Seit Inkrafttreten des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

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1 das Krankenhaus Finanzierung Thomas Schmid/Katharina Stadler/Gerhard Zipperlen Investitionsbewertungsrelationen (IBR): finanzielle Folgen für das einzelne Krankenhaus Die Frage nach der zukünftigen Krankenhausfinanzierung wird mit zunehmendem Investitionsstau immer drängender. Mit der optionalen Finanzierung über Investitionsbewertungsrelationen (IBR) wurde bereits die rechtliche Grundlage für eine Alternative zum bisherigen Modell der Einzel- und Pauschalförderung geschaffen. Krankenhäuser sollten sich mit den finanziellen Auswirkungen einer möglichen Umstellung auf IBR auseinandersetzen, um eigene Positionen entwickeln und langfristig planen zu können. Der Beitrag zeigt hierfür eine praxisnahe Methode auf, die auf bewährte Instrumente der Kostenrechnung und Buchführung in Krankenhäusern zurückgreift und besonders beachtenswerte Aspekte beim Vergleich der beiden Finanzierungsalternativen deutlich macht. Dazu gehören bei der vorgestellten Herangehensweise das Alter der bestehenden Anlagen, tatsächliche Nutzungsdauern und neu geschaffene Fachabteilungen. Als größte Unwägbarkeit beim Vergleich der Finanzierungsalternativen werden die konkreten Ausgestaltungsparameter der IBR, wie die noch offenen landesspezifischen Investitionsbasisfallwerte, adressiert. Investitionsbewertungsrelationen: eine echte Finanzierungsalternative Seit Inkrafttreten des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) im Jahre 1972 werden die deutschen Krankenhäuser dual finanziert. Das bedeutet, dass Investitionen von Krankenhäusern, die in den Krankenhausplan bzw. in die Investitionsprogramme der Bundesländer aufgenommen sind, durch das jeweilige Bundesland gefördert und die Betriebskosten durch die Sozialversicherungsträger finanziert werden. 1) Dabei wird gerade die Förderung der Investitionen der Krankenhäuser im Rahmen der dualen Finanzierung häufig als unzureichend kritisiert. In der öffentlichen Diskussion wird der Investitionsstau auf etwa 50 Mrd. beziffert, 2) wobei es zwischen den Bundesländern erhebliche Unterschiede beim Umfang der Investitionsfinanzierung gibt (vergleiche Abbildung 1). Eine echte Alternative zur bisherigen Praxis der dualen Finanzierung hat der Gesetzgeber im Jahr 2009 mit der Verabschiedung des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) geschaffen. Der seitdem gültige 10 des KHG sieht vor, dass die Länder statt Einzel- und Pauschalförderung von Investitionsmaßnahmen eine fallbezo- Abbildung 1: Krankenhaus-Investitionsquoten nach Bundesländern Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft (2015): Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern 3) Brandenburg Hamburg Hessen Bayern Baden-Württemberg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Deutschland Schleswig-Holstein Rheinland-Pfalz Bremen Nordrhein-Westfalen Saarland Berlin Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen gene, pauschalierte Förderung vornehmen können, die in Analogie zur DRG-Systematik über sogenannte Investitionsbewertungsrelationen (IBR) erfolgen soll. 4) Die Investitionsmittel, die dem Krankenhaus auf Basis der IBR-Finanzierung pro Fall zur Verfügung stehen, ergeben sich vereinfacht ausgedrückt aus der Multiplikation der Investitionsbewertungsrelation der entsprechenden Fallgruppe und dem landesspezifischen Investitionsbasisfallwert. Das Institut für das Entgeltsystem im 2,3 % 2,7 % 2,7 % 2,7 % 2,6 % 2,3 % 3,5 % 3,4 % 3,2 % 3,0 % 4,2 % 4,1 % 4,1 % 3,9 % 3,9 % 4,6 % 5,6 % 375

2 das Finanzierung Krankenhaus Tabelle 1: Auszug aus dem Katalog der IBR aus dem Jahr 2015 Vollstationäre Versorgung. Quelle: InEK (2015): Katalog der Investitionsbewertungsrelationen, Seite 27 8) G23A Appendektomie oder laparoskopische Adhäsiolyse außer bei Peritonitis, ohne äußerst schwere oder schwere CC, Alter < 10 Jahre oder bei bösartiger Neubildung Krankenhaus (InEK) hat für 2015 einen bundesweiten Investitionsbasisfallwert von 313,07 ausgewiesen, 5) landesspezifische Investitionsbasisfallwerte liegen bisher noch nicht vor. Grundsätzlich hat die Option der Finanzierung über IBR zweifellos das Potenzial, die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser nicht nur zu entbürokratisieren, sondern auch substantiell aufzubessern. DRG Bezeichnung Bewertungsrelation/Fall Bewertungsrelation/Tag 0,498 0,070 Fördermittel im System der IBR auf Basis von Fällen vergeben werden. Zum direkten Vergleich müssten entweder die Mittel aus einer IBR-Finanzierung auf Euro je gefördertes Objekt oder die Mittel aus der Finanzierung über Einzel- und Pauschalförderung auf Euro je Fall umgerechnet werden. Wer diesen Gedanken weiterspinnt, erkennt schnell die Komplexität, die eine solche Modellrechnung mit sich bringen würde, weil beispielsweise für alle geförderten Objekte über die komplette Nutzungsdauer die Nutzung je Fallgruppe modelliert werden müsste. Erfolgversprechender und deutlich praktikabler erscheint der Ansatz, die beiden Optionen für ein Referenzjahr etwa 2015 zu vergleichen, also zu annualisieren. Dieser methodische Ansatz wird im Weiteren verfolgt. IBR: zunehmend bedeutsam Mehrere Faktoren tragen dazu bei, dass die Krankenhäuser sich verstärkt mit den Konsequenzen einer Einführung von IBR auseinandersetzen sollten. Zum einen hat das InEK mit dem IBR-Katalog 2015 das zweite Mal eine Rechengrundlage herausgegeben, sodass davon auszugehen ist, dass die Datenbasis und die Rechenverfahren des InEK zunehmend robust und darauf basierende Modellrechnungen für einzelne Krankenhäuser belastbarer werden. Für eine Auseinandersetzung mit den IBR spricht weiterhin die Positionierung der Ersatzkassen immerhin der größten Kassenart innerhalb der GKV, die sich klar für eine Einführung der IBR bei den pauschalen Fördermitteln aussprechen. 6) Und schließlich hat Berlin als erstes Bundesland zum 1. Juli 2015 die IBR in sein Landeskrankenhausgesetz aufgenommen, 7) sodass auch erste rechtliche Umsetzungsschritte einer IBR-Finanzierung erkennbar sind. Das Verständnis gerade der finanziellen Auswirkungen einer möglichen Umstellung auf IBR ist nicht nur für die Meinungsbildung, sondern auch für jegliche langfristige Managementaktivität der Krankenhäuser wie die strategische Planung oder die langfristige Finanzplanung unabdingbar. Vergleich IBR versus klassisch dual einige grundsätzliche Gedanken Damit das einzelne Krankenhaus eine Aussage darüber treffen kann, welche Methode der Krankenhausinvestitionsfinanzierung eine größere Investitionsfähigkeit verspricht, muss die klassische duale Finanzierung (Einzel-/Pauschalförderung) mit den Fördermitteln verglichen werden, die auf Basis einer IBR-Finanzierung zur Verfügung stünden. Der Vergleich der beiden Finanzierungsalternativen erscheint nur auf den ersten Blick trivial. Tatsächlich bestehen schon erhebliche Schwierigkeiten darin, die beiden Optionen aus finanzieller Sicht auf eine vergleichbare Basis zu bringen. Besteht doch die Logik der Finanzierung über Einzel- und Pauschalförderung darin, Objekte (zum Beispiel Bauten, Geräte) zu finanzieren, während Berechnung der jährlichen IBR-Förderung Für die Berechnung der jährlichen IBR-Förderung in einem Referenzjahr kann auf die Datenstruktur zurückgegriffen werden, die für die Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung (AEB) in den Krankenhäusern ohnehin routinemäßig verwendet wird. Benötigt werden Daten, die im Rahmen der AEB in den Formularen E1 (Aufstellung der Fallpauschalen), E2 (Aufstellung der Zusatzentgelte) und E3 (Aufstellung der nach 6 KHEntgG krankenhausindividuell verhandelten Entgelte) erfasst werden sowie die Verweildauern zu den in E1 erfassten Fällen. Weil die Berechnung der Förderung für in E3 erfasste Leistungen methodisch der für Leistungen aus E1 und E2 gleicht, wird im Folgenden nur auf die Berechnungssystematik der jährlichen IBR-Förderung für Leistungen eingegangen, die in E1 und E2 ausgewiesen werden. Für die im Formular E1 erfassten (voll- und teilstationären) Fälle stellt das InEK einen Katalog zu Verfügung, der für geförderte DRG-Fallgruppen die Investitionsbewertungsrelation pro Fall und Verweildauertag ausweist (vergleiche Tabelle 1) Die effektive Investitionsbewertungsrelation für einen Fall ergibt sich dann als Summe aus der Bewertungsrelation/Fall und der mit der Verweildauer multiplizierten Bewertungsrelation/Tag. Bei einer Appendektomie der DRG G23A mit einer Verweildauer von 5 Tagen würde sich damit eine effektive Inves titionsbewertungsrelation von 0, ,070 = 0,848 ergeben. Entsprechend ergibt sich die Gesamtsumme der IBR- Fördermittel für die relevanten voll- und teilstationären Fälle durch Summierung der effektiven Investitionsbewertungsrelationen aller Fälle und Multiplikation dieser Summe mit dem landesspezifischen Investitionsbasisfallwert. In Ermangelung landesspezifischer Investitionsbasisfallwerte wird vorgeschlagen, den aktuellen bundesweiten Investitionsbasisfallwert von 313,07 der InEK 5) heranzuziehen. Den Problemen, die mit diesem Surrogat einhergehen, wird in der abschließenden Diskussion dieses Artikels Rechnung getragen. Für die Berechnung der IBR-Förderung von Leistungen aus dem Formular E2, für die Zusatzentgelte gewährt werden, 376

3 das Krankenhaus Finanzierung kann ebenfalls der bereits erwähnte InEK-Katalog der Investitionsbewertungsrelationen 8) herangezogen werden. Dort ist für die zum jeweiligen Zusatzentgelt gehörigen Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) eine Bewertungsrelation gegeben. Die IBR-Fördersumme aus diesen Leistungen ergibt sich, indem für jeden OPS die jeweilige Bewertungsrelation mit der Zahl der Leistungen multipliziert wird, die resultierenden Werte über alle OPS aufsummiert werden und diese Summe mit dem Investitionsbasisfallwert multipliziert wird. Wenngleich damit die Berechnung der jährlichen Fördersumme in einem IBR-System prinzipiell unkompliziert zu bewerkstelligen ist, verdienen einige Aspekte der Berechnung besonderes Augenmerk. Dazu gehören unter anderem Katalogeffekte, d.h. unterschiedliche Eingruppierungen von gleichartigen Fällen in den jährlich aktualisierten G-DRG-Katalogen. Wird für die Vergleichsrechnung der beiden Optionen IBR und Einzel-Pauschalförderung beispielsweise das Jahr 2016 als Referenzjahr gewählt, so bietet es sich an, auf Istwerten (Fallzahlen und Zusatzentgelten) aus dem Jahr 2015 aufzusetzen. Wird so verfahren, dann ist es ratsam, die Leistungen, zum Beispiel Hilfe eines Übergangsgroupers, auf den Fallpauschalenkatalog von 2016 zu gruppieren, um sicherzustellen, dass diesen die für 2016 korrekten Investitionsbewertungsrelationen zugeordnet werden. Ebenfalls zu beachten ist, ob die zugrunde gelegten Fallzahlen nachhaltig sind und die strukturelle Leistungsfähigkeit des Krankenhauses widerspiegeln. Wurden Fachabteilungen in jüngster Zeit eröffnet oder ist absehbar, dass Fachabteilungen geschlossen werden müssen, sind Berechnungen basierend auf Istwerten zu Fallzahlen und Zusatzentgelten ungeeignet, weil sie die dauerhaft realisierbare IBR-Förderung unter- bzw. überschätzen. In diesen Fällen bietet sich an, zusätzliche Szenarien zu berechnen, in denen nachhaltig erzielbare Fallzahlen für die entsprechenden Fachabteilungen angesetzt werden. Jährliche Förderbeträge bei Einzel-/Pauschalförderung Als zweiter Teil des Vergleichs zwischen IBR und klassischer dualer Finanzierung wird die Quantifizierung der jährlichen Fördersumme bei Beibehaltung der Finanzierung über Einzelund Pauschalförderung benötigt. Dieser Bestandteil der Modellrechnung weist die größeren methodischen Schwierigkeiten auf und wird deshalb ausführlicher aufgegriffen. Zuallererst muss hierzu eine Annahme getroffen werden, welche zukünftigen Fördermaßnahmen das entsprechende Bundesland für das betroffene Krankenhaus bewilligen wird. Als Ausgangspunkt soll zunächst angenommen werden, dass die Länder Ersatzinvestitionen von bereits in der Vergangenheit geförderten Anlagen zu 100 Prozent finanzieren, also bestehende, geförderte Bauten und Einrichtungen durch gleichartige, neue Anlagen ersetzen lassen. Für einige Krankenhäuser wird diese Prämisse optimistisch erscheinen, für andere eher pessimistisch, wenn zum Beispiel eine große Erweiterungsinvestition kurz vor der Bewilligung steht. Insofern sollen die Ergebnisse der folgenden Berechnungen vor allem eine logische Basis sein, von der aus sinnvoll krankenhausindividuelle Ab- oder Zuschläge vorgenommen werden können. Die Annualisierung der Förderbeträge von Ersatzinvestitionen im Rahmen der Einzel- und Pauschalförderung kann vorgenommen werden, indem der Wert der geförderten Anlagen durch die jeweilige Nutzungsdauer dividiert wird. Dies entspricht der Vorgehensweise einer linearen Abschreibung. Insofern bietet es sich an, für das Referenzjahr des Vergleichs der Finanzierungsoptionen die Abschreibungen für alle in der Vergangenheit geförderten Anlagen heranzuziehen. Dieser Wert stellt die jährliche Fördersumme aus Einzel- und Pauschalförderung dar, die auf das Referenzjahr entfällt, wenn Ersatzinvestitionen finanziert werden. Die Abschreibungen geförderter Anlagen können meist sehr einfach aus der Buchführung des Krankenhauses generiert werden. So werden in der Kontengruppe 490 der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV), insbesondere auf den Konten 4901 und 4903, die Beträge erfasst, die jedes Jahr für einzel- bzw. pauschalgeförderte Anlagen abgeschrieben werden. 9) Diese sehr einfache Vorgehensweise ist jedoch besonders bei alten Anlagen (v.a. Bauten) problematisch. Wurde zum Beispiel ein Krankenhausbau vor 25 Jahren errichtet, wird nur eine relativ geringe Abschreibung in der Buchführung erscheinen, da in der Finanzbuchführung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet wird. Wenn der Bau aber im Jahr 2016, mit Fördermitteln finanziert, ersetzt würde, dann lägen aufgrund der Steigerung der Baupreise die Anschaffungskosten des Neubaus und somit die neue jährliche Abschreibung als Indiz für die jährliche Förderung deutlich über den in der Buchführung für den alten Bau ausgewiesenen Werten. Bei Anschaffungskosten im Jahr 1991 von 50 Mio., einer Nutzungsdauer von 25 Jahren und einer jährlichen Steigerung der Baupreise von 2 Prozent ergeben sich Unterschiede in der jährlichen Abschreibung und damit der errechneten jährlichen Fördersumme von mehr als 60 Prozent zwischen einem 1991 errichteten und einem 2016 errichteten Krankenhausbau (2,0 Mio. versus 3,3 Mio. ). Das Problem, dass Abschreibungen auf Basis der Anschaffungskosten, wie sie in der Finanzbuchhaltung vorgeschrieben sind, den tatsächlichen Finanzierungsbedarf nicht reflektieren, ist in der Kostenrech- Anzeige 377

4 das Finanzierung Krankenhaus Tabelle 2: Progressive Abschreibung vom Wiederbeschaffungswert zum Wiederbeschaffungszeitpunkt. Quelle: eigene Darstellung Bau 2005 Bau 2010 Anschaffungskosten (Mio. ) 100,00 110,41 Wiederbeschaffungswert zum Wiederbeschaffungszeitpunkt (Mio. ) 164,06 181,14 Abschreibung 2008 (Mio. ) 5,44 Abschreibung 2009 (Mio. ) 5,54 Abschreibung 2010 (Mio. ) 5,66 5,66 Abschreibung 2011 (Mio. ) 5,77 5,77 Abschreibung 2012 (Mio. ) 5,88 5,88 in der Finanzbuchhaltung angesetzte, können auf Basis der buchhalterischen Nutzungsdauern errechnete Abschreibungswerte die zu erwartende jährliche Fördersumme aus Einzel- und Pauschalförderung nicht unerheblich überschätzen. Hier bietet es sich an, Sensitivitätsanalysen der Berechnungsergebnisse mit unterschiedlichen Nutzungsdauern durchzuführen. Berechnungen dürfen nicht über Unwägbarkeiten hinwegtäuschen nung seit langem bekannt. Dort wird es zum Beispiel gelöst, indem nicht der Anschaffungs-, sondern der Wiederbeschaffungswert zum Wiederbeschaffungszeitpunkt abgeschrieben wird. Insofern kann das oben genannte Verfahren, die jährlichen Abschreibungen auf geförderte Anlagen als Annäherung einer jährlichen Fördersumme heranzuziehen, verfeinert werden, indem bestehende, geförderte Anlagen neu bewertet werden und die Abschreibungen linear auf Basis des Wiederbeschaffungswertes zum Wiederbeschaffungszeitpunkt vorgenommen werden. Noch feiner kann eine Neubewertung der Abschreibungen erfolgen, indem der Wiederbeschaffungswert zum Wiederbeschaffungszeitpunkt (geometrisch) progressiv abgeschrieben wird. Dabei beinhaltet das Verfahren der (geometrisch) progressiven Abschreibung, dass die Höhe der Abschreibung jedes Jahr um den gleichen Prozentsatz zunimmt. Diese Abschreibungslogik geht mit der Intuition konform, dass gleichwertig ausgestattete Krankenhäuser mit unterschiedlichem Alter in einem gegebenen Bezugsjahr eine gleich hohe jährliche Förderung erwarten können. Verdeutlicht werden kann das anhand zweier Krankenhäuser, von denen eines im Jahr 2005 für 100,00 Mio. errichtet wurde und ein zweites, gleichwertig ausgestattetes im Jahr 2010 für 110,41 Mio., nachdem die Baupreise jedes Jahr um 2 Prozent gestiegen waren. Nimmt man eine weitere Baupreissteigerung pro Jahr von 2 Prozent und eine Nutzungsdauer von 25 Jahren an und schreibt die Anlagen progressiv vom Wiederbeschaffungswert zum Wiederbeschaffungszeitpunkt mit einer 2-prozentigen Steigerung der Abschreibung pro Jahr ab, sind die jährlichen Abschreibungen und damit die jährlichen Förderbeträge der beiden gleich ausgestatteten Krankenhäuser in jedem Jahr gleich hoch (vergleiche Tabelle 2). Werden im Sinne erhöhter Genauigkeit der Berechnung der jährlichen Fördermittel aus Einzel-/Pauschalförderung die Abschreibungen der bestehenden, geförderten Anlagen neu bewertet, macht es Sinn, sich auch Gedanken über die Nutzungsdauern der Anlagen zu machen. Den Abschreibungsdaten aus der Buchführung liegen Konventionen oder Vorschriften über die anzusetzende Nutzungsdauer zugrunde (zum Beispiel bei Krankenhausgebäuden in Bayern 25 Jahre), die nicht mit der tatsächlichen Nutzungsdauer übereinstimmen müssen. Ist die tatsächliche Nutzungsdauer länger als die Die vorangegangenen Ausführungen haben deutlich gemacht, dass es möglich ist, mit bekannten Techniken des internen und externen Rechnungswesens und mit vertretbarem Aufwand eine Zahlenbasis zum Vergleich der jährlichen Finanzierungshöhe aus IBR bzw. Einzel- und Pauschalförderung zu erzeugen. Dabei muss jedoch auch klar sein, dass der dargestellte, pragmatische Ansatz nicht alle entscheidungsrelevanten Fragen der Krankenhäuser beantworten und auch nur begrenzt genau sein kann. Offen bleibt nach Durchführung des vorgestellten Verfahrens beispielsweise, ob es Fachabteilungen gibt, die von einer IBR-basierten Finanzierung in besonderer Weise profitieren würden, da lediglich Beträge auf Ebene des Krankenhauses errechnet werden. Auch könnte man noch deutlich mehr Genauigkeit erzielen, wenn finanzmathematische Verfahren (zum Beispiel die Kapital-/Barwertmethode) zum Einsatz kämen und damit auch der Betrachtungszeitraum deutlich über ein Jahr ausgeweitet würde. Letzteres würde jedoch einen deutlichen Mehraufwand und die Notwendigkeit zahlreicher weiterer Annahmen über die Zukunft der Investitionsfinanzierung bedingen. Die größte Unwägbarkeit hinsichtlich eines Vergleichs der Finanzierungsoptionen liegt jedoch nicht in methodischen Fragestellungen, sondern in den finanziellen Spielräumen der Akteure im Umfeld der Krankenhäuser. Der Investitionsbedarf deutscher Krankenhäuser auf Basis von Modellrechnungen unter Anwendung der Investitionsbewertungsrelationen wird auf knapp 6 Mrd. pro Jahr beziffert. 10) Das bedeutet, dass die flächendeckende Einführung einer IBRbasierten Finanzierung zu einem zusätzlichen Finanzbedarf von etwa 3 Mrd. pro Jahr führen könnte, der je nach Ausgestaltung von den Versicherten oder den Gebietskörperschaften zu tragen wäre. Bei der monistischen Variante mit der Übernahme des zusätzlichen Finanzvolumens durch die Versicherungen bzw. letztlich die Versicherten entspräche dieser Betrag einer Beitragssatzsteigerung in der GKV von ca. 0,2 Prozent, die allein von den Versicherten zu tragen wäre. Selbst wenn sich für viele Krankenhäuser rechnerisch eine Vorteilhaftigkeit der Finanzierung über IBR ergäbe, ist in Anbetracht der steigenden Zusatzbeiträge in der GKV und der Haushaltslage der Gebietskörperschaften zumindest kritisch zu hinterfragen, ob nicht die konkrete Ausgestaltung der Einführung einer IBRbasierten Krankenhausfinanzierung so erfolgen würde, dass 378

5 Krankenhaus-Branchentreff 2016 Der Krankenhaus-Branchentreff des DKI und des VKD hat sich als wichtiger und beliebter Branchen-Treffpunkt für Krankenhäuser etabliert. Informieren Sie sich über die aktuellen und künftigen politischen Rahmenbedingungen, richten Sie sich in den zentralen Handlungsfeldern für 2017 optimal aus und tauschen Sie sich hierüber im Kollegenkreis aus. Ihr Nutzen: professionelle Gestalter aus Krankenhäusern und deren Trägern. Inhalt: Barometer 2016 zur Ruhe? mit führenden Vertretern des GKV-Spitzen- Krankenhaus-Strukturfonds Compliance-Management im Krankenhaus menskultur Krankenhausaufenthalt Zielgruppe: Krankenhausleitungen, Krankenhausträger, Geschäftsführer, Verwaltungsdirektoren, kaufmännische und ärztliche Krankenhaus- und Gesundheitswesen , Berlin, 665,00 zzgl. MwSt. Frühbucher-Gebühr bis ,00 zzgl. MwSt. Gebühr für Mitglieder 515,00 zzgl. MwSt. Frühbucher-Gebühr für Mitglieder des VKD bis ,00 zzgl. MwSt Kontakt: Deutsches Krankenhaus institut GmbH Hansaallee Düsseldorf Tel.: (02 11) seminar@dki.de Moderation den Referenten) Katrin Rüter de Escobar Beginn der Veranstaltung und Begrüßung Wie geht es den Krankenhäusern? Aktuelle Ergebnisse aus dem DKI-Krankenhaus-Barometer 2016 Dr. Karl Blum titut e.v., Düsseldorf Polit-Talk: Reform-Hektik: wann kommt unser System zur Ruhe? Moderator Dr. rer. oec. Ralf-Michael Schmitz, Vizepräsident, Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.v. (VKD), Berlin Diskutanten Dr. Wulf-Dietrich Leber Georg Baum, Dipl.-Volkswirt, Hauptgeschäftsführer, Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v., Berlin Dr. Josef Düllings, Hauptgeschäftsführer, St. Vincenz-Krankenhaus GmbH (VKD) Prof. Dr. med. Hans Fred Weiser hausärzte Deutschlands e.v., Düsseldorf Andreas Westerfellhaus Kaffeepause Alternative Investitionsfinanzierung Möglichkeiten und Grenzen Martin Schmid, Dipl.-Verwaltungswissenschaftler, Geschäftsführer, Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.v. (VKD), Berlin Ein Jahr Krankenhausstrukturgesetz: wo stehen die Strukturen jetzt? Prof. Dr. Boris Augurzky Praxisbeispiel: Aktuelle Forschungsförderung für die intersektorale Vernetzung Peter Asché (VKD), Berlin Mittagessen Erfolgreiches Compliance-Management im Krankenhaus unter verschärften Bedingungen Udo Lavendel sundheitswesen Y! Die Balance-Generation prägt die Unternehmenskultur Prof. Dr. Julia Oswald wissenschaften, Hochschule Osnabrück Planungsrelevante Qualitätsindikatoren des G-BA zu Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität Dr. med. Regina Klakow-Franck Bundesausschusses, Berlin Kaffeepause Praxisbeispiel: Integration von Flüchtlingen/Migranten im Krankenhaus als Patienten und Beschäftigte Bernd Mekelburg, ggmbh, Hamburg Gute Besserung! Der digitale Patient vor, während und nach dem Krankenhausaufenthalt Dr. med. Peter Langkafel, MBA, Geschäftsführer, HCB Healthcubator Consul- Fazit des Tages, Verabschiedung der Teilnehmer und Ende der Veranstaltung Das ausführliche Programm und Ihre Online-Anmelde möglichkeit finden Sie unter

6 das Finanzierung Krankenhaus die Finanzierungsvolumina letztlich unverändert blieben oder nur geringfügig steigen würden. Dies könnte etwa dadurch geschehen, dass die landesspezifischen Investitionsbasisfallwerte ausgabenneutral angelegt werden. 11) Ein rechnerischer Vergleich der Finanzierungsoptionen unter Verwendung der aktuell verfügbaren Daten sollte, trotz oder gerade wegen seiner scheinbaren mathematischen Genauigkeit, nicht über diese Unwägbarkeiten hinwegtäuschen. Anmerkungen 1) Vergleiche: Kolb, Thomas (2011): Grundlagen der Krankenhausfinanzierung, 1. Auflage. Kulmbach: Mediengruppe Oberfranken, Seite 31 f. 2) Vergleiche: Seidlitz, Frank (2010): Studie: Krankenhäusern fehlen 50 Milliarden Euro für Investitionen. Patienten droht längere Behandlungsdauer. In: DIE WELT vom 21. Juni 2010, Nr. 141, Seite 12 3) Vergleiche: Deutsche Krankenhausgesellschaft (2015): Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern Stand: August 2015, Seite 77, Bestandsaufnahme_August_2015.pdf (Zugriff am 20. März 2016) 4) Vergleiche: Krankenhausfinanzierungsgesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1991, das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Dezember 2015 geändert worden ist), 10 5) Vergleiche: InEK (2015): Abschlussbericht. Entwicklung von Investitionsbewertungsrelationen (IBR) gem. 10 KHG für das Jahr 2015, Seite 29, am 2. März 2016) 6) Vergleiche: Verband der Ersatzkassen e.v. (2014): Positionen der Ersatzkassen zur Krankenhausplanung 2014, Seite 23, tionen/_jcr_content/par/download_7/file.res/05_2014_01%20vdek%20po sitionen%20krankenhaus_rz03.pdf (Zugriff am 24. März 2016) 7) Vergleiche: Senatskanzlei Berlin (2014): Umstellung der Vergabe von Investitionen für Berliner Krankenhäuser, pressemitteilungen/2014/pressemitteilung php (Zugriff am 2. März 2016) 8) Vergleiche: InEK (2015): Katalog der Investitionsbewertungsrelationen, Seite 27, /IBR-Katalog_2015 (Zugriff am 2. März 2016) 9) Vergleiche: Graumann, Mathias/Schmidt-Graumann, Anke (2011): Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser, 2., überarbeitete Auflage. Herne: nwb, Seite ) Vergleiche: Draheim, Michael/Beeck Stephan (2015): Leistungsgerechte Finanzierung durch Investitionsbewertungsrelationen. In: das Krankenhaus, , Seite ) Vergleiche: Grabow, Jürgen (2012): Investitionsfinanzierung: Umstellung von der Einzelförderung auf leistungsorientierte Pauschalen. In: das Krankenhaus, , Seite Anschrift der Verfasser Prof. Dr. Thomas Schmid/Katharina Stadler, Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten, Fakultät Soziales und Gesundheit, Bahnhofstraße 61, Kempten/Gerhard Zipperlen, Klinikverbund Kempten-Oberallgäu ggmbh, Im Stillen 2, Immenstadt im Allgäu Selbstverwaltung einigt sich auf Katalog für Investitionspauschalen in Krankenhäusern für 2016 Im dritten Jahr in Folge haben sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf einen Katalog von Investitionsbewertungsrelationen geeinigt. Sie zeigen den leistungsbezogenen Investitionsbedarf für die unterschiedlichen Fallpauschalen. Die von den Bundesländern bereitgestellten Investitionsmittel für Krankenhäuser können mit diesem Katalog besser verteilt werden, als wenn die Bettenanzahl die Bezugsgröße wäre. Erneut wird durch empirisch erhobene Zahlen belegt, dass der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser bundesweit bei 6 Mrd. liegt. Gerade einmal die Hälfte wird derzeit von den Bundesländern gedeckt. Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Fall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Dieser Verhältniswert stellt den Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar, der notwendig ist, um diese Leistung zu erbringen. Für den Psych-Entgeltbereich war die Berechnung von Investitionsbewertungsrelationen aufgrund einer nicht ausreichenden Datenbasis bislang nicht möglich. Der Katalog weist zu jeder DRG ein fallbezogenes und ein verweildauerbezogenes Relativgewicht aus. Durch diesen Katalog ist es möglich, eine zielgenauere und bessere Verteilung der Investitionsmittel auf die Krankenhäuser vorzunehmen. Ob das Instrument aber genutzt wird, hängt an der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Bisher wendet nur das Land Berlin die Investitionsbewertungen an. Der IBR-Katalog 2016 steht auf der Internetseite des InEK unter zum Download zur Verfügung 380

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