Persönliche Schutzausrüstungen Gehörschutz
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- Benedict Schmitz
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1 Bayerisches Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Persönliche Schutzausrüstungen Gehörschutz ein Wegweiser für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Herausgegeben im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz
2 Rechtsgrundlagen Die Richtlinie (89/686/EWG) ist die durch die Achte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) - 8. GSGV) in nationales Recht umgesetzten worden. Nach den neuen Bestimmungen dürfen persönliche Schutzausrüstungen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II der Richtlinie 89/686/EWG entsprechen und nach einer Baumusterprüfung mit der EG- Kennzeichnung versehen sind. Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben CE ( Communautés Européennes - Europäische Gemeinschaften) und ggf. der Kennummer einer mit der Qualitätssicherung beauftragten zugelassenen Stelle. Das CE-Zeichen muss entweder am Produkt selbst oder in Sonderfällen auf der kleinsten Verpackungseinheit dauerhaft und deutlich sichtbar angebracht sein. Die Verwendung von PSA ist durch die Richtlinie 89/656/EWG geregelt, die durch die PSA-Benutzungsverordnung in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Anforderungen der Richtlinie 86/188/EWG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Lärm am Arbeitsplatz sind durch die Unfallverhütungsvorschrift BGV B 3 Lärm in nationales Recht umgesetzt. 15 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet den Unternehmer zunächst, den Schallpegel in Arbeitsräumen so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Maximal darf der Beurteilungspegel *) am Arbeitsplatz in Arbeits- und Sozialräumen betragen: 55 db (A) bei überwiegend geistigen Tätigkeiten und in Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitätsräumen, 70 db (A) bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten und vergleichbaren Tätigkeiten, 85 db (A) bei allen sonstigen Tätigkeiten; soweit dieser Beurteilungspegel nach der betrieblich möglichen Lärmminderung zumutbarer Weise nicht einzuhalten ist, darf er bis zu 5 db (A) überschritten werden. * ) Der Beurteilungspegel ist der Pegel eines achtstündigen konstanten Geräusches oder, bei zeitlich schwankendem Pegel, der diesem gleichgesetzte Pegel (UVV Lärm, BGV B 3). 2
3 Diese Forderung gilt vor allem für neu einzurichtende Betriebe. Es muss damit gerechnet werden, dass bei bestehenden Betrieben und auch bei einigen speziellen Arbeitsverfahren in neuen Betrieben die Lärmeinwirkungen bei vertretbarem Aufwand mit den gegenwärtigen technischen Möglichkeiten nicht immer auf die maximal zulässigen 90 db (A) gesenkt werden können. Grundsätzlich ist primär der Schutz gegen Lärm durch geeignete Maßnahmen im Betrieb durchzuführen. Persönlicher Schallschutz ist als Gehörschutz einzusetzen, soweit eine genügende Verminderung der Lärmeinwirkung durch betriebliche Maßnahmen nicht erreicht wird. Vor der Auswahl von Gehörschützern hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Eine Gefährdung liegt vor, wenn der Beurteilungspegel 85 db (A) erreicht oder überschreitet oder der Höchstwert des nicht bewerteten Schallpegels 140 db erreicht oder überschreitet (siehe DIN EN 458). Fertig geformte Gehörschutzstöpsel nach DIN EN praktische Aufbewahrungsbox für zusammengefasste Gehörschutzstöpsel 3
4 Unfallverhütungsvorschrift BGV B 3 Lärm In 10 Abs. 1 BGV B 3 wird der persönliche Schallschutz in folgendem Umfang gefordert: Der Unternehmer hat den Versicherten, die im Lärmbereich **) beschäftigt werden, unbeschadet der 3 bis 5 geeignete Gehörschutzmittel zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch, wenn die Versicherten außerhalb von Lärmbereichen beschäftigt werden, aber der personenbezogene Beurteilungspegel 85 db (A) erreichen oder überschreiten kann. Regeln der Technik DIN EN 352 Teil 1 u. 2 (E)DIN EN 352 Teil 2 DIN EN 352 Teil 3 (E)DIN EN 352 Teil 3 (E)DIN EN 352 Teil 4 Gehörschützer - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen - Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel Gehörschützer - Allgemeine Anforderungen - Teil 2: Gehörschutzstöpsel Gehörschützer - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen - an Industrieschutzhelmen befestigte Kapsel- Gehörschützer Gehörschützer - Allgemeine Anforderungen: An Industrieschutzhelmen befestigte Kapselgehörschützer Gehörschützer - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen - Pegelabhängige Kapselgehörschützer **) Lärmbereiche im Sinne der BGV B 3 sind Bereiche, in denen Lärm auftritt, bei dem der ortsbezogene Beurteilungspegel 85 db (A) oder den Höchstwert des nicht bewerteten Schalldruckpegels 140 db erreicht oder überschreitet. Bei Erreichen oder Überschreiten des ortsbezogenen Beurteilungspegels von 90 db (A) oder des Höchstwertes des nicht bewerteten Schalldruckpegels von 140 db sind die Lärmbereiche mit dem Gebotszeichen M03 Gehörschutz tragen nach BGV A 8 zu kennzeichnen. 4
5 (E)DIN EN 352 Teil 5 (E)DIN EN 352 Teil 6 (E)DIN EN 352 Teil 7 DIN EN 457 DIN EN 458 (E)DIN EN 458 ISO 4869 Teil 1 ISO 4869 Teil 2 BGR 194 Gehörschützer - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen: Kapselgehörschützer mit aktiver Geräuschkompensation Gehörschützer - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen: Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtungen Gehörschützer - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen: Pegelabhängig dämmende Gehörschutzstöpsel; Sicherheit von Maschinen; Akustische Gefahrensignale, Allgemeine Anforderungen, Gestaltung und Prüfung Gehörschützer; Empfehlungen für die Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung Gehörschützer - Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung Akustik Gehörschützer, Subjektive Methode zur Messung der Schalldämmung Akustik - Gehörschützer: Abschätzung des beim Tragen von Gehörschützern wirksamen A-bewerteten Schalldruckpegels Einsatz von Gehörschützern 5
6 Persönliche Schallschutzmittel - Gehörschützer, Auswahl Als Gehörschützer werden nach DIN EN 352 Teil 1 und 2, Gehörschutzstöpsel und Kapselgehörschützer unterschieden. Besondere persönliche Schallschutzmittel sind Gehörschutzhelme und Schallschutzanzüge. Jedem Gehörschützer muss nach DIN EN 352 eine Information über funktionsgerechte Benutzung, die hygienisch einwandfreie Reinigung oder Desinfizierung und die technischen Daten, wie Schalldämmung, Größenangaben, beiliegen. Außerdem sind Gehörschützer nach DIN EN 352 wie folgt zu kennzeichnen: Hersteller oder Handelsmarke Modellbezeichnung Nummern der Europäischen Norm Hinweis zum Einsetzen und zur Anwendung Nenngrößen-Angaben CE-Kennzeichnung. Gehörschutzstöpsel (DIN EN 352 Teil 2) Im Gehörgang oder in der Ohrmulde getragene Gehörschützer sind Gehörschutzstöpsel. Es gibt fertig geformte und vor Gebrauch zu formende Stöpsel. Otoplastiken sind speziell angepasste oder im Ohr polymerisierende Kunststoffplastiken. Gehörschutzstöpsel müssen ohne Hilfsmittel aus dem Gehörgang entfernbar sein. Fertig geformte Gehörschutzstöpsel Fertig geformte Gehörschutzstöpsel können unmittelbar in den Gehörgang eingesetzt werden. Sie dürfen einschließlich Griff und Lasche nicht länger als 35 mm sein. Sie können mit einem Bügel paarweise verbunden sein. Für die unterschiedlichen Gehörgangsweiten werden Stöpsel entweder in mehreren Größen oder mit wachsendem Durchmesser mehrerer quer gestellter, kreisförmiger Lamellen (tannenbaumförmig) angeboten. Die Gehörgangsweiten sind vor Auswahl geeigneter Gehörschutzstöpsel von einer dafür ausgebildeten Fachkraft mit einer Ohrlehre zu messen. 6
7 verschieden geformte Gehörschutzstöpsel Bohrungen in Gehörschutzstöpseln bewirken bei geringerer Schalldämmung tiefer Frequenzen bessere Sprachverständigung und einen Luftdruckausgleich im Gehörgang. Fertig geformte Gehörschutzstöpsel dienen meist zum mehrmaligen Gebrauch. Sie können während der Arbeit mehrmals ein- und ausgesetzt werden. Deshalb muss zur Aufbewahrung eine Verpackung mitgeliefert werden. Die Stöpsel sollen einfache geometrische Formen haben und sich mit geringem Aufwand hygienisch reinigen lassen. Große Unterschiede in den Gehörgangsformen und -querschnitten können Druckempfindungen im Ohr verursachen. Gegebenenfalls ist anderer Gehörschutz zu erproben. Fertig geformter Gehörschutzstöpsel mit Kopfbügel 7
8 Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel Diese Gehörschutzstöpsel müssen gebrauchsfertig portioniert sein. Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel werden zunächst von Hand zu einer dünnen Rolle zusammengedrückt und schließen den Gehörgang durch Selbstausdehnung nach dem Einsetzen gut ab. Dies bewirkt durch gleichmäßige Auflage im Gehörgang ein relativ geringes Druckgefühl. Otoplastiken Gehörschutz-Otoplastiken werden individuell nach der Ohrmulde und dem Gehörgang des Trägers geformt und schließen den Gehörgang, ohne einen Druck auf seine Wandungen auszuüben. Durch Bohrungen oder verstellbare Ventile kann die Dämmwirkung beeinflusst werden. Otoplastik nach DIN EN 352 Teil 2 Kapselgehörschützer (DIN EN 352 Teil 1) Diese Gehörschützer umschließen mit je einer Kapsel jeweils eine Ohrmuschel. Sie werden mit Hilfe von Bügeln getragen oder können an Industrieschutzhelmen befestigt werden. 8
9 Kapselgehörschützer mit Universal- und Kopfbügel nach DIN EN Universalbügel nach DIN EN können wahlweise über dem Kopf, im Nacken oder unter dem Kinn getragen werden. Nacken- oder Kinnbügel erlauben gleichzeitiges Tragen eines Schutzhelmes. Bei dieser Trageweise verrutschen die Gehörschützer aber leicht. In solchen Fällen ist das Anklemmen der Kapseln am Schutzhelm vorzuziehen. Kapseln mit entsprechenden Befestigungsvorrichtungen werden im Handel angeboten. Der Abschluss der Kapseln am Kopf geschieht durch einen Dichtungsring. Er besteht aus einer Kunststoffhaut, die mit Schaumstoff, Flüssigkeit oder Luft gefüllt ist. Dichtungsringe mit Flüssigkeits- oder Luftfüllung bewirken eine gleichmäßige Druckverteilung, werden aber leicht undicht. Bei Schaumstoff-Füllung machen kleine Beschädigungen der Dichtungsringe den Gehörschutz nicht wirkungslos. Die Dichtungselemente müssen austauschbar sein. Kapselgehörschützer mit Helmbefestigung nach DIN EN
10 Zur Anpassung des Kapselgehörschützers an die verschiedenen Kopfformen müssen die Bügelhöhe bis zur Kapselmittel verstellbar und die Kapseln in zwei Ebenen beweglich sein. Die Andrückkraft darf nach DIN EN nicht größer als 14 N sein. Bei Kapselgehörschützern ist die Schalldämmung bei hohen Frequenzen wirksamer als bei Gehörschutzstöpseln. Daher ist die Sprachverständlichkeit im allgemeinen gut. Sie bieten außerdem den Vorteil, dass kein Fremdkörper in den Gehörgang eingeführt wird. Sie können leicht auf- und abgesetzt werden, was bei wechselnder Lärmeinwirkung praktisch ist. Unterschiedliche Größen sind nicht erforderlich, da die Anpassung durch die Beweglichkeit des Bügels und der Kapseln erfolgt. Kapselgehörschützer erlauben den Einbau von Kommunikationseinrichtungen. Zusammen mit einem Kehlkopfmikrophon ist auch bei hohem Lärm eine Verständigung möglich. Mechanische oder elektronische Ventile ermöglichen eine pegelabhängige Dämmung zum Schutz vor plötzlich auftretenden hohen Pegelspitzen (Schießlärm). Nachteilig ist starkes Schwitzen unter den Kapseln bei hoher Umgebungstemperatur. Bei staubiger Arbeit kann sich zwischen den Dichtungskissen und der Haut eine Schmutzschicht bilden, die zu Hautreizungen führen kann. Jeder unter Lärmeinwirkung Beschäftigte sollte aus hygienischen Gründen seinen eigenen Gehörschützer besitzen. Dies fördert auch die Bereitwilligkeit zum Tragen des Gehörschutzes. 10
11 Schallschutzhelme Außer den Ohrmuscheln werden durch Schallschutzhelme noch wesentliche Teile des Kopfes geschützt. Die Übertragung des Luftschalls über den Schädelknochen zum Innenohr soll vermindert werden. Messungen an Schallschutzhelmen ergaben bei Frequenzen unterhalb 2 khz geringere Schalldämmungen als bei den besten Gehörschutzstöpseln oder Kapselgehörschützern. Die Anwendung von Schallschutzhelmen ist nur bei sehr hohen Schallpegeln in Kombination mit Gehörschutzstöpseln zu empfehlen. Schallschutzanzüge Schallpegel über 130 db (A) erfordern einen zusätzlichen Schutz des Körpers durch Schallschutzanzüge, da durch direkte Schalleinwirkungen auf innere Organe Übelkeit, Erbrechen, Gleichgewichtsstörungen und andere Beschwerden entstehen können. In solchen Fällen werden außer den Gehörschützern Schallschutzanzüge, beispielsweise als Leder-Kombinationen, getragen. Kennen Sie auch die weiteren Veröffentlichungen des Bayerischen Landesamtes für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik? Zu den Themenbereichen Arbeitslärm-Schallschutz Heben und Tragen von Lasten Arbeitsstätten Gefährliche Stoffe Arbeitsschutzmanagementsysteme (OHRIS) Gerätesicherheitsgesetz Bildschirmarbeitsplätze Gefährdungsbeurteilung Brandverhütung Maschinenverordnung Elektromagnetische Persönliche Schutzaus- Felder rüstung Erste Hilfe am Arbeitsplatz Elektrischer Strom Strahlenschutz Sicherer Gebrauch elektrischer Energie können Sie unter von jeder herausgegebenen Broschüre ein Exemplar anfordern 11
12 Auskunft über alle Fragen, die persönliche Schutzausrüstungen betreffen, erteilen in Bayern die örtlich zuständigen Gewerbeaufsichtsämter Gewerbeaufsichtsamt Augsburg Morellstraße 30 d, Augsburg, Telefon (08 21) , Fax , Internet-Kontakt: Gewerbeaufsichtsamt Coburg Oberer Bürglaß 34-36, Coburg, Telefon ( ) , Fax , Internet-Kontakt: Außenstelle Bayreuth Hegelstraße 2, Bayreuth, Telefon (09 21) , Fax Gewerbeaufsichtsamt Landshut Neustadt 480, Landshut, Telefon (08 71) 804-0, Fax , Internet-Kontakt: Gewerbeaufsichtsamt München-Stadt Lotte-Branz-Str. 2, München, Tel. (089) od Fax , Internet-Kontakt: Gewerbeaufsichtsamt München-Land Heßstraße 130, München, Telefon (089) , Fax , Internet-Kontakt: Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg Roonstraße 20, Nürnberg, Telefon (09 11) 928-0, Fax , Internet-Kontakt: Gewerbeaufsichtsamt Regensburg Bertoldstraße 2, Regensburg, Telefon (09 41) , Fax , Internet-Kontakt: Gewerbeaufsichtsamt Würzburg Georg-Eydel-Straße 13, Würzburg, Telefon (09 31) , Fax Internet-Kontakt: und das Bayerische Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Pfarrstraße 3, München, Telefon (089) , Fax , Internet-Kontakt: LfAS /02/Hm 12
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