energytalk - Fachseminar
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- Angelika Adler
- vor 8 Jahren
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1 E4 ERNEUERBARE ENERGIE energytalk - Fachseminar Das Energieeffizienzgesetz EEffG Hintergründe und Bedeutungen Urschler/Schaffer - Mai 2015
2 Unternehmensstruktur E4 Energiekonzepte sowie Analysen der TGA Produktentwicklung und Systemoptimierung F & E erneuerbarer Energiesysteme Gebäude und Energietechnik Energieaudits
3 Inhaltsübersicht Wozu ein Energieeffizienzgesetz (EEffG)? Herleitung des EEffG Umsetzungspflicht (EU AUT) Inhalte des EEffG Basis für AUT Pflichten für Unternehmen/Lieferanten/Bund Energieeffizienzmaßnahmen/Methodendokument Rolle der Auditoren Best Practice/Analysebeispiel Executive Summary
4 Wozu ein Energieeffizienzgesetz (EEffG)? Umsetzung der EU - Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU 20/20/20 Ziele Steigerung der Energieeffizienz um 20% Stabilisierung des Endenergieverbrauchs (AUT) bis 2020 auf PJ 310 PJ kumulatives Endenergieeffizienzziel durch Effizienzmaßnahmen 2014 bis 2020 Senkung des Energieverbrauchs (Verbesserung des Input- Output-Verhältnisses) Reduktion der Treibhausgasemissionen Verbesserung der Arbeitsmarktsituation durch innovative Energiedienstleistungen
5 Herleitung des EEffG I/II Energiedienstleistungsrichtlinie 2006/32/EG Entstehung Energieeffizienzrichtlinie (EED) 2012/27/EU Energieeffizienzgesetz (nationale Umsetzung)
6 Herleitung des EEffG II/II Nationaler Umsetzungszeitrahmen: Mai 2014: Vorlage eines Gesetzesentwurfs des BMWFW Begutachtung des Nationalrates bis Juni 9. Juli 2014 Beschlussfassung des Gesetz im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen (2/3 Mehrheit) 2/3 Mehrheit aufgrund des teilweisen Verfassungsranges
7 Wesentliche Inhalte des EEffG Verpflichtungen für energieverbrauchende Unternehmen Verpflichtungen für Energielieferanten Verpflichtungen des Bundes Bund Anforderungen an Energiedienstleister Energiedienstleister EEffG Energielieferanten Energieverbrauchende Unternehmen
8 Verpflichtungen energieverbrauchender Unternehmen
9 Grundbegriffe zur Unternehmensdefinition Allgemein: jede privatrechtlich organisierte und auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit bspw. GmbH, KG, AG, Vereine, Privatstiftungen, usw. unabhängig davon, ob es sich dabei um Endenergieverbraucher oder Endenergielieferanten handelt; Unterscheidung in: große Unternehmen mittlere Unternehmen kleine Unternehmen
10 Unternehmensdefinitionen I/II MA Umsatz oder Bilanzsumm e Mittleres Unternehmen < 250 (1) 50 Mio. (2) 42 Mio. (3) Kleinunternehmen < Mio. 10 Mio. Kleinstunternehmen < 10 < 2 Mio. 2 Mio. Große Unternehmen: Unternehmen, die nicht kleine oder mittlere Unternehmen sind (1) = großes Unternehmen > (2) + > (3) = großes Unternehmen
11 Unternehmensdefinitionen II/II Beispiel 1: 240 Beschäftigte (Schwellenwert von 249 MA unterschritten) Umsatz: 48 Mio (Schwellenwert von 50 Mio unterschritten) Bilanzsumme: 45 Mio (Schwellenwert von 43 Mio überschritten) = mittleres Unternehmen Beispiel 2: 240 Beschäftigte (Schwellenwert von 249 MA unterschritten) Umsatz: 55 Mio (Schwellenwert von 50 Mio überschritten) Bilanzsumme: 45 Mio (Schwellenwert von 43 Mio überschritten) = großes Unternehmen
12 Unternehmensverpflichtungen I/III Gültig für Großunternehmen mit energieintensiven Einsatz gemäß 9 EEffG: alle 4 Jahre externes Energieaudit (EA) oder zertifiziertes Managementsystem inkl. internes oder externes Energieaudit Bereiche des Energieaudits (mind. 10% des Gesamtenergiebedarfes): Gebäude Prozesse Transport
13 Unternehmensverpflichtungen II/III keine Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahmen aus Managementsystems (EMS/UMS) oder EA Unternehmen mit mehr als 50% Beteiligung anderer Unternehmen sind dem Mutterkonzern zuzurechnen (Konzernzusammenrechnung) Kombination auf Managementsystem und Audit möglich (Verschiedene Standorte)
14 Unternehmensverpflichtungen III/III XY AG 20 MA 4 Mio. Bilanz 3 Mio. Umsatz AB GmbH BC GmbH CD GmbH DE GmbH 51% Beteiligung 250 MA 54 Mio. Bilanz 40 Mio. Umsatz 51% Beteiligung 190 MA 55 Mio. Bilanz 50 Mio. Umsatz 49% Beteiligung 260 MA 39 Mio. Bilanz 20 Mio. Umsatz 49% Beteiligung 230 MA 65 Mio. Bilanz 40 Mio. Umsatz
15 Verpflichtungen für Energielieferanten
16 Lieferantenverpflichtungen I/III Einsparungsverpflichtung von 0,6% des Vorjahresenergieabsatzes Maßnahmen zur Reduktion des Endenergiebedarfs nicht Primärenergiebedarf gültig für Lieferanten > 25 GWh Endenergieabsatz (alle Energieträger) Maßnahmenumsetzung: bei eigenen Endkunden bei fremden Endenergieverbrauchern im eigenen Unternehmen mindestens 40% der Einsparung sind bei Haushalten zu treffen
17 Lieferantenverpflichtungen II/III Ausnahmen: Energielieferanten, die im Vorjahr weniger als 25 GWh an Energie an Endkunden in Österreich abgesetzt haben, sind für das jeweilige Jahr von der Verpflichtung ausgenommen Lieferanten (Energie, Öl, Gas, Strom, Biomasse), die an Lieferanten liefern Betrieben, die Prozesswärme oder Abwärme direkt an gewerbliche Letztverbraucher liefern Bei > 50 % Beteiligung eines anderen Unternehmens => Zurechnung an Mutterkonzern (beidseitiges Eiverständnis) Verpflichtung zur Einrichtung einer Anlauf- und Beratungsstelle für Kunden (ab 50 Mitarbeiter und 10Mio. Umsatz oder 10Mio. Bilanzsumme)
18 Lieferantenverpflichtungen III/III XY AG AB GmbH BC GmbH CD GmbH DE GmbH 51% Beteiligung Absatz: 22 GWh 51% Beteiligung Absatz: 20 GWh 49% Beteiligung Absatz: 30 GWh Eigenhändler Absatz: 26 GWh
19 Zeitplan/Meldepflichten Bis 14. Februar jeden Jahres => Meldung der verkauften Energiemenge Bis Ende März Bekanntgabe über Ausschreibung Bis 14. Februar des Folgejahres Nachweis der erfüllten Effizienzmaßnahmen Zielerreichung von 159 PJ bis 2020 nicht möglich => Anhebung der Verpflichtung möglich Verkaufte Endenergiemenge [GWh] Meldung bis 14. Februar Einsparverpflichtung [GWh] 0,16 0,18 - Meldepflicht bis 14. Februar 0,16 0,18 -
20 Gültigkeiten der Maßnahmen Voll anrechenbar wenn Maßnahme bis 2020 wirksam ist andernfalls aliquote Anrechnung Maßnahmen welche bereits 2014 gesetzt wurden können angerechnet werden Beispiel: Endenergieverkauf 27 GWh => verpflichtete Einsparung kwh jährlich Maßnahme A: kwh auf 6 Jahre Maßnahme B: kwh auf 3 Jahre Maßnahme C: kwh auf 1 Jahr 2015: Nachweis entweder 1xA oder 2xB oder 6xC
21 Alternativen zu Eigenmaßnahmen Branchenverpflichtungen Gemeinschaftliche Organisation kleiner Energielieferanten Lieferanten mit Endenergieverkauf < 150 GWh Gemeinsame Erreichung der Verpflichtung Nicht jedes Unternehmen muss Verpflichtungen erfüllen Summe der Einzelverpflichtungen maßgebend
22 Alternativen zu Eigenmaßnahmen Ausschreibung/Direktvergabe/Zukauf Ausschreibung innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des Verpflichtungszeitraumes Keine Erfolg der Ausschreibung nach 6 Monaten => Ausgleichszahlungen oder Maßnahmen 40% Haushaltsquote muss erfüllt werden
23 Alternativen zu Eigenmaßnahmen Ausgleichszahlungen (20 Cent/kWh am 0,6% Anteil) Eigenverantwortliche Berechnung und Abführung Zusammenführung der Zahlungen in Ausgleichsfond Ausgleichszahlungen dienen zur Finanzierung und Förderung von Ersatzmaßnahmen Zurechnung der Maßnahmen aus Fördergeld => Abwicklungsstelle Beispiel: Heizöl Pellets Diesel Verkaufte Endenergiemenge [GWh] Einsparverpflichtung [GWh] 9 Mio. Liter Tonnen 6 Mio. Liter Gesamtverkauf Einsparverpflichtung 26 GWh kwh Ausgleichszahlung
24 Verpflichtungen des Bundes
25 Verpflichtungen des Bundes Ziel der Vorbildwirkung durch 3% Gebäudesanierungspflicht jährlich => ca m² pro Jahr Zielereichung durch: thermische Sanierung Facility Management Verhaltensveränderung von Nutzer Energieeinsparcontracting
26 Energieeffizienzmaßnahmen und Methodendokument
27 Energieeffizienzmaßnahmen Gültigkeit gemäß Vorgaben 27 EEffG Derzeit Bewertung der Maßnahmen laut Methodendokument => danach Richtlinien Auch Maßnahmen welche nicht in Methodendokument enthalten sind anrechenbar Maßnahmen wie UFI, Sanierungscheck, Wohnbauförderung nicht anrechenbar => Bund, Länder
28 Energieeffizienzmaßnahmen Beispiele laut Methodendokument: Einsatz Hocheffizienzpumpen Tausch des Energieerzeugers Thermische Gebäudesanierung Errichtung Photovoltaik/Solarthermie Optimierung von Druckluftsystemen
29 Das Methodendokument Dient als Grundlage zur Berechnung der Energieeinsparungen gemäß Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsrichtlinie (NEEM) Beispielhafter Auszug (Installation einer PV Anlage):
30 Rolle der Energieauditoren
31 Energieaudit (EA) Durchführung nach ÖNORM EN Teil 1 bis 5 Informationen zum Energieverbrauchsprofil Ableitung von Energieeffizienzmaßnahmen (detaillierte und validierte Berechnungen) zur Energieeinsparung relevante Bereiche eines Energieaudits (> 10% des Gesamtenergieverbrauch): Gebäude Prozesse Transport Durchführung durch befugte Auditoren (Energiedienstleister) gültig ab November 2015 in 4 Jahres Zyklus
32 Ablauf Energieaudit
33 Auditoren/Förderungen Anforderung an Auditoren: Zur Durchführung von Energieaudits gem. EEffG sind Personen befähigt, die über eine Ausbildung mit Schwerpunkt Energieeffizienz sowie mehrjährige berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Energieeffizienz verfügen ( 17 EEffG) Das TBH ist im Bereich der Gebäude & Prozesse mit 2 Auditoren gelistet Förderschienen: Investitionsförderung über KPC => Beratungsleistung in Bundesländern =>
34 Best Practice Beispiel => Best Practice Fernwärme Gaal Optimierung und Maßnahmensetzung
35 Ausgangssituation FW Gaal Kein nachhaltig wirtschaftlicher Wärmeverkauf Hohe Netzverluste Ineffizienter Betrieb der Kesseltechnik Keine zufriedenstellende Heizungshydraulik
36 Zielsetzung/Auftrag - TBH Aufzeigen Effizienzmaßnahmen Kostentechnische Bewertung (Kosten/Nutzen/Amortisation) Sekundärseitige Optimierung der Heizungshydraulik Erreichung der Förderrichtlinien Günstiger Wärmeverkauf an Abnehmer Berichtlegung/Maßnahmen
37 Analyse Fernwärme Zentrale I/II Rücklaufanhebung Biomessekesselanlagen => (2.1) Pufferspeichererweiterung/Kessellaufzeit => (2.2)
38 Analyse Fernwärme Zentrale II/II Optimierung Gaskesselanlage (Spitze/Ausfall) => (2.3) Anspeisung FW Netz/Pumpentechnik => (2.4)
39 Analyse Unterverteilung Schloss Optimierung Sekundärseite => (4.1) Reduktion Rücklauftemperatur => (4.1)
40 Analyse Hauptverteilung Schloss Hydraulische Optimierung Abgänge => (4.2) Hydraulische Optimierung WT => (4.2)
41 Analyse Garage Gemeinde Hydraulische Optimierung => (4.4) Positionierung RLT Stellglied => (4.4)
42 Zusammenfassung Best Practice Aufzeigen der Möglichkeiten zur Optimierung Ableitung von Maßnahmen Verbesserte Betriebsführung der Anlagenteile Win Win Situation Betreiber/Wärmenutzer Errechnete Einsparung zwischen 10 bis 15 % Tatsächliche energetische Einsparung % (1 Jahr)
43 Executive Summary Grobüberblick über das EEffG Erster Schritt zur Erreichung der Klimaziele Interpretationsspielräume gegeben! Kritische Betrachtung der Maßnahmen und Umsetzung => zukünftig! Umfangreiches Know-How notwendig! TBH befähigt für Auditdurchführungen! Knappes Zeitfenster für Umsetzung EA/EMS
44 E4 ERNEUERBARE ENERGIE Der Satz vom Bestehen der Energie fordert die ewige Wiederkehr (Nietzsche) Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Rückfragen an: Dipl.-Ing. (FH) Christoph Urschler; MSc. Leitung Abteilung "E4 Erneuerbare Energien" Leitung Geschäftsfeld Forschung & Entwicklung Energieauditor Gebäude & Prozesse Dipl.-Ing. Benjamin Schaffer, BSc. Abteilung "E4 Erneuerbare Energien Energieauditor Gebäude TBH GmbH Steinamangerstrasse 23/6, A-7423 Pinkafeld mail: mail: internet:
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