Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland/ Gesetz zur Regelung der Sterbebegleitung
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- Matilde Böhler
- vor 8 Jahren
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1 Newsletter Nr. 29, Liebe Mitbürger, liebe Mitbürgerinnen, In dieser Woche befassen wir uns mit den Gesetzesentwürfen zur Suizidbeihilfe. Wie ich aus zahlreichen Zuschriften weiß, ist dies ein Thema, dass die Menschen sehr bewegt. Jeder von uns hat Sorgen, wenn nicht gar Ängste, wenn er an das Ende des Lebens denkt. Wir haben den schwerstkranken Patienten vor Augen, der in seiner Not nicht mehr weiterweiß, oder in einem solchen Grad Schmerzen empfindet, dass ihm der Tod als Erlösung erscheint. Zahlreiche Zuschriften berichten mir aber auch von älteren Menschen, die meinen, zu diesem letzten Mittel greifen zu müssen, weil sie ihren Angehörigen nicht zur Last fallen möchten. Wir befassen uns nicht zuletzt deswegen auf Gesetzesebene mit diesem Thema, weil wir unbedingt verhindern wollen, dass alte und/oder kranke Menschen den Druck empfinden, ihr Leben beenden zu müssen oder gar das Sterben eines Menschen zur Geschäftsgrundlage für andere wird. Die vorliegenden Gesetzesentwürfe wurden ohne Fraktionszwang abgestimmt, weil es sich hier um eine Gewissensentscheidung handelt. Schließlich gibt es hier einen schmalen Grat der Abgrenzung zwischen der Verantwortung für menschliches Leben - auch für Ärzte, die Krankheit und das Ende des Lebens betreuen- und auf der anderen Seite der individuellen Entscheidung des Einzelnen über den eigenen Tod. Dabei wollen wir Autonomie so gut wie möglich erhalten. Am besten funktioniert dies allerdings über den Weg der Patientenverfügung, mit der jeder rechtzeitig Vorsorge treffen kann und sollte. Herzlichst, Ihre Antje Lezius MdB Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland/ Gesetz zur Regelung der Sterbebegleitung In zweiter und dritter Lesung haben wir das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung beschlossen. Im Mittelpunkt dieses Gesetzes steht die Stärkung der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender in ihrer letzten Lebensphase. Hierzu sind Maßnahmen sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der sozialen Pflegeversicherung vorgesehen. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen konnten Verbesserungen für die Hospiz- und Palliativversorgung aufgenommen werden. Zum Beispiel erhalten Kinderhospize künftig eine eigene 1
2 Rahmenvereinbarung, um die besonderen Interessen sterbender Kinder besser berücksichtigen zu können. In Krankenhäusern, die keine eigene Palliativstation haben, wird eine Finanzierungsgrundlage für multiprofessionelle Teams geschaffen, die schwerstkranke und sterbende Menschen zusätzlich zur allgemeinen Krankenhausversorgung begleiten. Ebenfalls haben wir die lange diskutierten Regelungen zur Sterbebegleitung verabschiedet. Zur Debatte standen mehrere fraktionsübergreifende Gruppenentwürfe, die sich mit der Frage befassten, ob Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt werden soll. Dabei ging es um die Frage, ob der Wunsch nach Beihilfe unter das Selbstbestimmungsrecht fallen kann. Ich bin der Überzeugung, dass es human ist, anderen Menschen in ihrer Not beizustehen, sie zu pflegen und ihre Schmerzen zu lindern. Mit dem Fortschritt der Palliativmedizin gibt es eine Vielzahl von Hilfen, die Schmerzen weitestgehend zu reduzieren. Unter diesen Umständen können Patienten wirklich selbst entscheiden, ob sie bestimmte Behandlungsmethoden oder Medikamente wünschen oder diese ablehnen und damit einen natürlichen Tod herbeiführen. Was wir aber nicht wollen, ist, dass ein todkranker Mensch sich in Hinblick auf eine aufwendige und kostenintensive Lebenserhaltung dem Druck der Rechtfertigung gegenüber der Gesellschaft und gegebenenfalls sogar Verwandten ausgesetzt sieht, weiterzuleben zu wollen. Deswegen hatte ich mich für die Unterstützung des Antrags meines Kollegen Prof. Dr. Patrick Sensburg entschieden. Einigung der Koalition zur Begrenzung der Flüchtlingszahlen Mit der gestrigen Einigung haben sich die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen von CDU/ CSU und SPD über wichtige Maßnahmen zur Herausforderung der Flüchtlingsbewegung geeinigt. Folgende Punkte sind Gegenstand der Regelung: Das Asylverfahren wird durch die Schaffung eines Flüchtlingsausweises verbessert und beschleunigt. So ist die jederzeitige eindeutige Identifizierung der Flüchtlinge möglich, die mit Hilfe dieses Ausweises sowohl ihren Asylantrag stellen als auch weitere Leistungen beantragen können. In Anlehnung an das Flughafenverfahren wird für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive das Verwaltungsverfahren innerhalb einer Woche und das Rechtsmittelverfahren innerhalb von zwei Wochen durchgeführt. Über die Schaffung von drei bis fünf zentralen Registrierzentren hinaus wird auch die Residenzpflicht verschärft: ein Verstoß hat des Wegfall des Leistungsanspruches sowie das Ruhen des Asylantrages zur Folge. Um die momentan akute Situation besser bewältigen zu können wird der Familiennachzug durch eine zweijährige Aussetzung begrenzt. Für Menschen, die dauerhaft in Deutschland bleiben, soll jedoch eine rasche Integration durch das schnelle Erlernen der deutschen Sprache sowie die Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Der Bund wird darüber hinaus eine Clearingstelle einrichten, die in ständigem Kontakt mit den Botschaften der Herkunftsländer steht. Nötige Papiere für abgelehnte Asylbewerber können so beschafft werden. Gleiches gilt für eine Vereinbarung der Bundesregierung mit sechs Staaten des westlichen Balkans über Ersatz-Papiere. Zur Sicherung der Außengrenzen muss das europäische Recht weiterentwickelt werden, um die Schwächen des Dublin-Systems zu überwinden. Konkret werden illegale Schleusungen weiterhin bekämpft. Die Bundesregierung setzt die Gespräche mit den Nachbarstaaten über eine gerechte Lastenverteilung fort. Ich halte die Einigung für einen großen Schritt hin zu einer Bewältigung der aktuellen Situation. Dies ist auch ein klares Signal an die Länder und Kommunen, dass wir diese Situation gemeinsam angehen und gemeinsam meistern werden, beispielsweise durch die drastische Beschleunigung des Asylverfahrens. Dabei ist die Handschrift der Union klar erkennbar, dennoch freue ich mich über parteilichen Konsens, der dem Ernst der Lage gerecht wird. 2
3 Mit dem Kompromiss hat die Regierungskoalition Verantwortungsbewusstsein und Handlungsfähigkeit bewiesen. Ich gehe nun davon aus, dass die getroffenen Regelungen schnell auch von der Landesregierung in Rheinland-Pfalz mitgetragen und schnellstmöglich umgesetzt werden, dazu gehört auch die konsequente Abschiebung abgelehnter Asylbewerber. Aus dem Wahlkreis: Besuch in der Flüchtlingseinrichtung am Römerkastell Bad Kreuznach In der vergangenen Woche besuchte ich die Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände des Gymnasiums am Römerkastell in Bad Kreuznach. Die von den Maltesern betriebene Einrichtung dient seit dem 19. September als Unterkunft für bis zu 200 Menschen. Die in zahlreichen Einsätzen erprobten Kräfte haben einen großen Erfahrungsschatz hinsichtlich der Einrichtung von Notunterkünften. Gerade auch in Hinblick auf den bevorstehenden Winter ist es wichtig, wetterfeste Unterkünfte bereitstellen zu können. Ich finde es dennoch beeindruckend, wie in dieser Notsituation Hilfe effizient und menschenwürdig organisiert wird und habe allen Unterstützern und Helfern meinen herzlichsten Dank ausgesprochen. Besonders wichtig wird es mittelfristig sein, auch die Qualifikationen der Bewohner festzustellen, um sie so schnell wie möglich auch in den Arbeitsmarkt integrieren zu können Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 Die Bewältigung von Aufgaben im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern stellt eine große nationale und europäische Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund sind in den kommenden Jahren erhebliche finanzielle Anstrengungen notwendig, um Länder und Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Am 24. September 2015 haben sich Bund und Länder über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen verständigt. Danach sollen die Länder und Kommunen im Jahr 2015 insgesamt in Höhe von 2 Milliarden Euro entlastet werden. Die bisher vorgesehene Entlastung wird daher um 1 Milliarde Euro erhöht. Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2015 spiegelt die in gleicher Höhe abgesenkten Steuereinnahmen wider. Zudem wird die haushaltsrechtliche Ermächtigung für die Bildung einer Rücklage zur Finanzierung von Belastungen des Bundes im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen geschaffen, die durch die strukturelle, dauerhafte und dynamische Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder und Kommunen und durch die Aufwendungen im Bundesbereich entstehen. Der Rücklage werden 5 Milliarden Euro zugeführt. Wie der Bundeshaushalt 2015 ist auch dieser Nachtragshaushalt ohne neue Schulden ausgeglichen. 3
4 Aus dem Wahlkreis: Naheland Tourismustag Gemeinsam für die Schönheiten unseres Nahelandes: Antje Lezius MdB mit Dr. Matthias Schneider (li.), Franz-Josef Diel (re.) und Vertretern der heimischen Tourismusbranche Bereits zum dritten Mal fand am vergangenen Donnerstag der Naheland Tourismustag statt. Die Naheland-Touristik organisierte den Branchentreff in der Messe Idar-Oberstein. Tourismus unterliegt den permanenten Veränderungen des Marktes, beispielsweise durch die Beeinflussung der Tourismusschwerpunkte durch regionale Entwicklungen. Der Tourismustag 2015 widmet sich diesem Thema mit Focus auf das Zielgruppenmanagement sowie den Anforderungen an ein erfolgreiches Marketing. Viele Vertreter aus der Kommunalpolitik und des heimischen Tourismussektors waren vor Ort, so auch Dr. Matthias Schneider, Landrat von Birkenfeld und Franz-Josef Diel, Landrat von Bad Kreuznach. Unsere Heimat hat in Sachen regionale Produkte und Tourismus viel zu bieten, das müssen wir aber auch zeigen. Eine gemeinsame Vermarktung ist sehr wichtig. Hier wünsche ich mir deutlich mehr Unterstützung durch das Land, z.b. durch Beteiligung bei der Grünen Woche in Berlin - nicht zuletzt der weltgrößten Messe für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau. 4
5 Gesetz zur Reform der Struktur der Krankenhausversorgung Mit diesem Gesetz, das auf mehr Behandlungsqualität und Versorgungssicherheit in Krankenhäusern zielt, legen wir die Eckpunkte einer umfassenden Krankenhausreform fest. Der Entwurf der Bundesregierung für ein Krankenhausstrukturgesetz sieht unter anderem ein Pflegestellen- Förderprogramm vor, das bis zu 660 Millionen Euro von , danach bis zu 330 Millionen Euro jährlich umfassen soll. Weiterhin wird der Versorgungszuschlag ab 2017 durch einen Pflegezuschlag mit einem Volumen von 500 Millionen Euro pro Jahr ersetzt. Außerdem sollen der Mehrerlösausgleich und der Mehrleistungsabschlag auf stationäre Krankenhausleistungen von Akutkliniken sowie psychiatrischen Häusern zur Entlastung der Krankenhäuser keine Anwendung finden, soweit die Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz getragen werden. Darüber werden Maßnahmen zur Verbesserung der Notfallversorgung in bzw. an Krankenhäusern getroffen. Auch wird die Versorgungslücke für Versicherte mit einer schweren Krankheit, die nicht mehr krankenhausbehandlungsbedürftig und nicht pflegebedürftig sind, durch leistungsrechtliche Regelung geschlossen. Aus dem Wahlkreis: Naheländer erkunden die Bundeshauptstadt Bei ungewöhnlichem, herbstlichem Sonnenschein konnte ich erneut 50 Bürger aus Birkenfeld und Bad Kreuznach in Berlin begrüßen. Meine Gäste kamen zu einer der regelmäßigen 4-tägigen politischen Bildungsreisen in die Bundeshauptstadt. Ich freue mich über den regen Zuspruch an den Fahrten. Dies zeigt mir das anhaltende Interesse an der Bundespolitik und ist für mich das beste Mittel gegen allgemeine Politikverdrossenheit. Die Besucher absolvierten ein vielseitiges Programm, bereitgestellt und finanziert durch das Bundespresseamt. Kulturelles stand dabei ebenso auf dem Tagesplan wie Politisches und die reichhaltige Geschichte Deutschlands. Im Bundestag diskutierten meine Gäste mit mir aktuelle Themen wie Flüchtlinge, Inklusion oder auch die Selbstdarstellung der Region und der heimischen Produkte wie dem Nahewein. Neben dem Bundesverteidigungsministerium besuchten die Teilnehmer auch das Haus der Wannseekonferenz und informierten sich an historischem Ort von der Vorgeschichte und der Durchführung des Holocaust. Beim Punkt, dass viele Juden vor dem Nazi-Regime fliehen wollten, aber keine Aufnahme in andere Länder fanden, entdeckte mancher Besucher eine Parallele zur heutigen Situation. Wenn die Leute viel erlebt und mit vielen unterschiedlichen Eindrücken, ob faszinierenden, nachdenklichen oder einfach nur schönen, wieder nach Hause fahren, ist das Ziel der Fahrt erreicht. Ich freue mich jetzt schon auf meine nächste Besuchergruppe im Dezember. 5
6 Die Besucher von der Nahe mit Antje Lezius MdB auf der Terrasse des Reichstagsgebäudes Diesen Newsletter können Sie unter oder unter abonnieren. Weitere Informationen erhalten Sie dort und unter 030/ Wenn Sie den Newsletter nicht mehr beziehen möchten, richten Sie bitte eine kurze mail an: 6
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