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1 Achtung: Diese Informationen zum Vorsteuerabzug in anderen EU-Mitgliedstaaten ist eine Zusammenstellung aus dem Internetportal der Europäischen Kommission, dient nur der Information und ist völlig unverbindlich Belgien 1. Tabakwaren 2. Spirituosen, die nicht zum Wiederverkauf bestimmt sind oder für Dienstleistungszwecke geliefert werden, 3. Kosten für Beherbergung, Mahlzeiten und Getränke im Rahmen eines Beherbergungs- oder Verpflegungsvertrags. Hierbei sind allerdings zwei Ausnahmen zu beachten: wenn diese Ausgaben für Bedienstete eines Unternehmens getätigt werden, die auswärts Lieferungen von Gegenständen durchführen oder Dienstleistungen erbringen, wenn diese Ausgaben von Steuerpflichtigen getätigt werden, die die betreffenden Dienstleistungen ihrerseits gegen Entgelt erbringen. 4. Bewirtungsaufwendungen, d. h. Ausgaben, die Unternehmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit tätigen, um Firmenfremde, insbesondere Lieferanten und Kunden, zu empfangen und zu betreuen.

2 BEI WELCHEN KATEGORIEN VON GEGENSTÄNDEN UND DIENSTLEISTUNGEN KANN DIE VORSTEUER TEILWEISE ABGEZOGEN WERDEN? WENN JA, IN WELCHER HÖHE? Der Vorsteuerabzug auf die Lieferung, Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Kraftfahrzeugen, die für den Straßentransport von Personen und/oder Waren bestimmt sind, sowie auf Gegenstände und Dienstleistungen, die mit diesen Kraftfahrzeugen in Zusammenhang stehen, darf in keinem Fall 50 % der entrichteten Steuern überschreiten. Diese Bestimmung trifft jedoch nicht auf die nachgenannten Kraftfahrzeuge zu: a) Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über kg, b) Fahrzeuge für den Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Fahrersitz, c) Fahrzeuge, die speziell für den Transport von Kranken, Verletzten und Gefangenen ausgestattet sowie für Leichentransporte vorgesehen sind, d) Fahrzeuge, die aufgrund ihrer technischen Kennwerte nicht in das Fahrzeugregister der Direction pour l'immatriculation des Véhicules (Direktion Fahrzeugzulassung) aufgenommen werden können, e) speziell für Camping ausgestattete Fahrzeuge, f) Fahrzeuge gemäß Artikel 4, Abschnitt 2 des Gesetzbuchs über die den Einkommensteuern gleichgestellten Steuern (kann über die Steuerdatenbank abgerufen werden g) Mopeds und Motorräder, h) Fahrzeuge, die von einem Steuerpflichtigen verkauft werden sollen, dessen wirtschaftliche Tätigkeit im Verkauf von Kraftfahrzeugen besteht, i) Fahrzeuge, die von einem Steuerpflichtigen vermietet werden sollen, dessen wirtschaftliche Tätigkeit in der Vermietung von Kraftfahrzeugen besteht, die für jedermann zugänglich sind, j) Fahrzeuge, die ausschließlich zum Personentransport gegen Entgelt bestimmt sind, 31 k) Neufahrzeuge gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2006/112/EG, die nicht zu den unter h), i) und j) ausgewiesenen gehören und die Gegenstand einer Lieferung sind, die von Artikel 138 Absatz 2 Buchstabe a dieser Richtlinie ausgenommen ist. In diesem Fall kann der Vorsteuerabzug nur in den Grenzen oder in Höhe der Steuer vorgenommen werden, die aufgrund der Lieferung fällig wäre, würde keine Steuerbefreiung bestehen.

3 Bulgarien 1. Als steuerbefreite Lieferungen gekennzeichnete Gegenstände und Dienstleistungen; 2. Gegenstände oder Dienstleistungen, die als Lieferung ohne Zahlung gekennzeichnet sind, bzw. Tätigkeiten dienen, die nicht zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Person gehören; 3. Gegenstände oder Dienstleistungen für Repräsentations- oder Unterhaltungszwecke; 4. Erwerb, Einfuhr oder Miete von Krafträdern oder Personenkraftwagen; 5. Gegenstände oder Dienstleistungen in Zusammenhang mit Wartung, Instandsetzung, Wertverbesserung oder Nutzung von Kraftfahrzeugen nach Ziffer 4 sowie mit ihnen erbrachte Beförderungs- oder Taxidienstleistungen; 6. von staatlichen Stellen eingezogene Gegenstände oder abgerissene Gebäude, die rechtswidrig errichtet wurden. 7. Ein Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht nicht für unrechtmäßig veranlagte Steuer. 9. Keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug haben Personen, die für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen registriert sind, wenn der Schwellenwert für die Registrierung überschritten ist, oder Personen, die freiwillig registriert sind, sofern der Schwellenwert nicht überschritten ist (Registrierung nach Artikel 99 und Artikel 100 Absatz 2 des MwSt-Gesetzes). Dänemark Für folgende Gegenstände und Dienstleistungen ist kein Vorsteuerabzug zulässig: Kauf eines Lieferwagens oder LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3 t, wenn das Fahrzeug nicht ausschließlich im Zusammenhang mit der vorsteuerabzugsberechtigten Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen des Unternehmens verwendet wird, Verpflegungsaufwendungen für Inhaber und Personal des Unternehmens, Anschaffung von und Betriebskosten für Wohnraum für Inhaber und Personal des

4 Unternehmens, Vergütungen des Personals des Unternehmens in Form von Sachleistungen, Anschaffung und Betrieb von Kinderkrippen, Kindergärten, Erholungsstätten, Ferienheimen, Sommerhäusern u. ä. für das Personal des Unternehmens, Unterhaltung, Repräsentation und Geschenke, Anschaffung und Betrieb von Personenkraftwagen für die Beförderung von höchstens neun Personen, dies gilt jedoch nicht für die Aufwendungen für die Überfahrt auf der festen Querung über den Öresund oder für Unternehmen, die mit Kraftfahrzeugen handeln oder diese vermieten oder die eine Fahrschule betreiben. DIE VORSTEUER TEILWEISE ABGEZOGEN WERDEN? WENN JA, IN WELCHER HÖHE? Für folgende Gegenstände und Dienstleistungen ist ein teilweiser Vorsteuerabzug zulässig: Für Dienstleistungen eines Hotels oder Restaurants, sofern diese streng gewerblicher Art sind, können 25 % der Mehrwertsteuer abgezogen werden. Mehrwertsteuerpflichtige Schulungsunternehmen können 25 % der Mehrwertsteuer auf Einkäufe u. ä. abziehen, die die Unterbringung und Verpflegung der Lehrgangsteilnehmer des Unternehmens betreffen, wenn der diesbezügliche Einkauf in einem angemessenen Verhältnis zu den durchgeführten Lehrgängen steht. Unternehmen, die Personenkraftfahrzeuge für einen Zeitraum von mehr als sechs aufeinanderfolgenden Monaten mieten, können die Mehrwertsteuer auf die Fahrzeugmiete bis 25 % der Bemessungsgrundlage (siehe unten) abziehen. Voraussetzung ist, dass mindestens 10 % der jährlichen Fahrten mit dem gemieteten Fahrzeug im Zusammenhang mit der vorsteuerabzugsberechtigten Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen des Unternehmens stehen. Die Bemessungsgrundlage für den Abzug ist innerhalb der ersten drei Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs monatlich 2 % und in den nachfolgenden Jahren monatlich 1 % der für das Fahrzeug in Dänemark entrichteten KFZZulassungsgebühr. Wenn ein Fahrzeug bereits vor der Zulassung genutzt wurde, oder wenn der Zeitpunkt der Erstzulassung nicht festgestellt werden kann, wird der Zeitraum ab dem Herstellungszeitpunkt des Fahrzeugs zugrunde gelegt. Wenn die Höhe der Zulassungsgebühr nicht bekannt ist, werden stattdessen 55 % des

5 vom Kraftfahrzeugverleiher entrichteten Anschaffungspreises einschließlich Steuern für das Fahrzeug zugrunde gelegt. Estland Vorsteuerabzug ist nicht möglich, wenn der Steuerpflichtige die Steuer auf die Eingangsumsätze beim Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen gezahlt hat, die dem Empfang von Gästen oder der Verpflegung bzw. Beherbergung von Beschäftigten des Steuerpflichtigen dienen. Für Beherbergungsdienstleistungen, die während einer Geschäftsreise in Anspruch genommen werden, ist Vorsteuerabzug hingegen nicht möglich. Finnland Beim Erwerb folgender Gegenstände und Dienstleistungen ist kein Vorsteuerabzug möglich: - Immobilien, die als Wohnung für den Steuerpflichtigen oder dessen Personal, als Kindertagesstätte, Hobbyräume oder Freizeitstätten genutzt werden, sowie die damit verbundenen oder zu deren Betrieb gehörenden Gegenstände und Dienstleistungen, - Gegenstände und Dienstleistungen, die mit der Beförderung des Steuerpflichtigen oder dessen Personal zwischen Arbeitsplatz und Wohnung in Verbindung stehen, - Gegenstände und Dienstleistungen zum Zweck der Repräsentation, - Briefmarken und sonstige vergleichbare Rechte, wenn für den Verkauf der Transportdienstleistung keine Steuern zu entrichten sind, da dieser im Ausland erfolgt. - Pkw, Motorräder, Wohnwagen, Wasserfahrzeuge, die hauptsächlich für Vergnügungsund Sportzwecke bestimmt sind und Luftfahrzeuge mit einem maximal zulässigen Leergewicht von höchstens kg, sowie damit verbundene und zu deren Nutzung gehörende Gegenstände und Dienstleistungen. Die Einschränkung des Vorsteuerabzugs gilt nicht für Fahrzeuge und Schiffe, die zum Verkauf, zur Vermietung oder Nutzung für

6 die gewerbliche Personenbeförderung oder den Fahrschulunterricht erworben wurden, und auch nicht für Pkw, die ausschließlich zum Zwecke der Nutzung des Vorsteuerabzugs erworben wurden. Ein Reiseveranstalter darf bei unmittelbar zugunsten von Reisenden erworbenen Dienstleistungen und Gegenständen keine Vorsteuer abziehen. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich bei Gegenständen, auf deren Verkauf die Differenzbesteuerungsregelung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten angewendet wird. Frankreich Die vom Vorsteuerabzug ausgeschlossenen Gegenstände und Dienstleistungen sind in Artikel CGI und in Artikel 206 IV Anhang II CGI aufgeführt. Es handelt sich dabei um Ausgaben mit dem Zulassungskoeffizienten Null, insbesondere um: Gegenstände und Dienstleistungen, die vom Steuerpflichtigen zu mehr als 90 % für unternehmensfremde Zwecke genutzt werden; Leistungen der Personenbeförderung und damit zusammenhängende Leistungen; Ausgaben für Fahrzeuge oder Maschinen beliebiger Art zur Beförderung von Personen oder für kombinierte Verwendungszwecke; Ausgaben für Kraftstoffe, Treibstoffe, Flüssiggase und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe sowie für Kerosin, Dieselkraftstoff und Super-Ethanol E85; Ausgaben im Zusammenhang mit der kostenlosen Bereitstellung von Wohnraum für die Führungskräfte oder für das Personal des Unternehmens. DIE VORSTEUER TEILWEISE ABGEZOGEN WERDEN? WENN JA, IN WELCHER HÖHE? 20 % der Vorsteuer auf Gasöl, das als Kraftstoff für vom Vorsteuerabzug ausgeschlossene Fahrzeuge verwendet wird, können nicht abgezogen werden. 50 % der Vorsteuer auf Flüssiggas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe sowie Kerosin sind nicht abzugsfähig, wenn diese Erzeugnisse als Kraftstoff für Fahrzeuge und Maschinen verwendet werden, die vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind. Im Übrigen kann nur die Vorsteuer auf für den Geschäftsbetrieb erforderliche

7 Gegenstände und Dienstleistungen abgezogen werden. Der Steuerschuldner muss daher unter Umständen einen entsprechenden Abzugsprozentsatz ermitteln. Griechenland Folgende Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen: a) Kauf, Einfuhr oder innergemeinschaftlicher Erwerb von Tabakwaren; b) Kauf, Einfuhr oder innergemeinschaftlicher Erwerb alkoholischer Getränke, sofern diese ausschließlich für nicht steuerpflichtige Umsätze bestimmt sind; c) Empfänge, Freizeiten, Gastlichkeit allgemein; d) Unterkunft, Speisen und Getränke, Beförderung und Unterhaltung für Mitarbeiter oder Vertreter des Unternehmens; e) Kauf, Einfuhr oder innergemeinschaftliche Erwerb von Personenkraftwagen mit bis zu neun Sitzen, Krafträdern und Kleinkrafträdern, Sportbooten und Sportflugzeugen sowie Aufwendungen für Kraftstoff, Reparatur, Wartung, Anmietung und allgemein Nutzung dieser Fahrzeuge; Diese Vorschrift gilt nicht für Fahrzeuge, die zum Verkauf, zur Vermietung oder zur Beförderung von Personen gegen Entgelt bestimmt sind. DIE VORSTEUER TEILWEISE ABGEZOGEN WERDEN? WENN JA, IN WELCHER HÖHE? Es gibt keine Kategorien, bei denen die Vorsteuer teilweise abgezogen werden kann. Bewirkt jedoch ein Steuerpflichtiger Umsätze mit Gegenständen und Dienstleistungen, die teilweise nicht vorsteuerabzugsfähig sind, wird als abzugsfähige Vorsteuer ein Hundertsatz des insgesamt geschuldeten Steuerbetrags festgesetzt.

8 Irland Vorsteuerabzug ist nicht möglich, wenn die Gegenstände und Dienstleistungen für andere Zwecke als die des steuerpflichtigen Unternehmens verwendet werden. Außerdem kann in folgenden Fällen kein Vorsteuerabzug erfolgen, auch wenn die Gegenstände bzw. Dienstleistungen für die Zwecke des steuerpflichtigen Unternehmens benötigt oder verwendet werden: Aufwendungen für Speisen und Getränke, Beherbergung und andere persönliche Dienstleistungen für einen Steuerpflichtigen, seine Vertreter oder Angestellten, außer die Person unterliegt der Mehrwertsteuer (Vorsteuerabzug erfolgt dann entsprechend dem Umfang der Steuerpflicht); Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für Speisen und Getränke, Beherbergung und andere Repräsentationsleistungen, sofern es sich vollständig oder teilweise um Aufwendungen für die Erbringung einer Werbedienstleistung handelt, für die der Steuerpflichtige die Steuer schuldet und zahlen muss; Repräsentationsaufwendungen eines Steuerpflichtigen, seiner Vertreter oder Angestellten; Erwerb (und Mieten) von Personenkraftfahrzeugen, sofern sie nicht zum Wiederverkauf oder für die Zwecke einer Autovermietung oder einer Fahrschule bestimmt sind. Bei bestimmten Fahrzeugen mit niedrigen Emissionswerten ist ein Teilabzug möglich; Erwerb von Benzin, sofern es nicht für Vorräte bestimmt ist; Lohnveredelung, die die Übergabe von Gegenständen umfasst, die an sich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, sofern es sich um die Erbringung von der Mehrwertsteuer unterliegenden Dienstleistungen handelt. DIE VORSTEUER TEILWEISE ABGEZOGEN WERDEN? WENN JA, IN WELCHER HÖHE? Übt eine Person sowohl steuerpflichtige als auch nichtsteuerpflichtige Tätigkeiten aus, ist nur bei den steuerpflichtigen Tätigkeiten Vorsteuerabzug möglich. Werden erworbene Leistungen sowohl für abzugsfähige als auch nicht abzugsfähige Zwecke eingesetzt, handelt es sich um Leistungen mit doppeltem Verwendungszweck. Gemäß einem in den Verordnungen festgelegten Verteilungsschlüssel und Vereinbarungen mit der örtlichen

9 Steuerbehörde ist für solche Leistungen ein teilweiser Vorsteuerabzug möglich. Bei bestimmten Fahrzeugen mit niedrigen Emissionswerten sind der Kauf bzw. die Miete teilabzugsfähig (20 %). Italien Ein großer Teil von Artikel 19-bis 1 des Mehrwertsteuer-Erlasses wurde mit dem Haushaltsgesetz 2008 ersetzt, um die innerstaatlichen Bestimmungen zum Vorsteuerabzug mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen. Dies erfolgte im Nachgang zur Entscheidung Nr. 2007/441/EG des Rates der Europäischen Union, der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes und einiger Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Italien vor allem im Zusammenhang mit den Mobilfunkdiensten. Abweichend von den in den Artikel 19 und 19-bis genannten allgemeinen Grundsätzen gelten bei einigen Gegenständen und Dienstleistungen generalisierte Beschränkungen des Rechts auf Vorsteuerabzug (so genannte objektive Nichtabziehbarkeit, denn es wird von der tatsächlichen Bestimmung der Dienstleistungen abgesehen), während bei anderen ein enger, konkreter Zusammenhang mit der eigentlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens gefordert wird. Keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht beim Erwerb bzw. bei der Einfuhr folgender Gegenstände: 1) Luftfahrzeuge und entsprechende Bau- und Ersatzteile; (*) 2) Luxusgüter, Schiffe und Sportwasserfahrzeuge sowie entsprechende Bau- und Ersatzteile; (*) 3) Motorräder mit mehr als 350 ccm Hubraum und entsprechende Bau- und Ersatzteile; (*) 4) Personenbeförderungsleistungen; 5) Speisen und Getränke; (*) 6) Ausgaben für Repräsentationszwecke, wie sie zu Zwecken der Ertragssteuer definiert sind, wenn die Einheitskosten 25,82 EUR nicht übersteigen; (*) 7) Wohnimmobilien (*) (*) Das Recht auf Vorsteuerabzug besteht, wenn die Güter Gegenstand der eigentlichen

10 Geschäftstätigkeit des Unternehmens sind oder ausschließlich als Mittel zur Durchführung der üblichen Geschäftstätigkeit des Unternehmers bestimmt sind. DIE VORSTEUER TEILWEISE ABGEZOGEN WERDEN? WENN JA, IN WELCHER HÖHE? Seit dem 28. Juni 2007 können beim Erwerb eines Personenkraftwagens 40 % der Mehrwertsteuer als Vorsteuer abgezogen werden, wenn das Fahrzeug nicht ausschließlich geschäftlich oder beruflich genutzt wird. Diese Bestimmung findet keine Anwendung bei Fahrzeugen, die Gegenstand der eigentlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens sind oder von Handelsvertretern benutzt werden. Lettland Bei Gegenständen oder Dienstleistungen, die unternehmensfremden Zwecken dienen, ist kein Vorsteuerabzug möglich. DIE VORSTEUER TEILWEISE ABGEZOGEN WERDEN? WENN JA, IN WELCHER HÖHE? Bei Gegenständen, die zu Repräsentationszwecken erworben wurden, bei Dienstleistungen zur Vorbereitung von öffentlichen Konferenzen, Empfängen und Bewirtungen sowie für die Herstellung von Repräsentationsmitteln für Steuerpflichtige, können 60 % der in den Rechnungen für Steuerzwecke ausgewiesenen Steuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden. Litauen Vorsteuerabzug ist nicht möglich bei Gegenständen und Dienstleistungen, die unternehmensfremden Zwecken dienen. Auch nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann:

11 - die Mehrwertsteuer auf den Erwerb und/oder die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen für Bewirtungs- und Repräsentationszwecke, sofern die Anschaffungskosten bei der Berechnung des steuerbaren Gewinns (der steuerbaren Einnahmen) gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften nicht abgesetzt werden können; - die Mehrwertsteuer auf den Erwerb oder die Einfuhr von Personenkraftwagen zur Beförderung von maximal 8 Personen (ohne Fahrer) oder von Geländefahrzeugen dieser Kategorie, sofern die Fahrzeuge nicht weiterverkauft oder vermietet werden oder mit diesen keine Personenbeförderungsleistungen erbracht werden. Dieselben Einschränkungen gelten auch beim Abzug der Mehrwertsteuer auf die Vermietung von Fahrzeugen dieser Kategorien. Diese Einschränkungen gelten nicht bei Einstufung der Fahrzeuge als Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften; die Mehrwertsteuer auf den Erwerb von Dienstleistungen der Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen bestimmter Kategorien, wenn der Steuerpflichtige am Geschäft über diese Dienstleistung als stiller Vermittler nicht beteiligt ist; Bei der Lieferung von Gegenständen und der Erbringung von Dienstleistungen erfolgt kein Vorsteuerabzug, wenn die Differenzbesteuerung Anwendung findet. Diese Bestimmung gilt für Tourismusleistungen, Gebrauchtgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten. Kein Vorsteuerabzug ist möglich beim Erwerb eines Wohngebäudes, einer Wohnung, eines Gebäudes oder sonstigen Bauwerks von einer natürlichen Person, die mehrwertsteuerpflichtig ist, wenn der erworbene Gegenstand nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch anderen Zwecken dient. DIE VORSTEUER TEILWEISE ABGEZOGEN WERDEN? WENN JA, IN WELCHER HÖHE? Bei Repräsentationsaufwendungen kann die Mehrwertsteuer auf den Erwerb und/oder die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen für Bewirtungs- und Repräsentationszwecke zu maximal 75 % als Vorsteuer abgezogen werden.

12 Luxemburg Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich bei Gegenständen und Dienstleistungen, die für die steuerbefreite Lieferung von Gegenständen und Erbringung von Dienstleistungen gemäß Artikel 44 des Gesetzes vom 12. Februar 1979 über die Mehrwertsteuer (Titel IX Kapitel 2 und 3 der MwSt-Richtlinie 2006/112/EG) verwendet werden oder nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallen. Gegenstände und Dienstleistungen, die von einem Steuerpflichtigen für innergemeinschaftliche Erwerbe oder für die Einfuhr von Gegenständen verwendet werden, unterliegen der für die Lieferung von Gegenständen und die Einfuhr von Dienstleistungen, für die die erworbenen bzw. eingeführten Gegenstände verwendet werden, geltenden Steuerabzugsregelung. Allerdings berechtigen die Umsätze, die in Artikel 135 Absatz 1 Buchstabe a bis f der MwSt-Richtlinie angegeben sind, zum Vorsteuerabzug, wenn der Empfänger außerhalb der Europäischen Union niedergelassen ist oder wenn diese Umsätze direkt mit Gegenständen verbunden sind, die aus der Europäischen Union exportiert werden sollen. Nicht abzugsfähig ist außerdem die Mehrwertsteuer auf Ausgaben, die keinen rein beruflichen Charakter haben, beispielsweise übermäßige Ausgaben, Vergnügungs- oder Repräsentationsaufwendungen. DIE VORSTEUER TEILWEISE ABGEZOGEN WERDEN? WENN JA, IN WELCHER HÖHE? Im nationalen Recht besteht ab initio kein Recht auf teilweisen Vorsteuerabzug in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes. Malta Bei folgenden Gegenständen und/oder Dienstleistungen kann keine Vorsteuer abgezogen werden: - Tabak und Tabakwaren;

13 - alkoholische Getränke; - Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten; - Kraft-, Wasser- oder Luftfahrzeuge einschließlich deren Lieferung zum Zweck von Miet- oder Leasingvereinbarungen; - Gegenstände und Dienstleistungen zum Zweck der Reparatur, Wartung, Betankung und Instandhaltung der oben erwähnten Fahrzeuge; - Lieferung von Gegenständen und Erbringung von Dienstleistungen sowie innergemeinschaftlicher Erwerb oder innergemeinschaftliche Einfuhr von Gegenständen, die vom Steuerpflichtigen für Empfänge oder die Unterhaltung oder Unterbringung von Gästen verwendet werden, sofern die Erbringung dieser Leistungen nicht gegen Entgelt im Rahmen der normalen Wirtschaftstätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgt; - Lieferung von Gegenständen und Erbringung von Dienstleistungen sowie innergemeinschaftlicher Erwerb oder innergemeinschaftliche Einfuhr von Gegenständen durch diese Person zum Zweck der Beförderung oder Unterhaltung ihrer Arbeitnehmer oder im Fall einer Körperschaft ihrer leitenden Angestellten oder Arbeitnehmer; diese Bestimmung gilt jedoch nicht für die Beförderung der Arbeitnehmer durch diese Person in Fahrzeugen mit einer Kapazität von mindestens sieben Sitzplätzen. Für folgende Leistungen ist ein Vorsteuerabzug jedoch möglich: - Gegenstände, die im Rahmen der normalen wirtschaftlichen Tätigkeit einer Person zum Zweck des Weiterverkaufs an diese geliefert oder von dieser innergemeinschaftlich erworben oder eingeführt werden, sowohl in dem Zustand bei Erwerb oder Einfuhr als auch nach der Behandlung, Verarbeitung oder Einarbeitung in andere von dieser Person gelieferte Gegenstände; - Kraft-, Wasser- oder Luftfahrzeuge, die an eine Person geliefert oder von dieser innergemeinschaftlich erworben oder eingeführt werden und die anschließend von dieser Person zur Beförderung von Gegenständen oder Passagieren gegen Entgelt eingesetzt werden; - Wasser- und Luftfahrzeuge, die an eine Person geliefert oder von dieser innergemeinschaftlich erworben oder eingeführt werden, um anschließend von dieser Person im Rahmen einer Charter- oder einer Mietvereinbarung zur Verfügung gestellt zu werden; - Kraftfahrzeuge, die an eine Person geliefert oder von dieser innergemeinschaftlich erworben oder eingeführt werden, um anschließend von

14 dieser Person mit oder ohne Fahrer vermietet (ausgenommen ist die Betankung von Mietfahrzeugen ohne Fahrer) oder für die Erteilung von Fahrunterricht eingesetzt zu werden, vorausgesetzt, dieser Gebrauch ist in jedem Fall der normalen wirtschaftlichen Tätigkeit der Person zuzuordnen; - für die Beförderung von Gegenständen ausgelegte und gefertigte Kraftfahrzeuge mit in der Regel neben dem Fahrer angebrachten Sitzplätzen oder Kraftfahrzeuge mit Sitzplätzen für mindestens neun Personen. DIE VORSTEUER TEILWEISE ABGEZOGEN WERDEN? WENN JA, IN WELCHER HÖHE? Abhängig von der Nutzung der Gegenstände oder Dienstleistungen für die wirtschaftliche Tätigkeit können alle Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen einem Recht auf teilweisen Vorsteuerabzug unterliegen. Der Prozentsatz wird anhand des Verhältnisses zwischen steuerpflichtigen und steuerbefreiten Lieferungen berechnet. Niederlande In bestimmten Fällen besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug: - Die Vorsteuer auf Einkäufe, die für von der Steuer befreite Umsätze oder andere steuerfreie Umsätze verwendet werden, ist nicht abzugsfähig. - Die Vorsteuer auf Ausgaben im Hotel- und Gaststättengewerbe ist in keinem Fall abzugsfähig. Ferner ist der Vorsteuerabzug unzulässig, wenn und soweit die Gegenstände und Dienstleistungen verwendet werden für: - das Betreiben eines gewissen Aufwands (Luxusausgaben); - Werbegeschenke oder andere Zuwendungen an Personen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind; - Gemeinschaftseinrichtungen für das Personal; - Verabreichung von Speisen und Getränken an das Personal.

15 Österreich Bei Kraftfahrzeugen (ausgenommen Fahrschul-Kfz, Taxis und Mietwagen) und Repräsentationsaufwendungen besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug. Polen Grundsätzlich besteht kein Recht zum Vorsteuerabzug u. a. beim Erwerb von Folgendem: - Gegenstände und Dienstleistungen, die steuerbefreit oder nicht steuerbar sind; - Beherbergungs- und Gastronomiedienstleistungen; - Ottokraftstoffe, Dieselöl sowie Autogas für bestimmte PKW-Kategorien mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen. DIE VORSTEUER TEILWEISE ABGEZOGEN WERDEN? WENN JA, IN WELCHER HÖHE? Beim Erwerb von PKWs und anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen beträgt die abzugsfähige Vorsteuer 60 % des in der Rechnung ausgewiesenen MwSt-Betrags oder des fälligen Steuerbetrags für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen oder des fälligen Steuerbetrags auf die Lieferung von Gegenständen, bei der der Erwerber der Steuerschuldner ist; abzugsfähig sind jedoch höchstens PLN. Portugal Der Vorsteuerabzug ist bei den folgenden Kosten ausgeschlossen: 1 - Kosten für die Herstellung oder Einfuhr, Miete, Verwendung, Verarbeitung und Reparatur von Pkw, Wassersportfahrzeugen, Hubschraubern, Flugzeugen und

16 Motorrädern, außer wenn der Verkauf oder der Betrieb dieser Verkehrsmittel den Gegenstand der Tätigkeit des Steuerpflichtigen darstellt; 2 - Kosten für Kraftstoffe, die üblicherweise in Kraftfahrzeugen verwendet werden, mit Ausnahme des Erwerbs von Diesel, Flüssiggas, Erdgas und Biokraftstoffen, deren Abzugsregelung in der Antwort zur nächsten Frage erläutert wird, 3 - Fahr- und Geschäftsreisekosten des Steuerpflichtigen und seines Personals, einschließlich der Mautgebühren; 4 - Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Getränke, Tabak und Empfangskosten; 5 - Vergnügungs- und Luxuskosten: Als solche gelten Kosten, die aufgrund ihrer Art oder ihres Betrages keine normalen Betriebsausgaben darstellen. DIE VORSTEUER TEILWEISE ABGEZOGEN WERDEN? IN WELCHER HÖHE? Die Vorsteuer beim Erwerb von Diesel, Flüssiggas, Erdgas und Biokraftstoff ist zu 50 % abzugsfähig, außer wenn sie für die unten genannten Gegenstände bestimmt sind, dann ist der Abzug vollständig (100 %): 1 schwere Personenkraftwagen, 2 für den öffentlichen Transport zugelassene Fahrzeuge mit Ausnahme von Rent-acar, 3 Fahrzeuge, die Diesel, Flüssiggas oder Erdgas verbrauchen und keine zugelassenen 20 Fahrzeuge sind, 4 Zugmaschinen, die ausschließlich oder vorwiegend für landwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, 5 Lastkraftwagen mit einem Gewicht über 3500 Kilogramm. Rumänien Kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht bei Erwerben von alkoholischen Getränken und Tabakwaren, es sei denn, diese Gegenstände sind für den Wiederverkauf oder zur Verwendung für Dienstleistungen bestimmt. In der Zeit vom 1. Mai 2009 bis zum 31. Dezember 2010 und unter bestimmten Bedingungen besteht kein Recht auf Vorabzug der MwSt, die sich auf Erwerbe von motorisierten

17 Straßenfahrzeugen im Eigentum oder Besitz der Steuerpflichtigen bezieht, deren Gewicht unter 3,5 t liegt und die ausschließlich dem Transport von Personen dienen, einschließlich des für den Betrieb benötigten Brennstoffes. Slowakei Gemäß 49 Absatz 7 des MwSt-Gesetzes kann keine Vorsteuer abgezogen werden bei - Erwerb von Waren und Dienstleistungen für Bewirtungs- und Unterhaltungszwecke, - Übergangsposten nach 22 Absatz 3 des MwSt-Gesetzes, wobei unter Übergangsposten Ausgaben zu verstehen sind, die im Namen und für Rechnung des Käufers oder Kunden getätigt werden und die der Lieferant dem Käufer oder Kunden in Rechnung stellt. Slowenien Steuerpflichtige können die Mehrwertsteuer, die sie beim Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen gezahlt haben, von ihrer MwSt-Schuld als Vorsteuer abziehen, wenn sie die erworbenen Gegenstände oder Dienstleistungen im Rahmen ihrer steuerpflichtigen Unternehmenstätigkeit verwenden. Bei folgenden Gegenständen und Dienstleistungen darf allerdings keine Vorsteuer abgezogen werden: Sport- und Freizeityachten und -boote sowie Treib- und Schmierstoffe, Ersatzteile und Dienstleistungen, die damit eng verbunden sind, mit Ausnahme von Wasserfahrzeugen, die zur Personen- oder Warenbeförderung eingesetzt, vermietet und verpachtet oder weiterverkauft werden; Luftfahrzeuge sowie Treib- und Schmierstoffe, Ersatzteile und Dienstleistungen, die damit eng verbunden sind, mit Ausnahme von Luftfahrzeugen, die zur Personen- oder Warenbeförderung eingesetzt, vermietet und verpachtet oder weiterverkauft werden; PKW und Motorräder sowie Treib- und Schmierstoffe, Ersatzteile und

18 Dienstleistungen, die damit eng verbunden sind, mit Ausnahme von Fahrzeugen, die zur Personen- oder Warenbeförderung eingesetzt, vermietet und verpachtet oder weiterverkauft werden, Kraftfahrzeuge für Fahrschulzwecke gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Kombifahrzeuge für den Einsatz im öffentlichen Linienverkehr und Spezialverkehr sowie Leichenwagen; Aufwendungen für Repräsentationszwecke (wobei lediglich Aufwendungen für Bewirtung und Unterhaltung bei geschäftlichen oder gesellschaftlichen Kontakten als Repräsentationskosten zählen); Verpflegung (einschließlich Getränke) und Unterbringung, mit Ausnahme von Kosten, die dem Steuerpflichtigen bei diesen Lieferungen im Rahmen der Ausübung seiner Tätigkeit entstanden sind. DIE VORSTEUER TEILWEISE ABGEZOGEN WERDEN? WENN JA, IN WELCHER HÖHE? Es gibt keine besonderen Kategorien, bei denen Vorsteuerabzug teilweise möglich ist. Bei Gegenständen und Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger sowohl für vorsteuerabzugsfähige Umsätze als auch für nicht vorsteuerabzugsfähige Umsätze verwendet, darf er nur den Anteil der Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen, der den vorsteuerabzugsfähigen Umsätzen zuzuschreiben ist. Dieser Anteil ist gemäß Artikel 65 des slowenischen MwSt-Gesetzes festzustellen. Spanien Laut Artikel 95 ff. des MwSt-Gesetzes (Ley 37/1992) gilt Folgendes: Unternehmer und freiberuflich Tätige dürfen für Erwerbe, Einfuhren oder Dienstleistungen, die nicht direkt und ausschließlich ihre unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit betreffen, keine Vorsteuer in Abzug bringen. Nicht als direkt und ausschließlich die unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit betreffende Gegenstände werden u. a. angesehen: 1. Gegenstände, die üblicherweise zu verschiedenen Zeiten abwechselnd für diese Tätigkeit und für andere, weder unternehmerische noch freiberufliche Tätigkeiten verwendet werden;

19 2. Gegenstände und Dienstleistungen, die gleichzeitig für unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeiten und für den Privatbedarf verwendet werden; 3. Gegenstände oder Rechte, die nicht in der Buchführung oder in den offiziellen Geschäftsbüchern der unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfasst sind; 4. vom Steuerpflichtigen erworbene Gegenstände oder Rechte, die nicht in das unternehmerische oder freiberufliche Betriebsvermögen eingebracht werden; 5. Gegenstände, die der Befriedigung persönlicher oder privater Bedürfnisse des Unternehmers oder freiberuflich Tätigen, seiner Familienangehörigen oder von deren Angestellten dienen, ausgenommen solche, die zur unentgeltlichen Beherbergung des Wach- und Sicherheitspersonals des Unternehmens auf dem Betriebsgelände oder für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen der Beschäftigten des Betriebes verwendet werden. Nicht einmal anteilig in Abzug gebracht werden können MwSt-Beträge, die infolge des Erwerbs, einschließlich Eigenverbrauchs, der Einfuhr oder Miete, Verarbeitung, Reparatur, Wartung oder Nutzung der im Folgenden bezeichneten Gegenstände und Dienstleistungen, einschließlich ergänzender Lieferungen und Leistungen, angefallen sind: 1. Juwelen, Schmuck, Edelsteine, Natur- oder Zuchtperlen und Gegenstände, die ganz oder teilweise aus Gold oder Platin gefertigt sind. Für die Zwecke der Mehrwertsteuer gelten als Edelsteine: Diamanten, Rubine, Saphire, Smaragde, Aquamarine, Opale und Türkise. 3. Nahrungsmittel, Getränke und Tabak; 4. Darbietungen und Dienstleistungen zur Freizeitgestaltung; 5. Gegenstände oder Dienstleistungen, die als Aufmerksamkeiten für Kunden, Angestellte oder Dritte dienen sollen. Als solche gelten nicht: a) Gratisproben oder Werbegeschenke von geringem Wert im Sinne von Artikel 7 Ziffern 2 und 4 des MwSt- Gesetzes; b) Gegenstände, die ausschließlich dafür bestimmt sind, direkt oder in verarbeiteter Form entgeltlich weitergegeben oder zur Nutzung überlassen zu werden, und die nach ihrem Erwerb zu einem späteren Zeitpunkt als Aufmerksamkeit für Kunden, Angestellte oder Dritte verwendet werden. 6. Fahrt- oder Reisedienstleistungen, Beherbergung und Bewirtung, ausgenommen bis zu der Höhe, die für die Zwecke der Einkommensteuer und der Körperschaftssteuer als

20 steuerlich abzugsfähige Aufwendung gilt. Ausgenommen hiervon sind MwSt-Beträge, die anlässlich der oben bezeichneten Umsätze angefallen sind, aber folgende Gegenstände und Dienstleistungen betreffen: 1. Gegenstände, die objektiv betrachtet, ausschließlich gewerblichen, kommerziellen, landwirtschaftlichen, klinischen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen; 2. Gegenstände, die ausschließlich dafür bestimmt sind, von Unternehmern oder freiberuflich Tätigen, die sich üblicherweise mit der Erbringung solcher Leistungen befassen, direkt oder in verarbeiteter Form entgeltlich weitergegeben oder zur Nutzung überlassen zu werden; 3. Dienstleistungen, die in Anspruch genommen wurden, um von Unternehmern oder freiberuflich Tätigen, die sich üblicherweise mit der Erbringung solcher Leistungen befassen, wiederum als solche entgeltlich erbracht zu werden. Für die in Artikel 95 und 96 vorgesehenen Vorsteuerabzüge gelten auch die Bedingungen und Anforderungen nach Abschnitt VIII Kapitel I des MwSt-Gesetzes, insbesondere die Pro-rata-Regel. DIE VORSTEUER TEILWEISE ABGEZOGEN WERDEN? IN WELCHER HÖHE? Artikel 95 Absatz 3. des MwSt-Gesetzes besagt Folgendes: Vorsteuern, die sich aus dem Erwerb, dem Import, der Miete oder einer anderen Form der Gebrauchsüberlassung von Investitionsgütern ergeben, die zur Gänze oder teilweise zur Ausübung der unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit verwendet werden, können nach den folgenden Regeln in Abzug gebracht werden: 1. Wenn es sich um Investitionsgüter handelt, die nicht in der folgenden Regel behandelt werden, kann die Vorsteuer in dem Ausmaß geltend gemacht werden, in dem die Güter, soweit begründetermaßen vorhersehbar, bei der Ausübung der unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit eingesetzt werden sollen. 2. Wenn es sich um Pkws und deren Anhänger, Kleinkrafträder oder Motorräder handelt, wird davon ausgegangen, dass sie in einem Ausmaß von 50 % zur Ausübung der unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit beitragen. Zu diesem Zweck sind unter Pkws, Anhängern, Kleinkrafträdern und Motorrädern die Fahrzeuge zu verstehen, die im Anhang der spanischen Straßenverkehrsordnung ( Real Decreto Legislativo 339/1990, de 2 de marzo, por el que se aprueba el texto articulado de la Ley sobre Tráfico, Circulación de Vehículos a Motor y Seguridad Vial ) als solche bezeichnet werden; des Weiteren Fahrzeuge, die dort als Kombifahrzeuge bezeichnet

21 werden, sowie so genannte Geländewagen oder Jeeps. Unbeschadet dieser Regel 2 wird bei den im Folgenden angegebenen Fahrzeugen angenommen, dass sie zu 100 % der Ausübung der unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit dienen: a) Kombifahrzeuge, die für den Warentransport verwendet werden; b) Fahrzeuge, die bei der entgeltlichen Erbringung von Transportdienstleistungen für Fahrgäste verwendet werden; c) Fahrzeuge, die bei der entgeltlichen Erbringung von Dienstleistungen zur Fahrerausbildung verwendet werden; d) Fahrzeuge, die von ihren Herstellern zur Durchführung von Tests, Versuchen, Vorführungen oder zu Werbezwecken verwendet werden; e) Fahrzeuge, die für die Dienstfahrten von Handelsvertretern oder agenten verwendet werden; f) Fahrzeuge, die bei Wachdiensten eingesetzt werden. 3. Die in den obigen Regeln bezeichneten Vorsteuerabzüge müssen berichtigt werden, wenn nachweislich das tatsächliche Ausmaß der Verwendung dieser Gegenstände zur Ausübung der unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit nicht dem ursprünglich angenommenen Anteil entspricht. Diese Berichtigung erfolgt nach dem Verfahren, das in Abschnitt VIII Kapitel I des MwSt-Gesetzes für den Abzug und die Berichtigung von Vorsteuern aufgrund des Erwerbs von Investitionsgütern vorgesehen ist, indem der Umsatzanteil, für den die Vorsteuer geltend gemacht werden kann, durch den Prozentsatz ersetzt wird, der dem Ausmaß der Nutzung zur Ausübung der unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit entspricht. 4. Das Ausmaß der Nutzung zur Ausübung der unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit muss vom Steuerpflichtigen durch irgendein zulässiges Beweismittel nachgewiesen werden. Die vom Steuerpflichtigen eingereichte MwSt-Erklärung oder die Verbuchung bzw. Erfassung der entsprechenden Investitionsgüter in den Geschäftsbüchern der unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit sind noch keine ausreichenden Beweise. 5. Für diese Zwecke wird bei Gegenständen, die im Sinne von Artikel 95 Absatz 2 Ziffer 3 und Ziffer 4 des MwSt-Gesetzes nicht verbucht bzw. nicht in das Betriebsvermögen eingebracht wurden, aber davon ausgegangen, dass sie gar nicht zur unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit beitragen. Diese Regeln kommen auch auf Vorsteuern zur Anwendung, die beim Erwerb oder bei

22 der Einfuhr der folgenden Lieferungen und sonstigen Leistungen, die in direktem Zusammenhang mit den hier behandelten Gegenständen stehen, angefallen sind bzw. entrichtet wurden: 1. Zubehör und Ersatzteile für diese Gegenstände; 2. Treib- und Kraftstoffe, Schmiermittel und die für den Betrieb notwendigen Energieprodukte; 3. Kosten für Parkplätze und die Benutzung von Mautstrecken; 4. Instandsetzung, Umbau und Reparatur derselben. Schweden IST DER AUFSCHUB DER MWST-ERKLÄRUNG GEMÄSS ARTIKEL 211 MWSTRICHTLINIE ZULÄSSIG? WENN JA, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN? Nein. WIRD IRGENDEINE FORM VON PAUSCHALBESTEUERUNG ANGEWANDT? WENN JA, FÜR WEN GILT SIE? Nein. WERDEN ANDERE VEREINFACHTE VERWALTUNGSANFORDERUNGEN ALS DIE BEREITS GENANNTEN ANGEWANDT? WENN JA, ERLÄUTERN SIE DIESE. Nein. IN WELCHEN SPRACHEN SIND DIE FORMULARE FÜR DIE MWST-ERKLÄRUNG UND DIE ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG VERFÜGBAR? Die Formulare sind nur auf Schwedisch verfügbar. Anleitungen zum Ausfüllen der Steuererklärungen liegen auch auf Englisch vor (SKV 409b). Ständiger Wohnsitz, mit bestimmten Ausnahmen. Wenn ein Teil des Gebäudes von den Wohnräumen abgetrennt ist und speziell für die gewerbliche Tätigkeit eingerichtet ist, kann für diesen Gebäudeteil ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden;

23 Ausgaben für Repräsentation und ähnliche Zwecke, die der Steuerschuldner nicht von der Einkommensteuer absetzen kann; Erwerb von Gegenständen zum Verkauf auf Linienfahrzeugen zwischen Schweden und Norwegen oder zwischen Schweden und Åland; in bestimmten Fällen Erbringung von Dienstleistungen, die Eigentümer in der eigenen Immobilie ausführen; Erwerb von Gegenständen von steuerpflichtigen Wiederverkäufern, deren Umsatz mit Gegenständen der Differenzbesteuerung unterliegt; Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen, die den Reisenden direkt zugute kommen, im Rahmen der Tätigkeit von Reisebüros; Kauf und Miete von Personenkraftwagen und Motorrädern für andere Zwecke als zum Weiterverkauf, zur Vermietung, zur gewerblichen Personenbeförderung, für Leichentransporte oder für Fahrschulen. TEILWEISE VORSTEUER ABGEZOGEN WERDEN? IN WELCHER HÖHE? Für das Leasen (Mieten) von PKWs und Motorrädern kann die Vorsteuer zu höchstens 50 % abgezogen werden. Diese Begrenzung gilt nicht für Fahrzeuge, die zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung vermietet werden, für Fahrzeuge zur Vermietung, zum Leichentransport oder für die Fahrschulausbildung, die der Steuerpflicht unterliegen. Tschechische Republik Die Vorsteuer kann nicht bei zu Repräsentationszwecken genutzten Leistungen abgezogen werden. GIBT ES WAREN- UND DIENSTLEISTUNGSKATEGORIEN, FÜR DIE EIN TEILWEISER ANSPRUCH AUF MEHRWERTSTEUERABZUG GELTEND GEMACHT WERDEN KANN? WENN JA, IN WELCHER PROZENTUALEN HÖHE? Es gibt keine speziellen Waren- und Dienstleistungskategorien, die einen nur teilweisen Anspruch auf Mehrwertsteuerabzug begründen würden.

24 Ungarn (1) Die Vorsteuer kann nicht abgezogen werden im Falle des Erwerbs der folgenden Gegenstände: a) bleihaltiges und bleifreies Benzin (TARIC-Codes , , , ); b) andere in Buchstabe a nicht genannte Treibstoffe, vorausgesetzt, dass diese für den Betrieb von Personenkraftwagen (TARIC-Code 8703) erforderlich sind; c) andere in den Buchstaben a und b nicht genannte Gegenstände, vorausgesetzt, dass diese für den Betrieb und die Haltung von Personenkraftwagen erforderlich sind; d) Personenkraftwagen; e) Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ (TARIC-Code 8711); f) Jachten (TARIC-Code 8903); g) andere in Buchstabe f nicht genannte Vergnügungs- oder Sportboote (TARICCode 8903); h) Wohnimmobilien; i) Gegenstände, die für die Errichtung und Renovierung von Wohnimmobilien erforderlich sind; j) Nahrungsmittel; k) Getränke. (2) Die Vorsteuer kann nicht abgezogen werden im Falle der Inanspruchnahme folgender Dienstleistungen: a) Mieten von in Absatz 1 Buchstaben d bis g genannten Gegenständen; b) Dienstleistungen, die zum Betrieb und zur Haltung von Personenkraftwagen erforderlich sind; c) Dienstleistungen, die für die Errichtung und Renovierung von Wohnimmobilien erforderlich sind; d) Taxidienstleistungen (Dienstleistungsverzeichnis des Statistischen Zentralamts im Folgenden SZJ ); e) Parkdienstleistungen; f) Dienstleistungen für die Straßenbenutzung; g) Dienstleistungen im Gaststättengewerbe; h) Dienstleistungen im Unterhaltungsbereich (SZJ 55.40, 92.33, 92.34, 92.72).

25 (3) Im Falle der folgenden Dienstleistungen sind 30 % des Steuerbetrags nicht abzugsfähig: a) Telekommunikationsdienstleistungen (SZJ und ); b) Mobiltelefondienstleistungen (SZJ ); c) Datenübertragung zu Gesprächszwecken unter Nutzung des Internetprotokolls (SZJ ); (4) Die obige Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts gilt nicht für die folgenden Fälle, so ist der Steuerpflichtige zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt, wenn a) der Gegenstand in den in Absatz 1 Buchstaben a bis g und i bis k genannten Fällen nachweislich für den Zweck des Wiederverkaufs bestimmt ist; b) die Wohnimmobilie in dem in Absatz 1 Buchstabe h genannten Fall nachweislich für den Zweck des Wiederverkaufs mit der Maßgabe bestimmt ist, dass der Lieferer für die Besteuerung optieren muss, wenn die Lieferung der Wohnimmobilie in Anwendung der Hauptregel von der Steuer befreit ist; c) der Gegenstand in den in Absatz 1 Buchstaben d bis h genannten Fällen nachweislich innerhalb der Gemeinschaft steuerfrei geliefert worden ist oder der Gegenstand eine Neubau-Wohnimmobilie ist; d) die Dienstleistung in den in Absatz 2 genannten Fällen nachweislich für den Zweck des Wiederverkaufs in Anspruch genommen wird; e) in den in Absatz 3 genannten Fällen nachweislich mindestens 30 % der Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Dienstleistung in der Bemessungsgrundlage der wiederverkauften Dienstleistung enthalten sind. (5) Der Steuerpflichtige ist zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er den Gegenstand bzw. die Dienstleistung im Rahmen seines Unternehmens a) in dem in Absatz 1 Buchstabe d genannten Fall nachweislich ganz oder hauptsächlich für die Erbringung einer Taxidienstleistung nutzt; b) in den in Absatz 1 Buchstaben d bis g genannten Fällen nachweislich ganz oder hauptsächlich durch Vermietung nutzbar macht; c) in den in Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 2 Buchstaben a und b genannten Fällen nachweislich ganz oder hauptsächlich so benutzt bzw. auf sonstige Weise nutzbar macht, dass dies in der Bemessungsgrundlage der in Buchstabe b genannten Dienstleistung als direkte Materialaufwendungen enthalten ist; d) in dem in Absatz 1 Buchstabe h genannten Fall nachweislich ganz oder hauptsächlich durch Vermieten nutzbar macht, vorausgesetzt, dass er sich in Bezug auf die Vermietung für eine Besteuerung entschieden hat;

26 e) in den in Absatz 1 Buchstabe i und Absatz 2 Buchstabe c genannten Fällen nachweislich ganz oder hauptsächlich so benutzt bzw. auf sonstige Weise nutzbar macht, dass dies in der Bemessungsgrundlage der in Buchstabe d genannten steuerpflichtigen Dienstleistung als direkte Materialaufwendungen enthalten ist; f) in den in Absatz 1 Buchstabe i und Absatz 2 Buchstabe c genannten Fällen nachweislich ganz oder hauptsächlich so benutzt bzw. auf sonstige Weise nutzbar macht, dass dies in der Bemessungsgrundlage der Lieferung der Wohnimmobilie mit der Maßgabe enthalten ist, dass der Lieferer für die Besteuerung optieren muss, wenn die Lieferung der Wohnimmobilie in Anwendung der Hauptregel von der Steuer befreit ist; g) in den in Absatz 1 Buchstaben j und k genannten Fällen nachweislich ganz oder hauptsächlich so benutzt bzw. auf sonstige Weise nutzbar macht, dass dies in der Bemessungsgrundlage einer anderen Lieferung bzw. Dienstleistung als direkte Materialaufwendungen enthalten ist; h) in den in Absatz 2 Buchstaben e und f genannten Fällen nachweislich für den Zweck des Betriebs eines von ihm in Betrieb gehaltenen motorbetriebenen Landfahrzeuges mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t nutzbar macht. DIE VORSTEUER TEILWEISE ABGEZOGEN WERDEN? IN WELCHER HÖHE? Im Falle der Telekommunikationsdienstleistungen (SZJ und ), der Mobiltelefondienstleistungen (SZJ ) und der Datenübertragung zu Gesprächszwecken unter Nutzung des Internetprotokolls (SZJ ) sind 30 % des Betrags der geschuldeten Steuer nicht abzugsfähig. Vereinigtes Königreich Vorsteuerabzug ist nicht möglich bei Gegenständen und Dienstleistungen, die für unternehmensfremde oder private Zwecke erworben wurden, bei Personenkraftwagen, die privat genutzt werden oder privat genutzt werden können (VAT Notice 700/64: Motoring expenses ), bei Repräsentationsaufwendungen, ausgenommen für ausländische Besucher,

27 wenn der Aufwand geringfügig und für Unernehmenszwecke erforderlich ist (VAT Notice 700/65: Business entertainment ), bei Käufen, die unter die Differenzbesteuerung für Reiseveranstalter fallen (VAT Notice 709/5: Tour operators' margin scheme ), bei Gegenständen, deren Verkauf einer MwSt-Regelung für Gebrauchtgegenstände unterliegt, bei Vermögenswerten eines Unternehmens, das zur Unternehmensfortführung übertragen wird, bei Gegenständen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit steuerfreien Lieferungen (VAT Notice 706: Partial exemption ). DIE VORSTEUER TEILWEISE ABGEZOGEN WERDEN? WENN JA, IN WELCHER HÖHE? Bei bestimmten geleasten, für Unternehmenszwecke genutzten Personenkraftwagen kann ein teilweiser Vorsteuerabzug (50 %) geltend gemacht werden. Zypern Bei folgenden Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen kann keine Vorsteuer abgezogen werden: Gegenstände und Dienstleistungen, die für private Zwecke geliefert bzw. erbracht werden; Gegenstände und Dienstleistungen, die an einen Steuerpflichtigen zur Verwendung im Unternehmen eines Dritten geliefert bzw. erbracht werden; Gegenstände und Dienstleistungen, die an das Unternehmen des Steuerpflichtigen zur Verwendung für andere Zwecke geliefert bzw. erbracht werden; Aufwendungen für Unternehmensfreizeiten, es sei denn, Gegenstände und Dienstleistungen werden an Beschäftigte des Steuerpflichtigen oder, im Fall von Gesellschaften, an leitende Mitarbeiter geliefert bzw. erbracht; Lieferung, Einfuhr oder Anmietung eines Kraftwagens (Pkw), es sei denn, der Kraftwagen wird mit Chauffeur zur Beförderung von Personen angemietet, ohne

28 Chauffeur angemietet, zu Schulungszwecken verwendet oder zum Weiterverkauf erworben. Als Kraftwagen gilt ein von einem Motor angetriebenes Fahrzeug, das üblicherweise auf öffentlichen Straßen verkehrt, mindestens drei Räder aufweist und für die Beförderung von bis zu neun Personen gebaut oder umgebaut wurde; Gegenstände, die gemäß der Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände geliefert werden; Dienstleistungen, die gemäß der Sonderregelung für Reisebüros (SPOTP) erbracht werden. DIE VORSTEUER TEILWEISE ABGEZOGEN WERDEN? WENN JA, IN WELCHER HÖHE? Bei Gegenständen, die sowohl für private Zwecke als auch für Zwecke des Unternehmens geliefert werden, kann die Vorsteuer teilweise abgezogen werden; welches Verfahren anzuwenden ist, legen der Steuerpflichtige und die MwSt-Verwaltung gemeinsam fest. Bei von der Steuer befreiten Umsätzen kann keine Vorsteuer abgezogen werden, wenn der Leistungserbringer sowohl steuerpflichtige als auch von der Steuer befreite Umsätze bewirkt, es sei denn, sie fällt unter die De-minimis-Regel, der zufolge die Vorsteuer auf von der Steuer befreite Umsätze abziehbar ist, wenn sie folgende zwei Schwellenwerte nicht übersteigt: 171 EUR im Monat; 50 % der Vorsteuer des Steuerpflichtigen in einem Steuerzeitraum.

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