E-Government-GesetzGesetz. Verfahrensablauf
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- Etta Dressler
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1 E-Government-GesetzGesetz Verfahrensablauf 1
2 Bürgerkartenumgebung EGov-G 2009 Pauer 3 Ermittlung der Stammzahl für natürliche Personen Die Stammzahl wird durch eine symmetrische Verschlüsselung der ZMR-Zahl gebildet und darf nur auf der Bürgerkarte eines Bürgers gespeichert werden. Sie ist von keiner anderen Stelle als der Stammzahlenregisterbehörde rückrechenbar. Bei Personen, die nicht im ZMR eingetragen sind tritt an die Stelle der ZMR-Zahl die Ordnungszahl des ERnP. EGov-G 2009 Pauer 4 2
3 Algorithmus Ausgangsdatum ist eine Basiszahl (12 Dezimalstellen). Diese wird in eine Binärdarstellung umgewandelt (5 Byte). Sodann wird die Basiszahl in Binärdarstellung mit einem konstanten geheimen Seedwert (8-Bit Wert) zu einem 128-Bit-Wert (binär) wie folgt konkateniert: Basiszahl Seed Basiszahl Basiszahl. Der Seedwert wird in der Stammzahlenregisterbehörde unter Verschluss gehalten. Der 128-Bit Binärwert (16 Byte) wird mit dem geheimen Triple- DES Schlüssel der Stammahlenregisterbehörde im CBC-Modus zur Stammzahl verschlüsselt. Die Stammzahl wird schließlich in Base64 kodiert (dies schließt die Kodierung in ASCII mit ein). EGov-G 2009 Pauer 5 Berechnungsvorgang Basiszahl (Bsp: ZMR-Zahl, 12-stellige Dezimalzahl) Binärdarstellung 00 0E C (5 Byte, Darstellung hexadezimal) Verbreiterung auf 128 Bit Triple-DES Verschlüsselung, hexadezimal Stammzahl, Base E C FF 00 0E C E C (16 Byte, Seed-Wert beispielhaft auf 'FF' gesetzt) 42 AD FA E0 70 7B 31 DC 6D FA 49 (16 Byte) Qq03dPrgcHsx3G0lKSH6SQ== (24 Zeichen) EGov-G 2009 Pauer 6 3
4 Ermittlung der Stammzahl für natürliche Personen EGov-G 2009 Pauer 7 Schutz der Stammzahl natürlicher Personen Dauernde Speicherung der Stammzahl nur in der Bürgerkarte (Personenbindung oder Vollmachtsverhältnis) Keine Speicherung im Stammzahlenregister Errechnungsvorgang zur bpk-bildung darf zu keiner Speicherung der Stammzahl außerhalb des Errechnungsvorganges führen Errechnung des bpk s darf nicht beim Auftraggeber des privaten Bereiches erfolgen Verwendung der Stammzahl unter Mitwirkung des Betroffenen mit Bürgerkarte ohne Mitwirkung des Betroffenen durch Stammzahlenregisterbehörde (Amtshilfe, Vollmacht, etc.) EGov-G 2009 Pauer 8 4
5 Ermittlung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens (bpk) Das bpk wird in zwei Schritten ermittelt. Im ersten wird aus Stammzahl und Verfahrensbereich eine Zeichenkette gebildet. Im zweiten berechnet ein bestimmter Hash-Algorithmus aus dieser Zeichenkette eine sichere kryptografische Einwegableitung. EGov-G 2009 Pauer 9 Algorithmus Ausgangsdaten: Stammzahl, base64 kodiert Bereich: ISO Zeichenfolge der Bereichsabkürzung des Bereiches gemäß E-Gov-BerAbgrV Bildung der Zeichenkette als Verbindung aus Stammzahl, + (als Zeichen), URN-Präfix und Bereichskürzel. Über die entstehende Zeichenkette wird der SHA-1 Algorithmus wie in FIPS PUB beschrieben berechnet. Das Resultat dieser Berechnung ist eine 160-Bit-Zahl (5x32 Bit) Diese 160-Bit-Zahl kann für programminterne Zwecke direkt verwendet werden. Ansonsten ist diese Zahl Base64 zu kodieren. EGov-G 2009 Pauer 10 5
6 Berechnungsvorgang Stammzahl, Base64 Bereichskürzel Qq03dPrgcHsx3G0lKSH6SQ== (24 Zeichen) BW (Beispiel: Bauen und Wohnen) Eingangsdaten für die Hashberechnung Hashwert nach SHA- 1, hexadezimal bpk, Base64 Qq03dPrgcHsx3G0lKSH6SQ==+urn:publici d:gv.at:bescheid+ BW 8FF A7EB4DC8 4F BB2DE10 (5 x 32bit; Darstellung hexadezimal) j/nxdrqhp+tnye9whhdbsyuy3ha= (28 Zeichen) EGov-G 2009 Pauer 11 Ermittlung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens (bpk) EGov-G 2009 Pauer 12 6
7 Schutz des bpk Rückrechnung des bpk auf die Stammzahl nicht möglich (Ausnahme: Organwalter-bPK) bpk aus fremden Bereich wird nur verschlüsselt zur Verfügung gestellt Unverschlüsselte Speicherung in einer Datenanwendung nur wenn bpk mit der eigenen Bereichskennung gebildet wurde EGov-G 2009 Pauer 13 Ermittlung des bpk für den privaten Bereich Die Bildung des bereichsspezifischen Personenkenn- zeichens für r den privaten Bereich erfolgt analog zur Bildung des gewöhnlichen bpk. Voraussetzung hiefür r ist, dass der Auftraggeber des privaten Bereichs eine für f r den Einsatz der Bürgerkarte B taugliche technische Umgebung eingerichtet hat, in der seine Stammzahl als Bereichskennung im Errechnungs- vorgang zur Verfügung gestellt wird. EGov-G 2009 Pauer 14 7
8 Algorithmus Ausgangsdaten: Stammzahl der natürlichen Person, Base64 kodiert Stammzahl des Auftraggebers als Bereichskennung Bildung der Zeichenkette als Verbindung aus Stammzahl der natürlichen Person und "+" (als Zeichen) und URN-Präfix und Stammzahl des Auftraggebers. Über die entstehende Zeichenkette wird der SHA-1 Algorithmus wie in FIPS PUB beschrieben berechnet. Das Resultat dieser Berechnung ist eine 160bit-Zahl (5x32 bit) Diese 160bit-Zahl kann für programminterne Zwecke direkt verwendet werden. Ansonsten ist diese Zahl Base64 zu kodieren. EGov-G 2009 Pauer 15 Berechnungsvorgang Stammzahl, Base64 Stammzahl des Auftraggebers Qq03dPrgcHsx3G0lKSH6SQ== (24 Zeichen) i Präfix für Firmenbuchnummer Eingangsdaten für die Hashberechnung Hashwert nach SHA-1, hexadezimal Hashwert nach SHA-1, Base64 urn:publicid:gv.at:wbpk+fn+ Qq03dPrgcHsx3G0lKSH6SQ==+urn:publicid:gv.at: wbpk+f N i (Leerzeichen vor i entfernt siehe Schritt 2) 43B8485AB5 6A3FE E2966DFE 9A2A082B9C (5 x 32 bit) Q7hIWrVqP+VZRiTilm3+mioIK5w= (28 Zeichen) EGov-G 2009 Pauer 16 8
9 Ermittlung des bpk für den privaten Bereich EGov-G 2009 Pauer 17 Schutz des bpk bei Verwendung im privaten Bereich Verwendung der Stammzahl zur bpk-berechnung unter Mitwirkung des Betroffenen mit Bürgerkarte ohne Mitwirkung des Betroffenen durch Stammzahlenregisterbehörde, wenn Auftraggeber auf Grund gesetzlicher Vorschriften die Identität ihrer Kunden festzuhalten haben und personenbezogene Daten dem DSG 2000 entsprechend verarbeitet oder übermittelt werden EGov-G 2009 Pauer 18 9
10 Ermittlung des Organwalter- Personenkennzeichens (OwPK( OwPK) Das Organwalter-Personenkennzeichen (OwPK) ist die eindeutige Identifikation eines Organwalters in einem behördlichen Verfahren und kann dort als solches gespeichert werden. Es kann von der Stammzahlenregisterbehörde mit dem zugehörigen Algorithmus auch in die Stammzahl rückgerechnet werden. Grundlage für die Ermittlung des Organwalter-Personenkennzeichens ist die Stammzahl des Verwaltungsbediensteten (Organwalters). EGov-G 2009 Pauer 19 Algorithmus Ausgangsdatum ist die Stammzahl. Der 128-Bit Binärwert (16 Byte) wird mit dem geheimen Triple-DES Schlüssel der Stammzahlenregisterbehörde im CBC-Modus zum OwPK verschlüsselt. Das OwPK wird schließlich in Base64 kodiert (dies schließt die Kodierung in ASCII mit ein). EGov-G 2009 Pauer 20 10
11 Berechnungsvorgang Stammzahl, Base64 Triple-DES Verschlüsselung, hexadezimal Organwalter- Personenkennzeich en, Base64 Qq03dPrgcHsx3G0lKSH6SQ== (24 Zeichen) 42 AD FA E0 70 7B 31 DC 6D FA 49 (16 Byte) AEXyDbQ3Niw9OXPdV7E0Zo== (24 Zeichen) EGov-G 2009 Pauer 21 Ermittlung des Organwalter- Personenkennzeichens (OwPK( OwPK) EGov-G 2009 Pauer 22 11
12 Stammzahl natürliche Person Qq03dPrgcHsx3G0lKSH6SQ== bpk (z.b.: Bereich BW): OwPK: j/nxdrqhp+tnye9whhdbsyuy3ha= AEXyDbQ3Niw9OXPdV7E0Zo== EGov-G 2009 Pauer 23 HomeDsk EGov-G 2009 Pauer 24 12
13 HomeStzrb EGov-G 2009 Pauer 25 bpk allgemein EGov-G 2009 Pauer 26 13
14 bpk Erstausstattung EGov-G 2009 Pauer 27 bpk Erstausstattung Antrag 1 EGov-G 2009 Pauer 28 14
15 bpk Erstausstattung Antrag 2 EGov-G 2009 Pauer 29 ER EGov-G 2009 Pauer 30 15
16 ERnP1 EGov-G 2009 Pauer 31 ERnP2 EGov-G 2009 Pauer 32 16
17 ERnP3 EGov-G 2009 Pauer 33 ER EGov-G 2009 Pauer 34 17
18 ERsB1 EGov-G 2009 Pauer 35 ERsB2 EGov-G 2009 Pauer 36 18
19 ERsB3 EGov-G 2009 Pauer 37 ERsB4 EGov-G 2009 Pauer 38 19
20 ERsB5 EGov-G 2009 Pauer 39 Vollmachten allgemein EGov-G 2009 Pauer 40 20
21 Vertretungsbefugnis Firma 1 EGov-G 2009 Pauer 41 Vertretungsbefugnis Firma 2 EGov-G 2009 Pauer 42 21
22 Vertretungsbefugnis Verein 1 EGov-G 2009 Pauer 43 Vertretungsbefugnis Verein 2 EGov-G 2009 Pauer 44 22
23 Vertretungsbefugnis sb EGov-G 2009 Pauer 45 Vertretungsbefugnis np EGov-G 2009 Pauer 46 23
24 Vollmachtenauskunft EGov-G 2009 Pauer 47 Elektronische Bescheiderstellung 24
25 Elektronische Bescheiderstellung Elektronische Bescheiderstellung 25
26 Elektronische Bescheiderstellung Verifizierung 26
27 Verifizierung Amtssignatur Veröffentlichung EGov-G 2009 Pauer 54 27
28 Amtssignatur Beispiele EGov-G 2009 Pauer 55 Amtssignatur 28
29 Amtssignatur EGov-G 2009 Pauer 57 Amtssignatur Mustererledigung EGov-G 2009 Pauer 58 29
30 Signaturprüfung EGov-G 2009 Pauer 59 Zustelldienste Veröffentlichung EGov-G 2009 Pauer 60 30
31 Zustelldienste meinbrief EGov-G 2009 Pauer 61 Zustelldienste BRZ EGov-G 2009 Pauer 62 31
32 Elektronische Zustellung Verständigung EGov-G 2009 Pauer 63 Elektronische Zustellung Verständigung EGov-G 2009 Pauer 64 32
33 Elektronische Zustellung Verständigung EGov-G 2009 Pauer 65 Elektronische Zustellung Verständigung EGov-G 2009 Pauer 66 33
34 Help.gv gv.at. EGov-G 2009 Pauer 67 Help.gv gv.at. EGov-G 2009 Pauer 68 34
35 Help.gv gv.at. EGov-G 2009 Pauer 69 Help.gv gv.at. EGov-G 2009 Pauer 70 35
36 Help.gv gv.at. EGov-G 2009 Pauer 71 Strafregister EGov-G 2009 Pauer 72 36
37 Strafregister EGov-G 2009 Pauer 73 Onlinepfad EGov-G 2009 Pauer 74 37
38 EGov-G 2009 Pauer 75 EGov-G 2009 Pauer 76 38
39 EGov-G 2009 Pauer 77 EGov-G 2009 Pauer 78 39
40 Einstiegsmaske EGov-G 2009 Pauer 79 EGov-G 2009 Pauer 80 40
41 Virtuelles Amt 41
42 42
43 43
44 EGov-G 2009 Pauer 87 Bekanntgabe 44
45 Teilungspläne EGov-G 2009 Pauer 89 ebezahlen Automatisierte Bekanntgabe von Forderungen Verknüpfung mit elektronischem Aktenverwaltungssystem Beleglose Zahlungsbestätigung EGov-G 2009 Pauer 90 45
46 Transaktionsdatenbank Vergabe einer eindeutigen Kennung (Identifikationsnummer) Geschäftsfallbezogene Informationen (Dienststelle, GZ) Verrechnungsbezogene Informationen (Forderungsart und höhe) Automatische Erzeugung und Verspeicherung im vorgelagerten elektronischen Aktenverwaltungssystem Druck und Versand zentral über Druckstraße EGov-G 2009 Pauer 91 Abs.: MA Wien, Lerchenfelderstraße 4 Magistrat der Stadt Wien MA 64 - Rechtl.Bau-,Energie-,Eisenbahn-,Luftf.Ang Wien, Lerchenfelderstraße 4 Tel.: (+43 1) DW Fax: (+43 1) post@m64.magwien.gv.at DVR: Frau/Herrn/Firma Rechnung Wien, Generiert durch ebezahlen (AdvEbzZs) am :07:41 Kundendaten: ebezahlen Zu zahlender Betrag: EUR Zahlungsfrist: Geschäftszahl: für Ihre Zahl: für: Girokontonummer: IBAN: Bankleitzahl: BIC: Hinweis: Für Zahlungen aus dem EU-Raum werden unter Angabe des IBAN und BIC nur die Kosten einer Inlandsüberweisung verrechnet. Forderungen im Geschäftsfall: Gebühr nach dem Gebührengesetz Verwaltungsabgabe Gesamtsumme EUR EUR EUR Verwenden Sie Internetbanking? Nutzen Sie Ihr ganz persönliches Banking-System über und profitieren Sie von den Vorteilen einer vorausgefüllten Überweisung. Neben der Bezahlung mit beiliegendem Zahlschein können Sie auch bei einer Stadtkasse einzahlen. Der/Die Sachbearbeiter/in Kundendaten: K U N D E N D A T E N ebezahlen < > <
47 Zahlungswege Normale Zahlscheinzahlung Kassazahlung Internetzahlung ( EGov-G 2009 Pauer 93 Bezahlservice 47
48 42 u.a. EStG u.a. UStG u.a. KStG 1988 BAO FinanzOnline Rechtsgrundlagen Die Übermittlung der Steuererklärung hat elektronisch zu erfolgen. Ist dem Steuerpflichtigen die elektronische Übermittlung unzumutbar, hat sie unter Verwendung des amtlichen Vordruckes zu erfolgen. EGov-G 2009 Pauer 95 FinanzOnline Rechtsgrundlagen Verordnung des BMF über die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen sowie von Jahresabschlüssen und anderen Unterlagen anlässlich der Steuererklärung (FinanzOnline- Erklärungsverordnung BGBl.II 512/2006) Die elektronische Übermittlung... hat nach der FinanzOnline- Verordnung 2006 im Verfahren FinanzOnline zu erfolgen. Die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen ist unzumutbar, wenn der Steuerpflichtige nicht über die dazu erforderlichen technischen Voraussetzungen verfügt. Weitere Verordnungen: z.b. elektronische Übermittlung der Lohnzettel EGov-G 2009 Pauer 96 48
49 FinanzOnline-Verordnung 2006 Teilnehmer: Abgabepflichtige mit Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland Weitere (hier nicht relevant) Parteienvertreter: Wirtschaftstreuhänder Notare und Notar-Partnerschaften Rechtsanwälte und Rechtsanwaltschafts- Gesellschaften Weitere EGov-G 2009 Pauer 97 FinanzOnline-Verordnung 2006 Zugriff erfolgt mittels Nach vorheriger Anmeldung beim Finanzamt durch Teilnehmeridentifikation Benutzeridentifikation Persönliches Passwort (PIN) Ohne vorherige Anmeldung beim Finanzamt durch Bürgerkarte EGov-G 2009 Pauer 98 49
50 FinanzOnline Mit FinanzOnline erfolgen Anbringen (Steuererklärungen) Akteneinsicht Erledigungen (Steuerbescheide, Vorauszahlungsbescheide, Freibetragsbescheide usw.) EGov-G 2009 Pauer 99 EGov-G 2009 Pauer
51 EGov-G 2009 Pauer
52 52
53 53
54 54
55 Überblick Österreich EGov-G 2009 Pauer
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