Existenzgründung. Hinweise auf die wichtigsten Steuerarten, Aufzeichnungsund Buchführungspflichten (Basiswissen) Stand: Oktober 2004
|
|
- Edwina Kirchner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Existenzgründung Hinweise auf die wichtigsten Steuerarten, Aufzeichnungsund Buchführungspflichten (Basiswissen) Stand: Oktober 2004 Inhalt: 1. Vor der Gründung 1 2. Beginn des Geschäftsbetriebs Die wichtigsten Steuerarten Laufend wiederkehrende Maßnahmen des Unternehmers Vor der Gründung Schon bevor Sie sich selbständig machen, fallen Kosten an, die mit Ihrem künftigen Unternehmen zusammenhängen. So werden beispielsweise bereits vor der Betriebseröffnung oder vor der Gewerbeanmeldung Geschäftsräume angemietet, Berater entwerfen eine Unternehmenskonzeption, Sie kaufen Teile der Geschäftsausstattung oder unternehmen zur Anknüpfung von Geschäftskontakten Geschäftsreisen. In der Regel erzielen Sie in dieser Phase noch keine Einnahmen, so dass am Jahresende möglicherweise ein Verlust entsteht, den Sie von Ihren anderen Einkünften (z. B. den Lohneinkünften) im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung abziehen können. Beachten Sie: Sammeln Sie sämtliche Belege von solchen Ausgaben. Ihre Geschäftspartner müssen Ihnen die Mehrwertsteuer als Vorsteuer getrennt in Rechnung stellen. Die Vorsteuerbeträge erhalten Sie vom Finanzamt im Rahmen einer Umsatzsteuer-Voranmeldung voll zurück. Allerdings kann das Finanzamt seit dem die Auszahlung der Vorsteuerüberhänge von einer Sicherheitsleistung (z.b. Bankbürgschaft) abhängig machen. 2. Beginn des Geschäftsbetriebs 2.1 Welche Aufzeichnungen muss ein Kleinbetrieb führen? Kasse Die baren Geschäftsvorfälle (Einnahmen und Ausgaben), die mit dem Betrieb zusammenhängen, sollen täglich vollständig in ein Kassenbuch eingetragen werden. Der Barbestand, der sich aus dem Kassenbuch errechnet, muss mit dem tatsächlichen Bestand an Bargeld übereinstimmen. Wareneingang Jeder Gewerbebetrieb ist verpflichtet, alle eingekauften Halb- und Fertigwaren, aber auch die Roh- und Hilfsstoffe aufzuzeichnen (Datum, Lieferer, Warenbezeichnung, Preis, Beleg-Hinweis). Soweit keine doppelte Buchführung eingerichtet ist, muss ein Wareneingangsbuch geführt werden. Warenausgang Ein Warenausgangsbuch braucht nur geführt werden, wenn z. B. als Großhändler Waren an andere gewerbliche Unternehmer geliefert werden. Aufzuzeichnen sind Datum, Abnehmer, Warenbezeichnung, Preis, Beleg- Hinweis. Umsatzsteuer Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet, alle vereinnahmten bzw. vereinbarten Entgelte für Warenverkäufe oder Dienstleistungen, getrennt nach Steuersätzen und steuerfreien Umsätzen, aufzuzeichnen. Gleiches gilt für die entsprechenden Größen von empfangenen Lieferungen bzw. Leistungen.
2 Für Kleinunternehmer mit einem Vorjahresumsatz bis zu Euro und einem voraussichtlichen Umsatz im laufenden Jahr bis zu Euro (im Jahr der Geschäftsaufnahme Euro) gelten vereinfachte Aufzeichnungsvorschriften. Gewinnermittlung Eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung stellt die sogenannte Einnahmen-Überschussrechnung (Gewinn = Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben) dar. Diese Methode ist steuerlich aber nur zulässig, solange das Finanzamt nicht feststellt, dass Ihr Umsatz höher als Euro oder Ihr gewerblicher Gewinn höher als Euro im jeweiligen Geschäftsjahr ist. Bei der Einnahmen-Überschussrechnung werden in einem einfachen Journal alle Betriebseinnahmen, die bar oder auf einem Ihrer Konten eingehen, den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Es empfiehlt sich, die Betriebsausgaben in die wichtigsten Kostenblöcke aufzuteilen, z. B. Waren- und Materialeinkäufe, Löhne und Gehälter, soziale Abgaben, Reisekosten, Beiträge, Gebühren und Versicherungen, Bürokosten, Portokosten, Autokosten, betriebliche Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer etc.), Zinsen, sonstige Kosten, Abschreibungen. 2.2 Welche Bücher muss der größere Betrieb führen? Eine kaufmännische Buchführung ist dann einzurichten, wenn die genannten Grenzen überschritten werden oder wenn Sie als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen sind. Steuerlich gesehen ist es unerheblich, ob Sie sich für die sogenannte Journalbuchführung, Durchschreibebuchführung oder EDV- Buchführung entscheiden. Wenn Sie sich bisher nur wenig um Buchführungsfragen gekümmert haben, empfiehlt es sich, einen Berater einzuschalten. Die Buchführung ist nicht nur eine lästige Pflicht gegenüber dem Finanzamt, sondern sie kann auch ein wichtiges Steuerungsinstrument für das Unternehmen sein. Wird eine Buchführung eingerichtet, ist zunächst ein Kontenplan aufzustellen, der den Vorschriften der 238 ff HGB entspricht und 2 auf die betrieblichen Erfordernisse abgestimmt ist. Danach ist die Eröffnungsbilanz, die über das Vermögen und die Schulden am Eröffnungstag Auskunft gibt, aufzustellen. In der Regel werden bei Einführung einer Buchführung die Sachkonten "Wareneinkäufe" und "Warenverkäufe" eingerichtet. In diesen Fällen kann auf eine gesonderte Aufzeichnung des Wareneingangs und des Warenausgangs verzichtet werden. Ebenfalls können die umsatzsteuerlichen Aufzeichnungen innerhalb der Buchführung vorgenommen werden. Weitere wichtige Konten: Lieferanten- und Kundenkonten (Kontokorrente), Sonderkonten für Geschenke, Bewirtung, Reisekosten und Autokosten sind aus steuerlichen Gründen einzurichten. Ein Bestandsverzeichnis für das Anlagevermögen ist aufzustellen. Bank-, Postgirobelege, Kassenquittungen, ausgehende Rechnungen und die Geschäftspost sind ordnungsgemäß aufzubewahren. Vgl. hierzu das IHK-Merkblatt "Aufbewahrungsfristen". 2.3 Was müssen kleine, aber auch größere Betriebe steuerlich noch beachten? Vom Finanzamt muss die Steuernummer angefordert werden. In der Regel sendet aber das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung von sich aus einen Betriebseröffnungsbogen zu. Werden Arbeitnehmer beschäftigt, sind Lohnkonten einzurichten. Die Erfassung, Aufzeichnung und Zahlung der Umsatzsteuer ist zu organisieren. Für grenzüberschreitende Warenbewegungen zwischen Unternehmern innerhalb der Europäischen Union ist seit dem 1. Januar 1993 eine sog. Umsatzsteueridentifikationsnummer zu beantragen. Dies erfolgt beim Bundesamt für Finanzen, Außenstelle Saarlouis, Industriestr. 6, Telefon: Telefax: Die wichtigsten Steuerarten 3.1 Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Die von einem Unternehmer im Inland ausgeführten Lieferungen (z.b. Warenverkäufe) oder sonstige Leistungen (z. B. Dienstleistungen, Transportleistungen) unterliegen der
3 Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Der Steuersatz der Umsatzsteuer beträgt 16 Prozent des Nettoumsatzes, in Ausnahmefällen sieben Prozent (z. B. bei Nahrungsmitteln, Druckerzeugnissen). Soll die Umsatzsteuer aus einem Bruttobetrag herausgerechnet werden, so ist dieser mit dem Faktor 0,1379 bzw. 0,0654 zu multiplizieren. Sie haben in den ersten zwei Jahren ab der Gründung Ihres Unternehmens die von Ihnen getätigten Umsätze und die darauf entfallende Steuer in der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung - ab dem dritten Geschäfts- 3 jahr ist auch eine vierteljährliche Voranmeldung möglich - und der Umsatzsteuerjahreserklärung zu erklären. Von der sich hiernach ergebenden Umsatzsteuerschuld können Sie die von Ihren Vorlieferanten für Lieferungen und sonstige Leistungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Die Differenz haben Sie als Umsatzsteuervorauszahlung an das Finanzamt abzuführen. Übersteigt der Vorsteuerabzug die ausgewiesene Umsatzsteuer, so wird der Differenzbetrag vom Finanzamt gutgeschrieben bzw. erstattet. Beispiel (bei Steuersatz 16 Prozent): Verkaufte Waren Euro + Umsatzsteuer Euro Euro Im gleichen Zeitraum tätigen Sie Wareneinkäufe in Höhe von Euro + Umsatzsteuer Euro Euro und kaufen Büromaterial für Euro + Umsatzsteuer 640 Euro Euro Die Umsatzsteuervorauszahlung für diesen Voranmeldungszeitraum berechnet sich demnach wie folgt: Umsatzsteuer aus Warenlieferungen Euro - abzugsfähige Vorsteuer Euro Zahllast an das Finanzamt 160 Euro Um einen Vorsteuerabzug geltend machen zu können, ist es für Sie als Existenzgründer nicht unbedingt erforderlich, schon Umsätze zu tätigen. Sie können Vorsteuerbeträge auf Gründungskosten und auf Anschaffungen im Zusammenhang mit der Existenzgründung beim Finanzamt selbst dann geltend machen, wenn die tatsächliche Aufnahme der selbständigen Tätigkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Allerdings kann das Finanzamt seit dem die Auszahlung der Vorsteuerüberhänge von einer Sicherheitsleistung (z.b. Bankbürgschaft) abhängig machen. Wichtig ist nur, dass die gesamten Aufwendungen im Zusammenhang mit dem künftigen Unternehmen stehen. Werden beispielsweise Maschinen und Einrichtungen im März angeschafft und erfolgt die tatsächliche Betriebseröffnung erst mit Ablauf des Monats Juni, so kann die Rückerstattung der auf den Anschaffungen lastenden Vorsteuern mit Ablauf des Monats März beim Finanzamt beantragt werden. Bei Umsätzen an andere Unternehmer ist der Warenwert und der Steuerbetrag in der Rechnung gesondert auszuweisen: Beides zusammen ergibt den Verkaufspreis. Bei Verkäufen an Letztverbraucher ist diese Aufteilung nicht erforderlich. Hier darf bei der Preisauszeichnung (z. B. Schaufenster) nur der Verkaufspreis einschließlich Umsatzsteuer angegeben werden.
4 Beachten Sie: Vorsteuerbeträge, die auf Anschaffungen, z. B. Büromaterial, Schreibmaschine, Geschäftseinrichtung, entfallen, können auch dann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Unternehmen erst später eröffnet wird. Das Umsatzsteuerrecht sieht eine besondere Regelung für Kleinunternehmer vor. Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Umsatz im Vorjahr Euro nicht überstiegen hat und der voraussichtliche Jahresumsatz Euro nicht übersteigen wird. Die von Lieferanten in Rechnung gestellten Vorsteuern gehen somit in die Wareneinkaufskosten und in die sonstigen Kosten ein. Machen Sie von dieser Regelung Gebrauch, dürfen Sie keine Umsatzsteuer gesondert in Rechnung stellen, Ihr Abnehmer hat dann auch keinen Vorsteuerabzug. Durch einfache Erklärung gegenüber dem Finanzamt können Sie auf die Steuerbefreiung verzichten und die Umsätze normal versteuern. Dies bietet sich immer dann an, wenn Sie hohe Vorbezüge haben (z. B. Warenbezüge und Anlagenzugänge), die mit Vorsteuern belastet sind oder wenn sich Ihr Kundenkreis aus Unternehmen zusammensetzt. Zu beachten ist dabei allerdings, dass Sie an diesen Verzicht für mindestens fünf Kalenderjahre gebunden sind. 3.2 Einkommensteuer In die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer geht der Gewinn ein, den Sie im Rahmen Ihres Gewerbebetriebs erzielen. Dieser Gewinn ist durch Betriebsvermögensvergleich oder durch Überschuss der Einnahmen über die Betriebsausgaben zu ermitteln. Das Einkommensteuerrecht kennt folgende Einkunftsarten: aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit, aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie die sonstigen in 22 Einkommensteuergesetz genannten Einkünfte (beispielsweise Ertragsanteil einer Rente, Einkünfte aus Spekulationsgeschäften). Erzielen Sie Einnahmen einer oder mehrerer Einkunftsarten, sind für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Einkommensteu- 4 er die positiven Einkünfte, aber auch gegebenenfalls Verluste bei den einzelnen Einkunftsarten grundsätzlich zusammenzurechnen. Nach Abzug bestimmter sach- und personenbezogener Beträge ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. Die Steuersätze beginnen nach Berücksichtigung des Freibetrages von Euro mit 16 Prozent und steigen bis auf 45 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von Euro (bei Ledigen). 3.3 Körperschaftsteuer Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer juristischer Personen. Haben Sie eine GmbH gegründet, so unterliegt das Einkommen dieser Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz beträgt ab Januar 2001, unabhängig davon ob der Gewinn ausgeschüttet wird oder nicht, 25 Prozent des zu versteuernden Einkommens (im Jahr ,5 %). Ausschüttungen der GmbH an den Gesellschafter werden nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Das bedeutet, dass die hälftige Gewinnausschüttung steuerfrei ist und die andere Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz besteuert wird. Die erste Vorauszahlung auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer nach der Betriebseröffnung setzt das Finanzamt nach Ihren Angaben im Betriebseröffnungsbogen fest, sofern Sie mit einem Gewinn rechnen. Nach Ablauf des ersten Kalenderjahres ist eine unterschriebene Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer-Erklärung nach amtlichem Muster, ferner eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung (evtl. mit Geschäftsbericht) oder eine Einnahmen-Überschussrechnung beim Finanzamt einzureichen. 3.4 Lohnsteuer Die Lohnsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer. Sie wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer. Beschäftigen Sie Arbeitnehmer, sind Sie verpflichtet, die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Dies muss bis spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldezeitraums geschehen. Der Lohnsteuer-
5 Anmeldezeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat. Bei sehr geringen Beträgen kann auch das Kalendervierteljahr oder das Kalenderjahr der Lohnsteuer-Anmeldezeitraum sein. Neben der Lohnsteuer müssen auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer für den Arbeitnehmer einbehalten und abgeführt werden. Letzteres natürlich nur, wenn der Arbeitnehmer Mitglied einer Kirche ist, die Kirchensteuer erhebt. In Baden-Württemberg beträgt der Kirchensteuersatz zur Zeit 8 v. H., der Solidaritätszuschlag liegt deutschlandweit bei 5,5 v. H.. Bemessungsgrundlage ist die einzubehaltende Lohnsteuer des Arbeitnehmers. Besonderheiten gelten für kurzfristige und geringfügige Arbeitsverhältnisse. Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt Mini-Jobs - Neuregelungen für den Niedriglohnbereich. 3.5 Gewerbesteuer Der Gewerbesteuer unterliegt jeder inländische Gewerbebetrieb. Angehörige freier Berufe müssen keine Gewerbesteuer bezahlen. Steuerschuldner ist bei Einzelunternehmen der Unternehmer, auf dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird, bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften ist Steuerschuldnerin die Gesellschaft. Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben; sie ist deren Hauptfinanzierungsquelle. Gewerbeertrag Bemessungsgrundlage für die Steuer ist der Gewerbeertrag. Grundlage des Gewerbeertrags ist der nach EStG oder KStG ermittelte Gewinn. Dieser wird durch verschiedene Hinzurechnungen und Kürzungen korrigiert. Beispielsweise sind Zinsen für langfristige Gründungsdarlehen, die als Betriebsausgaben abgezogen wurden, wieder zur Hälfte hinzuzurechnen. Berechnung der Gewerbesteuer Der Gewerbeertrag ist zunächst auf volle 100 Euro abzurunden und bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften um Euro, höchstens jedoch in Höhe des abgerundeten Gewerbeertrags, zu kürzen. Bei Kapitalgesellschaften gibt es keinen solchen Freibetrag. Als nächstes wird der Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl multipliziert. Sie 5 beträgt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften für die ersten Euro 1 v. H. für die weiteren Euro 2 v. H. für die weiteren Euro 3 v. H. für die weiteren Euro 4 v. H. für alle weitern Beträge 5 v. H. bei Kapitalgesellschaften generell 5 v. H. Beispiel: Gewerbeertrag einer OHG: Euro Abgerundet Euro Abzüglich Freibetrag Euro Korrigierter Gewerbeertrag Euro davon Euro x 1 v. H 120 Euro Euro x 2 v. H 240 Euro Euro x 3 v. H. 54 Euro Steuermessbetrag 414 Euro Der Steuermessbetrag wird dann mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert, in der Ihr Betrieb ansässig ist. Gewerbesteuerschuld: 414 Euro x 390 v. H. (Heidelberg) = 1.614,60 Euro. Anrechnung auf die Ertragsteuer Die Gewerbesteuer kann im Rahmen der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung als Betriebsausgabe abgezogen werden. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen erfolgt zusätzlich eine pauschalierte Anrechnung auf den Teil der Einkommensteuer, der auf den Anteil der gewerblichen Einkünfte entfällt. Die Anrechnung erfolgt in Höhe des 1,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrages. Vorauszahlungen Der Steuerpflichtige hat am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November Vorauszahlungen an die Gemeinde abzuführen, wo der Betrieb angesiedelt ist, und nach Ende des Erhebungszeitraumes (in der Regel das Kalenderjahr) beim zuständigen Finanzamt (Betriebsfinanzamt) eine Steuererklärung abzugeben. Die Vorauszahlungen werden dann mit der Steuerschuld verrechnet. Detailliertere Informationen über die Gewerbesteuer finden Sie auch in unserem Merkblatt Gewerbesteuer und Grundsteuer, das Sie im Internet unter
6 neckar.ihk24.de in der Rubrik Recht und Fair Play/Steuerrecht abrufen können. 4. Laufend wiederkehrende Maßnahmen des Unternehmers Monatlich Lohnabrechnungen Löhne und Gehälter müssen monatlich (s. oben 3.4) abgerechnet und die einbehaltenen Lohn- und Kirchensteuerbeträge an das Finanzamt abgeführt werden. Auch die Sozialversicherungsbeiträge müssen berechnet und entrichtet werden. Arbeiten Sie genau, die Krankenkassen und das Finanzamt kommen zu Ihnen und prüfen nach. Intrastat-Meldungen Beim Statistischen Bundesamt sind monatlich sogenannte Intrastat-Meldungen abzugeben über Warenbewegungen in andere EU-Mitgliedstaaten, wenn der Wert der Lieferungen bzw. Erwerbe im Vorjahr Euro überschritten hat. Die Auskunftspflicht tritt auch bei Überschreitung dieser Schwelle im laufenden Kalenderjahr ein, und zwar in dem Monat, der auf den Monat der erstmaligen Überschreitung folgt. Monatlich/vierteljährlich Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist in den ersten zwei Jahren ab der Gründung des Unternehmens monatlich abzugeben. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt eingereicht werden. Gleichzeitig ist die entsprechende Zahlung fällig. Ist Ihre Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, die Sie Ihren Kunden berechnet haben, entsteht ein Steuerüberhang zu Ihren Gunsten. Ab dem dritten Geschäftsjahr ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung in der Regel vierteljährlich abzugeben. Es bleibt jedoch bei der monatlichen Abgabe, wenn die Umsatzsteuerschuld für das Vorjahr mehr als Euro betragen hat. Wurde im Vorjahr kein Umsatz getätigt, so kann die geschätzte Umsatzsteuerschuld (Umsatzsteuer minus Vorsteuerbeträge) für das laufende Jahr als Orientierungsgröße dienen. Führen Sie Ihre Aufzeichnungen sorgfältig. Vorsteuern werden wie Steuervergütungen betrachtet, die entfallen, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind. 6 Für die Abgabe der Umsatzsteuer- Voranmeldung kann beim Finanzamt ein Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt werden. Die Abgabe der Voranmeldung und die Zahlung des errechneten Steuerbetrags kann so um einen Monat verschoben werden. Bei steuerpflichtigen Erwerben aus anderen EU-Mitgliedstaaten fällt eine sogenannte Erwerbsteuer (16 Prozent bzw. sieben Prozent) an. Sie ist in der Umsatzsteuer-Voranmeldung gesondert auszuweisen und kann gleichzeitig als Vorsteuer abgezogen werden. Über Warenlieferungen in einen anderen EU- Mitgliedstaat ist jeweils bis zum 10. Tag nach Ablauf jeden Kalendervierteljahres beim Bundesamt für Finanzen, Außenstelle Saarlouis, eine sogenannte Zusammenfassende Meldung abzugeben. Einkommensteuer Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen richten sich zunächst nach der Höhe des von Ihnen erwarteten Einkommens. Das Finanzamt setzt die ersten Vorauszahlungen nach Ihren Angaben im Betriebseröffnungsbogen fest; sie sind vierteljährlich zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu leisten. Notieren Sie sich den Betrag und die Termine. Gewerbesteuer Bei der Gewerbesteuer haben Sie ebenfalls vierteljährliche Vorauszahlungen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu leisten. Dies gilt nicht für Personenunternehmen, bei denen der bei der Gewerbesteuer geltende Freibetrag für den Gewerbeertrag ( Euro) nicht überschritten wird. Jährlich Am Jahresende werden umfassende Abschlussarbeiten fällig. Hierzu gehören die Inventur durch körperliche Bestandsaufnahme (zählen, messen, wiegen), eine Inventarliste, ein Bestandsverzeichnis des Anlagevermögens, die Abstimmung und der Abschluss der Buchführung, die Gewinnermittlung (vereinfachte Methode oder Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung), Abschluss der Lohnkonten, Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs bei den Arbeitnehmern und Ausfüllen der Lohnsteuerkarten.
7 Weiterhin ist die Umsatzsteuer-Erklärung anzufertigen, die Gewerbesteuer-Erklärung abzugeben und die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer-Erklärung einzureichen. Formulare für all diese Erklärungen werden Ihnen von Ihrem Finanzamt zugesandt. Vergessen Sie nicht, einen Fachmann einzuschalten, wenn Sie glauben, den steuerlichen 7 Anforderungen an Ihre Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nicht gewachsen zu sein. Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf, wenn Sie sich vor bösen Überraschungen schützen wollen. Unordnung im steuerlichen Bereich hat schon manchem Jungunternehmer große Schwierigkeiten gebracht. Dieses Merkblatt soll Ihnen einen ersten Einblick in die wichtigsten Steuerarten, Aufzeichnungsund Buchführungspflichten vermitteln. Weitergehende Informationen erhalten Sie in unserem Merkblatt "Steuern für Existenzgründer - Aufbauwissen" im Internet unter in der Rubrik Recht und Fair Play/Steuerrecht. Sie können es auch bestellen bei Jolande Maier: Tel / , Fax: 06221/ , per Post (Adresse s. unten) oder Jolande Maier@rhein-neckar.ihk24.de. Bitte verstehen Sie dieses Informationsblatt als eine Orientierungshilfe. Eine (steuerliche) Beratung können und dürfen wir Ihnen leider nicht anbieten. Bitte wenden Sie sich bei weitergehenden Fragen an einen Steuerberater bzw. an das für Sie zuständige Finanzamt. Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch unter
Herzlich Willkommen 04.09.2012 1
Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Dr. Mary Lachmann, LL.M. Rechtsanwältin Relevante Steuern für Gründer 04.09.2012 2 Gliederung A. Besteuerungsgrundsätze B. Einkommensteuer C. Körperschaftsteuer D. Gewerbesteuer
MehrFragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB
Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen
MehrEinkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014
Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde
MehrExistenzgründerinfos. nderinfos zur Besteuerung. Finanzamt Paderborn
Existenzgründerinfos nderinfos zur Besteuerung Finanzamt Paderborn 1 Inhaltsübersicht Selbständigkeit und Finanzamt Steuern - Wer zahlt wann? Steuerarten Wer kann (Klein-)Unternehmer sein? Welche Voraussetzungen
MehrDie Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und
MehrEine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen
Mehr18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf
18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf 18.1 Buchungen beim Wareneingang Ein Großhändler bezieht von einem Fabrikanten Waren auf Ziel. E INGANGSRECHNUNG Warenwert (netto)... 3.000,00 Umsatzsteuer...
Mehr19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)
19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.
MehrDer Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt. Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd
Der Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd Selbständig, was nun? Welche Abgaben? Welche Steuern? Welche Pflichten? Was bin ich? Freiberufler oder Gewerbetreibender?
MehrMerkblatt: Steuern. Einkommenssteuer. Wer muss Einkommensteuer zahlen?
Merkblatt: Steuern Zu beachten sind die Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Wenn Ihr Unternehmen eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) ist, muss es Körperschaftssteuer
MehrSteuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Claudia Probst Steuerberatung Bachstr.8 85057 Ingolstadt Tel. +49841/4936204 Fax.
Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Claudia Probst Steuerberatung Bachstr.8 85057 Ingolstadt Tel. +49841/4936204 Fax. +49841/4936205 Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Herzlich willkommen!
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Mehre) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine
MehrRechtliche Grundlagen III
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen III Unternehmer Kapitalges. Freie Berufe Landwirte > BAO Grenzen < BAO Grenzen < UGB Grenze > UGB Grenze UGB, Handelsbilanz Überleitung Steuerbilanz Eingaben-Ausgaben
MehrVereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden
Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es
MehrVorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.
Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen
MehrDas unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
Mehr1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer
1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer 59 1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer Im Inland erbrachte Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers unterliegen i.d.r. der Umsatzsteuer. Der Steuersatz beträgt
MehrInvestitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern
MehrVon Steuern, Buchhaltung und Rechnungswesen
Von Steuern, Buchhaltung und Rechnungswesen Wer wir sind eine hochqualifizierte StB- und WP-Kanzlei mit 20 Mitarbeiter/innen seit über 50 Jahren in Weinheim seit 2008: Weinheims erster Fachberater für
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrSteuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)
Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).
MehrUlrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE
Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK Unterrichtung REWE Skript 1 Fach: REWE Bereiche der Buchführung: 1) Finanzbuchhaltung 2) Debitorenbuchhaltung ( Kundenkonten)
MehrSachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner
Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender
MehrUmsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb
MERKBLATT Recht und Steuern Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb Bezieht ein Unternehmer eine Warenlieferung von einem Unternehmer aus dem EU- Binnenmarkt unterliegt dieser Umsatz beim
MehrBEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA
UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MehrDer Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer
EXISTENZGRÜNDUNG E35 Stand: November 2013 Ihr Ansprechpartner Dr. Thomas Pitz E-Mail thomas.pitz @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-211 Fax (0681) 9520-389 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Inhalt:
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrIHK - Gründertag. Steuern und Buchführung 18.2.2009. Referentin: Susanne Brugger Steuerberaterin St.-Mang-Platz 1, 87435 Kempten, Tel.
IHK - Gründertag Steuern und Buchführung 18.2.2009 Referentin: Susanne Brugger Steuerberaterin St.-Mang-Platz 1, 87435 Kempten, Tel. 0831-52184-17 Vorbereitung auf die Unternehmensgründung Was ist bei
MehrUmsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08
Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403
MehrBesteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung
Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung
MehrEin Merkblatt Ihrer IHK. Die Steuertermine. Abgabe- und Zahlungstermine
Ein Merkblatt Ihrer IHK Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt.
MehrIHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 1. Technischer Fachwirt, Fach Steuern. Gewerbesteuer
IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 1 Technischer Fachwirt, Fach Steuern Gewerbesteuer IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 2 Inhalt Allgemeines zur Gewerbesteuer...
MehrInsgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,
Umsatzsteuer: Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz C.O.X. Mitja Wolf Wie muß eine Rechnung aussehen? Zunächst ist festzuhalten, daß ab 1.1.2002 auf allen Rechnungen für steuerfreie Umsätze ein Hinweis auf
MehrC.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer
Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat
MehrKeine Angst vor dem Finanzamt. Tipps und Tricks zur Überwindung. Bensberg, 28.2.2012 KONLUS
Keine Angst vor dem Finanzamt Tipps und Tricks zur Überwindung von Formalhürden Bensberg, 28.2.2012 Inhalt 1. Die steuerliche Erfassung 2. Allgemeine Angaben im Gründungsfragebogen 3. Steuerliche Abgrenzung
MehrKleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)
Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Grundregel für Kleinunternehmer Als Kleinunternehmer haben Sie umsatzsteuerlich ein Wahlrecht: Verrechnung ohne Umsatzsteuer: Sie verrechnen Ihrem Kunden keine Umsatzsteuer,
MehrSelbstständig als Informations-Broker interna
Selbstständig als Informations-Broker interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Tätigkeiten eines Infobrokers... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Ausbildung, Fortbildung... 11 Die Selbstständigkeit...
MehrMerkblatt Gewerbesteuer
Merkblatt Gewerbesteuer Stand: Juni 2011 Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert die wichtigsten Elemente der Gewerbesteuer.
MehrSteuerliche Grundsätze in der Zahnarztpraxis
Steuerliche Grundsätze in der Zahnarztpraxis Seitenzahl: 5 Simrockstraße 11 53113 Bonn T +49 (0) 2 28.9 11 41-0 F +49 (0) 2 28.9 1141-41 bonn@viandensommer.de Sachsenring 83 50677 Köln T +49 (0) 2 21.93
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrB. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1
Lehrbuch 377 91 B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Der Gewinn unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, weil der Gewinn nicht von einer juristischen Person erzielt worden ist.
MehrNichtkaufmann ist, wer nicht im Handelsregister eingetragen ist und dessen Gewerbebetrieb die vollkaufmännische Buchführung nicht erfordert.
I. Wer muss Bücher führen? 238 I. HGB jeder Kaufmann Wer ist Kaufmann? 28.05.01 Gewerbetreibender, der in das Handelsregister eingetragen, gleich welcher Branche, dessen Gewerbebetrieb die vollkaufmännische
MehrSitz Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. Straße Haus-Nr. Haus-Nr.
An das Finanzamt Eingangsstempel oder -datum 1 2 Steuernummer 3 4 5 6 7 8 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des 1 Abs.
MehrFRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR:
FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: A. Anschrift des Absenders Name Anschrift B. Persönliche Angaben des Absenders Telefon, Fax, E-Mail Finanzamt, Steuernummer C. Anschaffung der Anlage/Abschreibungsmöglichkeiten
MehrEinkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
MehrExkurs: Gewinnermittlung
NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)
MehrDie Gewerbesteuer. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover. 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer? Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer. Sie macht im Schnitt rund 43 Prozent der
Mehr1&1 Vertriebspartner Bestätigung des Umsatzsteuer-Status
1&1 Vertriebspartner Bestätigung des Umsatzsteuer-Status Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular zurück an 1&1 Telecom GmbH Elgendorfer Strasse 57 D-56410 Montabaur Faxnummer 0800 10 13 038 1&1 Vertriebspartner-ID
MehrBasiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus
MehrGewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung
Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung Die Einnahmen-Überschussrechnung ( 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)) ist eine einfache Art, den laufenden Gewinn eines Geschäftsjahres zu ermitteln.
MehrMerkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb
Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit
MehrKleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)
Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Kleinunternehmer sind unecht umsatzsteuerbefreit. Das bedeutet: Sie müssen von den Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen ( keine Umsatzsteuer in
MehrWertanlage mit steuerlichen Untiefen -
Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - (umsatz)steuerliche Rahmenbedingungen rund um die Ferienimmobilie 2011 Rostock, GastRO 2011 Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung
MehrSelbstständig als Coach interna
Selbstständig als Coach interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 8 Ausbildung... 10 Berufsbild... 12 Was benötigt ein Coach?... 28 Software... 30 Startkapital und konkrete
MehrPhotovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 Stand: 16.10.2009
Photovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 1) Einkommensteuer (ESt) Wird mit der Photovoltaikanlage (PA) Strom in das öffentliche Netz eingespeist und wird die PA mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben,
MehrBuchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 1. Teil: Vereinsorganisation und Steuern
Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 1. Teil: Vereinsorganisation und Steuern Ralf Stahl 1 Die Themen Vereinsorganisation Buchführung Umsatzsteuer Kostenrechnung 2
MehrSteuerrecht für Schiedsrichter
1 Zur Person Berufsleben: Abitur Ausbildung im Bereich der Steuerberatung Abschluss zum Diplom-Kaufmann (FH) Bestellung zum Steuerberater, eigene Kanzlei Vereinsleben: Seit 1996 aktiver Fußballer im SV
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet
MehrDreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer
Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt
MehrSimone Dieckow Beruf: Steuerberaterin Kanzleisitz: Dessau-Roßlau Spezialisierungen:
Simone Dieckow Beruf: Steuerberaterin Kanzleisitz: Dessau-Roßlau Spezialisierungen: GmbH, Personengesellschaften Existenzgründungen Steuerberatungsgesellschaft mbh Albrechtstraße 101 06844 Dessau-Roßlau
MehrSelbstständig als Hausmeister interna
Selbstständig als Hausmeister interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einleitung... 7 Persönliche Voraussetzungen... 7 Tätigkeiten eines Hausmeisters... 8 Die Selbstständigkeit... 14 Was ist eine selbstständige
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrKleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle
MehrBuchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung
Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Ralf Stahl 1 Teil 2 Buchführung GOB Aufbewahrungspflichten EÜ-Rechnung / Bilanz Steuerliche Umsatzgrenzen.
MehrSteuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz
Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten kann nach dem Hausbetreuungsgesetz durch selbständig tätige
MehrDem Staat das Seine? Steuern und Abgaben
Dem Staat das Seine? Steuern und Abgaben Vortrag am 26.10.2009 Referent: Axel Pape Gründungsforum Region Göttingen Dipl.-Kfm. Friedrich-W. Beckmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater Axel Pape Wirtschaftsprüfer
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/1441-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch OWEH&CASH, vom 6. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes
Mehr3. Habe ich von meinen Voraussetzungen eine Chance > Ausbildung > persönliche Fähigkeiten (Durchhaltevermögen, Flexibilität,
Phasen der Existenzgründung 1. Idee, ich mache mich selbständig > Produkt oder Dienstleistung 2. Habe ich vom Markt her eine Chance > wie ist Marktsituation? > Konkurrenten 3. Habe ich von meinen Voraussetzungen
MehrSteuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet. die Steuer nach 13b Abs. 1 UStG schuldet (Kennzeichen
Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b Abs. 1 UStG schuldet (Kennzeichen L1) Die nachfolgenden
MehrDer Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer
Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater
MehrAnlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf
MehrInhaltsverzeichnis. Gewinn ermitteln - Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung 11. Gewinn ermitteln mit Einnahme-Überschussrechnung 23
Gewinn ermitteln - Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung 11 Wer darf und wer muss bilanzieren? 11 Was verlangt das Finanzamt von Bilanzierenden? 12 Was hat die Gewinn- und Verlustrechnung mit der Bilanz
MehrInfo-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)
st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
MehrAnlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag
MehrSonderbeitrag ab 01.07.2005
SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden
MehrBesteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009. Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem:
Besteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009 Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem: - Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen ( 22 Abs. 1 Satz 1 EStG) (wenn diese keiner anderen Einkunftsart
MehrInhalt Vorwort Wofür Buchführung? Wie Sie von der Inventur über die Bilanz zum Konto kommen Wie Sie richtig buchen
4 Inhalt 6 Vorwort 7 Wofür Buchführung? 8 In welchem betrieblichen Zusammenhang steht die Buchführung? 10 Wer muss Bücher führen? 13 Was heißt: doppelte Buchführung? 16 Wie die Buchhaltung organisiert
MehrWörterbuch der Leichten Sprache
Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie
MehrHinweise zur Eingabe von Berechtigungsdaten für das Bundesland Berlin
Hinweise zur Eingabe von Berechtigungsdaten für das Bundesland Berlin Allgemeine Hinweise Um für das nicht-persönliche Zertifikat (Organisationszertifikat) eine erfolgreiche Registrierung durchführen zu
MehrSpanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand
Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Einkommensteuer Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Steuerbelastungsvergleich- Einkommensteuer Einkommensteuer
MehrMandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Mandanteninformation Abgeltungssteuer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer
MehrPendelordner für Buchhaltungsmandanten
Pendelordner für Buchhaltungsmandanten Jürgen Schmidt -Steuerberater- Kammannsweg 22 23611 Bad Schwartau Tel.: 0451-293010 Fax: 0451-283645 buero@steuerberater-schmidt.de www.steuerberater-schmidt.de Öffnungszeiten
MehrHinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.
Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Mehr11 Umsatzsteuer beim Ein- und Verkauf
11 Umsatzsteuer beim Ein- und Verkauf 11.1 Wesen der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Fast alle Einkäufe und Verkäufe eines Unternehmens sind mit Umsatzsteuer belegt. Bis die Waren dem Endverbraucher zum
MehrMehrwertsteuer - Busunternehmer mit Sitz im Ausland
Mehrwertsteuer - Busunternehmer mit Sitz im Ausland Mehrwertsteuer - Busunternehmer mit Sitz im Ausland Inhalt Kurz-Info über die Besteuerung der in Dänemark von Busunternehmern mit Sitz im Ausland durchgeführten
MehrGetrennt wird zwischen dem Gewinn der Kapitalgesellschaft und den Einkünften des einzelnen Gesellschafters.
Die Besteuerung einer GmbH und ihrer Gesellschafter (Rechtsanwalt Valentin Schaffrath) Die wesentlichen Ertragssteuerarten sind auf Ebene der GmbH die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie auf
MehrUmsatzsteuer. November 2014
Umsatzsteuer November 2014 Die Umsatzsteuer, häufig auch Mehrwertsteuer genannt, ist die zweitgrößte Einnahmequelle des Bundes und der Länder. Ziel der Umsatzsteuergesetzgebung ist die Besteuerung des
MehrOrdnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013
Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt I. Muster (Brutto-Rechnungsbetrag über 150 )... 2 II. Erleichterungen für Rechnungen von weniger als 150,- brutto (sog. Kleinstbetragsrechnungen)
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrHochschule und was dann? Selbst ist die Frau!
Hochschule und was dann? Selbst ist die Frau! Erfolgreich selbstständig mit einer wissensorientierten Dienstleistung Info-Nachmittag, 13. November 2008, Trier So geht das! Was Sie bei (Rechts( Rechts-)Formen
MehrUmsatzsteuer verstehen und berechnen
Beck kompakt Umsatzsteuer verstehen und berechnen von Regine Funke-Lachotzki, Robert Hammerl 1. Auflage Umsatzsteuer verstehen und berechnen Funke-Lachotzki / Hammerl ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische
MehrSteuerliche Behandlung von Preisgeldern
Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen
MehrEinkommenssteuer in den Niederlanden
Einkommenssteuer in den Niederlanden In den Niederlanden muss jede Person, die ein Einkommen erhält, eine jährliche Einkommenssteuererklärung einreichen. Ein Steuerjahr in den Niederlanden dauert vom 1.
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
Mehra) Mehrwertsteuer buchungstechnisch
Arbeiten zum Kapitel 24 Mehrwertsteuer ab dem Jahr 2011 a) Mehrwertsteuer buchungstechnisch 1. Rechnen Sie den Mehrwertsteuerbetrag aus, den die folgenden Summen enthalten: a) 12'453.75 inkl. 2,5 % MWST
MehrWer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen
10 Vorbemerkung Eine Gesamtdarstellung des Einkommensteuerrechts würde den Umfang dieses Taschenbuchs sprengen. In diesem Beitrag werden deshalb, abgesehen von einer allgemeinen Übersicht, in erster Linie
Mehr