Fachbereich Waldarbeit Maschinenbetrieb St. Peter Herbert Kirsten Forum: Arbeits- und Gesundheitsschutz wie kommen wir weiter?

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1 Motorsägenschulung - ein heißes Thema Forum: Arbeits- und Gesundheitsschutz wie kommen wir weiter? Interforst 2014

2 Warum??? Forstwirtin und Forstwirt haben eine sehr gute Ausbildung Forstliche Bildungszentren bieten Lehrgänge für unterschiedlichste Interessengruppen an Berufgenossenschaften haben Inhalte und Zeitumfänge von Lehrgängen gibt es Handlungsbedarf? ist die Qualität und der Inhalt der Lehrgänge vergleichbar? gibt es eine einheitliche Zertifizierung? z.b. AS Baum I (ehemalige Gartenbau- Berufsgenossenschaft) und Ausbildung Arbeiten mit der Motorsäge Modul 1 bis 3) DGUV festgelegt Privatanbieter und sonstige Berufene bieten vielfältige, verschiedene Lehrgänge für unterschiedlichste Klientel an

3 Baumarbeiten im Gartenbereich GBG 1 Baumarbeiten zählen zu den gefährlichsten Arbeiten im Gartenbau. Wie die Unfallstatistik ausweist, ereignen sich jedes Jahr zahlreiche schwere Unfälle mit zum Teil tödlichem Ausgang. Fehlende Fachkunde und Erfahrung, mangelndes Gefahrenbewusstsein und dadurch Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften sind dabei wesentliche Unfallursachen Ausbildung Arbeiten mit der Motorsäge GUV-I 8624 Arbeiten, die mit Motorsägen ausgeführt werden, sind mit einem hohen Gefahrenpotenzial verbunden. Um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden, darf der Unternehmer nur Versicherte für Arbeiten mit der Motorsäge einsetzen, die persönlich und fachlich geeignet sind. Die fachliche und persönliche Eignung ist die Grundlage für ein sicheres und unfallfreies Arbeiten mit der Motorsäge. Durch die Benutzung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung wird das Sicherheitsniveau zusätzlich verbessert.

4 Wer arbeitet mit der Motorsäge und soll Qualifiziert werden?? Mitarbeiter ohne Forstwirt/in Ausbildung z.b. Beschäftigte von: Straßenunterhaltung Bauhöfen Hausmeister Gewässerschutz Garten- und Landschaftspflege Betrieben Privatwaldbesitzer Forstliche Unternehmer und seine Beschäftigten sonstige Personen (im Auftrag)

5 Notwendig ist eine Vereinheitlichung der Motorsägenausbildung mit Inhaltlichen Standards sowie die gegenseitige Anerkennung durch die Versicherungsträger Resultat: NEUE INFORMATIONSSCHRIFT Die in der Informationsschrift enthaltenen Inhalte Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten sind zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) abgestimmt. Die Kompatibilität der Ausbildungen Baumarbeiten im Gartenbau nach Unfallverhütungsvorschrift Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen (VSG 4.2) und der Module der Information Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten (BGI/GUV-I 8624) besteht. Die gegenseitige Anerkennung dieser vorgenannten Ausbildungen ist zwischen der SVLFG und der DGUV vereinbart. Damit wird eine grundsätzliche Vereinheitlichung der Motorsägenausbildung erreicht

6 Ausbildungsinhalte: Auswahl der Ausbildungsinhalte (für den Fortzubildenden oder zu Qualifizierenden) durch den Unternehmer Abgestimmt auf die künftig mit der Motorsäge auszuführenden Arbeiten Ausbildungsträger passt den Inhalt der Ausbildung den später auszuführenden Arbeiten an Nicht mehr berücksichtigt (Spezialfälle): Die Aufarbeitung von Sturm- und Bruchholz - speziell, auf die bestehenden Situationen abgestimmte Schulungen und Unterweisungen erforderlich Arbeit mit der Motorsäge am stehenden Stamm und in der Baumkrone mit der Seilklettertechnik

7 Was ist neu? Allgemein: Vorgabe von Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 min) Beschränkung der Teilnehmerzahl im Praxisteil (4 Personen, in begründeten Fällen maximal 6 Personen) Personenbezogene Lernerfolgskontrolle der theoretischen und praktischen Ausbildung erforderlich Ausstellung eines Zertifikats für jeden Teilnehmer - welches Modul mit Lehrgangsschwerpunkten und Einschränkungen (z.b. Fällen von Bäumen bis 20 cm Brusthöhenduchmesser unter einfachen Verhältnissen) Anforderungen an den Ausbildungsträger

8 Anforderungen an den Ausbildungsträger Der Ausbildungsträger muss über die erforderlichen technisch-materiellen Voraussetzungen verfügen. Hierzu zählt auch, dass für die praktische Ausbildung eine ausreichende Zahl von Übungsobjekten (Bäume) zur Verfügung steht. Durch den Ausbildungsträger werden jährlich mindestens 30 Teilnehmer aus- oder fortgebildet. Für die Ausbildung müssen abgestimmte, detaillierte Lehr- und Stundenpläne auf Grundlage der jeweiligen Module dieser Informationsschrift vorliegen. Eingesetzte Maschinen und Geräte sind regelmäßig von einer befähigten Person auf einwandfreien sicheren Zustand und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Der Ausbildungsträger lässt zur Teilnahme an der Ausbildung nur Teilnehmer mit vollständiger und funktionsfähiger persönlicher Schutzausrüstung zu. Es muss stets gewährleistet sein, dass bei praktischen Übungen der Ausbilder entsprechend dem Fortbildungsstand der Teilnehmer die Ausführung kontrolliert und überwacht, um ggf. in kritischen Situationen eingreifen zu können. Eine geeignete Kommunikationsmöglichkeit (z.b. Sprechfunk) ist vorzusehen. Die eingesetzten Ausbilder müssen über das notwendige Fachwissen, die erforderlichen Fertigkeiten und über ausreichende pädagogische Kenntnisse zur Wissensvermittlung verfügen. Diese Anforderungen werden z.b. von Forstwirtschaftsmeistern, Forstwirte mit berufs- und arbeitspädagogischer Ausbildung, Gärtnermeister mit Berufspraxis im Gartenund Landschaftsbau oder Baumpflege erfüllt. Ausbilder müssen als Ersthelfer ausgebildet sein.

9 Einzelne Module: Modul A Grundlagen der Motorsägenarbeit 16 UE NEU Fällung von Bäumen mit einem BHD bis 20 cm unter einfachen Verhältnissen (z.b. Hausmeister entfernen von Sträucher, Gewässerpflege fällen von Begleitgehölzen) Modul B - Baumfällung und Aufarbeitung 24 UE Fällung von Bäumen mit einem BHD größer 20 cm Modul C - Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, ohne stückweises Abtragen von Bäumen 16 UE Modul D - Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, mit stückweisem Abtragen von Bäumen 24 UE In den Modulen C und D wird Motorsägenarbeit bei Verwendung von Hubarbeitsbühnen, Arbeitskörben an Drehleitern oder anderen Aufstiegsmöglichkeiten vermittelt werden Arbeiten mit der Motorsägen in Kombination mit der Seilklettertechnik werden nicht erfasst

10 Ein Beispiel Modul - A (Grundlagen der Motorsägenarbeit): Lehrgangsschwerpunkte Anforderungen des Arbeitsschutzes Umgang mit Motorsägen und Werkzeugen Arbeitseinsatz unter Praxisbedingungen, z.b. Arbeit am liegenden Holz, sowie Holzbauarbeiten, Fällung von Schwachholz bis 20 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) Teilnahmevoraussetzungen Befähigung körperliche u. geistige Eignung persönliche Schutzausrüstung für die Motorsägenarbeit Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten

11 Ein Beispiel Modul - A (Grundlagen der Motorsägenarbeit): theoretische Lehrinhalte Motorsäge: (z.b. Aufbau, Funktion, Auswahl, Sicherheitseinrichtungen, Schneidgarnituren und Betriebsstoffe) Werkzeuge, Hilfsgeräte, Hilfsmittel: (z.b. Keile, Fällheber, Äxte, Stangensäge und Anbaugeräte) Arbeitsschutz: (z.b. sicherer Stand, Gefährdungsbeurteilung, PSA, Gefahrenbereiche, Hänger) Arbeitstechniken: (z.b. Schneidetechniken am liegenden Holz, Fälltechniken für Gehölze bis 20 cm BHD) Wartung und Pflege: (z.b. Beurteilung der Kette auf Schärfe, Zahngeometrie und Schärftechnik) praktische Lehrinhalte Arbeitsvorbereitung: (z.b. Kettenmontage, Einstellen der Kettenspannung, Schärfen der Sägekette) Einsatzbedingungen: (z.b. Baumbeurteilung, Fallbereich von Bäumen + Ästen) Schnittübungen: (z.b. am liegenden Holz und am stehenden Schwachholz) Aufarbeitungstechniken: (z.b. Holzspannungen - Ursachen, Zug- und Druckseite) Bauholzzuschnitte Fällung von Schwachholz: (z.b. Schrägschnitt und Fällheberschnitt,, fachgerechtes Zufallbringen) Einsatz von Hilfswerkzeugen: (z.b. Keile, Fällheber, Wendehaken, Schubstange)

12 ? Die Informationsschrift Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten Vereinheitlicht Lehrinhalte, Umfang und Anforderung an die Ausbildungsbetriebe und ist Grundlage für Zertifizierung von Anbietern Vielen Dank für Ihr Interesse!

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