Moderne Antriebe versus alte Rechtsnormen E-Mobilität im Steuerrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Moderne Antriebe versus alte Rechtsnormen E-Mobilität im Steuerrecht"

Transkript

1 Moderne Antriebe versus alte Rechtsnormen E-Mobilität im Steuerrecht 17. Stadtlohner Rechts- und Steuertag Referent: Tim Slaba, LL.M., Steuerberater

2 Vorsteuerabzug beim Laden zu Hause? Sie sind selbständig, haben sich für ein E-Auto entschieden und laden das Fahrzeug abends zu Hause an der heimischen Steckdose. Können Sie aus der Stromrechnung anteilige Vorsteuer ziehen? Kommt darauf an in welcher Rechtsform Sie das Unternehmen betreiben. Warum? Sie benötigen zum Vorsteuerabzug eine ordnungsgemäße Rechnung i. S. v. 14 ff. UStG ( Rechnungsempfänger muss stimmen) Einzelunternehmen GmbH & Co. KG/ GmbH/GbR/oHG ja. Es gibt nur 1 Unternehmen im Sinne des UStG, (ggf. Stromrechnung auf Eheleute ausgestellt?) nur, wenn gesonderter Zähler installiert ist und die Rechnung vom Versorger an die Gesellschaft geschrieben wird 2

3 Vorsteuerabzug beim Laden zu Hause? Weiterberechnung an richtigen Rechnungsempfänger möglich? Prinzipiell ja. Einnahmeerzielungsabsicht reicht im UStG Aber: umsatzsteuerliche Registrierung Abgabe von Voranmeldungen 3

4 Fallbeispiel mit eigener PV-Anlage Ein selbständiger Handelsvertreter, Eigentümer eines EFH und einer PV-Anlage auf dem Dach (vergütet wird nur die tatsächliche Einspeisung) plant die Anschaffung eines E-Autos. Er fragt sich: Wie werden die Kosten für das Laden des Fahrzeugs behandelt, wenn ich den Strom vom Dach nutze? Und was mache ich mit der Umsatzsteuer? 4

5 Fallbeispiel mit eigener PV-Anlage Unterscheidung zwischen Betriebsvermögen (Ertragsteuer) und Unternehmensvermögen (Umsatzsteuer) Es liegen bislang ertragsteuerlich zwei Gewerbebetriebe vor a) Handelsvertretung b) PV-Anlage Umsatzsteuerlich gibt es nur ein Unternehmen 5

6 Fallbeispiel mit eigener PV-Anlage Haben Sie sich schon mal gefragt: Handelt es sich beim privaten Verbrauch von Strom eigentlich um die private Nutzung der PV-Anlage oder um die Entnahme von Strom? Ist der private Verbrauch von Strom eine unentgeltliche Wertabgabe, die einer Lieferung gleichgestellt ist oder die Verwendung eines unternehmerischen Gegenstandes für Zwecke außerhalb des Unternehmens? Warum könnte das wichtig sein? 6

7 Ertragsteuer Auch die private Nutzung betrieblicher Vermögensgegenstände ist ertragsteuerlich eine Entnahme nach 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG, die aber nicht mit dem Teilwert zu bewerten ist (BFH Urteil vom , X R 1/92, BStBl II 1994, 353) Die Bewertung erfolgt mit dem durch diese Entnahme verursachten Aufwand (BFH Urteil vom , GrS 2/86, BStBl II 1988, 348) verursachter Aufwand = tatsächlichen Selbstkosten (H 6.12 EStH "Nutzungen") Musterbeispiel: PKW mit Fahrtenbuchmethode 7

8 Ertragsteuer Die PV-Anlage produziert Strom und den kann man liefern Daher ist der private Verbrauch eine Entnahme von Strom. Somit grundsätzliche Bewertung zum Teilwert nach 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG Teilwertvermutung: Wiederbeschaffungskosten (H 6.7 EStH "Teilwertvermutungen") hier also wohl: Herstellungskosten / Selbstkosten 8

9 Umsatzsteuer Das UStG verwendet den Begriff unentgeltliche Wertabgaben Bemessungsgrundlage für die Bewertung: bei unentgeltlichen Wertabgaben, die Lieferungen gleichgestellt sind ( 3 Abs. 1b, 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG): Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten für den Gegenstand oder für einen gleichartigen Gegenstand, mangels Einkaufspreis nach den Selbstkosten. Diese sind i. d. R. höher als die Herstellungskosten!!! bei unentgeltlichen Wertabgaben in Form sonstiger Leistungen ( 3 Abs. 9a, 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG): nach den bei der Ausführung dieser Umsätze entstandenen 9 Ausgaben (=Herstellungskosten)

10 Zurück zu unserem Fall: Ertragsteuer 1. Betriebsausgaben innerhalb der Gewinnermittlung der PV-Anlage AfA 2.000,00 Versicherung 100,00 Zinsen 300,00 Summe netto: 2.400,00 Entnahmen für privaten Bedarf sowie für betriebsfremde Zwecke ( 4 Abs. 1 S. 2 EStG) müssen mit dem Teilwert ( 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) angesetzt werden. 10

11 Zurück zu unserem Fall: Ertragsteuer Teilwertvermutung: Wiederbeschaffungskosten = Herstellungskosten davon privat 60,00% 1.440,00 davon Ladung KFZ 30,00% 720,00 davon Einspeisung 10,00% 240,00 Fazit: Erhöhung der Betriebseinnahmen um 720 netto 11

12 Zurück zu unserem Fall: Ertragsteuer 2. Betriebsausgaben innerhalb der Gewinnermittlung der Handelsvertretung Leasing 6.000,00 Versicherung 800,00 KFZ-Steuer 190,00 KFZ-Reparatur 1.000,00 KFZ-Betriebskosten 720,00 Summe netto: 8.710,00 12

13 Zurück zu unserem Fall: Umsatzsteuer Umsatzsteuerlich kein Problem, da es sich nur um 1 Unternehmen handelt allgemeiner Hinweis: Zu begrüßen wäre eine separate Verbrauchserfassung für die KFZ- Ladungen, um den Anteil auch wirklich bestimmen zu können. 13

14 Abwandlung 1 Versicherungsvertreter oder Arzt mit nur steuerfreien Umsätzen Ist nun die unentgeltliche Wertabgabe für die KFZ-Ladungen auch der Umsatzsteuer zu unterwerfen? Nein, denn 3 Nr. 1b umfasst nur Entnahmen von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens. Umsätze als Arzt oder Versicherungsvertreter erfolgen innerhalb des Unternehmens, sie sind nur steuerfrei. Aber: anteilige Vorsteuerkürzung auf der Eingangsseite i. H. des Teils, der auf steuerfreie Umsätze entfällt ( 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG) 14

15 Abwandlung 2 PV-Anlage wird von den Eheleuten betrieben der Strom muss fremdüblich gegenüber dem Einzelunternehmen des Ehemannes/der Ehefrau abgerechnet werden Achtung: ggf. EEG-Umlage berücksichtigen, etc. 15

16 Abwandlung 3 Handelsvertreter-Tätigkeit erfolgt im Rahmen einer GmbH, die PV- Anlage steht im Eigentum des Gesellschafter-Geschäftsführers der Strom muss fremdüblich gegenüber der GmbH abgerechnet werden sonst: verdeckte Einlage (Strom ist bilanzierungsfähiges Wirtschaftsgut) Achtung: ggf. EEG-Umlage berücksichtigen, etc. 16

17 Abwandlung 4 Die Handelsvertretung ist als GmbH & Co. KG konzipiert, ein Gesellschafter möchte wie oben beschrieben verfahren Zwei Möglichkeiten: 1. Verkauf des Stroms an die GmbH & Co. KG (vgl. Abwandlung 3) 2. die Stromladung erfolgt im steuerlichen Sonderbereich des Gesellschafters, die GmbH & Co. KG zahlt kein Entgelt dafür 17 Sonderbetriebsausgaben prozentuale / ertragsteuerliche Aufteilung prinzipiell wie beim Einzelunternehmer Aber: Entnahme des Stroms erfolgt für Zwecke, die außerhalb des (umsatzsteuerlichen) Unternehmens liegen. Somit: Umsatzsteuer auf Entnahme, aber kein Vorsteuerabzug an anderer Stelle (etwa bei der GmbH & Co. KG)

18 Abwandlung 5 Sie bauen einen Stromspeicher zu Hause ein um das Fahrzeug zu laden Grundfragen: a) Bekomme ich die Vorsteuer auf den Speicher? b) Muss ich die private Verwendung des Speichers der Umsatzsteuer unterziehen? c) Kann ich die Abschreibungen/AfA für den Speicher geltend machen? 18

19 Abwandlung 5 a) Vorsteuer Voraussetzung: min. 10 % unternehmerische Nutzung des Speichers notwendig (Laden des unternehmerischen PKW gehört dazu) b) Umsatzsteuer Ist die Speichernutzung eigenständige Wertabgabe (Verwendung)? Wenn nein: dann ist sie im Vergleichs-Fremdbezugspreis für Strom, der ja als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer dient, abgegolten Wenn ja: dann muss die außerunternehmerische Verwendung des Speichers wohl zusätzlich gem. 3 Abs. 9a UStG i. V. m. 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG umsatzbesteuert werden. Bemessungsgrundlage: die bei der Ausführung entstandenen Ausgaben. Achtung bei der Kostenermittlung: Abschreibungszeitraum 5 Jahre! Diese Frage ist bislang noch nicht abschließend geklärt. 19

20 Abwandlung 5 c) Abschreibung / AfA Ist der Speicher ein eigenständiges Wirtschaftsgut? Wenn nein: Rechtsfolge: Er gehört zu den (nachträglichen) Anschaffungskosten der PV- Anlage, erhöht durch die AfA die Betriebsausgaben. Achtung: Er erhöht wohl "nur" die Kosten des eigenverbrauchten Stroms, für die Einspeisung wird er ja nicht benötigt. Wenn ja: Rechtsfolge: Er wird zwar ggf. zu 10 % betrieblich genutzt, aber in einem anderen (Sonder-) Betrieb (nämlich in dem Betrieb, zu dem das E-Auto gehört) Somit: Aktivierung in Betrieb mit mind. 10 % Nutzung (hier: Handelsvertretung). Nutzungsentnahme für außerbetrieblichen Bereich zu Selbstkosten 20 Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt.

21 Digitales Fahrtenbuch Live-Vorführung 21

22 KONTAKT HEISTERBORG & PARTNER Steuerberater mbb An de Bleeke 1 D Stadtlohn Fon +49 (0) / info@heisterborg.de In Stadtlohn, Emsbüren, Gronau-Epe und Münster VIELEN DANK Bildnachweis: pinkypills / istockphoto.com

23 HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die hier dargestellten Informationen können weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits. Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten steuergesetzlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder. Die vorliegende Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums der Präsentation. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Steuergesetzen, Verwaltungsanweisungen, der Interpretation dieser Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen dieser Präsentation beeinflussen. Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Präsentation behandelt haben. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus dieser Präsentation gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten. Der Vortrag sowie das Handout ersetzen keine Steuerberatung. Copyright: Heisterborg & Partner Steuerberater mbb Alle Rechte vorbehalten. Urheberrechtlich geschützt und vertraulich. Die Wiedergabe, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Bearbeitung sämtlicher Inhalte und Darstellungen des Beitrages sowie jegliche sonstige Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Heisterborg & Partner Steuerberater mbb gestattet. ÜBER HEISTERBORG Wir sind eine Berater- Kooperation, die auf die Beratung von mittelständischen und kleineren Unternehmen spezialisiert ist. Bereits seit 1951 schenken uns Kunden und Mandanten ihr Vertrauen. An unseren Standorten Stadtlohn, Emsbüren, Gronau-Epe und Münster bieten wir Ihnen umfassende Leistungen im Bereich Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Unterschiedliche Schwerpunkte verteilt auf fünf Unternehmen, vereint unter einem Dach - so beraten wir Sie lückenlos, und das auch bei außergewöhnlichen Anliegen.

HEISTERBORG UNTERNEHMERBERATERGRUPPE

HEISTERBORG UNTERNEHMERBERATERGRUPPE HEISTERBORG UNTERNEHMERBERATERGRUPPE 16. STADTLOHNER RECHTS- UND STEUERTAG 17.11.2017 Brennpunkt Sozialversicherungsprüfung Wie wichtig ist ein Statusfeststellungsverfahren? Referentin: Dipl.- Betriebswirtin

Mehr

Einladung zur Betriebsfeier - am liebsten ohne (steuerliche) Risiken und Nebenwirkungen!

Einladung zur Betriebsfeier - am liebsten ohne (steuerliche) Risiken und Nebenwirkungen! Einladung zur Betriebsfeier - am liebsten ohne (steuerliche) Risiken und Nebenwirkungen! Steuerliche (Neu-)Regelungen sowie die steuerliche Optimierung freiwilliger Gehaltsbestandteile Bochum, 1. Dezember

Mehr

Lösungen zum Lehrbrief 9 Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben

Lösungen zum Lehrbrief 9 Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben 1. Beispiel zu 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG - Entnahme eines Gegenstandes für nichtunternehmerische Zwecke Lösung zu Beispiel 1 Die Entnahme des Kühlschrankes ist ein Umsatz, der gem. 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG

Mehr

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen: Die Nutzungsart entscheidet! 3 Die private Pkw-Nutzung wie wird sie besteuert? 4 Wie werden die Kosten ermittelt? 5 Was

Mehr

Ob Werkstattwagen oder Luxusauto

Ob Werkstattwagen oder Luxusauto Ob Werkstattwagen oder Luxusauto Das Dauerthema KFZ systematisch aufbereitet Stand: Mai 2015 Referent: Dipl.-Fw. Christoph Kleine-Rosenstein Oberregierungsrat ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft

Mehr

Umsatzsteuer I Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit

Umsatzsteuer I Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit Skript zum Web Training Umsatzsteuer I Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit Rechtsstand: 01/2017 in Kooperation mit Inhalt 1 Einführung... 1 1.1 Charakterisierung der Umsatzsteuer... 1 1.2 Rechtsgrundlagen...

Mehr

Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf

Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar 2017 Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag finden Sie unter

Mehr

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen: Die Nutzungsart entscheidet! 3 Die private Pkw-Nutzung wie wird sie besteuert? 4 Wie werden die Kosten ermittelt? 5 Was

Mehr

79% der Unternehmerfamilien steuern ihr Privatvermögen selbst ENTWURF. Mit FINTEGRA verwalten sie es so professionell wie ihr Familienunternehmen

79% der Unternehmerfamilien steuern ihr Privatvermögen selbst ENTWURF. Mit FINTEGRA verwalten sie es so professionell wie ihr Familienunternehmen 79% der Unternehmerfamilien steuern ihr Privatvermögen selbst ENTWURF Mit FINTEGRA verwalten sie es so professionell wie ihr Familienunternehmen 1 Infrastruktur Ihres Vermögensmanagements: 3 Dimensionen

Mehr

HEISTERBORG UNTERNEHMERBERATERGRUPPE

HEISTERBORG UNTERNEHMERBERATERGRUPPE HEISTERBORG UNTERNEHMERBERATERGRUPPE 16. STADTLOHNER RECHTS- UND STEUERTAG 17.11.2017 Boom am Bau Wir schließen Ihre steuerlichen Flanken Referent: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater, Fachberater

Mehr

Die Umwelt schützen und Steuern sparen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung

Die Umwelt schützen und Steuern sparen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung Die Umwelt schützen und Steuern sparen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung Nur zwei Dinge sind uns auf dieser Welt sicher: der Tod und die Steuer Benjamin Franklin (1706-1790), amerikanischer

Mehr

Merkblatt zur Pkw-Nutzung durch Unternehmer

Merkblatt zur Pkw-Nutzung durch Unternehmer Merkblatt zur Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 2 2. BETRIEBS- ODER PRIVATVERMÖGEN: DIE NUTZUNGSART ENTSCHEIDET!... 2 3. DIE PRIVATE PKW-NUTZUNG - WIE WIRD SIE BESTEUERT?...

Mehr

Praxisprobleme der Erbschaftsteuer

Praxisprobleme der Erbschaftsteuer FAST-Kongress 2016 Praxisprobleme der Erbschaftsteuer Dr. Olaf Siegmund 10. März 2016 Agenda Bewertung von Unternehmensgruppen Die Verbundvermögensaufstellung Nachversteuerung Gestaltungsüberlegungen Seite

Mehr

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495)

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495) BUNDESFINANZHOF Ein Unternehmer, der ein gemischtgenutztes Gebäude zum Teil für steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt und zum Teil für private Wohnzwecke verwendet, hat auch für die Zeit ab dem

Mehr

Stadtwerke Unna GmbH - EnergieDach Kundenleitfaden zur steuerlichen Behandlung des Produkts

Stadtwerke Unna GmbH - EnergieDach Kundenleitfaden zur steuerlichen Behandlung des Produkts Stadtwerke Unna GmbH - EnergieDach Kundenleitfaden zur steuerlichen Behandlung des Produkts Dieser Kundenleitfaden dient dazu, den Kunden auf bestimmte steuerliche Rechtsvorschriften hinzuweisen. Er ersetzt

Mehr

Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Bibliografische Informationen digitalisiert durch Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 12 Literaturverzeichnis 16 1 Kfz im Ertragsteuerrecht 17 A. Anschaffung 17 I. Begriff der Anschaffungskosten 17 II. Zurechnung des Vermögensgegenstandes 18 III. Anschaffungsvorgänge

Mehr

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Winter 2016 Rechnungswesen

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Winter 2016 Rechnungswesen Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Winter 2016 Rechnungswesen Hinweise zu den Lösungen sind kursiv-grau Die Prüfungsaufgaben der Winterprüfung 2016 finden Sie auf der Homepage Ihrer

Mehr

Ein dem Unternehmensvermögen zugeordneter Geschäftswagen (vgl. Tz. 2) kann wie folgt genutzt werden:

Ein dem Unternehmensvermögen zugeordneter Geschäftswagen (vgl. Tz. 2) kann wie folgt genutzt werden: Seite 1 von 7 Geschäftswagen des Unternehmers Zusammenfassung Begriff Ein Geschäftswagen ist unternehmerisch und nichtunternehmerisch nutzbar. Die jeweilige Nutzung kann durch den Unternehmer selbst oder

Mehr

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2016 Rechnungswesen

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2016 Rechnungswesen Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2016 Rechnungswesen Hinweise zu den Lösungen sind kursiv-grau Die Prüfungsaufgaben der Sommerprüfung 2016 finden Sie auf der Homepage Ihrer

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 1 S 7100 Rdvfg. vom 23.04.2007 S 7100 A 68 St 11 Karte 67 Nichtunternehmerische Nutzung eines dem Unternehmensvermögen der Gesellschaft zugeordneten Fahrzeugs

Mehr

GEWINNERMITTLUNG Einnahmen-Überschussrechner vom bis

GEWINNERMITTLUNG Einnahmen-Überschussrechner vom bis Blatt 1 GEWINNERMITTLUNG Einnahmen-Überschussrechner vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 EUR EUR EUR A. BETRIEBSEINNAHMEN 1. Umsatzerlöse 254.238,68 252.349,03 2. Sonstige betriebliche Einnahmen a) Veräußerung

Mehr

(Besteuerung der Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Kfz)

(Besteuerung der Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Kfz) FG München, Urteil v. 05.03.2013 2 K 919/10 Titel: (Besteuerung der Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Kfz) Normenketten: 3 Abs 9a Nr 1 UStG 1999 10 Abs 4 S 1 Nr 2 UStG 1999 6 Abs 1 Nr 4

Mehr

Umsetzung der Seeling -Rechtsprechung

Umsetzung der Seeling -Rechtsprechung Umsetzung der Seeling -Rechtsprechung Vorsteuerabzug und Besteuerung der gleichgestellten sonstigen Leistung bei Gebäuden, die auch für eigene Wohnzwecke verwendet werden OFD Koblenz 19.11.07, S 7206/S

Mehr

Die Besteuerung von Photovoltaikanlagen

Die Besteuerung von Photovoltaikanlagen Thomas Revermann Die Besteuerung von Photovoltaikanlagen Die Besteuerung von Photovoltaikanlagen Thomas Revermann Die Besteuerung von Photovoltaikanlagen Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Mehr

Ausgewählte Geschäftsvorfälle und deren buchhalterische Behandlung!

Ausgewählte Geschäftsvorfälle und deren buchhalterische Behandlung! Ausgewählte Geschäftsvorfälle und deren buchhalterische Behandlung! Firmen-Pkw - Privatnutzung - 1% Methode AN GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer Unternehmer Höhere Gewalt z.b. Hochwasserschaden Außerplanmäßige

Mehr

Rechtsformwahl eine Übersicht der wichtigsten Kriterien

Rechtsformwahl eine Übersicht der wichtigsten Kriterien Rechtsformwahl eine Übersicht der wichtigsten Kriterien I. Hinweise II. Einzelunternehmen III. Offene Handelsgesellschaft (OHG) IV. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) V. Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Universitätsmedizin als Partner in Joint Ventures Rechtliche und administrative Herausforderungen

Universitätsmedizin als Partner in Joint Ventures Rechtliche und administrative Herausforderungen Universitätsmedizin als in s Rechtliche und administrative Herausforderungen Kurzprofil Peter C. Dörrfuß Peter C. Dörrfuß Steuerabteilung Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Flughafenstraße

Mehr

Kfz-Kosten für Selbständige

Kfz-Kosten für Selbständige Kfz-Kosten für Selbständige Stand: 09/2017 1 Vorbemerkungen Die Frage, in welcher Form Kfz-Kosten und eine typischerweise anfallende Privatnutzung steuerlich zu berücksichtigen sind und in wieweit dies

Mehr

HLBS Jahrestagung 2012 Landesverband Schleswig-Holstein und Hamburg

HLBS Jahrestagung 2012 Landesverband Schleswig-Holstein und Hamburg Ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung einer Entnahme oder eigenbetrieblichen Nutzung von Strom oder Wärme aus eigenen Energieanlagen unter besonderer Berücksichtigung der umsatzsteuerlichen

Mehr

Steuerrechtliche Fragen für PV-Anlagenbetreiber

Steuerrechtliche Fragen für PV-Anlagenbetreiber Steuerrechtliche Fragen für PV-Anlagenbetreiber PV-Betreiberkonferenz in Deutschland Kirchdorf / Haag 27. März 2015 Thomas Seltmann www.photovoltaikratgeber.info E-Mail: ts@poliko.de Twitter: @solarbetreiber

Mehr

Landwirtschaftlicher Buchführungsverband Jahrestagung 25. Januar Steuerliche Fallstricke beim. Eigenverbrauch von Energie

Landwirtschaftlicher Buchführungsverband Jahrestagung 25. Januar Steuerliche Fallstricke beim. Eigenverbrauch von Energie Landwirtschaftlicher Buchführungsverband Jahrestagung 25. Januar 2017 Steuerliche Fallstricke beim Referent: Sebastian Nehls Steuerberater 1 Themen: 1. Einkommensteuer 1.1 Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung

Mehr

Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 3.

Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 3. Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung Nittendorf, den 3. Februar 2011 Der Betreiber einer Photovoltaikanlage wird zum steuerlichen Unternehmer

Mehr

Gewerbesteueränderungen im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008

Gewerbesteueränderungen im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 Mercator Leasing Infobrief 2/2009 Gewerbesteueränderungen im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 Die Unternehmensteuerreform 2008 wurde durchgeführt um Unternehmen zu entlasten. Die Körperschaftsteuer

Mehr

Einsatz von Blockheizkraftwerken (BHKW) für die Energieeffizienz -

Einsatz von Blockheizkraftwerken (BHKW) für die Energieeffizienz - Erneuerbare Energien Ihre Chancen aus dem Energiewandel Einsatz von Blockheizkraftwerken (BHKW) für die Energieeffizienz - steuerliche Fragen Referent: Jens Waigel 1 Blockheizkraftwerk Die Funktionsweise

Mehr

Die Kleinunternehmerregelung für wen ist sie sinnvoll und welche Voraussetzungen müssen Sie beachten?

Die Kleinunternehmerregelung für wen ist sie sinnvoll und welche Voraussetzungen müssen Sie beachten? Die Kleinunternehmerregelung für wen ist sie sinnvoll und welche Voraussetzungen müssen Sie beachten? I. Was bedeutet es Kleinunternehmer zu sein? II. Erleichterungen als Kleinunternehmer III. Abgrenzung

Mehr

Lösung Fallbeispiel I: Lieferungen und Leistungen an das Drittland

Lösung Fallbeispiel I: Lieferungen und Leistungen an das Drittland Lösung Fallbeispiel I: Lieferungen und Leistungen an das Drittland Analyse von Blutproben: - Tätigkeit im BgA => unternehmerischer Bereich - Sonstige Leistung nach 3 Abs. 9 UStG - Ort der sonstigen Leistung?

Mehr

Quelle:

Quelle: Quelle: http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/formulare/default.php?f=lfst&c=n&d=x&t=x Option zur Regelbesteuerung Betreiber von Photovoltaikanlagen verzichten regelmäßig auf die Kleinunternehmerregelung

Mehr

HLBS e. V. - Landesverband Niedersachsen/Weser-Ems/Bremen

HLBS e. V. - Landesverband Niedersachsen/Weser-Ems/Bremen HLBS e. V. - Landesverband Niedersachsen/Weser-Ems/Bremen Aktuelle Hinweise und Rechtsentwicklungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus KWK-Anlagen Referent: Sebastian Nehls Steuerberater

Mehr

Kraftfahrzeuge im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht

Kraftfahrzeuge im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht Daniel Albert I Sven Braun Kraftfahrzeuge im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht Von der Anschaffung bis zur VerauBerung GABIER Inhaltsiibersicht Vorwort 5 Abkiirzungsverzeichnis 12 Literaturverzeichnis 16 1

Mehr

Internationale Arbeitnehmerentsendungen nach USA

Internationale Arbeitnehmerentsendungen nach USA Internationale Arbeitnehmerentsendungen nach USA Select USA, Düsseldorf, 14. Mai 2014 Rechtsanwalt Klaus Strohner, optegra GmbH & Co. KG 14. Mai 2014 Seite 1 Internat. MA-Einsätze - Vor, während und nach

Mehr

Knappworst & Partner

Knappworst & Partner Forum Zukunft - aus der Praxis für die Praxis - Potsdam, 1 Themen: 1. 2. Kinder im Steuerrecht insbesondere Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 2 Themen: 1. 2. Kinder im Steuerrecht insbesondere

Mehr

Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen

Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen Erwirbt der Unternehmer einen Pkw, den er sowohl betrieblich als auch privat nutzen wird, stellt sich oftmals die Frage nach

Mehr

Erwerb eigener Anteile bei GmbH Seminar zum Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Von: Christoph Juhn

Erwerb eigener Anteile bei GmbH Seminar zum Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Von: Christoph Juhn bei GmbH Seminar zum Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Von: Christoph Juhn LL.M./StB, Köln Stand: 1. Januar 2015 Agenda 1. Allgemeines 2. Handelsbilanz 3. Steuerbilanz

Mehr

HLBS e.v. Landesverband Ost. Jahrestagung 2016

HLBS e.v. Landesverband Ost. Jahrestagung 2016 HLBS e.v. Landesverband Ost Jahrestagung 2016 Steuerliche Behandlung von Flächenpools / Ökokonten Kosten für die Herstellung / Erlöse aus Verkauf Referentin: StBin Denise Scholl Landwirtschaftlicher Buchführungsverband,

Mehr

Knappworst & Partner

Knappworst & Partner Aktuelle steuerliche Brennpunkte Vortrag IHK Potsdam am 13. Dezember 2011 Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft 1 Themen: Aktuelle steuerliche Brennpunkte 1. Steuerliche Möglichkeiten und Vorteile

Mehr

Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG. FOM Hochschule für Oekonomie und Management

Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG. FOM Hochschule für Oekonomie und Management Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG FOM Hochschule für Oekonomie und Management Stand: November 2017 Kanzlei für Unternehmensteuerrecht: Kompetenzfelder Steuerrechtliche Gestaltungsberatung

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten. Steuerforum am 7. März Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten. Steuerforum am 7. März Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum

Mehr

Lernort Bauernhof 02. März 2018

Lernort Bauernhof 02. März 2018 Lernort Bauernhof 02. März 2018 Rentabilität von pädagogischen Angeboten auf dem Hof Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung Vorstellung der Referenten Person Ramona Ladusch

Mehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Postfach 1308, 53003 Bonn Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund Bundesamt für Finanzen HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

für steuerpflichtige Leistungen, wenn eine höhere als die dafür geschuldete Steuer ausgewiesen wurde;

für steuerpflichtige Leistungen, wenn eine höhere als die dafür geschuldete Steuer ausgewiesen wurde; Zu hoher Steuerausweis (1) Weist der leistende Unternehmer oder der von ihm beauftragte Dritte in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag aus, als der leistende Unternehmer nach dem Gesetz schuldet (unrichtiger

Mehr

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Bundesministerium der Finanzen 31. Mai 2002, IV B 7 - S /02

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Bundesministerium der Finanzen 31. Mai 2002, IV B 7 - S /02 Anlage Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Bundesministerium der Finanzen 31. Mai 2002, IV B 7 - S 7100-167/02 Bezug: BMF-Schreiben vom 4. Dezember 2000, IV B 7 - S 7100-55/00

Mehr

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Winter 2014/2015 Rechnungswesen

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Winter 2014/2015 Rechnungswesen Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Winter 2014/2015 Rechnungswesen Hinweise zu den Lösungen sind kursiv-grau Die Prüfungsaufgaben der Winterprüfung 2014/2015 finden Sie auf der Homepage

Mehr

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2015 Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2015 Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2015 Betriebseinnahmen 4185 Betriebseinnahmen als umsatzst. Kleinunternehmer 6030 401000 11 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher

Mehr

Steuersparmodell Firmenwagen

Steuersparmodell Firmenwagen Steuersparmodell Firmenwagen Realität oder Wunschgedanke? Detmold 6.03.2014 IHK Lippe zu Detmold Referenten: WP/StB Damian Kempin StB Udo Heitkämper PartnerschaN Falke Hofmayer Kempin Gliederung TheoreRsche

Mehr

Referenzkonten des MB-Kontenplanes nebst Partnerkonten gem. EÜR-Pos.

Referenzkonten des MB-Kontenplanes nebst Partnerkonten gem. EÜR-Pos. EINNAHMEN EÜR- EÜR EÜR Block EÜR AV Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer 8195 Erlöse als Kleinunternehmer i.s.d. 19 Abs 1 UStG Einnahme 10 Kontenliste 0 0 239 111 2 0 EÜR EÜR Block EÜR AV Erhaltene Ust-

Mehr

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Betriebseinnahmen 8195 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher 6030 401000 11 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer

Mehr

Online-Handel aber richtig!

Online-Handel aber richtig! Online-Handel aber richtig! I. Der eigene Internet-Shop II. Online-Handel mit Unternehmern b2b III. Die Versandhandelsregelung IV. Was die Buchhaltung bieten muss Der Online-Handel bietet große Wachstumschancen

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016 1 } Betriebsausgaben sind grundsätzlich

Mehr

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer

Mehr

Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr.

Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Bewertung in Handels- und Steuerbilanz Teil I: Anlagevermögen Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Wolfgang Hufnagel Rechtsgrundlagen 252 ff HGB für Handelsbilanz 6 ff EStG für

Mehr

Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen und KWK- Anlagen

Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen und KWK- Anlagen Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen und KWK- Anlagen Referent: StB Silvio Lieber Jahrgang 1975 1994 Abitur 2002 Abschluss Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) 2002-2007 Teamleiter Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung

Mehr

4.6 Mitgliederbeiträge Allgemeines

4.6 Mitgliederbeiträge Allgemeines 234 4 Umsatzsteuer Leistung zu erhalten (vgl. BFH-Urteile vom 01.08.2002, V R 21/01, BStBl 2003 11 S. 438). Soweit der Leistungsempfänger konkrete Aufwendungen für die von ihm erbrachte Gegenleistung getätigt

Mehr

Knappworst & Partner

Knappworst & Partner Potsdam, 24. April 2012 Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft 24. April 2012 Steuerberaterin Evelyn Rost Steuerberaterin, Dipl.Kffr. Annett Axenti-Schönitz 1 Themen: 1. 2. Steuerfreie Zuwendungen

Mehr

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen, Sportvereine und Kommunen

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen, Sportvereine und Kommunen Umsatzsteuer-Kartei Oberfinanzdirektion Karlsruhe S 7100 Karte 16 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 28. Januar 2009 Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen,

Mehr

BHKW im Spannungsfeld zwischen vorgeblichem Steuersparmodell und solidem Geschäft

BHKW im Spannungsfeld zwischen vorgeblichem Steuersparmodell und solidem Geschäft BHKW im Spannungsfeld zwischen vorgeblichem Steuersparmodell und solidem Geschäft Über die steuerrechtlichen Grundlagen des BHKW- Betriebs Rüdiger Quermann Wieso Spannungsfeld Beteiligungsmodelle Erhoffte

Mehr

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Winter 2017/2018 Rechnungswesen

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Winter 2017/2018 Rechnungswesen Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Winter 2017/2018 Rechnungswesen Hinweise zu den Lösungen sind kursiv-grau Die Prüfungsaufgaben der Winterprüfung 2017/2018 finden Sie auf der Homepage

Mehr

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2017 Rechnungswesen

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2017 Rechnungswesen Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2017 Rechnungswesen Hinweise zu den Lösungen sind kursiv-grau Die Prüfungsaufgaben der Sommerprüfung 2017 finden Sie auf der Homepage Ihrer

Mehr

Die private Nutzung betrieblicher PKW s wird ab dem steuerlich wie folgt behandelt:

Die private Nutzung betrieblicher PKW s wird ab dem steuerlich wie folgt behandelt: Rosa-Luxemburg-Straße 25/26-18055 Rostock Chausseestraße 12 18356 Barth Tel.: 0381 / 24 26 20 Fax: 24 26 299 Tel.: 038231 / 68 611 Fax: 68633 rostock@audata.de barth@audata.de WWW.AUDATA.de Private Nutzung

Mehr

Jens M. Schmittmann Behandlung von Domains im Steuer- und Bilanzrecht. DGRI Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.v.

Jens M. Schmittmann Behandlung von Domains im Steuer- und Bilanzrecht. DGRI Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.v. Jens M. Schmittmann Behandlung von Domains im Steuer- und Bilanzrecht DGRI Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.v. Aktuelle Rechtsfragen von IT und Internet DGRI-Herbstakademie 2005 Freiburg,

Mehr

Firmenwagen - Private PKW Nutzung Leonberg, im Juli 2010

Firmenwagen - Private PKW Nutzung Leonberg, im Juli 2010 Firmenwagen - Private PKW Nutzung Leonberg, im Juli 2010 Im folgenden gehe ich auf diverse, in Beratungsgesprächen oft gestellte Fragen zum Thema private Nutzung eines Firmenwagens durch den Unternehmer

Mehr

Vorsteuerabzug für die Unternehmer-Wohnung

Vorsteuerabzug für die Unternehmer-Wohnung Seeling-Modell Vorsteuerabzug für die Unternehmer-Wohnung Rechtzeitige Zuordnung erforderlich 10%-Grenze beachten Wie die private Nutzung besteuert wird Gilt nur noch bei Bauantrag/Kaufvertrag bis 31.12.2010

Mehr

Grundzüge des Bilanz- und Bilanzsteuerrechts WS 2009/2010

Grundzüge des Bilanz- und Bilanzsteuerrechts WS 2009/2010 Beispiel: Der Kaufmann ist Inhaber von 100.000 Aktien der T-AG, die er 2006 zum Kaufpreis von 20 das Stück erworben hatte (2 Mio. Anschaffungskosten). Die 1.000 Aktien machen am Grundkapital der T-AG rund

Mehr

Errichtung einer PV-Anlage

Errichtung einer PV-Anlage PV-Anlagen als Bauleistungen qualifiziert Mit dem nächsten Hammer meldet sich das Bundesfinanzministerium zu Wort. Mit Schreiben vom 09.12.2013 nimmt das BMF zu den Werklieferungen von Photovoltaikanlagen

Mehr

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Winter 2017/2018 Rechnungswesen

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Winter 2017/2018 Rechnungswesen Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Winter 2017/2018 Rechnungswesen Hinweise zu den Lösungen sind kursiv-grau Die Prüfungsaufgaben der Winterprüfung 2017/2018 finden Sie auf der Homepage

Mehr

STEUERBERATUNG UNTERNEHMENSBERATUNG

STEUERBERATUNG UNTERNEHMENSBERATUNG STEUERBERATUNG UNTERNEHMENSBERATUNG Diplom-Kaufmann Walter Schönweiß Steuerberater Diplom-Kaufmann Peter Hofecker Unternehmensberater Brunngasse 1 90610 Winkelhaid Tel.: 09187/905173 Fax: 09187/905174

Mehr

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staatsund Verwaltungsrecht Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht Gewinnermittlung: Betriebsvermögen (vgl. R 4.2 EStR) (Brutto-) BV PV notwendiges: WG, die

Mehr

1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15

1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 Inhaltsverzeichnis 1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 1.1 Zuordnung bei der Einkommensteuer 15 1 2 Zuordnung bei der Umsatzsteuer 16 1.2.1 Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen

Mehr

Ab durch den Steuerjungel - Steuerinformation für Neugründer. Mag. Martina Schrittwieser Wirtschaftskammer Wien

Ab durch den Steuerjungel - Steuerinformation für Neugründer. Mag. Martina Schrittwieser Wirtschaftskammer Wien Ab durch den Steuerjungel - Steuerinformation für Neugründer Mag. Martina Schrittwieser Wirtschaftskammer Wien Erste Schritte als UnternehmerIn Was ist zu tun? 1.) Meldepflicht beim Finanzamt innerhalb

Mehr

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Christoph Juhn LL.M./StB

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Christoph Juhn LL.M./StB Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer Christoph Juhn LL.M./StB Stand: November 2017 Kanzlei für Unternehmensteuerrecht: Kompetenzfelder Steuerrechtliche Gestaltungsberatung

Mehr

Rückstellungen ( 249 HGB)

Rückstellungen ( 249 HGB) Rückstellungen ( 249 ) Buchhalterische Vorwegnahme zukünftiger Risiken Gewinnmindernde Einbuchung in Bilanz auf der Passivseite!!! in der Steuerbilanz nur eingeschränkt möglich Definition: Rückstellungen

Mehr

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum am 7. März 2017

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum am 7. März 2017 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Kffr. Romana Dziuk Steuerberaterin, FB f. IStR Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum

Mehr

Für ein gewerbliches Unternehmen, das nicht im Handelsregister eingetragen ist, besteht eine Buchführungspflicht

Für ein gewerbliches Unternehmen, das nicht im Handelsregister eingetragen ist, besteht eine Buchführungspflicht Buchführungspflicht Bedeutung der Buchführung für die Gewinnermittlung Privatwirtschaftliche Unternehmen bauen ihre wirtschaftliche Existenz in aller Regel auf einem Vermögen auf. Mit dem vorhandenen Vermögen

Mehr

Vorwort 9. 1 Steuern, die den Dolmetscher und Übersetzer betreffen Einkommensteuer Die persönliche Steuerpflicht 20

Vorwort 9. 1 Steuern, die den Dolmetscher und Übersetzer betreffen Einkommensteuer Die persönliche Steuerpflicht 20 Inhalt Vorwort 9 1 Steuern, die den Dolmetscher und Übersetzer betreffen 19 2 Einkommensteuer 20 2.1 Die persönliche Steuerpflicht 20 2.1 I Unbeschränkte Steuerpflicht 20 2 12 Beschrankte Steuerpflicht

Mehr

Das Insolvenzverfahren unter Berücksichtigung der Ertragssteuern und der Umsatzsteuer

Das Insolvenzverfahren unter Berücksichtigung der Ertragssteuern und der Umsatzsteuer Wirtschaft Mario Ruh Das Insolvenzverfahren unter Berücksichtigung der Ertragssteuern und der Umsatzsteuer Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information

Mehr

KLAUSUR WS 2015/2016 (NEUE PO!)

KLAUSUR WS 2015/2016 (NEUE PO!) HOCHSCHULE DÜSSELDORF FACHBEREICH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Prof. Dr. Christoph Voos Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und betriebliche Steuerlehre KLAUSUR

Mehr

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2014 Rechnungswesen

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2014 Rechnungswesen Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2014 Rechnungswesen Hinweise zu den Lösungen sind kursiv-grau Die Prüfungsaufgaben der Sommerprüfung 2014 finden Sie auf der Homepage Ihrer

Mehr

optegra im Überblick Unser Beratungsansatz ist pro-aktiv und unternehmerisch US Department of Commerce USA Select 14.

optegra im Überblick Unser Beratungsansatz ist pro-aktiv und unternehmerisch US Department of Commerce USA Select 14. optegra im Überblick Unser Beratungsansatz ist pro-aktiv und unternehmerisch 14. Mai 2014 Seite 1 optegra im Überblick optegra ist eine mittelständische Unternehmensgruppe für Wirtschaftsprüfung, Steuerund

Mehr

Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach 4 Abs. 4a EStG; Schuldzinsen bei Mitunternehmerschaften

Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach 4 Abs. 4a EStG; Schuldzinsen bei Mitunternehmerschaften BMF v. 7.5.2008 IV B 2 -S 2144/07/0001 BStBl 2008 I S. 588 Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach 4 Abs. 4a EStG; Schuldzinsen bei Mitunternehmerschaften Bezug: Schreiben des BMF vom 17. November 2005 IV

Mehr

Photovoltaikanlagen Ein Überblick über die steuerlichen Folgen

Photovoltaikanlagen Ein Überblick über die steuerlichen Folgen Photovoltaikanlagen Ein Überblick über die steuerlichen Folgen Immer mehr Bürgerinnen und Bürger installieren auf dem Dach ihres Hauses eine Photovoltaikanlage. Über die Anlagen wird Sonnenenergie in elektrische

Mehr

Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft Potsdam, Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft 1 Erste Schritte in die Selbständigkeit 1. Rechtsformwahl 2. Gründung - Was ist zu beachten/ zu klären? (allgemein) 3. Gewinnermittlung/ Aufzeichnungspflichten

Mehr

Umsatzsteuerliche Fragen im Zusammenhang mit der Erzeugung von erneuerbaren Energien. H.-J. Hartmann, HLBS Kiel, 4. März 2010

Umsatzsteuerliche Fragen im Zusammenhang mit der Erzeugung von erneuerbaren Energien. H.-J. Hartmann, HLBS Kiel, 4. März 2010 Umsatzsteuerliche Fragen im Zusammenhang mit der Erzeugung von erneuerbaren Energien H.-J. Hartmann, HLBS Kiel, 4. März 2010 I. Biogasanlagen 1. Abgrenzung, Pauschalierung/ Regelbesteuerung 2. Vorsteuerabzug

Mehr

Steuerliche Behandlung von Kfz-Kosten

Steuerliche Behandlung von Kfz-Kosten Steuerliche Behandlung von Kfz-Kosten Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Dieses Merkblatt soll einen Überblick über die steuerliche Behandlung von Kosten geben, die im Rahmen der betrieblichen/unternehmerischen

Mehr

Arzt + Steuern. Steuerberater. Dr. Gebhardt + Moritz. Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot

Arzt + Steuern. Steuerberater. Dr. Gebhardt + Moritz. Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Arzt + Steuern Referent: Frank Moritz, Steuerberater 1 Überblick 1. Arzt und Steuern a. Umsatzsteuerfreiheit b. Private Kfz-Nutzung

Mehr

Umsatzsteuer; 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemeinschaftlicher Auftragserteilung durch mehrere Personen

Umsatzsteuer; 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemeinschaftlicher Auftragserteilung durch mehrere Personen Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Änderung Rechnungsangaben/ -anforderungen i. S. 14 ff. UStG zum

Änderung Rechnungsangaben/ -anforderungen i. S. 14 ff. UStG zum Änderung Rechnungsangaben/ -anforderungen i. S. 14 ff. UStG zum 1.1.2013 Inhalt I. Pflichtangaben auf Rechnungen II. Neuregelungen ab 1.1.2013 1. Abrechnung im Gutschriftsverfahren 2. Steuerschuldnerschaft

Mehr