NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER"

Transkript

1 NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 14 JAN 2016 gültig ab: sofort wird hiermit aufgehoben. Bekanntmachung des Luftfahrt-Bundesamtes über die Meldung von Störungen bzw. Ereignissen DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Büro der Nachrichten für Luftfahrer -zertifiziertes Managementsystem nach DIN EN ISO 9001

2 Bekanntmachung des Luftfahrt-Bundesamtes über die Meldung von Störungen bzw. Ereignissen Mit dieser Bekanntmachung informiert das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) über Änderungen der Vorschriften für die Meldung von Störungen und Ereignissen. Die zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen sind den einzelnen Abschnitten dieser Bekanntmachung zu entnehmen. Seit dem 15. November 2015 findet die Verordnung (EU) Nr. 376/2014 vom 3. April 2014 Anwendung (Amtsblatt der Europäischen Union, L 122, vom 24. April 2014). Diese Verordnung über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, führt zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1321/2007 und (EG) Nr. 1330/2007. Ferner wurde die entsprechende Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1018 zur Festlegung einer Liste zur Einstufung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, die gemäß der oben genannten Verordnung meldepflichtig sind, erlassen. Anwendungsbereich Es ergeben sich aus den deutschen und europäischen Vorschriften verschiedene Verpflichtungen, Ereignisse mit Luftfahrzeugen zu melden. Die folgende Zusammenfassung gibt einen Überblick, wer Meldeverpflichtungen hat, welche Ereignisse gemeldet werden müssen und an welche Stellen gemeldet werden muss: a) Unfälle und schwere Störungen Unfälle und schwere Störungen (Definitionen gemäß 2 Flugunfalluntersuchungsgesetz) müssen der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) gemeldet werden. Rechtgrundlage ist 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Die Meldung von Unfällen und schweren Störungen an die BFU entbindet nicht von den im Folgenden beschriebenen Meldepflichten an das Luftfahrt-Bundesamt. Für die Meldung von Unfällen und schweren Störungen kann das gemeinsame Formular der BFU und des LBA gemäß Anlage 1 dieser Veröffentlichung genutzt werden. Dieses Formular ist auf den Internetseiten der BFU ( und des LBA ( zu finden. Alternativ steht auch ein Online-Meldeformular auf den genannten Internetseiten zur Verfügung. b) Betriebliche Störungsmeldungen (Unfälle, schwere Störungen und Ereignisse) Betreiber, die Luftfahrzeuge gemäß der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 betreiben, haben nach Anhang III ORO.GEN.160 die Verpflichtung, Unfälle, schwere Störungen und Ereignisse an das Luftfahrt-Bundesamt zu melden. Diese Meldungen müssen sobald wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 72 Stunden nach dem Ereignis abgegeben werden

3 Für Meldungen von Ereignissen gemäß Verordnung (EU) Nr. 965/2012 ist ebenfalls das unter Absatz a) genannte Formular bzw. das Online-Meldeformular zu nutzen. Neben der Meldung einer betrieblichen Störung kann auch die Meldung einer technischen Störung notwendig werden. c) Technische Störungsmeldungen Für alle deutsch registrierten Flugzeuge, Hubschrauber, Motorsegler, Segelflugzeuge, Ballone und Luftschiffe müssen dem Luftfahrt-Bundesamt technische Störungen gemeldet werden. Hierzu zählen technische Störungen, Vorfälle oder Unfälle aufgrund eines technischen Defekts am Luftfahrzeug, insbesondere festgestellte Zustände an einem Luftfahrzeug oder einer Komponente, die die Flugsicherheit ernsthaft gefährden könnten/gefährdet haben. Andere Meldepflichten, z. B. nach der Verordnung (EU) Nr. 965/2012, 7 LuftVO oder 9 LuftVO bleiben von dieser Störungsmeldung unberührt. Rechtsgrundlagen sind unter anderem: Verordnung (EU) Nr. 376/2014 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1018 Teil M (Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014), M.A.202 Teil 145 (Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014), 145.A.60 Teil 21 (Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012), 21.A.129 und 21.A Abs. 1 Nr. 1 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) Eine Meldepflicht haben: Halter bzw. Eigentümer (aus M.A.202, 11 Abs. 1 Nr. 1 LuftVZO) Personen oder Betriebe, die Instandhaltung durchführen (aus M.A.202, 145.A.60) der verantwortliche Pilot bzw. bei gewerblicher Nutzung das Luftfahrtunternehmen (aus M.A.202) CAMOs (aus M.A.202) Herstellungsbetriebe (aus 21A.129 und 21A.165) Nationale Entwicklungsbetriebe (aus 21A.3) Die Meldungen müssen unverzüglich erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach der Feststellung des Ereignisses. Die Beispiele für meldepflichtige Ereignisse sind in der ED Decision 2003/012/RM als Acceptable Means of Compliance (AMC) 20-8 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA)aufgeführt. Meldepflichtig sind auch abnormale Beschädigungen an Luftfahrzeugen, die durch den Betrieb in einem mit Vulkanasche kontaminierten Luftraum entstanden sein könnten. Formulare zur Meldung von technischen Ereignissen in deutscher oder englischer Sprache sind in der Anlage 2a/2b dieser Veröffentlichung enthalten und können unter heruntergeladen werden

4 d) Meldungen von sicherheitsrelevanten Ereignissen Weiterhin müssen sicherheitsrelevante Ereignisse dem Luftfahrt-Bundesamt gemeldet werden. Rechtsgrundlage ist der 9 LuftVO. Ein sicherheitsrelevantes Ereignis ist ein Ereignis, das ein Luftfahrzeug, seine Insassen oder Dritte gefährdet hat oder, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden, gefährden würde. Ein sicherheitsrelevantes Ereignis ist gemäß 9 Abs. 2 LuftVO auch eine Betriebsunterbrechung, ein Mangel, eine Fehlfunktion oder eine andere regelwidrige Gegebenheit mit tatsächlichem oder potentiellem Einfluss auf die Flugsicherheit. Die Meldepflicht muss nur wahrgenommen werden, solange keine Meldepflicht nach den Punkten b) oder c) besteht. Die Meldepflicht ist in 9 LuftVO in Absatz 1 Ziffer 1 bis 7 beschrieben und richtet sich an folgende Personen bzw. Organisationen: der Betreiber oder Führer eines in Deutschland eingetragenen turbinengetriebenen Luftfahrzeugs oder eines gewerbsmäßig betriebenen Luftfahrzeugs mit einer höchstzulässigen Startmasse von Kilogramm oder mehr, Personen, die berufsmäßig in einem Entwicklungsbetrieb, Herstellungsbetrieb oder Instandhaltungsbetrieb turbinengetriebene Luftfahrzeuge oder Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von Kilogramm oder mehr oder Ausrüstungen oder Teile davon entwickeln, herstellen, instand halten oder verändern, Personen, die einen Nachprüfschein oder die Bescheinigung der Freigabe zum Betrieb für ein turbinengetriebenes Luftfahrzeug oder ein gewerbsmäßig betriebenes Luftfahrzeug mit einer höchstzulässigen Startmasse von Kilogramm oder mehr oder für Ausrüstungen oder Teile davon unterzeichnen, Fluglotsen sowie Flugsicherungspersonal, die im Fluginformationsdienst tätig sind, Flughafenunternehmer, die unter die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 fallen, Personen, die eine Funktion im Zusammenhang mit dem Einbau, der Veränderung, Instandhaltung, Reparatur, Überholung, Flugprüfung oder Kontrolle von Luftverkehrseinrichtungen ausüben, Personen der Luftaufsichtsstellen an Flugplätzen sowie Personen, die auf einem Flughafen eine Funktion im Zusammenhang mit der Abfertigung von Luftfahrzeugen am Boden ausüben, einschließlich Betankung, Servicearbeiten, Erstellung des Massen- und Schwerpunktnachweises sowie Beladen, Enteisen und Schleppen des Flugzeugs. Beispiele für meldepflichtige Ereignisse bei Betrieb, Instandhaltung und Herstellung von Luftfahrzeugen sind in der Liste aus Anlage 1 zu 9 Absatz 2 LuftVO zu finden. Das Formular für Störungsmeldungen nach 9 LuftVO ist in Anlage 3 dieser NfL oder im Internet unter zu finden. e) Weitere Ereignismeldungen Weitere Pflichten zur Meldung von Ereignissen können sich aus anderen Vorschriften in Bezug auf spezielle Genehmigungsarten ergeben (z. B. Transport von Gefahrgut, ETOPS)

5 f) Meldungen über Luftfahrzeugannäherungen Der Weg für Meldungen über Luftfahrzeugannäherungen und über andere Zwischenfälle im Luftverkehr ist im Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP) Abschnitt ENR geregelt. Zuständige Stelle ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ( Hierfür ist die Anlage 2 zu 9 Absatz 2 LuftVO Verzeichnis von meldepflichtigen Ereignissen im Zusammenhang mit Flugnavigationsdiensten maßgeblich. Weitere Informationen zu diesen Störungsmeldungen können im Internet unter abgerufen werden. Die NfL vom 19. März 2015 wird hiermit aufgehoben. Braunschweig, den Az. T /2015 Luftfahrt-Bundesamt Im Auftrag B u r l a g e - 4 -

6

7

8 Luftfahrt-Bundesamt Technische Störungsmeldung u. a. nach Verordnung (EU) Nr. 376/2014, Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1018, Teil M (M.A.202), Teil 145 (145.A.60) und Teil 21 (21.A.129, 21.A.165, 21.A.3A), 11 Abs. 1 Nr. 1 LuftVZO und 9 LuftGerPV Zu senden per an report@lba.de oder per Fax an +49 (0) Mit diesem Formular werden dem Luftfahrt-Bundesamt Technische Störungen gemeldet. Technische Störungsmeldungen betreffen technische Störungen, flugbetriebliche Störungen, Vorfälle oder Unfälle aufgrund eines technischen Defekts am Luftfahrzeug. Andere Meldepflichten, z. B. gem. Verordnung (EU) Nr. 965/2012 oder 7 LuftVO, bleiben von dieser Störungsmeldung unberührt. Der Empfang der Störungsmeldung wird unter Vergabe einer Störungsnummer durch das Luftfahrt-Bundesamt per bestätigt. 1. Allgemeine Angaben zum Berichterstatter 1.1 ggf. Betrieb / Organisation / Verein: Anschrift: ggf. Genehmigungsnummer: 1.2 ggf. Name des zuständigen techn. LBA-Betriebsprüfers: 1.4 Name des Berichterstatters 1.5 Telefonnummer: Schadensfeststellung: Datum: Ort: Uhrzeit: UTC lokal 1.7 Störungsfolgen: Lfz konnte aufgrund der Störung nicht eingesetzt werden keine Beeinträchtigungen bei Durchführung des Fluges Abbruch des Fluges (Sicherheitslandung) Unfall 2. Art der Störungsmeldung 2.1 Erste Störungsmeldung (Untersuchungsergebnisse folgen). 2.2 Störungsmeldung mit vollständigen Untersuchungsergebnissen. 2.3 Untersuchungsergebnisse zu einer früheren Störungsmeldung Bei Luftfahrtunternehmen: interne Störungsnummer: 3. Zeitpunkt der Feststellung und Weitermeldung LBA-Störungsnummer: (wird vom LBA vergeben) GER-S- 3.1 Feststellung bei Wartung / Instandhaltung / Vorflugkontrolle 3.2 Feststellung beim Betrieb des Luftfahrgeräts bei regelmäßigen Wartungs-/Instandhaltungsmaßnahmen bei unplanmäßigen Wartungs-/Instandhaltungsmaßnahmen bei Lufttüchtigkeitsüberprüfung bei Vorflugkontrolle bei Rollen/Rangieren Start Steigflug Reiseflug Sinkflug Landeanflug Landung Schwebeflug Bodenabfertigung unbekannt andere Phase: 3.3 Bereits informierte Stellen: Eintragungsstaat EASA Inhaber der Musterzulassung zuständiger techn. LBA-Betriebsprüfer flugbetriebliche Störungsmeldung beim LBA Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) 4. Angaben zum Luftfahrzeug 4.1 Hersteller, Muster und Baureihe, Kennblattnummer: 4.2 Werknummer: 4.3 Betreiber / Halter: 4.4 Kennzeichen / Halterstaat: 4.5 Betriebsstunden (soweit bekannt) Betriebsstunden seit Herstellung Betriebsstunden seit letzter Überholung Betriebsstunden seit letzter Instandhaltung Betriebsstunden (h) Betriebszyklen 4.6 Nutzung des Luftfahrzeugs: im Luftfahrtunternehmen in einer Flugschule privat 5. Betroffenes Bauteil (soweit bekannt) 5.1 Hersteller / Herstelleranschrift: 5.2 Teilebezeichnung lt. Teilekatalog: 5.3 Typnummer: 5.4 Teilenummer: 5.5 Seriennummer: 5.6 ATA-Kapitel: 5.7 (E)TSO Nr. 5.8 Betriebsstunden seit Herstellung (h): 5.9 Betriebszyklen seit Herstellung: 5.10 Herstellungsdatum: 5.11 Betriebsstunden seit letzter Überholung (h): 5.12 Betriebszyklen seit letzter Überholung: 5.13 Überholungsdatum: 5.14 Betriebsstunden seit letzter Instandhaltung: 5.15 Betriebszyklen seit letzter Instandhaltung: 5.16 Instandhaltungsdatum: 6. Störungs-/Schadensursache; Zustand des defekten Bauteils (soweit bekannt; mehrere Antworten möglich) LBA Form 44 Seite 1 von 2 Revision 6 vom

9 Konstruktionsfehler Herstellungsfehler fehlerhafte Instandhaltung betriebsbedingter Schaden Materialermüdung Korrosion Verwendung von nicht zugelassenen Bauteilen menschliches Versagen fehlerhaftes Lufttüchtigkeitsmanagement Vulkanasche andere Gründe: Zustand des defekten Bauteils: 7. Systemüberwachung (soweit bekannt) Gibt es für das betroffene Bauteil/System eine Schutzeinrichtung, die die einwandfreie Funktion überwacht? Ja Nein Schutzeinrichtung: Wenn ja, hat diese Schutzeinrichtung funktioniert? Ja Nein 8. Details zur Störungsmeldung Detaillierte Beschreibung der Störung / Ergebnisse der Schadensuntersuchung: 9. Anlagen Skizze: Bericht: Foto Typenschild Fotos andere Anlagen: LBA Form 44 Seite 2 von 2 Revision 6 vom

10 Luftfahrt-Bundesamt Technical Occurrence Report Inter alia according to Regulation (EU) No 376/2014, Commission Implementing Regulation (EU) No 2015/1018, Part M (M.A.202), Part 145 (145.A.60), Part 21 (21.A.129, 21.A.165, 21.A.3A), 11 (1) No 1 LuftVZO and 9 LuftGerPV Send form by to report@lba.de or by fax to +49 (0) This form is to report technical occurrences to the Luftfahrt-Bundesamt (German Civil Aviation Authority). Technical occurrence reports concern technical occurrences, flight operational occurrences, incidents or accidents that happened or were detected due to a technical defect on the aircraft, either on the ground or during the flight. Other reporting obligations, e. g. according to Regulation (EU) No 965/2012 or 7 LuftVO remain unaffected by this occurrence report. The receipt of this occurrence report will be acknowledged via by allocating a reference number. 1. Reference information 1.1 Reporting organisation/association (if applicable): Address: 1.2 Name of LBA-inspector in charge of organisation (if applicable): 1.3 Date of the finding (dd/mm/yy): Date: Place: Approval ref. (if applicable): 1.4 Name of submitter 1.5 Telephone no.: 1.6 address Time: UTC local 1.7 Consequences of Accident Due to the occurrence, aircraft could not be operated occurrence Impacts on the conduct of the flight Aborting the flight (precautionary landing) None 2. Report type 2.1 Initial finding notification only (follow-up report required) 2.2 Notification of finding with complete investigation results 2.3 Follow-up report on earlier notification For air carriers: Internal occurrence report reference no.: 3. Detection phase and notification LBA occurrence report reference no: (allocated by the LBA) 3.1 Detection phase during maintenance/ pre-flight inspection 3.2 Detection phase during operation during scheduled maintenance during non-scheduled maintenance during airworthiness review during pre-flight inspection during Taxi Take-off Climb En-Route Descent GER-S- Approach Landing Hovering Ground Handling unknown Other, specify: 3.3 Parties informed: State of Registry Type Certificate/ Approval Holder LBA-inspector in charge of organisation EASA operational occurrence report sent to the LBA Federal Bureau of Aircraft Accidents Investigation 4. Aircraft information 4.1 Aircraft Manufacturer, Type/Model, TCDS Number: 4.2 Aircraft Serial Number: 4.3 Operator/ Owner: 4.4 Aircraft Registration/ State: 4.5 Aircraft Usage Details (as far as known) Since new Since overhaul Since repair/inspection Aircraft total time (h) Aircraft total cycles 4.6 Use of aircraft: commercial air transport flight training organisation private 5. Defective component (as far as known) 5.1 Manufacturer/ Address: 5.2 IPC (Illustrated Part Catalogue) Name: 5.3 Type no: 5.4 Part number: 5.5 Serial number: 5.6 ATA-chapter: 5.7 (E)TSO No. 5.8 Time since new (h): 5.9 Cycles since new: 5.10 Date of manufacture: 5.11 Time since overhaul (h): 5.12 Cycles since overhaul: 5.13 Date of overhaul: 5.14 Time since repair/inspection (h): 5.15 Cycles since repair/inspection: 5.16 Date of repair/inspection: LBA Form 44 (EN) Page 1 of 2 Revision 6 from

11 6. Cause of Occurrence/Defect; Defective part condition (as far as known, multiple entry possible) Design Production Inadequate maintenance Operational Fatigue Corrosion Unapproved parts Human factor Inadequate aircraft airworthiness management Volcanic ash Other, specify: Part condition, specify: 7. System Monitoring (as far as known) For any occurrence involving a system or component, is there a safety barrier which monitors the proper function of the system/component with warning device or takes over the function in case of defect/malfunction Yes No Specify safety barrier: If yes, did the safety barrier work properly? Yes No 8. Details on Occurrence Report Detailed description of occurrence/ Results of occurrence investigation 9. Attachments Sketch(es): Report(s): Nameplate photo other photo(s), specify Other, specify: LBA Form 44 (EN) Page 2 of 2 Revision 6 from

12 Luftfahrt-Bundesamt Hermann-Blenk-Str Braunschweig Fax: +49 (0) Internet: Lfd. Nummer (wird vom LBA vergeben): Die Meldung nach 9 LuftVO ist per Fax, oder über die Internetseite des LBA zu übermitteln. Die Angaben in den farbig hinterlegten Feldern sind freiwillig, sie werden nicht gespeichert Art des Luftfahrzeugs: Flugzeug turbinengetrieben Flugzeug ab kg MTOM gewerbsmäßig eingesetzt Hubschrauber turbinengetrieben Hubschrauber ab kg MTOM gewerbsmäßig eingesetzt Muster: Baureihe: Kennzeichen: Ereignis: nach Anlage 1 zu 9 LuftVO A Flugbetrieb Betrieb des Luftfahrzeugs Notfälle Einsatzunfähigkeit der Flugbesatzung Verletzungen Wetter/Vulkanasche Äußere Sicherheit Sonstige Ereignisse B Technische Vorkommnisse am Luftfahrzeug Struktur Systeme Antriebssysteme Humanfaktoren Sonstige Ereignisse C Instandhaltung und Instandsetzung von Luftfahrzeugen D Flugplatzeinrichtungen und Bodendienste Flugnavigationsdienste (ANS) Fluggäste, Gepäck, Fracht Bodenabfertigung des Luftfahrzeugs nach Anlage 2 zu 9 LuftVO Flugnavigationsdienste / Flugsicherung Detaillierte Klassifizierung des Ereignisses: Hergang und Umstände des Ereignisses: Staat: Ort: Datum: Zeit: UTC MEZ Art des Fluges: Gewerblicher Luftverkehr Allgemeiner Luftverkehr Flugnummer: Betriebsphase: Stand Rollen Anrollen/Abheben Anfangssteigflug Steigflug Reiseflug Änderung der Flughöhe Sinkflug bis zur Landung Landung Rollen nach der Landung Sonstige Lichtverhältnisse zum Zeitpunkt des Ereignisses Morgendämmerung Abenddämmerung Nacht dunkel Nacht mondhell Tageslicht unbekannt IMC VMC Flugregeln: IFR VFR Flughöhe: Betriebsart: General Air Traffic (GAT) Operational Air Traffic (OAT) Luftraumklassifizierung: A B C D E F G RMZ B / November

13 Kurzdarstellung über den Ablauf und die Art des Ereignisses: (Bei Blendung der Besatzung durch Laserstrahlen sind die Position/Entfernung/Richtung der Quelle anzugeben) Ursachen soweit bekannt: Name des Meldenden: Anschrift: Telefon: B / November

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 12 JUL 2016 gültig ab: sofort 2-281-16 2-237-16 wird hiermit aufgehoben. Bekanntmachung des Luftfahrt-Bundesamtes über die Meldung von Ereignissen und Störungen in der Zivilluftfahrt

Mehr

E02. In welchem Gesetzesteil werden die für Ballone relevanten Continuous Airworthiness Tasks geregelt?

E02. In welchem Gesetzesteil werden die für Ballone relevanten Continuous Airworthiness Tasks geregelt? E01. In welchem Gesetzesteil wird die Musterzulassung geregelt? a) Teil M b) Teil 21 c) Teil 145 d) Teil 147 E02. In welchem Gesetzesteil werden die für Ballone relevanten Continuous Airworthiness Tasks

Mehr

Im Punkt 4) erhalten Sie eine Übersicht über die einzelnen Neuerungen und Antworten zu den wichtigsten Fragen.

Im Punkt 4) erhalten Sie eine Übersicht über die einzelnen Neuerungen und Antworten zu den wichtigsten Fragen. 1. Vorbemerkung Mit Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2015/1088 am 07.07.2015 ergeben sich Neuerungen für Instandhaltungsbetriebe. Für die allgemeine Luftfahrt, speziell für die ELA1- und ELA2- Luftfahrzeuge

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Schadenanzeige Luftfahrt-Kasko-Versicherung

Schadenanzeige Luftfahrt-Kasko-Versicherung Allianz Global Corporate & Specialty AG (089) 3800-0 Fax (089) 3800-4838 Schadenanzeige Luftfahrt-Kasko-Versicherung Luftfahrt-Kasko-Schaden-Nr.: Policen-Nr.: Versicherungsnehmer / Firma / Verein Versicherungsnehmer

Mehr

Anhang G: Fragebogen zur Herstellungsqualität

Anhang G: Fragebogen zur Herstellungsqualität Anhang G zu LTH 17b Anhang G: Fragebogen zur Herstellungsqualität 1 Grundlage Gemäß ZLLV 2005 53 darf die Entwicklung und Herstellung eines Ultraleichtflugzeuges nur von einem von der zuständigen Behörde

Mehr

Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer?!

Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer?! Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer?! Dominik Stephani März 2010 1 Schulungsinformation Kurs / Schulung Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer?! Instruktor / Author Dominik Stephani Beschreibung

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 22 OCT 2015 gültig ab: sofort 1-577-15 Bekanntmachung über die Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 04 APR 2017 gültig ab: sofort 2-332-17 2-281-16 wird hiermit aufgehoben. Bekanntmachung des Luftfahrt-Bundesamtes über die Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt DFS Deutsche

Mehr

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema EASA Instandhaltung

Fragen und Antworten zum Thema EASA Instandhaltung Fragen und Antworten zum Thema EASA Instandhaltung Frage 01: Wo sind die verbindlichen und aktuellen Versionen der EASA-Vorschriften verfügbar? Die neuen Vorschriften sind als Kommissions-Verordnung für

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die

Mehr

748.222.3 Verordnung des UVEK über die Ausweise für bestimmte Personalkategorien der Flugsicherungsdienste

748.222.3 Verordnung des UVEK über die Ausweise für bestimmte Personalkategorien der Flugsicherungsdienste Verordnung des UVEK über die Ausweise für bestimmte Personalkategorien der Flugsicherungsdienste (VAPF) vom 13. Januar 2014 (Stand am 1. Februar 2014) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr,

Mehr

Antrag auf Mitgliedschaft und Teilnahme

Antrag auf Mitgliedschaft und Teilnahme Antrag auf ausserordentliche Mitgliedschaft und Teilnahme / Tankreinigungsanlage No.: DOC 019 Version: 1 Date: 21.11.2013 Antrag auf Mitgliedschaft und Teilnahme Wir (Name und Firmenadresse) beantragen

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen Stefan Rost, 24.11.2015, Leipzig 1 EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting TÜV Rheinland Consulting GmbH EU-Beratungsstelle Tillystrasse

Mehr

Freigabeberechtigtes Personal in der Luftfahrttechnik.

Freigabeberechtigtes Personal in der Luftfahrttechnik. AKademie Berufsbegleitend zur Aircraft Maintenance Licence (AML). Freigabeberechtigtes Personal in der Luftfahrttechnik. CAT A, CAT B1, CAT B2 in Köln/Bonn. In Kooperation mit: ausbildung Für den beruflichen

Mehr

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 Betr.: Bescheinigung für die nachfolgende nicht vorläufige Verwertung oder Beseitigung nach Artikel 15 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung

Mehr

MSXFORUM - Exchange Server 2003 > SMTP Konfiguration von Exchange 2003

MSXFORUM - Exchange Server 2003 > SMTP Konfiguration von Exchange 2003 Page 1 of 8 SMTP Konfiguration von Exchange 2003 Kategorie : Exchange Server 2003 Veröffentlicht von webmaster am 25.02.2005 SMTP steht für Simple Mail Transport Protocol, welches ein Protokoll ist, womit

Mehr

Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle

Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle Verzeichnis Was ist die mymaga-startseite? 1. erste Anmeldung - Administrator 2. schnittstelle 2.1 Administrator - Hautbildschirm 2.2 Administrator - rechtes Menü

Mehr

Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU

Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) 2 Allgemeine Hinweise Wenn Sie eine Nationale Ausfuhrgenehmigung oder eine

Mehr

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels

Mehr

Luftverkehr C30 Regelung des Flugverkehrs an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle

Luftverkehr C30 Regelung des Flugverkehrs an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle Grundsätze des Bundes und der Länder für die Regelung des Flugverkehrs an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle 1. Einleitung vom 3. 4. 2000 (NfL II 37/00), geänd. durch Bek. vom 1. 8. 2001 (NfL

Mehr

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag,

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag, EWE NETZ GmbH Postfach 25 01 26015 Oldenburg Sie erreichen uns: * EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg ' Tel. 0800-393 6389 Fax 0441-4808 1195 @ info@ewe-netz.de www.ewe-netz.de Kundennummer:

Mehr

Benutzerhandbuch für Hundehalter

Benutzerhandbuch für Hundehalter Benutzerhandbuch für Hundehalter Liebe Hundehalterin, lieber Hundehalter Sie halten das Benutzerhandbuch für AMICUS die moderne Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz in den Händen. Unter

Mehr

Hinweise zum elektronischen Meldeformular

Hinweise zum elektronischen Meldeformular Paul-Ehrlich-Institut Postfach 63207 Langen Jochen Halbauer Referat Pharmakovigilanz 2 Tel. +49 (0) 6103 77 3114 Fax +49 (0) 6103 77 1268 E-Mail pharmakovigilanz2@pei.de 22.06.2015 Hinweise zum elektronischen

Mehr

Änderungen bei der Mehrwertsteuerrückerstattung für den Export bestimmter Waren ab 1. August 2008

Änderungen bei der Mehrwertsteuerrückerstattung für den Export bestimmter Waren ab 1. August 2008 Legal Service Thema Titel Recht und Steuern Änderungen bei der Mehrwertsteuerrückerstattung für den Export bestimmter Waren ab 1. August 2008 Datum 6. August 2008 Am 30. Juli 2008 haben das chinesische

Mehr

Instandhaltungsprogramm - Individuell für Luftfahrzeuge die nicht in Luftfahrtunternehmen verwendet werden

Instandhaltungsprogramm - Individuell für Luftfahrzeuge die nicht in Luftfahrtunternehmen verwendet werden Instandhaltungsprogramm - Individuell für Luftfahrzeuge die nicht in Luftfahrtunternehmen verwendet werden Dokument: IHP - - Rev.: Ausgabedatum: 1 Der Halter (Antragsteller) beantragt die Genehmigung für

Mehr

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gemäß 138 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit beiliegendem Vordruck Folgendes

Mehr

Technische Mitteilung Revision 1 TM 201-40, TM 205-27 TM 206-26, TM 303-25 TM 304-12, TM 401-30 TM 501-10, TM 604-11

Technische Mitteilung Revision 1 TM 201-40, TM 205-27 TM 206-26, TM 303-25 TM 304-12, TM 401-30 TM 501-10, TM 604-11 Blatt: 01 von 05 Gegenstand: Höhenruder-Stoßstange in der Seitenflosse: Teile-Nr.:205-46-9, 401-46-24, 501-46-11 und 604-46-13,-15,-16 Betroffen: Standard Libelle 201b, Werk-Nr. 169 Standard Libelle 203,

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Sichere Lieferkette im Luftverkehr - Einführung. Fachgebiet Flugführung und Luftverkehr Forschungsstelle Sicherheit

Sichere Lieferkette im Luftverkehr - Einführung. Fachgebiet Flugführung und Luftverkehr Forschungsstelle Sicherheit - Einführung Hintergrund Einführung (EU) der Begriffe: Reglementierter Beauftragter (regb) Unternehmen verantwortlich für den Transport (und ggf. die Lagerung und Verpackung) von Luftfracht zum Flughafen

Mehr

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.

Mehr

Drei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders

Drei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders Drei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders 1/ 6.12.2011, Abteilung Industrie und Verkehr Gliederung Überblick über die 3 Wege und die laufende

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um

Mehr

Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel

Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel AJR Informatique Conseil Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel Kurzanleitung Version 01-17 Februar 2009 1 Zugang zur Datenbank Zugang zur Datenbank erhalten Sie unter www.dblap.ch. Zum Training können

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung

Mehr

Rundschreiben Nr. 73/2012

Rundschreiben Nr. 73/2012 18. Dezember 2012 Rundschreiben Nr. 73/2012 An alle Kreditinstitute/Zahlungsinstitute Abkommen über die IBAN-Regeln Sehr geehrte Damen und Herren! 1. Allgemeines Nach der SEPA-Verordnung 1, die am 31.

Mehr

Handbuch. Artologik EZ-Equip. Plug-in für EZbooking version 3.2. Artisan Global Software

Handbuch. Artologik EZ-Equip. Plug-in für EZbooking version 3.2. Artisan Global Software Artologik EZ-Equip Plug-in für EZbooking version 3.2 Artologik EZbooking und EZ-Equip EZbooking, Ihre webbasierte Software zum Reservieren von Räumen und Objekten, kann nun durch die Ergänzung um ein oder

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2 juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LKW-MautV Ausfertigungsdatum: 24.06.2003 Gültig ab: 01.07.2003 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2

Mehr

Der Jazz Veranstaltungskalender für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Der Jazz Veranstaltungskalender für Deutschland, Österreich und die Schweiz Veranstaltung erstellen mit vorheriger Registrierung Wenn Sie sich bei Treffpunkt Jazz registrieren, genießen Sie folgende Vorteile: Sie können bereits eingestellte Veranstaltungen auch noch später ändern

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

Technical Occurrence Report Form Ausfüllanweisung

Technical Occurrence Report Form Ausfüllanweisung Die vorliegenden Anweisungen für das Ausfüllen beziehen sich auf die Verwendung des Technical Occurrence Report Form für die Meldung technischer Ereignisse. Füllen Sie bitte so viele Datenfelder wie möglich

Mehr

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014 EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an

Mehr

Melde- und Veröffentlichungsplattform Portal (MVP Portal) Hochladen einer XML-Datei

Melde- und Veröffentlichungsplattform Portal (MVP Portal) Hochladen einer XML-Datei Seite 1 Melde- und Veröffentlichungsplattform Portal (MVP Portal) Hochladen einer XML-Datei Seite 2 1 Inhalt Melde- und Veröffentlichungsplattform Portal... 1 (MVP Portal)... 1 Hochladen einer XML-Datei...

Mehr

Checkliste für die Auswahl von Flugschulen

Checkliste für die Auswahl von Flugschulen Checkliste für die Auswahl von Flugschulen Einführung Dieser Fragebogen soll dem an einer Ausbildung zum Flugzeugführer interessierten Nachwuchspiloten als Leitfaden bei der Bewertung von Flugschulen dienen.

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 Copyright 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich ab 01/2012...3 1.1. Einleitung...3 1.2. Voraussetzung...4

Mehr

RID = Registered application provider id. PIX = Proprietary application identifier extension

RID = Registered application provider id. PIX = Proprietary application identifier extension Informationsblatt zum Antrag auf Erteilung eines ISO/IEC 7816-5-konformen Registered Application Provider Identifiers (RID) der Kategorie National Registration Die RID ist der registrierte Bestandteil

Mehr

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 FAQ 04/2015 Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter mit https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 Dieser Beitrag stammt aus dem Siemens Industry Online Support. Es

Mehr

juergen.vogt@uni-ulm.de

juergen.vogt@uni-ulm.de Benutzerregistrierung für SciFinder on WWW Mitglieder, auch Studenten, der Universität Ulm können SciFinder Scholar für nicht-kommerzielle Zwecke nutzen. Allerdings ist der Zugang personalisiert. Damit

Mehr

Zertifizierung von Betrieben

Zertifizierung von Betrieben Zertifizierung von Betrieben gemäß 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vom 02.07.2008 (BGBl I S. 1139), die Einrichtungen gemäß Art. 4 Abs. 2 1 der Verordnung (EG) Nr. 517/2014 2

Mehr

Antrag zum Blitzgutachten

Antrag zum Blitzgutachten Stand 16. Mai 2008 Anträge für Eltern/ Begleitpersonen: Seiten 2 bis 4 Antrag für den behandelnden Arzt: Seite 5 Anträge für die Fluggesellschaften: Seiten 6 bis 7 Seite 1 von 7 für Kindersitze behinderter

Mehr

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:

Mehr

Angaben zu einem Kontakt...1 So können Sie einen Kontakt erfassen...4 Was Sie mit einem Kontakt tun können...7

Angaben zu einem Kontakt...1 So können Sie einen Kontakt erfassen...4 Was Sie mit einem Kontakt tun können...7 Tutorial: Wie kann ich Kontakte erfassen In myfactory können Sie Kontakte erfassen. Unter einem Kontakt versteht man einen Datensatz, der sich auf eine Tätigkeit im Zusammenhang mit einer Adresse bezieht.

Mehr

Folgende Voraussetzungen für die Konfiguration müssen erfüllt sein: - Ein Bootimage ab Version 7.4.4. - Optional einen DHCP Server.

Folgende Voraussetzungen für die Konfiguration müssen erfüllt sein: - Ein Bootimage ab Version 7.4.4. - Optional einen DHCP Server. 1. Dynamic Host Configuration Protocol 1.1 Einleitung Im Folgenden wird die Konfiguration von DHCP beschrieben. Sie setzen den Bintec Router entweder als DHCP Server, DHCP Client oder als DHCP Relay Agent

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

Wichtige Informationen für die Bieter

Wichtige Informationen für die Bieter Wichtige Informationen für die Bieter Die Vergabeplattform bietet jedem Bewerber oder Bieter die Möglichkeit, die Ausschreibungsunterlagen einschl. Leistungsverzeichnis direkt über die Plattform, über

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Gutachten mit Fertigungsüberwachung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Gutachten mit Fertigungsüberwachung 2 Dieses Blatt gilt nur in Verbindung mit Blatt 1 des Gutachtens mit Fertigungsüberwachung Nr... 1] DuM 1100 2] DuM 1200 3] DuM 1201 4] DuM 1210 5] DuM 1300 6] DuM 1301 7] DuM 1310 8] DuM 1400 9] DuM 1401

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

EMV und Medizinprodukte

EMV und Medizinprodukte EMV und Medizinprodukte Anforderungen und Umsetzung Wilhelm Seier GMBH Richtlinien, Gesetze, Verordnungen EMV Richtlinie 2004/108/EG - Seit 2009 verbindlich anzuwendende EMV Richtlinie EMV Richtlinie 2004/104/EG

Mehr

Barcodedatei importieren

Barcodedatei importieren Barcodedatei importieren Inhaltsverzeichnis 1 Schnittstelle Barcodedatei importieren... 2 1.1 Funktion... 2 1.2 Konfiguration... 2 1.2.1 Lizenz... 2 1.2.2 Einstellungen... 2 1.2.3 Vorarbeiten... 3 1.2.3.1

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Kurzanleitung LFB-Online für Schulen

Kurzanleitung LFB-Online für Schulen 1. Anmeldung bei LFB-Online für Schulen Rufen Sie im Browser an einem KISS-Rechner die Adresse: http://kv2las2.kultus.bwl.de:7778/ auf. Klicken Sie dort auf Start LFB-Online für Schulen und melden sich

Mehr

Vfg 40/2010. 1. Frequenznutzungsparameter: Maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) / Maximale Magnetische Feldstärke. Frequenzbereich in MHz 1)

Vfg 40/2010. 1. Frequenznutzungsparameter: Maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) / Maximale Magnetische Feldstärke. Frequenzbereich in MHz 1) Vfg 40/2010 Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung durch Funkanwendungen mit geringer Reichweite für nicht näher spezifizierte Anwendungen; Non-specific Short Range Devices (SRD) Auf Grund des 55

Mehr

SMS/ MMS Multimedia Center

SMS/ MMS Multimedia Center SMS/ MMS Multimedia Center der BEYOND THE NET GmbH BEYOND THE NET GmbH Seite 1 Unser Multimedia Center ist eine WEB basierende Anwendung, die es ermöglicht von einer Zentrale aus, viele Mitarbeiter zu

Mehr

Kommunaler Straßenbeleuchtungskongress. Elektrotechnische Sicherheit- Sorgfaltspflicht für Betreiber von elektrischen Anlagen

Kommunaler Straßenbeleuchtungskongress. Elektrotechnische Sicherheit- Sorgfaltspflicht für Betreiber von elektrischen Anlagen Elektrotechnische Sicherheit- Sorgfaltspflicht für Betreiber von elektrischen Anlagen Seite 1 Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag Seite 2 1 Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag Seite

Mehr

Anmeldeformular für RailBuyer

Anmeldeformular für RailBuyer Anmeldeformular für RailBuyer Damit Sie den elektronischen Katalog nutzen können, benötigen Sie ein von der SBB vergebenes Passwort. Mittels diesem Formular können Sie das Passwort für die Nutzung des

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG

Mehr

Befähigte Person Wer ist das?

Befähigte Person Wer ist das? Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Mehr

zur Kreditwürdigkeitsprüfung

zur Kreditwürdigkeitsprüfung EBA/GL/2015/11 19.08.2015 EBA Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung 1 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Verpflichtung zur Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten 3 Abschnitt II Gegenstand, Anwendungsbereich

Mehr

Vfg 30 / 2014, geändert mit Vfg 36 / 2014, geändert mit Vfg 69 / 2014

Vfg 30 / 2014, geändert mit Vfg 36 / 2014, geändert mit Vfg 69 / 2014 Vfg 30 / 2014, geändert mit Vfg 36 / 2014, geändert mit Vfg 69 / 2014 Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung durch Funkanwendungen mit geringer Reichweite für nicht näher spezifizierte Anwendungen;

Mehr

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 9 14. Jahrgang Gelsenkirchen, 12.06.2014 Inhalt: Dritte Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsrecht an der Westfälischen

Mehr

FRAGEBOGEN ANWENDUNG DES ECOPROWINE SELBSTBEWERTUNG-TOOLS

FRAGEBOGEN ANWENDUNG DES ECOPROWINE SELBSTBEWERTUNG-TOOLS Dieser Fragebogen bildet eine wichtige Rückmeldung der Pilotweingüter über Verständnis, Akzeptanz und Effektivität des ECOPROWINE Selbstbewertung-tools für alle daran Beteiligten. Dieser Fragebogen besteht

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party) Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu

Mehr

(3) Handelsregister/Amtsgericht (Bei Firmen) Änderung (Anlage und bisherige Zuteilung beifügen)

(3) Handelsregister/Amtsgericht (Bei Firmen) Änderung (Anlage und bisherige Zuteilung beifügen) 1 (1) Vorname des Antragstellers, Firmenname 1. Teil (2) Ansprechpartner und Rufnummer für Rückfragen: Nachname des Antragstellers, Firmenname 2. Teil Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort sonstige Anschriftbestandteile

Mehr

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Öffentliche und nicht-öffentliche

Mehr

Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung?

Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung? Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung? Ein Vortrag von Dipl.-Ing. Thomas J. Pleiss, öffentlich bestellter und vereidigter

Mehr

Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflege- und Adoptionskinderverordnung, PAKV) 1)

Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflege- und Adoptionskinderverordnung, PAKV) 1) Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflege- und Adoptionskinderverordnung, PAKV) ) vom 7. Mai 985 ) Der Regierungsrat des Kantons Zug, ) gestützt auf Art. 6 Abs. bis des

Mehr

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen TC TrustCenter GmbH Sonninstraße 24-28 20097 Hamburg für den Zeitstempeldienst Time Stamping Authority (TSA)

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 14 JAN 2015 gültig ab: sofort 2-86-15 II 71/13 wird hiermit aufgehoben. Umstellung bei der Herausgabe von Lufttüchtigkeitsanweisungen DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Büro der

Mehr

Schritt für Schritt-Anleitung zur Online-Anmeldung für chinesische Sprachprüfungen

Schritt für Schritt-Anleitung zur Online-Anmeldung für chinesische Sprachprüfungen Konfuzius Institut Ruhr Metropole Ruhr an der Universität Duisburg-Essen, Bismarckstr. 120, 47057 Duisburg Schritt für Schritt-Anleitung zur Online-Anmeldung für chinesische Sprachprüfungen Im Folgenden

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften Deutscher Bundestag Drucksache 16/12258 16. Wahlperiode 16. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften A. Problem und Ziel DiesesGesetzdientvornehmlichderUmsetzungderRichtlinie2007/47/EGdes

Mehr

Systemvoraussetzung < zurück weiter >

Systemvoraussetzung < zurück weiter > Seite 1 von 6 Systemvoraussetzung < zurück weiter > Bitte überprüfen Sie VOR der Installation von "Traffic Signs", ob ihr System folgende Vorraussetzungen erfüllt: Ist "ArcGIS Desktop" in der Version 9.0

Mehr

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der

Mehr

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren

Mehr

Anleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben "Studio II, Studio IV und Studio VI" im Studiengang Bachelor Architektur SS15

Anleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben Studio II, Studio IV und Studio VI im Studiengang Bachelor Architektur SS15 Anleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben "Studio II, Studio IV und Studio VI" im Studiengang Bachelor Architektur SS15 1 Bitte melden Sie sich über das Campusmanagementportal campus.studium.kit.edu

Mehr

Customer and Project Services. Teilnehmerunterlagen Aktivitäten

Customer and Project Services. Teilnehmerunterlagen Aktivitäten Customer and Project Services Teilnehmerunterlagen Aktivitäten Inhalt 1.1 Grundsätzliche Unterschiede Termin/Job 1.2 Anlage eines neutralen Termins aus dem Kalender 1.3 Verknüpfung mit einem Projekt/Kunde

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung

Mehr

Globally Harmonized System (GHS)

Globally Harmonized System (GHS) Globally Harmonized System (GHS) Internationale Harmonisierung von Gefahrgut- und Arbeitsschutzrecht sowie angrenzender Rechtsbereiche (Umweltschutz) Folie 1 LogiMAT 2004 Expertenkomitee über die Beförderung

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr