BAföG Bildungsförderung
|
|
- Bernhard Heintze
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Beck-Texte im dtv 5033 BAföG Bildungsförderung Textausgabe von Prof Dr Ulrich Ramsauer 30, neubearbeitete Auflage BAföG Bildungsförderung Ramsauer wird vertrieben von beck-shopde Thematische Gliederung: Sozialrechtliche Nebengesetze Verlag CH Beck München 2011 Verlag CH Beck im Internet: wwwbeckde ISBN Inhaltsverzeichnis: BAföG Bildungsförderung Ramsauer
2 BT 5033: BAföG, 29 A Erstversand, Druckerei C H Beck Magere Ziffern = Magere Ziffern = Erstversand Die fetten Ziffern bezeichnen die Nummern, unter denen die Gesetze und Verordnungen in dieser Ausgabe abgedruckt sind Die mageren Ziffern bedeuten die Paragraphen Abschlussprüfung 30 37; Begriff der bei BAföG-Teilerlaß 14 2; Zulassung Alter, Höchst bei Ausbildungsförderung 1 10 Amt für Ausbildungsförderung, Errichtung, Aufgaben 1 39, 41; örtliche Zuständigkeit 1 45 Anerkennung von Ausbildungsberufen 30 4 Anpassung der Bedarfssätze, Freibeträge 1 35 Anrechnung beruflicher Vorbildung 30 7; des Einkommens der Eltern und des Ehegatten 1 24; des Einkommens des Auszubildenden 1 22; des Vermögens 1 30 Antrag auf Ausbildungsförderung 1 46 Arbeitsförderung 40 arbeitspädagogische Eignung, Nachweis 32 2 Aufenthalt von Unionsbürgern 61 Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung 1 41; des Beirats für Ausbildungsförderung 11 4; der Förderungsausschüsse 1 43 Aufnahme der Ausbildung 1 15 b Auftragsverwaltung des BAföG durch die Länder 1 39 Ausbilder-EignungsVO 32 Ausbildungsberufe, Anerkennung 30 4 Ausbildungsförderung 1; für Heilhilfsberufe 2; für kirchliche Berufe 5; für landwirtschaftlich-technische, milchwirtschaftlich-technische und biologisch-technische Assistenten 4; für Schüler und Studenten 20 ff; zur Vorbereitung des Besuchs an Kollegs und Hochschulen 3 Ausbildungsförderungsdarlehen, Teilerlaß 14 Ausbildungsordnung 30 5 Ausbildungsstätte, Auskunftspflicht 1 47; förderungsfähige 1 2; für Heilberufe 2 1; für kirchliche Berufe 5 1; für landwirtschaftlich-technische, milchwirtschaftlichtechnische und biologisch-technische Assistenten 4 1 Ausbildungsverhältnis, Beginn, Beendigung ff; vorzeitige Beendigung Ausbildungsvertrag ff Ausbildungszeit 30 7 f Ausbildungszeiten, unberücksichtigte 1 5 a Ausführung des BAföG durch die Länder 1 39 Auskunftspflicht der Ämter für Ausbildungsförderung 1 55; der Ausbildungsstätten, Eltern, Ehegatten und Arbeitgeber 1 47 Ausland, Ausbildung im 1 5 6; Feststellung der Voraussetzungen für Ausbildungsförderung im 1 49; Förderungsdauer bei Ausbildung im 1 16; Leistungen der Ausbildungsförderung bei Ausbildung im 1 12, 13; örtliche Zuständigkeit für Ausbildung im 1 45; 12 Ausländer, Freizügigkeit bei Unionsbürgern 61; Förderung der beruflichen Ausbildung 1 8 ff; Auslandsaufenthalt, Zuschläge 6 2 Auszubildende ff Bankdarlehen 1 18 c Bayerisches Eliteförderungsgesetz 20 Bedarf bei Ausbildungsförderung 1 12 ff Bedingungen für Darlehen nach BAföG 1 18 Beendigung der Ausbildung 1 15 a Befreiung von der Ausbilder- Eignungsprüfung 32 6, 7 Begabtenförderung 20 ff Beginn der Ausbildung 1 15 a Begründung des Verwaltungsakts behinderte Menschen ff; Berufsbildung ff Beirat für Ausbildungsförderung 1 44; 11; Berechnungszeitraum für Einkommen der Eltern und des Ehegatten 1 24; für Einkommen des Auszubildenden 1 22 Berichtspflicht der Bundesregierung nach BAföG 1 62 berufliche Ausbildung, Förderung 40 77, 94; s a Berufsausbildung berufliche Bildung berufliche Fortbildung 30; ff; s a Fortbildung berufliche Umschulung 30; ff, s a Berufsausbildung; s a Umschulung 231
3 BT 5033: BAföG, 29 A Erstversand, Druckerei C H Beck Berufsausbildung 30; Abschlussprüfung ff, 37; Ausbildereignung ff; Beendigung 30 21; behinderte Menschen ff; berufliche Fortbildung ff; berufliche Umschulung ff; im Handwerk 31; Interessenvertretung f; Probezeit des Auszubildenden 30 20; Überwachung, Beratung 30 76; Umschulung 30 76; Umschulung, berufliche ff; Vergütung ff; Zeugnis Berufsausbildungsausschuss ff Berufsausbildungsbeihilfe ff Berufsausbildungsverhältnis ff; ff Berufsausbildungsvorbereitung ff Berufsbildung, Bundesinstitut ff; Handwerk 31; Organisation ff; s a Berufsausbildung Berufsbildungsausschüsse ff Berufsbildungsforschung ff Berufsbildungsgesetz 30 Berufsbildungsplanung Berufsbildungsstatistik berufspädagogische Eignung, Nachweis 32 2 Berufsschule, Besuch der während der Ausbildung 30 6, 7 Berufung der Mitglieder des Beirats für Ausbildungsförderung 11 3 Bescheid über Ausbildungsförderung 1 50; 9 9 besondere Personengruppen, Berufsbildung ff Bestandskraft des Verwaltungsaktes ff Bestimmung der Formblätter 18; des Vermögenswertes 1 28, 29 Bewilligungszeitraum für Ausbildungsförderung 1 50 Bildungspendler 15 biologisch-technische Assistenten, Bundesausbildungsförderungsgesetz 1 Bundesinstitut für Berufsbildung ff Bundesstatistik Bundesverwaltungsamt, Einziehung der Darlehen nach BAföG 1 40 Bürgerliches Gesetzbuch 55 Bußgeld nach BBiG Bußgeldvorschriften nach BAföG 1 58 Darlehen nach AFBG 45 13; nach BAföG 1 17 ff; Einziehung der nach BAföG geleisteten 9; zur Förderung der beruflichen Ausbildung 40 59; zur Förderung der beruflichen Fortbildung 40 77; zur 232 Förderung der institutionellen Förderung der beruflichen Bildung ; Rückzahlung 1 18 a Darlehensverwaltung durch das Bundesverwaltungsamt 1 40 Deutsche Ausgleichsbank 1 18 d; Ehegatte, Einkommensanrechnung 1 11, 21, 25; Ersatzpflicht 1 47 a; Haftung Eignung des Ausbildenden ff; der Ausbildungsstätte 30 27; fachliche 30 30; persönliche 30 29; Voraussetzung für Förderung der beruflichen Bildung 40 64, 77; Voraussetzung für Förderung der beruflichen Fortbildung 40 77, 79 Eignungsbescheinigung für Ausbildungsförderung 1 48 Einkommen, Anrechnung bei Ausbildungsförderung 1 10, 21 ff; Begriff 1 21; zum zählende Einnahmen 1 21; 10 einkommensschwächere Familien, Schülerförderung 20 ff Einziehung der Darlehen nach BAföG 1 18 Erlass des Darlehens nach BAföG 1 18 a Errichtung des Beirats für Ausbildungsförderung 11 1 Ersatzpflicht der zu Unrecht geleisteten Ausbildungsförderung 1 47 a Erstausbildung, Förderung 1 7 Erwachsenenbildung ff Europäische Union 61 Fachhochschulen, Förderungshöchstdauer für den Besuch von 8 3 Fachlehrer, Ausbildungsförderung 13 Familienunterhalt ff Fernunterricht, Ausbildungsförderung für Teilnahme an 1 3; Untersuchung durch Institut für Berufsbildungsforschung Förderung der beruflichen Bildung ff; individuelle der Ausbildung 1; von Schülern und Studenten 20 ff; durch Stipendium 15 Förderungsarten nach AFBG 45 12; nach BAföG 1 17 Förderungsausschüsse, Einrichtung, Zusammensetzung, Rechte 1 42, 43 Förderungsdauer für Ausbildungsförderung 1 15 ff; Förderungshöchstdauer 1 15 a Forschung auf dem Gebiet der Berufsbildung ff Fortbildung, berufliche ff; Förderung der beruflichen 40 77, 94; Voraussetzungen der beruflichen ff; Ziel der beruflichen 30 1; 40 87, 95
4 BT 5033: BAföG, 29 A Erstversand, Druckerei C H Beck Magere Ziffern = Freibeträge, Anpassung 1 35; vom Einkommen der Auszubildenden 1 23; vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten 1 25; vom Vermögen des Auszubildenen 1 29 Freizügigkeit von Unionsbürgern 61 Geschäftsordnung des Beirats für Ausbildungsförderung 11 5 Gleichstellung von Abschlusszeugnissen Häftlingshilfe 1 2 Handwerkskammer Handwerksordnung 31 Härtefall, Freibeträge im 1 25 b; Zusatzleistungen im 1 14 a; 7 Hochschulen, Ausbildungsförderung zur Vorbereitung des Besuchs von 3 1; Förderung begabter Studierender 15 Höchstalter bei Ausbildungsförderung 1 10 individuelle Förderung der beruflichen Bildung, Voraussetzungen ff Inland, Ausbildung im 1 4; Förderungsdauer bei Ausbildung im 1 15 institutionelle Förderung der beruflichen Bildung Internat, Zusatzleistung nach BAföG für Unterbringung in 7 7 kirchliche Berufe, Ausbildungsförderung für 5 Kollegs, Ausbildungsförderung zur Vorbereitung des Besuchs von 3 1 Kosten, Aufbringung der für Ausbildungsförderung 1 56 Kündigung 30 22; des Ausbildungsverhältnisses 30 23; in Probezeit Landesausbildungsförderungsgesetze 20 ff Landesausschuss für Berufsbildung f landwirtschaftlich-technische Assistenten, Lebenspartner, Haftung Lehrwerkstätten, Errichtung von durch BA Leistungen bei der Ausbildungsförderung 1 11 ff; der sozialen Sicherung 10 1 leistungsabhängiger Teilerlass von Ausbildungsförderungsdarlehen 14 Lernorte 30 2 Medizinalfachberufe 2 Meisterprüfung, Gleichstellung mit Ausbilder-Eignungsprüfung milchwirtschaftlich-technische Assistenten, Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung 32 4 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt Nordrhein-Westfalen, Unterhaltsbeihilfen 25 öffentlich-rechtliche Leistungsansprüche, Überleitung 1 38 Ordnungswidrigkeiten nach BAföG 1 58 örtliche Zuständigkeit des Amts für Ausbildungsförderung 1 45; für Ausbildung im Ausland 1 45; 12 persönliche Voraussetzungen für Ausbildungsförderung 1 8 ff Pfändungsschutz 1 19 Pflichten, Antrag- und Mitteilungspflichten 30 36; des Ausbildenden 30 14; des Auszubildenden Praktikanten, Bedarf bei Ausbildungsförderung 1 14 Praktikum, Ausbildungsförderung für 1 2 Probezeit Prüfungsausschuss ff, 40 ff Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung 1 1 Rechtsweg für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nach BAföG 1 54 Reisekosten im Ausland 6 4 Rheinland-Pfalz, Schülerbegabtenförderung 27 Richtlinien über Schülerbegabtenförderung in Bayern 20 a Rückzahlung, Bedingungen für des Darlehens nach BAföG 1 18, 18 a; 9 6, 10, 11 Rückzahlungspflicht der zu Unrecht geleisteten Ausbildungsförderung 1 20 Saarland, Schülerförderungsgesetz 28 Schüler, Bedarf bei Ausbildungsförderung 1 12; 20 ff Schülerbegabtenförderung 20 ff Schulgeld, Zusatzleistung nach BAföG für 7 1 Sozialgesetzbuch 40; 60 Sportlehrer, Ausbildungsförderung 13 Staatsangehörigkeit 1 8 Statistik über Ausbildungsförderung 1 55 Stipendienprogramm-Gesetz 15 Stipendium 15 Studienförderung 20 ff
5 BT 5033: BAföG, 29 A Erstversand, Druckerei C H Beck Studierende, Bedarf bei Ausbildungsförderung 1 13; 20 ff Teilerlass des Darlehens nach BAföG 1 18 b; 9 4; 14 Tilgung der Darlehen nach BAföG, Reihenfolge 9 1; vorzeitige 9 6 Übergang von öffentlich-rechtlichen Leistungsansprüchen 1 38; von Unterhaltsansprüchen 1 37 Umfang der Ausbildungsförderung 1 11; Umschulung 30 58, 76; berufliche ff; Förderung der beruflichen 32; 40 77; Voraussetzungen der beruflichen 40 87, 92 Universität siehe Hochschule Unterhaltsansprüche ff; Überleitung 1 37 UnterhaltsbeihilfenG NW 25 Unterhaltsgeld 55; zur Förderung der beruflichen Fortbildung Unterhaltspflicht 55 Unterhaltsrenten a Unterkunft 32 16; Zusatzleistung nach BAföG zu den Kosten der 7 9 Verfahren nach BAföG 1 45 ff Vergütung des Auszubildenden ff; während der Berufsausbildung ff Vermögen, Anrechnung bei Ausbildungsförderung 1 10, 26 ff; Begriff 1 27 Verwaltungsakt ff Verwaltungsverfahren ff Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ff Verzinsung des Darlehens nach BAföG 1 18; 9 2; des Überleitungsanspruchs 1 37 Verzugszinsen für Darlehen nach BAföG 1 18; 9 8 Vorausleistung von Ausbildungsförderung 1 36 Voraussetzungen der beruflichen Bildung 40 22, 64; der beruflichen Fortbildung 40 77, 87; der beruflichen Umschulung 40 87, 92; der institutionellen Förderung der beruflichen Bildung f Vorkurse, Ausbildungsförderung zur Vorbereitung des Besuchs von Kollegs und Hochschulen 3 1 vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens 9 6 weitere Ausbildung, Förderung 1 7 wirtschaftsberatende Berufe, Berufsbildung der Gehilfen 1 89, 90 wissenschaftlicher Beirat Zahlungsmodus der Ausbildungsförderung 1 51 Zeugnis über Ausbilder-Eignungsprüfung 32 5 Zulassung zur Abschlussprüfung Zusammensetzung des Beirats für Ausbildungsförderung 11 2 Zusatzausbildungen, Förderungshöchstdauer 8 Zusatzdarlehen nach BAföG 1 17 ff Zusatzleistungen in Härtefällen 1 14 a; 7 Zuschläge, Höhe der bei Ausbildung im Ausland 6 2, 3; Leistung von bei Ausbildung im Ausland 1 13 Zuschuss nach BAföG 1 17 Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung ; zur Ausbildungsvergütung Schwerbehinderter a; zur Förderung der beruflichen Ausbildung 40 59; zur Förderung der institutionellen Förderung der beruflichen Bildung Zustandekommen des Verwaltungsakts ff Zuständigkeit des Amts für Ausbildungsförderung 1 45, 46; örtliche im Ausland 12 Zuständigkeiten bei der Organisation der Berufsausbildung ff Zweitstudium, Förderung durch Gewährung von Darlehen
BAföG Bildungsförderung
Beck-Texte im dtv 5033 BAföG Bildungsförderung Textausgabe von Prof. Dr. Ulrich Ramsauer 31., neubearbeitete Auflage BAföG Bildungsförderung Ramsauer schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE
MehrDie anerkannten Ausbildungsberufe 2010
Die anerkannten Ausbildungsberufe 2010 W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG Postfach 100633-33506 Bielefeld Telefon: 05 21/91101-11 Telefax: 05 21/91101-19 E-Mail: service@wbv.de Internet: www.wbv.de Bundesinstitut
MehrDie anerkannten Ausbildungsberufe
Die anerkannten Ausbildungsberufe 2009 W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG Postfach 1006 33. 33506 Bielefeld Telefon: 05 21/91101-11 Telefax: 05 21/91101-19 E-Mail: service@wbv.de Internet: www.wbv.de
MehrDuale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )
Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über
Mehrwbv Die anerkannten Ausbildungsberufe 2014
Die anerkannten Ausbildungsberufe 2014 wbv W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG Postfach 100633 33506 Bielefeld Telefon: 0521 91101-11 Telefax: 0521 91101-19 E-Mail: service@wbv.de Internet: wbv.de Bundesinstitut
MehrDurchführungshinweise. für die Beratertätigkeit (Ausbildungsberater)
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung -Zuständige Stelle nach 73 BBiG Durchführungshinweise berufliche Bildung Anlage 7 Durchführungshinweise für die Beratertätigkeit (Ausbildungsberater)
Mehr200-6-25. Vom 27. August 2007
200-6-25 Landesverordnung über die Zuständigkeiten für die Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung (Berufsbildungszuständigkeitslandesverordnung - BBiZustLVO M-V) Fundstelle:
MehrMethodik und Didaktik der Berufsbildung
Methodik und Didaktik der Berufsbildung Begriffe Methodik: Didaktik: Curriculum: Was und wozu wird ausgebildet? Wie und womit wird ausgebildet? Lehrplan (enge Definition); Methodik + Didaktik Gütekriterien
MehrEffektive Nutzung aller Ressourcen auf dem Ausbildungsmarkt:
Effektive Nutzung aller Ressourcen auf dem Ausbildungsmarkt: Berufsbildungsreformgesetz umsetzen Norbert Gudlat Fortführung bestehender Regelungen: Abkürzung der Ausbildungszeit Zulassung zur Berufsabschlussprüfung
MehrZusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag
Dualer Studiengang Bauingenieurwesen "Bauingenieur plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden (Lehrling) / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,
MehrNeufassung der Regelungen für die überbetriebliche berufliche Umschulung. zum/zur Steuerfachangestellten und die Umschulungsprüfung
Amtliche Bekanntmachung Nr. 3/2014 11. Juli 2014 Neufassung der Regelungen für die überbetriebliche berufliche Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten und die Umschulungsprüfung (Umschulungsregelungen)
MehrZusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag
Kooperativer Studiengang Betriebswirtschaft "Baubetriebswirt-Plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,
MehrInhaltsübersicht. Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 11 Abkürzungsverzeichnis... 21
Inhaltsübersicht Vorwort.................................................. 5 Inhaltsverzeichnis.......................................... 11 Abkürzungsverzeichnis..................................... 21
MehrMindestlohn und Praktikum - Was ist zu beachten
Mindestlohn und Praktikum - Was ist zu beachten Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Stefan Kreuzer 11. November 2015 Allgemeines Gesetzlicher Mindestlohn seit 01.01.2015 in Höhe von 8,50 brutto Praktikanten grds.
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrVerordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen (DarlehensV)
Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen (DarlehensV) DarlehensV Ausfertigungsdatum: 09.07.1980 Vollzitat: "Verordnung über die Einziehung der
MehrDuales Studium in Hof Ein perfekt abgestimmtes Programm
Duales Studium in Hof Ein perfekt abgestimmtes Programm Verbundstudium Studium kombiniert mit einer Kammerausbildung Studium mit vertiefter Praxis Nach der Ausbildung studieren und arbeiten Situation in
MehrUmschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Zwischen der Zahnarztpraxis Umschulungsträger Praxisanschrift und Umzuschulende/r (Name, Vorname) Anschrift geboren am geboren in Telefonnummer wird nachstehender
MehrErwin Fromme Stiftung des privaten Landhandels
Erwin Fromme Stiftung des privaten Landhandels An der Burg 3, 38378 Warberg Wenn Sie sich für ein Stipendium interessieren... - Kurzinformation für Bewerber -...Förderberechtigt ist, wer folgende Kriterien
MehrDurchführungshinweise für Ausbildungsberaterinnen/Ausbildungsberater
Bau und Stadtentwicklung Blatt 1 Durchführungshinweise für Ausbildungsberaterinnen/Ausbildungsberater I. Gesetzlicher Auftrag Als zuständige Stelle nach 73 BBiG überwacht das BMVBS (im Folgenden zuständige
MehrBeschlüsse des Berufsbildungsausschusses
Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses I. Anzahl der Auszubildenden Der Berufsbildungsausschuss Arzthelferinnen/Tierarzthelferinnen hat gemäß 58 Abs. 1 BBiG a. F. ( 79 BBiG vom 23.03.2005) am 29. November
MehrZwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...
Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten
MehrGute Ausbildung im Handwerk. Position der IG BAU. Seminar für Arbeitnehmer in den Gremien der HWK Hannover Hildesheim-Südniedersachsen
Gute Ausbildung im Handwerk Position der IG BAU. Seminar für Arbeitnehmer in den Gremien der HWK Hannover Hildesheim-Südniedersachsen Akteure der beruflichen Bildung Auszubildende Ausbildender Betrieb
MehrDer Ausbildungsvertrag Überblick
Folie 1 von 6 Der Ausbildungsvertrag Überblick private Unternehmen öffentliche Unternehmen Ausbildungsplatz-Anbieter Auszubildender Ziel: Erlernen eines anerkannten Ausbildungsberufs Ausbildungsvertrag
MehrSTEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG
STEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS KAROLINENSTRASSE 28-30 90402 NÜRNBERG TEL. 0911/94 62 6-19 UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen (Ausbildender) Ort Straße und (Umzuschulender) Ort
MehrBerufsbildungsförderungsgesetz (BerBiFG)
Berufsbildungsförderungsgesetz (BerBiFG) vom 23. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1692) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 1994 (BGBl. I S. 78), zuletzt geändert durch Artikel 39 des Gesetzes vom
MehrBetriebliche Beratung der IHK Potsdam zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Beschäftigten.
12.04.2011 1 Betriebliche Beratung der IHK Potsdam zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Beschäftigten kurz: 12.04.2011 2 Daten zum Projekt Unterstützung durch:
MehrKapitalmarktrecht: KapMR
Beck-Texte im dtv 5783 Kapitalmarktrecht: KapMR Textausgabe mit Sachverzeichnis 1. Auflage Kapitalmarktrecht: KapMR schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:
MehrDuale Berufsausbildung zum Landwirt mit integrierter Fachhochschulreife. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Duale Berufsausbildung zum Landwirt mit integrierter Fachhochschulreife Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 28. Januar 2000 Dieser Erlass regelt die Durchführung
MehrTipps & Checkliste für deinen Auslandsaufenthalt während der Ausbildung. 1. Allgemeines 1
Tipps & Checkliste für deinen Auslandsaufenthalt während der Ausbildung Inhalt 1. Allgemeines 1 2. Rechte und Pflichten des Ausbildungsbetriebes und des Auszubildenden 2 3. Förderung von Auslandsaufenthalten
MehrPflegeversicherung in Frage und Antwort
Beck-Rechtsberater im dtv 50619 Pflegeversicherung in Frage und Antwort Versicherungspflicht, Beitragsbemessung, Pflegeleistungen von Michael Schmidt, Günther Merkel, Günter Merkel 4. Auflage Pflegeversicherung
Mehr1 Gleichwertigkeit von Fortbildungsprüfungen. (2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt,
Nichtamtliche Lesefassung Verordnung über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen im Bereich der beruflichen Bildung (BB-GVO) 1 ) vom 19. Juli 2005 (Nds.GVBl. S. 253 SVBl. 485), zuletzt geändert durch Artikel
MehrVom 7. Juli 2009. Artikel 1
2125 Verordnung zur Änderung der Verordnungen über die Ausbildung und Prüfung von staatlich geprüften Lebensmittelchemikern sowie von Lebensmittelkontrolleuren Vom 7. Juli 2009 Auf Grund des a) 4 des Lebensmittelchemikergesetzes
MehrMindestlohn was geht uns das an?
Update Arbeitsrecht Mindestlohn was geht uns das an? Mindestlohn worum geht es? EUR 8,50 bundeseinheitlicher Mindestlohn Ab 01.01.2015 Für alle Arbeitnehmer einschließlich Praktikanten 02.12.2014 EMPLAWYERS
MehrBerufsinformationen einfach finden
Büroassistent/in Die Ausbildung im Überblick Archivierungsgrund: Beruf, dessen Regelung außer Kraft getreten ist Büroassistent/in ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung durch Handwerkskammern
MehrBildungsvertrag Duales Studium
Bildungsvertrag Duales Studium in Ergänzung zum Berufsausbildungsvertrag, für den kombinierten Bildungsgang der Ausbildung zum Industriemechaniker und des Studiums Maschinenbau an der Universität Siegen
MehrAbschnitt 6 Interessenvertretung 2.1.6.A / 51 Interessenvertretung ( 18a BBiG a.f.) 2.1.6.B / 52 Verordnungsermächtigung ( 18b BBiG a.f.
BBiG-Synopse neue Struktur Gesetzestext Stand: 19.05.2004 Inhaltsübersicht Teil 1 Teil 2 Allgemeine Vorschriften 1.A / 1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung ( 1 BBiG a.f.) 1.B / 2 Lernorte der Berufsbildung
MehrGesetz vom...über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und des wissenschaftlichen
Fassung vom 24. Juni 2002 Gesetz vom...über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses in Tirol Der Landtag hat beschlossen: 1 Errichtung,
MehrBAföG 2006. GEW-Handbuch für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten
BAföG 2006 GEW-Handbuch für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten mit Gesetzestexten, Musterbriefen, Berechnungsbeispielen und vielen Tipps Herausgegeben für die Gewerkschaft Erziehung und
MehrWissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten
Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Die Ärztekammer Hamburg ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung im Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r
MehrBezug: Rundschreiben vom 27. Oktober 1999 StAnz. S. 3878 -
- 1 - Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen gemäß 14 Abs. 1 Nr. 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) durch Auszubildende der Ausbildungsberufe "Verwaltungsfachangestellte/-r" "Fachangestellte/-r
MehrBerufliche Bildung in Deutschland
Berufliche Bildung in Deutschland Die Aufgaben der Industrie- und Handelskammer (IHK) Jugendarbeitslosigkeit 25.11.2013 Seite 2 Vorteile des dualen Systems Rolle der IHKs in der Ausbildung Für Unternehmen:
MehrANTRAG auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)
ANTRAG auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) Eingang: 1. Name: 2. Matrikel-Nr.: 3. IBAN: BIC: ANGABEN ZUM WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITSVORHABEN Ich beantrage ein
MehrZahnmedizinische/r Fachangestellte/r
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt
MehrGrundsätze für die Durchführung von Umschulungs- und Rehabilitationsmaßnahmen
Seite 1 von 5 Merkblatt Grundsätze für die Durchführung von Umschulungs- Eine Umschulung, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt und zu einer anderen als der erlernten und bisher ausgeübten Tätigkeit
MehrAbschluss des Ausbildungsvertrages
Abschluss des Ausbildungsvertrages 15 01 - Rechtliche Grundlagen beruflicher Bildung Berufsbildungsgesetz Berufsausbildungsverzeichnis Ausbildungsvertrag Ausbildungsordnung Rechtsquellen des Arbeitsrechts
MehrSTEUERBERATERKAMMER SACHSEN-ANHALT Körperschaft des öffentlichen Rechts
STEUERBERATERKAMMER SACHSEN-ANHALT Körperschaft des öffentlichen Rechts Sitz Magdeburg Regelungen für die berufliche Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten und die Umschulungsprüfung (Gruppenumschulungsregelungen)
MehrDr. Gebhardt + Moritz 25.01.2012
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter 1 I. Aufgaben und Tätigkeiten I.1 Aufgaben Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte nehmen in Anwaltsnotariaten Vertretungs
MehrVerordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003
Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Aufgrund des 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen
MehrRechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003
Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003 Diese Rechtsvorschrift ist nur anzuwenden auf die Berufsausbildung Behinderter ( 48 Berufsbildungsgesetz) in geeigneten Ausbildungsstätten
Mehrneues Meister-BAföG ab 01.07.2009 Norddeutsches Optik Colleg Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
neues Meister-BAföG ab 01.07.2009 Norddeutsches Optik Colleg Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Inhaltsverzeichnis 1. Förderungsbereiche..........................................................
MehrFörderkatalog Zuwendungsgewährung und Nachweisführung
Anlage zur Richtlinie Förderkatalog Zuwendungsgewährung und Nachweisführung I. Folgende Förderleistungen können in Vorbereitung auf die Ausbildung oder das vorgeschaltete Praktikum und für die Dauer der
MehrAUFSTIEGSFORTBILDUNGEN 2016. www.bbz-augsburg.de GLÄNZENDE ZUKUNFT. BBZ.
AUFSTIEGSFORTBILDUNGEN 2016 www.bbz-augsburg.de GLÄNZENDE ZUKUNFT. BBZ. FACHSEMINAR QUALITÄTSMANAGEMENT ZIEL Mit dem Know-how dieses Seminars können Sie in Ihrem Unternehmen einen professionellen Beitrag
MehrBerufsbildungsgesetz (BBiG)
Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954) keine amtliche Veröffentlichung Inhaltsübersicht
Mehr15/12/14. Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015- Ende der Generation Praktikum?
15/12/14 Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015- Ende der Generation Praktikum? NÖRENBERG SCHRÖDER Rechtsanwälte I Wirtschaftsprüfer I Steuerberater Partnerschaft Valentinskamp 70
MehrUMSCHULUNGSVERTRAG. Antrag auf Eintragung zum nachfolgenden Umschulungsvertrag. Umschulung im Ausbildungsberuf. Zuständige Berufsschule
Antrag auf Eintragung zum nachfolgenden Umschulungsvertrag für betriebliche* außerbetriebliche* Umschulung zwischen dem Umschulungsbetrieb /-träger *Zutreffendes bitte ankreuzen Firmenident-Nr. Tel.-Nr.
MehrSchulordnung für die Gymnasien in Bayern GSO
Schulordnung für die Gymnasien in Bayern GSO mit Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen BayEUG 17. Auflage, 1999 VERLAG J. MAISS MÜNCHEN Bayerisches Gesetz über das Erziehungsund Unterrichtswesen
MehrAuslandsaufenthalt während der betrieblichen Ausbildung
Folie 0 Auslandsaufenthalt während der betrieblichen Ausbildung Was Sie wissen sollten! Folie 1 Teile der Berufsausbildung können. seit Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Jahr 2005
MehrWettbewerbsrecht, Markenrecht und Kartellrecht: WettbR
Beck-Texte im dtv 5009 Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Kartellrecht: WettbR Textausgabe von Prof. Dr. Helmut Köhler 34. Auflage Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Kartellrecht: WettbR Köhler schnell und
MehrKlinikstipendien für Studierende Förderung und Bindung
Klinikstipendien für Studierende Förderung und Bindung Klinikstipendien Das grobe Konzept Studenten brauchen: Geld Förderung Kliniken brauchen: Nachwuchs Werbung Die Klinik verpflichtet sich, den Studenten
MehrCaritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück
Caritasverband f. d. Stadt und den Landkreis Osnabrück, Johannisstr. 91, 49074 Osnabrück Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Arbeitsgenehmigungsrechtliche Informationsstelle Ansprechpartnerin
MehrBerufsbildungsgesetz
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Berufsbildungsgesetz Datum: 14. August 1969 Fundstelle: BGBl I 1969, 1112 Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1982 Maßgaben aufgrund des EinigVtr vgl. BBiG
MehrAufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Motivationen für ein Praktikum kann der nachfolgende Vertrag nur
Vertragsbeispiel Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Motivationen für ein Praktikum kann der nachfolgende Vertrag nur als ein Beispiel dienen, das nicht allen individuellen Bedürfnissen gerecht werden
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum. Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit TourKfmAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur
MehrDas Schulrecht in Sachsen-Anhalt
Carl Link Vorschriftensammlung Das Schulrecht in Sachsen-Anhalt Schulgesetz mit Erläuterungen, Unterrichtsbestimmungen, Dienstrecht Bearbeitet von Klaus Jürgen Boehm, Antje Bartels Grundwerk mit 171. Ergänzungslieferung
MehrAußerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein.
5.14. Ausbildungsberechtigung (Wer darf ausbilden) Auszubildende einstellen darf nur, wer persönlich geeignet ist. Wer ausbilden will, muss darüber hinaus auch fachlich geeignet sein ( 30 BBiG bzw. 22
MehrRICHTLINIEN ZUR VERGABE VON STIPENDIEN
RICHTLINIEN ZUR VERGABE VON STIPENDIEN 1. Bewerbungsvoraussetzungen Die SWM-Bildungsstiftung fördert das Studium insbesondere folgender Fachrichtungen: Ingenieurwesen und Naturwissenschaften, insbesondere
MehrHandbuch Berufliche Aus- und Weiterbildung
Handbuch Berufliche Aus- und Weiterbildung Leitfaden für Betriebe, Schulen, Ausbildungsstätten und Hochschulen von Prof. Dr. Bert Küppers und Prof. Dieter Leuthold und Prof. Dr. Helmut Pütz Verlag Franz
MehrAnzeige eines Umschulungsverhältnisses
Datenfeld Handelskammer Hamburg Ausbildungsberatung Anzeige eines Umschulungsverhältnisses Umschulungsbetrieb Datenerfassung (Seite A-1 von A-2 zum nachfolgenden Umschulungsvertrag) Umschüler/-in Name
MehrSächsisches Sozialanerkennungsgesetz
Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz
MehrUnangeforderte Stellungnahme
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschussdrucksache 18(18)117 a 14.07.2015 Bundesärztekammer Unangeforderte Stellungnahme Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung
MehrAUFSTIEGSFORTBILDUNGEN 2016. www.bbz-augsburg.de GLÄNZENDE ZUKUNFT. BBZ.
AUFSTIEGSFORTBILDUNGEN 2016 www.bbz-augsburg.de GLÄNZENDE ZUKUNFT. BBZ. AUFSTIEGSFORTBILDUNG ZUM/R BETRIEBSWIRT/IN [IHK] BERUFSBILD Profitieren Sie von unseren herausragenden Kompetenzen im Sektor der
MehrRichtlinie R 1 für das Vorpraktikum. Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule für Technik Stuttgart. vom 1.
Hochschule für Technik Stuttgart Fakultät B Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft Schellingstraße 24 70174 Stuttgart Tel.: +49 711 8926 26 78 Fax: +49 711 8926 26 66 Richtlinie R 1 für das Vorpraktikum
MehrAusbildung der Ausbilder (IHK)
Investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft! Berufsbegleitende Weiterbildung Ausbildung der Ausbilder (IHK) Fernlehrgang mit Präsenzunterricht 19. September 2015 bis 24. Oktober 2015 Ihre Ansprechpartnerin
MehrUlrich Krumme. Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD. Rechtslage ab 01.01.2012
Ulrich Krumme Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD Rechtslage ab 01.01.2012 // Inhaltsverzeichnis I. Berücksichtigungsfähige Kinder 3 II. Allgemeine Voraussetzungen 5 III. Begriffsbestimmungen
MehrHandlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen (24 UE)
Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen (24 UE) 1.1 Die Vorteile und den Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen können - die Ziele und Aufgaben der Berufsausbildung,
MehrFörderung der Berufsausbildung im Land Berlin 2013-2018
Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin 2013-2018 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Verwaltungsvorschriften über
MehrSozialgesetzbuch: SGB
Beck-Texte im dtv 5024 Sozialgesetzbuch: SGB Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis 45. Auflage 2016. Buch. Rund 1760 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 69370 0 Format (B x L): 12,4 x 19,1 cm Recht >
MehrDuales Ausbildungssystem in Deutschland
Duales Ausbildungssystem in Deutschland Einleitung Das duale Ausbildungssystem ist ein System der Berufsausbildung und besteht aus der Kombination von zwei Ausbildungsorten. Das ist zum einen die Berufsschule
MehrBachelor of Insurance Management (B.A.) Förderungsmöglichkeiten
Bachelor of Insurance Management (B.A.) Förderungsmöglichkeiten Liebe Studierende, anbei erhalten Sie eine Auswahl an Förderungsmöglichkeiten für das berufsbegleitende Studium Bachelor of Insurance Management
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE TRÄGERGESTÜTZTE UMSCHULUNG IN ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUFEN
RICHTLINIEN FÜR DIE TRÄGERGESTÜTZTE UMSCHULUNG IN ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUFEN 1. PRÄAMBEL 2. EIGNUNGSVORAUSSETZUNGEN 2.1 EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 2.2 ZULÄSSIGE ANZAHL DER UMSCHÜLER/-INNEN 2.3 EIGNUNG
MehrBetriebe der Geoinformationstechnologie vorstellen
- 9 - : Betriebe der Geoinformationstechnologie vorstellen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Ziel: Die Schülerinnen und Schüler präsentieren Aufbau, Organisation, Produkte und Dienstleistungen
MehrAUSBILDUNG DER EINSTIEG ZUM AUFSTIEG
AUSBILDUNG DER EINSTIEG ZUM AUFSTIEG Inhalt Duale Berufsausbildung Die Rolle der IHK Berlin in der Berufsausbildung Karriere mit Lehre: Die IHK-Aufstiegsfortbildung Duale Berufsausbildung Geschichtliche
MehrUnd nun ins Praktikum Was muss ich beachten? DGB Rheinland-Pfalz / Saarland, Florian Elz
Und nun ins Praktikum Was muss ich beachten? DGB Rheinland-Pfalz / Saarland, Florian Elz 1 Aufbau und Organisation des DGB 2 Was ist die DGB-Jugend? 3 Was ist ein Pflichtpraktikum? 4 Rechte und Pflichten
MehrRichtlinie der Handwerkskammer zu Köln für das Führen von Ausbildungsnachweisen:
Beschluss einer Richtlinie für das Führen von Ausbildungsnachweisen (Berichtshefte) aufgrund Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) vom 09.10.2012 Der Hauptausschuss
MehrRICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG STIPENDIENPROGRAMM ZUR VERBESSERUNG DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG STIPENDIENPROGRAMM ZUR VERBESSERUNG DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM Vorbemerkung Der Freistaat Bayern gewährt
MehrRichtlinien für Gruppenumschulungen der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen
Richtlinien für Gruppenumschulungen der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen Geeignete Umschulungsstätten, qualifizierte Ausbilder/-innen und dem Ausbildungsberuf entsprechende sachlich
MehrKriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger
Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,
MehrORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007
UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein
MehrZulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013
Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen an der H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst Juni 2013 Hinweis zum Sprachgebrauch: Im Text erfolgt die Bezeichnung weiblicher und männlicher
MehrTOP 5: Ausbildungsmigration aus EU-Ländern
15.05.2014 Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - Landesausschuss für Berufsbildung - TOP 5: Ausbildungsmigration aus EU-Ländern Strukturelle Rahmenbedingungen
MehrPrüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H.
Prüfe dein Wissen: PdW 33 Insolvenzrecht von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 65307 0 Zu Leseprobe
MehrRichtlinie. für die Arbeit der Gemeindeberatung/ Organisationsentwicklung (GB/OE) in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Richtlinie für die Arbeit der Gemeindeberatung/ Organisationsentwicklung (GB/OE) in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens Vom 19. August 2003 Änderungsübersicht Lfd. Nr. geänderte Paragraphen
MehrI. Eignung der Ausbildungsstätten ( 27 BBiG) 1 Allgemeines
Richtlinien über die Eignung der Ausbildungsstätten und der Ausbilderinnen und Ausbilder für den Ausbildungsberuf "Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste" StAnz. /2007, S. Aufgrund des 9
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV) "Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn-
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den
MehrVerkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 43. Jahrgang 19. Januar 2015 Nr. 2
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 43. Jahrgang 19. Januar 2015 Nr. 2 Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Doppelabschlussprogramms Internationaler Masterstudiengang Production Engineering
Mehr