Dr. jur. Hans-Martin Käser PATIENTENVERFÜGUNG VORSORGEVOLLMACHT UND LIONS CLUB HEIMSHEIM GRAF EBERHARD. Dienstag, 17. April :30 UHR

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1 LIONS CLUB HEIMSHEIM GRAF EBERHARD Schleglerschloss Heimsheim, Rittersaal Dienstag, 17. April :30 UHR Dr. jur. Hans-Martin Käser Kanzlei Dr. Käser, Stuttgart PATIENTENVERFÜGUNG UND VORSORGEVOLLMACHT

2 Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Kanzlei Dr.Käser kompetent integer erfolgreich Lions Club Heimsheim Graf Eberhard

3 Vorsorgeverfügungen A B C D E F G H I J Überblick General- und Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Mutmaßliche Einwilligung Betreuungsverfügung Geschäftsfähigkeit Einwilligungsfähigkeit (Natürliche) Willensbildung Empfehlungen für Arzt und Pfleger/in Beteiligung Betreuungsgericht

4 A Überblick 1. General- und Vorsorgevollmacht Regelung Vermögens und Personensorge 2. Patientenverfügung Medizinische (Nicht-) Behandlung, Palliativ-Medizin 3. Betreuungsverfügung Auswahl des Betreuers Vorgaben für Betreuung

5 B General- und Vorsorgevollmacht 1. Zweck: a. Vermeidung Betreuung b. Handlungsfähigkeit im Notfall 2. Voraussetzungen: a. Geschäftsfähigkeit b. Volljährigkeit c. Einhaltung Formvorschriften d. Kein Widerruf

6 B General- und Vorsorgevollmacht 3. Formvorschriften: a. Generalvollmacht (= Vermögenssorge) - grds. formlos, 167 II BGB - Grundstücksgeschäfte notariell, 29 GBO b. Personensorge - Freiheitsentziehende Maßnahmen (Klinik-/Heimunterbringung, Fixierung) - Heilbehandlung, Behandlungsabbruch - Schriftform, 1901 a, 1904, 1906 BGB c. Insgesamt notarielle Form empfohlen, da: - größere Akzeptanz - Äußerung zur Geschäftsfähigkeit

7 B General- und Vorsorgevollmacht 4. Geltungsdauer: Beginn: grundsätzlich sofort Ende: je nach Zweck Geltung über den Tod hinaus, 168 BGB - Personensorge endet; Vermögenssorge zweifelhaft - Klarstellung in Vollmacht! - Widerruf: selbst, Erbe, anderer Bevollmächtigter

8 B General- und Vorsorgevollmacht 5. Sicherungsmittel: a. Wirksam erst mit Aushändigung notarieller Ausfertigung b. 4-Augen-Prinzip (Doppelvollmacht) Vorteil: gegenseitige Kontrolle Nachteile: Schwerfälligkeit Abstimmungserfordernis Wettlauf gegenseitiger Widerruf c. Vorsorgefall als aufschiebende Bedingung d. Beschränkung im Innenverhältnis e. Kontrollbetreuung nach 1896 III BGB

9 C Patientenverfügung 1. Gesetzliche Regelung 1901 a BGB: Seit gesetzlich geregelt 2. Zweck: a. Selbstbestimmtes menschenwürdiges Sterben b. Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen c. Palleativmedizin

10 C Patientenverfügung 3. Voraussetzungen 1901 a I BGB: a. Schriftform b. Einwilligungsfähiger Volljähriger c. Keine Willensmängel (Druck von außen, Irrtum) d. Konkrete Behandlungsregelung für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit e. Aktualität

11 C Patientenverfügung 4. Inhalt: a. Verbot ärztlicher Eingriffe (z.b. künstliche Ernährung,künstliche Beatmung, Operationen) b. Lebensverkürzende Medikamente/Opiate 5. Grenzen: a. Keine aktive Sterbehilfe b. Grundversorgung bleibt (z.b. Waschen, Durstgefühl lindern)

12 C Patientenverfügung 6. Aktualität: a. Abweichen nur bei konkreten Anhaltspunkten für Willensänderung b. Abweichungsgründe dokumentieren!

13 C Patientenverfügung 7. Empfohlener Inhalt Patientenverfügung zur Ermittlung Aktualität und mutmaßlicher Wille: a. Schilderung Beweggründe b. Schilderung Wertvorstellungen c. Schilderung gewünschter/unerwünschter Maßnahmen d. Benennung Vertrauensperson e. Erstellungsdatum und ort f. Bestätigung alle 2 Jahre

14 D Mutmaßliche Einwilligung Handeln nach mutmaßlichem Willen Patient 1. Wenn: a. Keine Patientenverfügung b. Fehlende Aktualität Patientenverfügung c. Unwirksame Patientenverfügung 2. Dann: a. Betreuer/ Bevollmächtigter ermittelt mutmaßlichen Willen b. Betreuer ermittelt mit Arzt weiteres Vorgehen 1901 b BGB c. bei Uneinigkeit entscheidet Betreuungsgericht d. Negativtest, dass Verfügung wirksam??

15 D Mutmaßliche Einwilligung 3. Ermittlung durch: a. Äußerungen in unwirksamer Patientenverfügung b. Äußerungen in früheren Aufzeichnungen c. Krankheitsgeschichte d. Gespräche mit Verwandten/ Vertrauten

16 E Betreuungsverfügung 1. Inhalt: a. Nennung des Betreuers b. Vorgaben für Betreuung, z.b. - Wohnsitz Betreuter 1901 III BGB - Vorgaben zur Vermögens/ Personensorge - was Inhalt Patientenverfügung sein könnte 2. Unterschied Vorsorgevollmacht: a. gerichtliche Kontrolle (Rechenschaftsbericht) b. erst gültig im Vorsorgefall

17 E Betreuungsverfügung 3. Voraussetzungen: a. Formfrei, Schriftform empfohlen b. gültig, selbst wenn Geschäftsfähigkeit zweifelhaft, Mindestmaß: eigene Willensbildung und äußerung c. Kein Heimpersonal als Betreuer 4. Bindungswirkung 1897 IV BGB: a. Vorschläge zur Person für Gericht grundsätzlich bindend Grenze: Wohl des Betreuten b. Betreuungsanweisungen sind für Betreuer bindend

18 F Geschäftsfähigkeit 1. Geschäftsfähigkeit: relevant für Vollmachtserteilung 2. Einwilligungsfähigkeit relevant für Patientenverfügung 3. (Natürliche) Willensbildung relevant für Betreuungsverfügung

19 F Geschäftsfähigkeit 1. Voraussetzungen: a. Erkennen der Konsequenzen des eigenen Verhaltens und Fähigkeit, dieses daran anzurichten b. erkennen der Bedeutung und Reichweite von Verfügungen c. Fähigkeit zu Abstrahieren, Zusammenhänge zu überblicken und Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden d. Fähigkeit zum Verarbeiten aktueller Informationen e. Keine Fremdbestimmung/ Suggestibilität f. Gedächtnis: räumliche und zeitliche Orientierung, persönliche Geschichte g. Wertorientierung

20 F Geschäftsfähigkeit 2. Merkmale fehlender Geschäftsfähigkeit: a. Zeitliche und räumliche Desorientierung b. Vergesslichkeit c. Zerfahrenheit/ Ideenflucht d. Persönlichkeitsveränderung e. Suggestibilität f. Missachten der sozialadäquaten Distanz g. Übersteigerte Dankbarkeit h. Übersteigertes Misstrauen (Diebstahlsphantasien)

21 F Geschäftsfähigkeit 3. Tests zur Geschäftsfähigkeit: a. Mini-Mental-Stutstest (MMSE) - 7er Reihe - Aufenthaltsraum, Datum - Arbeitsanweisung b. Uhren-Zeichen-Test c. DEMTECT-Test - Zahlenfolgen rückwärts - Zahlen ausschreiben - Wiederholung Begriffe - schnelle Durchführung (8-10 min)

22 F Geschäftsfähigkeit Wie weit wären Sie gekommen?

23 G Einwilligungsfähigkeit 1. Voraussetzungen: a. weniger als Geschäftsfähigkeit b. Wer Art, Bedeutung und Tragweite (Risiken) der ärztlichen Maßnahmen erfassen kann (BGH NJW 1972, 3535) Bezug: Medizinische Eingriffe, nicht Vermögen Maßstab: 14- bis 16jähriger c. Einzelfallentscheidung je nach Art und Schwere des Eingriffs d. Ärztliche Dokumentation, warum Einwilligungsfähigkeit (nicht) vorliegt

24 H (Natürliche) Willensbildung Voraussetzungen: a. Fähigkeit, Willen zu bilden und zu äußern b. Willensbildung muss frei von Einflüssen Dritter sein

25 I Empfehlungen für Arzt und Pfleger 1. Allgemeine Grundsätze: a. Aktueller Patientenwille alleiniger Maßstab b. Ist Wille nicht feststellbar: mutmaßlicher Wille c. Im Zweifel Lebenserhaltung d. Keine aktive Sterbehilfe

26 I Empfehlungen für Arzt und Pfleger 2. Freiheitsentziehende Maßnahmen a. Zulässigkeit - Freiheitsentziehung zum Wohl Betroffener erforderlich - schriftliche Einwilligung Betroffener oder - Entscheidung Betreuungsgericht, 1906 BGB - Zuständiges Betreuungsgericht 37 LFGG: Amtsgericht am Aufenthaltsort Betroffener Anträge nur schiftlich Betreuungsgericht AG Stuttgart ( )

27 I Empfehlungen für Arzt und Pfleger b. Ausnahmen von Einwilligungserfordernis: - Eigen/Fremdgefährdung (Genehmigung nachholen!) - Bewegungen können nicht mehr willentlich koordiniert werden - Dokumentation Attest

28 I Empfehlungen für Arzt und Pfleger c. Sanktionen wenn zu Unrecht angeordnet - ggf. als Freiheitsberaubung strafbar 269 StGB - ggf. Schadensersatzansprüche 823 BGB - ggf. Körperverletzung 223 StGB wenn pflichtwidrig unterlassen: - ggf. Körperverletzung 223 StGB - ggf. Schadensersatzansprüche 823 BGB - ggf. unterlassene Hilfeleistung 323 c StGB

29 3. Abschalten von Geräten a. Zulässigkeit I Empfehlungen für Arzt und Pfleger - Patientenwille entscheidet - Einwilligungsunfähig: - frühere Willensäußerung wirkt fort - liegt wirksame und eindeutige Patientenverfügung vor, ist diese maßgeblich - keine (wirksame) o. unklare Patientenverfügung: Arzt und Betreuer entscheiden nach mutmaßlichem Willen; bei Uneinigkeit: Betreuungsgericht 1904, 1906 BGB, am Aufenthaltsort Betroffener: Amtsgericht Stuttgart

30 I Empfehlungen für Arzt und Pfleger b. Sanktionen Keine Abschaltung, obwohl gewollt: - ggf. als Körperverletzung strafbar, 223 StGB ggf. Schadensersatzansprüche 823 BGB - Schmerzensgeld, Anspruch ist vererblich - Schmerzensgeld Angehörige/ Schockschaden? Abschaltung, obwohl nicht gewollt: - ggf. als fahrlässige Tötung 222 StGB strafbar

31 I Empfehlungen für Arzt und Pfleger 4. Palleativmedizin/Verabreichung von Opiaten: Schmerzstillende Medikamente verkürzen Leben a. Nach einhelliger Meinung straffrei Begründung unterschiedlich: - bereits keine Tötung - Tötung gerechtfertigt b. Unterlassen von Schmerzlinderung ggf. strafbar - Körperverletzung 223 StGB - unterlassene Hilfeleistung 323c StGB

32 I Empfehlungen für Arzt und Pfleger 5. Verbindlichkeit Patientenverfügung bei Demenz: Dementer äußert gegen Patientenverfügung Wille, weiterzuleben a. Gerichtlich nicht geklärt b. Jedenfalls Patientenverfügung verbindlich, wenn: - Demenz so weit fortgeschritten, dass keine Willensbildung und Willensäußerung mehr möglich ist - Ausdrückliche Regelung Demenz in Patientenverfügung

33 I Empfehlungen für Arzt und Pfleger c. Ansonsten - Gutachterliche Klärung Einsichtsfähigkeit - Klärung mutmaßlicher Wille: - Gespräch zwischen Arzt und Betreuer - Betreuungsgericht bei Uneinigkeit - Gründe für Entscheidung dokumentieren!

34 J Beteiligung Betreuungsgericht 1. Zweifel an Wirksamkeit Vollmacht/Verfügung a. Formmängel b. Fehlende Geschäfts-/ Einwilligungsfähigkeit bei Erteilung c. Interesse Bevollmächtiger/Betreuter im Widerspruch 2. Zweifel an Inhalt Verfügung: a. Unklare Formulierungen in Patientenverfügung b. Aktualität Patientenverfügung unklar c. Ausnahme: Übereinstimmung Meinung Arzt und Betreuer über mutmaßlichen Willen

35 J Beteiligung Betreuungsgericht 3. Maßnahmen besonderer Intensität a. Besonders gefährliche Eingriffe oder Medikamente, 1904 II BGB: Beteiligung Betreuungsgericht erforderlich Ausnahme: Übereinstimmung Meinung Arzt und Betreuer über mutmaßlichen Willen b. Freiheitsentziehende Maßnahmen 1906 BGB: Beteiligung Betreuungsgericht erforderlich

36 Dr. Hans-Martin Käser Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Interesse! Kompetent Integer Erfolgreich We serve Tel. 0711/ Tel /2346

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