Planungs- und Bauvorhaben in den Niederlanden: Was kann ich tun?

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1 Deutsch-Niederländische Raumordnungskommission Nederlands Duitse Commissie voor Ruimtelijke Ordening Planungs- und Bauvorhaben in den Niederlanden: Was kann ich tun?

2 Weitere Informationen finden Sie unter dnl-infoheft, und Natürlich können Sie auch jederzeit bei den zuständigen Behörden nachfragen und bei einem berechtigten Interesse Einsicht in die Unterlagen nehmen. Erstellt im Auftrag der Deutsch-Niederländischen Raumordnungskommission in Zusammenarbeit von Saxion und dem Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster. Enschede und Münster, Januar 2016

3 1 EINLEITUNG Was können Sie tun, wenn in den Niederlanden der Bau einer Windenergieanlage geplant wird? Oder ein Betrieb mit Intensivtierhaltung, ein Factory Outlet, eine Energiezentrale oder ein neuer Verkehrsweg? Wissen Sie, ob Sie sich an einem niederländischen Verfahren beteiligen können oder gar müssen und wie dieses abläuft? Ist Ihnen bekannt, an wen Sie sich wenden müssen, damit Ihre Interessen vertreten werden? Diese Broschüre soll Sie über Ihre Möglichkeiten in Bezug auf die Beteiligung und den Rechtsschutz bei Planungs- und Bauvorhaben in den Niederlanden informieren. In der Regel sind für Planungs- und Bauvorhaben mehrere Beschlüsse notwendig. Die Idee für einen Verkehrsweg zum Beispiel wird zuerst in einem structuurvisie (Strukturplan ) aufgenommen, die Verkehrswegführung in einem tracébesluit (vergleichbar mit Linienbestimmung) grob bestimmt und in einem bestemmingsplan (Bebauungsplan einer Gemeinde) oder inpassingsplan (Bebauungsplan vom Staat oder Provinz) konkret festgelegt. Sobald tatsächlich gebaut werden soll, wird anschließend eine omgevingsvergunning (Genehmigung) erteilt. Alle aufeinander folgenden Beschlussverfahren bieten Ihnen Möglichkeiten, auf Ihre Belange aufmerksam zu machen. Es ist also sehr wichtig, dass Sie bereits in einem frühen Stadium mitreden! Zu beachten ist auch, dass sich ein Beschluss (besluit) im Laufe des Verfahrens vom Plan über das Konzept zum definitiven Beschluss entwickeln kann. Nicht jeder Beschluss (besluit) ist also auch gleich eine definitive Entscheidung! Informieren Sie sich regelmäßig und konsultieren Sie dabei auch die Website Ihrer Gemeinde und der Gemeinde in den Niederlanden. Sie können sich auch informieren unter: Die wichtigsten Begriffe werden in Abschnitt 2 erläutert. Abschnitt 3 dieser Broschüre zeigt für jeden Beschluss, welche Behörde dafür zuständig ist, wie das Beschlussverfahren abläuft und welche Möglichkeiten Sie haben, um sich am Verfahren zu beteiligen. Diese Broschüre können Sie auch digital unter und finden. Diese Webseiten enthalten zusätzliche Hinweise auf weiterführende Informationen. 3

4 RAUMNUTZUNGSENTSCHEIDUNGEN Beteiligung und Rechtsschutz allgemein Die untenstehende Darstellung zeigt für häufig vorkommende Raumnutzungsaktivitäten, wie in einem Beschluss stets mehrere Details unwiderruflich festgelegt werden und welche Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen (rot gedruckt). Structuurvisie (Strukturplan) legt die Ideen für Planungs- und Bauvorhaben fest inspraak (Beteiligung) Tracébesluit (Trassenbeschluss) gegebenenfalls legt Trassen für Verkehrswege grob fest inspraak (Beteiligung) Bestemmingsplan oder Inpassingsplan (Bebauungsplan) bestimmt konkret, wo Planungs- und Bauvorhaben möglich sind inspraak (Beteiligung) + beroep (Klage) (vorausgehende zienswijze (Stellungnahme) obligatorisch!) Omgevingsvergunning (Genehmigung) erteilt die Zustimmung für den tatsächlichen Bau bezwaar (Widerspruch) + beroep (Klage) 4

5 RAUMNUTZUNGSENTSCHEIDUNGEN am Beispiel: Windenergieanlage oder Intensivtierhaltung Beteiligung und Rechtsschutz allgemein Der niederländische Staat/die Provinz/die Gemeinde legt die Planungsabsicht für ein Gebiet, wo Windenergie oder Intensivtierhaltung möglich ist, in einem Structuurvisie (Strukturplan) fest. Dazu können Sie Ihre zienswijze (Stellungnahme) abgeben. Beroep (Klage) ist nicht möglich. Die Gemeinde bestimmt in einem bestemmingsplan (Bebauungsplan) oder der Staat/die Provinz in einem inpassingsplan, an welchem Ort der Bau einer Windenergieanlage oder Intensiv tierhaltung gestattet ist. Sie können sich gegebenenfalls zuerst dazu äußern und müssen danach Ihre zienswijze (Stellungnahme) zum Planentwurf abgeben. Gegen den festgestellten bestemmingsplan oder inpassingsplan können Sie klagen (beroep). Die Gemeinde oder der Staat/die Provinz erteilt eine omgevingsvergunning (Genehmigung) für den Bau der Windenergieanlage oder des Tierhaltungsbetriebs Sie können bezwaar (Widerspruch) einlegen und später gegen den Widerspruchsbescheid beroep (Klage) einreichen. 5

6 2 WICHTIGE BEGRIFFE 2.1 Zuständige Behörde Eine zuständige Behörde ist das Organ, das Raumnutzungsentscheidungen trifft. In den Niederlanden gibt es dafür drei Ebenen: Staat, Provinz und Gemeinde. Die zuständige Behörde beim Rijk (Staat) ist das entsprechende Ministerium. Bei der Provinz sind das die Provinciale Staten (Provinzrat) und das College van Gedeputeerde Staten (Provinzialexekutive), bei der Gemeinde der Gemeenteraad (Gemeinderat) und das College van burgemeester en wethouders (Kollegium des Bürgermeisters und der Beigeordneten). 2.2 Öffentliche Bekanntmachung Ein Beschluss muss von der zuständigen Behörde immer öffentlich bekannt gemacht werden. Dies erfolgt meist in der örtlichen Tageszeitung und auf den Internetseiten der Gemeinde, in der das Planungs- und Bauvorhaben durchgeführt werden soll. In der Bekanntmachung steht, welches Beschlussverfahren angewendet wird und ob eine inspraak (Beteiligung) bzw. ein bezwaar (Widerspruch) und beroep (Klage) möglich sind. AUFGEPASST In Deutschland muss eine öffentliche Bekanntmachung von Planungs- und Bauabsichten auf niederländischem Gebiet nur dann erfolgen, wenn die Durchführung des Planes bzw. des Vorhabens erhebliche Umweltauswirkungen auf deutschem Gebiet entfalten kann und wenn die Erwartung besteht, dass Betroffene dagegen Einwendungen erheben könnten.! 2.3 Informationspflicht Die zuständige niederländische Behörde, die den Beschluss getroffen hat, muss möglicherweise betroffene Personen in Deutschland rechtzeitig über ihre Möglichkeiten der Beteiligung und des Rechtsschutzes informieren Untersuchungspflicht Bevor die zuständige Behörde einen Beschluss über ein Planungs- oder Bauvorhaben trifft, hat sie zu ermitteln, welche Auswirkungen diese auf die Umgebung haben. Diese Untersuchungsberichte können grundsätzlich gegen Kostenerstattung angefordert werden.

7 2.5 Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltverträglichkeitsbericht Kann ein Planungs- oder Bauvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben, muss eine Bestandsaufnahme dieser Auswirkungen in einen milieueffectrapport (Umweltbericht, MER) erfolgen. Dort werden mehrere Alternativen umschrieben. Die milieueffectrapportage (Umweltverträglichkeitsprüfung, m.e.r.) ist ein Hilfsmittel, um den Umweltinteressen das notwendige Gewicht zu verschaffen. AUFGEPASST Für den Fall, dass das niederländische Vorhaben in Deutschland erhebliche Umweltauswirkungen haben kann, wird die Zusammenfassung des Umweltberichts ins Deutsche übersetzt.! 2.6 Beteiligung: Stellungnahme Bei zahlreichen Beschlüssen besteht die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung. Grundsätzlich kann jedermann bei der zuständigen Behörde, die den Beschluss getroffen hat, seine zienswijze (Stellungnahme) zum Beschluss mündlich oder schriftlich abgeben. 2.7 Rechtsschutz für Betroffene Gegen verschiedene Beschlüsse (z.b. gegen eine Genehmigung) können Sie bei der zuständigen Behörde Widerspruch (bezwaar) einlegen oder eine Klage (beroep) bei einem niederländischen Gericht einreichen. Dies ist jedoch nur für belanghebbende (betroffene Personen) möglich, das heißt, wenn Ihre Belange vom Beschluss über das Planungs- oder Bauvorhaben unmittelbar verletzt werden. 2.8 Bezwaar (Widerspruch) Eine bezwaarschrift (schriftlicher Widerspruch) wird im Lauf des Genehmigungsverfahrens bei der zuständigen Behörde eingereicht, die den Beschluss getroffen hat. Diese wird durch Ihren Widerspruch aufgefordert, den Beschluss nochmals zu behandeln. Anschließend trifft die zuständige Behörde aufgrund des Widerspruchs eine Entscheidung, die übrigens auch genauso ausfallen kann wie der Beschluss, gegen den Sie Ihren Widerspruch eingereicht haben. Das Einreichen eines Widerspruchs bedeutet also nicht, dass Sie Recht erhalten, denn die zuständige Behörde wägt immer verschiedene Interessen gegeneinander ab. 7

8 2.9 beroep (Klage) Es gibt Beschlüsse, gegen die geklagt werden kann. Eine beroepschrift (Klageschrift) wird beim zuständigen niederländischen Gericht eingereicht. Dieses prüft, ob die Widerspruchsentscheidung, gegen die sich die Klage richtet, oder der Beschluss, zu dem eine Stellungnahme abgegeben wurde, dem Recht entspricht. Das Gericht wird diesen Beschluss nur aufheben, wenn dies nicht der Fall ist. AUFGEPASST Ein Widerspruch oder eine Klageschrift darf auf Deutsch eingereicht werden. Sie muss Ihre persönlichen Angaben enthalten, Ihre Unterschrift und die Gründe für Ihren Widerspruch oder Ihre Klage. Sie müssen fristgerecht eingereicht werden, ausgenommen, wenn Sie einen trifftigen Grund haben, warum dies nicht möglich war. Erfüllt Ihr Widerspruch bzw. Ihre Klage diese Anforderungen nicht, dann kann die zuständige Behörde bzw. das Gericht beschließen, diese für unzulässig zu erklären und nicht weiter zu behandeln.! 2.10 Schutznorm und die Unzulässigkeit späterer Einwendungen gegen Teile des Beschlusses (onderdelenfuik) Sie können sich beim Gericht nur auf eine Norm berufen, die auf Ihre persönliche Situation zutrifft (Schutznorm). Es muss also ein direkter Zusammenhang zwischen der Norm, die verletzt wird (z. B. störender Lärm), und Ihren persönlichen Belangen (Lärmbelästigung, die Sie empfinden) bestehen. Weiter ist zu beachten, dass das Gericht nur über die Teile eines Beschlusses urteilt, gegen die Sie in Ihrer Stellungnahme Einwendungen gemacht oder ausdrücklich Widerspruch eingelegt haben. Haben Sie z.b. Einwendungen gemacht oder Widerspruch eingelegt gegen Lärmbelästigung und bringen Sie erst später in Ihrer Klage Verkehrsbehinderungen vor, wird das Gericht Ihren Antrag in Bezug auf diesen Teil unberücksichtigt lassen. Dies wird auf Niederländisch onderdelenfuik genannt Verwaltungsgericht oder Afdeling bestuursrechtspraak Sie müssen den Antrag auf rechtliche Überprüfung bei einem zuständigen Rechtbank (Verwaltungsgericht) oder der Afdeling bestuursrechtspraak van de Raad van State (ABRvS, höchstes Verwaltungsgericht der Niederlande) einreichen. Das Gericht (Rechtbank) im Gebiet, wo das Planungsund Bauvorhaben stattfinden wird, ist zuständig für die Klage gegen eine Entscheidung über einen Widerspruch. Das ABRvS ist zuständig für die

9 Klage gegen einen Trassenbeschluss und einen Beschluss, in dem ein bestemmingsplan oder inpassingsplan festgestellt wird. Zudem ist das ABRvS zuständig für Hoger Beroep (Berufungsverfahren). 3 RAUMNUTZUNGSENTSCHEIDUNGEN UND DAZUGEHÖRIGE VERFAHREN 3.1 Structuurvisie, Sectoraal plan, Tracebesluit Structuurvisie Ein structuurvisie (Strukturplan) ist ein allgemeiner Plan mit Selbstbindung, in dem z. B. Vorhaben für Hochspannungsleitungen, Windenergieanlagen, Einzelhandelsgeschäfte, Landwirtschaftsbetriebe, Kraftwerke oder die bevorzugte Streckenführung eines Verkehrsweges erfasst werden. Grundsätzlich organisiert die zuständige Behörde eine inspraakprocedure (Öffentlichkeitsbeteiligung). Sectoraal plan Für bestimmte Planungs- und Bauvorhaben, wie z.b. den Bau von Windenergieanlagen oder die Änderung eines Wasserlaufs, wird manchmal ein sectoraal plan (Fachplan) beispielsweise für Wasser, Boden, Wind, Transport erstellt. Dies ist ebenfalls ein Plan, an den nur die zuständige Behörde gebunden ist, die ihn für diesen bestimmten Aufgabenbereich feststellt. Die zuständige Behörde ist meist verpflichtet, ein Beteiligungsverfahren durchzuführen. Tracébesluit Die Trasse für eine neue Fernstraße, eine neue Bahnlinie oder eine umfassende Änderung solcher Verkehrswege wird vom zuständigen Ministerium in einem Trassenbeschluss festgelegt. Eine bevorzugte Trasse wird in einem Strukturplan erfasst. Sowohl für den Entwurf des Trassenbeschlusses als auch den Trassenbeschluss selbst wird ein Beteiligungsverfahren durchgeführt, zu dem jedermann seine Stellungnahme abgeben kann. Gegen den endgültigentrassenbeschluss können Betroffene, die eine Stellungnahme abgegeben oder einen triftigen Grund haben, warum sie dies nicht getan haben, eine Klage beim ABRvS (siehe 2.11) einreichen. 9

10 BETEILIGUNGSVERFAHREN Die zuständige Behörde bereitet den Beschluss vor. Bekanntmachung: Die Entwürfe für den Strukturplan, den Fachplan oder der Entwurf eines Trassenbeschlusses (mit einem ggf. erstellten Umweltbericht) werden für 6 Wochen ausgelegt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für jedermann, zum Beschluss mündlich oder schriftlich eine Stellungnahme abzugeben. Manchmal wird auch ein Informationsabend oder Erörterungstermin organisiert. Die zuständige Behörde Die zuständige Behörde erstellt den Entwurf des Trassenbeschlusses. erstellt den Fachplan oder den Strukturplan. Bekanntmachung: Der Entwurf des Trassenbeschlusses wird Ende des Verfahrens für für 6 Wochen ausgelegt. den Strukturplan und den Möglichkeit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme für jedermann. Fachplan. Die zuständige Behörde stellt den Trassenbeschluss fest. Bekanntmachung: Der Trassenbeschluss wird für 6 Wochen ausgelegt. Betroffene können beim ABRvS eine Klage einreichen Bestemmingsplan/Inpassingsplan Wo die Gemeinde Hochspannungsleitungen, Windenergieanlagen, Einzelhandelsgeschäfte, Landwirtschaftsbetriebe, Energiezentralen oder Verkehrswege genehmigen möchte, wird in einem bestemmingsplan (Bebauungsplan) konkret bestimmt. Dies ist eine für jedermann verbindliche Regelung, die vom Gemeinderat beschlossen wird. Bei einem Belang der Provinz oder des niederländischen Staates wird ein inpassingsplan (Bebauungsplan) von dem Provinzrat oder vom entsprechenden Ministerium festgestellt. Möchten Sie wissen, welche Raumnutzungspläne in einem Gebiet bereits beschlossen wurden, so informieren Sie sich bitte auf den niederländischen Webseiten oder Das Aufstellungsverfahren besteht aus mehreren Schritten. In der Vorbereitung finden Untersuchungen und behördliche Vorberatungen statt. Die Absicht zur Erstellung eines bestemmingsplan/inpassingsplan (Bebauungsplan) wird bekannt gemacht. Dazu darf grundsätzlich jedermann sei-

11 ne Stellungnahme abgeben. Kann die geplante Raumnutzung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben, muss auch ein Umweltbericht (MER) erstellt werden. Danach wird der Entwurf zum bestemmingsplan/ inpassingsplan (+ falls zutreffend, ein Umweltbericht) ausgelegt. Auch dazu kann jedermann eine Stellungnahme abgeben. AUFGEPASST Zu einem bestemmingsplan (Bebauungsplan) und einer omgevingsvergunning (Genehmigung), die mit dem uniforme openbare voorbereidingsprocedure (einheitliches öffentliches Vorbereitungsverfahren) zustande kommt, muss eine zienswijze (Stellungnahme) abgegeben werden, andernfalls wird eine später erhobene beroep (Klage) von einem niederländischen Gericht als unzulässig erklärt!! Anschließend stellt die zuständige Behörde den (ggf. geänderten) bestemmingsplan/inpassingsplan fest. Dagegen können Betroffene, die eine Stellungnahme abgegeben oder einen triftigen Grund haben, warum sie dies nicht getan haben, eine Klage beim ABRvS (siehe 2.11) einreichen. AUFSTELLUNGSVERFAHREN FÜR BESTEMMINGSPLAN Vorbereitungsphase (Die zuständige Behörde führt Untersuchungen und Besprechungen mit anderen staatlichen Stellen durch.) Bekanntmachung: Das Vorhaben für einen bestemmingsplan/inpassingsplan wird 6 Wochen ausgelegt. Grundsätzlich darf jedermann mündlich oder schriftlich seine Stellungnahme abgeben. Manchmal wird auch eine Informationsveranstaltung organisiert. Die zuständige Behörde erstellt das Konzept zum bestemmingsplan/inpassingsplan. Bekanntmachung: Der Entwurf zum bestemmingsplan/inpassingsplan wird 6 Wochen ausgelegt. Möglichkeit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme für jedermann in Bezug auf den Entwurf des Beschlusses. Die zuständige Behörde stellt den bestemmingsplan/inpassingsplan fest. Bekanntmachung: Der bestemmingsplan/inpassingsplan wird 6 Wochen ausgelegt. Betroffene können eine Klage beim ABRvS einreichen. 11

12 3.3 Omgevingsvergunning Für den Bau und den Betrieb von Hochspannungsleitungen, Windenergieanlagen, Einzelhandelsgeschäften, Landwirtschaftsbetrieben oder Tankstellen und für das Anlegen eines Verkehrswegs ist es notwendig, eine omgevingsvergunning (Genehmigung) einzuholen. Kann die geplante Raumnutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen für die Umwelt entfalten, muss auch ein Umweltbericht erstellt werden. Für die omgevingsvergunning (Genehmigung) gibt es zwei verschiedene Verfahren: Das reguläre Verfahren, auch bezwaarprocedure genannt, und ein uniforme openbare voorbereidingsprocedure (einheitliches öffentliches Vorbereitungsverfahren) Bezwaarprocedure (Reguläres Verfahren) Entspricht das Planungs- und Bauvorhaben, für das eine Genehmigung beantragt wurde, dem Nutzungszweck im bestemmingsplan (Bebauungsplan), wird das reguläre Verfahren durchgeführt. Die zuständige Behörde erstellt einen Entwurf zur Genehmigung, danach werden der Antrag und der Entwurf der omgevingsvergunning (Genehmigung) ausgelegt. Die belanghebbenden (betroffene Personen) können zu diesem Beschluss schriftlich Widerspruch einlegen. Die zuständige Behörde behandelt den Beschluss nochmals und entscheidet über den Widerspruch. Personen, die einen Widerspruch eingereicht haben oder einen triftigen Grund haben, warum sie dies nicht getan haben, können gegen den Widerspruchsbescheid beim Gericht eine Klageschrift einreichen. Gegen die gerichtliche Entscheidung ist dann die Berufung beim ABRvS möglich. 12

13 Die zuständige Behörde setzt den Entwurf zur beantragten omgevingsvergunning auf. Bekanntmachung: Der Antrag + der Entwurf zur omgevingsvergunning werden für 6 Wochen ausgelegt. Betroffene können bei der zuständigen Behörde schriftlich einen Widerspruch gegen den Beschluss einreichen. Die zuständige Behörde entscheidet über den Widerspruch. Bekanntmachung: Die omgevingsvergunning wird 6 Wochen ausgelegt. Personen, die einen Widerspruch eingereicht haben, oder einen triftigen Grund haben, warum sie dies nicht getan haben, können beim Gericht eine Klage einreichen gegen den Widerspruchsbescheid. Das Gericht erlässt eine Entscheidung. Personen, die eine Klage eingereicht haben, können beim ABRvS Berufung einlegen Einheitliches öffentliches Vorbereitungsverfahren Entspricht das Planungs- und Bauvorhaben nicht dem Nutzungszweck im bestemmingsplan (Bebauungsplan) und muss davon abgewichen werden, wird das einheitliche öffentliche Vorbereitungsverfahren durchlaufen, das mit dem Verfahren für den bestemmingsplan vergleichbar ist. Könnte die geplante Raumnutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen für die Umwelt entfalten, muss auch ein Umweltbericht erstellt werden. Der Antrag und der Entwurf der Genehmigung (die die Abweichung vom bestemmingsplan (Bebauungsplan) enthält) wird ausgelegt (gegebenenfalls auch der Umweltbericht). Jedermann kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Anschließend stellt die zuständige Behörde die omgevingsvergunning (Genehmigung) mit der Abweichung vom bestemmingsplan fest. Dagegen können ausschließlich Betroffene, die bereits vorher eine Stellungnahme gegen die omgevingsvergunning abgegeben oder einen triftigen Grund haben, warum sie dies nicht getan haben, eine Klage beim Gericht einreichen. Gegen diese Entscheidung des Gerichts kann die Person, die geklagt hat, dann beim ABRvS (siehe 2.11) die Berufung einlegen. 13

14 Die zuständige Behörde setzt den Entwurf zur beantragten omgevingsvergunning (Genehmigung) auf. Bekanntmachung: Der Antrag + der Entwurf zur omgevingsvergunning werden für 6 Wochen ausgelegt. Möglichkeit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme für jedermann in Bezug auf den Beschluss. Die zuständige Behörde stellt die omgevingsvergunning fest. Bekanntmachung: Die omgevingsvergunning (+ der Umweltbericht) wird (werden) für 6 Wochen ausgelegt. Personen, die eine Stellungnahme abgegeben haben oder einen trifftigen Grund haben, warum sie dies nicht getan haben, können beim Gericht eine Klage einreichen. Das Gericht erlässt eine Entscheidung. Personen, die eine Klage eingereicht haben, können beim ABRvS Berufung einlegen.?! WEITERE INFORMATIONEN Diese Broschüre wurde im Auftrag der Deutsch-Niederländischen Raumordnungskommission in Zusammenarbeit mit der Saxion Universität Enschede (Mr. Yvonne Denissen-Visscher) und dem Zentralinstitut für Raumplanung (ZIR) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (Prof. Dr. Hendrik Schoen und Dr. Susan Grotefels) erstellt. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter dnl-infoheft, und Natürlich können Sie auch jederzeit bei der für die betreffende Raumnutzungsentscheidung zuständigen niederländischen Gemeinde oder Provinz nachfragen. Enschede und Münster, Januar

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