Auswahlverfahren eines Projektträgers für das Projekt Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin (NRAV)

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1 Auswahlverfahren eines Projektträgers für das Projekt Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin (NRAV) Fördergeber: Land Berlin, Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Referat II D. Es handelt sich um öffentliche Mittel des Landes Berlin und Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Auswahlverfahren und Durchführung der Förderung: SPI Consult GmbH Verfahrensart: Teilnahmewettbewerb 1. Kurzbeschreibung des Projekts Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin Das Land Berlin beabsichtigt das Projekt Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin (NRAV) zu fördern. Mit dem Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin hat sich seit 1998 eine Kooperationsstruktur und Handlungsplattform auf Landes- und Bezirksebenen entwickelt, die zunächst dazu diente, ergänzende Ausbildungsplatzprogramme in Berlin umzusetzen. Mit der Neuausrichtung des NRAV liegt der Fokus seit mehreren Jahren auf der Beratung von Unternehmen zu allen Fragen rund um Ausbildung und Nachwuchskräftesicherung in der Region. In der bisherigen Form sah und sieht das NRAV folgende zwei Ebenen vor: Landesebene: Netzwerkmanagement, das als Projektträger fungiert, u.a. die Abstimmung mit der beauftragenden Senatsverwaltung gewährleistet, die bezirklichen Kümmerer in Abstimmung mit den Bezirken auswählt und beauftragt, die Jour fixes der bezirklichen Kümmerer ( Leitbetriebe ) unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, der IHK, der HWK und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit organisiert und moderiert und somit den überbezirklichen Austausch sichert sowie eine Informationsplattform bildet. bezirkliche Ebene: (Regionaler Ausbildungsverbund, RAV), d.h. in jedem Bezirk ist ein Kümmerer beauftragt ( Leitbetrieb ), der die Kooperation zwischen den Partner_innen des jeweiligen RAV organisiert. In der Regel arbeiten im RAV folgende Netzwerkpartner_innen mit: Agentur für Arbeit, Jobcenter, IHK/HWK; Bezirksamt (Wirtschaftsförderung und/oder Jugend), bezirkliche Schulaufsicht, Bildungsdienstleister. Mit dem NRAV Berlin gibt es in allen 12 Berliner Bezirken und gleichzeitig auf Landesebene Struktur- und Handlungsplattformen, um regionale strategische Ziele zur 1

2 Fachkräftesicherung durch Ausbildung zwischen den Akteuren im Bezirk abzustimmen und wirtschaftsorientierte Konzepte für kleine und mittlere Unternehmen zu entwickeln. Das NRAV Berlin und alle darin eingebundenen Partner_innen richten ihre gemeinsamen Aktivitäten auf die Unterstützung von Unternehmen zur Fachkräftesicherung durch Ausbildung, die an deren tatsächlichen Bedarfen orientiert sind. Die Angebote sind vielfältig und reichen von der Entwicklung gemeinsamer Strategien zum Ausbildungsmarketing über die Erschließung von Ausbildungspotenzialen und der Umsetzung von Bewerberauswahlverfahren bis hin zu entwickelten und erprobten Ausbildungsmodellen beruflicher Erstausbildung. In diesem Feld diverser Problemlagen müssen Unternehmen ermutigt und sensibilisiert werden, dass sie, trotz und gerade angesichts der veränderten Rahmenbedingungen, ihren benötigten Fachkräftenachwuchs möglichst selbst ausbilden. Die vom NRAV Berlin getragenen regionalen Strukturen machen es für regional ansässige Unternehmen leichter, strukturelle und inhaltliche Unterstützungsangebote auf dem Weg in die berufliche Erstausbildung zu nutzen. Als Struktur- und Handlungsplattformen sind die regionalen Ausbildungsverbünde in den Bezirken fest etabliert. Sie informieren, beraten und entwickeln Lösungsansätze für Unternehmen und koordinieren das Portfolio verschiedener Maßnahmen und Angebote zur Fachkräftesicherung. Dieser erfolgreiche Ansatz soll auch in 2015 fortgeführt werden, jedoch mit einem veränderten inhaltlichen Fokus. Die Strukturen des NRAV sollen primär genutzt werden, um die Kooperation zwischen Schulen und Unternehmen in Fragen der Berufsorientierung von Schüler_innen einerseits und der Nachwuchskräftesicherung von Unternehmen andererseits besser als bisher zu verzahnen. Die RAV sollen weiterhin in allen Bezirken vertreten sein und müssen aufbauend auf den bereits bestehenden regionalen Kooperationsbeziehungen die neue Ausrichtung der Verstärkung der Möglichkeiten berufspraktischer Erfahrungen weiter entwickeln. Dabei sind sowohl die Schulen eines Bezirks wie auch die regionalen Unternehmen dabei zu unterstützen, eine ausreichende Anzahl von Angeboten berufspraktische Erfahrungen in Unternehmen und weiteren Partnern, die entsprechende Erfahrungen vermitteln können, für die Schülerinnen und Schüler anzubieten. Für eine gelingende Berufsorientierung junger Menschen sind mehrmalige berufspraktische Erfahrungen und Erprobungen (z.b. in Form von Betriebserkundungen, Schnupperpraktika, mehrwöchigen Betriebspraktika) in Unternehmen verschiedener Branchen und Berufsbereiche eine wichtige Voraussetzung. Gleichzeitig haben Unternehmen so die Möglichkeit, sich als Ausbildungsbetrieb zu präsentieren und frühzeitig geeignete Bewerberinnen und Bewerber anzusprechen. Langfristiges Ziel in Berlin ist es deshalb, betriebliche Erfahrungen für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 in Form eines gestuften Systems bereitzuhalten. Dafür tragfähige Strukturen und Verfahren auf Bezirksebene zu entwickeln und zu organisieren, die die Abstimmung zwischen den Schulen und den Unternehmen u.a. zu beteiligenden Partnern sichern, ist Ziel des NRAV im Jahr

3 Dazu gehören im Einzelnen: die inhaltliche und zeitliche Planung und Abstimmung mit allen allgemeinbildenden Schulen (Integrierte Sekundarschulen), die Akquise und Beratung geeigneter Unternehmen u.a. Kooperationspartner in den Regionen, bei denen betriebspraktische Erprobungen ermöglicht werden können (z.b. Innungen, Oberstufenzentren). Ziel ist es, ausreichend betriebspraktische Erprobungen für alle Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 entsprechend des gestuften Systems in unterschiedlichen Feldern in möglichst vielen Unternehmen oder in damit vergleichbaren Angeboten zu ermöglichen; die Information, Beratung und Begleitung beim Aufbau tragfähiger Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen. Bis zum ist die SPI Consult GmbH Trägerin des Projekts Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin. Diese Trägerschaft wird zum übertragen an den Bieter, der im Ergebnis dieser Ausschreibung ermittelt wurde. 2. Beschreibung der Aufgaben im Einzelnen (1) Nach der Entscheidung über die Vergabe der Trägerschaft für das Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin für das Jahr 2015 stellt der ausgewählte Projektträger einen entsprechenden Antrag bei der SPI Consult GmbH unter Verwendung der online-datenbank EurekaPlus 2.0. Die Regelungen der ESF- Förderfibel der Landes Berlin sind zu beachten. (2) Der ESF-Antrag wird nach Prüfung und Zustimmung durch die SPI Consult GmbH an die Technische Hilfe Berlin (ECG) weiter gereicht. Nach Vorliegen des positiven ECG-Prüfvermerks erlässt die SPI Consult GmbH einen Zuwendungsbescheid über die Gesamtförderung. Darin sind auch alle für die ESF-Förderung relevanten Regelungen, insbesondere die Höhe der ESF-Mittel mit Angabe des Zieles aufzunehmen. Die Förderbedingungen des Europäischen Sozialfonds sind verbindlich. Durch die Einbindung in das ESF-Begleitsystem wird der Projektträger über alle geltenden Vorschriften des ESF informiert und mit dem Zuwendungsbescheid des Treuhänders werden diese als Nebenbestimmungen für verbindlich erklärt. (3) Die Auszahlung der Mittel an den Projektträger erfolgt auf entsprechende Mittelanforderungen bis zu zwei Monate voraus. (4) Der Projektträger hat seiner Berichterstattungspflicht gegenüber dem Land Berlin unter Berücksichtigung der Förderbedingungen des Europäischen Sozialfonds mit den durch ECG zur Verfügung gestellten EDV-Programmen und Formularen nachzukommen. Die Berichte sind online im ESF-Begleitsystem EurekaPlus 2.0 einzureichen. Insbesondere sind die Beratungen von und mit Vertreter_innen der Schulen, Unternehmen u.a. kooperierender Partner zu dokumentieren und kumuliert in der turnusgemäßen Berichterstattung abzubilden. Entsprechende Unterlagen sind zum Zwecke der Prüfung auf Abruf bereitzuhalten. Ebenfalls zu 3

4 dokumentieren sind die Teilnehmenden von Netzwerktreffen (Jour fixe) auf Bezirks- und Landesebene auf der Basis von Teilnahmelisten. (5) Die für den Förderzweck gewährten Mittel sind durch den Projektträger in einer Projektverwaltung zu dokumentieren bzw. aufzuzeichnen, die folgenden Anforderungen gerecht werden muss: - Erfassung/Buchung aller projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben über eine eigene Kostenstelle im Rahmen der Finanzbuchhaltung; - nachvollziehbare Zuordnung aller Belege (Kennzeichnung mit ESF- Projekt-Nummer), die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben enthalten; - Personalkosten sind nach Vorgaben in EurekaPlus 2.0 nachzuweisen; - sachgerechte und ökonomische begründete Aufteilung der Gemeinkosten mittels nachvollziehbarer Umlageschlüssel; - separater Zahlungsnachweis projektbezogener Ausgaben; - die Mittel sind nach Maßgabe der im Kosten- und Finanzierungsplan aufgeführten Einzelansätze zu verwenden. (6) Zwischenverwendungsnachweise und Zwischenberichte (Sachberichte) sind innerhalb von vier Wochen entsprechend zu den in den Förderbedingungen laut Förderfibel des Landes Berlin genannten Terminen und der Endbericht spätestens zwei Monate nach Projektende zusammen mit einer externen Wirtschaftsprüfererklärung vorzulegen. Für alle Abrechnungen müssen prüfbare Originalbelege beim Projektträger vorgehalten werden. (7) Neben den im Rahmen der Berichterstattung erforderlichen Angaben sind bei Beratungen Teilnahmelisten zu führen, die von den Teilnehmenden mit Angabe des jeweiligen Datums eigenhändig zu unterschreiben sind. Auch zu dokumentieren sind Beratungen von Vertreter_innen der Schulen, Unternehmen u.a. Partner. Die Teilnahmelisten sind für Prüfzwecke bis 2023 aufzubewahren. (8) Der Europäischen Kommission und dem Land Berlin ist der Zutritt zu den Räumen des Projektträgers zu gestatten, und es steht ihnen sowie dem Rechnungshof von Berlin im Rahmen dieses Vertrages das inhaltlich materielle und finanzielle Prüfrecht zu. Der Projektträger ist verpflichtet, alle für die Prüfung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und alle die Maßnahmen betreffenden Originalunterlagen vorzulegen, insoweit ist auch Einblick in die Geschäftsbücher und Belege zu gewähren. (9) Bei jedem Schriftwechsel ist die ESF-Projektnummer anzugeben. (10) Alle in Verbindung mit diesem Auftrag vorgesehenen öffentlichen Aktivitäten (z.b. Pressemitteilungen, Werbung etc.) sind gemäß den Förderbedingungen des Europäischen Sozialfonds mit dem Land Berlin abzustimmen. Bei Veröffentlichungen ist über die Mitfinanzierung des Projektes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zu informieren. Der Projektträger verpflichtet sich, auch die an der Umsetzung des Projektes beteiligten Akteure nachweislich über die Mitfinanzierung des Projektes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zu informieren. 4

5 3. Finanzielle Rahmenbedingungen Im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung werden erforderliche Personalkosten und Sachkosten für die Durchführung des Auftrages gefördert. Im Haushalt des Landes Berlin sind für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehen. 4. Laufzeit des Zuwendungsbescheides an den Projektträger Die Umsetzung des Projekts durch den Projektträger erfolgt im Zeitraum vom (Laufzeit des Zuwendungsbescheides). 5. Einzureichende Unterlagen Der Teilnahmeantrag ist in schriftlicher Form (zweifache Ausfertigung) einzureichen. Vorzulegen sind: Konzept zur Umsetzung des Projektes, Zeitplan/Meilensteinplan, Finanzplan, Eignungsnachweise des Bewerbers (s. Pkt. 6). Außerdem sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: Eigenerklärungen gemäß 6 Abs. 3 VOL, Schutzerklärung zu Ron Hubbard, Erklärung zur Tariftreue und Einhaltung des Landesmindestlohngesetzes, Erklärung zur Frauenförderverordnung (FFV). Auf Aufforderung sind von den Bewerbern weitere Unterlagen (Satzung, Gesellschaftsvertrag) vorzulegen. 6. Eignungsnachweis des Bewerbers Sowohl der Antragsteller insgesamt als auch die Mitarbeitenden, die für die Erbringung der administrativen und fachlichen Aufgaben beim Projektträger eingesetzt werden sollen, müssen die dafür notwendigen Voraussetzungen und Kompetenzen mitbringen. Diese sind in den Bewerbungsunterlagen in geeigneter Form zu dokumentieren. Vom Antragsteller sind dafür entsprechende Referenzlisten und Profile der Mitarbeitenden vorzulegen. Dabei insbesondere nachzuweisen sind: administrative Voraussetzungen für die Umsetzung von ESF-Projekten (z.b. Kenntnis und Zuverlässigkeit im Umgang mit ESF-Förderung, der Verfahren der Projektbeantragung, Mittelverwendung, Projektabrechnung, Grundlagen des Vergaberechts), Erfahrungen in der beruflichen Erstausbildung bzw. im Kontext Übergang Schule-Ausbildung-Beruf, 5

6 Erfahrungen in der Beratung von und Kooperation mit Unternehmen in den Feldern Übergang Schule-Ausbildung-Beruf, berufliche Erstausbildung, Nachwuchskräftesicherung, Erfahrungen in der Initiierung und Moderation von Netzwerken (insbesondere im Land Berlin), Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Partnern der Berufsorientierung (z.b. allgemein- und berufsbildende Schulen, regionale Schulaufsichten, Servicestelle Duales Lernen, Multiplikator_innen für Wirtschaft-Arbeit-Technik/Duales Lernen im Land Berlin), Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Senats- und Bezirksverwaltungen, Erfahrungen in der Kooperation mit Agenturen für Arbeit, Jobcentern, zuständigen Stellen und Verbänden. 7. Zuschlagskriterien Das Angebot muss in sich schlüssig sein. Das Konzept für die Umsetzung des Netzwerks Regionale Ausbildungsverbünde Berlin muss erkennen lassen, dass die o.g. Zielstellungen erreicht werden. Die dafür notwendigen Strukturen und Meilensteine müssen als solche dargestellt werden. Der Auswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Zuschlagskriterien: Qualität des Konzeptes mit den darin enthaltenen Meilensteinen zur Umsetzung, Darstellung des Einbezugs geeigneter Partner auf Landes- und Bezirksebene, Darstellung der Überlegungen zum Nachweis über die Erfolge der Umsetzung, Nachweise zu Eignung des Antragstellers und Qualifikation des für die Umsetzung vorgesehenen Personals. 8. Fristen Die Bewerbungsfrist zur Projektträgerschaft Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin endet am Die Bewerbungsunterlagen sind schriftlich in zweifacher Form in einem geschlossenen Umschlag mit der Bezeichnung Interessenbekundungsverfahren Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin bei der SPI Consult GmbH, Bernburger Str. 27, Berlin einzureichen. Nach Ablauf der Frist eingereichte Unterlagen können keine Berücksichtigung finden. Alle Bewerber werden über das Ergebnis informiert. (Zuschlag/Absage). 6

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