1 Chancen und Perspektiven der Integrationsförderung: Neue Aufgaben des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge

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1 1 Chancen und Perspektiven der Integrationsförderung: Neue Aufgaben des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Zusammenfassung des Vortrags von Frau Uta Saumweber-Meyer 1. Fakten zum Migrationsgeschehen Weltweit leben derzeit rund 175 Mio. Menschen außerhalb ihres ursprünglichen Heimatlandes, was ca. 3Prozent der Weltbevölkerung entspricht. Davon sind lt. Angaben UNHCR ungefähr 20 Mio. Flüchtlinge und sog. displaced persons. 32 Millionen Migranten leben in Europa und ca. 4 Mio. davon sind Flüchtlinge und Asylbewerber. In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Migranten, also den Menschen, die ihren Lebensmittelschwerpunkt dauerhaft außerhalb ihres Herkunftslandes verlagern, weltweit um 14 Prozent gestiegen, das entspricht 21 Mio. Menschen. In Europa betrug der Anstieg 16 Prozent. Für die Bundesrepublik Deutschland ergibt sich folgendes Bild: Nach Kriegsende wurden rund 13 Mio. Kriegsflüchtlinge und Heimatvertriebene aufgenommen. Während der sog. Gastarbeiterperiode ab den fünfziger Jahren bis zum Anwerbestopp 1973 sind ca. 2,6 Mio. Vertragsarbeitnehmer angeworben worden. Als weitere Gruppe kamen bis Ende 2000 insgesamt 4,5 Mio. Aussiedler und Spätaussiedler nach Deutschland, wobei zunächst ca. 80 Prozent deutschstämmig waren und ca. 20 Prozent mitreisende Familienangehörige, während sich dieses Verhältnis in jüngster Zeit genau umgekehrt hat. Hinzu kamen ausländische Flüchtlinge und Asylsuchende, zunächst vornehmlich aus dem damaligen kommunistischen Machtbereich und später weltweit. Allein zwischen 1990 und 2001 wurden 2 Mio. Flüchtlinge und Asylsuchende registriert. Derzeit leben ca. 1,1 Mio. Flüchtlinge mit unterschiedlichem Status in der Bundesrepublik. Aktuell leben insgesamt 7,35 Mio. Ausländer in Deutschland, das sind ca. neun Prozent der Bevölkerung. Für die EU liegt dieser Anteil bei ca. fünf Prozent, für die USA als klassischem Einwanderungsland bei ca. zehn Prozent. Mehr als die Hälfte der Ausländer lebt zehn Jahre und länger in Deutschland, rund ein Drittel schon länger als zwanzig Jahre. 80 Prozent der hier lebenden Ausländer haben ihren Wohnsitz in Städten mit mehr als Einwohnern. Migration bedeutet Kommen und Gehen. Letzteres wird in der öffentlichen Diskussion jedoch weniger wahrgenommen. In Zahlen ausgedrückt steht einem Zuzug seit 1954 in Höhe von ca. 31 Mio. Menschen ein Wegzug von ca. 22 Mio. Menschen gegenüber. Ein Blick auf das Wanderungsgeschehen im letzten Jahrzehnt zeigt, dass in den Jahren 1991 bis 1995 ein positiver Wanderungssaldo in Höhe von jährlich ca Zugängen zu verzeichnen war. Ursachen waren der sog. Fall der Mauer, sowie ein rasanter Anstieg der Aussiedler- und Asylbewerberzahlen. Für den Zeitraum von 1996 bis 2001 betrug der positive Wanderungssaldo nur noch ca Zuzüge, die Jahre 1997 und 1998 verzeichneten sogar eine negative Bilanz. Ursache hierfür war hauptsächlich die Rückkehr von Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens. Gegenwärtig ist wieder ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Des Weiteren ist zu beachten, dass Menschen aus unterschiedlichsten Gründen auch vielfach zwischen ihrem Heimatland und dem Aufnahmeland hin und her wechseln, was unter die Begriffe Pendel- und Transmigration fällt. 2. Integrationsverständnis des Bundesamtes

2 2 Für die auf Dauer in Deutschland aufenthaltsberechtigten Ausländer sollte die Integration vorrangiges Ziel sein. Für alle anderen sollte eine freiwillige Rückkehrförderung, die ggfs. von Maßnahmen zur Reintegration begleitet wird, gelten. Dem Integrationsgeschehen ist dabei eine ganzheitliche Betrachtungsweise zu Grunde zu legen. Integration im Sinne einer Eingliederung ist ein vielschichtiger Begriff, der sich einer exakten Definition entzieht. Beschrieben hat ihn Bundespräsident Johannes Rau in seiner Rede Ohne Angst und Träumereien: Gemeinsam in Deutschland leben, in der er sagt: Integration bedeutet nicht Entwurzelung und gesichtslose Assimilation. Integration ist auch die Alternative zum beziehungslosen Nebeneinander unvereinbarer Kulturen. Integration, das ist die immer wieder zu erneuernde Bindung aller an gemeinsame Werte. Wer dauerhaft in Deutschland leben will, braucht seine Herkunft nicht zu verleugnen, er muss aber bereit sein, eine offene Gesellschaft nach dem Leitbild des Grundgesetzes mitzugestalten. Das ist unser Angebot an alle. Erfolgreiche Integration als Kennzeichen einer gerechten Gesellschaftsordnung beinhaltet auch die Abwesenheit von Diskriminierung und Ausgrenzung. Ziele der Integration sind eine gleichberechtigte Teilhabe am ökonomischen, sozialen, politischen und kulturellen Leben, Perspektiven zu eröffnen und ein gegenseitiges Verständnis der Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Der Vorsitzende des Rates für Migration, Professor Dieter Oberndörfer betont: Integration erfordert nicht die Aufgabe der Identität, wohl aber die Akzeptanz gemeinsamer Werte. Verlangt wird mithin die Identifikation mit der politischen Gemeinschaft und den Grundwerten ihrer Verfassung wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als Prämissen klar vorgezeichnet sind. Damit wird Tendenzen zur Entstehung von Parallelgesellschaften oder Segregation ein grundgesetzlicher Riegel vorgeschoben. Integration kann mit den Mitteln der Politik und des Rechts angestoßen, gefördert und begleitet werden. Die eigentliche Integrationsleistung ist aber von der Gesellschaft zu erbringen, und zwar sowohl von der Aufnahmegesellschaft als auch von den Zuwandernden. Integration ist keine reine Verwaltungsaufgabe sondern in erster Linie eine gesamtgesellschaftliche Gestaltungsaufgabe mit dem Ziel, ein gerechtes Miteinander zu verwirklichen. 3. Ausgangslage und Entwicklung Wie das Migrationsgeschehen der letzten Jahrzehnte klar aufzeigt, war Deutschland auch ohne entsprechende Willenserklärung faktisch schon immer Zu- und Einwanderungsland. Der von der Unabhängigen Kommission Zuwanderung ( sog. Süssmuth-Kommission) im Juli 2001 vorgelegte Bericht Zuwanderung gestalten Integration fördern leitete den so genannten Paradigmenwechsel ein und hob die gesellschaftliche und politische Bedeutung dieses Themas klar hervor. Wichtiger Vorschlag zur Aufhebung der Fragmentierung von Zuständigkeiten und Maßnahmen auf Bundesebene war die Forderung einer Bündelung der Kompetenzen im Bereich Migration und Integration bei einer Bundesbehörde. Der Gesetzgeber hat diesen Vorschlag aufgegriffen und im Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) umgesetzt. Am wurde das Zuwanderungsgesetz durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Unabhängig davon sind dem Bundesamt durch einen Organisationserlass wirksame Aufgaben auf dem Gebiet der Integrationsförderung übertragen worden. Diese beruhen zum Teil auf dem Vier-Säulen-Modell der Aussiedlerintegration nach Jochen Welt und beinhalten allgemein: - sprachliche Förderung, - berufliche Orientierung/ Qualifizierung und Eingliederung,

3 - soziale Beratung und Betreuung, - gesellschaftliche Integration 3 4. Maßnahmen zur Integrationsförderung Als erste Aufgabenbündelung ist das Bundesamt auch ohne Zuwanderungsgesetz zuständig für die Förderung der Integration mit folgenden Schwerpunkten: Sprachkurse für ausländische Arbeitnehmer, gemeinwesenorientierte Projekte für Zuwanderer, Gewährung von Zuschüssen zur Ausländersozialberatung, ausgewählte Projektmaßnahmen für Ausländer, Seminarveranstaltungen für ausländische Frauen, Multiplikatorenseminare zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz, Nationale Zentralstelle zur Verwaltung des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF), Aufgaben bei der Aufnahme und Verteilung jüdischer Immigranten. Sprachkurse Zielgruppe der Sprachkursförderung sind ausländische Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen, denen durch die Vermittlung und Verbesserung der sprachlichen Kompetenz als sogenannte Schlüsselkompetenz die soziale und berufliche Integration erleichtert werden soll. Hierzu hat das Bundesamt eigene Förderrichtlinien und Kursmodelle entwickelt. Außerdem ist ein Zulassungsverfahren für Sprachkursträger installiert worden. Mit den Bewerbern, die die Voraussetzungen erfüllen, werden Rahmenvereinbarungen getroffen und damit ein flächendeckendes Angebot an Sprachkursen sichergestellt. Die Sprachkursförderung erfolgt im öffentlich-rechtlichen Zuwendungsverfahren, wobei die Finanzmittel als Projektförderung im Rahmen der Haushaltsmittel insgesamt ca. 17 Mio. zur Verfügung gestellt werden. Bis einschließlich März 2003 sind auf diesem Weg ca Sprachkurse bewilligt worden, von denen ungefähr mit dem Unterricht begonnen haben. Gemeinwesenorientierte Projektförderung Projektförderungen in diesem Rahmen verfolgen das Konzept zur sozialen Integration im Wohnumfeld mit den Schwerpunkten: Präventive Arbeit mit Jugendlichen, Entschärfung sozialer Konflikte, Verbesserung der Kontakte zwischen Aussiedlern und Einheimischen, Aufbau kommunaler Netzwerke für Integration, Stärkung des ehrenamtlichen Engagements. In Zusammenarbeit mit zahlreichen Verbänden, Stiftungen, Vereinen und Initiativen, sowie Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene wurden im letzten Jahr rund Maßnahmen gefördert, wofür im Haushaltsjahr Mio. zur Verfügung standen. Für das Jahr 2003 ist ein Betrag von 28 Mio. veranschlagt. Insgesamt liegen dem Bundesamt ca Anträge auf Zuwendungen für Integrationsmaßnahmen vor, davon sind 345 Fortsetzungsprojekte, die bereits 22 Mio. binden. Zuschüsse zur Ausländersozialberatung Träger der Ausländersozialberatung sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Ziel aus der Sicht des Bundesamtes sollte dabei sein, die Betroffenen möglichst schnell von Beratung und Betreuung unabhängig im Sinn von Hilfe zur Selbsthilfe zu machen. Gefördert werden (anteilig von Bund mit 70Prozent und Ländern mit 30Prozent) die Personal- und Sachkosten der von den Wohlfahrtsverbänden zur Aufgabenerledigung eingesetzten Sozialberater/innen. Hierfür sind im Haushaltsjahr Mio. vorgesehen.

4 4 Ausgewählte Projektmaßnahmen für Ausländer Zielgruppe dieser Projektförderung, die bisher vom BVA wahrgenommen worden ist, sind rechtmäßig auf Dauer in Deutschland lebende Ausländer. Es werden Projekte gefördert, an denen ein erhebliches Bundesinteresse besteht. Dies gilt für Staatsbürgerliche Seminare und Seminare zu aktuellen Themen der Ausländerpolitik, für Forschungsvorhaben zum Thema Ausländerintegration, für die Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen des Ausländerrechts, des Einbürgerungsrechts und der Ausländerpolitik, für die Unterstützung von Modellvorhaben zur Bekämpfung der Segregation (Ghettoisierung) in Großstädten bzw. wohnumfeldbezogene Maßnahmen in regionalen Schwerpunkten, für Projekte zur Integration von Personen, deren Aufenthaltsrecht aus Härtefallregelungen resultiert oder von sonstigen psychosozial benachteiligten Personen. Die Entscheidung über eine Förderung und die Feststellung des Bundesinteresses sowie die Festlegung der Förderbeträge erfolgt durch das Bundesministerium des Innern, das hierfür im Haushalt Mio. vorgesehen hat. Seminarveranstaltungen für ausländische Frauen, für die ca. 2 Mio. in Ansatz gebracht worden sind, sowie Multiplikatorenseminare zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz mit einem Volumen in Höhe von runden die Fördermaßnahmen in diesem Bereich ab. Europäischer Flüchtlingsfond (EFF) Das Bundesamt ist die Nationale Zentralstelle zur Verwaltung des EFF. Der EFF wurde für die Dauer von fünf Jahren ( ) von der Europäischen Kommission geschaffen und soll zu einer ausgewogenen Verteilung der finanziellen Belastungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beitragen, die mit der Aufnahme von Flüchtlingen und vertriebenen Personen (hier: Bürgerkriegsflüchtlinge) und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind. Der Finanzrahmen des EFF wurde auf 216 Mio. festgelegt. Die Mittel werden jährlich neu nach einem festgelegten Schlüssel auf die Mitgliedstaaten verteilt und basieren im Wesentlichen auf der Anzahl der vom EFF erfassten Zielgruppen und deren jährlichen Zugangszahlen. So betrugen die zur Verfügung stehenden Mittel im Jahr ,2 Mio. für 29 Projekte (gering wegen später Startphase), im Jahr ,3 Mio. für 80 Projekte, im Jahr ,3 Mio. für 158 Projekte und im Jahr ,9 Mio. für 280 Projektanträge. Im Rahmen der Förderung durch den EFF kommen Projekte für Flüchtlinge und Vertriebene (nichtdeutscher Herkunft) in Betracht, sofern sie zur Verbesserung der Aufnahmebedingungen dienen, die Integration von Personen zum Ziel haben, deren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer ausgerichtet ist und wenn sie die freiwillige Rückführung von Personen betreffen. Für die Projekte ist grundsätzlich eine Laufzeit von maximal zwölf Monaten vorgesehen. Der aus dem EFF geleistete Förderbeitrag darf höchstens 50Prozent der Gesamtkosten eines Projekts ausmachen, da der übrige Anteil entweder durch Eigen- oder Kofinanzierung abgedeckt werden muss. Aufgaben bei der Verteilung jüdischer Immigranten Das Bundesamt hat die Aufgabe der Verteilung jüdischer Immigranten aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion vom Bundesverwaltungsamt in Köln übernommen. Pro Jahr sind rund bis Verteilungen vorzunehmen. Hinzu kommen noch einige Umverteilungen in andere Bundesländer. Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens nimmt das Bundesamt folgende Aufgaben wahr: Entgegennahme der von den deutschen Auslandsvertretungen übersandten Anträge, die Verteilungsentscheidung nach dem sog. Königsteiner Schlüssel in ein Bundesland, wobei Verteilungswünsche nach

5 5 Möglichkeit berücksichtigt werden und die Weiterleitung der Aufnahmezusage bzw. der Ablehnung an die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Viele dieser Aufgaben lassen sich nicht rein schematisch, administrativ bewältigen, sondern sind inhaltlich und passgenau vor allem mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege oder der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland abzustimmen, so dass die durch Aufgabenbündelung beabsichtigten Synergieeffekte auch erzielt werden können. 5. Rückkehr, Rückkehrförderung und Re-Integration Dieser Punkt ist integraler Bestandteil der zweiten Seite des Migrationsprozesses: Denjenigen, die kein Bleiberecht auf Dauer erhalten, durch gezielt entwickelte Maßnahmen persönliche Lebensperspektiven in ihrem Heimatland zu vermitteln und so die Nachhaltigkeit der Rückkehr zu sichern und eine erneute Einreise zu vermeiden. Es gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Da es sich hier nicht nur um eine nationale Angelegenheit handelt, existieren sowohl europäische als auch nationale Rückkehrprogramme wie zum Beispiel REAG (Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany) und GARP (Government Assisted Repatriation Programme), aus denen Mittel zur Verfügung gestellt und die vom Bundesamt bewirtschaftet werden. In Zahlen ergeben sich für das Jahr 2001 mehr als ausreisepflichtige Personen, für das Jahr 2002 mehr als ausreisepflichtige Personen. Der Anteil der geförderten Rückkehrer betrug in den Jahren 2002 und 2003 jeweils etwa Personen. Der Anteil der aufgewendeten Bundesmittel betrug ca. 3,5 Mio. im Jahr 2002 und ca. 4,5 Mio. im Jahr 2003, der jeweils 50Prozent der Gesamtfinanzierung ausmacht. Um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen, sei betont, dass diese Mittel zum größten Teil in infrastrukturelle Maßnahmen in den Rückkehrländern zur Wiederansiedlung der Rückkehrer aufgewendet werden und nur zum kleineren Teil persönliche Rückkehrhilfen beinhalten. Sowohl für den Bereich der Integration als auch der freiwilligen Rückkehrförderung ist zu beachten, dass gestalten vor verwalten geht. Nur dann eröffnen sich die Chancen einer größtmöglichen Akzeptanz sowohl durch die Zuwanderer als auch durch die Aufnahmegesellschaft. Das Bundesamt sieht sich diesem Auftrag verpflichtet und wird sein Bestes daran setzen das Ziel zu realisieren. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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