Lessing-Gymnasium Uelzen, den Uelzen Hinweise zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung 2015 Seite 1
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- Achim Linus Fürst
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1 Lessing-Gymnasium, den Hinweise zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung 2015 Seite 1 AVO = Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Berufsbildenden Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) EB = Ergänzende Bestimmungen zur AVO-GOBAK EPA = Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Das schriftliche Abitur Der Zeitplan: EAN- und GAN-Arbeiten werden je Fach zeitgleich geschrieben Termine: Mo., Di., P5: Mo + Di, 18./ Mi, (nachmittags) 1. Korrektur der Arbeiten: ständiger Kontakt: Referent Korreferent - FPL Mi Di Referent Korrefernt FPL Schulleiter 2. Fachprüfungsausschüsse (AVO 6) - Ein Fachprüfungsausschuss (FPA) besteht aus dem Fachprüfungsleiter (FPL), dem Referenten (Prüfer) und dem Korreferenten (schriftliche Prüfung) bzw. Protokollanten (mündliche Prüfung). - Jeweils Schüler mit gleichem Unterricht und gleichen Aufgaben in der schriftlichen Abiturprüfung bilden eine Prüfungsgruppe. - Für jede Prüfungsgruppe sind die Namen der Korreferenten und Protokollanten den Aushängen zu entnehmen. (Im Aushang die Kenntnisnahme bitte abzeichnen!) - Der FPL ist für die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen seines Faches zuständig. Um innerhalb eines Faches ein Beurteilung nach einheitlichen Gesichtspunkten zu gewährleisten, sollte für die schriftlichen Prüfungen pro Fach nur eine Fachprüfungsleiterin / ein Fachprüfungsleiter tätig werden. 3. Bearbeitungsdauer der schriftlichen Abituraufgaben (EB 9.5) EAN-Kurse: 300 Minuten GAN-Kurse: 220 Minuten Nur in Ausnahmefällen (bei umfangreichen praktischen Arbeiten oder Schülerexperimenten) dürfen diese Zeiten mit Zustimmung der oberen Schulbehörde um max. 60 Minuten verlängert werden. In der Regel erhalten die Schülerinnen und Schüler beim Zentralabitur zwei Vorschläge zur Auswahl; in Deutsch drei Vorschläge. Beide (bzw. drei) Vorschläge werden mit dem Namen des Schülers/der Schülerin versehen! Für die Auswahl der zu bearbeitenden Aufgabe ist den Prüflingen hinreichend Zeit zu gewähren. Während der Auswahlzeit dürfen die Schülerinnen und Schüler mit Markerstift Texteile markieren und auf den Vorschlag Anmerkungen schreiben. Die Auswahlzeit im Prüfungsfach Deutsch darf 30 Min., in den übrigen Prüfungsfächern 20 Min. nicht überschreiten. Nach der Auswahl eines Vorschlags durch die Schülerinnen und Schüler werden die nicht gewählten Aufgaben wieder eingesammelt verbleiben aber im Prüfungsraum, falls ein Schüler/eine Schülerin später das Thema noch wechseln will. Bitte darauf achten, dass die Schülerinnen und Schüler die mit ihrem Namen und ihren Anmerkungen versehenen Vorschläge erhalten. Bei einem Tausch verlängert sich die Arbeitszeit nicht! Von der Aufsicht oder den Fachlehrern dürfen keine Hilfen oder Hinweise ge- geben werden. Bei Fehlern in der Aufgabenstellung den Schulleiter informieren!
2 Lessing-Gymnasium, den Hinweise zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung 2015 Seite 2 3. Korrektur der Abiturarbeiten (EB 8.11) a) Korrektur durch den Referenten/der Referentin Entwürfe können mit bewertet werden, wenn sie zusammenhängend konzipiert sind und die Reinschrift etwa ¾ des angestrebten Gesamtumfangs umfasst. Vorzüge und Mängel am Rande kennzeichnen, so dass die Grundlage der Bewertung erkennbar wird. Korrekturbemerkungen, Gutachten und Note müssen stimmig sein. Aus Korrektur und Gutachten soll hervorgehen, welcher Wert den vom Prüfling vorgebrachten Lösungen, Untersuchungsergebnissen oder Argumenten beigemessen wird und wieweit der Prüfling die Lösung der gestellten Aufgabe durch gelungene Beiträge erreicht oder diese durch sachliche oder logische Fehler beeinträchtigt hat. Das Gutachten soll Aufbau, Gedankenführung und Sprache berücksichtigen. Zu dem Gutachten kann ein Bewertungsbogen gehören, der einen Katalog von Einzelanforderungen für jede Aufgabe enthält. Für die Prüfungsgruppe insgesamt soll eine Stellungnahme im Sinn eines zusammenfassenden Kommentars (z.b. zu Besonderheiten der Korrektur und Bewertung und zum Endergebnis, ggf. zu Abweichungen von der vorgesehenen Bewertung, zusätzliche Hilfen) beigefügt werden. Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit oder gegen die äußere Form führen zu einem Abzug von ein bis zwei Notenpunkten. Wichtig ist, dass man diese Regel bei den vorausgegangenen Klausuren auch schon angewendet oder zumindest auf eine solche Regelung hingewiesen hat! (Bei durchschnittlich fünf Fehlern je Seite wird 01 Zensurenpunkt abgezogen, bei durchschnittlich sieben und mehr als sieben Fehlern je Seite werden 02 Zensurenpunkte abgezogen). Bei der Entscheidung über einen Punktabzug ist ein nur quantifizierendes Verfahren nicht sachgerecht. Vielmehr sind Zahl und Art der Verstöße zu gewichten und in Relation zu Wortanzahl, Wortschatz und Satzbau zu setzen. Wiederholungsfehler werden in der Regel nur einmal gewertet. Ein Punktabzug muss ebenso wie in Grenzfällen ein Verzicht auf Punktabzug begründet werden. b) Korrektur durch den Korreferenten/die Korreferentin Trägt übersehene Fehler und unterschiedliche Bewertungen der Fehler dem Referenten vor und berät sich mit ihm/ihr. Bestätigt das Urteil des/der Referenten/in durch Unterschrift [ Einverstanden (Datum) (Namen) ] des Gutachtens der einzelnen Arbeit. Verfasst ein abweichendes Gutachten, wenn keine Einigung möglich ist und informiert den Vorsitzenden der Prüfungskommission. Der Vorsitzende der Prüfungskommission setzt die endgültige Bewertung fest, wenn die Beurteilungen von Referent und Korreferent voneinander abweichen oder wenn dies zur Wahrung einheitlicher Beurteilungen erforderlich ist. Weitere Termine: Tag X Di, Schülerinnen und Schüler erfahren ihre Noten in den schriftlichen Abiturfächern Freiwillige Meldungen bis Do, Uhr Schülerinnen und Schüler können sich freiwillig in den schriftlichen Abiturfächern mündlich prüfen lassen, um ihren Zensurenschnitt zu verbessern Nachprüfungen mündlich Mo + Di, Mündliche Prüfungen, die von der Prüfungskommission angesetzt wurden und freiwillige Prüfungen Abitur-Entlassungsfeier Sa,
3 Lessing-Gymnasium, den Hinweise zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung 2015 Seite 3 Mündliches Abitur 2015: Mo/Di, ganztägig;mi, nachmittags 1. Die Prüflinge werden auf Vorschlag der Prüfer zu Einer- Zweier oder Dreiergruppen zusammengefasst. Für jede Gruppe wird eine Prüfungsaufgabe mit schriftlich formuliertem Erwartungshorizont erstellt. Die Prüfer erhalten vom Sekretariat einen Briefumschlag für jede Prüfungsgruppe, in die je ein Exemplar der Aufgabe mit Erwartungshorizont für die Prüfungskommission hineinkommt. Weiterhin gibt es für jeden Prüfling einen Briefumschlag, in den nur die Aufgabe hineinkommt. Diesen Umschlag erhält der Prüfling zu Beginn der Vorbereitungszeit. Die Briefumschläge sind vom Sekretariat schon beschriftet. Auf dem Aufgabenblatt für den Prüfling müssen sich folgende Angaben befinden: Name des Prüfers: Prüfungsfach: Prüfungsraum: Tag der Prüfung : Name des Prüflings: Beginn Prüfung erlaubte Hilfsmittel: Die Briefumschläge müssen spätestens am Tag vor der Prüfung im Sekretariat bei Frau Piochaz abgegeben werden. Die Prüfungsaufgaben sind den Mitgliedern des Fachprüfungsausschusses rechtzeitig, also spätestens einen Tag vor der Prüfung, vorzulegen. Im Regelfall nimmt die Prüferin oder der Prüfer einige Tage vorher mit dem/der Protokollant/in Kontakt auf und berät sich mit ihm/ihr. Der Prüfer/die Prüferin muss für Zuhörer einige Exemplare der Prüfungsaufgaben ohne Erwartungshorizont bereit halten. Soll ein Prüfling eine längere Vorbereitungszeit erhalten, ist dies rechtzeitig der Prüfungskommission mitzuteilen. 2. Die Prüfungsaufgaben und der Ablauf der Prüfung: - Die mündliche Prüfung darf keine Wiederholung der schriftlichen Prüfung sein. - Aufgaben und Schwierigkeitsgrad dürfen nicht individuell auf bestimmte Schülerinnen und Schüler zugeschnitten sein. Grundsätzlich muss eine Aufgabe bzw. die Prüfung so angelegt sein, dass der Prüfling 15 Punkte erreichen kann. - Die Aufgaben müssen semesterübergreifende Bezüge haben. Der semesterübergreifende Bezug kann aber auch erst während des Prüfungsgesprächs hergestellt werden. - Das Material darf nicht zu umfangreich sein. Die Bearbeitungszeit beträgt nur 20 min. Es sollten auch nicht zu viele Arbeitsaufträge gestellt werden. - Der Prüfling soll die ersten 8-10 Minuten seine Lösungen in einem freien Vortrag darstellen. Dabei soll er möglichst nicht unterbrochen werden. Ein bloßes Ablesen eines in der Vorbereitungszeit verfassten Textes ist nicht zulässig. - Im anschließenden Prüfungsgespräch geht der Prüfer/die Prüferin über die im Vortrag zu lösende Aufgabe hinaus und stellt Fragen, die größere fachliche Zusammenhänge zum Gegenstand haben. Besonders hier soll der schulhalbjahresübergreifende Bezug in der Leistungsanforderung sichtbar werden. - Während der Prüfung sollte sich der Prüfer/die Prüferin mit bewertenden Kommentaren zurückhalten. Fehler sollten nicht unbedingt direkt berichtigt werden. Die Anschrift auf der Tafel soll während der Prüfung nicht weggewischt werden. Das Tafelbild ist später bei der Beurteilung wichtig. - Bei den erwarteten Prüfungsleistungen sollte für den Fachprüfungsausschuss angegeben werden, was der Prüfling für eine gute bzw. eine ausreichenden Leistung erbringen muss. Hilfreich für die Notenfindung ist auch die Angabe der voraussichtlichen Bewertung der Prüfungsleistungen für den zweiten Teil des Prüfungsgesprächs.
4 Lessing-Gymnasium, den Hinweise zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung 2015 Seite 4 3. Aufgaben des FPL/der FPL'in während der Prüfung. Vorschriften. - FPL hat den Vorsitz während der Prüfung (außer, wenn der Vorsitzende der Prüfungskommission vor der Prüfung erklärt, den Vorsitz zu übernehmen) und achtet auf die Einhaltung der Vorschriften. - Der FPL/ die FPL'in weist die Anwesenden auf die Pflicht zur Verschwiegenheit hin und darauf, dass sie keine Aufzeichnungen machen und das Aufgabenblatt nicht mitnehmen dürfen, achtet darauf, dass der freie Vortrag nach etwa 10 min in ein Prüfungsgespräch übergeht, sorgt dafür, dass die Prüfung mindestens 20, aber höchstens 30 min dauert, Zur Notenfindung empfiehlt sich folgendes Verfahren: - Der Prüfer schlägt nach einer kurzen würdigenden Zusammenfassung der Prüfung einen Notenbereich vor. - Der Protokollant und der FPL ergänzen die Zusammenfassung aus ihrer Sicht und schlagen ebenfalls einen Notenbereich vor. - Danach schlägt der Prüfer eine Punktzahl als Note vor. Dieser Notenvorschlag ist im Protokoll festzuhalten. - Anschließend stimmt der FPA mit einfacher Mehrheit ab. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Hat der Vorsitzende der Prüfungskommission den Vorsitz, dann gibt bei Stimmengleichheit seine Stimme den Ausschlag.. Ist die Note unter 5 Punkten, wird am Ende des Protokolls die Begründung der Note kurz festgehalten. - Haben mehrere Prüflinge dieselbe Aufgabe, ist nach jeder Prüfung sofort eine Note festzulegen und das Protokoll zu unterschreiben. Jede Prüfung ist als Einzelprüfung zu bewerten. Der FPL oder der oder die Vorsitzende der Prüfungskommission kann nicht stimmberechtigte Mitglieder des FPAs zur Beurteilung der Prüfungsleistung befragen. (EB 10.5) 4. Zuhörerinnen und Zuhörer Für die mündlichen Prüfungen können dem FPA zusätzlich bis zu 5 Beisitzer angehören. Der Tutor des betreffenden Prüflings sollte Beisitzer sein. Die Beisitzer dürfen die Arbeiten einsehen, bei der Urteilsfindung in der mündlichen Prüfung mit beraten, aber nicht abstimmen. Zuhörer erhalten für die Dauer der Prüfung das Aufgabenblatt und dürfen keine Aufzeichnung machen. Zuhören dürfen während der Prüfung: (1) Ein Mitglied des Schulelternrates, (2) Ein Mitglied des Schülerrates, (3) Bis zu 2 Schülerinnen und Schüler des 11. Jahrgangs (4) Bis zu 2 Personen, deren Anwesenheit im dienstlichen Interesse liegt. (5) Bis zu 5 Lehrkräfte als nicht stimmberechtigte Mitglieder. An der Beratung teilnehmen dürfen: (1) Ein Mitglied des Schulelternrates, (4) Bis zu 2 Personen, deren Anwesenheit im dienstlichen Interesse liegt wenn der Prüfling zustimmt (5) Bis zu 5 Lehrkräfte als nicht stimmberechtigte Mitglieder. Sie dürfen vom Prüfer zur Bewertung befragt werden. 5. Protokollant/Protokollantin - verfasst ein stichwortartiges Protokoll, aus dem hervorgeht, ob die gestellte Anforderung erfüllt wurde - beachtet, dass Endnote und Protokoll stimmig sind - beteiligt sich nicht am Prüfungsgespräch und stellt keine Fragen begründet das Urteil, wenn es unter 05 Punkten ist, und hält es in Stichworten im Protokoll fest - notiert im Protokoll die Namen der Zuhörer/Zuhörerinnen. Wenn ein Prüfling eine Begründung der Prüfungsnote ausdrücklich verlangt, hat diese in der Regel mündlich - zu erfolgen. Der Schwerpunkt der Begründungspflicht liegt bei den fachspezifischen Inhalten der Leistung und der Bewertung. (Schwierigkeitsgrad der Aufgabe, Überzeugungskraft der Argumente). Die wesentlichen Kriterien der Bewertung sind offen zu legen.
5 Lessing-Gymnasium, den Hinweise zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung 2015 Seite 5 6. Organisation der mündlichen Abiturprüfung Die Prüflinge halten sich im der LeGeria auf und melden sich selbstständig zur Prüfung im Raum B02. Für die mündliche Prüfung wird ein Organisationsausschuss eingerichtet. (OA im Raum B02). Die Mitglieder des OA - sind jeweils für ein oder zwei Prüfungsräume zuständig, - sortieren die Briefumschläge mit den Aufgaben für die Schüler und die Protokolle - händigen den Prüflingen die zu bearbeitenden Aufgaben 25 min vor Prüfungsbeginn aus und bringen sie in den Vorbereitungsraum Konferenzraum - (die Schüler sollen sich selbstständig melden!), - führen die Prüflinge rechtzeitig in den Prüfungsraum - händigen den Protokollanten das Formblatt für das Protokoll aus. - holen die Prüfungsunterlagen (unterschriebene Protokolle, Aufzeichnungen der Prüflinge) aus dem Prüfungsraum und sammeln sie im Raum B02. Dort werden sie mittags und abends vom Koordinator abgeholt. - Führen eine Liste mit den Ergebnissen (Vordruck wird vorliegen) der mündlichen Prüfungen zur Bekanntgabe der Ergebnisse mittags und abends. 7. Erscheint ein Prüfling nicht zum festgesetzten Zeitpunkt, so ist dies als Nichtteilnahme an diesem Prüfungsteil zu behandeln. Werden Gründe für das Versäumnis nicht anerkannt, ist das Ergebnis der mündlichen Prüfung mit 00 Punkten anzusetzen. 8. Die Prüfungskommission teilt den Prüflingen am Ende eines Halbtages, mittags etwa gegen Uhr und abends nach der letzten Prüfung und der Beratung der Note, die Ergebnisse der Prüfungen mit. Vorher gilt die Pflicht zur Verschwiegenheit. H.Radtke, C:\EigneDateien\Abitur\Vorbereitung\Abi_2015_Hinweisezur mündlichen und schriftlichen Prüfung
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