n Parlamentarische Initiative. Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf (Bonhôte Pierre) (Differenzen)
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- Maria Morgenstern
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1 Ständerat Frühjahrssession 05 e-parl : n Parlamentarische Initiative. Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf (Bonhôte Pierre) (Differenzen) für Rechtsfragen des Ständerates des Bundesrates Beschluss Beschluss des Nationalrates Beschluss vom. November 0 vom. März 0 vom 8. Juni 0 vom 7. September 0 vom. Dezember 0 Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Rückweisung der Vorlage an die mit dem Auftrag, sie anzupassen, um den Folgen des neuen Beschlusses ( Sprachtelefonie ) Rechnung zu tragen. (siehe Art. 89 Abs ParlG) (siehe Art. 0c) Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Anträge der für Rechtsfragen vom 6. Januar 05 nach Einsicht in den Bericht der für Rechtsfragen des Ständerates vom. November 0 und in die des Bundesrates vom. März 0, Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates, wo nichts vermerkt ist beschliesst: I I I I I Das Obligationenrecht wird wie folgt geändert: BBl 0 9 BBl 0 99 SR
2 e-parl : - - Art. 0a H. Widerruf bei Haustürgeschäften und ähnlichen Verträgen I. Geltungsbereich Art. 0a H. Widerrufsrecht bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften I. Grundsätze Art. 0a Abs. zweiter Satz und Abs. Art. 0a Art. 0a Die nachfolgenden Bestimmungen sind auf Verträge über bewegliche Sachen und Dienstleistungen, die für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Kunden bestimmt sind, anwendbar, wenn: a. der Anbieter der Güter oder Dienstleistungen im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit gehandelt hat und b. die Leistung des Kunden 00 Franken übersteigt. Der Konsument kann seinen Antrag zum Vertragsabschluss oder seine Annahmeerklärung widerrufen, falls es sich beim Vertrag um ein Haustürgeschäft oder ein Fernabsatzgeschäft über bewegliche Sachen oder über Dienstleistungen handelt. (=gemäss geltendem Recht) Die Bestimmungen gelten nicht für Versicherungsverträge. Steht dem Konsumenten ein Widerrufsrecht nach einem anderen Bundesgesetz zu, so geht dieses vor. Die Bestimmungen zur Ausübung des Widerrufsrechts und zu den Folgen des Widerrufs (Art. 0j 0o) können dabei ergänzend zur Anwendung gelangen. (Art. 0j 0o) kommen dabei ergänzend zur Anwendung. (=gemäss geltendem Recht) Bei wesentlicher Veränderung der Kaufkraft des Geldes passt der Bundesrat den in Absatz Buchstabe b genannten Betrag entsprechend an. Die Parteien dürfen nicht zum Nachteil des Konsumenten die Bestimmungen zum Widerrufs-recht (Art. 0a 0o) ausschliessen, davon abweichen oder deren Wirkung abändern. Die Parteien dürfen von den Bestimmungen zum Widerrufsrecht (Art. 0a 0o) nicht zum Nachteil des Konsumenten abweichen. (=gemäss geltendem Recht)
3 e-parl : - - Art. 0b II. Grundsatz Art. 0b II. Begriffe. Haustürgeschäft Art. 0b Abs. Art. 0b Art. 0b Der Kunde kann seinen Antrag zum Vertragsabschluss oder seine Annahmeerklärung widerrufen, wenn ihm das Angebot gemacht wurde: a. an seinem Arbeitsplatz, in Wohnräumen oder in deren unmittelbaren Umgebung; b. in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf öffentlichen Strassen und Plätzen; c. an einer Werbeveranstaltung, die mit einer Ausflugsfahrt oder einem ähnlichen Anlass verbunden war. Als Haustürgeschäft gilt ein Vertrag, bei welchem dem Konsumenten das Angebot ausserhalb der Geschäftsräume des Anbieters bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit von Anbieter und Konsument gemacht wird, insbesondere auch an einer Werbeveranstaltung, die mit einer Ausflugsfahrt oder einem ähnlichen Anlass verbunden ist. Nicht als Haustürgeschäft gilt ein Vertrag, wenn der Konsument die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat oder dem Konsumenten das Angebot an einem Marktoder Messestand gemacht wird oder der Vertrag dort geschlossen wird. Der entsprechende Nachweis obliegt dem Anbieter. Als Haustürgeschäft gilt ein Vertrag, zu welchem dem Gemäss geltendem Recht, aber: d. am Telefon oder über vergleichbare Mittel der gleichzeitigen mündlichen Telekommunikation.
4 e-parl : - - Art. 0c III. Ausnahmen Art. 0c. Fernabsatzgeschäft Art. 0c Art. 0c Der Kunde hat kein Widerrufsrecht, wenn er: a. die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat; b. seine Erklärung an einem Markt- oder Messestand abgegeben hat. Als Fernabsatzgeschäft gilt ein Vertrag, der ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien oder ihrer Vertreter abgeschlossen wird und bei dessen Abschluss der Anbieter im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet. Vertriebssystems telefonische Verbindungen verwendet. (=gemäss geltendem Recht) Art. 0d IV. Orientierungspflicht des Anbieters Art. 0d. Konsument und Anbieter Art. 0d Abs. Art. 0d Art. 0d Der Anbieter muss den Kunden schriftlich über das Widerrufsrecht sowie über Form und Frist des Widerrufs unterrichten und ihm seine Adresse bekannt geben. Als Konsument gilt jede natürliche Person, die einen Vertrag für ihre persönlichen oder familiären Bedürfnisse abschliesst. Der Anbieter muss den Kunden schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, über das Widerrufsrecht sowie über Form und Frist des Widerrufs unterrichten und ihm seine Adresse bekannt geben. Diese Angaben müssen datiert sein und die Identifizierung des Vertrags ermöglichen. Als Anbieter gilt die andere, natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag zu einem Zweck abschliesst, der ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Als Anbieter gilt die natürliche oder juristische Person, die mit einem Konsumenten einen Vertrag abschliesst, der ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet wird. (=gemäss geltendem Recht)
5 e-parl : Sie sind dem Kunden so zu übergeben, dass er sie kennt, wenn er den Vertrag beantragt oder annimmt. Sie sind dem Kunden so zu übermitteln, dass er sie kennt, wenn er den Vertrag beantragt oder annimmt. Art. 0e V. Widerruf. Form und Frist Art. 0e III. Ausnahmen. Im Allgemeinen Art. 0e Abs. Bst. c und Abs. Art. 0e Art. 0e Art. 0e Der Kunde muss dem Anbieter den Widerruf schriftlich erklären. Der Konsument hat kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag: a. Leistungen des Konsumenten zum Gegenstand hat, die den Betrag von 00 Franken nicht übersteigen; b. öffentlich beurkundet wird; c. ein Zufallselement hat, namentlich weil der Preis Schwankungen auf dem Markt unterliegt, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat; oder d. auf einer öffentlichen Versteigerung geschlossen wird. Der Konsument hat kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag: c. eine Leistung des Anbieters zum Gegenstand hat, deren Preis wesentlich von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können; oder a. Betrag von 00 Franken nicht übersteigen; Der Widerruf ist an keine Form gebunden. Der Nachweis des fristgemässen Widerrufs obliegt dem Kunden. Die Widerrufsfrist beträgt sieben Tage und beginnt, sobald der Kunde: a. den Vertrag beantragt oder angenommen hat; und b. von den Angaben nach Artikel 0d Kenntnis erhalten hat. Der Bundesrat kann den Betrag nach Absatz Buchstabe a den veränderten Verhältnissen der Kaufkraft anpassen. Die Widerrufsfrist beträgt Tage und beginnt, sobald der Kunde: (Rest gemäss geltendem Recht)
6 e-parl : Der Beweis des Zeitpunkts, in dem der Kunde von den Angaben nach Artikel 0d Kenntnis erhalten hat, obliegt dem Anbieter. Gemäss geltendem Recht Die Frist ist eingehalten, wenn die Widerrufserklärung am siebenten Tag der Post übergeben wird. Die Frist ist eingehalten, wenn der Kunde am letzten Tag der Widerrufsfrist dem Anbieter seinen Widerruf mitteilt oder seine Widerrufserklärung der Post übergibt. Art. 0f. Folgen Hat der Kunde widerrufen, so müssen die Parteien bereits empfangene Leistungen zurückerstatten. Hat der Kunde eine Sache bereits gebraucht, so schuldet er dem Anbieter einen angemessenen Mietzins. Hat der Anbieter eine Dienstleistung erbracht, so muss ihm der Kunde Auslagen und Verwendungen nach den Bestimmungen über den Auftrag (Art. 0) ersetzen. Der Kunde schuldet dem Anbieter keine weitere Entschädigung. Art. 0f. Bei Sachen Der Konsument hat kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag eine bewegliche Sache zum Gegenstand hat, die: a. nicht für eine Rücksendung geeignet ist, sei es aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Haltbarkeit oder aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene; oder b. nach Vorgaben des Konsumenten angefertigt wird oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten ist. Bei Verträgen über Lebensmittel hat der Konsument in keinem Fall ein Widerrufsrecht. Art. 0f (=gemäss geltendem Recht)
7 e-parl : Art. 0g Art. 0g. Bei Dienstleistungen Der Konsument hat kein Widerrufsrecht bei Verträgen über: a. Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung, Beförderung von Personen und Sachen, Vermietung von Fahrzeugen, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Anbieter bei Vertragsabschluss ver-pflichtet hat, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen; b. dringende Reparaturund Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Konsument den Anbieter ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat, vorbehältlich allfälliger weiterer, nicht ausdrücklich verlangter Dienstleistungen oder nicht unbedingt notwendiger Ersatzteile; c. Finanzdienstleistungen; d. Pauschalreisen. Art. 0g Bst. a und b Der Konsument hat kein Widerrufsrecht bei Verträgen über: a. Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Personen und Sachen, Vermietung von Fahrzeugen, Lieferung von Speisen und Getränken als Catering sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Anbieter bei Vertragsabschluss zur Erbringung zu einem genau bestimmten Termin oder Zeitraum verpflichtet hat; b. Art. 0g a. b. Gemäss Entwurf der Kommisson Art. 0g Art. 0h. Bei digitalen Inhalten Art. 0h Art. 0h Art. 0h Werden dem Konsumenten digitale Inhalte vom Anbieter nicht auf einem
8 e-parl : festen Datenträger zur Verfügung gestellt, so hat der Konsument kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Konsumenten unter Hinweis auf den Verlust seines Widerrufsrechts von beiden Vertragsparteien sofort zu erfüllen ist. wenn der Vertrag von beiden Vertragsparteien sofort zu erfüllen ist und der Konsument in Kenntnis des Verlusts seines Widerrufsrechts vorgängig seine Zustimmung gegeben hat. Art. 0i IV. Erlöschen des Widerrufsrechts Art. 0i Art. 0i Art. 0i Art. 0i Das Widerrufsrecht des Konsumenten erlischt, wenn: a. die Sache vom Konsumenten in einer Weise gebraucht oder benützt wird, die über die Prüfung ihrer Vertragsmässigkeit und Funktionsfähigkeit hinausgeht; b. die Sache nach ihrer Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit andern Sachen vermischt oder verbunden wurde; c. die Sache vom Konsumenten in einem Geschäftsraum des Anbieters abgeholt und mit gleichzeitiger ausdrücklicher Zustimmung angenommen wird; d. die Dienstleistung vom Anbieter mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Konsumenten Das Widerrufsrecht des Konsumenten erlischt, wenn: a. die Sache vom Konsumenten in einer Weise gebraucht wird, die über die Prüfung ihrer Vertragsmässigkeit hinausgeht; b. verbunden wird; c. die Sache vom Konsumenten vor Ablauf der Widerrufsfrist in Kenntnis des Erlöschens seines Widerrufsrechts in einem Geschäftsraum des Anbieters abgeholt wird; d. Betrifft nur den französischen Text.
9 e-parl : vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht wird; oder e. bei Computersoftware oder anderen digitalen Inhalten sowie Ton- und Videoaufnahmen, die dem Konsumenten auf einem festen Datenträger in einer versiegelten Packung geliefert werden, die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wird. e. e. bei Computersoftware oder anderen urheberrechtlich geschützten Produkten, die dem Konsumenten f. bei Elektrogeräten die Originalverpackung entsiegelt oder das Gerät eingeschaltet wurde. Art. 0j V. Ausübung des Widerrufsrechts und Folgen des Widerrufs. Frist Art. 0j Abs. 5 Art. 0j Art. 0j Art. 0j Die Widerrufsfrist beträgt Tage. Sie beginnt mit dem Empfang der Sache oder mit dem Abschluss des Vertrags bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten, die nicht auf einem festen Datenträger zur Verfügung gestellt werden, nicht aber bevor der Anbieter den Konsumenten in der vorgeschriebenen Form informiert hat über: a. das Widerrufsrecht und die Widerrufsfrist; b. die Firma und die Adresse, an die der Widerruf zu richten ist., nicht aber vor der klaren und verständlichen Information des Konsumenten über sein Widerrufsrecht und die Widerrufsfrist unter Angabe der Firma und Adresse, an die der Widerruf zu richten ist.
10 e-parl : Sie endet spätestens drei Monate und Tage nach dem Empfang der Sache oder nach dem Vertragsabschluss bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten, die nicht auf einem festen Datenträger zur Verfügung gestellt werden, wenn der Anbieter den Konsumenten nicht nach Absatz informiert hat. Sie endet spätestens Jahr und Tage nach Empfang der Sache oder nach dem Abschluss des Vertrags bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten, die nicht auf einem festen Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Gemäss Entwurf der Gemäss Entwurf der, aber: zur Verfügung gestellt werden. Sie ist eingehalten, wenn die Widerrufserklärung dem Anbieter am letzten Tag der Widerrufsfrist mitgeteilt oder gesendet wird. Sie ist eingehalten, wenn der Konsument am letzten Tag der Widerrufsfrist dem Anbieter seinen Widerruf mitteilt oder seine Widerrufserklärung absendet. 5 Der Bundesrat kann Formulare zur Information über das Widerrufsrecht und die Widerrufsfrist nach Absatz sowie zur Widerrufserklärung zur Verfügung stellen. 5 (=gemäss Entwurf der ) Art. 0k. Form und Beweis Der Widerruf ist an keine Form gebunden. Art. 0k Abs. erster Satz Art. 0k Art. 0k Die Informationen nach Artikel 0j Absatz sind vom Anbieter gegenüber dem Konsumenten auf beweisbare Art zu erbringen. Dem Anbieter obliegt der Beweis des Zeitpunkts dieser Informationen. Konsumenten in beweisbarer Form zu erbringen.
11 e-parl : - - Der Beweis des fristgemässen Widerrufs obliegt dem Konsumenten. Art. 0l. Folgen a. Im Allge meinen Art. 0l Abs. und Art. 0l Art. 0l Der Widerruf bewirkt, dass der Antrag zum Vertragsabschluss oder die Annahmeerklärung des Konsumenten von Anfang an unwirksam ist. Betrifft nur den französischen Text. Betrifft nur den französischen Text. Die Parteien müssen bereits empfangene Leistungen innert Tagen zurückerstatten. Die Parteien müssen bereits empfangene Leistungen innert Tagen seit der Widerrufserklärung beziehungsweise seit Kenntnis des Widerrufs zurückerstatten. Art. 0m b. Pflichten des Anbieters Der Anbieter hat bereits geleistete Zahlungen des Konsumenten zurückzuerstatten. Art. 0m Abs. zweiter Satz Nicht zu erstatten sind allfällige Mehrkosten aufgrund einer vereinbarten Speziallieferung. Art. 0m Art. 0m Er kann die Rückerstattung bis zum Erhalt der Sache oder eines Nachweises über die Rücksendung verweigern.
12 e-parl : - - Art. 0n c. Pflichten des Konsumenten Art. 0n Abs. Art. 0n Art. 0n Der Konsument hat bereits empfangene Sachen zurückzugeben. Er trägt die Kosten für die Rücksendung der Sache, es sei denn, der Anbieter habe sich zu deren Übernahme oder zur Abholung der Sache bereit erklärt oder es unterlassen, den Konsumenten vorgängig darüber zu informieren, dass er diese Kosten zu tragen hat. Bei Widerruf eines Vertrags über eine bereits teilweise erbrachte Dienstleistung schuldet der Konsument dem Anbieter eine verhältnismässige Entschädigung des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises. Bei Verträgen über Er schuldet dem Anbieter keine weitere Entschädigung. Art. 0o d. Wirkung auf verbundene Verträge Art. 0o Abs. Art. 0o Art. 0o Mit dem Widerruf werden auch sämtliche mit dem widerufenen Antrag oder der widerufenen Annahmeerklärung verbunden- Mit dem Widerruf werden auch sämtliche Verträge, Anträge zum Vertragsabschluss oder Annahmeerklärungen des
13 e-parl : - - en Verträge oder Willenserklärungen des Konsumenten zu Verträgen mit dem Anbieter oder einem Dritten von Anfang an unwirksam, wenn zwischen beiden Rechtsgeschäften ein sachlicher Zusammenhang besteht. Konsumenten von Anfang an unwirksam, die mit dem widerrufenen Antrag oder der widerrufenen Annahmeerklärung in einem sachlichen Zusammenhang stehen. Die Artikel 0l 0n gelten sinngemäss. Art. 06d C. Form und Inhalt Art. 06d Ziff. 5 und 6 Art. 06d Ziff. 5 Art. 06d Art. 06d Der Vertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Form und hat folgende Angaben zu enthalten:. den Namen und Wohnsitz der Parteien;. die Anzahl und die Art der Leistungen, zu denen sich der Beauftragte verpflichtet, sowie die Höhe der Vergütung und der Kosten, die mit jeder Leistung verbunden sind, namentlich die Einschreibegebühr;. den Höchstbetrag der Entschädigung, die der Auftraggeber dem Beauftragten schuldet, wenn dieser bei der Vermittlung von oder an Personen aus dem Ausland die Kosten für die Rückreise getragen hat (Art. 06b);. die Zahlungsbedingungen; Der Vertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Form und hat folgende Angaben zu enthalten: Der Vertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Form und hat folgende Angaben zu enthalten:
14 e-parl : das Recht des Auftraggebers, schriftlich und entschädigungslos innerhalb von sieben Tagen vom Vertrag zurückzutreten; 6. das Verbot für den Beauftragten, vor Ablauf der Frist von sieben Tagen eine Zahlung entgegenzunehmen; 5. das Recht des Auftraggebers, schriftlich und entschädigungslos innerhalb von Tagen seine Vertragserklärung zu widerrufen; 6. das Verbot für den Beauftragten, vor Ablauf der Frist von Tagen eine Zahlung entgegenzunehmen; 5. Tagen seinen Antrag zum Vertragsabschluss oder seine Annahmeerklärung zu widerrufen; das Recht des Auftraggebers, schriftlich und entschädigungslos innerhalb von Tagen seinen Antrag zum Vertragsabschluss oder seine Annahmeerklärung zu widerrufen; 6. das Verbot für den Beauftragten, vor Ablauf der Frist von Tagen eine Zahlung entgegenzunehmen; 7. das Recht des Auftraggebers, den Vertrag jederzeit entschädigungslos zu kündigen, unter Vorbehalt der Schadenersatzpflicht wegen Kündigung zur Unzeit. Art. 06e D. Inkrafttreten, Rücktritt Art. 06e D. Inkrafttreten, Widerruf, Kündigung Art. 06e Art. 06e Art. 06e Der Vertrag tritt für den Auftraggeber erst sieben Tage nach Erhalt eines beidseitig unterzeichneten Vertragsdoppels in Kraft. Innerhalb dieser Frist kann der Auftraggeber dem Beauftragten schriftlich seinen Rücktritt vom Vertrag erklären. Ein im Voraus erklärter Verzicht auf dieses Recht ist unverbindlich. Die Postaufgabe der Rücktrittserklärung am siebten Tag der Frist genügt. Der Vertrag tritt für den Auftraggeber erst Tage nach Erhalt eines beidseitig unterzeichneten Vertragsdoppels in Kraft. Innerhalb dieser Frist kann der Auftraggeber seine Vertragserklärung schriftlich widerrufen. Ein im Voraus erklärter Verzicht auf dieses Recht ist unverbindlich. Kraft. Innerhalb dieser Frist darf der Beauftragte vom Auftraggeber keine Zahlung entgegennehmen. Der Vertrag tritt für den Auftraggeber erst Tage nach Erhalt eines beidseitig unterzeichneten Vertragsdoppels in Kraft. Vor Ablauf dieser Frist darf der Beauftragte vom Auftraggeber keine Zahlung entgegennehmen.
15 e-parl : Vor Ablauf der Frist von sieben Tagen darf der Beauftragte vom Auftraggeber keine Zahlung entgegennehmen. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so kann von ihm keine Entschädigung verlangt werden. Vor Ablauf der Frist von Tagen darf der Beauftragte vom Auftraggeber keine Zahlung entgegennehmen. Innerhalb der Frist nach Absatz kann der Auftraggeber seinen Antrag zum Vertragsabschluss oder seine Annahmeerklärung schriftlich widerrufen. Ein im Voraus erklärter Verzicht auf dieses Recht ist unverbindlich. Im Übrigen sind die Bestimmungen über die Widerrufsfolgen sinngemäss anwendbar (Art. 0l 0o). Innerhalb der Frist nach Absatz kann der Auftraggeber seinen Antrag zum Vertragsabschluss oder seine Annahmeerklärung schriftlich widerrufen. Ein im Voraus erklärter Verzicht auf dieses Recht ist unverbindlich. Im Übrigen sind die Bestimmungen über die Widerrufsfolgen (Art. 0f) sinngemäss anwendbar. Der Widerruf und die Kündigung bedürfen der Schriftform. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Übrigen sind die allgemeinen Bestimmungen über die Widerrufsfolgen anwendbar (Art. 0j 0o). Art. 06f E. Rücktrittserklärung und Kündigung Art. 06f Aufgehoben Die Rücktrittserklärung und die Kündigung bedürfen der Schriftform.
16 e-parl : II Das Bundesgesetz vom. März 00 über den Konsumkredit wird wie folgt geändert: II II II Art. 6 Widerrufsrecht Art. 6 Abs. erster Satz, Abs. zweiter Satz und Abs. zweiter Satz Art. 6 Abs. zweiter Satz und zweiter Satz Art. 6 Art. 6 Die Konsumentin oder der Konsument kann den Antrag zum Vertragsabschluss oder die Annahmeerklärung innerhalb von sieben Tagen schriftlich widerrufen. Kein Widerrufsrecht besteht im Falle von Artikel Absatz. Die Konsumentin oder der Konsument kann den Antrag zum Vertragsschluss oder die Annahmeerklärung innerhalb von Tagen schriftlich widerrufen. Die Konsumentin oder der Konsument kann den Antrag zum Vertragsschluss oder die Annahmeerklärung innerhalb von Tagen schriftlich widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt zu laufen, sobald die Konsumentin oder der Konsument nach den Artikeln 9 Absatz, Absatz oder Absatz eine Kopie des Vertrags erhalten hat. Die Frist ist eingehalten, wenn die Widerrufserklärung am siebenten Tag der Post übergeben wird. Die Frist ist eingehalten, wenn die Widerrufserklärung der Kreditgeberin am letzten Tag der Widerrufsfrist mitgeteilt oder gesendet wird. Die Frist ist eingehalten, wenn die Konsumentin oder der Konsument die Widerrufserklärung am letzten Tag der Widerrufsfrist der Kreditgeberin oder der Post übergibt. Die Frist ist eingehalten, wenn die Konsumentin oder der Konsument die Widerrufserklärung am letzten Tag der Widerrufsfrist der Kreditgeberin oder der Post übergibt. Ist das Darlehen bereits vor dem Widerruf des Vertrags ausbezahlt worden, so gilt Artikel 5 Absätze und. Im Falle eines Abzahlungskaufs, einer Im Falle eines Abzahlungskaufs, einer (=gemäss geltendem Recht) SR..
17 e-parl : auf Kredit beanspruchten Dienstleistung oder eines Leasingvertrags gilt Artikel 0f des Obligationenrechts. auf Kredit beanspruchten Dienstleistung oder eines Leasingvertrags gelten die Artikel 0l 0o des Obligationenrechts 5. des Obligationenrechts sinngemäss. III Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. 5 SR 0 SR 0
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