Leitfaden zur nichtgewerblichen Werbung von Brennholz im Staatswald des Freistaates Sachsen
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- Norbert Falk
- vor 7 Jahren
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1 Leitfaden zur nichtgewerblichen Werbung vn Brennhlz im Staatswald des Freistaates Sachsen A: Arbeits- und Umweltschutzanfrderungen 1. Bei der nichtgewerblichen Selbstwerbung sind die Erfahrungen beim Umgang mit der Mtrkettensäge durch einen Befähigungsnachweis zu dkumentieren. Als Befähigungsnachweise für das Arbeiten mit der Mtrkettensäge gelten: - anerkannte Berufsausbildung als Frstwirt der vergleichbarer Berufe, - alle zweckentsprechenden Lehrgangsnachweise des Staatsbetriebes Sachsenfrst, - alle zweckentsprechenden Lehrgangsnachweise der Institutinen der Landesfrstverwaltung Sachsen (LFV) die bis 2005 erlangt wurden, - andere Lehrgangsnachweise die gemäß den Standards des Staatsbetriebes Sachsenfrst für Lehrgänge zur nichtgewerblichen Werbung vn Brennhlz durchgeführt werden (siehe auch DGUV-Infrmatinen DGUV-I ) und den Anfrderungen genügen. Grundsätzlich wird jeweils im Einzelfall anhand der Lehrgangsbeschreibung in Orientierung an den vermittelten Kenntnissen und der Lehrgangsdauer zu beurteilen sein, b der nachgewiesene Lehrgang den Bedingungen des zugewiesenen Arbeitsrtes entspricht. In den Staatlichen Frstbetrieben zu DDR-Zeiten erwrbene und nach TGL geschulte und im Qualifizierungspass eingetragene EMKS-Lehrgänge decken die heutigen Anfrderungen an einen Einsatz in der Brennhlzwerbung weitestgehend ab. Bei dieser Qualifikatin sllte bei längerer Pause jedch ein erneuter Lehrgang empfhlen werden. 2. Die verbindliche Vereinbarung zur nichtgewerblichen Selbstwerbung vn Hlz ist unter Anerkennung des Merkblattes zur nichtgewerblichen Selbstwerbung vn Hlz vr Arbeitsaufnahme durch den Brennhlzwerber zu unterschreiben. 3. Fahrzeuge der Traktren müssen in einem technisch guten Zustand sein. Es ist sicherzustellen, dass kein Öl, Hydraulikflüssigkeit der Kraftstff unkntrlliert austritt. 4. Waldbestände dürfen nur auf den vrgegebenen Rückegassen befahren werden! Es gelten die gleichen Grundsätze, wie für den Unternehmereinsatz. 5. Die Bestimmungen des Merkblattes (siehe Anlage 1) zur nichtgewerblichen Selbstwerbung vn Hlz gelten umfassend. Bei Verstößen gegen die Festlegungen sind die Arbeiten sfrt einzustellen. Seite 1 vn 5 Stand: Quelle:
2 B: Lehrgänge des SBS zur Erlangung des Befähigungsnachweises zum Arbeiten mit der Mtrsäge bei der nichtgewerblichen Werbung vn Brennhlz im Staatswald Die Lehrgänge werden entsprechend der DGUV-Infrmatinen (DGUV-I ) vm Mai 2014 Ausbildung Arbeiten mit der Mtrsäge durchgeführt und sind an die Bedingungen zur nichtgewerblichen Werbung vn Brennhlz angepasst. 1. Lehrgangsarten: Mtrsägenlehrgang 1: Grundkenntnisse entsprechend Mdule A und B der DGUV- Infrmatin, Arbeitsschutz, Mtrsägentechnik, Sägearbeiten am liegenden und stehenden Hlz, Baumfällung über 20 cm, Aufarbeitung 5 Tage / Zertifikat nach Lernerflgskntrlle Mtrsägenlehrgang 2: Grundkenntnisse zum Arbeiten mit der Mtrkettensäge in der Brennhlzwerbung bei der Schwachhlzfällung bis 20 cm BHD und Aufarbeitung nach Mdul A der DGUV-Infrmatin 2 Tage / Teilnahmenachweis Mtrsägenlehrgang 3: Grundkenntnisse zum Arbeitsschutz, Mtrsägentechnik, Sägearbeiten am liegenden Hlz entsprechend Mdul A der DGUV-Infrmatin 2 Tage / Teilnahmenachweis 2. Teilnahmevraussetzungen: Die Teilnehmer/-innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Teilnehmer/-innen müssen über die körperliche und geistige Eignung zur Arbeit mit der Mtrkettensäge verfügen. Wenn Zweifel an der körperlichen der geistigen Eignung bestehen, kann zur Klärung vm betreffenden Teilnehmer vr Lehrgangsbeginn die Vrlage eines ärztlichen Attestes mit der bescheinigten Eignung gefrdert werden. Bei der Ausbildung werdender Mütter ist das Mutterschutzgesetz zu beachten. Die vllständige, funktinierende persönliche Arbeitssicherheitsbekleidung muss bei den praktischen Unterweisungen vn den Lehrgangsteilnehmern getragen werden. Diese hat den aktuell geltenden Arbeitsschutzbestimmungen zu entsprechen und besteht aus: - Schnittschutzhse und einer Jacke mit Signalaufsatz, - Schnittschutzschuhe der stiefel, - Schutzhelm (Helmkmbinatin mit Gehör- und Gesichtsschutz), - Mtrsägenschutzhandschuhe. 3. Maschinen und Geräte Die Ausbildung hat ausschließlich an entsprechend der aktuellen Arbeitsschutzbestimmungen nrmierten Mtrkettensägen und Geräten zu erflgen. Die Mtrkettensägen werden i. d. R. vm Träger des Lehrganges gestellt. Führen die Lehrgangsteilnehmer eigene Mtrkettensägen mit, sind diese vr dem Einsatz in Verantwrtung des Ausbildungsträgers auf Erfüllung der aktuellen Nrmen zu überprüfen und ggf. durch Maschinen des Trägers des Lehrgangs zu ersetzen. Die Verwendung umweltfreundlicher Kraft- und Schmierstffe ist zu gewährleisten. Seite 2 vn 5 Stand: Quelle:
3 4. Ausbildungsträger und Qualifikatin der Ausbilder/innen: Die Ausbildungsträger müssen über die materiell-technischen und persnellen Vraussetzungen verfügen. Hierzu zählt auch, dass für die Mtrkettensägenausbildung eine ausreichende Zahl vn Übungsbjekten (Bäume) zur Verfügung steht. Der Lehrgangsleiter/die Lehrgangsleiterin muss über eine bestandene Ausbildereignungsprüfung (nach Ausbilder-Eignungs-VO vm , veröffentl. Im BGBl I S. 157 vm ) verfügen und zwingend Diplm-Frstingenieur/-in (FH/Uni) der alternativ staatlich geprüfte/-r Frstwirtschaftsmeister der Frstwirt sein swie eine mindestens 3 jährige, einschlägige Berufserfahrung nachweisen können. Die theretische Unterweisung ist vm Lehrgangsleiter durchzuführen. Für die praktische Unterweisung müssen Frstwirte der vergleichbare Fachkräfte mit mindestens 3 jähriger, einschlägiger Berufserfahrung beim praktischen Umgang mit der Mtrkettensäge eingesetzt werden. Die eingesetzten Ausbilder müssen über das ntwendige Fachwissen, die erfrderlichen Fertigkeiten und über ausreichende pädaggische Kenntnisse zur Wissensvermittlung verfügen. 5. Ausbilder-/Teilnehmerrelatin: In der theretischen Unterweisung kann der/die Lehrgangsleiter/-in maximal 20 Persnen unterweisen. In den praktischen Unterweisungen in Kleingruppen ist eine Relatin vn regelmäßig 4, im Ausnahmefall maximal 6 Lehrgangsteilnehmern je Ausbilder einzuhalten. 6. Lehrgangsinhalte Für das Arbeiten mit der Mtrkettensäge in der Brennhlzwerbung beim Einschneiden vn liegendem Hlz und bei der Schwachhlzfällung bis 20 cm BHD (Mtrsägenlehrgänge 2 und 3) sind als Grundkenntnisse flgende Lehrgangsinhalte in der aufgeführten Unterweisungsdauer zu vermitteln, um das Lernziel zu erreichen: Theretischer Teil (8 Unterrichtseinheiten [UE] á 45 min): Arbeitsschutz Unfallgeschehen bei der Mtrsägenarbeit (nicht nur Frst) Schutzausrüstung wichtige Inhalte DGUV-Regel Waldarbeit Mtrsägentechnik Aufbau und Wirkungsweise der Mtrkettensäge Wartung der Mtrsäge Wichtige Werkzeuge und Hilfsmittel Schneidetechniken Fällschnitte im Schwachhlz bis BHD 20 cm Entastungstechniken Schnittführung am liegenden Hlz Hlz unter Spannung (Einführung) Seite 3 vn 5 Stand: Quelle:
4 Praktischer Teil (8 Unterrichtseinheiten [UE] á 45 min): (Gruppenarbeit an Übungsbjekten, regelmäßig 4, ausnahmsweise max. 6 Teiln. pr Ausbilder): Einscheiden vn liegendem Hlz Schnittführung bei einfachen Trennschnitten Beurteilung des liegenden Hlzes Hilfen bei leichten Spannungen Schwachhlzfällung Fallkerbanlage und Schnittführung Schrägabschnitt Fällheberschnitt Entasten Spezielle Fällhilfen Schneiden vn Hlz unter Spannung Schnittverhalten bei einfachen Spannungsverhältnissen Schnitte bei unterschiedlichen Spannungen C: Lehrgänge Dritter zur Erlangung des Befähigungsnachweises zum Arbeiten mit der Mtrsäge bei der nichtgewerblichen Werbung vn Brennhlz im Staatswald 1. Anfrderungen an die Ausbildung Die in Abschnitt B Punkt 2 bis 6 getrffenen Anfrderungen gelten analg für Mtrsägenlehrgänge Dritter, wenn diese einen Befähigungsnachweises zum Arbeiten mit der Mtrsäge bei der nichtgewerblichen Werbung vn Brennhlz im Staatswald zum Ziel haben sllen. 2. Lehrgangsbescheinigungen (Muster in Anlage 2) Die Lehrgangsbescheinigungen müssen derart dezidiert und aussagekräftig sein, dass ein Revierleiter die ptentiellen Fähigkeiten eines Brennhlzselbstwerbers möglichst genau einschätzen kann. Die individuelle Anpassung der Arbeitsaufgabe an die Fähigkeit der nichtgewerblichen Selbstwerber wird dadurch erleichtert. Die Ausbildungsträger vn Sachsenfrst verwenden die einheitlichen Vrlagen für Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate. Die Bescheinigung sllen u.a. die Qualifikatin des Ausbilders, die Lehrgangsinhalte, die Unterweisungszeiten und die Ausbildungsintensität erkennen lassen (siehe Anlage 2). 3. Bestätigung Lehrgangsinhalte (Anlage 3) Die Ausbildungsträger können den Teilnehmern an Mtrsägenlehrgängen zusätzlich zu den Teilnahmebescheinigungen der Zertifikaten diese Bestätigung ausstellen, in welcher sie garantieren, dass die Inhalte der durch sie durchgeführten Lehrgangsveranstaltung mindestens den Anfrderungen dieses Leitfadens genügen. Seite 4 vn 5 Stand: Quelle:
5 Anlagen: 1 - Merkblatt Selbstwerbung 2 - Musterlehrgangsnachweis 3 - Bestätigung Lehrgangsinhalte Seite 5 vn 5 Stand: Quelle:
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