Endgültige Bedingungen. Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft. ISIN: AT0000A0XHG4 29. Oktober 2012

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1 Endgültige Bedingungen Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft ISIN: AT0000A0XHG4 29. Oktober 2012 Emission von der Raiffeisen Inflationsschutzanleihe (Serie 84) (die Schuldverschreibungen) unter dem Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Optionsscheine Diese Endgültigen Bedingungen enthalten Angaben zur Begebung von Schuldverschreibungen unter dem Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Optionsscheine der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft (die Anleiheschuldnerin) (das Programm) und sind in Verbindung mit den im Basisprospekt über das Programm in der Fassung vom enthaltenen Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen, allenfalls ergänzt um ergänzende Emissionsbedingungen und Nachträge (die Nachträge stammen vom und (zusammen die Emissionsbedingungen) zu lesen. Die Schuldverschreibungen werden aufgrund des Aufsichtsratsbeschlusses vom begeben. Begriffe, die in den Emissionsbedingungen definiert sind, haben, falls diese Endgültigen Bedingungen nicht etwas anderes bestimmen, die gleiche Bedeutung, wenn sie in diesen Endgültigen Bedingungen verwendet werden. Bezugnahmen in diesen Endgültigen Bedingungen auf Paragraphen beziehen sich auf die Paragraphen der Emissionsbedingungen. Diese Endgültigen Bedingungen enthalten Variablen, auf die in den Emissionsbedingungen Bezug genommen oder verwiesen wird. Insoweit sich die Emissionsbedingungen und diese Endgültigen Bedingungen widersprechen, gehen die Endgültigen Bedingungen den Emissionsbedingungen vor. Die Endgültigen Bedingungen können Änderungen und/oder Ergänzungen der Emissionsbedingungen vorsehen. Ausgenommen soweit in Punkt 19 der Endgültigen Bedingungen beschrieben, ist, soweit der Anleiheschuldnerin bekannt, keine weitere Person beteiligt, welche an dem Angebot Interessen hat, die von ausschlaggebender Bedeutung sind. Die Anleiheschuldnerin übernimmt die Verantwortung für die Angaben in diesen Endgültigen Bedingungen und bestätigt, dass sie mit angemessener Sorgfalt überprüft hat, dass die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben nach bestem Wissen richtig sind und keine

2 Angaben ausgelassen wurden, deren Auslassung die hierin enthaltenen Angaben irreführend erscheinen lassen könnte, mit Ausnahme der Informationen, die die (Emittenten der) Basiswerte betreffen. Die hierhin enthaltenen Informationen, die die (Emittenten der) Basiswerte betreffen, wurden Auszügen von, oder Zusammenfassungen von Geschäftsberichten oder anderen öffentlich verfügbaren Informationsquellen entnommen. Es kann nicht zugesichert werden, dass alle Ereignisse, die vor dem Datum dieser Endgültigen Bedingungen eingetreten sind, die den Marktpreis der Basiswerte (und somit den Marktpreis und den Wert der Schuldverschreibungen) beeinträchtigen können, veröffentlicht worden sind. Eine nachträgliche Veröffentlichung solcher Ereignisse oder die Veröffentlichung oder das Unterlassen der Veröffentlichung von wesentlichen zukünftigen Ereignissen, welche die Basiswerte betreffen, können sich negativ auf den Marktpreis oder den Wert der Schuldverschreibungen auswirken. Diese Endgültigen Bedingungen stellen kein Angebot oder eine Einladung dar, Schuldverschreibungen zu verkaufen oder zu kaufen und sind auch nicht als Anlageempfehlung zu betrachten. Weder die Übergabe dieser Endgültigen Bedingungen bzw. der Verkauf von Schuldschreibugen hierunter bedeutet, dass keine Verschlechterung der Finanzlage der Anleiheschuldnerin oder der Emittenten der Basiswerte seit dem Datum dieser Endgültigen Bedingungen eingetreten ist oder dass die hierin enthaltenen Informationen auch nach diesem Datum zutreffend sind. Jeder wichtige neue Umstand oder jede wesentliche Unrichtigkeit in Bezug auf hierhin enthaltene Angaben, die die Beurteilung der Schuldverschreibungen beeinflussen können und die nach diesem Datum und vor dem Schluss des öffentlichen Angebots oder, sofern einschlägig, der Einführung oder Einbeziehung in den Handel auftreten oder festgestellt werden, müssen in einem Nachtrag hierzu genannt werden. Der Vertrieb dieser Endgültigen Bedingungen sowie das Angebot, der Verkauf und die Lieferung von Schuldverschreibungen können in bestimmten Ländern gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Endgültigen Bedingungen gelangen, sind von der Anleiheschuldnerin aufgefordert, sich selbst über solche Beschränkungen zu unterrichten und diese zu beachten. 1. Anleiheschuldnerin: Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft 2. Serie: (ii) Nummer der Tranche: Status: Nicht nachrangig 4. Währung: Euro EUR 5. Gesamtnennbetrag/Anzahl der Stücke: Bis zu EUR Emissionspreis: Der Emissionspreis beträgt zu Angebotsbeginn (Erstemissionspreis) am 30. Oktober ,50 % des

3 Nennbetrags und wird danach während des Angebotes durch die Anleiheschuldnerin laufend auf Grundlage der Marktgegebenheiten angepasst. (ii) Nettoemissionserlös: Bis zu EUR abzüglich Kosten in Höhe von etwa EUR Nennbetrag/-beträge: EUR Begebungstag: (ii) Daueremission: (iii) Verzinsungsbeginn: (für Festzinssatz) 9. Fälligkeitstag: (für basiswertabhängigen Zinssatz) 10. Zinsmodalität: (einschließlich) bis (ausschließlich) Festzinssatz (einschließlich) bis (ausschließlich) Basiswertabhängige Verzinsung 11. Zinstagequotient: Actual/Actual (ICMA) 12. Rückzahlungsmodalität: Rückzahlung zum Nennbetrag 13. Wechsel der Zins- oder Rückzahlungsmodalität: 14. Gläubigerkündigungsrechte/ Kündigungsrechte der Anleiheschuldnerin: Wechsel der Zinsmodalität: siehe Punkt 10. Zinsmodalität 15. Börsezulassung: Die Anleiheschuldnerin behält sich vor, die Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an der Wiener Börse zu beantragen. 16. Rating: Diese Emission verfügt über kein Rating.

4 17. Geschätzte Gesamtkosten / geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel: EUR Verwendung der Erlöse: Verwendung für allgemeine Finanzierungszwecke der Anleiheschuldnerin. 19. Interessen von ausschlaggebender Bedeutung: BESTIMMUNGEN ZUR VERZINSUNG 20. Festzinsmodalitäten: Zinssatz (Zinssätze): (einschließlich) (ausschließlich) 3,00 % per annum, zahlbar nachträglich, einmalig am (ii) Festzinsbetrag (-beträge): (iii) Sonstige Bestimmungen zur Zinsberechnung: 21. Modalitäten bei variabler Verzinsung: 22. Modalitäten bei strukturierter Verzinsung: 23. Modalitäten bei basiswertabhängiger Verzinsung: Verzinsungsende: (der wird nicht verzinst) (ii) Basiswert / Basiswertkorb: Basiswert ist der HVPI, welcher dem unrevidierten Harmonisierten Verbraucherpreisindex exklusive Tabak in der Eurozone entspricht, der monatlich durch die Europäische Kommission Eurostat veröffentlicht wird ( Eurostat Eurozone HICP Ex Tobacco Unrevised ) (der Index oder der Basiswert). Wird der HVPI für zwei aufeinanderfolgende Monate nicht mehr veröffentlicht oder teilt die

5 Feststellungsstelle mit, dass der Index nicht mehr veröffentlicht wird, so tritt an die Stelle des HVPI jener Index, der für die Verbundene Anleihe (wie unten definiert) verwendet wird. Sollte dies nicht möglich sein, treten die in den Emissionsbedingungen vorgesehenen Regelungen in Kraft ( 3 D (a) und (ii)). Wenn auch dadurch kein Index bestimmt werden kann, wird die Berechnungsstelle fünf unabhängige Banken nach einem möglichen Nachfolgeindex befragen. Wenn bei mindestens vier oder fünf erhaltenen Rückmeldungen drei oder mehr der Banken den gleichen Index benennen, gilt dieser Index als Index im Sinne der Emissionsbedingungen. Sollte dies bis zu fünf Geschäftstage vor dem nächsten Zinszahlungstag immer noch nicht zu einer Bestimmung eines Nachfolgeindex führen, wird die Berechnungsstelle einen solchen unter Berücksichtigung der Interessen der Schuldverschreibungsinhaber auswählen. Steht der HVPI aufgrund einer Indexstörung fünf Geschäftstage vor dem Zinszahlungstag nicht fest, so tritt folgende Regelung in Kraft: Sofern verfügbar, wird die Berechnungsstelle den Zinssatz auf der Basis eines Ersatzindex für den HVPI festlegen. Die Berechnungsstelle wird einen Ersatzindex heranziehen, der den an diesem Tag herrschenden Marktgegebenheiten entspricht, wobei grundsätzlich jener Ersatzindex heranzuziehen ist, der für die Verbundene Anleihe (wie unten definiert) gewählt wird. (ii) Sollte gemäß kein Ersatzindex fünf Geschäftstage vor dem Zinszahlungstag zur Verfügung stehen, gilt für die Berechnung des

6 Ersatzindex folgendes: Ersatzindex = Ausgangswert * (Letztverfügbarer Wert / Bezugswert) wobei gilt: Ausgangswert meint jenen Wert des HVPI, der 12 Monate vor dem Monat liegt, für den der Ersatzindex berechnet werden soll; Letztverfügbarer Wert meint den letzten von der Feststellungsstelle veröffentlichten Wert des HVPI vor dem Monat, für den der Ersatzindex berechnet werden soll; Bezugswert meint jenen Wert, der 12 Monate vor dem Letztverfügbaren Wert von der Feststellungsstelle festgestellt und veröffentlicht worden ist. Wird der HVPI nach dem fünften Tag vor dem Zinszahlungstag wieder veröffentlicht, so wird dennoch der oben definierte Ersatzindex herangezogen. Definitionen: Feststellungsstelle ist die Europäische Kommission Eurostat, die den HVPI über ihre Website und/oder das Informationssystem Bloomberg (Seite "CPTFEMU" <Index>) veröffentlicht. Die Anpassungsregelungen des 3 D (1) (a) der Emissionsbedingungen werden durch folgende Regelungen ersetzt: Falls mit Wirkung für die Zeit vor oder zum Laufzeitende eine maßgebliche Änderung des Index eintritt (worunter auch eine Umbasierung des Index zu verstehen ist), wird die

7 Berechnungsstelle eine Anpassung der Bedingungen in sinngemäßer Anwendung der für die Verbundene Anleihe ergriffenen Maßnahmen durchführen, oder, wenn dies nicht möglich ist, jene Anpassungsmaßnahmen, die die Maßgebliche Optionenbörse vornimmt oder vornehmen würde, wenn Optionskontrakte auf den HVPI an der Maßgeblichen Optionenbörse gehandelt würden. Maßgebliche Optionenbörse ist die Terminbörse mit dem größten Handelsvolumen von Optionskontrakten, die auf den HVPI gehandelt werden. Eine Indexstörung besteht, wenn der Stand des HVPIs (oder eines nach obigen Regeln bestimmten Ersatzindex) nicht von der Feststellungsstelle festgestellt und veröffentlicht wird. Verbundene Anleihe meint eine von Frankreich, Italien, Deutschland oder Spanien emittierte Anleihe, deren Kupon und/oder Rückzahlungsbetrag mit Bezug auf die Inflation innerhalb der Europäischen Währungsunion berechnet wird. Hinweis: Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen in Bezug auf den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI), auf die sich die Schuldverschreibungen beziehen, bestehen lediglich aus Auszügen oder Zusammenfassungen von öffentlich zugänglichen Informationen. Die Anleiheschuldnerin übernimmt die Verantwortung, dass die Informationen richtig zusammengestellt oder

8 zusammengefasst wurden. Neben diesen Zusicherungen wird keine weitergehende oder sonstige Verantwortung für die Informationen von der Anleiheschuldnerin übernommen. Insbesondere übernimmt die Anleiheschuldnerin nicht die Verantwortung dafür, dass die hier gemachten Angaben über den Basiswert zutreffend oder vollständig sind oder dass kein Umstand eingetreten ist, der die Richtigkeit oder Vollständigkeit beeinträchtigen könnte. Für die Richtigkeit der Berechnung des Index übernimmt die Anleiheschuldnerin keine Haftung, ebenso nicht für die (zeitgerechte) Veröffentlichung. (iii) Maßgebliche Terminbörse: (iv) Weitere und/oder Änderungen der Anpassungsereignisse und/oder Anpassungsmaßnahmen: (v) Formel zur Errechnung des Zinssatzes, Beobachtungszeitraum, Startwert oder Verfahren zu dessen Feststellung, Barriere, Feststellungstag, und/oder sonstige Details zur Verzinsung: Der Zinssatz wird ab (einschließlich) bis (einschließlich) jährlich wie folgt bestimmt: 120 % * [(HVPI t-15 /HVPI t-27 )-1] p.a. HVPI t-15 : Entspricht dem HVPI-Wert 15 Monate vor dem jeweiligen Zinszahlungstag (zum Beispiel Wert August 2013 für Zinszahlungstag 13. November 2014), wie er von der Feststellungsstelle festgestellt und veröffentlicht wird. HVPI t-27 : Entspricht dem HVPI-Wert 27 Monate vor der jeweiligen Zinszahlungstag (zum Beispiel Wert August 2012 für Kupontermin 13. November 2014), wie er von der Feststellungsstelle festgestellt und veröffentlicht wird.

9 Alle basiswertabhängigen Kuponzahlungen erfolgen jährlich im Nachhinein am , erstmals am (vi) Referenzbörse(n): 24. Allgemeine Regelungen betreffend die Verzinsung und Definitionen: Maximal- und/oder Mindestzinssatz: bis inkl : Mindestzinssatz 0,0 % per annum (Floor) (ii) Festgelegte Zinsperiode(n): (iii) Festgelegte Zinszahlungstage: (iv) Geschäftstagekonvention: (einschließlich) bis (ausschließlich) des folgenden Jahres eines jeden Jahres, erstmals am Folgender-Geschäftstag-Konvention (die Zinsperiode wird nicht angepasst) (v) Maßgebliches Finanzzentrum (-zentren): TARGET (vi) Art und Weise der Bestimmung der Zinsberechnungsbasis: (vii) Berechnungsstelle (falls nicht die in den Emissionsbedingungen genannte Stelle): siehe Punkt 23 Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft (viii) Bildschirmfeststellung: Referenzzinssatz: Zinsfeststellungstag(e): Referenzbanken: Maßgebliche Bildschirmseite: relevanter Markt: (ix) ISDA-Feststellung: Variable Verzinsungsoption:

10 vorbestimmte Laufzeit: Neufeststellungstag: (x) Zusatzvereinbarungen, Regelungen betreffend Rundungen, Stückelung und andere Einzelheiten zur Berechnung von Zinsen, sofern abweichend von den Emissionsbedingungen: 25. Emissionsrendite: (ii) Berechnungsmethode der Emissionsrendite: 26. Sonstige Verzinsungsmodalitäten: RÜCKZAHLUNGSMODALITÄTEN 27. Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Anleiheschuldnerin ( 4(4)): 28. Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Schuldverschreibungsinhaber ( 4(5)): 29. Vorzeitige Rückzahlung ( 4(6)) bei Vorliegen von: Rechtsänderung: (ii) Absicherungs-Störung: (iii) Gestiegene Absicherungs-Kosten: (iv) vorzeitiger Rückzahlungsbetrag: Nennbetrag (v) Zahlungsfrist: 7 Geschäftstage (vi) andere Bestimmungen: 30. Rückzahlungsbetrag: (ii) Maßgebliche Börse / Feststellungsstelle: (iii) Maßgebliche Optionenbörse: Nennbetrag 31. Vorzeitige(r) Rückzahlungsbetrag Nennbetrag

11 (-beträge) bei Kündigungen oder Steuerkündigungen und Methode zu dessen (deren) Berechnung (falls erforderlich oder falls abweichend von 4(3), und wenn Rückzahlung nur an Zinszahlungstagen möglich ist): 32. Rückzahlungswährungen: Euro EUR 33. Weitere Regelungen zur Berechnung des Rückzahlungsbetrages, des Wahlrückzahlungsbetrages, des vorzeitigen Rückzahlungsbetrages, des Tilgungsbetrages, des Strikepreises, zum Beobachtungszeitraum, Startwert und allenfalls zum Verfahren zu dessen Feststellung, Barriere, Feststellungstag, Höchst- und/oder Mindestrückzahlungsbetrag, Mindestlaufzeit, Mindestrestlaufzeit, Bonusbetrag, Bezugsverhältnis, Schlusskurs, Höchstrückzahlungsbetrag, Marktstörungs- und Anpassungsereignisse, Roll-Over und/oder sonstige Details zur Rückzahlung: ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR AKTIENANLEIHEN (CASH-OR-SHARE- SCHULDVERSCHREIBUNGEN) 34. Aktienanleihe (Cash-or-Share- Schuldverschreibung): ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 35. Konsolidierungsbestimmungen: 36. Weitere Bestimmungen: 37. Zusätzliche Information betreffend Besteuerung: ANGABEN ZUR PLATZIERUNG 38. Vertriebsmethode: Nicht syndiziert 39. Falls syndiziert, Namen der Manager: (ii) feste Zusage: (iii) keine feste Zusage/zu den bestmöglichen Bedingungen:

12 40. Intermediäre im Sekundärhandel: Keine (ii) Kursstabilisierender Manager: Sonstige: 41. Stelle(n), die Zeichnungen entgegennimmt/- nehmen: (ii) in Luxemburg: in der Bundesrepublik Deutschland: (iii) in Österreich: Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft 42. Zeitraum für die Zeichnung: Die Schuldverschreibungen werden im Rahmen einer Daueremission laufend platziert. 42a. Angebotsfrist für öffentliche Angebote durch Finanzintermediäre 43. Übernahmevertrag (soweit vorhanden): Ein öffentliches Angebot durch Finanzintermediäre darf bis einschließlich 04. Jänner 2013 erfolgen. (ii) Datum des Übernahmevertrags: Angabe der Hauptmerkmale des Übernahmevertrags: 44. Provisionen: Keine 45. Zuteilungsverfahren: 46. Mindest- und/oder Höchstbetrag der Mindestens eine Schuldverschreibung Zeichnung: 47. Verfahren zur Meldung zugeteilter Beträge: 48. Kategorien potenzieller Investoren: 49. Informationen zu der Art und Weise und des Termins der Offenlegung der Ergebnisse des Angebots: 50. Falls nicht syndiziert, Name des Plazeurs: Raiffeisenlandesbank Oberösterreich

13 Aktiengesellschaft 51. Zusätzliche Verkaufsbeschränkungen: 52. Informationen von Seiten Dritter ANGABEN ZUR ABWICKLUNG 53. ISIN: AT0000A0XHG4 54. Common Code: 55. Wertpapierkennnummer: 56. Eigenverwahrung/Fremdverwahrung: Fremdverwahrung (ii) Clearing-System(e): Oesterreichische Kontrollbank AG und jeder Rechtsnachfolger 57. Lieferung: Lieferung gegen Zahlung 58. Weitere Zahlstelle(n) (soweit vorhanden): 59. Website für Veröffentlichungen: Menüpunkt Treasury/Wertpapiere Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft als Anleiheschuldnerin ANNEXE: - Konsolidierte Bedingungen

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