Verwaltungsvorlage Nr. Sitzung Seite 0430/ Sch/04 1

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1 0430/ Sch/04 1 zuständig AB 41 - Schulen Datum Bearbeiter/in Sichtvermerk Fachbereich/Abteilung Frau Mertens, Kordula Stadtverwaltungsrätin Status Dezernent öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Schul- und Sportausschuss Jugendhilfeausschuss und Ausschuss für Familien Stadtrat Tagesordnungspunkt: Erweiterter gebundener Ganztagsbetrieb an den Werner Hauptschulen Beschlussvorschlag: Die Fürstenhofhauptschule Werne wird zum Schuljahr 2006/2007 in eine Gebundene Ganztagshauptschule umgewandelt. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Anträge zum 15. März 2006 fristgerecht zu stellen (Antrag zur Umwandlung und Antrag zum ZIBB- Programm). Es sind alle notwendigen inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen zu treffen, um nach der Bewilligung rechtzeitig zum neuen Schuljahr beginnen zu können.

2 0430/ Sch/04 2 Sachverhalt: Gemäß 9 Abs. 1 Schulgesetz (SchulG) können Schulen als Ganztagsschulen geführt werden, wenn die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Vorschrift ist unverändert aus dem bis zum Ende des Schuljahres 2004/2005 gültigen 2 Abs. 3 SchpflG übernommen worden. Da das Land in der Vergangenheit die personellen Voraussetzungen nicht geschaffen hat, sind Anträge auf Umwandlung in Ganztagsschulen grundsätzlich nicht genehmigt worden (insbesondere auch in Hinblick auf die vorrangige Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule). Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat Anfang Dezember 2005 dem Städte- und Gemeindebund NRW den Entwurf des speziell geplanten Runderlasses zur Einführung des Erweiterten Ganztagsangebotes an den Hauptschulen und auch den Erlassentwurf des bestehenden Ganztagserlasses zukommen lassen. Gemäß des vorliegenden Runderlasses zur Genehmigung des erweiterten Ganztagsbetriebs sowie zur Zuweisung und Verwendung des Ganztagszuschlags ( s. Anlage 1). können seitens des Schulträgers Stadt Werne für die Hauptschulen Anträge auf Einrichtung des Ganztagsbetriebs an die zuständige Bezirksregierung gerichtet werden. Bei vorgesehenem Beginn zum ist Antragsschluss der 15. März In Gesprächen mit der unteren Schulaufsicht (Kreis Unna) und der oberen Schulaufsicht (RP Arnsberg) konnte verwaltungsseitig geklärt werden, dass auch eine Antragstellung für Werne möglich ist, obwohl das Kriterium vorrangig berücksichtigt werden Hauptschulen, die ihren Bildungsauftrag unter besonders schwierigen Bedingungen erfüllen (ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Schüler/innen mit Migrationshintergrund, besonders schwierige sozialräumische Gegebenheiten am Schulstandort, ein hoher Anteil von Schüler/innen mit besonders ausgeprägten individuellen Förderbedarf, der sich z.b. in hohen Quoten von Klassenwiederholungen, Abgängern ohne Schulabschluss oder der Zahl der Hilfen zur Erziehung niederschlägt) nicht gegeben ist. Es wurde dabei aber verdeutlicht, dass lediglich eine und nicht beide Werner Hauptschulen zur Ganztagshauptschule umgewandelt werden könne. Bestandteil des Antragsverfahrens und Voraussetzung für die Genehmigung der Aufnahme des Ganztagesbetriebes ist die Vorlage des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Schule. Bei der Erstellung des Konzeptes handelt es sich um eine innere Schulangelegenheit, die die Schule eigenständig erbringen muss. Im Entlassentwurf heißt es nur, dass mit dem Schulträger das Benehmen herzustellen ist. Aufgrund der Kürze der Zeit ist es zunächst ausreichend, eine Absichtserklärung seitens der Stadt Werne abzugeben. Alle notwendigen Unterlagen (z.b. Ganztagskonzept, pädagogische Inhalte/Umsetzungen, Pläne über bauliche Investitionsmaßnahmen usw.) können nachgereicht werden. Wichtig ist die grundsätzliche Entscheidung für die Stadt Werne, ob eine Einführung an den Werner Hauptschulen stattfinden soll. Hierfür ist ein Beschluss der Schulkonferenz an der jeweiligen Schule und ein Beschluss durch den Schulträger Stadt Werne erforderlich.

3 0430/ Sch/04 3 Anders als bei der Offenen Ganztagsgrundschule handelt es sich hier um eine Gebundene Ganztagsschule, bei der die Schüler/innen zur Teilnahme verpflichtet sind. Dafür entstehen für die Teilnahme am Unterricht den Eltern keine Kosten. In den entsprechenden Erlassentwürfen ist ausgeführt, dass in der Ganztagsschule Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte, sonstiges gegen Vergütung tätiges Fachpersonal sowie ehrenamtliche Kräfte und Schüler/innen, die eigenständige Aktivitäten anbieten, zusammenwirken. Vom Land wird nach Haushaltslage ein Ganztagszuschlag, also ein Zuschlag zur Grundstellenzahl, in Höhe von 30 % gewährt. Dieses Personal wird vom Land beschäftigt. Bei diesen Regelungen handelt es sich um eine innere Schulangelegenheit, also ist der Schulträger Stadt Werne im Gegensatz zur Offenen Ganztagsgrundschule nicht betroffen. Das Land bietet den Schulen die Möglichkeit, ein Drittel. des Stellenzuschlags für die erweiterten Ganztagshauptschulen in Form von Geldmitteln für die Beschäftigung von sozialpädagogischen Fachkräften sowie für die Beschäftigung weiterer Kräfte im Ganztagsbetrieb zu verwenden. Die entsprechenden Mittel werden dem Schulträger überwiesen, der dann im Einvernehmen mit den Schulen Verträge mit dritten abschließen kann, in denen die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote im Rahmen der zur Verfügung stehenden Geldmittel vereinbart wird. Die notwendigen Räumlichkeiten einschließlich der Sach- und Personalausstattung sowie die sächlichen Betriebskosten stellt die Stadt Werne. Zu den investiven Maßnahmen erhält der Schulträger nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel auf Antrag Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms Initiative Zukunft Bildung und Betreuung. Insbesondere die Verabreichung eines Mittagessen (Schulzeit 8.00 bis Uhr) wird zu baulichen Veränderungen in der jeweiligen Schule führen müssen. Daneben sind Räumlichkeiten für Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten vorzuhalten. Nach Festlegung der Beteiligung ist von der jeweiligen Schule in Zusammenarbeit mit dem Schulträger ein Raumkonzept aufzustellen, um auch anhand der derzeitigen Istzustände und der zukünftigen Planungen konkrete Kostenaufstellungen vornehmen zu können. Es ist daher erforderlich, zusammen mit dem Antrag auf Einrichtung des Ganztagsbetriebes rechtzeitig einen Antrag auf Bewilligung der Mittel nach dem IZBB-Programm zu stellen. Statistik Schuljahr 2005/2006 Fürstenhofschule (Hauptschule) Klasse 5a = 21 Schüler/innen Klasse 5b = 20 Schüler/innen Klasse 6a = 22 Schüler/innen Klasse 6b = 24 Schüler/innen Klasse 7a = 21 Schüler/innen Klasse 7b = 19 Schüler/innen Klasse 7c = 19 Schüler/innen Klasse 8a = 26 Schüler/innen Klasse 8b = 26 Schüler/innen Klasse 8c = 25 Schüler/innen

4 0430/ Sch/04 4 Klasse 9a = 24 Schüler/innen Klasse 9b = 22 Schüler/innen Klasse 9c = 22 Schüler/innen Klasse 10a = 17 Schüler/innen Klasse 10b = 15 Schüler/innen Klasse 10B = 20 Schüler/innen insgesamt 343 Schüler/innen Marienschule (Hauptschule) Klasse 5a = 21 Schüler/innen Klasse 5b = 21 Schüler/innen Klasse 6a = 18 Schüler/innen Klasse 6b = 18 Schüler/innen Klasse 7 = 30 Schüler/innen Klasse 8a = 25 Schüler/innen Klasse 8b = 25 Schüler/innen Klasse 9a = 25 Schüler/innen Klasse 9b = 25 Schüler/innen Klasse 10A = 17 Schüler/innen Klasse 10B = 17 Schüler/innen insgesamt 242 Schüler/innen Frau Bausemer, Schulleiterin der Marienhauptschule und Herr Steiner, Schulleiter der Fürstenhofhauptschule, stellten nach einem gemeinsamen Termin in der Verwaltung in den jeweiligen Schulgremien diese Thematik für ihre Schulen vor. Beide Lehrerkollegien sprachen sich gegen die Einführung aus. Die Schulkonferenz der Fürstenhofschule gab ein mehrheitliches Votum für die Einführung der Ganztagshauptschule zum Schuljahr 2006/2007 ab. Grundsätzlich mit den Klassen der neuen Jahrgangsstufe 5. Gespräche mit den jetzigen 5er- Klassen stehen z.z. noch an. An der Marienschule sprach sich die dortige Schulkonferenz gegen die Einführung zum nächsten Schuljahr aus. Es sei alles zu kurzfristig, insbesondere zur gemeinsamen Erarbeitung eines pädagogischen Konzepts mit den Eltern. Eltern der jetzigen 5er-Klassen sind mit Mehrheit gegen die Einführung und haben dies mit entsprechenden Argumenten deutlich zum Ausdruck gebracht. Allerdings habe die Schulkonferenz darauf verwiesen, dass die Marienschule auf jeden Fall bei Bedarf zum nächsten Schuljahr beginnen wolle/könne. In einem Gespräch mit Vertretern der einzelnen Fraktionen und der Verwaltung wurde diese grundsätzliche Thematik intensiv besprochen (s. Anlage 2). Über den Ablauf des Anmeldeverfahrens wurde diskutiert und die Aufstellung der verschiedenen Möglichkeiten seitens der Verwaltung, in Absprache mit beiden Hauptschulleitern, angeregt (s. Anlage 3).

5 0430/ Sch/04 5 Frau Bausemer (Marienschule) und Herr Steiner (Fürstenhofschule) werden in der gemeinsamen Schul-/Sport- und Jugendhilfeausschusssitzung am anwesend sein und ihre Vorstellungen im Detail erläutern. Anlagen

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