SZKB Vorsorge. Vorsorge-Check zeigt Lücken auf. Editorial 02/2013 VORSORGE DER SCHWYZER KANTONALBANK 02/2013

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1 02/2013 SZKB Vorsorge Editorial Kostenlose Übersicht Ihrer Risikoleistungen Vorsorge-Check zeigt Lücken auf Mit welchen Leistungen aus der ersten und zweiten Säule können Sie respektive Ihre Hinterbliebenen bei einer Invalidität oder im Todesfall rechnen? Reichen diese aus, den Bedarf zu decken? Diese Fragen beantwortet Ihnen der Vorsorge-Check der Schwyzer Kantonalbank. Für die Schweizer Bevölkerung ist die finanzielle Sicherheit bei unvorhersehbaren Schicksalsschlägen sehr wichtig. Im Todesfall sollen die Nahestehenden umfassend abgesichert sein und bei Invalidität müssen die Leistungen ausreichen, um die persönlichen Bedürfnisse zu decken. Das schweizerische Dreisäulenkonzept ist grundsätzlich ein gut ausgebautes, sicheres Vorsorgesystem, welches vom Ausland zu Recht oft als beispielhaft bezeichnet wird. Unbestritten ist jedoch, dass es äusserst anspruchsvoll ist, den Überblick in diesem komplexen System zu behalten. Je nach Säule gilt es unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Die Höhe der jeweiligen Leistungen hängt von individuellen Faktoren ab. Lücken aufzeigen Genau bei diesen Aspekten leistet der kostenlose Vorsorge- Check sehr wertvolle Dienste. Mittels Ihren persönlichen Angaben, dem Pensionskassenausweis und allenfalls vorhandenen privaten Risikoversicherungen erstellen wir Ihnen eine kompakte Übersicht Ihrer Vorsorgeleistungen im Risikofall. Auf der Basis dieser leicht verständlichen, auf das Wesentliche konzentrierten Darstellung der Renten werden mögliche Lücken aufgezeigt. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Vorschläge, wie Sie diese Deckungslücken schliessen können, zu Ihrer Sicherheit und der Ihrer Familie. Risikoleistungen abklären Wann jedoch ist der richtige Zeitpunkt, die eigene Risikosituation zu überprüfen? Grundsätzlich empfiehlt es sich jederzeit, sich um Vorsorgefragen zu kümmern. Spezielle Bedeutung erfährt die seriöse Abklärung der Risikoleistungen jedoch bei Lebensereignissen wie der Gründung einer Familie, dem Eigenheimerwerb oder einer beruflichen Neuorientierung. Wurde in der Vergangenheit ein Vorsorge-Check durch die SZKB erstellt, lohnt es sich auf jeden Fall, diesen zu erneuern. Lassen Sie sich durch uns kompetent in Vorsorgefragen beraten. Das schweizerische Vorsorgesystem erbringt Leistungen zur Deckung der Risiken Alter, Tod und Invalidität. Unter dem Risiko «Alter» wird verstanden, dass die Altersleistungen für eine nicht genau planbare Bezugsdauer kalkuliert werden müssen. Die Rentenleistungen bei Tod und Invalidität gleichen das wegfallende Erwerbseinkommen teilweise aus. Prüfen Sie Ihre persönliche Vorsorgesituation und nutzen Sie rechtzeitig die Möglichkeiten der freien Vorsorge. Wir beraten Sie gerne. Patrick Schobinger Leiter Vorsorge

2 Neben Alters- auch Risikovorsorge Die Risikovorsorge im Dreisäulenkonzept Das bewährte schweizerische Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen: Der staatlichen, der beruflichen und der privaten Vorsorge. Diese stellen neben der Altersvorsorge auch die Risikovorsorge sicher. 1. Säule 2. Säule 3. Säule Die erste Säule, die staatliche Vorsorge, soll die Existenz sichern. Das Ziel der zweiten Säule, der beruflichen Vorsorge, besteht darin, gemeinsam mit den Leistungen der ersten Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung zu gewährleisten. Die dritte Säule, die private Vorsorge, deckt die individuellen Bedürfnisse. Diese Ziele gelten für das Alter, den Tod sowie die Invalidität. Existenzsicherung Staatliche Vorsorge AHV IV Ergänzungsleistungen Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards Berufliche Vorsorge BVG UVG Alter, Tod, Invalidität Individuelle Bedürfnisse Private Vorsorge Gebundene Vorsorge (Säule 3a) Freie Vorsorge (Säule 3b) In der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) sowie der IV (Invalidenversicherung) sind alle natürlichen Personen versichert, welche in der Schweiz Wohnsitz haben oder eine Erwerbstätigkeit ausüben. Die erste Säule erbringt Leistungen im Risikofall, unabhängig, ob dieser durch einen Unfall oder eine Krankheit ausgelöst wurde. Die zweite Säule setzt sich aus dem BVG, dem beruflichen Vorsorgegesetz, sowie dem UVG, dem Unfallversicherungsgesetz, zusammen. Gemäss BVG sind sämtliche Arbeitnehmer zu versichern, deren Jahreslohn bei einem Arbeitgeber mehr als CHF Das Dreisäulenkonzept des schweizerischen Vorsorgesystems (sogenannte Eintrittsschwelle) beträgt. Versichert werden müssen Lohnanteile bis CHF pro Jahr. In der Unfallversicherung (UVG) sind alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten, ab acht Wochenarbeitsstunden auch gegen Nichtberufsunfälle, versichert. Die Vorsorgeeinrichtungen im Rahmen des BVG erbringen Leistungen primär im Krankheitsfall, die Unfallversicherungen bei Un- fall. Selbstständigerwerbende sind von Gesetzes wegen nicht obligatorisch versichert. Die dritte Säule kennt die Unterscheidung zwischen der gebundenen Vorsorge (Säule 3a), bei der die Einlagen und Prämien in beschränktem Mass vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, sowie der freien, steuerlich nicht privilegierten Vorsorge (Säule 3b). Im Rahmen der dritten Säule können bedarfsspezifische Leistungen privat versichert werden. Das schweizerische Vorsorgesystem beinhaltet neben der Alters- auch die Risikovorsorge.

3 Je nach Sozialversicherung unterschiedliche Ansprüche Die Leistungen im Unglücksfall kennen Im Todesfall oder bei Invalidität sind die Leistungen je nach Sozialversicherung sehr unterschiedlich. Eine Sozialversicherung Witwe Witwer fundierte Analyse der individuellen Leistungen ist sehr zu empfehlen. AHV Kinder vorhanden, oder Kinder vorhanden, Anspruch Witwe älter als 45 und Ehe- nur solange, bis jüngstes Kind Die Leistungsvoraussetzungen für die Hinter- dauer mind. 5 Jahre (Gesamt- 18 Jahre alt wird. lassenenrenten sind je nach Sozialversi- dauer der Ehen). cherung unterschiedlich. Die nebenstehende, vereinfachte Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick, unter welchen Bedin- BVG Unterhaltspflicht für mindestens Unterhaltspflicht für mindestens gungen eine Witwe oder ein Witwer eines ein Kind, oder ein Kind, oder versicherten Ehegatten Anspruch auf eine Witwe älter als 45 und Ehe- Witwer älter als 45 und Ehe- Rente hat: dauer mind. 5 Jahre. dauer mind. 5 Jahre. PK-Reglemente können weiter- PK-Reglemente können weiter- Der Konkubinatspartner erhält nach Gesetz gehende Regelungen vorsehen. gehende Regelungen vorsehen. keine Hinterlassenenleistungen, der Anspruch eines eingetragenen Partners entspricht dem eines Witwers. Geschiedene UVG Eigene rentenberechtigte Kin- Eigene rentenberechtigte Kin- Ehegatten können unter bestimmten Voraus- der oder mit anderen, durch der oder mit anderen, durch setzungen einen Leistungsanspruch begrün- Tod rentenberechtigte Kinder Tod rentenberechtigte Kinder den. Kinder des Verstorbenen lösen eine im gemeinsamen Haushalt le- im gemeinsamen Haushalt le- Waisenrente bis zum 18. Altersjahr resp. bend, oder bend, oder bis zum Ausbildungsabschluss, längstens je- mindestens zu zwei Dritteln in- mindestens zu zwei Dritteln in- doch bis Alter 25, aus. valid (aktuell oder binnen zwei valid (aktuell oder binnen zwei Jahren), oder Jahren). Nachfolgende Übersicht stellt vereinfacht eigene Kinder, die nicht mehr die Leistungsübersicht im Todesfall durch rentenberechtigt sind, oder Krankheit dar: Witwe älter als 45 Jahre. CHF Waisenrente Witwen(r)rente Bedarf Lohn AHV / IV Pensionskasse Waisenrente Witwen(r)rente Ereignis Kinder älter als 18/25 Mögliche Leistungsübersicht im Todesfall durch Krankheit. Eine umfassende Beratung über die Vorsorge ist wichtig.

4 Leistungen im Invaliditätsfall Das primäre Ziel der staatlichen Invalidenversicherung besteht in der Wiedereingliederung erwerbsunfähiger Personen in den Berufsalltag. Kann dieses Ziel nicht erreicht werden, besteht nach einer Wartefrist von einem Jahr, frühestens sechs Monate seit Anmeldung, Anspruch auf eine InvaIidenrente. Die Rente wird dem Invaliditätsgrad entsprechend festgesetzt: Invaliditätsgrad Mind. 40% Mind. 50% Mind. 60% Rentenanspruch in Bruchteilen einer ganzen Rente Ein Viertel Ein Zweitel Drei Viertel Eine Absicherung gegen die verschiedenen Risiken lohnt sich. Mind. 70% Ganze Rente Der Anspruchsbeginn sowie die Abstufungen der Invalidenrenten aus dem BVG (Auslöser Krankheit) sind sehr eng an die 1. Säule gekoppelt. Das UVG (Auslöser Unfall) zahlt, sofern von der Fortsetzung der ärztlichen Behandlung keine namhafte Besserung erwartet werden kann, eine dem Grad der Invalidität entsprechende Rente. Der Mindestinvaliditätsgrad beträgt 10%. Die staatliche IV sowie das BVG kennen Invalidenkinderrenten, die Leistungsdauer entspricht den jeweiligen Waisenrenten. Die untenstehende Darstellung zeigt vereinfacht die Leistungen bei Invalidität, ausgelöst durch Krankheit. Neben anderen Faktoren bestimmt das Einkommen massgeblich die Höhe der Renten. Das BVG hat den Charakter eines Mindestgesetzes, Vorsorgeeinrichtungen können jedoch weitergehende Leistungen zu Gunsten der Versicherten vorsehen. In der Regel sind die Leistungen der beruflichen Vorsorge bei CHF Krankheit deutlich tiefer als bei Unfall. Die Wahrscheinlichkeit jedoch, aufgrund einer Krankheit anstelle eines Unfalls zu sterben oder invalid zu werden, ist rund viermal höher. Diese Tatsache unterstreicht die Wichtigkeit einer fundierten Überprüfung der persönlichen Vorsorgesituation. Ihre Beraterin oder Ihr Berater der Schwyzer Kantonalbank freut sich, Sie in diesem wichtigen Thema aktiv zu unterstützen. Lohnausfall ausgleichen Die Unfallversicherung zahlt bis zum Anspruchsbeginn der Invalidenrente ein Unfalltaggeld, welches den kurzfristigen Lohnausfall (i.d.r. bis zwei Jahre) weitestgehend ausgleicht. Das BVG sieht keine solche Leistung vor. Es besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis ein kollektives Krankentaggeld für seine Belegschaft versichert hat. Dies gilt es mit dem Arbeitgeber direkt zu klären, ansonsten oftmals im kurzfristigen Bereich bei krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit eine Deckungslücke entsteht. Ereignis ab 31. Tag Freiwillige Leistung ab 731. Tag Kinderrente Invalidenrente Kinderrente Invalidenrente Mögliche Leistungsübersicht bei Invalidität, ausgelöst durch Krankheit. Kinder älter als 18/25 Bedarf Lohn Gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht Krankentaggeld AHV / IV Pensionskasse

5 Risikovorsorge im Rahmen der 3. Säule Swisscanto Safe eine flexible Lösung Die Vorsorge-Lösungen von Swisscanto bieten flexible Möglichkeiten. Die Leistungen der ersten und zweiten Säule, der staatlichen und der beruflichen Vorsorge reichen oftmals nicht aus, den persönlichen Bedarf zu decken. Genügen die eigenen finanziellen Reserven nicht, Vorsorgelücken bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit selber zu schliessen, bieten Risikoversicherungen einen flexiblen Schutz. Mittels einer Risikoversicherung wird ein Todesfallkapital und/oder eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit versichert, genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Im Falle des Ablebens der versicherten Person wird das Todesfallkapital als einmalige Zahlung den Begünstigten ausgerichtet. Wird die versicherte Person erwerbsunfähig, gelangt nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist die entsprechende Rente bis zum Vertragsablauf zur Auszahlung. Die Swisscanto Safe Produktepalette beinhaltet drei attraktive Lösungen mit unterschiedlichem Fokus: Swisscanto Safe Sparzielversicherung Durch die Kombination Ihres Sparen 3-Kontos mit der Sparzielversicherung sorgen Sie für den schlimmsten Fall vor. Swisscanto Safe versichert die Differenz zwischen dem vereinbarten Sparziel und dem vorhandenen Sparen 3-Guthaben. Durch das Anwachsen des Sparen 3-Vermögens verringert sich laufend das versicherte Todesfallkapital, die Prämien sinken. Wahlweise kann auch eine Erwerbsunfähigkeitsrente mitversichert werden. Swisscanto Safe Risikoversicherung Die klassische Risikoversicherung flexibel versicherbar ist ein Todesfallkapital oder eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit. Diese beiden Leistungen können auch kombiniert werden. Swisscanto Safe Kreditversicherung Sichert auf der Grundlage der Swisscanto Safe Risikoversicherung Hypotheken und andere Kredite ab. Die Merkmale und Vorteile der Swisscanto Safe Produkte im Überblick: Absicherung der finanziellen Folgen von Tod und Erwerbsunfähigkeit für die Nächsten und sich selbst Hohe Flexibilität bei sich ändernden persönlichen Bedürfnissen: Leistungsreduktionen problemlos möglich Gesetzliches jährliches Kündigungsrecht nach Bezahlung der ersten Jahresprämie Vorsorge auch für Hausfrauen und männer, Selbstständigerwerbende, Teilzeitangestellte und Studenten Die Versicherung kann sowohl mit gleich bleibendem als auch mit fallendem Todesfallkapital abgeschlossen werden Freie Begünstigung, sofern im Rahmen der Säule 3b abgeschlossen Ihre Vorsorge ist uns wichtig. Ihre Beraterin oder Ihr Berater zeigt Ihnen auf, welche der Lösungen für Sie die vorteilhafteste ist. Diese Publikation wurde einzig zu Informationszwecken erstellt und ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung seitens oder im Auftrag der Schwyzer Kantonalbank zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder ähnlichen Anlageinstrumenten oder zur Teilnahme an einer spezifischen Handelsstrategie in irgendeiner Rechtsordnung. Die Informationen in dieser Publikation stammen aus oder basieren auf Quellen, welche die Schwyzer Kantonalbank als zuverlässig erachtet, indes kann keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen geleistet werden. Die Publikation enthält keine Empfehlungen rechtlicher Natur oder hinsichtlich Investitionen, Rechnungslegung oder Steuern. Sie stellt auch in keiner Art und Weise eine auf die persönlichen Umstände des Anlegers zugeschnittene oder für diesen angemessene Investition oder Strategie oder eine andere an einen bestimmten Anleger gerichtete Empfehlung dar. In der Publikation gegebenenfalls gemachte Verweise auf frühere Entwicklungen stellen keine Indikationen dar für laufende oder zukünftige Entwicklungen und Ereignisse.

6 Schwyzer Kantonalbank Tel Fax

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