Anleitung zum Ausfüllen des PV-Beglaubigungsformulars

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1 Inhaltsverzeichnis 0. Vorbemerkungen 2 1. Beglaubigung der Produktionsanlage 3 2. Stammdaten der Produktionsanlage 4 3. Daten der Erweiterungsetappen 9 4. KEV-/EIV-Empfänger 9 5. Zuständiger Verteilnetzbetreiber Zuordnung Messpunktbezeichnung zu Zählernummern Angaben zur finanziellen Förderung der Produktionsanlage Zusatzqualität der Produktionsanlage Die Daten in den Kapiteln 1 bis 8 werden beglaubigt durch Kontaktdaten 17 Alle Rechte, insbesondere das Vervielfältigen und andere Eigentumsrechte, sind vorbehalten. Dieses Dokument darf in keiner Weise gänzlich oder teilweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden ohne eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung seitens Swissgrid AG. Swissgrid AG übernimmt keine Haftung für Fehler in diesem Dokument.

2 Seite 2 von Vorbemerkungen Diese Anleitung beschäftigt sich mit den einzelnen Abfragepunkten des Beglaubigungsformulars für Photovoltaikanlagen. Sie soll Ihnen eine Hilfestellung sein, das Formular korrekt und vollständig ausfüllen zu können. Dies ist notwendig, um eine effiziente Abwicklung der Prozesse für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) und die Einmalvergütung (EIV) zu ermöglichen. Für Anlagen, für die Herkunftsnachweise ausgestellt respektive eine KEV oder EIV ausbezahlt werden soll, muss gemäss den Vorgaben der Energieverordnung eine Beglaubigung angefertigt und diese bei Swissgrid eingereicht werden. Alle geforderten Angaben entsprechen den rechtlichen Vorgaben und sind für die Abwicklung durch Swissgrid zwingend notwendig. Das Bundesamt für Energie kann, als Aufsichtsbehörde für die Prozesse der KEV und EIV, alle in das Formular eingetragenen Daten einsehen. Ebenso haben die Energiefachstellen der Kantone ein Informationsrecht, die auf den jeweiligen Kanton bezogenen Daten bei Swissgrid anzufragen. Die Daten werden von Swissgrid ausschliesslich zum Zwecke der KEV-,EIV- respektive HKN-Abwicklung verwendet. Bevor Sie mit dem Ausfüllen Ihres Beglaubigungsformulars beginnen, empfehlen wir Ihnen, sich diese Anleitung kurz durchzulesen. Sie dient Ihnen als Wegweiser und soll eventuell auftretende Verständnisfragen beantworten. Bitte beachten Sie, dass es für einen reibungslosen Ablauf bei der Bearbeitung dieser Beglaubigung wichtig ist, dass das Formular vollständig ausgefüllt ist. Alle blau-hinterlegten Felder sind Pflichtfelder. Bei fehlenden Angaben muss das Formular von Swissgrid an den Adressaten retourniert werden. Bitte vergessen Sie auf der letzten Seite des Beglaubigungsformulars nachfolgendes nicht: Ihren Unternehmensstempel, das aktuelle Datum und Ihre Unterschrift! Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Anleitung.

3 Seite 3 von Beglaubigung der Produktionsanlage Bitte geben Sie immer die Nummer der KEV-Anmeldung an, damit die Beglaubigung durch Swissgrid dem KEV-Projekt zugeordnet werden kann. Liegt keine KEV-Anmeldung vor, kann die Anlage keinesfalls von der KEV- respektive EIVergütung profitieren. Hat die Anlage eine Anschlussleistung bis 30 kva und befindet sich auf der KEV-Warteliste, besteht gemäss den Vorgaben der Energieverordnung keine Pflicht, HKN ausstellen zu lassen. Für den Fall aber, dass der Anlagenbetreiber bereits einen Abnehmer der HKN gefunden hat oder die HKN für seinen Eigenverbrauch 1 verwenden möchte, setzen Sie an dieser Stelle bitte ein Häkchen. Die Anlage wird dann mit Eintreffen der Beglaubigung bei Swissgrid für die HKN-Ausstellung aufgeschaltet. Für Anlagen mit einer Anschlussleistung >30 kva muss zwingend die Nummer der dazugehörigen Plangenehmigungsverfügung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) angegeben werden. Hat die beglaubigte Anlage eine Anschlussleistung von >30kVA, ist sie im Sinne der Energieverordnung erfassungspflichtig und wird auf jeden Fall für die HKN-Ausstellung freigeschaltet, unabhängig davon, was auf dem Formular vom Antragssteller angekreuzt wurde. Für eine reibungslose Abwicklung empfehlen wir den Dauerauftrag der Beglaubigung beizulegen. 1 Bitte beachten Sie hierzu das Kapitel 6 Zuordnung Messpunktbezeichnung zu Zählernummern hinsichtlich einer geeigneten Messanordnung.

4 Seite 4 von Stammdaten der Produktionsanlage a) Zunächst geben Sie die Standortdaten der Anlage an, also genau die Adresse, an der sich die Anlage befindet. Bitte beachten Sie, dass es wichtig ist, anzugeben, ob es sich um eine oder mehrere Anlagen pro Einspeisepunkt handelt. EnV, Anhang 1.2 Ziff. 1: Eine Photovoltaikanlage besteht aus einem oder mehreren Modulfeldern, einem oder mehreren Wechselrichtern und einem Einspeisepunkt. Hierzu müssen sie die Parzellennummer gemäss Grundbucheintrag angeben. b) Sollte es zu der Anlage eine Besonderheit geben, muss diese hier angegeben werden. Dies können zum Beispiel Hinweise zu von den Vorgaben abweichende Messanordnungen, durch die eine Berechnung auf die Vorgaben entsprechende Messwerte erfolgen werden.

5 Seite 5 von 17 c) Handelt es sich um eine Anlage mit einer Anschlussleistung von >30 kva, hinterlegt Swissgrid den Datensatz regulär mit dem Vermerk lastganggemessen (gemäss Art. 8 Abs. 5 der Stromversorgungsverordnung) und richtet eine elektronische Energiedatenmeldung ein. Sollen für eine Anlage mit einer Anschlussleistung bis 30 kva ebenfalls elektronische Energiedatenmeldungen erfolgen, geben Sie bitte ebenso den Vermerk Ja für diesen Formularpunkt an. Diese Energiedaten können damit nur auf elektronischem Weg an Swissgrid gemeldet werden. Dies hat zur Folge, dass dadurch die Energiedaten für diese Anlage nicht mehr manuell eingegeben werden können. d) Diese Abfrage bezieht sich auf die Angaben unter Punkt 1 Beglaubigung der Produktionsanlage. Je nachdem, was angekreuzt wurde, gelten unterschiedliche Vorgaben für die Zyklen der Energiedatenmeldung. Es ist jeweils angegeben, welche Zyklen gemäss der Energieverordnung möglich sind. Wenn Sie die Beglaubigung für eine Anlage anfertigen, die unmittelbar vor dem Eintritt in die KEV-Förderung steht (d.h. der positive Bescheid liegt dem Anlagenbetreiber vor), sieht die Energieverordnung im Rahmen der KEV-Abwicklung folgende Zyklen der Energiedatenlieferung vor: für Anlagen über 30 kva: für Anlagen bis 30 kva: monatlich monatlich oder quartalsweise Verbleibt jedoch die Anlage auf der KEV-Warteliste oder wird die EIV beantragt, regelt die Energieverordnung die Energiedatenmeldung folgendermassen: für Anlagen über 30 kva: für Anlagen bis 30 kva: monatlich monatlich, quartalsweise oder auch jährlich Wenn eine «Anlage der KEV-Warteliste» für den freien Markt aufgeschaltet war und die Energiedatenlieferung jährlich erfolgte, wird beim KEV-Eintritt eine Umstellung des Meldezyklus erforderlich. Wenn der Anlagenbetreiber Gebrauch von der Eigenverbrauchsregelung macht, wird eine monatliche Energiedatenmeldung gemäss Handbuch Eigenverbrauchsregelung (HER) des VSE empfohlen.

6 Seite 6 von 17 e) Gemäss des Leitfaden für die Beglaubigung von Anlagen und Produktionsdaten gilt für das Inbetriebnahmedatum: Als Erstellungsjahr gilt das Jahr, in dem die Anlage tatsächlich in Betrieb genommen wird. Das tatsächliche Inbetriebnahmedatum ist derjenige Tag, an dem die Anlage nach einem Probe- und Einstellungsbetrieb von für die Technologie branchenüblicher Dauer vom Anlagenbetreiber abgenommen wird und er damit die Anlage mit einem offiziellen Abnahmeprotokoll zum ordentlichen Betrieb übernimmt. Diese Angaben müssen bei Anlagen >30 kva von einem unabhängigen Auditor bestätigt werden. Laut Richtlinie kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), Art. 7a EnG, Allgemeiner Teil gilt: Ein ordentlicher Betrieb liegt dann vor, wenn die Anlage über einen ausreichend dimensionierten und voll funktionsfähigen Netzanschluss verfügt. Falls es nicht möglich ist, den Netzanschluss vor einer Vergütungssatzabsenkung (z.b. per Ende Jahr) ausreichend zu dimensionieren, die Anlage aber ansonsten fertiggestellt ist, kann eine Anlage auch teilweise in Betrieb gehen und nach der Absenkung (hier im nächsten Jahr) auf die volle Leistung erweitert werden (dies ergibt dann einen Misch-Vergütungssatz, mit der Vergütungsdauer, die bei der ersten Inbetriebnahme massgeblich war). Inbetriebnahmedatum bei erweiterten Anlagen: Im Falle von erweiterten Anlagen wird in Punkt 2 stets das Inbetriebnahmedatum der ursprünglichen Anlage eingetragen. f) Die DC-Modulleistung kann den Datenblättern oder auch den Typenschildern der Module der Anlage entnommen werden. Die jeweilige Gesamtmodulleistung tragen Sie bitte in das Formular ein. Hierzu müssen Sie die Modulleistung mit der Anzahl der Module multiplizieren und in der Einheit Kilowattpeak (kwp) angeben. Bitte beachten Sie, dass Modulleistungen in Datenblättern häufig in Wp angegeben sind. Dabei entsprechen Wp = 1 kwp.

7 Seite 7 von 17 Modulleistung bei erweiterten Anlagen: Für die folgenden Erläuterungen wird beispielhaft eine erweiterte Anlage herangezogen, deren Ursprungsanlage am in Betrieb genommen wurde. Die installierte DC-Modulleistung einer erweiterten Anlage betrug beispielsweise zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme am genau 20 kwp. Diesen Wert von 20 kwp tragen Sie bitte in diesen Punkt des Formulars ein. Die hinzugebauten Modulleistungen der Erweiterungen werden separat im Punkt 3 Daten der Erweiterungsetappen erfasst. g) Die Angabe kann auch einem weiteren Beispiel folgen, wie: 96 TriRoof-Module à 0.265kWp (gemäss Datenblätter der Module). h) Bitte geben Sie die Ausrichtung der Anlage sowie den Anstellwinkel an. i) Die durchschnittliche Jahresproduktion berechnet sich gemäss vorigem Beispiel wie folgt: kwp x kwh/kwp = kwh/a Dabei kann der Faktor 1'000 kwh/kwp verwendet werden. Das Ergebnis (im Beispiel kwh/a) wird nun in das Formular eingetragen. j) Um die Grösse der Anlage festzustellen, kann diese mit der Modulgrösse berechnet werden (Gesamtfläche = Anzahl Module * Modulfläche).

8 Seite 8 von 17 k) Bitte nehmen Sie an dieser Stelle des Formulars die Einstufung der Anlage in eine der Kategorien gemäss Anhang 1.2 Ziff. 2 der Energieverordnung (EnV) vor: 2. Kategorien 2.1 Freistehende Anlagen, welche keine konstruktive Verbindung zu Bauten haben, beispielsweise in Gärten oder auf Brachland aufgeständerte Anlagen. 2.2 Angebaute Anlagen, welche konstruktiv mit Bauten oder sonstigen Infrastrukturanlagen verbunden sind und einzig der Stromproduktion dienen, beispielsweise auf Flachdächern mittels Befestigungssystemen oder auf einem Ziegeldach montierte Module. 2.3 Integrierte Anlagen, welche in Bauten integriert sind und neben der Stromproduktion zusätzlich dem Wetterschutz, dem Wärmeschutz oder der Absturzsicherung dienen. Sollte es sich um eine erweiterte Anlage handeln, die im Rahmen der Erweiterung erneut beglaubigt wird, wird an dieser Stelle des Formulars die Kategorie der ursprünglich bestehenden Anlage eingetragen. Die Kategorie der Erweiterung geben Sie bitte in Punkt 3 Daten der Erweiterungsetappen an. l) Bei als integriert -beglaubigten Anlagen müssen Fotos beigelegt werden, welche die Anlage während - der Bauphase und nach der Fertigstellung zeigen. Auf diesen Fotos sollen einerseits die Gesamtanlage und andererseits die Randabschlüsse deutlich ersichtlich sein.

9 Seite 9 von 17 m) Bitte tragen Sie hier die technischen Daten sämtlicher verwendeter Wechselrichter ein. z.b.: Piko 10.1 Aurora Power one 1 Stk. à 15kVA Zudem ist die verfügbare max. AC-Einspeiseleistung des Wechselrichters respektive aller vorhandenen Wechselrichter anzugeben. Sind mehrere Wechselrichter installiert, ist die Anzahl Leistung in kva, sowie die Gesamtleistung aller Wechselrichter in kva anzugeben. 3. Daten der Erweiterungsetappen Das Formular bietet die Möglichkeit, Anlagenerweiterungen bei bestehenden Anlagen zu beglaubigen. Im Falle einer bereits beglaubigten und nun erweiterten Anlage, werden auf Seite 1 des Formulars unter Punkt 2. «Stammdaten der Produktionsanlage» die vor der Erweiterung bestehenden Anlagedaten eingetragen. Unter dem Punkt 3. «Daten der Erweiterungsetappen» werden die Angaben zur Erweiterung selbst, z.b. die zugebaute Leistung, erfasst. Die KEV-Nummer muss nur dann angegeben werden, wenn ursprünglich für die Erweiterung eine separate KEV-Anmeldung erfolgte. Seit Oktober 2011 sind für Erweiterungen keine separaten Anmeldungen mehr erforderlich, das bedeutet, die Erweiterungsetappe wird der ursprünglichen KEV-Anlage zugeordnet. Der Anlagenbetreiber sollte in diesem Fall von sich aus die Anmeldung der Erweiterungsetappe zurückziehen. Ein entsprechendes Formular für den Rückzug der KEV-Anmeldung steht unter zur Verfügung. 4. KEV-/EIV-Empfänger Bitte tragen Sie hier den - zum Zeitpunkt der Beglaubigung - gültigen KEV- respektive EIV-Empfänger ein. Weicht der Empfänger von den Daten des Antragstellers aus der ursprünglichen KEV-Anmeldung ab, muss, falls in der Zwischenzeit noch nicht geschehen, das Formular KEV-Empfängerwechsel bei Swissgrid eingereicht werden. Dieses Formular steht auf der Webseite unter zur Verfügung und muss spätestens mit der Beglaubigung an Swissgrid gesendet werden, damit eine korrekte Zuordnung gesprochener Gelder erfolgen kann. Wird festgestellt, dass die Daten des Empfängers von den Daten des Antragstellers aus der ursprünglichen KEV-Anmeldung abweichen, muss das Formular von Swissgrid retourniert werden

10 Seite 10 von Zuständiger Verteilnetzbetreiber Der zuständige Verteilnetzbetreiber ist für die Lieferung der Produktionsdaten verantwortlich. Falls der Verteilnetzbetreiber einen Messdatendienstleister beauftragt hat, benötigen wir diese Angaben, um eine entsprechende Zuordnung der Anlage vornehmen zu können. Der Messdatendienstleister übernimmt im Auftrag des betreffenden Netzbetreibers die Meldung der Messdaten zuhanden Swissgrid. Voraussetzung für eine Zuordnung ist, dass der Messdatendienstleister bereits über einen entsprechenden Zugang auf das HKN-System verfügt. Dieser kann durch den Messdatendienstleister bei Swissgrid eröffnet werden. Bitte beachten Sie, dass der Messdatendienstleister über die Produktionsdaten hinaus auch die Daten der betreffenden Anlage einsehen kann. 6. Zuordnung Messpunktbezeichnung zu Zählernummern Das Formular gliedert sich in diesem Punkt in drei Abschnitte. Jede Tabelle steht für eine Möglichkeit der zu beglaubigenden Messanordnung. Bitte füllen Sie die betreffende Tabelle je nach Situation vor Ort vollständig aus. Anlage mit einer reinen Nettomessung Anlage bis 30 kva für Eigenverbrauch Anlage über 30 kva oder bis 30 kva mit eigener Nettomessung für Eigenverbrauch. Im Fall eines Eintritts in die KEV-Förderung, von einer Anlage mit Eigenverbrauchsregelung, beachten Sie bitte das Kapitel 10 des Handbuches Eigenverbrauchsregelung (HER) des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) bzgl. der Datenlieferungen an Swissgrid und der Bilanzgruppe Erneuerbare Energien (BG-EE). Zunächst nehmen Sie bitte in der Tabelle eine Auflistung der beteiligten Zähler nebst Nennung der Zählerstandorte, Seriennummer der Zähler und Formelkürzel vor. Die anzugebenden Formelkürzel werden in den folgenden Tabellen für die Zählerformeln der Messpunktbezeichnungen verwendet. Damit wird die Rückverfolgbarkeit der Produktionsdaten gewährleistet. Beispielhaft werden folgend Zählerkürzel und Messpunktbezeichnungen verwendet, wie Sie auch in den Beschreibungen für die unterschiedlichen Messanordnungen verwendet werden.

11 Seite 11 von 17 Entspricht die tatsächliche Messanordnung vor Ort nicht den folgend aufgeführten Schemen, müssen virtuelle Messpunkte gebildet werden, die das jeweilige Schema wiedergeben und die in das Formular eingetragen werden. Bitte geben Sie vollständige Messpunktbezeichnungen sowie das dazugehörige Zählerkürzel an. Sind vor Ort mehrere Zähler für z.b. die Produktionsmessung vorhanden: bildet sich die Zählerformel nach folgendem Beispiel: Ausserdem müssen im Falle der elektronischen Energiedatenmeldung zwingend alle angegebenen Messpunktbezeichnungen mit Daten beliefert werden.

12 Seite 12 von 17 Nachfolgende Beispiele symbolisieren - mittels der schwarz eingefärbten Messpunkte, welche für HKN/KEV relevant sind - wie das Formular jeweils aufgefüllt werden muss. a) Nettomessung der Anlage (keine Eigenverbrauchsregelung) Variante 1 - Nettomessung mit Produktions- und Eigenbedarfsmessung: Die Abbildung zeigt eine Nettomessung der Anlage mit vergebenen Messpunktbezeichnungen für Produktion und Eigenbedarf. Dabei stehen die Kürzel in der Skizze symbolisch für: MP1p => CH PRODUKTION MP1v => CH EIGENBEDARF Die beiden beispielhaften Messpunktbezeichnungen tragen Sie bitte mit dem Zählerkürzel folgendermassen in das Formular ein: Dabei wurde das Kürzel Z1 zuvor in der Tabelle der Zählerstandorte vergeben.

13 Seite 13 von 17 Variante 2 - Nettomessung mit messtechnisch saldierter Produktions- und Eigenbedarfsmessung: MP2v MP1p MP1 MP1v MP3 p MP3 MP3v Die Abbildung zeigt eine Nettomessung der Anlage mit einer vergebenen Messpunktbezeichnung für einen Nettowert. Dabei steht das Kürzel in der Skizze symbolisch für: MP1 => CH NETTO Diese beispielhafte Messpunktbezeichnung tragen Sie bitte zweimal mit dem Zählerkürzel folgendermassen in das Formular ein: Dabei wurde das Kürzel Z1 zuvor in der Tabelle der Zählerstandorte vergeben.

14 Seite 14 von 17 b) Eigenverbrauchsregelung mit Überschussmessung (Anlagen bis 30kVA) MP2v MP1p MP1 MP1v MP3 p MP3 MP3v Die Abbildung zeigt eine Überschussmessung für einen Ort mit einer Produktionsanlage und dem Endverbrauch des Produzenten respektive eines Dritten. Dabei stehen die Kürzel in der Skizze symbolisch für die Überschussproduktion und den Bezug aus dem Netz. Für die Ausstellung von HKN respektive die KEV-Vergütung ist in diesem Fall nur die Überschussproduktion relevant: MP3p => CH UEBERSCHUSS Diese beispielhafte Messpunktbezeichnung tragen Sie bitte zweimal mit dem Zählerkürzel folgendermassen in das Formular ein: Dabei wurde das Kürzel Z2 zuvor in der Tabelle der Zählerstandorte vergeben.

15 Seite 15 von 17 c) Eigenverbrauchsregelung für eine Anlage über 30kVA: MP2v MP1p MP1 MP1v MP3 p MP3 MP3v Die Abbildung zeigt zum einen eine Nettomessung der Anlage mit separater Erfassung von Produktion und Eigenbedarf sowie eine Überschussmessung für den Ort mit dieser Produktionsanlage und dem Endverbrauch des Produzenten resp. eines Dritten. Dabei stehen die Kürzel in der Skizze symbolisch für: MP1p => CH PRODUKTION MP1v => CH EIGENBEDARF MP3p => CH UEBERSCHUSS Die beispielhaften Messpunktbezeichnungen tragen Sie bitte mit dem Zählerkürzel folgendermassen in das Formular ein: Dabei wurden die Kürzel Z1 und Z2 zuvor in der Tabelle der Zählerstandorte vergeben. Die Zeitreihen müssen in denselben Zyklen (monatlich) an Swissgrid gesendet werden.

16 Seite 16 von Angaben zur finanziellen Förderung der Produktionsanlage Dieser Punkt untergliedert sich in vier separate Abfragepunkte, von denen nur jeweils einer ausgewählt werden kann, je nachdem, ob eine Förderung zutrifft oder nicht. Bitte geben Sie dabei an, welche Art der Förderung in der Vergangenheit der Anlage zu Gute kam. Steht eine Anlage vor dem Eintritt in die KEV oder vor dem Bezug der EIV, fügt Swissgrid die allfällig zukünftige Art der Förderung nach Eingang und Beurteilung der Beglaubigung dem Datensatz der Anlage hinzu. Art der Förderung Keine Förderung Investitionsbeitrag Produktionsförderung (Einspeisevergütung) Kombination von Investitionsbeitrag und Produktionsförderung Erläuterung Die Anlage erhielt bislang und erhält keine Förderung. Darunter fallen auch Anlagen, die sich noch auf der KEV- Warteliste befinden, da hier noch keine definitive Förderung ausgesprochen wurde. Die Anlage erhielt zu den Baukosten einen Förderbeitrag z.b. durch den Bund, den Kanton oder die Gemeinde. Die Anlage erhält einen gesetzlich zugesicherten Einspeisetarif. Achtung: Unter dem Rückspeisetarif des zuständigen Elektrizitätswerkes versteht man keine Produktionsförderung. Die Anlage geniesst eine Förderung aus Investitionsbeitrag und Produktionsförderung (oben erläutert). Bitte geben Sie zudem den Name der Förderung im Freitextfeld an. 8. Zusatzqualität der Produktionsanlage Zusätzlich zum Herkunftsnachweis können im HKN-System ebenso die Label «naturemade» und «TÜV» oder allenfalls weitere Zusatzqualitäten erfasst werden. Kann der Anlagenbetreiber ein zum Beglaubigungszeitpunkt gültiges Zertifikat vorlegen, wird dies in diesem Formularpunkt entsprechend vermerkt, ansonsten wird «Nein» angekreuzt. 9. Die Daten in den Kapiteln 1 bis 8 werden beglaubigt durch Auch in diesem Formularpunkt sind alle Felder vollständig auszufüllen. Bei fehlenden Angaben wird das Formular zur Nachbesserung von Swissgrid retourniert. Die Berichtsnummer des zur Produktionsanlage zugehörigen Auditberichts muss dann angegeben werden, wenn ein solcher Auditbericht, z.b. von vorherigen Audits, bei Ihnen existiert. Dies hilft auch, Ihnen die Zuordnung zwischen verschiedenen Beglaubigungsdokumenten herzustellen.

17 Seite 17 von 17 Es wird der Stempel des Auditunternehmens respektive des zuständigen Verteilnetzbetreibers (gemäss Pkt. 5) benutzt. Hat ein Verteilnetzbetreiber auf Grund der Verflechtung mit seiner Gemeinde keinen eigenen Stempel, kommt der Stempel der Gemeinde zur Anwendung. Die beglaubigende Person respektive das beglaubigende Unternehmen trägt die Verantwortung für die in der Beglaubigung vorgenommenen Angaben. Das Beglaubigungsformular muss im Original und innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme an Swissgrid gesendet werden. 10. Kontaktdaten Bitte senden Sie die Beglaubigungen an: Swissgrid AG Abteilung CS-RD Dammstrasse 3 Postfach 22 CH-5070 Frick Für Anfragen stehen wir Ihnen unter Telefon oder kev-hkn@swissgrid.ch sehr gerne zur Verfügung.

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