Didaktische Prinzipien Bedeutung Beurteilung + Beispiele

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1 Wichtige Dinge für die AdA (Ausbildung der Ausbilder) Prüfung Zusammengetragen von Michael Engbers für die theoretische ADA-Prüfung im Dezember KEIN Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten!!! Didaktische Prinzipien Bedeutung Beurteilung + Beispiele Zielklarheit Was soll erreicht werden? Für beide Spezifische Ziele -> Zwischenziele Welchen Sinn hat welche Aufgabe? Seiten Was Lernziel Wann Zeitraum Wo Lernort Wie Methode Womit Ausbildungsmittel Kontrolle Aktivitätsförderung Selbstständiges Handel fördern Gelegenheit bieten selbstständig zu Arbeiten Faßlichkeit Der richtige Umfang Veranschaulichen, begreiflich machen, angemessen auf Alter etc. Verhinderung von Über- und Unterforderung Individualisierung Angepaßt auf Azubi Förderung in Problemfächern Abstimmen der Methode Organisation des Lernprozesses auf Azubi Erfolgssicherung Am Ende muß der Erfolg stehen Kontrolle ober Verhaltensänderung eingetroffen sind Motivation Methoden: Vortrag/Referat Lehrgespräch Fallstudie Rollenspiel Planspiel Projektmethode Leittextmethode Lernauftrag Auftragsorientiertes lernen Unterweisung nach unterschiedlichen Stufenmethoden (4-Stufen) Multimediales Lernen Lehrverfahren Darbietende Lernverfahren (z.b. Vortrag) Aktivität liegt beim Ausbilder Entwickelnde/besprechende Lehrverfahren z.b. Lehrgespräch Aktivität etwa gleich verteilt Aufgebendes / erarbeitende Lehrverfahren überwiegend wird der Lehrling aktiv Seite 1 von 10

2 Pädagogische Gesichtspunkte: Vom Bekannten zum Unbekannten Vom Leichten zum Schwierigen Vom Einfachen zum komplexen Vom Konkreten zum Abstrakten 4-Stufen Methode 1. Auszubildenen vorbereiten 2. Vormachen und Erklären 3. Nachmachen lassen 4. Üben und festigen,+-".+/ :"2<; 6=?>@A+=B60C>ED="FG932<HI9+J/18 K 60 K6 LM N O PORQ+O SRS"QTU V WYX+VTBP+O ÌÍ"Î+Ï1Ð(Ñ+Ð Ò_Ó3Ô%ÕÏmÖ "ÓÐ ØÔ'Ù(Ñ ÚÜÛ'ÚBÝ ØÞÝ+Õ3Ôkßáà Ö1Ï Ñ â Ñ+Ð ù ú"ûgü ýøþ+üÿ +ÿ ÿ ÿpý ÿ ˆÿýpýÿ /1023! &:4 ;*:4 B C'B3 DE;B FD&GH D&B4 "!#!%$ &' (&'$ )"(*+ Ÿ ì ë û ü $ Z[\ ]_^3`bac1d ef^3ghi``kj7ldmd lgnpoq7rsjga(lta(o uwv j7l g xgy+z {%y+}~1 + ƒ ˆ} + ŠY Œˆ +ŠE ŽC E Š _ 3 k š% œ"žc 3 ž 1š f 3Ž bž( ( Šˆž +ŠYŽ + ( 7 <Œ7 šmš +Ž B + B C Y + ª p«g 3 k s± ² ³( 7µ( 7? 3 k ' ( + ¹"ô»5¼7½¾1¾ À Á"»<Á½+»ÂºBà ÄwÅ(½Æ¾ Ç+À½ÀÆ À ÈÆÈ +ºBÄ Å3É ÊEË ÅºB½+À ãiä1å(æ+åcçgè+éêämë ìè å í"é<î æïð'ïbñ írñ+èò ìæï_óôïˆè å ñ íæ ì æïgïæ(õwö ð'ëmä õ ö(æø æ ì ämå í"èå íæ+åþåä æ ìæ ï é<õwö3ï?æäê(æ å ýgÿ ý +ÿ ý ü! ý ÿ" ý+ÿrü1ÿ#ý ý "%&')( ý ÿ * ýüý,+ - ý 7ÿ(ý.pý ÿ 2.3!4 B23I4 5&6897:4 ;FJK@ L 8 B#5 69 < 3 BMNC:A3IFKOH G4 B4 2.3!4 B4P=.H G4:4 ;F'A?@ ;B4Q5 691< 3 BRS:9 L &:4 ; <B9=9T@A"B?C'B3 DEB9UFVD&BH!H B4:4 <>W?B:9UX D&B3!H!:4 ;FV;B FYO9 Z L8 B <[: 9\L]8?5&689 B4 B eru fs ausbildung BBiG 20 B B ig 22 Ü b erw ac hung der E ignung B B ig 22 E ignung der A u s b ildungsstelle P ersönliche Eignung F a c h lic h e Eignung m ind. 24 Jahre n ic h t vorbestraft A rt + Einrichtung A u s b ilder, F ac h krä fte 2 Fachkräfte./. 1 Azubi B e ru fs + P ädagogische K e nntnisse B e ru flic h e F e rtig k eite n K e nntnisse B eru fs b ild muss p a ssen + p rä s e n t sein Einführungwoche gestalten Die genannten Ziele können während der Einführungsphasen mit folgenden Maßnahmen erreicht werden: Seite 2 von 10

3 Ziel: Kontakte Vorstellung aller Auszubildenden Gegenseitiges Kennenlernen Integration Ausbilder kennenlernen Start erleichtern Angst-Nehmen vor dem Neubeginn Kennenlernen der Mitarbeiter der Ausbildungsabteilung Kennenlernen der Arbeitnehmer-Vertretung: Betriebsrat/Jugendvertretung Wir-Gefühl fördern Verständnis und Achtung wecken (kaufmännische/gewerbliche Auszubildende) Ziel: Ausbildungsinformationen Ziele der Berufsausbildung (Ausbildungsablauf) Arbeitssicherheit bewußt machen Den 8-Stunden-Tag ertragen Vermittlung der Ausbildungsziele Rechte/Pflichten bewußt machen Leistungsmotivation Hinführen zum beruflichen Alltag Die Ausbildungsgruppe organisieren Übergang von Elternhaus/Schule in das betriebliche Geschehen erleichtern Ziel: Unternehmens-/Produktinformation Einführung in das Unternehmen Kennenlernen des Ausbildungsbetriebs Das Unternehmen Unternehmensziele Werksbesichtigung Firmenstruktur kennenlernen Gliederrag des Unternehmens vorstellen Arbeitsschutz (Unfallverhütung) Datenschutz Produktinformation Ziel: Persönlichkeit Konfliktsituation während der Ausbildung behandeln Ängste abbauen Vorschläge für den 1. Tag Begrüßung durch den Ausbilder Gespräch zum Kennen lernen Einführungstag und woche vorstellen Kurz: Rechte / Pflichten, Arbeitszeiten Pausen, Berichtsheft Vorstellung der wichtigsten UVV s Vorstellung Firma evtl. auf Fragen eingehen (vielleicht auch durch ältere Azubis) Rundgang Besprechung Ausbildungsplan Vielleicht gemeinsames Mittagessen Gesprächsrunde mit älteren Azubis Was läuft morgen? Seite 3 von 10

4 Sinnvolle Aufgaben Bei Beginn der Beschäftigung auszuhändigende Unterlagen Gesetzlich: Ausbildungsrahmenplan UVV Unterweisung Persönlicher Ausbildungsplan Ausbildungsvertrag Berichtsheft Evtl. Datenschutzbestimmtung JArbSchG + BBiG zur Einsicht oder als Kopie Ab 3 jugendlichen Azubis -> Arbeits- und Pausenzeiten schriftlich aushändigen bzw. ans Aus betrieblichen Interesse: Personalbogen Organigramm Vorstellung Weisungspersonen Betriebsrat / JAV Vertrauensperson / Ansprechpartner Infos über Produkte Datenschutzbestimmung Unternehmensleitbild Betriebliche Regelungen Die Ausstattung des Arbeitsplatzes ist so wie bei einem normalen Mitarbeiter zu gestalten. Also die gleichen Arbeitsmittel z.b. Computer, Rechenmaschine etc. 6 BBiG Dazu gehören auch betriebsübliche Formulare Ausbildungsnachweise sind zu führen lt. 6 (4) BBiG Maßnahmen zur Anwerbung von Lehrlingen: Durchführung von Schülerpraktika Ansprechen von Kunden oder Mitarbeiter Präsentation des Betriebes auf Verstaltungen Informationstage für Schüler / Betriebsbesichtigungen Vermittlungsdienst des Arbeitsamtes Stellenanzeige in der Tageszeitung Prüfen der Bewerberunterlagen: Aufbau, Ordnung, Ordentlich / Sauberkeit Komplett (Anschreiben, Lebenlauf, Lichtbild, Schulzeugnisse, Referenzen) Gute Rechtschreibung / Fehler Lückenloser Lebenslauf Zeugnisse Schulabschluss Zusätzliche Qualifikationen Seite 4 von 10

5 Andere Interessen Foto Fehlzeiten Schwerpunkte setzen Vertraulichkeit der Daten Pflicht zur Verwahung und Rücksendung Verfahrung zur Auswahl: Bewerberpraktikum / Schnupperlehre Vorstellungsgespräch Gruppengespräch / Assessmentcenter Eignungstest Ziele Vorstellungsgespräch: Aufschluß über Person und Kenntnisse Persönlicher Eindruck / Selbstdarstellung Umgangsformen checken Unklarheiten bezüglich Bewerbung ansprechen Berufliches Vorwissen vorhanden Betriebvorstellen Beteiligung Betriebsrat (S 99 BetrVG) Ablauf/Aufbau Vorstellungsgespräch: Eröffnungsphase Information über den Bewerber Fragen zur Schulbildung Fragen zur Berufswahl Information über Ausbildungsbetrieb Gesprächsabschluss Probezeit Bei mehr als 2 Wochen Krankheit - Verlängerung der Probezeit möglich ( 13 BBiG) Verschiebung der Prüfung 29 (3) BBiG in Ausnahmefällen: Schwangerschaft, Krankheit, Tod näherer Angehörige Schlechte Leistungen NICHT!!! Zu erlernende Kompetenzen: Fachkompetenz: berufliche Qualifikationen wie z.b. Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrung Sozialkompetenz: fachübergreifende Qualifikation wie z.b. Teamfähigkeit und Persönlichkeit Methodenkompetenz: allgemeine Qualifikationen, die es ermöglichen sich Lerninhalte selbst anzueignen. Maßgebeendepsycho-physische Bereiche eines ganzeinheitlichen Lernprozesses: Kognetiv Wissen, Kenntnisse Psychomotorisch handling Seite 5 von 10

6 Affektiv - Verhaltensformen Taxonomie der Lernziele = Rangordnung der Lernziele Beendigung der Ausbildung Aufhebungsvertrag (im gegenseitigem Einvernehmen) Bestehen der Prüfung ( 14 BBiG) Ablauf der Vertragszeit Tod des Azubis Kündigung nach der Probezeit 15 BBiG a) durch den Auszubildenden nur fristlos aus wichtigem Grund (Erziehungsauftrag 6 (5) BBiG, Verhältnismäßgikeit) (Bedingung: schriftlich + innerhalb 2 Wochen nach Bekanntwerden) b) durch den Auzubi Frist von 4 Wochen Bei Aufgabe der Ausbildung Bei Beginn einer neuen Ausbildung Fristlos aus wichtigem Grund Bei Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters! Rechtssichere Abmahnung (mündlich mit Zeugen bzw. Schriftlich) Normalerweise reicht eine Abmahnung Verjährung nach 2 Jahren Keine Aufsummierung von Verfehlungen Beschreibung der Verfehlung / Grund (möglichst konkret) Beweise aufführen Verstoß Hinweis auf Vergehen gegen... Hinweis Verhalten ändern Mögliche Konsequenzen bei weiterem Fehlvergehen (nur in der selben Sache getrennte Vorfälle in getrennten Mahnungen) Hinweis am Ende: Ich habe die Abmahnung erhalten, gelesen und verstanden. Abmahnung + Kündigung auch den Erziehungsberechtigte Zeugnisse Berufsabschlusszeugnis (am letzten Schultag Abgangszeugnis bei 2 oder mehr fünfen oder 1er sechs, bei zwei fünfen Nachprüfung möglich) Prüfungszeugnis IHK 34 BBiG ca. 4 Wochen nach der Prüfung Ausbildungszeugnis durch den Arbeitgeber 8 BBiG Bei Ablauf der Ausbildungszeit Seite 6 von 10

7 Inhalte betriebliches Zeugnis Art der Ausbildung Dauer der Ausbildung einfaches Zeugniss (mind.) Ziel der Ausbildung MUSS Erworbende Fertigkeiten + Kenntnisse Führung Leistung Qualifiziertes Zeugnis (Zusatz) Besondere fachliche Eignung auf Verlangen Möglichst nach einzelnen Ausbildungsabschnitten eine Beurteilung schreiben, kann dann als Grundlage für das Zeugnis genutzt werden. Ausbildungsverkürzung / Anrechnung Verkürzung (vor Beginn der Lt. Anrechnungsverordnung Verkürzung um Ausbildung im Vertrag) Muss = keine Ausnahme Berufsgrundschuljahr im 1. Jahr gleichen Berufsfeld oder Berufsfachschule im gleichen Berufsfeld (Handelsschule) Soll = Ausnahmen Bei abgeschlossener ½ oder 1 Jahr Ausbildung Bei entsprechender Vorbildung (FOSR, FHSR, AHR) z.b. Realschule, Haupt 10B Höha, Klasse 12, Abitur Kann Wenn davon auszugehen ½ oder 1 Jahr ist, das die Ausbildung in kürzerer Zeit absolviert werden kkann Bei Verkürzung um 1 Jahr Beginn direkt im 2. Ausbildungsjahr Während der Ausbildung Bei besonderen Leistungen ( < 2,5) Antrag auf vorzeitige Zulassung durch Azubi ( 40 (1) BBiG) Verkürzung um ½ Jahr möglich Auch beides in Kombination möglich Berufsschule Nur Fahrtzeit von Schule zur Arbeit wird als Arbeitszeit gerechnet, also bei einem direkten Weg (Grundlage Rechtsurteile) Vom Religionsunterricht können sich Berufsschüler abmelden, Zeit wird jedoch nicht als Arbeitszeit angerechnet. Sport ist ein übliches Unterrichtsfach, ein Abmelden ist nicht möglich Seite 7 von 10

8 Allgemeine Schulpflicht (NRW 10 Jahre) Berufsschulpflicht (NRW bei Antritt noch nicht 21 Jahre alt bis Ende der Ausbildung) Bei eintritt bereits 21 = berufsschul berechtigt Klassenarbeiten zeigen lassen, ist rechtlich in Ordnung Empfehlung bei Problemfällen Fächer Berufsbezogen: AWL, ReWe... Berufsübergreifend: Sport, Religion, Deutsch Differenzierungskurse möglich Unterricht: Theoretische Inhalte werden vermittelt überwiegend Berufsschule Kognitiven + affektiven Unterweisung: Praktische Lerninhalte betriebliche Ausbildung Im konitiven, affektiven und psychomotorischen Bereich Hinweis gesetzliche Ausdrücke: Unverzüglich = so schnell es der Betriebsablauf zuläßt Vorgehensweise infrage kommende Ausbildungsplätze berufe herauszufinden: Geforderte Qualifikationen der Fachkräfte an den einzelnen Arbeitsplätzen ermitteln. Und das Anforderungsprofil erstellen: fachliche Qualifikation Verhaltensqualifikationen Begründung: Anforderungsprofile am Arbeitsplatz bzw. der Fachkräfte feststellen. Schaffen einer Grundlage für die Auswahl des/der Ausbildungsberufe/s. Maßnahmen: Gespräche,mit Fertigungsleitung/Meister/Fachkräften führen. Evtl. zukünftige Qualifikationen der Fachkräfte berücksichtigt sind. - Vergleichen der ermittelten Anforderungsprofile mit dem Angebot an Ausbildungsberufen. - Begründung: Auswahl möglicher Ausbildungsberufe - Maßnahmen: Besorgen einer Übersicht/des Verzeichnisses der Ausbildungsberufe. - Beschaffen der Ausbildungsordnung/en des/der einschlägigen ausgewählten Ausbildungsberufe/s - Kontakte zu Kammer und/oder Arbeitsamt usw. - Rechtsquellen: Ausbildungsordnung/en - Prüfen, welche/r Ausbildungsberuf/e dem/den Anforderungsprofileln entspricht/entsprechen oder zumindest am nächsten kommt/kommen Seite 8 von 10

9 - Evtl. ein erstes Gespräch mit dem Ausbildungsberater der zuständigen Stelle (z. B. IHK) führen - Auswahl des/der in Betracht kommenden Ausbildungsberufe/s Ist ein Unternehmen für die Ausbildung geeignet? Prüfen, ob das Unternehmen nach Art und Einrichtung für die vorgesehene Ausbildung geeignet ist: Prüfkriterien: - Können die geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden oder sind ergänzende Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Unternehmens erforderlich? - Stehen im Unternehmen geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung, an denen die Ausbildung durchgeführt werden kann und die als Ausbildungsplätze in Betracht kommen? - Rechtsquelle: Berufsbildungsgesetz und Ausbildungsordnung/en - Prüfen, ob sich im Unternehmen außer Ihnen Personen befinden, die als Ausbilder in Betracht kommen. - Ist die geforderte persönliche und fachliche Eignung gegeben? Rechtsquellen: Berufsbildungsgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz (für eine Ausbildung von Jugendlichen). Gesichtspunkte für die Zahl der Auzubis: Ermitteln/Erfragen des zu erwartenden zusätzlichen Bedarfes an Fachkräften aufgrund der erwarteten Situation. Berücksichtigung der Altersstruktur der Beschäftigten und der Zahl der Fachkräfte in der Druckerei. Vergleich der Anzahl der möglichen Ausbildungsplätze mit dem ermittelten Bedarf an Auszubildenden. Zumutbarkeit der Anzahl der Auszubildenden für den/die als Ausbilder und Ausbildungsbeauftragten in Betracht kommende/n Person/en Festlegen der Zahl der Auszubildenden je Ausbildungsjahr. JArbSchG Geltungsbereich Bei der Festlegung der Beschäftigungszeit eines Auszubildenden ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten. Es gilt für Beschäftigte unter 18 Jahren, hinsichtlich des Besuches der Berufsschule gilt es für alle berufsschulpflichtigen Auszubildenden. Arbeitszeit tägliche Arbeitszeit höchstens 8 Stunden wöchentliche Arbeitszeit höchstens 40 Stunden Seite 9 von 10

10 Schichtzeit (Anfang bis Ende einschl. Pausen) von höchstens 10 Stunden täglich fünf Tage Woche Berufsschulbesuch Arbeitgeber hat den Jugendlichen für den Berufsschulbesuch freizustellen Die Berufsschulzeit muß auf die Arbeitszeit angerechnet werden mehr als 5 Unterrichtsstunden Anrechnung voller Arbeitstag (1 x in der Woche) Berufsschulpflicht gilt für alle, die wenn sie ihre Lehre beginnen noch nicht 21 Jahre alt sind. Die Berufsschulzeit wird auf die 40-Std.-Woche angerechnet, nicht auf eine evtl. kürzere tarifliche Arbeitszeit. (Achtung seit neuerem andere Regelung bei über 18 - jährigen) Ruhepausen Dem Jugendlichen sind angemessene Ruhepausen von jeweils mindestens 15 Minuten Dauer zu gewähren. nach höchstens 4 ½ Std. Arbeitszeit bei mehr als 6 Std. Arbeitszeit 60 minütige Pause Pause frühstens 1 Std. nach Beginn bzw. spätestens 1 Std. vor Ende Samstags- / Sonntagsarbeit Im Einzelhandel können Jugendliche an Samstagen beschäftigt werden (Dafür entsprechende Freistellung in der Woche), in Industrie- und Handwerksbetrieben nicht. Sonntagsarbeit ist bis auf wenige Ausnahmen nicht gestattet (z. B. Krankenhaus) Berufsbildungsgesetz Das Ausbildungsverhältnis zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden wird im Berufsbildungsgesetz geregelt. Pflichten des Auszubildenden Der Auszubildende ist verpflichtet: aktive Lernpflicht (sich zu bemühen, das Ausbildungsziel zu erreichen) Weisungsgebundenheit (Weisungen des Ausbildenden zu folgen) Sorgfaltspflicht (mit ihm anvertrauten Gegenständen sorgfältig umzugehen) und Schweigepflicht (über Geschäftsgeheimnisse zu schweigen) Führen des Ausbildungsnachweises Pflichten des Ausbildenden Das BBiG verlangt vom Ausbildenden: die Ausbildungspflicht (Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen) Freistellungspflicht (Freistellung zum Berufsschulbesuch) Zum Führen des Ausbildungsnachweises anzuhalten Führsorgepflicht (charakterliche Förderung, Schutz vor sittlicher und körperlicher Gefährdung) Zeugnispflicht Vergütungspflicht Vielen Dank für den Download! Anregungen und Kritik bitte per Mail an: info@me-online.de Weitere Informationen unter: Seite 10 von 10

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