Aargauische Pensionskasse (APK); Jahresrechnung 2007; Genehmigung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aargauische Pensionskasse (APK); Jahresrechnung 2007; Genehmigung"

Transkript

1 Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 13. August Aargauische Pensionskasse (APK); Jahresrechnung 2007; Genehmigung Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen die Jahresrechnung 2007, Aargauische Pensionskasse (APK), zur Beschlussfassung. 1. Vorbemerkungen Das Genehmigungsverfahren für die Jahresrechnung der Aargauischen Pensionskasse (APK) durchläuft gestützt auf die geltenden Bestimmungen des Bundes, des Kantons und der Kasse verschiedene Stufen. Aufgrund des Berichts der Kontrollstelle wird die Jahresrechnung dem Vorstand und der Delegiertenversammlung vorgelegt. Nach dem Beschluss der Delegiertenversammlung wird die Jahresrechnung 2007 gemäss 16 der APK-Statuten (gültig bis am 31. Dezember 2007) dem Grossen Rat zur Genehmigung unterbreitet. Zusätzlich werden die Tätigkeit und die Rechnungslegung der APK durch das Amt für berufliche Vorsorge als kantonale Aufsichtsbehörde überprüft. Die ab dem 1. Januar 2008 in Kraft getretenen neuen Rechtsgrundlagen (Pensionskassendekret und Organisationsreglement der APK) sind erst für die Jahresrechnung 2008 anwendbar. 2. Das Geschäftsjahr 2007 in Kürze Die Kennzahlen der APK Aktive Versicherte Rentnerinnen und Rentner Gesamtbestand versicherte Personen Verhältnis aktive Versicherte zu Rentnerinnen und Rentnern Angeschlossene Arbeitgebende Vermögen Mia. Franken Mia. Franken Performance 4.2 % 7.3 % Verwaltungskosten pro Person Fr Fr. 96. (ohne Ausfinanzierungskosten für das APK-Personal) Deckungsgrad APK 73.9 % 77.3 % Deckungsgrad BVG 90.0 % 90.9 %

2 - 2 - Schwerpunkte im vergangenen Jahr Im Jahr 2007 erzielte die APK eine Performance von 4.2 %. Unter Berücksichtigung des schwierigen Marktumfelds ist dies ein erfreuliches Ergebnis. Damit wurde der Durchschnitt der Pensionskassen von 2.1 % deutlich übertroffen. Dieses Anlageergebnis trug dazu bei, die Wertschwankungsreserve auf dem vollen Zielwert (15 % der Vermögensanlagen) zu halten. Das am 5. Dezember 2006 vom Grossen Rat beschlossene Pensionskassendekret führt per 1. Januar 2008 zu einer grundlegenden Neuordnung der APK: Ausfinanzierung der Kasse durch die Arbeitgebenden Wechsel vom Leistungsprimat in der Altersvorsorge zum Beitragsprimat Das Pensionskassendekret beschränkt sich auf die Festlegung von Eckwerten und überlässt den Erlass der Ausführungsbestimmungen der APK. Die APK-Delegierten stimmten an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 4. April 2007 den vom Vorstand ausgearbeiteten und vorgelegten Ausführungsbestimmungen im Vorsorgereglement und im dazugehörigen Kernplan sowie dem Organisationsreglement einstimmig zu. Der Grosse Rat genehmigte an seiner Sitzung vom 26. Juni 2007 das Vorsorgereglement und den Kernplan einstimmig. Der Wechsel vom Teilkapitaldeckungsverfahren zum Kapitaldeckungsverfahren erfordert die Ausfinanzierung der APK durch den Kanton, die selbstständigen Anstalten und die angeschlossenen Arbeitgeber. Die Ausfinanzierung erfolgt so, dass die APK per 1. Januar 2008 einen Deckungsgrad von 100 % erreicht und zusätzlich über die notwendige Wertschwankungsreserve verfügt. Die Ausfinanzierung der Wertschwankungsreserve erfolgt über eine zinslose Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht. Die APK leitete in Zusammenarbeit mit dem Kanton im Jahr 2007 die für die Umsetzung der Ausfinanzierung notwendigen Schritte ein. Die Ausfinanzierung führt per 1. Januar 2008 zu einer markanten Erhöhung des Vorsorgevermögens. Der Vorstand hat deshalb bereits per 1. Oktober 2007 die Anlagestrategie diesem Umstand angepasst und setzt den Weg der breiten Diversifikation konsequent fort. Der Wechsel zum Beitragsprimat ermöglicht es der APK erstmals unterschiedliche, auf die speziellen Bedürfnisse der angeschlossenen Arbeitgebenden und deren Versicherten zugeschnittene Vorsorgepläne und Übergangsregelungen (Besitzstand) anzubieten. Die der APK angeschlossenen Arbeitgebenden erhielten im 1. Quartal 2007 detaillierte Offertunterlagen, die in den anschliessenden Monaten intensiv zwischen den Arbeitgebenden, den Versicherten und der APK besprochen wurden. Die grundlegende Neuordnung der APK veranlasste viele angeschlossene Arbeitgebende, Konkurrenzofferten einzuholen. Die grosse Mehrheit der angeschlossenen Arbeitgebenden hat sich für eine Weiterführung der beruflichen Vorsorge bei der APK entschieden. Es zeigte sich, dass ihr Angebot mit tiefen Risiko- und Verwaltungskosten und sehr gutem Anlageergebnis konkurrenzfähig und ihre Kundendienstleistungen geschätzt sind. Trotzdem hat sich rund ein Fünftel der angeschlossenen Arbeitgebenden, darunter 33 Gemeinden, für einen Austritt aus der APK entschlossen und kündigte die Anschlussvereinbarung per Ende Ein Grossteil dieser Arbeitgebenden hatte nur wenige versicherte Arbeitnehmende, sodass sich der Gesamtbestand der APK um nicht mehr als rund 5 % reduzierte. Weitere Ausführungen hiezu finden sich im Geschäftsbericht auf Seite 43 unter 10. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

3 - 3 - Unter dem Projektnamen KOLIBRI begannen im August 2006 die Arbeiten für die Anpassung des Informatiksystems an die Anforderungen des Beitragsprimats. Diese intensiven Arbeiten wurden gemäss Projektplanung im Berichtsjahr grösstenteils und innerhalb des Budgets abgeschlossen. 3. Jahresrechnung 2007 Gemäss der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Art. 47 BVV 2) ist die Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften von Swiss GAAP FER 26 für Vorsorgeeinrichtungen seit 1. Januar 2005 zwingend. Die vorliegende Jahresrechnung stellt die tatsächliche finanzielle Lage der APK dar. Sie erfüllt sowohl die formellen Anforderungen bezüglich der Gliederung von Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang als auch die materiellen Anforderungen. Die APK wurde bis am 31. Dezember 2007 im Teilkapitaldeckungsverfahren mit kantonaler Leistungsgarantie geführt, womit kein BVG-Deckungsgrad von 100 % erforderlich war. Der Zieldeckungsgrad der APK war im Reglement über Rückstellungen und Reserven definiert und betrug 70 % der Vorsorgekapitalien. In Übereinstimmung mit der Kontrollstelle hatte die APK bei einem allfälligen Überschreiten dieses Zieldeckungsgrads die notwendige Wertschwankungsreserve zu bilden, bei Unterschreiten hätten vom Vorstand Sanierungsmassnahmen eingeleitet werden müssen. Die Betriebsrechnung 2007 weist einen Aufwandüberschuss von Mio. Franken (Vorjahr: 7.2 Mio. Franken) aus. Im Versicherungsbereich sind für das Jahr 2007 zwei Umstände hervorzuheben. Zum einen führte der Wechsel ins Beitragsprimat zum Wegfall der Sonderkonditionen bei vorzeitiger Pensionierung von Versicherten mit mehr als 35 Versicherungsjahren. Deshalb erfolgten im Jahr 2007 überdurchschnittlich viele vorzeitige Pensionierungen, was einen massiven Anstieg der Vorsorgekapitalien für Altersleistungen nach sich zog, der nicht von den frei werdenden Vorsorgekapitalien der vorher Aktiven ausgeglichen wurde. Zum anderen übertrafen die Austrittsleistungen als Folge höherer Fluktuation erstmals seit mehreren Jahren die eingehenden Freizügigkeitsleistungen. Diese beiden Faktoren führten zu einem negativen Versicherungsergebnis. Das negative Versicherungsergebnis und die im Vergleich zur Zielrendite von 4.6 % nicht ganz ausreichende Performance von 4.2 % führten dazu, dass der APK-Deckungsgrad gegenüber dem Vorjahr (77.3 %) um 3.4 % auf 73.9 % gesunken ist. Auch der BVG- Deckungsgrad ging, allerdings nur leicht, auf 90.0 % zurück (Vorjahr 90.9 %). Der BVG-Deckungsgrad gemäss Art. 44 BVV 2 ist für die APK nur massgebend für die Frage, ob Sanierungsmassnahmen nach BVG zu prüfen sind. Dies ist dann der Fall, wenn der BVG-Deckungsgrad unter 70 % gesunken wäre. Der BVG-Deckungsgrad ist von allen Vorsorgeeinrichtungen einheitlich zu ermitteln. Er berechnet sich nach Art. 44 BVV 2 und ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen, also den Aktiven abzüglich Fremdkapital, und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Kasse. Zusätzlich zum BVG-Deckungsgrad wird weiterhin der APK-Deckungsgrad ermittelt. Die beiden Berechnungsarten unterscheiden sich lediglich in der Behandlung der Wertschwankungsreserve. Diese wird für die Berechnung des APK-Deckungsgrads vom verfügbaren Vermögen abge-

4 - 4 - zogen. Der Deckungsgrad APK verminderte sich per 31. Dezember Detaillierte Ausführungen hiezu finden sich im Jahresbericht 2007 auf den Seiten 30 und 31. Der Mitgliederbestand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 260 Personen (+ 1.0 %) auf insgesamt 26'095. Die Zunahme des Versichertenbestands sowie Lohnerhöhungen führten auch zu einer leichten Erhöhung der Summe der versicherten Löhne. Die APK hat ihre Anlagestrategie im vergangenen Jahr im Hinblick auf die Ausfinanzierung überprüft und nochmals optimiert. Der Anteil der Anlageklassen Hedge Funds und Rohstoffe wurde aufgrund der besonders guten Risikoeigenschaften nochmals leicht erhöht. Erstmals investierte die APK in Infrastrukturprojekte weltweit und in Aktien Long/Short und erweiterte damit das Anlageuniversum um zwei weitere Anlagekategorien. Der Aktienanteil wurde kontinuierlich auf den tiefsten Stand seit 2001 reduziert. Damit hat die APK schon früh eine Korrektur antizipiert und das Gesamtrisiko entsprechend reduziert. Die Hedge Funds trugen e- benfalls zum sehr guten Gesamtergebnis bei. Die Obligationen wurden gegenüber der Strategie untergewichtet, mit Bevorzugung kurzer Laufzeiten. Auffällig ist, dass der Anteil an Fremdwährungsobligationen fast den gleich hohen Anteil erreichte wie Obligationen in Schweizerfranken. Hier verfolgt die APK eine ähnliche Strategie wie bei den Aktien. Dies führte zu einer besseren Diversifikation bei Währungen und Schuldnern, mit entsprechend guten Resultaten über die letzten Jahre. Bei den Rohstoffen konnte in einem guten Umfeld eine positive Rendite erzielt werden. Die APK realisiert als Bauherrin seit Juli 2007 die Überbauung "Gais" an der Hinteren Bahnhofstrasse in Aarau. Das Neubauprojekt umfasst zwei Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Im nördlichen Gebäude betreibt die Senevita AG eine SeneCasita (Betreutes Wohnen im Alter mit 24-Stunden Bereitschaft). Das Angebot umfasst 65 Mietwohnungen (55 2-Zimmerund 10 3-Zimmer-Wohnungen sowie eine Pflegeabteilung mit 20 Pflegezimmern). Die Eröffnung der SeneCasita Gais erfolgt im Oktober Das südliche, kleinere Gebäude beinhaltet Gewerbeflächen und in den oberen vier Etagen spezielle Grossraum-Wohnungen, sogenannte Lofts. Dieses Gebäude wird im Minergie-Standard erstellt. Ab 1. April 2009 sind die Wohnungen und Gewerberäume bezugsbereit. Die Investitionen für die Überbauung Gais belaufen sich auf rund 51 Mio. Franken. Seit 2005 bot die APK den angeschlossenen Arbeitgebenden die Möglichkeit an, ihren anteiligen Fehlbetrag durch Einlage auf ein bei der APK geführtes und verzinstes (zum BVG-Zins) Arbeitgeberreservekonto vorzufinanzieren. Obwohl die Überweisung der provisorischen anteiligen Ausfinanzierungskosten erst per Inkrafttreten des APK-Dekrets am 1. Januar 2008 fällig war, profitierten viele Arbeitgebende von der Verzinsung des Arbeitgeberreservekontos und überwiesen zumindest einen Teil bereits gegen Ende Total haben Arbeitgeber Fr. 1'234'085'882. einbezahlt, inklusive Vortrag aus Vorjahr und Verzinsung wurden von 123 Arbeitgebenden Fr. 1'264'499'181. vorfinanziert. 4. Antrag Wir unterbreiten Ihnen die im Jahresbericht 2007 der APK enthaltene Jahresrechnung 2007, wie sie durch die Kontrollstelle geprüft und anlässlich der Delegiertenversammlung vom 30. Juni 2008 genehmigt worden ist und stellen folgenden

5 - 5 - A n t r a g : Die Jahresrechnung 2007 der Aargauischen Pensionskasse (APK) wird genehmigt. Aarau, 13. August 2008 IM NAMEN DES REGIERUNGSRATS Landammann: Peter C. Beyeler Staatsschreiber: Dr. Peter Grünenfelder Beilage: Jahresrechnung 2007 der Aargauischen Pensionskasse (APK)

Pensionskassendekret. Stand 2017

Pensionskassendekret. Stand 2017 Pensionskassendekret Stand 07 6.0 Dekret über die Aargauische Pensionskasse (Pensionskassendekret) Vom 5. Dezember 006 (Stand. Januar 07) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf 8 Abs. lit. e

Mehr

Dekret über die Aargauische Pensionskasse (Pensionskassendekret) 1. Allgemeines. Vom 5. Dezember 2006 (Stand 1.

Dekret über die Aargauische Pensionskasse (Pensionskassendekret) 1. Allgemeines. Vom 5. Dezember 2006 (Stand 1. Dekret über die Aargauische Pensionskasse (Pensionskassendekret) Vom 5. Dezember 2006 (Stand 1. Januar 2014) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf 82 Abs. 1 lit. e der Kantonsverfassung und die

Mehr

Dekret über die Aargauische Pensionskasse (Pensionskassendekret) 1. Allgemeines. Vom 5. Dezember 2006 (Stand 1.

Dekret über die Aargauische Pensionskasse (Pensionskassendekret) 1. Allgemeines. Vom 5. Dezember 2006 (Stand 1. 6.0 Dekret über die Aargauische Pensionskasse () Vom 5. Dezember 006 (Stand. Januar 0) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf 8 Abs. lit. e der Kantonsverfassung und die 5b und 5c des Gesetzes

Mehr

Teilliquidationsreglement der Pensionskasse für das erweiterte Baugewerbe Region Basel (PK Bau) vom 3 Dezember 2007

Teilliquidationsreglement der Pensionskasse für das erweiterte Baugewerbe Region Basel (PK Bau) vom 3 Dezember 2007 Teilliquidationsreglement der Pensionskasse für das erweiterte Baugewerbe Region Basel (PK Bau) vom 3 Dezember 2007 A Allgemeines 3 Art. 1 Grundlage 3 Art. 2 Zweck 3 B Voraussetzungen einer Teilliquidation

Mehr

RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT

RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT der Viscosuisse-Pensionskasse-BVG und der Angestellten-Versicherungskasse der Viscosuisse SA (AVK) INHALTSVERZEICHNIS: Seite A. GRUNDLAGEN 2 Art. 1 Basis, Zweck 2 Art. 2 Begriffe

Mehr

Verordnung über die vorzeitige Pensionierung (VvP)

Verordnung über die vorzeitige Pensionierung (VvP) Verordnung über die vorzeitige Pensionierung (VvP) Vom 17. November 2010 (Stand 1. September 2012) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf 8 Absatz 2 des Dekrets über die vorzeitige Pensionierung

Mehr

Reglement zu den Vorsorgekapitalien, Rückstellungen. Vom Stiftungsrat am 8. Dezember 2016 genehmigt In Kraft ab dem 1. Januar 2017

Reglement zu den Vorsorgekapitalien, Rückstellungen. Vom Stiftungsrat am 8. Dezember 2016 genehmigt In Kraft ab dem 1. Januar 2017 Reglement zu den Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven Vom Stiftungsrat am 8. Dezember 2016 genehmigt In Kraft ab dem 1. Januar 2017 Inhalt Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 4 Art. 2 Grundsätze

Mehr

XI. Rechnungen der unter kantonaler Aufsicht stehenden öffentlich-rechtlichen Anstalten

XI. Rechnungen der unter kantonaler Aufsicht stehenden öffentlich-rechtlichen Anstalten XI. Rechnungen der unter kantonaler Aufsicht stehenden öffentlich-rechtlichen Anstalten KANTONALE PENSIONSKASSE GRAUBÜNDEN Jahresrechnung 2007 Die Kantonale Pensionskasse Graubünden (KPG) hat die Rechnung

Mehr

Reglement über die Pensionskasse der Stadt Zug

Reglement über die Pensionskasse der Stadt Zug G6 Beilage Reglement über die Pensionskasse der Stadt Zug Pensionskassenreglement vom.. Der Grosse Gemeinderat von Zug, in Kenntnis von Bericht und Antrag des Stadtrates Nr. vom 6. Februar 0, gestützt

Mehr

Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2012

Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2012 Identifikations-Nummer*: CH-0001 Name der Vorsorgeeinrichtung*: Adresse: Postleitzahl und Ort: Kanton: Aufsichtbehörde: Einen leeren Fragebogen sowie die Erläuterungen können Sie von der Webseite der Oberaufsichtskommission

Mehr

Pensionskasse PERKOS. Reglement Bildung von Rückstellungen. Pensionskasse evangelisch-reformierter Kirchen der Ostschweiz

Pensionskasse PERKOS. Reglement Bildung von Rückstellungen. Pensionskasse evangelisch-reformierter Kirchen der Ostschweiz Pensionskasse evangelisch-reformierter Kirchen der Ostschweiz Reglement 3..06 Bildung von Erstellt von Prevanto AG Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. und Inhalt Art. Allgemeine Bestimmungen B. Bildung

Mehr

Das Geschäftsjahr 2011 im Überblick

Das Geschäftsjahr 2011 im Überblick Das Geschäftsjahr 2011 im Überblick Kennzahlen und weitere Daten 2011 Die Zahlen entsprechen dem ausführlichen Jahresbericht, bzw. der Jahresrechnung 2011 und werden durch die Kontrollstelle und die Aufsichtsbehörde

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Probeprüfung Berufliche Vorsorge Name / Vorname: : Prüfungsort:

Mehr

REGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE

REGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE REGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE Gültig ab 1. Januar 2014 verabschiedet am 25. März 2014 Inhaltsverzeichnis Seite A VERSICHERUNGSTECHNISCHE

Mehr

Pensionskasse SHP Jahresbericht 2014

Pensionskasse SHP Jahresbericht 2014 Pensionskasse SHP Jahresbericht 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Jahresbericht des Stiftungsrates 3 Organisation 4 Bilanz 5 Betriebsrechnung 6 Vermögensanlage 7 Versichertenbestand 9 Kennzahlen 10 Jahresbericht

Mehr

Teilliquidationsreglement Stiftung 2. Säule swissstaffing. Verabschiedet am 10. Juni 2010

Teilliquidationsreglement Stiftung 2. Säule swissstaffing. Verabschiedet am 10. Juni 2010 Teilliquidationsreglement Stiftung 2. Säule swissstaffing Verabschiedet am 10. Juni 2010 In Kraft seit dem 1. Juni 2009 Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 Reglementarische Bestimmungen 2 Art. 1 Voraussetzungen

Mehr

ALSA PK unabhängige Sammelstiftung

ALSA PK unabhängige Sammelstiftung ALSA PK unabhängige Sammelstiftung Geschäftsbericht 2016 KURZINFORMATION BERICHTSJAHR 2016 Versicherte und Arbeitgeber zahlen Monat für Monat einen stolzen Betrag in die berufliche Vorsorge ein. Dieser

Mehr

Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Teilliquidationsreglement Januar 2013

Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Teilliquidationsreglement Januar 2013 Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Teilliquidationsreglement Januar 2013 Inhalt I Allgemeine Bestimmungen 4 II Voraussetzungen für die Teilliquidation 7 III Verfahren 9 IV Individueller Anspruch

Mehr

Das Geschäftsjahr 2013 im Überblick

Das Geschäftsjahr 2013 im Überblick Das Geschäftsjahr 2013 im Überblick Kennzahlen und weitere Daten 2013 Die Zahlen entsprechen dem ausführlichen Jahresbericht, bzw. der Jahresrechnung 2013 und werden durch die Revisionsstelle und die Aufsichtsbehörde

Mehr

Rückstellungsreglement. Personalvorsorgestiftung der Einwohnergemeinden Bolligen Ittigen Ostermundigen. Verabschiedet am 20.

Rückstellungsreglement. Personalvorsorgestiftung der Einwohnergemeinden Bolligen Ittigen Ostermundigen. Verabschiedet am 20. Personalvorsorgestiftung der Einwohnergemeinden Bolligen Ittigen Ostermundigen Rückstellungsreglement Verabschiedet am 20. November 2015 Gültig ab 1. Dezember 2015 Rückstellungsreglement PVS B-I-O Seite

Mehr

Das Geschäftsjahr 2015 im Überblick

Das Geschäftsjahr 2015 im Überblick Das Geschäftsjahr 2015 im Überblick Neu: APK-Hypotheken*, auch für Dritte! www.agpk.ch/hypotheken Kennzahlen und weitere Daten 2015 Die Zahlen entsprechen dem ausführlichen Jahresbericht bzw. der Jahresrechnung

Mehr

Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Reserven

Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Reserven Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Reserven gültig ab 01.12.2016 FUTURA Vorsorgestiftung Bahnhofplatz 9 5200 Brugg Tel. 056 460 60 70 Fax 056 460 60 90 info@futura.ch www.futura.ch Inhaltsverzeichnis

Mehr

Jahresbericht Die kostengünstigste Pensionskasse für KMU * META Sammelstiftung I Jahresrechnung 2009

Jahresbericht Die kostengünstigste Pensionskasse für KMU * META Sammelstiftung I Jahresrechnung 2009 Die kostengünstigste Pensionskasse für KMU * Jahresbericht 2015 META Sammelstiftung I Jahresrechnung 2009 (* tiefste Risiko- und Verwaltungskosten im Pensionskassenvergleich 2007, 2008, 2009, 2010 und

Mehr

REGLEMENT VERSICHERUNGS- TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN

REGLEMENT VERSICHERUNGS- TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN REGLEMENT VERSICHERUNGS- TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017 2017 DIESES REGLEMENT DEFINIERT DIE GRUNDSÄTZE DER BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN RISIKEN SOWIE

Mehr

31. Dezember 2017 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen

31. Dezember 2017 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen 31. Dezember 2017 BERNISCHE PENSIONSKASSE Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 Begriffe und Abkürzungen 3 Technische Grundlagen, Vorsorgekapitalien

Mehr

Das Geschäftsjahr 2017 im Überblick

Das Geschäftsjahr 2017 im Überblick Das Geschäftsjahr 2017 im Überblick Kennzahlen und weitere Daten 2017 Die Zahlen entsprechen dem ausführlichen Jahresbericht bzw. der Jahresrechnung 2017. Die Jahresrechnung wird durch die Revisionsstelle

Mehr

Das Geschäftsjahr 2016 im Überblick

Das Geschäftsjahr 2016 im Überblick Das Geschäftsjahr 2016 im Überblick Eigenheim in Sicht? agpk.ch/hypotheken Kennzahlen und weitere Daten 2016 Die Zahlen entsprechen dem ausführlichen Jahresbericht bzw. der Jahresrechnung 2016. Sie werden

Mehr

co re REGLEMENT ZU DEN VERSICHERUNGS- TECHNISCHEN PASSIVEN LA COLLECTIVE DE PRÉVOYANCE DEPUIS 1974

co re REGLEMENT ZU DEN VERSICHERUNGS- TECHNISCHEN PASSIVEN LA COLLECTIVE DE PRÉVOYANCE DEPUIS 1974 co re LA COLLECTIVE DE PRÉVOYANCE DEPUIS 1974 REGLEMENT ZU DEN VERSICHERUNGS- TECHNISCHEN PASSIVEN copré Februar 2016 REGLEMENT ZU DEN VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN 2011 2 / 9 INHALTSVERZEICHNIS I

Mehr

Weisungen Risikokennzahlen

Weisungen Risikokennzahlen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Weisungen OAK BV W xx/2017 deutsch Weisungen Risikokennzahlen Ausgabe vom: Letzte Änderung: xx.xx.2017 Erstausgabe Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 3 2 Geltungsbereich

Mehr

Reglement Reserven und Rückstellungen Gültig ab

Reglement Reserven und Rückstellungen Gültig ab Reglement Reserven und Rückstellungen Gültig ab 01.01.2017, Bankstrasse 8, Postfach 1659, 8401 Winterthur Tel. 052 222 73 01, Fax 052 222 33 28, info@pk-pig.ch, www.pk-pig.ch Art. 1 Grundsatz Sicherheit

Mehr

Reglement zur Sammeleinrichtung

Reglement zur Sammeleinrichtung Reglement zur Sammeleinrichtung der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) Gültig ab:. Oktober 08 - Basellandschaftliche Pensionskasse Inhaltsverzeichnis Art. Allgemeine Bestimmungen Art. e: Eigene

Mehr

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn 6.58. Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn Beschluss der Verwaltungskommission der kantonalen Pensionskasse vom 9. März 007 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse

Mehr

Medienorientierung. Revision Pensionskassengesetz. Regierungsrätin Dr. Eva Herzog

Medienorientierung. Revision Pensionskassengesetz. Regierungsrätin Dr. Eva Herzog Medienorientierung Revision Pensionskassengesetz Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 17. Januar 2013 Kanton Basel-Stadt 1 Agenda Ausgangslage Gesetzliche Rahmenbedingungen Technischer Zinssatz Finanzierbare

Mehr

Dekret über die Aargauische Pensionskasse (Pensionskassendekret); Änderung

Dekret über die Aargauische Pensionskasse (Pensionskassendekret); Änderung Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 26. Juni 2013 13.152 Dekret über die Aargauische Pensionskasse (Pensionskassendekret); Änderung Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr

Mehr

8. November 2016 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Teilliquidationsreglement

8. November 2016 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Teilliquidationsreglement 8. November 2016 BERNISCHE PENSIONSKASSE Teilliquidationsreglement Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 Begriffe und Abkürzungen 3 Ingress 3 Allgemeine Bestimmungen 4 Art. 1 Zweck 4 Art. 2 Voraussetzungen

Mehr

BVG-Stiftung der SV Group. Kurzversion Jahresbericht

BVG-Stiftung der SV Group. Kurzversion Jahresbericht BVG-Stiftung der SV Group Kurzversion Jahresbericht 2017 www.pksv.ch 1 2 Editorial Liebe Leserinnen und Leser Vorab die gute Nachricht: 2017 war ein erfreuliches Anlagejahr. Die BVG-Stiftung konnte die

Mehr

Dekret über die vorzeitige Pensionierung (DvP)

Dekret über die vorzeitige Pensionierung (DvP) Dekret über die vorzeitige Pensionierung (DvP) Vom 1. Juni 2010 (Stand 1. Januar 2011) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf 82 Abs. 1 lit. e der Kantonsverfassung, 13 des Gesetzes über die Grundzüge

Mehr

Verordnung zu den Rückstellungen und Reserven der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (Rückstellungs- und Reservenverordnung; RRV)

Verordnung zu den Rückstellungen und Reserven der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (Rückstellungs- und Reservenverordnung; RRV) 53.3.5 4. März 006 (Stand:. März 04) Verordnung zu den Rückstellungen und Reserven der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (Rückstellungs- und Reservenverordnung; RRV) Die Verwaltungskommission der Personalvorsorgekasse,

Mehr

FRP 2. Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen STAND

FRP 2. Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen STAND FRP 2 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen STAND 29.11.2011 FRP 2 Fachrichtlinie Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen / Stand 29.11.2011 Fachrichtlinie FRP 2 Vorsorgekapitalien

Mehr

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement Teilliquidationsreglement In Kraft ab 27. Juli 2011* * Datum der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde (Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht) Vom Stiftungsrat beschlossen am 2. Dezember 2010 Erarbeitet

Mehr

Reglement Teilliquidation

Reglement Teilliquidation Reglement Teilliquidation Liberty Inhaltsverzeichnis Art. 1 Geltungsbereich dieses Reglements Art. 2 Voraussetzung für eine Teilliquidation Art. 3 Durchführung einer Teilliquidation Art. 4 Stichtag und

Mehr

Nachfolgende Fragen wurden an der Informationsveranstaltung vom 19. September 2013 gestellt.

Nachfolgende Fragen wurden an der Informationsveranstaltung vom 19. September 2013 gestellt. Nachfolgende Fragen wurden an der Informationsveranstaltung vom 19. September 2013 gestellt. Inhaltsverzeichnis: Nr. Fragestellung Seite 1. Wie wird das erzielte Nettoergebnis aus den Vermögensanlagen

Mehr

Agrisano Pencas. Berufliche Vorsorge. Pläne: A B C E F. gültig ab: Teilliquidationsreglement

Agrisano Pencas. Berufliche Vorsorge. Pläne: A B C E F. gültig ab: Teilliquidationsreglement Agrisano Pencas Berufliche Vorsorge Pläne: A B C E F gültig ab: Teilliquidationsreglement 01.01.2016 Inhaltsverzeichnis Teilliquidations-Reglement der Agrisano Pencas (nachstehend Stiftung)... 2 I. Vorbemerkungen...

Mehr

Kernplan Kanton Aargau. Stand 2017

Kernplan Kanton Aargau. Stand 2017 Kernplan Kanton Aargau Stand 2017 Inhaltsverzeichnis Kernplan Art. 1 Gültigkeit 2 Art. 2 Eintrittsschwelle 2 Art. 3 Versicherter Lohn 2 Art. 4 Altersleistungen 3 Art. 5 Todesfallleistungen 3 Art. 6 Invalidenleistungen

Mehr

Kernplan Kanton Aargau. Stand 2019

Kernplan Kanton Aargau. Stand 2019 Kernplan Kanton Aargau Stand 2019 Inhaltsverzeichnis Kernplan Art. 1 Gültigkeit 2 Art. 2 Eintrittsschwelle 2 Art. 3 Versicherter Lohn 2 Art. 4 Altersleistungen 3 Art. 5 Todesfallleistungen 3 Art. 6 Invalidenleistungen

Mehr

Sanierungsmassnahmen

Sanierungsmassnahmen Vorsorgereglement PVS B-I-O Nachtrag 2 Personalvorsorgestiftung der Einwohnergemeinden Bolligen Ittigen - Ostermundigen Nachtrag 2 zum LP-Vorsorgereglement, Ausgabe 2013 Sanierungsmassnahmen Gültig ab

Mehr

Aargauische Pensionskasse Kernplan

Aargauische Pensionskasse Kernplan Aargauische Pensionskasse Kernplan Ausgabe 0 Inhaltsverzeichnis Kernplan Art. Gültigkeit 5 Art. Eintrittsschwelle 5 Art. Versicherter Lohn 5 Art. 4 Altersleistungen 6 Art. 5 Todesfallleistungen 6 Art.

Mehr

Reglement über die Pensionskasse der Stadt Zug

Reglement über die Pensionskasse der Stadt Zug G r o s s e r G e m e i n d e r a t Reglement über die Pensionskasse der Stadt Zug vom 9. Dezember 0 Der Grosse Gemeinderat von Zug beschliesst, gestützt auf 6 Abs. Bst. b der Gemeindeordnung der Stadt

Mehr

Fragebogen. Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember Januar /10

Fragebogen. Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember Januar /10 Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember 2017 Fragebogen 24. Januar 2018 1/10 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Angaben

Mehr

Wenn sich die Weltwirtschaft wie erwartet weiter erholen wird, wird sich auch unsere finanzielle Lage im laufenden Jahr weiter verbessern.

Wenn sich die Weltwirtschaft wie erwartet weiter erholen wird, wird sich auch unsere finanzielle Lage im laufenden Jahr weiter verbessern. Geschäftsbericht 2009 Vorwort Wir freuen uns, Ihnen die Jahresrechnung 2009 präsentieren zu können. Die Talfahrt zu Beginn des Jahres 2009 und die zwischenzeitlich hohen Anlageverluste haben die Vorsorgesicherheit

Mehr

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement Teilliquidationsreglement Gültig ab 1. Januar 2016 (2. Fassung) Inhalt 1. Voraussetzungen....4 2. Grundsatz...5 3. Kollektiver und individueller Austritt...5 4. Stichtag...5 5. Freie Mittel, Rückstellung

Mehr

Reglement über technische Bestimmungen. Schweizerische Rentnerstiftung SRS

Reglement über technische Bestimmungen. Schweizerische Rentnerstiftung SRS Reglement über technische Bestimmungen gültig per 01. Januar 2015 c / o Peter Rösler Aeplistrasse 7 CH-9008 St. Gallen rentnerstiftung.ch Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 3 2 Definitionen und Grundlagen 3 3

Mehr

Pensionskasse der Einwohnergemeinde Muri bei Bern; Weiterführung der Sanierungsmassnahmen

Pensionskasse der Einwohnergemeinde Muri bei Bern; Weiterführung der Sanierungsmassnahmen Grosser Gemeinderat Muri bei Bern Sitzung vom 23. Mai 2017 Geschäft Nr. 5 Pensionskasse der Einwohnergemeinde Muri bei Bern; Weiterführung der Sanierungsmassnahmen 1 AUSGANGSLAGE Trotz der in den Jahren

Mehr

Information für Interessierte über das Geschäftsjahr 2017

Information für Interessierte über das Geschäftsjahr 2017 Information für Interessierte über das Geschäftsjahr 2017 Die PKSO erzielte mit einer Gesamtrendite von 8.5% das drittbeste Ergebnis in den letzten 10 Jahren. Dies entspricht einem Nettoergebnis aus Vermögensanlagen

Mehr

Fragebogen. Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember Januar /9

Fragebogen. Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember Januar /9 Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember 2014 Fragebogen 15. Januar 2015 1/9 INHALTSVERZEICHNIS Vorgegebene Daten 3 1.

Mehr

Das Geschäftsjahr 2014 im Überblick

Das Geschäftsjahr 2014 im Überblick Das Geschäftsjahr 2014 im Überblick Kennzahlen und weitere Daten 2014 Die Zahlen entsprechen dem ausführlichen Jahresbericht, bzw. der Jahresrechnung 2014 und werden durch die Revisionsstelle und die Aufsichtsbehörde

Mehr

Geschäftsbericht BVG-Sammelstiftung Jungfrau, 3800 Interlaken

Geschäftsbericht BVG-Sammelstiftung Jungfrau, 3800 Interlaken Geschäftsbericht 2017, 3800 Interlaken Vorwort des Stiftungsratspräsidenten Die Börsen haben sich 2017 deutlich besser entwickelt, als man annehmen durfte. Hauptsächlich politische Risiken beschäftigten

Mehr

Kurzbericht Geschäftsjahr 2017

Kurzbericht Geschäftsjahr 2017 Kurzbericht Geschäftsjahr 2017 PENSIONSKASSE FÜR BANKEN, FINANZ- UND DIENSTLEISTUNGSANBIETER Das Jahr 2017 im Überblick Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren Der vorliegende Kurzbericht gibt Ihnen einen

Mehr

PVO. Reglement zur Teilliquidation. Personalversicherungskasse Obwalden. Inhaltsverzeichnis:

PVO. Reglement zur Teilliquidation. Personalversicherungskasse Obwalden. Inhaltsverzeichnis: PVO Personalversicherungskasse Obwalden Reglement zur Teilliquidation Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Grundlagen... 2 2. Bestimmung der freien Mittel, der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Wertschwankungsreserven...

Mehr

4.e. Freizügigkeitsleistung - Berechnung

4.e. Freizügigkeitsleistung - Berechnung Jede Vorsorgeeinrichtung umschreibt die Berechnung der Freizügigkeitsleistung in ihrem Reglement. Sie muss dabei insbesondere festlegen, ob sie die Freizügigkeitsleistung nach den Bestimmungen für Beitragsprimatskassen

Mehr

Teilliquidationsreglement der Giesshübel-Stiftung. 1. März 2012

Teilliquidationsreglement der Giesshübel-Stiftung. 1. März 2012 der 1. März 2012 Inhalt 1. Voraussetzungen... 3 2. Stichtag.... 3 3. Bestimmung der freien Mittel... 4 4. Anspruch auf freie Mittel... 4 5. Anrechnung eines Fehlbetrages... 4 6. Kollektiver Anspruch auf

Mehr

Fragebogen. Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember Januar /10

Fragebogen. Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember Januar /10 Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember 2015 Fragebogen 18. Januar 2016 1/10 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Angaben

Mehr

Geschäftsbericht BVG-Sammelstiftung Jungfrau, 3800 Interlaken

Geschäftsbericht BVG-Sammelstiftung Jungfrau, 3800 Interlaken Geschäftsbericht 2016, 3800 Interlaken Vorwort des Stiftungsratspräsidenten Das Jahr 2016 verlief für Anleger und somit auch für Pensionskassen eher enttäuschend. Im Gegensatz zum Vorjahr wurden im festverzinslichen

Mehr

PKS AKTUELL SENKUNG DES TECHNISCHEN ZINSSATZES PER 1. JANUAR 2017

PKS AKTUELL SENKUNG DES TECHNISCHEN ZINSSATZES PER 1. JANUAR 2017 Foto: RTS / Laurent Bleuze PKS AKTUELL SENKUNG DES TECHNISCHEN ZINSSATZES PER 1. JANUAR 2017 Einleitung 2 Anpassungen im Überblick 3 Einmalgutschrift für Versicherte im Beitragsprimat Plan A und B 4 Glossar

Mehr

REGLEMENT VERSICHERUNGS TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN

REGLEMENT VERSICHERUNGS TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN REGLEMENT VERSICHERUNGS TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN GÜLTIG 1. SEPTEMBER 2014 2014 DIESES REGLEMENT DEFINIERT DIE GRUNDSÄTZE DER BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN FÜR DIE VERSI CHERUNGSTECHNISCHEN RISIKEN SOWIE

Mehr

Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte (Pensionskassenverordnung)

Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte (Pensionskassenverordnung) 77. Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte (Pensionskassenverordnung) vom. April 00 (Stand. Januar 006). Allgemeine Bestimmungen Pensionskasse

Mehr

Destinatärversammlung 9. November 2016

Destinatärversammlung 9. November 2016 Destinatärversammlung 9. November 2016 Erläuterungen zur Jahresrechnung 2015 Destinatärversammlung, 09.11.2016 1 Inhaltsübersicht Erläuterungen zur Bilanz (Aktiven /Passiven) Was passiert während der Aktivzeit

Mehr

PROSPERITA. Kurzbericht VON 4182 VERSICHERTEN: JAM, ZÜRICH ZH. Stiftung für die berufliche Vorsorge

PROSPERITA. Kurzbericht VON 4182 VERSICHERTEN: JAM, ZÜRICH ZH. Stiftung für die berufliche Vorsorge PROSPERITA Stiftung für die berufliche Vorsorge PROSPERITA Stiftung für die berufliche Vorsorge Kurzbericht 2017 6 VON 4182 VERSICHERTEN: JAM, ZÜRICH ZH Zahlen und Fakten 2017 Deckungsgrad 108.3 % Performance

Mehr

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement - bei Auflösung eines Anschlussvertrages - bei Restrukturierungsmassnahmen innerhalb eines Anschlusses - bei erheblicher Verminderung der Belegschaft innerhalb eines Anschlusses Verabschiedet vom Stiftungsrat

Mehr

Berechnungen. Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember Mai /16

Berechnungen. Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember Mai /16 Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember 2014 Berechnungen 4. Mai 2015 1/16 INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 3 Kennzahlen

Mehr

Reglement über die Bildung von technischen Rückstellungen

Reglement über die Bildung von technischen Rückstellungen Reglement über die Bildung von technischen Rückstellungen gültig ab 31. Dezember 2016 UTA Sammelstiftung BVG Personenbezeichnungen betreffen immer beide Geschlechter, auch wenn sie nur in einer grammatikalischen

Mehr

REGLEMENT ZUR TEILLIQUIDATION

REGLEMENT ZUR TEILLIQUIDATION REGLEMENT ZUR TEILLIQUIDATION Geschäftsbereich Gemäss Beschluss des Stiftungsrats vom. Mai 00 Vom Bundesrat genehmigt am 8. September 00 Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung des Bundesrates in Kraft.

Mehr

Sozialversicherungen 2010

Sozialversicherungen 2010 An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2010 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen

Mehr

FRP 8. Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten. STAND Vernehmlassungsversion

FRP 8. Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten. STAND Vernehmlassungsversion FRP 8 Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten STAND 24.10.2014 FRP 8 Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten / Stand 24.10.2014 Seite 1 Fachrichtlinie FRP 8 Berechnung des Vorsorgekapitals

Mehr

Reglement Teil- und Gesamtliquidation von Vorsorgewerken

Reglement Teil- und Gesamtliquidation von Vorsorgewerken Reglement Teil- und Gesamtliquidation von Vorsorgewerken Gültig ab 1.1.2005 FUTURA Vorsorgestiftung Bahnhofplatz 9 5201 Brugg Tel. 056 460 60 70 Fax 056 460 60 90 E-Mail: info@futura.ch www.futura.ch Art.

Mehr

1. Allgemeine Bestimmungen Rückstellungspolitik... 2

1. Allgemeine Bestimmungen Rückstellungspolitik... 2 Reglement zur Festlegung der Rückstellungspolitik (Gemäss Beschluss des Stiftungsrates vom 08.02.2016) Ausgabe 01.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 2 Art. 1 Begriffe und allgemeine

Mehr

JAHRESBERICHT (Kurzfassung)

JAHRESBERICHT (Kurzfassung) JAHRESBERICHT 2016 (Kurzfassung) JAHRESERGEBNIS 2016 Das erste Jahr mit einer grösseren Verwaltungsautonomie innerhalb der Proparis Vorsorge Gewerbe Schweiz war ein erfolgreiches Geschäftsjahr. Über das

Mehr

geschäftsbericht, pv-promea 2017 kurzfassung

geschäftsbericht, pv-promea 2017 kurzfassung geschäftsbericht, pv-promea 2017 kurzfassung 2 GESCHÄFTSBERICHT vorwort, des stiftungsratspräsidenten Aus Sicht der Kapitalanlagen war das Jahr 2017 für die PV-PROMEA wie auch für alle anderen Vorsorgeeinrichtungen

Mehr

Geschäftsbericht BVG-Sammelstiftung Jungfrau, 3800 Interlaken

Geschäftsbericht BVG-Sammelstiftung Jungfrau, 3800 Interlaken Geschäftsbericht 2015, 3800 Interlaken Vorwort des Stiftungsratspräsidenten Das Jahr 2015 war für Anleger und somit auch für Pensionskassen herausfordernd bedingt durch heftige Ausschläge an den Aktienmärkten

Mehr

Rückstellungsreglement

Rückstellungsreglement 31. Dezember 2013 Rückstellungsreglement der Pensionskasse Pensionskasse Caisse de pension Cassa pensioni Cassa di pensiun Pensionskasse Thunstrasse 18 CH-3000 Bern 15 Telefon 031 350 93 94 Fax 031 350

Mehr

Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Rückstellungsreglement Januar 2018

Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Rückstellungsreglement Januar 2018 Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Rückstellungsreglement Januar 2018 Inhalt I Organisation 3 1.1 Zuständigkeit 4 II Bilanzierung der Verpflichtungen (Passivseite) 5 2.1 Grundsätze und Definitionen

Mehr

Reglement über Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven

Reglement über Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven Reglement über Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) Gültig ab:. Januar 05 Basellandschaftliche Pensionskasse Inhaltsverzeichnis Art. Allgemeine

Mehr

Reglement Teilliquidation Sammelstiftung

Reglement Teilliquidation Sammelstiftung Reglement Teilliquidation Sammelstiftung Ausgabe 2014 FUTURA Vorsorgestiftung Bahnhofplatz 9 5201 Brugg Tel. 056 460 60 70 Fax 056 460 60 90 E-Mail: info@futura.ch www.futura.ch Art. 1 Zweck und Geltungsbereich

Mehr

Reglement zum Sanierungs- und Beteiligungskonzept

Reglement zum Sanierungs- und Beteiligungskonzept Reglement zum Sanierungs- und Beteiligungskonzept Gültig ab 1. Januar 2019 Inhalt 1. Allgemeines....3 2. Informationspflicht des Stiftungsrats...3 3. Grundsätze...3 4. Massnahmen...4 5. Vorgehen...4 6.

Mehr

Berufliche Vorsorge und die öffentliche Hand Herausforderungen und Klippen

Berufliche Vorsorge und die öffentliche Hand Herausforderungen und Klippen Berufliche Vorsorge und die öffentliche Hand Herausforderungen und Klippen Kritische Beurteilung der Neuausrichtung der BVK: Herausforderungen der Zukunft 25. September 2012 Dr. Christoph Plüss eidg. dipl.

Mehr

Kernplan. Ausgabe 2014

Kernplan. Ausgabe 2014 Kernplan Ausgabe 204 Kernplan Art. Gültigkeit Der vorliegende Vorsorgeplan gilt ab. Januar 204 für die Mitglieder des Obergerichts, die Angestellten und Beamten des Kantons sowie die Angestellten der Gemeinden,

Mehr

Wann tritt die Anpassung in Kraft? Die Senkung des Umwandlungssatzes beginnt ab Januar 2017.

Wann tritt die Anpassung in Kraft? Die Senkung des Umwandlungssatzes beginnt ab Januar 2017. Ab Januar 2017 gelten die neuen Umwandlungssätze. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen und erfahren, wie sich die Änderungen auf die Rentenleistungen auswirken. Was ist der Umwandlungssatz?

Mehr

Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Teilliquidationsreglement April 2016

Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Teilliquidationsreglement April 2016 Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Teilliquidationsreglement April 2016 Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 1) Unter dem Namen «Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz)» [hiernach: Pensionskasse]

Mehr

KURZFASSUNG. Jahresbericht und Jahresrechnung für das Jahr 2014

KURZFASSUNG. Jahresbericht und Jahresrechnung für das Jahr 2014 KURZFASSUNG Jahresbericht und Jahresrechnung für das Jahr 2014 von der Kassenkommission genehmigt am 29. April 2015 Vorwort des Präsidenten der Kassenkommission Geschätzte aktive Versicherte Geschätzte

Mehr

JA zum fairen Umwandlungssatz. Antworten auf die wichtigsten Fragen

JA zum fairen Umwandlungssatz. Antworten auf die wichtigsten Fragen JA zum fairen Umwandlungssatz Antworten auf die wichtigsten Fragen JA zum fairen Umwandlungssatz Der Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge ist zu hoch. Er muss rasch an die höhere Lebenserwartung

Mehr

Genehmigt von: Stiftungsrat der Personalvorsorgestiftung 2. Säule SPIDA

Genehmigt von: Stiftungsrat der Personalvorsorgestiftung 2. Säule SPIDA Sozialversicherungen Reglement Rückstellungen und Schwankungsreserven Personalvorsorgestiftung 2. Säule SPIDA Gültig ab 31. Dezember 2005 Genehmigt von: Stiftungsrat der Personalvorsorgestiftung 2. Säule

Mehr

Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven

Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven im Sinne von A rt. 65b BVG und Art. 48e BVV2 Ausgabe 2016 23. November 2016 Seite 1 von Seiten 6 Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung...

Mehr

2. R E G L E M E N T W O H N E I G E N T U M S F Ö R D E R U N G

2. R E G L E M E N T W O H N E I G E N T U M S F Ö R D E R U N G 2. R E G L E M E N T W O H N E I G E N T U M S F Ö R D E R U N G 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Zweck, Geltungsbereich 3 2. Wohneigentum 3 3. Vorbezug 3 4. Auswirkungen 4 5. Auszahlung 5 6. Rückzahlung 5 7. Schlussbestimmungen

Mehr

PFS Pensionskassen Monitor Resultate und Entwicklungen Q3 2015

PFS Pensionskassen Monitor Resultate und Entwicklungen Q3 2015 PFS Pensionskassen Monitor Resultate und Entwicklungen Q3 2015 PFS Pension Fund Services AG Sägereistrasse 20 CH-8152 Glattbrugg T +41 43 210 18 18 F +41 43 210 18 19 info@pfs.ch www.pfs.ch Inhalt PFS

Mehr

FRP 2a Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten Fassung 2015

FRP 2a Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten Fassung 2015 FRP 2a Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten Fassung 2015 FRP 2a Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten / Fassung 2015 Seite 1 Rechtsgrundlagen BVG Art. 65b, 65c, 65d BVV 2 Art.

Mehr

Kurzbericht Geschäftsbericht 2014

Kurzbericht Geschäftsbericht 2014 Kurzbericht Geschäftsbericht 2014 Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Wichtigste Kennzahlen 2013 2014 Rentner Alle Rentner sind bei der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft

Mehr