Internationale Arbeitnehmerentsendungen nach USA
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- Kora Schwarz
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1 Internationale Arbeitnehmerentsendungen nach USA Select USA, Düsseldorf, 14. Mai 2014 Rechtsanwalt Klaus Strohner, optegra GmbH & Co. KG 14. Mai 2014 Seite 1
2 Internat. MA-Einsätze - Vor, während und nach einer Arbeitnehmerentsendung nach USA PreExpat Expat ReExpat Abstimmung Arbeitsvertragliche der Pr Regelungen ü fungsplanung des und von Auslandseinsatzes Pr ü fungs - Schwerpunkten mit Entsenderichtlinien Wfa Aufnahme Gehaltskalkulation von besonderen Pr Arbeitsvertragsgestaltung ü fungsgegen - st ä nden in Absprache mit Sozialversicherung Ihnen Mehrj ä hriger Risikoabsicherung Pr ü fungsplan Beschaffung notwendiger Dokumente Interkulturelle Aspekte» Sprache» Kultur» Straßenverkehr» Benimmregeln IT Steuerliche - Ordnungsm Pflichten äß ig - keitspr ü fung» Entsendestaat USA Test von Kontrollen in den» Heimatstaat kritischen Gesch Deutschland ä ftsprozessen Einzelfallpr ü fungen Sozialversicherungsrechtliche Pflichten Analytische Pr ü fungshandlungen» Entsendestaat USA» Heimatstaat Deutschland Pr Arbeitsvertragliche ü fungsbericht Regelungen Darstellung von Art und Wiedereingliederung Umfang der Pr in ü fungshandlungen das inländische Erl Unternehmen ä uterung der Bilanzierungs - Grundlagen Sozialversicherungsrechtliche Fragen Pr ä sentation der Pr Betriebliche ü fungsergebnisse vor Altersvorsorge den Gremien 14. Mai 2014 Seite 2
3 Zentraler Auslandstätigkeitskoordinator Zentraler Auslandstätigkeitskoordinator (ZAK) Koordinierung aller Aktivitäten vor, während und nach einer Entsendung nach USA» Zak Steuern, Zak Personal» ZAK hat Kenntnis von wesentlichen betrieblichen Regelungen (Entsende-Richtlinie etc.) und verfügt über die wichtigsten Informationen der Entsendung» ZAK macht Ist-Analyse Vorschau Inland Ausland Steuerliche Betreuung im Inland/Ausland» ZAK erledigt die Nachbereitung persönlicher und steuerlicher Fragen nach der Entsendung 14. Mai 2014 Seite 3
4 Ansprechpartner 14. Mai 2014 Seite 4
5 Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Strohner Klaus Strohner Rechtsanwalt - Partner optegra GmbH & Co. KG Universitätsstraße 71 D Köln Tel.: +49 [221] Fax: +49 [221] k.strohner@optegra.de Ausbildung Jurastudium an den Universitäten Heidelberg, Lausanne und Köln Rechtsanwalt Erfahrung Klaus Strohner leitet bei optegra GmbH & Co. KG seit 2012 als Partner das Geschäftsfeld Lohnsteuer Beruflicher Werdegang Bundesverband der Deutschen Industrie Mannemann AG / Atecs Mannesmann AG WTS AG PwC AG Ab 2012 Partner bei optegra GmbH & Co. KG 14. Mai 2014 Seite 5 Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung mittelständischer und großer Unternehmen in allen steuerlichen Fragen rund um die Personalwirtschaft Branchenexpertise Verbrauchsgüterindustrie Maschinen- und Anlagenbau Automobilindustrie Handel Banken Versicherungen Telekommunikation Medien Öffentliche Unternehmen Touristik
6 Kontaktdaten optegra GmbH & Co. KG Universitätsstraße 71 D Köln Telefon +49 [221] Telefax +49 [221] Niederlassung München Romanstraße 35 D München info@optegra.de optegra GmbH & Co. KG Hinweise zu dieser Präsentation:» Die im Rahmen dieser Präsentation zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits.» Diese Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten gesetzlichen Bestimmungen und die hierzu ergangene Rechtsprechung wieder.» Diese Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums dieser Präsentation. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Gesetzen, der Interpretation von Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können eine Fortschreibung dieser Präsentation erforderlich machen.» Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, diese Präsentation auf Grund einer Änderung der zu Grunde Liegenden Fakten bzw. Annahmen oder Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben.» Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Information aus dieser Präsentation gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten. Die Weitergabe und Vervielfältigung dieser Unterlage ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet. 14. Mai 2014 Seite 6
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