Die Ambulanten Dienste. Eine Einrichtung der GEBEWO Soziale Dienste - ggmbh. Statistik Dokumentation der ambulanten Hilfen

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1 Die Ambulanten Dienste Eine Einrichtung der GEBEWO Soziale Dienste - ggmbh Statistik 2008 Dokumentation der ambulanten Hilfen im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen der GEBEWO Soziale Dienste - ggmbh, der GESOBAU AG/Geschäftsbereiche Pankow und Weißensee und dem Bezirksamt Pankow von Berlin (Abteilung Gesundheit und Soziales) Berlin, Mai 2009

2 Der Inhalt 0. Die Ambulanten Dienste 3 1. Zur statistischen Basis des Berichts 5 2. Zur Situation der betroffenen Personen bei Hilfeaufnahme Die Höhe der Mietschulden Zu den demographischen Daten und den Problemlagen 9 3. Zur Art und Dauer der Maßnahmen Zu den Ergebnissen der ambulanten Hilfe Die Mietschuldenregulierungen Zu den Beauftragungen ohne Mietschulden Die Gründe für die Beendigung der Hilfe Die Vermittlungen zu anderen Fachdiensten Der betriebswirtschaftliche Aspekt/Nutzen Resümee 23 2

3 0. Die Ambulanten Dienste Die Ambulanten Dienste sind eine Einrichtung der GEBEWO Soziale Dienste - ggmbh. Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte leisten aufsuchende Sozialarbeit für Menschen, deren besondere Lebenslage mit sozialen Schwierigkeiten verbunden ist (entsprechend den 67 ff. SGB XII). Die angebotene Hilfe zielt insbesondere auf die Vermeidung von Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit ab. Entsprechend den Leistungsvereinbarungen mit dem Land Berlin geben wir Unterstützung gemäß der Leistungstypen Wohnungserhalt und Wohnungserlangung (WuW), Betreutes Einzelwohnen (BEW) und Betreutes Gruppenwohnen (BGW). Um die Zielgruppe zu erreichen, haben wir u. a. Kooperationsvereinbarungen mit Berliner Wohnungsunternehmen abgeschlossen. Derzeit kooperieren wir mit 6 Vermietern unterschiedlicher Größe, darunter 3 große Wohnungsbaugesellschaften mit einem Wohnungsbestand über Wohneinheiten. Die erste Kooperation trat im Juli 1999 im damaligen Stadtbezirk Pankow mit der GESOBAU AG/NL WohnBau Pankow und dem Bezirksamt Pankow, Abt. Gesundheit und Soziales, in Kraft. Die Kooperation mit der GESOBAU AG/NL Wohnungsbaugesellschaft Weißensee folgte im Jahr Im Dezember 2005 wurden die beiden Vereinbarungen von den beteiligten Partnern zu einer Vereinbarung zusammengeführt, den veränderten Rahmenbedingungen angepasst und für weitere 5 Jahre abgeschlossen. Mit unseren Angeboten sind wir v. a. in den Bezirken Pankow, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Reinickendorf, Tempelhof-Schöneberg und Marzahn-Hellersdorf, aber auch in nahezu allen anderen Berliner Stadtbezirken tätig. Die Hilfe im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen orientiert sich an folgenden Prinzipien: hohe Fachlichkeit (Hilfe nur durch staatlich anerkannte Sozialpädagogen/-innen), schnelle Intervention (Einsetzen der Hilfe umgehend nach Kündigung des Mietvertrags), hohe Kontaktquote (aufsuchende Hilfe), Bereitstellung von kurz-, mittel- und langfristigen persönlichen Hilfen (Kombination mit persönlichen Hilfen nach 67 SGB XII, Clearing, Vermittlung). Insbesondere die hohe Fachlichkeit und die Durchlässigkeit von kurzfristigen zu längerfristigen Hilfen macht die Kooperation zu einem einzigartigen Modell. Die Umsetzung erfolgt in zwei Stufen. Die erste Hilfestufe beginnt in jedem Einzelfall mit dem Auftrag der beteiligten Wohnungsbaugesellschaft an die GEBEWO Soziale Dienste ggmbh zur Hilfemaßnahme. Sie beinhaltet die Kontaktaufnahme, eine sozialpädagogische Problemanalyse, die Erarbeitung einer praktikablen Mietschuldenregulierung, ggf. die Feststellung eines weitergehenden Hilfebedarfs und die Unterstützung bei den damit verbundenen Anträgen. Kostenträger ist die beauftragende Wohnungsbaugesellschaft. Die zweite Hilfestufe setzt ein, wenn im Einzelfall über die Mietschuldenregulierung hinaus Bedarf an einer längerfristigen Hilfe besteht und der/die Mieter/-in zu einer weiteren Mitarbeit bereit ist. Die Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Bestimmungen nach dem Sozialgesetzbuch XII ( 67 ff. SGB XII). Die 3

4 Hilfe wird von der GEBEWO Soziale Dienste - ggmbh gemäß der o. g. Leistungstypen erbracht. Kostenträger ist das zuständige Sozialamt. Im Rahmen unserer Kooperationsvereinbarungen mit der GESOBAU AG wurden wir bisher im Bereich Pankow/Weißensee in 906 Fällen, im Bereich Wedding in 38 Fällen tätig (Stand ). Die vorliegende Auswertung bildet die nunmehr 9. Jahresdokumentation. Sie dokumentiert die im Jahre 2008 geleistete Arbeit im Rahmen der Kooperationsvereinbarung mit der GESOBAU AG und dem Bezirksamt Pankow. 4

5 1. Zur statistischen Basis des Berichts Die Ambulanten Dienste der GEBEWO Soziale Dienste - ggmbh haben im vergangenen Jahr 763 Betreuungsfälle dokumentiert. Dabei handelte es sich um 161 Betreuungen, die über das Ende des Jahres 2007 weitergeführt wurden, sowie um 602 im Jahr 2008 erhaltene Betreuungsnachfragen 1. Die 602 Betreuungsnachfragen des Jahres 2008 kamen von den folgenden verschiedenen Stellen: Betreuungen 2008 wurden vermittelt von: GESOBAU Pankow/GESOBAU W see 139 andere Vermieter 261 Beratungsstellen 10 Bezirksämter 86 JobCenter 2 Übergangshäuser 67 SGB XII 11 Betreutes Gruppenwohnen 67 SGB XII 2 Unterkünfte gem. ASOG 12 andere soziale Einrichtungen 11 Klient selbst/andere Personen 68 Im Bereich Pankow/Weißensee wurde die Kooperation weniger genutzt als im Vorjahr (Rückgang des Beauftragungsvolumens um 30%). Im Bereich Wedding wurde die Kooperation nicht genutzt. In der Jahresauswertung treffen wir Aussagen über die im jeweiligen Jahr abgeschlossenen Betreuungsmaßnahmen. Die 545 im Jahr 2008 abgeschlossenen Betreuungsfälle wurden uns vermittelt von: 1 Damit hat sich die Anzahl der Betreuungsnachfragen im Vergleich zum Jahr 2007 (443 Nachfragen) erneut erhöht. Steigerungen ergaben sich dabei v.a. bei den Vermittlungen durch andere Vermieter. 5

6 GESOBAU Pankow/GESOBAU W see GESOBAU Wedding andere Vermieter Beratungsstellen Bezirksämter JobCenter Übergangshäuser nach 67 SGB XII Betreutes Gruppenwohnen nach 67 SGB XII Unterkünfte gem. ASOG Notübernachtungen / Kriseneinrichtung andere soziale Einrichtungen Klient selbst/andere Personen Summe 125 Fälle 2 Fälle 226 Fälle 11 Fälle 68 Fälle 4 Fälle 10 Fälle 3 Fälle 14 Fälle 10 Fälle 71 Fälle 545 Fälle Die 125 Fälle, die im Rahmen der Kooperation mit der GESOBAU AG im Bereich Pankow/Weißensee betreut wurden, bilden die statistische Basis für den nachfolgenden Bericht. Im Folgenden werden wir unsere Erkenntnisse zur Situation der vermittelten Klienten/-innen, zum Hilfeverlauf und zu den Hilfeergebnissen auf deskriptivem Niveau vorstellen. Dem betriebswirtschaftlichen Aspekt unserer Hilfen haben wir ebenfalls einen kurzen Exkurs gewidmet. 2. Zur Situation der betroffenen Personen bei Hilfeaufnahme 2.1 Die Höhe der Mietschulden Die Beauftragung durch die GESOBAU AG erfolgte in 123 Fällen aufgrund entstandener Mietschulden. Zwei weitere Beauftragungen bezogen sich auf andere Problemlagen. Die Höhe der Mietschulden zum Zeitpunkt der Beauftragung wurde in 13 Fällen nicht dokumentiert. 2 Bei den restlichen 110 Fällen lag das Gesamtvolumen an Mietschulden bei Hilfeaufnahme im Bereich zwischen ,- bis ,-. 3 Mit den sich ergebenden Durchschnittswert (589,- bis 839,- pro Fall) lässt sich für die beauftragten 123 Fälle eine Mietschuldensumme von ,- bis ,- hochrechnen. Der Anteil der Haushalte mit hohen Mietschulden (über 2.000,- ) ist marginal. In den Vorjahren betrug dieser Anteil ca. 7% der Mietschuldenfälle. Positiv wirkt sich regelmäßig aus, dass unsere Hilfe bereits nach einer Wohnungskündigung einsetzen kann und i. d. R. zu den Mietschulden nicht noch Vollstreckungskosten kommen. Rasches Intervenieren beim Auftreten von Mietschulden erhöht die Regulierungschancen schon allein wegen des geringeren Schuldenvolumens. 2 In diesen Fällen wurde die Mietschuldenhöhe auch bei der Beauftragung nicht angegeben. 3 Die angegebene Bereichsbreite ergibt sich aus den im Diagramm genannten Kategorien. 6

7 Höhe der Mietschulden bei Hilfebeginn über 2.500,- bis 2.500,- bis 2.250,- bis 2.000,- 3 Fälle bis 1.750,- bis 1.500,- 2 Fälle bis 1.250,- 6 Fälle bis 1.000,- 35 Fälle bis 750,- 34 Fälle bis 500,- 22 Fälle bis 250,- 7 Fälle keine Mietschulden 2 Fälle keine Angaben 13 Fälle 7

8 Die Anzahl der ausstehenden Monatsmieten bei Hilfeaufnahme Betrachtet man die Anzahl der fehlenden Mieten bei Hilfeaufnahme, zeigt sich, dass 92% der Mietschulden-Beauftragungen rasch erfolgten. In diesen Fällen waren Mietschulden in Höhe von bis zu 3 Monatsmieten aufgetreten. 4 mehr als 5 Monatsmieten Fehlende Monatsmieten bei Hilfeaufnahme Angaben in 79 Fällen ca. 5 Monatsmieten ca. 4 Monatsmieten 5 Fälle ca. 3 Monatsmieten 23 Fälle ca. 2 Monatsmieten 38 Fälle ca. 1 Monatsmiete 12 Fälle 4 In 46 Fällen konnten keine Angaben gemacht werden, da die Höhe der Mietschulden und/oder die jeweils aktuellen Mieten nicht dokumentiert war. 8

9 2.2 Zu den demographischen Daten und den Problemlagen 5 Der Haushaltsstand bei Hilfebeginn Die vermittelten Personen führten folgende verschiedene Haushaltsformen: Haushaltsstand Angaben in 81 Fällen Einpersonenhaushalt Alleinerziehend mit 1 Kind 12 Fälle 45 Fälle Alleinerziehend mit 2 Kindern Alleinerziehend mit 3 Kindern Alleinerziehend mit mehr als 3 Kindern 2 Fälle 4 Fälle Familie ohne Kind 10 Fälle Familie mit 1 Kind Familie mit 2 Kindern Familie mit 3 Kindern anderer Mehrpersonenhaushalt 5 Fälle 56% der betroffenen Mieter/-innen lebten in Einpersonenhaushalten. Die Einpersonenhaushalte waren gleichmäßig auf die Geschlechter verteilt. Hingegen waren 89% der Alleinerziehenden weiblich. In 21 Fällen waren auch Kinder vom drohenden Wohnungsverlust betroffen. 5 In einer relativ hohen Anzahl von Fällen können wir zu den einzelnen demographischen Daten und zu den Problemlagen jeweils keine Angaben machen. Dies erklärt sich dadurch, dass bei Beauftragungen, bei denen kein Kontakt entsteht bzw. kurzfristige Hilfen ausreichen, i. d. R. diese Daten nicht vollständig statistisch erfasst werden. Im Folgenden wird jeweils die Anzahl der erfassten Fälle im Diagramm angegeben. 9

10 Die Höhe der Monatsmieten Die vermittelten Haushalte hatten monatliche Mietbelastungen bis zu 600,-. Ca. 9% der Haushalte wurden in Wohnungen geführt, deren Mieten die angemessenen Obergrenze gemäß SGB II bzw. SGB XII deutlich überschritten. 6 In ca. 88% der Fälle lebten die Mieter/-innen in Wohnungen, welche die pauschalen Angemessenheitskriterien erfüllten. Höhe der Monatsmiete Angaben in 70 Fällen bis 200,- bis 300,- 24 Fälle bis 400,- 24 Fälle bis 500,- 17 Fälle bis 600,- 4 Fälle über 600,- Die Haupteinkommensquellen 7 Zum Zeitpunkt der Hilfeaufnahme hatten ca. 25% der vermittelten Haushalte ein Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Weitere 5% der Mieter/-innen übten selbstständige Tätigkeiten aus. Die vermittelten Mieter/-innen waren überdurchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit betroffen: 66% der Nennungen sind Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfe oder Gelegenheitsarbeiten. 6% der Haushalte verfügten zum Zeitpunkt der Hilfeaufnahme über keinerlei Einkommen. 6 Eine deutliche Überschreitung bedeutet, dass die fällige Monatsmiete 10% über der jeweiligen Höchstgrenze für angemessenen Wohnraum liegt. Diese Höchstgrenzen gelten für Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld II (SGB II) bzw. Sozialhilfe (SGB XII). 7 Je Haushalt waren Mehrfachnennungen möglich. 10

11 Haupteinkommensquellen Angaben in 65 Fällen Einkommen 1. Arbeitsmarkt 16 Fälle Einkommen 2. Arbeitsmarkt selbstständige Arbeit 3 Fälle Gelegenheitsarbeit Rente 6 Fälle Unterhalt 5 Fälle Ausbildungsvergütung/BAB/BAföG 4 Fälle Krankengeld Arbeitslosengeld I 3 Fälle Arbeitslosengeld II 36 Fälle Sozialhilfe / Grundsicherung 2 Fälle kein Einkommen 4 Fälle 11

12 Die Hauptproblemfelder Das Entstehen von Mietschulden ist meist Ausdruck einer persönlichen Notlage, bei der die Betroffenen mit verschiedenen sozialen und psychischen Problemen konfrontiert sind. Unsere Statistik kann dies bestätigen: Die Bezugsbetreuer/-innen sollten einschätzen, welche Probleme bei den jeweiligen Klienten/-innen die persönliche Situation beeinflussten. 8 Problemschwerpunkte Angaben in Prozent finanzielle Probleme 86 Verschuldung 68 Probleme bei Postbearbeitung 58 Gesundheitsprobleme 46 Schwellenängste bezgl. Behörden 23 arbeitslos länger als 1 Jahr Suchtprobleme Straffälligkeit Beziehungs-/Familienprobleme problemat. Sozialverhalten arbeitslos kürzer als 1 Jahr Lese-Rechtschreib-Schwäche psychisch auffällig Antriebsarmut Trennung von Familie Behinderung Kontaktarmut Gewalterfahrung bereits wohnungslos gewesen Verwahrlosungstendenzen % der Mieter/-innen waren verschuldet, d. h. neben den Mietschulden bestanden beträchtliche weitere Schulden. Diese Situation stand im Zusammenhang mit einer problematischen Einkommenslage (siehe Nennung der Vorgabe Finanzielle Probleme ), in der häufig mit den Einnahmen die Ausgaben des Haushalts nur teilweise gedeckt werden können. Versuche, über Vollstre- 8 Es waren Mehrfachnennungen möglich. Zu den einzelnen Problemkategorien können in jeweils unterschiedlich vielen Fällen Angaben gemacht werden (von Angaben in 25 Fällen beim Thema Straffälligkeit bis zu Angaben in 65 Fällen beim Thema Arbeitslosigkeit ). Daher wird zur Vergleichbarkeit der Anteil der Nennungen im Verhältnis zur Menge, zu der jeweils Angaben gemacht werden können, in Prozent angegeben. 12

13 ckungsbemühungen (z. B. Inkassodienste) den Ausgleich der Mietschulden zu erreichen, sind daher bei dieser Mietergruppe nicht erfolgversprechend. Das Problem Arbeitslosigkeit wurde bei 33% der Mieter/-innen als vorrangig angesehen. Hier zielten die Einschätzungen der Bezugsbetreuer/-innen nicht nur auf den wirtschaftlichen Aspekt der Arbeit, sondern auch auf die wichtige soziale Funktion der Arbeit, z. B. Tagesstrukturierung, Integration, Kontakte. Bei einem Drittel der Klienten/-innen sahen die Bezugsbetreuer/-innen erhebliche Probleme im sozialen Nahfeld (Familien, Ehe/Beziehung) oder einen erheblichen Mangel an sozialen Kontakten (Kontaktarmut). Das kann bedeuten, dass viele Betroffene in ihrer problematischen Lebenssituation wenig Unterstützung aus ihrem Umfeld erhalten. Bei 18% der Mieter/-innen wurden Suchtprobleme als vorrangig angesehen. Die angegebenen Suchtprobleme bezogen sich überwiegend auf Alkohol, in einem Fall auch auf illegale Drogen. Häufig sind die betroffenen Personen nicht bereit, sich umgehend in eine Suchthilfemaßnahme vermitteln zu lassen. Die Motivierung der Betroffenen zur Annahme adäquater Hilfen ist daher wesentlicher Bestandteil der sozialpädagogischen Arbeit. 5% der Mieter/-innen waren bereits wohnungslos gewesen. Die relativ häufige Nennung von Schwellenängsten, problematischem Sozialverhalten sowie Antriebsarmut deutet an, dass viele Mieter/-innen große Schwierigkeiten dabei haben, ihre Angelegenheiten vor Behörden und Institutionen zu vertreten. Auch die sehr häufige Nennung von Gesundheitsproblemen, Behinderung, psychischen Auffälligkeiten und fehlenden Kompetenzen bei der Erledigung des persönlichen Schriftverkehrs verweisen auf eine Vielzahl von Mietern/-innen mit erheblich eingeschränkten Selbsthilfekräften. Insbesondere die hohe Quote der Personen mit Problemen bei der Postbearbeitung zeigt, dass bei vielen Mieter/-innen die Kommunikation zu externen Stellen (u. a. Vermieter, Behörden, Gläubiger) nicht mehr funktioniert. Tatsächlich tauchte regelmäßig das Problem auf, dass betroffene Mieter/-innen aus verschiedenen Gründen eigenständig nicht in der Lage sind, ihre Rechtsansprüche auf Sozialleistungen geltend zu machen oder Hilfeangebote mit Komm-Strukturen 9 zu nutzen. 52% der Mieter/-innen hatten ihre Ansprüche auf Sozialleistungen nicht vollständig umgesetzt. 10 Es zeigt sich, dass der aufsuchende Hilfeansatz und die Methoden professioneller Sozialarbeit vonnöten sind, um die Mieter/-innen erreichen und ein den verschiedenen Problemlagen entsprechendes Hilfeangebot vorhalten zu können. 9 Komm-Strukturen zeichnen sich dadurch aus, dass die Hilfesuchenden eine bestimmte Örtlichkeit (z.b. Beratungsstelle) zu festen Sprechzeiten bzw. zu vereinbarten Terminen aufsuchen müssen, um ihr Anliegen vorzubringen. 10 Dabei handelte es sich überwiegend um Menschen mit Ansprüchen auf Arbeitslosengeld II. 13

14 3. Zur Art und Dauer der Maßnahmen Es wurde bereits beschrieben, dass unser Leistungsangebot konzeptionell zwei Hilfestufen vorsieht. In 6 Fällen (5% der Beauftragungen) wurde eine weitergehende Maßnahme gemäß 67 SGB XII ( Zweite Hilfephase ) eingeleitet. Diese Maßnahmen wurden vom Sozialhilfeträger finanziert. Die Maßnahmen nach 67 SGB XII unterteilten sich folgendermaßen in die einzelnen Leistungstypen: In 4 Fällen wurden Hilfen nach dem Leistungstyp Wohnungserhalt und Wohnungserlangung (WuW) geleistet, in 3 Fällen gemäß dem Leistungstyp Betreutes Einzelwohnen (BEW). 11 Die meisten Maßnahmen waren nach 6 Monaten beendet. Zweimal lag die Hilfedauer bei 9 Monaten (siehe bzgl. der Gesamtdauer in einem Fall Fußnote 11). Bei den restlichen 119 Fällen wurde lediglich die erste Hilfestufe durchgeführt. In 60 Fällen konnte die erste Hilfestufe regulär beendet werden. In 56 Fällen wurde die erste Hilfephase vorzeitig abgeschlossen. Ein vorzeitiger Abschluss bedeutet, dass eine gründliche Problemanalyse und eine Aufarbeitung der Mietschuldenproblematik nicht möglich war. 12 In 3 Fällen hatten die Mieter/-innen bereits Kontakt zur Beratungsstelle des Deutschen Familienverbands. In diesen Fällen haben wir zur Vermeidung von Doppelzuständigkeiten nach Absprache mit der Beratungsstelle unsere Hilfe eingestellt. Der Anteil der Maßnahmen, die in die Zweite Hilfephase übergeleitet wurden, ist geringer als im Vorjahr. Es lässt sich eine Zunahme kurzfristiger Beratungen mit wenigen Beratungskontakten feststellen, womit den meisten Mieter/-innen bereits geholfen werden konnte. Die rasche Überleitung in längerfristige Hilfen gemäß 67 SGB XII ist aber nach wie vor für einen Teil der Mieter/-innen vonnöten, um den Wohnungsverlust abwenden zu können. Sowohl kurz- als auch längerfristige Maßnahmen anbieten zu können, erweist sich als ein großes Plus der Kooperation. 11 Bei einer Hilfe wurde während der Betreuung aufgrund der zu bearbeitenden Problemlagen der Leistungstyp gewechselt, so dass diese Maßnahme sowohl bei WuW (Dauer: 3 Monate) als auch bei BEW (Dauer: 6 Monate) aufgeführt ist. 12 Siehe dazu Abschnitt

15 Art der Maßnahme/Maßnahmedauer in 1. Hilfephase vorzeitig abgeschlossen 56 Fälle Abgabe an Dt. Familienverband 3 Fälle nur 1. Hilfephase (regulärer Abschluss) 60 Fälle Hilfe nach 67 SGB XII bis 1 Monat Hilfe nach 67 SGB XII bis 2 Monate 0 Fälle / WuW-Fälle BEW-Fälle Hilfe nach 67 SGB XII bis 3 Monate / 0 Fälle Hilfe nach 67 SGB XII bis 6 Monate 3 Fälle / Hilfe nach 67 SGB XII bis 9 Monate 0 Fälle /

16 4. Zu den Ergebnissen der ambulanten Hilfe 4.1 Die Mietschuldenregulierungen Bei den 123 von der GESOBAU AG beauftragten Fällen mit Mietschulden ergab sich bezüglich der erreichten Mietschuldenregulierungen beim jeweiligen Hilfeende folgendes Bild: Mietschuldenregulierung Übernahme durch Bezirksamt (Zuwendung) Übernahme durch Bezirksamt (Darlehen) 3 Fälle Übernahme durch JobCenter (Darlehen) 18 Fälle Nachzahlung Sozialleistung 5 Fälle Einmalzahlung 29 Fälle Zahlungsvereinbarung mit Vermieter 16 Fälle Auszug ohne Räumung keine Angaben/keine Regulierung 50 Fälle Mieter/-innen waren in der Lage, die entstandenen Mietschulden mit Hilfe eigenen finanziellen Potentials kurzfristig zu tilgen (siehe Nennung Einmalzahlung ). Hier zeigt sich ein großer Vorteil des schnellen Intervenierens beim Entstehen von Mietschulden: Die dadurch geringeren Schuldensummen können von den Mieter/-innen teilweise noch eigenständig reguliert werden. Das Gros der Betroffenen konnte die Mietschulden nicht so kurzfristig eigenständig tilgen. In 4 Fällen erhielten die Mieter/-innen einmalige finanzielle Hilfen gemäß dem SGB XII, in 18 Fällen gemäß SGB II. In 5 Fällen konnten die Mietschulden durch die Nachzahlung von Ansprüchen auf Sozialleistungen (i.d.r. Ansprüche nach dem SGB II) getilgt werden. In 16 Fällen wurden Zahlungsvereinbarungen mit dem Vermieter abgeschlossen. In diesen Fällen sind Mieter/-innen und Vermieter angehalten, bei Auftreten von Problemen bei der Einhaltung der vermittelten Zahlungsvereinbarungen erneut Kontakt zu uns aufzunehmen, um einen Wohnungsverlust zu verhindern. 16

17 In einem Fall konnten die Mieter/-innen dabei unterstützt werden, die Wohnung an die GESOBAU AG abzugeben, um eine Räumung und die damit verbundenen Kosten zu verhindern. In diesem Fall war eine Mietschuldenregulierung nicht mehr möglich gewesen. In insgesamt 50 Fällen konnte von uns bei Hilfeabschluss keine Klärung der Wohnsituation verzeichnet werden. Insgesamt konnten damit bei 59% der Beauftragungen unmittelbar zu Hilfeende die Mietschulden reguliert werden. Die jeweiligen Anteile der Regulierungsformen (Übernahmen durch JobCenter bzw. Sozialamt, Einmalzahlungen, Ratenvereinbarungen) an der Gesamtheit der Regulierungen sind ähnlich verteilt wie im Vorjahr. Unter Beachtung der Kontaktquote lässt sich folgendes sagen: In 71% der Fälle, in denen wir Kontakt zum/zur Mieter/-in herstellen konnten, konnte eine Wohnungsräumung verhindert werden. 13 Wenn man die Mietschuldenübernahmen durch das Bezirksamt und das Job- Center ins Verhältnis zu den Mietschulden bei Hilfeaufnahme setzt, ergibt sich ein Gesamtvolumen der Mietschuldenregulierungen durch diese Träger in Höhe von ,- bis ,-. Das Gesamtvolumen der nachgezahlten Sozialleistungen liegt entsprechend zwischen 3.750,- bis 5.000,-, das der Einmalzahlungen durch Mieter/-innen entsprechend zwischen ,- und ,- 14. Das Gesamtvolumen der Zahlungsvereinbarungen beläuft sich entsprechend auf 7.143,- bis ,- 15. Im Rückgriff auf die Ergebnisse der Jahre zeigt sich, dass sich der positive Effekt der Hilfe bei der kurzfristigen Intervention damit in allen Jahresdokumentationen deutlich nachweisen lässt. 4.2 Zu den Beauftragungen ohne Mietschulden In 2 Fällen erfolgte eine Beauftragung, obwohl keine Mietschulden vorlagen. - eine chronisch suchtkranke Mieterin, die in der Nachbarschaft aufgefallen war: Diese Frau wurde an den Sozialpsychiatrischen Dienst vermittelt und beim ersten diesbezüglichen Kontakt begleitet. Es wurde eine längerfristige ambulante Suchthilfemaßnahme installiert. - eine ältere Mieterin, die in einer vermüllten Wohnung lebte und deren Nachbarn sich wegen Geruchsbelästigungen beschwerten: 13 Vgl. hierzu die Kontaktquote unter Bei 3 Einmalzahlungen war die Höhe der Mietschulden bei Hilfeaufnahme nicht dokumentiert. Hier wurde das Durchschnittsvolumen der 26 anderen Zahlungen angesetzt (510, ,- ). 15 Bei 2 Zahlungsvereinbarungen war die Höhe der Mietschulden bei Hilfeaufnahme nicht dokumentiert. Hier wurde das Durchschnittsvolumen der 14 anderen Vereinbarungen angesetzt (446, ,- ). 17

18 Für diese Frau wurde eine Maßnahme gemäß 67 SGB XII installiert. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde der Sozialpsychiatrische Dienst hinzugezogen sowie eine gerichtliche Betreuung angeregt und eingerichtet. Die Mieterin lehnte weitere adäquate Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Sozialstation) ab. Der Zustand der Wohnung konnte nur partiell und unter dem akuten Druck einer Räumungsandrohung durch die GESOBAU AG verbessert werden. Mit dem Einsetzen der gerichtlichen Betreuung endete unsere Hilfemaßnahme. Gerade bei Mietern/-innen, die unter chronischen Problemen leiden, ist eine Vermittlung in eine dauerhafte medizinische bzw. soziale Hilfe vorrangiges Hilfeziel. Unter diesem Aspekt waren die beschriebenen Maßnahmen erfolgreich, auch wenn eine vollständige Problemlösung zumindest im zweiten Fall nicht verzeichnet werden konnte. 4.3 Die Gründe für die Beendigung der Hilfe Die dokumentierten Gründe für eine Maßnahmebeendigung geben Auskunft über die Akzeptanz, Haltekraft und letztlich über die Ergebnisqualität der angebotenen Hilfe. Gerade in der ersten Hilfephase besteht, weitaus stärker als in der zweiten Hilfephase, die Gefahr, dass die Adressaten der Hilfe aufgrund von Ängsten, Misstrauen oder fehlenden Kenntnissen zum Hilfeangebot den Hilfekontakt abbrechen. Die Gründe für ein Kontaktende in der ersten Hilfephase Die erste Hilfephase endete in den dokumentierten Fällen aus folgenden Gründen: Wie bereits oben beschrieben, wurde in 6 Fällen eine Hilfe nach 67 SGB XII ( Zweite Hilfephase ) installiert und die Hilfe fortgeführt. In 59 Fällen endete die Hilfe regulär mit der Erfüllung des Hilfeauftrags (Problemanalyse, Mietschuldenregulierung). Eine fortführende Hilfe wurde nicht beantragt, da entweder kein Bedarf bestand bzw. die Mieter/-innen keine weitere Hilfe wollten. In einem Fall wurde die Mieterin in eine vorrangige Hilfe vermittelt (Suchthilfe). In drei Fällen wurde die Hilfe eingestellt, da die Schuldnerberatung des Deutschen Familienverbands bereits zuständig war. In 36 Fällen endete die Hilfe in der ersten Phase aufgrund fehlender Mitwirkung der Mieter/-innen. 16 In 20 Fällen konnte kein Kontakt hergestellt werden. In der Regel bedeutet dies, dass bei den beiden letzten Gruppen die Problemsituation kurzfristig nicht reguliert werden konnte. Hier zeigt sich eine Herausforderung für die angebotene Hilfe: Die betroffenen Mieter/-innen fragen nicht eigenständig vorhandene Beratungsangebote nach. Nach Beauftragung durch die GESOBAU AG müssen die sozialpädagogischen Fachkräfte der Ambulanten Dienste die Betroffenen in relativ kurzer Zeit über das Hilfeangebot in Kenntnis 16 In dieser Gruppe konnten auch in 6 Fällen die Mietschulden reguliert werden. Eine gründliche Problemanalyse war jedoch in diesen Fällen nicht möglich. 18

19 setzen und zu einer aktiven Mitarbeit motivieren. In mehreren Fällen hatten die Betroffenen Vorbehalte verschiedener Art gegen eine sozialpädagogische Hilfe, die nicht ausgeräumt werden konnten. Im Hinblick auf diese Herausforderung und im Vergleich zu den Kontaktergebnissen anderer Hilfeformen wurden im Jahr 2008 gute Kontaktquoten erreicht: - Quote der generellen Herstellung eines Kontaktes = 84%, - Quote der Herstellung eines tragfähigen Hilfekontaktes = 54%. Die Ergebnisse der letzten Jahre zeigen, dass bei einer intensiven Nutzung der Kooperation und dem aktuell praktizierten Beauftragungsverfahren regelmäßig eine Gruppe von ca. 80% der Beauftragungen mit aufsuchender Arbeit erreicht werden kann. Hingegen liegt die Kontaktquote bei Angeboten mit Komm- Struktur bei dieser Zielgruppe erfahrungsgemäß bei unter 50%. Beendigung der ersten Hilfephase Hilfe nach 67 SGB XII installiert 6 Fälle reguläres Ende 1.Hilfephase 59 Fälle Einsetzen vorrangiger Hilfen Zuständigkeit Schuldnerberatung 3 Fälle Abbruch durch Klient/fehlende Mitarbeit 36 Fälle kein Kontakt entstanden 20 Fälle Die Gründe für ein Kontaktende in der zweiten Hilfephase Die 6 Maßnahmen nach 67 SGB XII endeten folgendermaßen: Drei Fälle konnten regulär beendet werden, nachdem die vereinbarten Hilfeziele weitgehend erreicht und die sozialen Schwierigkeiten überwunden wurden. In diesen Fällen kann i.d.r. eine positive Prognose gestellt werden. In einem Fall konnten weitergehende Maßnahmen vermittelt werden (gerichtlicher Betreuer und Sozialpsychiatrischer Dienst). In 2 Fällen mussten wir die Hilfe abbrechen, da eine Fortführung mangels ausreichender Mitwirkung seitens des/der Klienten/-in nicht mehr vertretbar gewesen wäre. In diesen Fällen existierte zwar ein sichtbarer Hilfebedarf. 19

20 Den Betroffenen fehlte jedoch die Motivation oder die Ausdauer, ein Mindestmaß an Mitwirkung beizutragen. Damit endeten zwei Drittel der Maßnahmen der zweiten Hilfestufe mit der Erreichung der Ziele gemäß 67 SGB XII (Überwindung der sozialen Schwierigkeiten bzw. Zugänglichmachen von weiterführenden Hilfen). Die Herstellung einer funktionierenden Zusammenarbeit zwischen Hilfeempfänger/-in und Hilfeträger stellt in unserer Arbeit eine Kernaufgabe dar. Die Zahlen lassen auf eine relativ hohe Haltekraft unsere Betreuungsarbeit schließen. Sie zeigen jedoch auch, dass nicht alle Hilfeempfänger/-innen für eine Mitarbeit an ihren Problemen über einen längeren Zeitraum gewonnen werden können. Beendigung der Maßnahmen nach 67 SGB XII reguläre Beendigung der Hilfe 3 Fälle Einsetzen vorrangiger Hilfe Abbruch durch Hilfeerbringer wegen fehlender Mitwirkung 2 Fälle 20

21 4.4 Die Vermittlungen zu anderen Fachdiensten Die erfolgreiche Umsetzung des Hilfeangebotes erfordert eine weit angelegte Problemanalyse, deren Erkenntnisse zahlreiche Lebens- bzw. Problemfelder berühren. Der/die zuständige Helfer/-in verfügt zwar über entsprechende Kompetenzen, jedoch macht die Bedeutung einzelner Problemschwerpunkte sowie die erwünschte Nachhaltigkeit der Hilfe die Hinzuziehung bzw. Vermittlung von Fachdiensten notwendig. In 14 Fällen wurde von unseren Mitarbeitern/-innen die Hinzuziehung eines Fachdienstes dokumentiert. Dabei wurde in der Regel eine Anschlusshilfe installiert bzw. angebahnt. Unsere Hilfe hat also auch Clearing- und Case-Management-Funktionen. Dass die Zahl der Vermittlungen deutlich geringer ist als in den Vorjahren, ergibt sich u. E. aus der höheren Anzahl kurzfristiger Hilfen mit wenigen Beratungskontakten. Vermittlung zu anderen Fachdiensten Schuldnerberatung 3 Fälle Sozialpsychiatrischer Dienst 3 Fälle Suchtberatungsstelle 2 Fälle Stationäre Suchthilfe Allgemeiner Sozialdienst Jugendamt gerichtlicher Betreuer andere Beratungsstellen andere 21

22 5. Der betriebswirtschaftliche Aspekt/Nutzen 17 Auch durch eine gezielte Unternehmenspolitik werden größere Vermietungsgesellschaften das Auftreten von Mietschulden nicht vermeiden können. Unsere Erfahrungen zeigen, dass auch immer wieder Mieter, die lange Zeit nicht auffällig geworden sind, durch das Auftreten persönlicher Probleme (Arbeitsplatzverlust, Trennung o.ä.) in akute Zahlungsschwierigkeiten geraten können und gerade in dieser Phase Unterstützung benötigen. In der Regel führt dies zu Kostenbelastungen sowohl für den betroffenen Vermieter (Vollstreckungskosten, Kosten für Leerstand und Wiedervermietung) als auch für die zuständige Kommune (kostenintensive Unterbringung in Obdachlosenunterkünften, Reintegrationskosten). Diese Kosten können jedoch durch geeignete Maßnahmen, wie die hier dokumentierten, auf relativ niedrigem Niveau gehalten werden. Insbesondere wirkt sich das rasche Intervenieren positiv aus: Die Höhe der Mietschulden ist relativ gering, so dass zum einen die Mieter/-innen die Schulden noch eigenständig regulieren können (siehe die hohe Anzahl von eigenständigen Regulierungen durch Einmalzahlungen und Ratenvereinbarungen), zum anderen im Falle von Mietschuldenregulierungen durch JobCenter bzw. Sozialamt die Übernahmehöhen relativ gering sind. Das rasche Intervenieren führt zur rechtzeitigen Bearbeitung der Problemlagen, so dass in vielen Fällen die Notwendigkeit späterer kostenintensiver Maßnahmen verhindert werden kann. Dies gilt vor allem auch für solchen Mieter/- innen, die vom regionalen Hilfesystem auf andere Weise nicht erreicht werden. Ihnen kann mit der aufsuchenden Arbeit ein Angebot unterbreitet werden, mit dessen Hilfe der Wohnungsverlust mit den sozialen Folgekosten abgewendet werden kann. Somit lohnen sich Ausgaben im präventiven Bereich unserer Ansicht nach sowohl in menschlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht für alle Beteiligten. 17 In der Dokumentation für die GESOBAU AG ist an dieser Stelle eine detailliierte Einschätzung des betriebswirtschaftlichen Nutzens enthalten. 22

23 6. Resümee Mit der seit mehr als 9 Jahren praktizierten Kooperation wird das Zusammenwirken verschiedener, bei einem Wohnungsnotfall involvierter Akteure geregelt, um Kompetenzen zu bündeln und Verfahrensabläufe effektiver zu gestalten. Auch die 9. Jahresdokumentation belegt, das die beabsichtigten präventiven Effekte erzielt werden. Die erreichte Kontaktquote (84% der Beauftragungen) und die Anzahl der kurzfristig verhinderten Wohnungsräumungen (59% der Beauftragungen) können diesbezüglich als Parameter herangezogen werden. Die Ergebnisse aus dem Jahre 2007 haben zudem gezeigt, dass innerhalb des Kooperationsverfahrens auch eine hohe Fallzahl erfolgreich bearbeitet werden kann. Die erreichten Ergebnisse im Rahmen der Kooperation entlasten auf zweifache Weise die öffentlichen Kassen. Auf Seiten der GESOBAU AG als städtische Wohnungsbaugesellschaft ergeben sich Spareffekte durch weniger Mietausfälle, weniger Räumungskosten, weniger Kosten für Neuvermietungen. Bei der Kommune sollten sich wirtschaftlich positive Effekte ergeben durch: Verringerung des Bedarfs an stationären Hilfen, Verringerung der Kosten je Mietschuldübernahme (Antrag auf Mietschuldübernahme i. d. R. vor Anhängigkeit der Räumungsklage), Verhinderung eines sozialen Abstiegs mit den entstehenden Folgekosten bei vielen Mietern/-innen. Die nun erzielten Ergebnisse sprechen u. E. deutlich für eine intensive Fortsetzung der Kooperation. Das aktuell praktizierte Verfahren ermöglicht eine schnelle Intervention in einer hohen Anzahl von Fällen. Mit seiner spezifischen Ausrichtung gewährleistet es qualifizierte, auf die Bedarfslage des Einzelfalls abgestimmte Hilfe. Damit kann auf die sehr unterschiedlichen, z. T. massiven Problemlagen der Mieter/-innen, die eine längerfristige Hilfe notwendig machen, reagiert werden. Die hohe Fachlichkeit, der aufsuchende Ansatz und die Kombination kurz- und längerfristiger Hilfen macht das Spezielle dieser Kooperation aus im Vergleich zu anderen Angeboten im Bereich der Mietschuldenregulierung. Wir sind optimistisch, auch in den folgenden Jahren gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern eine erfolgreiche Präventionsarbeit leisten zu können. Wir möchten uns auf diesem Wege bei allen involvierten Mitarbeitern/-innen unserer Kooperationspartner bedanken, die mit ihrer engagierten Arbeit zum Gelingen der Prävention beigetragen haben und auch in Zukunft beitragen werden. Ekkehard Hayner Robert Veltmann Einrichtungsleiter Geschäftsführer Ambulante Dienste GEBEWO Soziale Dienste - ggmbh 23

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