ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2011/2012

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1 Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2011/2012 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 11. November 2011 Prüfungsfach: Steuerwesen Bearbeitungszeit: 150 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: Aufgabe I: 21,0 Aufgabe II: 10,0 Aufgabe III: 16,0 Aufgabe IV: 14,0 Aufgabe V: 15,0 Aufgabe VI: 24,0 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:

2 Aufgabe I / Einkommensteuer (21,0 Punkte) Sachverhalt Max Müller, geb. am , wohnhaft in Aachen, ist seit 2008 von seiner Ehefrau, Christa Müller, geschieden. Max Müller ist als Kommanditist an der F. Fischer GmbH & Co. KG beteiligt. (Siehe nächste Seite: Anlage I) Von seinem zu erwartenden Gewinnanteil für das Jahr 2010 wurden von der F. Fischer GmbH & Co. KG im Dezember ,00 an ihn überweisen, den restlichen Gewinnanteil erhielt er im März Seit dem bezieht Max Müller eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von monatlich 1.588,00, darin enthalten ist ein Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von 108,00. An seine geschiedene Ehefrau, Christa Müller, wohnhaft in Köln, überwies Max Müller monatliche Unterhaltsleistungen in Höhe von 1.600,00, wovon 500,00 für den Unterhalt der gemeinsamen 10-jährigen Tochter Anna Müller bestimmt sind. [Bearbeitungshinweis: Eine ordnungsgemäße Anlage U liegt vor.] Einer politischen Partei spendete Max Müller im Jahr ,00 und dem Kinderhilfswerk Unicef 450,00, an Kirchensteuern bezahlte er 1.750,00. Die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen betragen 6.500,00, der Zuschuss zur Krankenversicherung wurde bereits berücksichtigt. Seit dem ist Frau F. Roth als Putzhilfe für Herrn M. Müller tätig. (Siehe hierzu die separat beigefügte Anlage II.) Aufgaben: Ermitteln Sie für den Veranlagungszeitraum 2010 für Max Müller in einer übersichtlichen Darstellung 1. den Gesamtbetrag der Einkünfte 2. das Einkommen 3. das zu versteuernde Einkommen 4. die für das Jahr 2010 festzusetzende Einkommensteuer, wobei von einer tariflichen Einkommensteuer von 35 % auszugehen ist. Der Ermäßigungshöchstbetrag für die Gewerbesteuer ist nicht zu berücksichtigen. [Bearbeitungshinweis: Das für Anna Müller an die Mutter gezahlte Kindergeld betrug 2.208,00 (184,00 x 12), es ist davon auszugehen, dass ein evtl. zu gewährender Kinder- /Betreuungsfreibetrag günstiger ist.] Allgemeiner Bearbeitungshinweis Benutzen Sie für Ihre Lösung die beigefügten Lösungsblätter I III.

3 Anlage I Auszug aus dem Bescheid 2010 vom über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen der Firma Fischer GmbH & Co. KG Herr Max Müller Rathausstr Aachen Art der Beteiligung: Kommanditist Einkünfte aus Gewerbebetrieb: ,00 Anteil am Gewerbesteuer-Messbetrag der Gesellschaft: 4.417,00 Für den Feststellungszeitraum tatsächlich zu zahlende anteilige Gewerbesteuer: ,00

4 Aufgabe II / Einkommensteuer (10,0 Punkte) Bearbeitungshinweis Bezüglich dieser Aufgabe wird auf die Aufgabe I verwiesen! Sachverhalt Christa Müller (die geschiedene Ehefrau von Max Müller lt. Aufgabe I), geb. am , lebt mit ihrer 10-jährigen Tochter Anna allein in einer Haushaltsgemeinschaft in Köln. Als Lehrerin erzielte sie im Jahr 2010 einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von ,00. An 180 Tagen fuhr Frau Müller mit ihrem Auto zur Schule. Die einfache Entfernung beträgt 25 km. Für Fachliteratur, anteilige Telefongebühren und Kontoführungsgebühren macht Frau Müller 266,00 geltend. Für die Betreuung ihrer Tochter Anna bezahlte Christa Müller monatlich 230,00, wovon 30,00 auf die Verpflegung entfielen. Die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen betragen im Jahr ,00. Aufgaben: Ermitteln Sie auch für Christa Müller 1. den Gesamtbetrag der Einkünfte 2. das Einkommen

5 Lösungen: Zu 1) Zu 2)

6 Aufgabe III / Körperschaftsteuer (16,0 Punkte) Sachverhalt Dr. Markus Reich (ledig, geb. am ), praktizierender Zahnarzt in Bonn, betreibt in der Rechtsform der GmbH ein Zahnlabor. Das Unternehmen firmiert als Dentallabor- Reich GmbH und beschäftigt sich mit der Herstellung von Zahnersatz und der Lieferung von Prothetikmaterial an Zahnärzte. Sitz des Unternehmens ist Bonn. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt ,00 EUR und wurde von Dr. Reich als Alleingesellschafter voll eingezahlt. Dr. Reich ist Geschäftsführer des Unternehmens. Für das Geschäftsjahr 2010 wurde im Jahresabschluss zum ein Jahresüberschuss in Höhe von ,00 EUR ausgewiesen. Die beiden nachfolgenden Vorgänge haben den Jahresüberschuss beeinflusst: 1. Am erwarb die Dentallabor-Reich GmbH bei einem Juwelier einen Goldzahn (als Anhänger mit Goldkette) zum Preis von 500,00 EUR zzgl. USt. Der Nettokaufpreis wurde auf dem Konto Repräsentationskosten gebucht; die Umsatzsteuer wurde als Vorsteuer erfasst. Auf dem Rechnungsbeleg vermerkte Dr. Reich den Namen von Frau Dr. Veronika Vogel (Zahnärztin), die den Goldzahn zum 60. Geburtstag von der GmbH als Geschenk erhielt. Frau Dr. Vogel bezieht seit Jahren Prothetikmaterial von der GmbH. 2. Die GmbH hat Herrn Dr. Reich am 1. Oktober 2010 ein Darlehen über ,00 EUR gewährt. Der Betrag ist am rückzahlbar. Der Darlehensbetrag wurde wie vereinbart ausgezahlt und ist vertraglich mit jährlich 2,5 Prozent zu verzinsen. Unter fremden Dritten wäre ein Darlehenszinssatz von 5 Prozent (statt 2,5 Prozent) angemessen gewesen. Die Zinsen für 2010 wurden am dem Bankkonto der GmbH gutgeschrieben und ordnungsgemäß als Zinsertrag gebucht. In der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2010 sind außerdem folgende Steuern als Aufwand ausgewiesen: Gewerbesteuer ,00 Körperschaftsteuer ,00 Solidaritätszuschlag ,00 Aufgabe Beurteilen Sie die beiden o.g. Sachverhalte und ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen der Dentallabor-Reich GmbH für den Veranlagungszeitraum Die Sachverhaltsbeurteilung ist unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften kurz zu begründen! Bearbeitungshinweise: a) Auf die handels- und steuerrechtliche Behandlung der Vorsteuer ist einzugehen! b) Steuerneuberechnungen für Gewerbe- und Körperschaftsteuer aufgrund eventueller Gewinnänderungen sind nicht vorzunehmen.

7 Lösungen:

8 Aufgabe IV / Abgabenordnung Sachverhalt 1 (4,0 Punkte) (14,0 Punkte) Dr. Markus Reich (ledig, geb. am ), praktizierender Zahnarzt in Bonn, hat im August 2004 eine Eigentumswohnung in Oberstdorf gekauft. Die Wohnung ist leerstehend und Reich konnte sich bis heute nicht entscheiden, ob er die Wohnung tatsächlich vermieten oder als Ferienwohnung zur Selbstnutzung behalten soll. In den Steuererklärungen seit 2004 hat Reich die auf die Eigentumswohnung entfallenden Werbungskosten jeweils geltend gemacht und mithin negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt. Die Erklärung für den VZ 2004 reichte der Steuerpflichtige Ende Mai 2005 beim Finanzamt ein. Aufgabe Berechnen Sie in einer übersichtlichen Darstellung und unter Angabe der Rechtsvorschriften die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer des Veranlagungszeitraumes Lösung: Sachverhalt 2 (6,0 Punkte) Das Finanzamt Bonn-Innenstadt hat die o. g. Vermietungseinkünfte im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2004 (wie auch in den nachfolgenden Steuerbescheiden) für vorläufig erklärt. Der Steuerbescheid datierte vom 25. Juni 2005 (Poststempel). Der Vorläufigkeitsvermerk lautet: Der Bescheid ergeht hinsichtlich der negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Eigentumswohnung Oberstdorf) teilweise vorläufig, da derzeit die Einkünfteerzielungsabsicht noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Aufgaben a) War das Finanzamt Bonn-Innenstadt berechtigt, den o.g. Vorläufigkeitsvermerk in den Steuerbescheid des Jahres 2004 aufzunehmen? Angabe der Rechtsgrundlage erforderlich! b) Welche rechtliche Wirkung hat der o.g. Vorläufigkeitsvermerk? Angabe der Rechtsgrundlage erforderlich!

9 Lösungen: zu a) zu b) Sachverhalt 3 (4,0 Punkte) Anfang März 2010 hat Markus Reich die in Oberstdorf belegene Eigentumswohnung verkauft. Laut notariellem Vertrag gehen Besitz, Nutzen und Lasten am auf den Käufer über. Die Wohnung wurde bis zum Verkauf nie fremdvermietet. Am 6. Mai 2010 erfuhr der für Reich zuständige Veranlagungsbeamte des Finanzamtes Bonn-Innenstadt vom Grundstücksverkauf durch die notarielle Veräußerungsmitteilung. Aufgabe M. Reich befürchtet, dass das Finanzamt Bonn-Innenstadt den Steuerbescheid des Jahres 2004 zu seinen Lasten ändert und die negativen Einkünfte aus VuV nicht anerkennt. Bis zu welchem Zeitpunkt kann das Finanzamt Bonn-Innenstadt die rückwirkende Änderung des Steuerbescheides noch vornehmen? Begründen Sie Ihre Auffassung unter Angabe der Rechtsvorschrift! Lösung:

10 Aufgabe V: Gewerbesteuer (15,0 Punkte) Allgemeine Angaben Der Einzelunternehmer Ludwig Müller betreibt in Köln einen Handel mit Gebrauchtfahrzeugen in gemieteten Räumen. Er ermittelt seinen Gewinn gem. 4 Abs.1 i. V. m. 5 EStG. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Handelsbilanz zum weist einen handelsrechtlichen Jahresüberschuss von ,00 aus. Ansätze oder Beträge in der Handelsbilanz, die auf Grund der steuerrechtlichen Vorschriften zwingend geändert werden müssen, werden außerbilanziell im Rahmen des 60 Abs. 2 EStDV angepasst. Dem Jahresabschluss und den Aufzeichnungen sowie Belegen sind folgende Informationen zu entnehmen: 1. Die Gewerbesteuervorauszahlung des Jahres 2010 wurde in Höhe von 7.000,00 geleistet und zutreffend erfasst. Darüber hinaus lässt sich aus der Bilanz zum eine Gewerbesteuerrückstellung für 2010 in Höhe von 3.000,00 entnehmen, die ebenfalls zutreffend gebucht worden ist. 2. Kosten für die angemessene Bewirtung von Geschäftsfreunden wurden in Höhe von 500,00 als Aufwand erfasst. 3. Kurzfristige Zinsaufwendungen in Höhe von ,00 wurden gewinnmindernd berücksichtigt. 4. Als Mietaufwand für das angemietete Betriebsgrundstück wurden ,00 gewinnmindernd gebucht. 5. Im November 2010 erwarb Ludwig Müller ein Nachbargrundstück zur Vergrößerung seiner Ausstellungsfläche. Übergang von Nutzen und Lasten ist der Der Einheitswert auf den beträgt 6.000, Den Kauf dieses Grundstücks finanzierte Müller über ein Darlehen in Höhe von ,00 bei seiner Hausbank. Die Bank behielt bei der Auszahlung am ein Disagio von 3 % ein; Laufzeit 10 Jahre. Der Zinssatz für das Darlehen beträgt 5 %. Das Darlehen ist in einer Summe am Ende der Laufzeit fällig. Das Disagio und die Zinsen wurden ordnungsgemäß gebucht. Aufgabe Ermitteln Sie in einer übersichtlichen rechnerischen Darstellung unter Verwendung der entsprechenden gewerbesteuerlichen Fachbegriffe den Gewerbesteuermessbetrag für den Erhebungszeitraum Nichtansätze sind zu begründen.

11 Lösung:

12 Aufgabe VI: Umsatzsteuer (24,0 Punkte) Rechtsanwältin Dr. Julia Justa (J. J.) betreibt seit 1995 in Köln, Heumarkt 25b, eine Rechtsanwaltskanzlei und ist Fachanwältin für erbrechtliche Angelegenheiten. Sie versteuert ihre sämtlichen Umsätze nach vereinnahmten Entgelten und erstellt monatliche USt-Voranmeldungen. Weitere Anträge bezüglich der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen wurden bisher nicht gestellt. Sie verfügt über eine deutsche USt-Identifikationsnummer und ermittelt ihren Gewinn gem. 4 Abs. 3 EStG. Die nachfolgend aufgeführten Sachverhalte 1 bis 3 sind noch umsatzsteuerlich - entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung - zu beurteilen. Sachverhalt 1 (8,0 Punkte) J. J. hat folgende Mandanten in 2010 in ihrer Kölner Rechtsanwaltskanzlei beraten: 1. Den Mandanten Wayne Wooney aus London (Unternehmer) in einer betrieblichen Angelegenheit. Wooney verfügt über eine nationale USt-Identifikationsnummer des Vereinigten Königreichs. 2. Den Mandanten Gilbert Gressier aus Paris (Privatperson). 3. Die Mandantin Elizabeth Johnson (Privatperson) aus Chicago (USA). Aufgaben a) Nennen Sie den Ort der sonstigen Leistung und begründen Sie Ihre Ansicht durch Angabe der Rechtsvorschrift des UStG! b) Entscheiden Sie jeweils, ob der jeweilige Umsatz aus Sicht der Rechtsanwältin steuerbar und ggf. steuerpflichtig ist! Lösungen: Zu 1) a) b) Zu 2) a) b) Zu 3) a) b)

13 Sachverhalt 2 (12,0 Punkte) Am erwarb J. J. von dem in Lüttich (Belgien) ansässigen belgischen Unternehmer Wim van Beust (verfügt über eine belgische USt-Identifikationsnummer) PCs zu einem Warenwert von ,00 für ihr Unternehmen. Die Lieferung erfolgte am durch die Spedition Dantas mit beigefügtem Lieferschein. Die ordnungsgemäße Rechnung mit Rechnungsdatum vom wurde am zugestellt. Die Begleichung der Rechnung erfolgte lt. vertraglicher Vereinbarung (30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug) am Aufgaben Beurteilen Sie den Sachverhalt aus umsatzsteuerlicher Sicht der Rechtsanwältin unter Verwendung des nachfolgenden Lösungsschemas: Art des Umsatzes mit gesetzlicher Grundlage Ort des Umsatzes mit gesetzlicher Grundlage Steuerbarkeit Steuerbefreiung / Steuerpflicht Steuerschuldner mit gesetzlicher Grundlage Voranmeldungszeitraum, in dem die Umsatzsteuerschuld entsteht Begründung Gesetzliche Grundlage Voranmeldungszeitraum, in dem die Vorsteuer abziehbar ist Begründung Gesetzliche Grundlage

14 Sachverhalt 3 (4,0 Punkte) J. J. beauftragte im Januar 2010 den belgischen Unternehmer Pierre Legrand (Sitz in Lüttich/Belgien) mit der Website-Aktualisierung ihrer ausschließlich beruflich genutzten Homepage. Eine ordnungsgemäße Rechnung mit Datum vom lag vor. Pierre Legrand verfügt über eine belgische USt-Identifikationsnummer. Aufgaben a) Bestimmen Sie unter Angabe der gesetzlichen Grundlage den Ort der sonstigen Leistung. b) Beurteilen Sie unter Angabe der gesetzlichen Grundlage, wer in diesem Fall der Steuerschuldner ist. Lösungen: Zu a) Zu b)

15 Raum für Notizen

16

17 Name: Lösungsblatt I: Zu 1) Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte

18 Lösungsblatt II: Name: Zu 2) Ermittlung des Einkommens

19 Lösungsblatt III: Name: Zu 3) Ermittlung des zu versteuernden Einkommens Zu 4) Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer

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