B-Plan Stadt Meckenheim Nr. 117a "Auf dem Höchst - Bürgerworkshop 20. November
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- Eduard Schreiber
- vor 7 Jahren
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2 Gliederung Einführung Artenschutzrechtliche Belange Restriktionen Windparklayouts Schallimmissionen / Schattenwurf Orts- und Landschaftsbild Ertrag / Wirtschaftlichkeit Zusammenfassung 2
3 Artenschutzrechtliche Belange 3
4 Artenschutzrechtliche Belange Konfliktbeurteilung Vogelarten Bislang keine Brutplätze von WEA-empfindlichen Großraumvogelarten (z.b. Rotmilan, Baumfalke) im Untersuchungsraum nachgewiesen Keine häufigen Überflüge und Nahrungsflüge von WEA-empfindlichen Vogelarten beobachtet Vorkommen von planungsrelevanten Arten (Wachtel, Rebhuhn, Feldsperling) in der Feldflur vorhanden => Vermeidungsmaßnahmen, z.b. Bauzeitenregelungen während Bauund Erschließungsmaßnahmen ggf. erforderlich 4
5 Artenschutzrechtliche Belange Auswertung der Daueraufzeichnung ( ): 251 Aufnahmen (Fledermäuse) lei mdau mmyo mspec nnoc pnat ppip psoz tief Kleiner Abendsegler Wasserfledermaus Großes Mausohr Myotis spec. Großer Abendsegler Rauhhautfledermaus Zwergfledermaus Sozialrufe Tieffrequente Rufe 5
6 Artenschutzrechtliche Belange Konfliktbeurteilung Fledermausarten Bislang überwiegend geringe bis mittlere Aktivitäten Häufigste Kontakte bislang mit der verbreiteten Zwergfledermaus =>ggf. Leitlinien bei der Standortwahl der WEA beachten Nachweise WEA-empfindlicher Arten: Kl. und Gr. Abendsegler und Rauhhautfledermaus => bei größeren Aktivitäten ggf. Abschaltalgorithmen erforderlich, derzeit eher geringe Aktivitäten gemessen 6
7 Gliederung Einführung Artenschutzrechtliche Belange Restriktionen Windparklayouts Schallimmissionen / Schattenwurf Orts- und Landschaftsbild Ertrag / Wirtschaftlichkeit Zusammenfassung 7
8 Restriktionen Restriktionen ergeben sich aus der tatsächlichen Raumnutzung, der Rechtsprechung und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Dazu zählen u.a. Siedlungsflächen Erdrückende Wirkung auf Wohnnutzungen Verkehrsflächen Anbauverbotszonen Richtfunkstrecken Schutzstreifen von Leitungstrassen hochwertige Schutzgebiete Bodendenkmäler etc. 8
9 Restriktionen Restriktionsflächen 100 m WEA 9
10 Restriktionen Potenzialflächen 100 m WEA 10
11 Restriktionen Darüber hinaus sind Vorhabenswirkungen zu prüfen, für die pauschal keine fest definierbaren Abstandsflächen ansetzbar sind: -Schallimmissionen -Schattenwurf -Orts-und Landschaftsbild -Örtliche Sondernutzungen (Versuchsflächen der Universität Bonn, Campus Klein-Altendorf) 11
12 Gliederung Einführung Artenschutzrechtliche Belange Restriktionen Windparklayouts Schallimmissionen / Schattenwurf Orts- und Landschaftsbild Ertrag / Wirtschaftlichkeit Zusammenfassung 12
13 Windparklayouts Anlagentypen 100 m WEA: Vensys 77, Nabenhöhe 61,5 m, Rotordurchmesser 76,8 m (1,5 MW) 125 m WEA: Enercon E-82 E2, Nabenhöhe 85,0 m, Rotordurchmesser 82,0 m (2,0 MW) 150 m WEA: Nordex N117, Nabenhöhe 91,0 m, Rotordurchmesser 116,8 m (2,4 MW) Windparklayouts Für jeden Anlagentyp wurde eine Grundlayoutmit maximaler Auslastung der B-Plangebiete und eine Variantezur Verminderung der Auswirkungen (Schallimmissionen, Schattenwurf, Orts- und Landschaftsbild) entwickelt 13
14 Windparklayouts Bei der Entwicklung der Planungsalternativen werden folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt: -Schutz der Wohngebiete vor Immissionen (Schattenwurf und Schall) - Schutz der Wohnnutzungen im Außenbereich vor Immissionen -Beachtung der Belange der Versuchsanstalt der Universität Bonn -Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild -Substanziell genügend Raum für WEA innerhalb der B-Plan-Gebiete -Beachtung einer rentablen Wirtschaftlichkeit 14
15 Windparklayouts Windparklayout 100 m WEA (11 Anlagen, davon 5 in Meckenheim) 15
16 Windparklayouts Windparklayout 100 m WEA Variante (9 Anlagen, davon 4 in Meckenheim) 16
17 Gliederung Einführung Artenschutzrechtliche Belange Restriktionen Windparklayouts Schallimmissionen / Schattenwurf Orts- und Landschaftsbild Ertrag / Wirtschaftlichkeit Zusammenfassung 17
18 Schallimmissionen Schall Immissionsrichtwerte TA Lärm 18
19 Schallimmissionen Schall Wahrnehmung Quelle: LANUV NRW 19
20 Schallimmissionen Schallimmissionen 100 m WEA 20
21 Schallimmissionen Ergebnis Schallimmissionsberechnung -Kritische Immissionsorte aufgrund ihrer Nähe zum Plangebiet sind insb. der Siedlungsbereich von Meckenheim (v.a.nördl. Stadterweiterung und Reines Wohngebiet Siebenswinkel) sowie die Außenbereichswohnnutzungen Baumschule Fischer und Versuchsanstalt -Schallimmissionswerte gemäßta Lärm können in den Grundlayouts nicht eingehalten, deutliche Überschreitungen bei 125 m- und 150 m-layout -Schallimmissionswerte können durch die 100 m-und 150 m-varianten und eine weitere Optimierung im Rahmen der Feinsteuerung eingehalten werden -Bei der 125 m-variante treten Überschreitungen der Werte der TA Lärm auf; diese können nur durch ertragsmindernde Maßnahmen (geringerer Abstand der WEA zueinander, schallreduzierter Betrieb, Reduzierung der WEA-Anzahl) eingehalten werden 21
22 Schattenwurf Entstehung Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt 22
23 Schattenwurf Entstehung Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt 23
24 Schattenwurf Rechtliche Vorgaben -Die Dauer der zulässigen Beschattung ist im Windenergieerlass NRW geregelt und wird in dieser Form von der Rechtsprechung bestätigt -Von einer erheblichen Belästigungswirkung kann ausgegangen werden, wenn die maximal mögliche Einwirkungsdauer am jeweiligen Immissionsort mehr als 30 Stunden / Kalenderjahr oder darüber hinaus mehr als 30 Minuten / Tag beträgt -30 Stunden / Jahr beziehen sich auf den astronomisch maximal möglichen Wert und entsprechen einer tatsächlichen Beschattungsdauer von 8 Stunden / Jahr -Der 30 Stunden / Kalenderjahr-Wert ist gegenüber mehr als 30 Minuten / Tag-Wert i.d.r. maßgebend 24
25 Schattenwurf Schattenwurf 100 m WEA 25
26 Schattenwurf Ergebnis Schattenwurf -Kritische Immissionsorte aufgrund ihrer Nähe zum Plangebiet sind insb. der Siedlungsbereich von Meckenheim sowie die Außenbereichswohnnutzungen Baumschule Fischer und Versuchsanstalt -Zulässige Schattenwurfdauer kann bei keinem Windparklayout an allen Immissionsorten eingehalten werden -Insgesamt mittlere bis hohe Überschreitungen bei Grundlayouts -Geringe bis mittlere Überschreitungen bei Varianten -Lösung: automatische Abschaltung der maßgebenden WEA, sobald der zulässige Werte erreicht ist -Bei Varianten aufgrund der nur geringen bis mittleren Überschreitungen geringe Ertragsminderung zu erwarten -Die von der Versuchsanstalt geforderte maximale Beschattung für die Versuchszwecke kann nur bei den Varianten eingehalten werden 26
27 Gliederung Einführung Artenschutzrechtliche Belange Restriktionen Windparklayouts Schallimmissionen / Schattenwurf Orts- und Landschaftsbild Ertrag / Wirtschaftlichkeit Zusammenfassung 27
28 Orts- und Landschaftsbild Ziele - Siedlungsbereiche von negativen visuellen Auswirkungen möglichst freihalten - Anlagen zueinander und in ihrer Verteilung im Landschaftraum in einen erkennbaren Zusammenhang setzen - Städtebaulich ausgewogene Anlagenplanung durch regelmäßige Abstände und Rasterbildung - Windpark soll eine räumliche Abgeschlossenheit und eine innere Gliederung erkennen lassen 28
29 Orts- und Landschaftsbild Fotovisualisierung Lüftelberg, Südstraße Höhe Hundeschule (Blickrichtung Südwest) Bestand 29
30 Orts- und Landschaftsbild Fotovisualisierung Lüftelberg, Südstraße Höhe Hundeschule (Blickrichtung Südwest) Vensys 77, Nabenhöhe 61,5 m, Rotordurchmesser 76,8 m 30
31 Orts- und Landschaftsbild Fotovisualisierung Lüftelberg, Südstraße Höhe Hundeschule (Blickrichtung Südwest) Enercon E-82 E2, Nabenhöhe 85,0 m, Rotordurchmesser 82,0 m 31
32 Orts- und Landschaftsbild Fotovisualisierung Lüftelberg, Südstraße Höhe Hundeschule (Blickrichtung Südwest) Nordex N117, Nabenhöhe 91,0 m, Rotordurchmesser 116,8 m 32
33 Orts- und Landschaftsbild - Fast gleichmäßige Abstände der einzelnen Anlagen zueinander und nachvollziehbare Gruppierungen bzw. Rasterbildungen möglich - Exakte Ausrichtung entlang vorhandener Strukturen nur eingeschränkt umsetzbar - Visuelle Auswirkungen in die Siedlungsbereiche maßgeblich durch Höhe der Anlagen und durch vorgestellte räumliche Kulissen beeinflusst (Bebauung, Grünstrukturen) - Sichtbarkeit kann kleinräumig deutlich abweichen, in Abhängigkeit verschiedener Faktoren (z. B. WEA-Standort, Vegetation, Bebauung, Abstand, Wetter) - Wahrgenommen werden das proportionale Verhältnis der Windenergieanlagen zu den vorhandenen Strukturen in der Landschaft sowie die Wirkung des Horizonts (Verhältnis, das sich durch den Anteil freien Himmels im Gesichtsfeld des Betrachters ergibt) 33
34 Gliederung Einführung Artenschutzrechtliche Belange Restriktionen Windparklayouts Schallimmissionen / Schattenwurf Orts- und Landschaftsbild Ertrag / Wirtschaftlichkeit Zusammenfassung 34
35 Ertrag / Wirtschaftlichkeit Ertragsrechnung für Varianten WEA-Gesamthöhe Anlagentyp Anzahl der Anlagen Ertrag je WEA / a [MWh] Gesamtertrag / a [MWh] Parkwirkungsgrad 100 m Vensys % 125 m Enercon E-82 E % 125 m Kenersys K % 150 m Nordex N % Der Energieertrag je WEA nimmt mit zunehmender Anlagenhöhe deutlich zu Auch der Gesamtenergieertrag ist umso größer, je höher die WEA sind (trotz geringer WEA-Anzahl) 35
36 Ertrag / Wirtschaftlichkeit Wirtschaftlichkeit für Varianten WEA-Höhe WEA-Typ Ertrag [ ] Investitionsvolumen [ ] Kosten [ ] Eigenkapital Eigenkapitalrentabilität Gesamtkapitalrendite 100 m Vensys V77 32,5 Mio. 13,1 Mio. 26,5 Mio. 15% 15% 12% 125 m Enercon E82 E2 41,9 Mio. 26,2 Mio. 44,9 Mio. 15% -4% 8% 125 m Kenersys K 82 39,0 Mio. 17,8 Mio. 34,7 Mio. 15% 8 % 11% 150 m Nordex N117 54,1 Mio. 20,0 Mio. 40,7 Mio. 15% 22% 14% Für alle drei untersuchten Gesamthöhen ist ein wirtschaftlicher Betrieb eines Windparks möglich Die Enercon E82 E2 ist unter den zugrunde gelegten Prämissen nicht rentabel; mit einer kostengünstigeren WEA mit vergleichbarem Ertrag kann der Windpark rentabel betrieben werden (Nachweis ist mit einer Kenersys K82 mit einer Eigenkapitalrentabilität von 8 % geführt worden) 36
37 Gliederung Einführung Artenschutzrechtliche Belange Restriktionen Windparklayouts Schallimmissionen / Schattenwurf Orts- und Landschaftsbild Ertrag / Wirtschaftlichkeit Zusammenfassung 37
38 Zusammenfassung Artenschutz: Schallschutz: Schattenwurf: bisher keine Flächeneinschränkungen aufgrund artenschutzrechtlicher Spezifika Grundlayouts verursachen deutliche Überschreitungen der zulässigen Werte Schallwerte werden durch 100 m-und 150 m-varianten eingehalten, bei 125m- Variante nur unter ertragsmindernden Maßnahmen Zur Einhaltung der Schattenwurf-Werte sind bei allen Windparklayouts Abschaltzeiten an einzelnen WEA zu erwarten; Ertragseinbußen bei den Varianten daraus sind gering Belange der Versuchsanstalt werden berücksichtigt und erfüllt Visuelle Wirkung: Sichtbarkeit der WEA am Siedlungsrand deutlich gegeben; innerhalb der Siedlungsgebiete viele sichtverschattete Bereiche, auch abhängig von der Höhe der Anlagen Wirtschaftlichkeit: Der wirtschaftlicher Betrieb ist bei allen drei untersuchten Anlagenhöhen möglich 38
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