Ausbildung in sozialrechtlich noch nicht anerkannten Verfahren zu ermöglichen. Prof. Richter weist darauf hin, dass eine Reihe der systematischen Probleme letztlich einer Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung bedürfe, die realistischerweise nur im Zusammenhang mit der Reform der Ausbildung zu erzielen sei. Für die einzelnen Ausbildungsinstitute, die derzeit betroffen sind, seien in der Vergangenheit hinsichtlich der Supervisorenproblematik jeweils pragmatische Lösungen mit den Landesbehörden gefunden worden. Prof. Richter bietet für konkrete Fälle, in denen Ausbildungsinstitute betroffen sind, entsprechende Unterstützung an. Ferner wird kritisiert, dass sich die BPtK nicht den methodenkritischen Anmerkungen zur Stellungnahme des G-BA vom im Zusammenhang mit der Nutzenbewertung der Gesprächspsychotherapie bei Erwachsenen der ehemaligen BPtK- Expertengruppe angeschlossen hat und auch das Urteil des Bundessozialgerichts kommentarlos hingenommen hat. Prof. Richter stellt zum Urteil des Bundessozialgerichts fest, dass eine damit verbundene Richterschelde von Seiten der BPtK der Profession mehr schaden als nutzen würde. Darüber hinaus sei bekannt, dass die GwG sich in dieser Frage an das Bundesverfassungsgericht gewendet habe. Daher wäre es sicher nicht klug, sich in ein Verfahren einzumischen, dem die GwG selbst nur geringe Aussichten auf Erfolg einräume. Die Lösung des grundsätzlichen Problems, um das es hier gehe, erfordere letztlich eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und diese werde man realistischerweise erst im Anschluss bzw. im Zuge der Reform des Psychotherapeutengesetzes ändern können. Mit Beendigung der Aussprache ruft die Versammlungsleitung den Entschließungsantrag des Vorstands auf ( 1 zu TOP 5). Nr. 1 zu TOP 5 Für den Vorstand: Dr. Dietrich Munz, Monika Konitzer, Andrea Mrazek Grundlegende Reform der Bedarfsplanung notwendig Der 16. DPT fordert die Gesundheitspolitik auf, die Versorgung psychisch kranker Menschen zu verbessern. Dafür ist es notwendig, bei der Reform der Bedarfsplanung: Häufigkeit und Schweregrad psychischer Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aller Altersgruppen adäquat zu berücksichtigen, einen Zugang zur Versorgung wohnortnah zu ermöglichen, Versorgungsangebote regional und sektorenübergreifend zu planen. Die Versorgung schwer psychisch kranker Menschen erfordert häufig die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams. Versorgung in diesem Sinne kann im ambulanten Bereich durch die Bildung von Netzwerken entstehen oder aus dem stationären Bereich heraus angeboten Seite 7 von 29

8 werden. Deshalb erlaubt erst eine sektorenübergreifende Sicht der Versorgung die Identifikation von Versorgungsengpässen, Brüchen und Defiziten. Der Gesetzgeber sollte das Ziel einer morbiditätsorientierten, kleinräumigen und sektorenübergreifenden Bedarfsplanung gesetzlich vorgeben und geeignete Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung mit der Umsetzung beauftragen. Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass eine bedarfsorientierte Versorgung normative Entscheidungen zur angestrebten Versorgungsdichte und -struktur auf regionaler Ebene erfordert. Diese Entscheidungen sollten Planungsgremien auf Landesebene treffen, in denen die für Gesundheit zuständigen Landesministerien, die Landeskrankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung, die Landespsychotherapeutenkammer und -ärztekammer, Vertreter der Krankenkassen und Patienten mit angemessenen Beratungs- und Entscheidungskompetenzen vertreten sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte den Rahmen für die Entscheidungen dieser Gremien abstecken. Die Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses muss dafür sektorenübergreifend ausgerichtet werden. Ein Mitberatungsrecht der Bundesländer im G-BA ist vor diesem Hintergrund zu prüfen. Der 16. DPT lehnt Steuerungsinstrumente zum Abbau von Unter- und Überversorgung auf der Basis der aktuellen Bedarfsplanungszahlen ab. Die Verhältniszahlen für die psychotherapeutische Versorgung beruhen auf den Zulassungen zum Stichtag 31. August Die Bedarfsplanung erklärte die damalige Zahl und Verteilung der Psychotherapeuten pro Versorgungsregion zum Versorgungsbedarf, ohne jemals einen tatsächlichen Bedarf auch nur annähernd zu ermitteln. Sie macht damit aus einem historischen Ist-Zustand ein Versorgungs-Soll. Tatsächlich herrscht in der Versorgung psychisch kranker Menschen eine massive Unterversorgung. Monatelange Wartezeiten auf einen ambulanten Behandlungsplatz sind die Regel. Die bisherigen Verhältniszahlen in der Bedarfsplanung diskriminieren den ländlichen Raum. Nach den derzeitigen Verhältniszahlen soll in ländlichen Regionen ein Psychotherapeut für Einwohner ausreichen, während in Kernstädten ein Psychotherapeut für Einwohner zugelassen wird. Die Annahme, dass Menschen in der Stadt neunmal häufiger psychisch krank werden als auf dem Land, lässt sich fachlich nicht begründen. Erfolgt mündlich. Es liegt ein Änderungsantrag zu 1 zu TOP 5 vor: Änderungsantrag Nr. 1 zu Nr. 1 zu TOP 5 Rolf Wachendorf Grundlegende Reform der Bedarfsplanung notwendig Der 16. DPT fordert die Gesundheitspolitik auf, die Versorgung psychisch kranker Menschen zu verbessern. Dazu gehört auch die Änderung der Bedarfsplanung mit folgenden Eckpunkten: Häufigkeit und Schweregrad psychischer Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aller Altersgruppen adäquat zu berücksichtigen, einen Zugang zur Versorgung wohnortnah zu ermöglichen. Seite 8 von 29

9 Erfolgt mündlich Änderungsantrag 1 zu 1 zu TOP 5 wird mehrheitlich abgelehnt. Der Vorstand ändert seinen nach kurzer Diskussion vor dem Hintergrund eines Vorschlags von Herrn Karl-Wilhelm Hoeffler wie folgt (Änderungen unterstrichen): Nr. 1 zu TOP 5 (geändert) Für den Vorstand: Dr. Dietrich Munz, Monika Konitzer, Andrea Mrazek Grundlegende Reform der Bedarfsplanung notwendig Der 16. DPT fordert die Gesundheitspolitik auf, die Versorgung kranker Menschen zu verbessern. Insbesondere ist dafür notwendig, bei der Reform der Bedarfsplanung: Häufigkeit und Schweregrad psychischer Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aller Altersgruppen adäquat zu berücksichtigen, erforderliche psychotherapeutische Behandlung bei körperlichen Erkrankungen zu berücksichtigen, einen Zugang zur Versorgung wohnortnah zu ermöglichen, Versorgungsangebote regional und sektorenübergreifend zu planen. Die Versorgung schwer psychisch kranker Menschen erfordert häufig die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams. Versorgung in diesem Sinne kann im ambulanten Bereich durch die Bildung von Netzwerken entstehen oder aus dem stationären Bereich heraus angeboten werden. Deshalb erlaubt erst eine sektorenübergreifende Sicht der Versorgung die Identifikation von Versorgungsengpässen, Brüchen und Defiziten. ( ) 1 zu TOP 5 wird in der von den n geänderten Fassung mehrheitlich angenommen. Nr. 2 zu TOP 5 Anni Michelmann, Heinrich Bertram, Gerd Hoehner, Martin Klett, Dr. Roland Deister, Jürgen Doebert, Benedikt Waldherr, Thomas Merz, Jörg Hein, Marianne Funk, Dr. Manfred Thielen Der DPT fordert den G-BA auf, die Profession bei der Definition einzelner Psychotherapieverfahren einzubeziehen. Die psychotherapeutischen Fachverbände sollten Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Seite 9 von 29

10 In Verbindung mit der Prüfung der Richtlinienverfahren hat der G-BA und in diesem Zusammenhang auch der WBP damit begonnen, verbindliche Definitionen der Psychotherapieverfahren vorzunehmen. Dieser Vorgang betrifft, neben anderen wissenschaftlich anerkannten Verfahren, insbesondere die Systemische Therapie, die voraussichtlich demnächst vom G-BA geprüft wird. Bekanntlich weisen die großen Psychotherapieverfahren etliche Überschneidungen auf, auch wenn sie sich u. a. durch den theoretisch-konzeptionellen Hintergrund unterscheiden, in die Methoden und Techniken eingebettet sind, durch die sie ihre Wirkungen vor allem entfalten. Im Sinne größtmöglicher Transparenz wäre es deshalb sinnvoll, wenn alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren, zumindest hinsichtlich ihrer Verfahrensdefinition, in einem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang diskutiert würden. So könnte vermieden werden, dass bei dem oder den als erstes definierten Verfahren Festlegungen erfolgen, die dem Selbstverständnis anderer Verfahren widersprechen oder diese in unzulänglicher Weise einschränken. Um Kontroversen, wie sie im Zuge der Diskussion um die Gesprächspsychotherapie entstanden sind, von vorneherein zu verhindern und um in dieser wichtigen Frage einen möglichst breiten Konsens zu erzielen, ist es unerlässlich, dass die psychotherapeutischen Fachverbände in die Diskussion um die Definition der einzelnen Psychotherapie einbezogen werden. Eine Festlegung auf eine bestimmte Verfahrensdefinition sollte zeitgleich und in Abstimmung erfolgen. Nr. 3 zu TOP 5 Karl Heinz Schrömgens, Bremen Änderungsantrag zu Nr. 2, : Anni Michelmann u. a. Der Deutsche Psychotherapeutentag spricht sich dafür aus, dass bei der Definition einzelner Psychotherapieverfahren im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und im Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) die psychotherapeutische Profession und ihre Fachverbände einbezogen werden. Erfolgt mündlich Die Anträge 2 und 3 zu TOP 5 werden von den Delegierten zusammen diskutiert. 2 zu TOP 5 wird mehrheitlich abgelehnt. 3 zu TOP 5 wird mehrheitlich angenommen. Seite 10 von 29

11 Nr. 4 zu TOP 5 Bertram, Dürkop, Gersch, Hein, Hentze, Höhner, Michelmann, Müller-Eikelmann, Thielen, Wilser Der 16. Deutsche Psychotherapeutentag möge beschließen: Der Vorstand der BPtK wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Unterwerfung der KBV-Mitglieder in den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) unter die Weisungen des KBV-Vorstandes aufgehoben wird. Auf dem nächsten DPT berichtet der Vorstand zu den Ergebnissen seiner Initiativen. KBV-Mitglieder als Vertreter der Leistungserbringer im G-BA müssen vor ihrer Entsendung in die Gremien des G-BA eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, dass sie bei ihrer Mitarbeit in den Gremien des G-BA den Weisungen des KBV-Vorstandes folgen. Eine solche Weisungsbindung verstößt gegen die in den 90 und 91 SGB V niedergelegten gesetzlichen Bestimmungen zur Mandatsausübung der Mitglieder des G-BA. Danach führen die Mitglieder ihr Amt als Ehrenamt. Sie sind an Weisungen nicht gebunden. Unter diesem imperativen Mandat sind sie jedoch gehindert, ihren Sachverstand weisungsfrei einzusetzen. Damit wird die in dem juristischen Schrifttum ständig neu diskutierte fehlende demokratische Legitimation des kleinen Gesetzgebers G-BA zusätzlich belegt. Es kann auch nicht von der Hand gewiesen werden, dass diese Weisungsgebundenheit auch bei dem Beschluss zur Gesprächspsychotherapie von maßgeblichem Einfluss war. Das entsprechende Schreiben der KBV sowie die Verpflichtungserklärung liegen den n vor. Herr Hermann Schürmann beantragt in einem GO- auf Nichtbefassung des s 4 zu TOP 5. Es erfolgt formale Gegenrede. Der GO- wird mehrheitlich angenommen. Nr. 6 zu TOP 5 Wolfgang Schreck, Heiner Vogel, Wolfgang Schneider, Barbara Zimmermann, Kai Uwe Jörß, Johannes Weisang, Günter Ruggaber, Karl-Wilhelm Höffler, Bernhard Schäfer, Stefanie Brida Der Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer wird aufgefordert, das bei der BPtK eingerichtete Referat "Versorgungsforschung" damit zu beauftragen, sich intensiv mit Perspektiven der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu beschäftigen. In die Untersuchung ist die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowohl durch niedergelassene PsychotherapeutInnen, durch Beratungsstellen Seite 11 von 29

12 als auch durch andere Institutionen des psychosozialen Bereichs einzubeziehen. Der Berufsstand könnte auf dieser Basis Ableitungen für sektorenübergreifende, bedarfsorientierte Versorgungsstrukturen bzw. -modelle formulieren und entsprechende Forderungen an die Politik stellen. Mit Hilfe der Entwicklung und Formulierung von Zukunftsperspektiven für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen kann dieser Bereich innerhalb der psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgungsstrukturen (GKV-Bereich, Jugendhilfe) gerade auch in Zeiten einer Bedrohung durch Verteilungskämpfe um knappe Ressourcen besser verankert werden. Ein sektorenübergreifender Versorgungsansatz könnte aufgrund hoher Kosten-Nutzen-Effizienz gute Argumente an die Politik liefern, Strukturen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen weiterzuentwickeln und neue Angebote zu schaffen. Ohne valide Daten der psychotherapeutischen Versorgungsforschung besteht die Gefahr, dass innerhalb der bereits laufenden Debatte um die Zukunft der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Bedarfsplanung der Versorgungsbedarf im Bereich Psychotherapie nur am Bestehenden gemessen wird. Dies wäre besonders für den Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nachteilig, da die gesellschaftlichen Entwicklungen auf einen steigenden Bedarf in diesem Bereich hinweisen. Das aktuell formulierte Ziel der KBV, die Bedarfsplanung kleinräumiger und sektorenübergreifend zu gestalten, stellt eine Herausforderung und Chance dar, zu der sich die Psychotherapeutenschaft dezidiert positionieren sollte. Zudem sollte eine entsprechende Untersuchung auch alle weiteren Versorgungsangebote im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie analysieren, insbesondere unter Berücksichtigung der Verteilung auf verschiedene Sektoren und unterschiedliche Kostenträger. Auf Grundlage der Ergebnisse könnten Modelle für Versorgungsangebote erarbeitet werden, die eine sektorenübergreifende, bedarfsorientierte Versorgungssteuerung besser ermöglichen. Die BPtK sollte gemeinsam mit den Psychotherapeutenverbänden die Diskussion über die zukünftige psychotherapeutische Versorgung führen. Eine realistische Analyse des Versorgungsbedarfs und die Förderung kosteneffektiver Versorgungsstrukturen stellt insbesondere im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie eine zentrale Herausforderung für den Berufsstand dar. Der 6 zu TOP 5 wird mehrheitlich angenommen. Frau Marion Schwarz erläutert, wieso es vom KJP-Ausschuss keinen schriftlichen Bericht gibt. Der Ausschuss habe sich in den vergangenen Sitzungen überwiegend mit der Psychotherapeutenausbildung befasst, sei dabei allerdings nicht zu einer einheitlichen Position gelangt, sodass der Ausschuss an dieser Stelle keine Stellungnahme abgeben könne. Die Diskussion im Ausschuss sei aber durch die Protokolle gut dokumentiert. TOP 6 Perspektiven der Psychotherapeutenausbildung Herr Schreck übernimmt die Versammlungsleitung. Die Mitglieder des Vorstands erläutern in einzelnen Kurzreferaten den aktuellen Sachstand der Ausbildungsdebatte (Anlagen 4 bis 10). Insbesondere machen Sie Seite 12 von 29

13 deutlich, dass ein Hochschulabschluss auf Masterniveau grundsätzlich die Voraussetzung für die postgraduale Psychotherapeutenausbildung sein müsse und künftige Psychotherapeuten auch im stationären Bereich eine qualitätsgesicherte Ausbildung durchlaufen und dabei eine angemessene Vergütung erhalten sollten. Die zahlreichen Initiativen von BPtK und Landespsychotherapeutenkammern in den vergangenen Jahren, diese Ziele durch einzelne Gesetzesänderungen zu erreichen, seien erfolglos geblieben. Dies sei durch die Dokumentensammlung, die den Delegierten zur Vorbereitung auf die Debatte zur Verfügung gestellt worden war, eindrücklich belegt. Auf Basis einer Vielzahl von Veranstaltungen habe die Profession daher Eckpunkte einer Ausbildungsreform diskutiert und entwickelt. Nun sei die Zeit reif für eine Entscheidung. Es seien zudem rasch gesetzliche Änderungen notwendig, weil sich der Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) bereits zu einem Heilberuf zweiter Klasse entwickle, da immer mehr Ausbildungsteilnehmer ohne Masterabschluss ausgebildet würden. Inzwischen ließen neun von 16 Bundesländern Bachelorabsolventen pädagogischer Studiengänge zu einer KJP-Ausbildung zu. Im Anschluss erfolgt die Aussprache mit den Delegierten. Darin heben diese hervor, dass eine postgraduale Ausbildung zum Psychotherapeuten einen Hochschulabschluss auf Masterniveau voraussetzen muss. Viele plädieren zudem dafür, dass die postgraduale Ausbildung zu einer einheitlichen Approbation führt, damit sichergestellt ist, dass alle Psychotherapeuten über eine hohe akademische Grundqualifikation verfügen, unabhängig davon, ob sie Kinder, Jugendliche oder Erwachsene behandeln. Vor diesem Hintergrund wird der Vorschlag begrüßt, dass Hochschulabsolventen einen großen Teil der Leistungspunkte des Bachelor- und Masterstudiums aus den Bereichen psychologische Grundlagen, wissenschaftliche Methoden, Diagnostik, Klinische Psychologie, Sozialpädagogik sowie weiteren Fachdisziplinen, wie Erziehungswissenschaften, Neurowissenschaften, Sozialpädagogik, Soziologie sowie aus anderen Humanwissenschaften, erwerben müssen. Einzelne Delegierte befürchten allerdings, dass Fachhochschulen den hohen Anteil psychologischer Kenntnisse nur schwer vermitteln können. Die Mehrheit der Delegierten ist hier jedoch zuversichtlich, dass sich die Hochschulen an die neuen Anforderungen an eine Psychotherapeutenausbildung anpassen werden, da sie im Wettbewerb um Studenten bestehen wollten. Außerdem sei es Aufgabe der Psychotherapeutenschaft, die Qualifikationen für den eigenen Beruf von der Versorgung psychisch kranker Menschen her zu definieren. Weiteres Schwerpunkthema der Debatte ist die Frage, ob es künftig ein oder zwei Psychotherapeutenberufe geben soll. Die Delegierten diskutieren dazu intensiv die Chancen und Risiken, die mit einer einheitlichen Approbation verbunden sind. Viele begrüßen die historische Chance, für alle Psychotherapeuten eine hohe Qualifikation zu sichern, die berufs- und sozialrechtlich dem Status von Fachärzten entspricht, unabhängig davon, ob der Psychotherapeut Kinder, Jugendliche oder Erwachsene behandelt. Andere plädierten dafür, auch weiterhin zwei unterschiedliche Berufe auszubilden oder diese Entscheidung zumindest zu vertagen. Vor allem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten machen deutlich, dass der gemeinsame Beruf die Voraussetzung dafür sei, gleiche Eingangsqualifikationen zu befürworten. Gleiche Eingangsqualifikationen bei Fortschreibung der unterschiedlichen Befugnisse und beruflichen Weiterentwicklungsoptionen von Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten führten zwangsläufig dazu, dass der KJP-Beruf langfristig degradiert werde. Seite 13 von 29

14 Vor allem die Vertreter der Psychotherapeuten in Ausbildung appellieren an die Delegierten, bei ihrer Entscheidung die Folgen für die nächsten Generationen zu berücksichtigen. Die PiA-Bundeskonferenz habe sich für eine umfassende Ausbildungsreform im Sinne der vorgeschlagenen Reformeckpunkte ausgesprochen, weil sie darin jenseits verständlicher Einzelinteressen den besten Lösungsansatz für die künftigen Ausbildungsteilnehmer sieht. Frau Gerda Gradl beantragt mit einem GO- die Begrenzung der Redezeit. Der GO- wird mehrheitlich angenommen. In einem weiteren GO- wird die Begrenzung auf drei oder fünf Minuten Redezeit abgestimmt. Eine Redezeitbegrenzung auf fünf Minuten wird mehrheitlich angenommen. Herr Dr. Nikolaus Melcop stellt den GO- auf eine zehnminütige Sitzungsunterbrechung. Der GO- wird mehrheitlich angenommen. Die Sitzung wird um 15:07 Uhr für zehn Minuten unterbrochen. Herr Dr. Melcop beantragt mit einem GO-, die Reihenfolge der abzustimmenden Anträge in TOP 6 wie folgt zu ändern: 6 zu TOP 6, 3 zu TOP 6 mit Änderungsantrag 1 zu 3 zu TOP 6, 1 zu TOP 6, 2 zu TOP 6, 4 zu TOP 6, 5 zu TOP 6, 7 zu TOP 6. Der GO- wird mehrheitlich angenommen. Der 2 zu TOP 6 wird von den n zurückgezogen. Nr. 6 zu TOP 6 Marion Schwarz, Matthias Fink, Silke von der Heyde, Michael Stein, Ulrich Müller, Josef Könning, Thomas Stadler, Bertke Reiffen-Züger, Helga Planz, Wolfgang Schneider, Karl- Wilhelm Höffler, Katja Klohs, Günter Ruggaber, Jörg Hein Der DPT spricht sich für eine Reform der Psychotherapieausbildung und damit verbunden für eine Novellierung des PTG aus. Auf der Grundlage des Forschungsgutachtens und der intensiv geführten Diskussion innerhalb der Verbände und Selbstverwaltungsinstitutionen wird der Vorstand beauftragt unter Beteiligung von Berufs- und Fachverbänden, Hochschulvertretern sowie Vertretern von Ausbildungsstätten und Ausbildungsteilnehmern die für eine Gesetzesvorhaben erforderlichen Details auszuarbeiten und dem nächsten DPT vorzulegen. Seite 14 von 29

15 Eckpunkte der Novellierung sind: a) Sicherung der Breite der akademischen Zugänge zur psychotherapeutischen Ausbildung sowohl der psychologischen sowie sozialwissenschaftlichen Studiengänge auf der Grundlage der Erkenntnisse des Forschungsgutachtens, wobei die Zugangsregelungen durch inhaltlich definierte Studieninhalte auf Masterniveau erfolgen müssen. Diese enthalten qualifizierende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten aus den verschiedenen Grundlagenfächern der Psychologie, den Erziehungswissenschaften, der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit, Soziologie, der klinischen Psychologie, der grundlegenden wissenschaftlichen Methoden sowie der Neurowissenschaften. b) Strukturierung der postgradualen Psychotherapieausbildung unter Beibehaltung der Vertiefungsverfahren sowie der Schwerpunktsetzung Psychotherapie mit Erwachsenen bzw. mit Kindern und Jugendlichen (mit den Optionen der Beibehaltung zweier Heilberufe bzw. der Schaffung eines Heilberufes mit Schwerpunktsetzung) c) Eine Reform der praktischen Tätigkeit und praktischen Ausbildung mit dem Ziel einer klaren Trennung von nicht vergüteten Informationspraktika vor dem Beginn der Ausbildung und der strukturierten praktischen Ausbildung. Die praktische Ausbildung im ambulanten und (teil-) stationären Bereich erfolgt unter curricularen Vorgaben, die den AusbildungsteilnehmerInnen einen formalen Status sichern, der sie ausdrücklich berechtigt unter Supervision oder Aufsicht psychotherapeutisch zu behandeln. Eine Vergütung dieser Versorgungsleistung ist gesetzlich vorzuschreiben. Eine Novellierung des PTG ist, wie die Diskussion in den vergangen Jahren zeigt, ein von vielen auch unterschiedlichen Interessen geleitetes Vorhaben. Eine abschließende Diskussion und Abstimmung auf dem DPT sollte auf der Grundlage sehr konkreter Vorlagen erfolgen. Diese liegen u.e. noch nicht in ausreichender Form vor. Mit der Reform soll das hohe Qualitätsniveau der Psychotherapeuten für die psychotherapeutische Behandlung in den Bereichen Kinder und Jugendlichen sowie Erwachsene gesichert werden. Der breite Zugang zu den beiden Heilberufen PP und KJP oder zu einem gemeinsamen Heilberuf muss verbindlich geregelt werden. Ohne den Erhalt der sozialwissenschaftlichen Studiengänge ist die psychotherapeutische Versorgung und die Qualität der Psychotherapeuten für Kindern und Jugendlichen in der Zukunft nicht zu gewährleisten. Eine frühzeitige Festlegung auf einen Heilberuf ist ohne gesicherte Gewährleistung des Erhalts der sozialwissenschaftlichen Zugänge nicht möglich. Eine umfangreiche inhaltliche Festschreibung vor allem psychologischer Grundlagen in einen Masterstudiengang widerspricht der grundsätzlichen Anerkennung der Sozialwissenschaften als qualifizierend für die psychotherapeutischen Berufe. Die bisherigen Regelungen der Praktischen Tätigkeit I, II im PTG sind unzureichend und für die Ausbildungsteilnehmer unzumutbar. Zudem gefährden sie zunehmend die personelle Ausstattung in den Kliniken. Inhaltlich sollte die bisherige Praktische Tätigkeit im Sinne einer Praktischen Ausbildung sowohl im stationären /teil-stationären Bereich als auch im ambulanten Bereich gefasst werden und curricular in die Ausbildung eingebunden werden. Eine Honorierung für die Tätigkeit in der Klinik ist gesetzlich vorzuschreiben. Eine rechtliche Regelung, wie z.b. die eingeschränkte psychotherapeutische Behandlungserlaubnis, zu Beginn der psychotherapeutischen Ausbildung wäre nur zu fordern und zu rechtfertigen, wenn zumindest die theoretischen Ausbildungsinhalte erlangt und nachgewiesen wären. Dies würde eine Verlagerung der theoretischen Ausbildung an die Hochschulen erfordern. Diese ist jedoch, wie im Forschungsgutachten eindrucksvoll nachgewiesen wurde, in der geforderten Breite nicht möglich und würde den Umfang der geforderten Eingangsqualifi- Seite 15 von 29

16 kationen in den Grundlagenfächern und der wissenschaftlichen Ausbildung deutlich schmälern. Herr Ulrich Müller erläutert den zusätzlich mündlich. Der 6 zu TOP 6 wird mit 27 Ja-Stimmen, 75 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Die Versammlungsleitung ruft den 3 zu TOP 6 sowie den Änderungsantrag 1 zu 3 zu TOP 6 zur Diskussion und Abstimmung auf. Nr. 3 zu TOP 6 N. Melcop, B. Waldvogel, M. Klett Der Vorstand der BPtK legt bei den weiteren Verhandlungen zu einer Novellierung des Psychotherapeutengesetzes folgenden Vorschlag in Bezug auf die Studiengänge als Zugangsvoraussetzung für die Psychotherapeutenausbildung zugrunde: Aus den zusammen 300 ECTS umfassenden Bachelor- und Masterstudiengängen sind insgesamt mindestens 260 ECTS aus folgenden Bereichen nachzuweisen: 1. Grundlegende Kenntnisse insges. mindestens 115 Allgemeine Psychologie, speziell der Wahrnehmung, des Gedächtnisses, Lernens, Motivation und Emotion, Denken und Sprache mindestens 10 Biologische und neuropsychologische Grundlagen des Erlebens und Verhaltens mindestens 5 Kognitive, motivationale, emotionale und soziale Entwicklung über die Lebensspanne, Sozialisation mindestens 5 Differenzielle und Persönlichkeitspsychologie mindestens 5 Sozialpsychologische Theorien und Modelle, speziell des interpersonellen Erlebens und Verhaltens mindestens 5 Statistische Methodenlehre, speziell methodische Grundlagen der Diagnostik und Testtheorie; Epidemiologie, empirische und experimentelle Forschungsmethoden mindestens 15 Angewandte Diagnostik, wissenschaftliche Gutachtenerstellung, Gesprächsführung und Befunderhebung, Testkenntnis mindestens 10 Seite 16 von 29

17 2. Klinisch psychologische und (sozial-)pädagogische Kenntnisse und Kompetenzen mindestens mindestens 35 Störungskompetenz, klinisch-psychologische Störungslehre (inklusive biologische, interaktionelle und soziokulturelle Modelle; anthropologische und kulturspezifische Aspekte); klinisch-psychologische Diagnostik über die gesamte Lebensspanne; Veränderungskompetenz: Interventionsmodelle in wiss. anerkannten Psychotherapieverfahren; Rahmenbedingungen klinisch-psychologischen Handelns; Prävention und Rehabilitation Interaktionskompetenz: Gesprächsführung. Weitere Kenntnisse; Psychotherapieforschung; Forensik; Gesundheitspsychologie und Public Health Davon im Masterstudium mindestens Kenntnisse über ambulante und stationäre psychosoziale, psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung inklusive Beratung Einzelner, Familien, Paaren, Gruppen und komplexer sozialer Systeme (u. a. pädagogischen Einrichtungen, Jugendhilfe, Beratungsstellen). maximal Grundlegende (sozial-)pädagogische Kenntnisse und Kenntnisse in Wahlpflichtbereichen der Humanwissenschaften 3.1 mindestens 50 Grundlagen der sozialen Arbeit mit Menschen in ihrem sozialen Umfeld unter besonderer Berücksichtigung sozialer Belastungen und Gefährdungen; rechtliche Rahmenbedingungen psychosozialer Arbeit mindestens Pädagogische Psychologie/Erziehungswissenschaft mindestens Grundlagen oder Vertiefungen aus den Wissenschaftsgebieten Psychologie, Pädagogik, Heilpädagogik, Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, rechtliche Grundlagen, Medizin (v. a. Psychiatrie), Biologie, Neurowissenschaft, Soziologie, Philosophie, Anthropologie, Ethnologie, Pflegewissenschaften, life sciences mindestens Abschlussarbeiten, Praktika 4.1 Masterarbeit im psychologischen oder (sozial-)pädagogischen Bereich mindestens Praktikum im psychologischen oder (sozial-)pädagogischen Bereich mindestens 10 mindestens 40 Seite 17 von 29

18 Leistungen unter 2.3 werden ggf. angerechnet Insgesamt aus den Bereichen 1 bis 4 mindestens 260 Zusätzliche Aspekte Kenntnisse und Kompetenzen können unabhängig von der grundsätzlichen Denomination der Bachelor- und Master- und Promotionsstudiengänge erworben werden (B. A./B. Sc/ M. A./M. Sc.). Kenntnisse und Fertigkeiten müssen nicht in konsekutiven Studiengängen erworben werden. Bis zu 30 ECTS können auch außerhalb von Studiengängen im Rahmen von akademischen Ergänzungskursen erworben werden. Leistungen unter 4.1 (Masterarbeit) sind von dieser Regelung ausgenommen. Ergänzungskurse können nur an oder unter Aufsicht von solchen Hochschulen erworben werden, die die entsprechenden Inhalte in ihren Studiengängen anbieten. Erfolgt mündlich. Änderungsantrag Nr. 1 zu Nr. 3 zu TOP 6 Günter Ruggaber Der erste Absatz des s 3 zu TOP 6 wird ersetzt durch folgende Formulierung: Der Vorstand der BPtK orientiert sich im Sinne einer Diskussionsgrundlage bei den weiteren Verhandlungen zu einer Novellierung des Psychotherapeutengesetzes in Bezug auf die Studiengänge als Zugangsvoraussetzung für die Psychotherapieausbildung an nachfolgendem Entwurf. Gleichzeitig richtet der BPtK-Vorstand eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Berufs- und Fachverbänden, Hochschulvertretern, Ausbildungsteilnehmern und von Ausbildungsstätten ein, um diesen Entwurf hinsichtlich seiner praktischen Auswirkungen zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln. Ein entsprechendes Ergebnis ist dem 17. DPT vorzulegen. Erfolgt mündlich. Herr Günter Ruggaber begründet den zusätzlich mündlich. Der Änderungsantrag 1 zu 3 zu TOP 6 wird mit 39 Ja-Stimmen und 53-Nein- Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Die Delegierten diskutieren im Folgenden den 3 zu TOP 6. Prof. Dr. Thomas Fydrich betont, dass die im vorgeschlagenen Zugangsvoraussetzungen so auch von der DGPs mitgetragen werden könnten. Seite 18 von 29

19 Der 3 zu TOP 6 wird mit 86 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen. Es folgt die Aussprache zu 1 zu TOP 6. Frau Ellen Bruckmayer stellt den GO- auf geheime Abstimmung des s 1 zu TOP 6. Der GO- wird mehrheitlich angenommen. Herr Karl Heinz Schrömgens beantragt in einem GO-, den 1 zu TOP 6 ohne die Punkte 3 und 4 abzustimmen. Diese könnten anschließend separat abgestimmt werden. Die Versammlungsleitung weist darauf hin, dass diese Änderung über einen GO- nicht möglich ist. Der GO- wird nicht zugelassen. Nr. 1 zu TOP 6 Dr. Thomas Guthke, Dr. Wolfram Rosendahl, DP Frank Massow, DP Volker Schmidt, DP Jürgen Golombek, DP Martina Bahnsen, DP Ragna Richter, Dr. habil. Jörg Schumacher, Dr. Steffen Dauer, Dipl.-Päd. Johannes Weisang, Dr. phil. Dipl.-Psych. Helga Ingrid Bernt, Dr. Klemens Färber, DP Margitta Wonneberger, Dr. Barbara Zimmermann, DP Andreas Pichler, DP Alfred Kappauf, Dr. Nikolaus Melcop, Gerda Krause, Dr. Wolfgang Groeger, Kerstin Sude, Heike Peper, Sabine Unverhau, Cornelia Beeking, Andreas Pichler, Gebhard Hentschel, Bernhard Moors, Anni Michelmann, Kristiane Göpel Für den Vorstand der BPtK: Monika Konitzer, Andrea Mrazek (M.A.,M.S.), Dr. Dietrich Munz Der DPT beauftragt den Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer, sich für eine umfassende Novellierung des Psychotherapeutengesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen einzusetzen. Die Neufassung soll die folgenden Regelungen beinhalten. Diese sind inhaltlich miteinander verknüpft und nicht getrennt voneinander zu realisieren. 1. Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung sind einheitliche, in einem Hochschulstudium zu vermittelnde Kompetenzen, die das Niveau der gegenwärtigen Eingangsqualifikation nicht unterschreiten und grundlegende Kompetenzen für die Ausbildung in allen wissenschaftlich anerkannten Verfahren vermitteln und mit einem Master abgeschlossen werden. 2. Festzulegen sind im dazu erforderlichen Umfang: Kenntnisse und Kompetenzen aus den verschiedenen Grundlagenfächern der Psychologie und der (Sozial-)Pädagogik, Kenntnisse und Kompetenzen in Klinischer Psychologie, Grundlegende wissenschaftliche Methodenkompetenzen und Kenntnisse und Kompetenzen aus Fachdisziplinen, wie z. B. den Erziehungswissenschaften, Neurowissenschaften, Soziologie und anderen Humanwissenschaften. Seite 19 von 29

20 3. Die Psychotherapieausbildung führt zu einer einheitlichen Approbation und befugt alle Absolventen berufsrechtlich zur Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. 4. Während der Psychotherapieausbildung erfolgt eine Grundqualifizierung für die Behandlung aller Altersgruppen und eine Schwerpunktsetzung mit vertiefter Qualifizierung, die zum Erwerb der Fachkunde für die Behandlung von entweder Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen führt. 5. Der derzeit in praktische Tätigkeit und praktische Ausbildung unterteilte Ausbildungsabschnitt ist grundlegend zu überarbeiten und einheitlich als praktische Ausbildung zu gestalten: curricularer Aufbau, Anleitung und Supervision und psychotherapeutische Behandlung in unterschiedlichen Settings (stationär, teilstationär und ambulant). 6. Der Teil der praktischen Ausbildung, der in psychiatrischen Kliniken oder vergleichbaren Einrichtungen absolviert wird, soll im gegenwärtigen Umfang (1.200 Stunden) beibehalten werden. 7. Für die Leistungen der Ausbildungsteilnehmer in der psychotherapeutischen Versorgung ist eine den vorliegenden akademischen Qualifikationen angemessene Vergütung gesetzlich vorzuschreiben. 8. Es ist sicherzustellen, dass Ausbildungsteilnehmer während ihrer Ausbildung unter Supervision oder Aufsicht auf eindeutiger rechtlicher Grundlage (nicht auf Grundlage der Heilpraktikererlaubnis) psychotherapeutisch behandeln dürfen. Der DPT fordert den Vorstand der BPtK auf, sich auf Bundesebene für eine Reform in diesem Sinne einzusetzen, unter Beteiligung von Berufs- und Fachverbänden, Hochschulvertretern sowie Vertretern von Ausbildungsteilnehmern und Ausbildungsstätten die für ein Gesetzesvorhaben erforderlichen Details auszugestalten. Damit die BPtK effektiv auf eine Novellierung der gesetzlichen Grundlagen der Psychotherapeutenausbildung hinarbeiten kann, ist eine klare inhaltliche Positionierung jetzt erforderlich. Die weitere erfolgt mündlich. Herr Martin Klett gibt zu Protokoll, dass aus seiner Sicht die Formulierung in erforderlichem Umfang in Punkt 2 des vorliegenden s zu vage ist und hier ausdrücklich auf die Festlegungen in 3 zu TOP 6 verwiesen werden müsste. Die Versammlungsleitung interpretiert 3 zu TOP 6 als Änderungsantrag und damit als Bestandteil des vorliegenden s 1 zu TOP 6. Herr Klett stimmt dem zu. Änderungsantrag Nr. 2 zu Nr. 1 zu TOP 6 Hermann Schürmann 6. wird gestrichen. Erfolgt mündlich. Seite 20 von 29

21 Der Änderungsantrag 2 zu 1 zu TOP 6 wird mehrheitlich abgelehnt. Der Änderungsantrag 1 zu 1 zu TOP 6 wird durch den zurückgezogen. Frau Susanne Walz-Pawlita beantragt ein Meinungsbild unter den Delegierten zur Aussage: Ich bin für eine einheitliche Approbation. Die Delegierten stimmen dem zu. Die Abstimmung erfolgt geheim. Herr Hoehner übernimmt die Versammlungsleitung und gibt das Ergebnis der Abstimmung des Meinungsbilds bekannt: Meinungsbild: Ich bin für eine einheitliche Approbation Ja 79 Nein 24 Enthaltung 7 Änderungsantrag 3 zu Nr. 1 zu TOP 6 Dr. Walter Ströhm [ 1 zu TOP 6 wird im Abschnitt 5 wie folgt geändert:] Der derzeit in Die praktische Tätigkeit und praktische Ausbildung unterteilte Ausbildungsabschnitt ist grundlegend zu überarbeiten und einheitlich als praktische Ausbildung zu gestalten: curricularer Aufbau, Anleitung und Supervision und psychotherapeutische Behandlung in unterschiedlichen Settings (stationär, teilstationär und ambulant) Erfolgt mündlich. Der Änderungsantrag 3 zu 1 zu TOP 6 wird mehrheitlich abgelehnt. Die Versammlungsleitung lässt über den 1 zu TOP 6 abstimmen. Die Abstimmung erfolgt geheim. Die Versammlungsleitung verkündet das Ergebnis der Abstimmung: Abstimmung des s Nr. 1 zu TOP 6 Ja 87 Nein 17 Enthaltung 3 Seite 21 von 29

22 1 zu TOP 6 wird mehrheitlich angenommen. 5 zu TOP 6 wird von den n zurückgezogen. Herr Melcop stellt den GO- auf Nichtbefassung der Anträge 4 und 7 zu TOP 6. Es erfolgt Gegenrede durch Herrn Dr. Manfred Thielen. Der GO- wird mehrheitlich angenommen. Die Delegierten bitten die BPtK, den 1 zu TOP 6 bereits am 10. Mai 2010 vor Veröffentlichung des Protokolls an die Delegierten zu versenden. Der Vorstand der BPtK sagt dies im Einvernehmen mit der Versammlungsleitung zu und dankt den Delegierten für die breite Zustimmung und Unterstützung. Das verabschiedete Reformkonzept werde dem Beruf eine einheitlich hohe Qualifikation sichern und dem psychotherapeutischen Nachwuchs ermöglichen, sich unter akzeptablen Bedingungen für einen Heilberuf mit Zukunftsperspektive zu qualifizieren. TOP 7 Frequenz und Struktur der Deutschen Psychotherapeutentage Nr. 1 zu TOP 7 Für den Vorstand der BPtK: Monika Konitzer, Dr. Dietrich Munz, Andrea Mrazek Der Vorstand hat in Abstimmung mit dem Länderrat ein Konzept über Varianten zur Gestaltung der Deutschen Psychotherapeutentage erarbeitet (siehe Anlage). Er bittet die Delegierten um Diskussion der Vorschläge und ggf. Abstimmung. Mit 5 zu TOP 4 des 15. Deutschen Psychotherapeutentages beauftragten die Bundesdelegierten den Vorstand der BPtK, in Abstimmung mit dem Länderrat ein Konzept für einen mehrtägigen Deutschen Psychotherapeutentag auszuarbeiten und den Delegierten des 16. DPT vorzustellen Die Versammlungsleitung bittet die Delegierten um ein Meinungsbild über die zukünftige Konzeption und Tagungsfrequenz der Deutschen Psychotherapeutentage gemäß den in 1 zu TOP 7 vorgeschlagenen Optionen. Meinungsbild: Ein oder zwei Deutsche Psychotherapeutentage im Jahr. Die Delegierten votieren mehrheitlich für zwei Deutsche Psychotherapeutentage im Jahr. Seite 22 von 29

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