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1 Radioszene.de 6. März 2013 LMK kritisiert bigfm wegen unangemessener Berichterstattung über eine Patientin Veröffentlicht am 06. Mrz von Redaktion unter Pressemeldungen Albrecht Bähr, Vorsitzender der Versammlung, enttäuscht über die Berichterstattung zur Behandlung einer Patientin der Rhein-Mosel- Fachklinik im Programm von bigfm In ihrer Sitzung am 4. März 2013 hat die Versammlung der LMK im Programm von bigfm Verstöße gegen die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages festgestellt. In den Beiträgen wurde gegen die anerkannten journalistischen Grundsätze verstoßen. Außerdem wurde sowohl die Wahrheitspflicht als auch das Gebot der Sachlichkeit verletzt. In dem Hörfunkprogramm bigfm kamen am , , und im Rahmen der Sendung Morningshow Beiträge über eine Patientin der Rhein- Mosel-Fachklinik zur Ausstrahlung. Die Frau hatte von sich aus in der Show angerufen und von ihrer Situation berichtet. Das Moderatorenteam Susanka und der Morgenhans sahen sich veranlasst, das Thema weiterzuverfolgen und machten es an den nächsten vier Werktagen zum Aufreißer der Morningshow. Dabei beförderten sie den Eindruck, dass die Patientin gegen ihren Willen in der Klinik festgehalten wird. Albrecht Bähr (Bild: LMK) Die Beiträge waren gekennzeichnet von verfälschenden Darstellungen des Sachverhalts. Zudem war die Berichterstattung unvollständig und die Faktenlage unzureichend recherchiert. Somit wurde die Wahrheitspflicht verletzt. Auch kam es zu einer Verletzung des Gebots der Sachlichkeit durch eine deutliche Dramatisierung, sensationsheischende Wertungen und Benutzung abfälliger Begrifflichkeiten für psychiatrische Einrichtungen. Gegen die journalistischen Grundsätze, wie sie z.b. im Pressecodex niedergelegt sind, wurde mit mangelnder Sorgfaltspflicht, Nennung des Klarnamens der Betroffenen und Benutzung abwertender Bezeichnungen für die Einrichtung verstoßen. Die Versammlung war sich darin einig, dass ein derartiger Umgang mit dem hochsensiblen Thema Psychiatrie inakzeptabel ist. Der Vorsitzende der Versammlung, Albrecht Bähr, zeigte sich besonders enttäuscht darüber, dass langjährige Moderatoren des Veranstalters nicht in der Lage gewesen sind, dem brisanten Thema mit einer angemessenen Berichterstattung Rechnung zu tragen.

2 epd medien aktuell 6. März 2013 LMK kritisiert Umgang von BigFM mit Psychiatrie-Patientin Ludwigshafen/Mannheim (epd). Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat den Umgang des Radiosenders BigFM mit einer Psychiatrie-Patientin kritisiert. In mehreren im Februar gesendeten Beiträgen hätten Moderatoren des Mannheimer Senders gegen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags verstoßen, sagte der Vorsitzende der LMK-Versammlung, der pfälzische Diakoniepfarrer Albrecht Bähr, am Dienstag in Ludwigshafen. Auch seien die Wahrheitspflicht und das Gebot der Sachlichkeit verletzt worden. In der Sendung "Morningshow" wurden den Angaben zufolge vier Beiträge über eine Patientin der Rhein-Mosel-Fachklinik in Andernach gesendet. Die Frau habe von sich aus in der Show angerufen und von ihrer Situation berichtet. Das Moderatorenteam "Susanka und der Morgenhans" habe das Thema in den nächsten vier Tagen weiterverfolgt und zum "Aufreißer" ihrer Show gemacht. Dabei hätten die Moderatoren den Eindruck befördert, dass die Patientin gegen ihren Willen in der Klinik festgehalten werde. Ein derartiger Umgang mit dem hochsensiblen Thema Psychiatrie sei inakzeptabel, rügte die Versammlung der Landeszentrale. Die unzureichend recherchierten Beiträge hätten sensationsheischend Sachverhalte verfälscht und unvollständig dargestellt. Auch hätten sich die Moderatoren abfällig über psychiatrische Einrichtungen geäußert. lmw

3 Digitalmagazin 7. März 2013 Aktuell: EU-Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 561 Millionen Euro gegen Microsoft Die Europäische Kommission hat am 6. März eine Geldbuße in Höhe von 561 Millionen Euro gegen Microsoft verhängt. Das Unternehmen sei seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, Nutzern eine freie Browserwahl zu ermöglichen. Dies teilte die Kommission in Brüssel mit. EUWettbewerbskommissar Joaquín Almunia erklärte dazu: 2009 stellte die Kommission die Untersuchung hinsichtlich des Verdachts, dass Microsoft seine marktbeherrschende Stellung mit der Kopplung seines Webbrowsers Internet Explorer an Windows missbrauchte, ein. Damals akzeptierten wir die von Microsoft angebotenen Verpflichtungen. Verpflichtungszusagen in Kartellrechtsentscheidungen sind sehr wichtig, da sie eine schnelle Lösung von Wettbewerbsproblemen ermöglichen. Diese Entscheidungen müssen selbstverständlich streng befolgt werden. Ihre Nichteinhaltung ist ein schwerwiegender Verstoß, der mit entsprechenden Sanktionen belegt werden muss. Hintergrund Microsoft hat den Browser-Auswahlbildschirm bei seinem Windows 7 Service Pack 1 von Mai 2011 bis Juli 2012 nicht zur Verfügung gestellt. So haben 15 Millionen Windows- Nutzer in der EU den Auswahlbildschirm in diesem Zeitraum nicht in Anspruch nehmen können. Microsoft habe eingeräumt, dass der Auswahlbildschirm in diesem Zeitraum nicht angezeigt wurde. Dies sei das erste Mal, dass die EU-Kommission einem Unternehmen wegen der Nichteinhaltung eines Verpflichtungsbeschlusses eine Geldbuße auferlegen muss, hieß es in Brüssel. Bei der Berechnung der Geldbuße berücksichtigte die EU-Kommission die Schwere und die Dauer des Verstoßes, die Notwendigkeit, die abschreckende Wirkung der Geldbuße zu gewährleisten und, als mildernden Umstand, die Tatsache, dass Microsoft mit der EU-Kommission zusammengearbeitet und Informationen bereitgestellt hat, die der EU-Kommission bei der effizienten Prüfung der Sache halfen.

4 Digitalmagazin 7. März 2013 Medien: Steinbrück will umstrittenes Leistungsschutzrecht im Bundesrat stoppen (dpa) SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat Widerstand gegen das von der Bundesregierung verabschiedete Leistungsschutzrecht angekündigt. Das Gesetz sei kontraproduktiv, sagte Steinbrück am 6. März auf der Computermesse CeBIT in Hannover. Ich denke, die SPD ist gut beraten, dieses Leistungsschutzgesetz im Bundesrat zu kippen. Die schwarz-gelbe Koalition hatte das Leistungsschutzrecht am 1. März im Bundestag verabschiedet, die Opposition und einzelne Koalitionsabgeordnete stimmten dagegen. Das Gesetz soll Presseverlage gegen eine unlizenzierte gewerbliche Verwendung ihrer Inhalte im Internet schützen. Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte dürfen aber auch künftig frei von Suchmaschinen und gewerblichen Nachrichtensammlern zitiert werden, ohne dass eine Lizenz von den Verlagen nötig ist. Steinbrück sagte, Verlage hätten bereits jetzt Möglichkeiten, Inhalte gegen eine ungewollte Nutzung im Internet zu schützen. Das Gesetz schaffe rechtliche Unsicherheit. Ob die SPD das Gesetz tatsächlich kippen könnte, ist fraglich. Der Bundesrat will sich voraussichtlich Ende März mit dem Thema befassen und könnte dann den Vermittlungsausschuss anrufen. Einen Widerspruch der Länderkammer könnte die schwarz-gelbe Regierungskoalition im Bundestag jedoch überstimmen.

5 Digitalmagazin Seite 1 7. März 2013 Radio: ARD hält Stellung Öffentlich-Rechtliche werden am meisten gehört Zweimal im Jahr halten die Radiomacher die Luft an: Dann wird verraten, welcher Sender beliebter geworden ist und wem weniger Menschen zuhören. Die neue Umfrage zeigt: Zufrieden dürften dieses Mal vor allem die gebührenfinanzierten Sender der ARD sein. Im deutschen Radio werden die öffentlich-rechtlichen Sender der ARD nach wie vor am häufigsten eingeschaltet. Tag für Tag hören insgesamt rund 38,4 Millionen Menschen die über Gebühren finanzierten Wellen, wie aus der am 6. März in Frankfurt veröffentlichten Media-Analyse und aus Zahlen der ARD hervorgeht. Das sind 52,3 Prozent der Bevölkerung und somit 0,1 Prozentpunkte mehr als bei der letzten Umfrage vom vergangenen Juli. Mindestens einen der privaten Sender hörten dagegen rund 33 Millionen Radionutzer, das sind 45,0 Prozent der Menschen im Alter von über zehn Jahren in Deutschland (Juli 2012: 45,7), wie die ARD am 6. März weiter mitteilte. Der Rest hört laut ARD kein Radio oder einen Militärsender, offene Kanäle oder Sender aus dem Ausland. Hintergrund Für die Media-Analyse hat die gleichnamige Arbeitsgemeinschaft (AGMA/Frankfurt) mehr als Menschen in Deutschland nach ihren Lieblingsprogrammen befragt. Bei der zweimal im Jahr organisierten Erhebung werden auch die Hörgewohnheiten von Kindern ab zehn Jahren sowie allen deutschsprachigen Ausländern berücksichtigt. Außerdem stehen die bevorzugten Wochentage für das Radiohören im Fokus. Für die Sender ist die Umfrage wichtig, weil sich daran die Preise für Werbespots orientieren. Mit Abstand am meisten gehörter Sender an Werktagen zwischen 6.00 und Uhr bleibt der private Verbund Radio NRW. Der Rahmenprogrammanbieter für die 45 Lokalradios in Nordrhein- Westfalen wird an Werktagen in der Stunde von knapp 1,64 Millionen Menschen eingeschaltet, bei der Umfrage im vergangenen Sommer waren es rund 1,65 Millionen (Bruttoreichweite: 1,71 Millionen). Antenne Bayern hat mit mehr als 1,30 Millionen Hörern zwar leicht verloren, belegt nach vergleichsweise stärkeren Verlusten der ebenfalls privaten Radio-Kombi Baden-Württemberg (1,27 Millionen) nun aber den zweiten Platz in der Beliebtheitsskala. Größter Gewinner ist allerdings ein öffentlich-rechtlicher Sender: Die Welle NDR 2 gewinnt Hörer hinzu und wird derzeit an Werktagen und stündlich von Menschen eingeschaltet. Die deutlichsten Verluste muss derweil das Potsdamer BB Radio einstecken: Der Sender verlor Hörer, das entspricht fast einem Viertel der Hörerschaft ( ).

6 Digitalmagazin Seite 2 7. März 2013 Radio kann sich weiter behaupten Allen Gewinnen oder Verlusten zum Trotz: Laut Umfrage kann sich das vermeintlich alte Medium Radio gegen Internet und Tablet-Computer, Smartphones und Fernsehen auch weiterhin behaupten: Nach Rekordzahlen im vergangenen Jahr pendelt sich die Beliebtheit der Wellen auf einem hohen Niveau ein. Demnach hören vier von fünf Menschen (79,7 Prozent) ab zehn Jahren an Werktagen Radio, das sind täglich 58,47 Millionen Hörer. Durchschnittlich bleibt jeder Mensch in Deutschland 197 Minuten dran (2012: 199 Minuten). Radio ist für viele Menschen ein verlässlicher Begleiter durch den Tag, sagte der ARD-Vorsitzende und NDR-Intendant Lutz Marmor am 6. März. Mit mehr als drei Stunden liegt die Hörfunknutzung weit vor dem Internet. Das zeigt, wie stark Radio ist.

7 Süddeutsche Zeitung Seite 1 7. März 2013

8 Süddeutsche Zeitung Seite 2 7. März 2013

9 Süddeutsche Zeitung 7. März 2013

10 Frankfurter Allgemeine Zeitung 7. März 2013

11 Frankfurter Allgemeine Zeitung 7. März 2013

12 Rhein-Zeitung 7. März 2013

13 Rhein Main Presse 7. März 2013

14 Trierscher Volksfreund 6. März 2013

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