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1 KIEKERT AG Logistics Guideline Version: Seite 1

2 1. EINLEITUNG ZIELSETZUNGEN DER LOGISTICS GUIDELINE GÜLTIGKEIT DER LOGISTICS GUIDELINE UPDATES DER LOGISTICS GUIDELINE VERPFLICHTUNGEN DER PARTNER IN DER LOGISTIKKETTE KIEKERT LOGISTICS STRATEGIE KIEKERT TRANSPORTMANAGEMENT BEISPIELE TRANSPORTTYPEN KOMMUNIKATION SUPPLY CHAIN MANAGEMENT ABRUF Verbindlichkeiten Widerspruchsfristen Definition Produktions- und Materialfreigaben Fristeinhaltung Lieferverpflichtung und Informationspflicht Unterlieferung Überlieferungen Kapazitätsbedarfe Flexibilität Ressourcen (Kapazitätsbedingungen des Lieferanten) Verfolgbarkeit Transport und Lieferung Logistik-Performance ESKALATIONSMANAGEMENT UND ABBAUVERFAHREN PROJEKTPHASEN PROJEKTABWICKLUNG LOGISTIKPROZESS KOMMUNIKATIONS-MANAGEMENT LIEFERANTENKONTAKTE KIEKERT-KONTAKTE INFORMATIONSFLUSS / DFÜ EDI FUNKTION STANDARDS GRUNDVORAUSSETZUNGEN IN DER KOMMUNIKATION PER EDI MIT KIEKERT Transportavis Lieferavis EDI-gestützt Manuelles Lieferavis über das KIEKERT-Lieferantenportal Abruf-EDI Seite 2

3 7. VERPACKUNG EINLEITUNG Behälterauswahl Mehrweg-Verpackung Einweg-Verpackung Einweg-Verpackung (innerhalb NAFTA) Einweg-Verpackung (innerhalb Europa und China) Einweg-Verpackung (Überseeische Transporte) Behälterfüllmenge Behälterbefüllung Behälterkennzeichnung STEUERUNG MEHRWEG-LEERGUT VORGEHENSWEISE BEI EVTL. LEERGUTENGPÄSSEN ABMESSUNGEN UND MODULARER AUFBAU DER LADEEINHEITEN Kennzeichnung von Mischpaletten TRANSPORT BELIEFERUNGSKONZEPT INCOTERMS ROUTING ORDER PAKETSENDUNGEN / LKW-VERSAND EXPRESSVERSAND / LUFTFRACHTEN / KURIERFAHRTEN ÜBERSEEVERSAND CONTAINERLIEFERUNG BEREITSTELLUNG BE- / VERLADUNG RÜCKLIEFERUNGEN ZOLLABWICKLUNG URSPRUNGSNACHWEIS KONSIGNATIONSLAGER/ZOLLLAGER/VMI STEUERLICHE ABWICKLUNG BEI LIEFERANTENLAGER VORAUSSETZUNG FÜR DEN LIEFERBEGINN REKLAMATION VON ANLIEFERUNGSFEHLERN WARENEINGANGSZEITEN FEIERTAGE / URLAUB + SONSTIGE UNTERBRECHUNGEN IN DER MATERIALVERSORGUNG KALKULATION LOGISTIKKOSTEN ÄNDERUNGSMANAGEMENT GENERELLE INFORMATION KIEKERT-LIEFERANTENPROZESS BEMUSTERUNGSPROZESS ERSTBEMUSTERUNG NACHBEMUSTERUNG Seite 3

4 12. KAPAZITÄTSMANAGEMENT MAXIMUM KAPAZITÄT Flexibilität ANZAHL STUNDEN MAXIMALE SCHICHTZAHL PRO WOCHE BEMERKUNG VERPFLICHTUNGEN UND FOLGEN VERSORGUNGSSICHERHEIT TRANSPARENZ DER LOGISTIKKETTE FERTIGUNGSKAPAZITÄT (SIEHE KAPAZITÄTEN) VORLAUFZEIT IM STÖRFALL BZW. KURZFRISTIGE MEHRBEDARFE UND EVTL. SICHERHEITSLAGER VOR ORT SICHERHEITSBESTAND SCHWANKUNGSBREITEN NOTFALLKONZEPT VERPFLICHTUNG ZUR MELDUNG VON NOTFÄLLEN KONTAKTE ZU MÖGLICHEN NOTFALLTYPEN EDI Übermittlung falscher EDI-Daten Technische Ursachen Fehlfunktionen bei KIEKERT LIEFERRÜCKSTAND BZW. LIEFERAUSFALL VERPACKUNG TRANSPORT Feiertage / Urlaub + sonstige Unterbrechungen in der Materialversorgung Vorab- / Überlieferungen RÜCKLIEFERUNG N.I.O. PRODUKTE AUSLAUFMANAGEMENT EINES PROJEKTES PRODUKTIONS- BZW. WERKZEUGVERLAGERUNGEN LOGISTISCHE ANFORDERUNGEN VMI WAREHOUSE VENDOR MANAGED INVENTORY (VMI) - GRUNDLAGEN METHODIK Steuerabwicklung bei EU-Lieferanten Steuerrechtliche Abwicklung bei Drittlandslieferanten Steuerrechtliche Abwicklung bei Drittlandslieferanten - Serienlieferungen über das Konsignationslager mit Zolllager RICHTLINIE FÜR KONSIGNATIONSABWICKLUNG Präambel und Zielsetzung Bedingungen Informationsfluss Eigentums- und Gefahrenübergang Seite 4

5 Bevorzugter Logistikdienstleister LIEFERANTENBEWERTUNG DELIVERY PERFORMANCE LOGISTICS KEY PERFORMANCE INDICATORS Methode zur Ermittlung der Lieferperformance: Bensberg Tool (VDA-Bewertungs-System) Definition der VDA-Kennzahl Lieferperformance Wie arbeitet das VDA-Bewertungssystem? Konvertierung der VDA-Kennzahl in Prozentwerten: INVENTUR REVISIONSSTAND AUTOREN ANHANG Seite 5

6 1. Einleitung 1.1 Zielsetzungen der Logistics Guideline Die Logistics Guideline bildet die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen KIEKERT und seinen Partnern. 1.2 Gültigkeit der Logistics Guideline Die KIEKERT Logistics Guideline hat für alle Werke der KIEKERT Gruppe Gültigkeit. Nach Ausdruck der KIEKERT Logistics Guideline unterliegt diese nicht mehr dem Änderungsdienst. Den jeweils neuesten Stand dieser Richtlinie finden Sie im KIEKERT Lieferantenportal unter: Updates der Logistics Guideline Die Logistics-Guideline ist auf dem KIEKERT-Lieferantenportal hinterlegt. Neue Versionen werden auf dem Lieferantenportal angezeigt und sind von einem Lieferanten umgehend zu berücksichtigen. 1.4 Verpflichtungen der Partner in der Logistikkette Der Lieferant hat darauf zu achten, dass die Anforderungen aus der Logistics-Guideline der KIEKERT Gruppe gewährleistet werden und die gültigen Dokumente in der Lieferanten-Kundenbeziehung nicht von diesen Grundlagen abweichen. 1.5 KIEKERT Logistics Strategie Die KIEKERT-Logistikstrategie basiert auf den folgenden Prinzipien: 1. Vermeidung von Verschwendung in der Lieferkette 2. Lieferketten mit geringer Kapitalbindung 3. Lückenloser Informationsaustausch in der Lieferkette 4. Bedarfsorientierte Versorgung der Produktionseinheiten 5. Absicherung der Versorgung durch standardisierte Prozesse Seite 6

7 2. Kiekert Transportmanagement 2.1 Beispiele Transporttypen Abbildung Kommunikation Die Bedarfsmengen werden durch Lieferabrufe auf Basis von Rahmenverträgen kommuniziert. Differenziert wird hier zwischen Abrufen für: Konsignationslagerführung Normallagerabwicklung Vendor Managed Inventory (VMI)-Abwicklung Seite 7

8 Die Information wird entweder direkt als EDI übertragen oder im Lieferantenportal von KIEKERT als downloadfähiger Datensatz bereitgestellt. Die Form der Datenübernahme ist zwischen KIEKERT und dem Lieferanten zu vereinbaren. ( für Europa und Asien) ( für North America) Der Lieferant erhält in jedem Fall einen Zugang zum Lieferantenportal. Der Lieferant muss sich darüber bewusst sein, dass wesentliche Teile der verpflichtenden Kommunikation über das Lieferantenportal geführt werden. Er muss einen Zugang haben, um die Applikationen auf dem Lieferantenportal nutzen. Seite 8

9 3. Supply Chain Management 3.1 Abruf Verbindlichkeiten Widerspruchsfristen Die Bestellung, einschließlich der allgemeinen Einkaufsbedingungen, gilt als durch den Lieferanten akzeptiert, wenn der Lieferant eine Bestellung in Textform oder auf dem Weg des elektronischen Datenverkehrs annimmt oder mit der Erbringung der bestellten Lieferungen oder Leistungen beginnt. Für den auf diese oder auf andere Weise abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von Waren oder Erbringung von Leistungen (nachfolgend zusammenfassend "Liefervertrag") gelten allein diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen und keine anderen allgemeinen Bedingungen, und nur diese allgemeinen Einkaufsbedingungen sind Bestandteil des Liefervertrags. Abweichende Bedingungen gelten nur mit schriftlicher Bestätigung durch KIEKERT. Wenn KIEKERT Waren oder andere Dienstleistungen annimmt oder Zahlungen erbringt, ist dies in keinem Fall eine Anerkennung von anderen Bedingungen des Lieferanten. KIEKERT widerspricht jeglichen zusätzlichen oder widersprüchlichen Bedingungen in Angeboten oder Annahmen des Lieferanten und diese werden nicht Bestandteil des Liefervertrags Definition Produktions- und Materialfreigaben KIEKERT ist bei Lieferabrufen unter folgenden Prämissen zur Abnahme verpflichtet: im Hinblick auf die Produktionsfreigabe begrenzt auf vier Wochen und im Hinblick auf die Materialfreigabe begrenzt auf weitere acht Wochen, jeweils zuzüglich der vereinbarten Transitzeit nach Routing Order. Falls nach Ablauf von einem Monat kein neuer Abruf übermittelt wird, verlängert sich die Produktions- bzw. die Materialfreigabe um einen Monat. Mengen, die diese Freigabezeiträume überschreiten, sind Vorschaumengen, die nicht zur Abnahme verpflichten Fristeinhaltung Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Erfüllung des Liefervertrages. Die Lieferung muss zu dem Zeitpunkt erfolgen, der in der Bestellung oder im Lieferabruf angegeben ist oder anderweitig zwischen den Parteien in Textform vereinbart wurde. Seite 9

10 3.1.4 Lieferverpflichtung und Informationspflicht Unterlieferung Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins ist der Eingang bzw. die Bereitstellung der Ware bei der in der Bestellung bezeichneten Empfangsstelle. Bei Abschluss eines Konsignationslagervertrags erfolgt die Lieferung erst mit der Entnahme der Ware durch KIEKERT aus dem Lager. KIEKERT kann Lieferabrufe aufschieben oder eine vorübergehende Aussetzung vorgesehener Lieferungen anordnen, ohne dass der Lieferant zu einer Änderung des Preises der Waren berechtigt ist. Falls der Lieferant den Liefertermin voraussichtlich nicht einhalten kann, hat er KIEKERT unverzüglich in Textform zu informieren Überlieferungen Zu früh oder zu viel gelieferte Ware muss durch KIEKERT nicht angenommen werden, und der Lieferant trägt die Gefahr des Untergangs für solche Waren. KIEKERT ist berechtigt, derartige Waren zurückzusenden. Alle dabei anfallenden Kosten hat der Lieferant zu tragen Kapazitätsbedarfe Die generellen Kapazitätsbedarfe sind über die mit dem Einkauf vereinbarten Bedarfe per Anno festgelegt. Die der Menge per Anno zugrundeliegenden Produktionszeiten sind 240 AT per Anno und 5 AT per Woche bei regulär 15 Schichten. Darüber hinaus hat der Lieferant neue Kapazitätsstudien im Lieferantenportal zu sichten und zu bestätigen. Abrufschwankungen innerhalb einer Schwankungsbreite von +/-20% sind grundsätzlich durch den Lieferanten zu gewährleisten Flexibilität Im Falle einer Kapazitätsunterdeckung zur offiziell bestätigten Kapazität (gemäß: Rahmenvertrag bzw. bestätigter Kapazitätsstudie) muss der Lieferant umgehend den Einkauf und die globale und lokale Logistik von KIEKERT schriftlich informieren. Bei zu erwartenden Lieferproblemen aufgrund von Abrufschwankungen ist umgehend die/der produktverantwortliche Supply Chain Coordinator zu informieren (siehe Lieferantenportal, Abrufkopf). Seite 10

11 3.1.7 Ressourcen (Kapazitätsbedingungen des Lieferanten) Die Kapazitäten in Schichten pro Woche, AT pro Jahr, Bestandsniveau (Sicherheitsbestände) sind vom Lieferanten darzulegen, und bei Abweichungen ist KIEKERT umgehend zu informieren Verfolgbarkeit Die Verfolgbarkeit der Ware muss durch Label Kennzeichnung, Kennung und Systemverwaltung sowohl rückwärts (zum Lieferanten) als auch vorwärts (zum Kunden) gewährleistet sein Transport und Lieferung Der Transport ist durch den jeweils gültigen Incoterm definiert. Die Transportsteuerung erfolgt durch die Spediteure. Bei zusätzlichen oder verminderten Volumen ist bei den Transporttypen Direktanlieferungen und Rundläufer die KIEKERT-Transportabteilung zu informieren. Sonderfahrten werden ausschließlich durch KIEKERT organisiert und werden über den Supply Chain Coordinator zwischen dem Lieferanten und der KIEKERT-Transportabteilung abgestimmt. Die Transporte werden vom Lieferant bei den festgelegten Spediteuren gemäß Routing Order avisiert (siehe Routing Order, Seite 80). In der Routing Order sind der Spediteur, Anmeldezeiten, Incoterm, Laufzeiten, Abholtage und Abholfrequenzen definiert Logistik-Performance Die Logistik-Performance des Lieferanten wird gemessen an den Abweichungen der Lieferungen (Termin und Menge) zur Bestellung sowie der Qualität der Kommunikation (Datenübermittlung ASN, Eskalationsverfahren) und der Qualität der Anlieferung (Verpackung und Menge). Liegt eine Konsignationsvereinbarung vor, werden die Überlieferungen nicht bewertet. Unterlieferungen werden wie bei gemeinen Rahmenverträgen behandelt. Bei wiederholten Fehlern und Fehlern mit starkem Einfluss auf den logistischen Ablauf behält sich KIEKERT vor, einen 8D Report einzufordern. Gegebenenfalls wird ein Audit-Verfahren eingeleitet, dass je nach Fehlerart unangemeldet und in einer Ausprägung bis hin zu einem Systemaudit erfolgen kann. Seite 11

12 3.2 Eskalationsmanagement und Abbauverfahren Der Lieferant hat im Eskalationsfall umgehend die verantwortliche Abteilung gemäß Eskalationsmatrix (siehe Anhang Eskalationsmatrix Seite 72) zu informieren. Ansprechpartner und Kontaktdaten sind auf dem Lieferantenportal verfügbar, unter folgendem Link: Eine Unterdeckung ist dem verantwortlichen Supply Chain Coordinator mit einem Verweis auf die Ursachen und geplanten Sondermaßnahmen, einem, im Lieferantenportal verfügbaren, Abbauplan und der Produktionsausbringung (siehe Anhang Report-Rückstandsabbauplan, Seite 73 und Report-Produktions- Ausbringung, Seite 74) anzuzeigen. Werden zur aktuellen Bestellung zusätzliche Lieferungen benötigt, die sich außerhalb der Bedingungen gemäß dem Absatz Schwankungsbreite und Sicherheitsbestand bewegen, werden diese durch den verantwortlichen Supply Chain Coordinator mit dem Lieferanten abgestimmt. Akzeptiert der Lieferant die zusätzlichen Mengen, erfolgt eine schriftliche Bestätigung durch den Lieferanten. Reduzierungen des Abrufes, die sich außerhalb der Bedingungen im Absatz Schwankungsbreite, Materialfreigaben und Sicherheitsbestand bewegen, werden durch den verantwortlichen Supply Chain Coordinator mit dem Lieferanten abgestimmt. Akzeptiert der Lieferant die Reduzierungen, erfolgt eine schriftliche Bestätigung durch den Lieferanten. Seite 12

13 4. Projektphasen In der Projektabwicklung unterliegen der Lieferant und sein Produkt verschiedenen Phasen, die mit der Freigabe des Lieferanten bis hin zur Verifizierung der Produktionsanlagen sowie den SOP s vollzogen werden. Es ist wichtig, dass die Entwicklung auf der Basis einer einvernehmlichen Kommunikation vorangetrieben wird. 4.1 Projektabwicklung Die Projektumsetzung hat auf Basis des KIEKERT-Projektplanes von beiden Partnern durch entsprechende Projektverantwortliche zu erfolgen. KIEKERT stellt ein Logistik Projekt-Team mit den folgenden Funktionen auf: Logistik Projektverantwortlicher Steuerung des Logistik Projekt Teams in der Regel der lokale SCC Logistikauditor Lieferantenaudits lokaler SCC und Supplier Development EDI Koordinator Abstimmung EDI Kommunikation lokaler SCC Logistikplaner Abstimmung und Planung Logistikkette lokaler Logistikplaner Transportkoordinator Festlegung und Organisation der Transporte Local Man. Customs and Freights Im Falle von global ausgerollten Projekten werden die Verantwortlichkeiten vom globalen Logistik-Team übernommen. Die Koordination erfolgt auf globaler Ebene. Die Ausführungsverantwortung liegt jeweils bei den lokalen Teams. Im Falle von Projekten, die lediglich ein Kiekert-Werk betreffen, wird die Koordination der Aktivitäten in den lokalen Werken durch das lokale Änderungsteam übernommen. Die Ausführungsverantwortung liegt bei den lokalen Teams. Der Lieferant hat einen Projektverantwortlichen zu benennen, der als zentrale Ansprechperson in der Projektabwicklung fungiert. Dieser Person sind entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen, mit denen die Projektanforderung in jeder Phase umgesetzt werden kann. Der Lieferant ist verpflichtet, den logistischen Projektverantwortlichen bei Kiekert über Abweichungen vom Projektplan umgehend zu informieren und einen entsprechenden Aktionsplan zeitnah vorzulegen. Der logistische Projekt-Verantwortliche wird über den Fortschritt des Aktionsplans regelmäßig in Kenntnis gesetzt. Seite 13

14 4.2 Logistikprozess Zur Ermittlung der grundlegenden logistischen Ressourcen erfolgt ein Self-Assessment auf Basis des MMOG (Materials Management Operations Guideline). Das Self-Assessment dient zur Ermittlung der Entwicklungspotentiale des Lieferanten und fließt nicht in die generelle Lieferantenbewertung ein. Ziel ist es, dass die Lieferantenstruktur und Organisation die Grundlagen des MMOG widerspiegeln. In einem logistischen Audit wird gegebenenfalls auf das MMOG referiert, um festzustellen, welche Potentiale beim Lieferanten entwickelt werden können. Das Self-Assessment ist auf dem KIEKERT Webportal verfügbar: Der Datenaustausch zwischen Lieferant und KIEKERT erfolgt mittels EDI-Anbindung. Um die Anbindung zu realisieren, sind entsprechende Implementierungsschritte zu gewährleisten: Aufschaltung des Lieferanten auf die EDI-Verbindung. Festlegung der Informationen, die per EDI übermittelt werden sollen (siehe EDI-Guideline, Seite 17). Prüfung, ob in der Kommunikation für Abruf-, Transport- und Lieferungs-EDI die vereinbarten Daten in den richtigen Satzarten übermittelt werden. Die Verpackung ist auf Basis der von KIEKERT festgelegten Standardverpackung (siehe Verpackung Seite 24) seitens des Lieferanten zu definieren. Ist Aufgrund der Rahmenbedingungen eine Sonderverpackung erforderlich, so ist diese vom Lieferant zu entwickeln. Im Falle eine durch KIEKERT zu tragenden Investition ist die Kalkulation offen zu legen und die Investition separat auszuweisen und in Rechnung zu stellen. Einwegverpackungen sind im Teilepreis zu integrieren und im Angebot separat auszuweisen. Im Rahmen der Verpackungsfestlegung ist seitens des Lieferanten abschließend ein Verpackungsdatenblatt (siehe Anhang Verpackungsdatenblatt Seite 79) zu erstellen. Dieses wird seitens KIEKERT geprüft und freigegeben. Für die Abstimmung der Transportabwicklung teilt KIEKERT in Abhängigkeit des jeweils gültigen Incoterms in Form einer Routing Order dem Lieferanten mit, welcher Spediteur und welche Transportparameter zu verwenden sind. (siehe Beispiel im Anhang Routing Order, Seite 80). Spätestens 8 Wochen vor SOP findet ein LVP (Logistikvorausplanungsgespräch) beim Lieferanten (ggfs. auch telefonisch) statt, in dem die folgenden grundlegenden Voraussetzungen geprüft bzw. vereinbart werden: EDI-Verbindung Verpackungsfreigabe (PDS) Belieferungskonzept Kapazitätscheck (Dokumentation) Logistikvereinbarungen (VMI, Konsignation, etc.) Seite 14

15 5. Kommunikations-Management Das Kontakt-Management soll gewährleisten, dass zu jedem Projekt bzw. Produkt die entsprechende Kommunikation erfolgen kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die entsprechenden Kontakte eindeutig festgelegt sind. 5.1 Lieferantenkontakte Seitens des Lieferanten sind die in der Logistikvereinbarung definierte Kontakte in dem Lieferantenportal zu benennen. Es ist durch den Lieferanten zu gewährleisten, dass ein kontinuierliches Update dieser Kontaktdaten erfolgt. 5.2 KIEKERT-Kontakte Eine Kontaktliste ist auf dem Lieferantenportal verfügbar. Seite 15

16 6. Informationsfluss / DFÜ Im Folgenden werden die Kommunikationsmittel und Bedingungen beschrieben, die den Datenaustausch gewährleisten und die Verpflichtungen zwischen Lieferant und KIEKERT bestimmen. 6.1 EDI Funktion In der Kommunikation zwischen Lieferant und KIEKERT kommen die folgenden Nachrichtenformen zum Einsatz Transport-AVIS Lieferabruf-EDI Lieferavis-EDI In der Entwicklung befindet sich die Meldung der Transporte per Transport-Avis an den Spediteur. Die Kommunikation wird über einen EDI-Converter vorgenommen. Für das Routen der Datensätze ist mit der KIEKERT-IT eine Datenkommunikation nach den von KIEKERT festgelegten Standards (EDI Guideline) abzustimmen. Die Dateninhalte sind entsprechend den Logistikrichtlinien vom Lieferanten bereitzustellen und werden durch den Bereich Logistik Prozesse und Standards definiert. Die Betreuung erfolgt seitens der verantwortlichen SCC des jeweiligen Werkes. 6.2 Standards KIEKERT verwendet die vom VDA definierten Standards (mit KIEKERT spezifischen Abweichungen) in der Kommunikation: VDA4905 Lieferabruf VDA4913 Lieferavis VDA4933/VDA 4920 Transportavis Odette Edifact ANSI X12 Seite 16

17 6.3 Grundvoraussetzungen in der Kommunikation per EDI mit KIEKERT KIEKERT setzt voraus, dass in der Kommunikation zwischen dem Dienstleister, KIEKERT und dem Lieferanten die Transport- und Lieferinformationen mittels elektronischen Datensätzen erfolgt Transportavis Der Standard wird durch die VDA 4920 definiert. Das Transportavis wird entweder über das Lieferantenportal/Web-Portal der KIEKERT AG manuell durch den Lieferanten gepflegt oder per EDI mit dem Format VDA 4920 an die KIEKERT AG versendet. Es ist geplant, dass KIEKERT diesen Datensatz zukünftig spätestens 15 Minuten nach Eingang an den verantwortlichen Frachtführer weiterleitet. Den Umfang der zu übermittelten Daten regelt die auf dem Lieferantenportal hinterlegte Guideline zum Transportavis Transportavis VDA 4920 Die Handhabung des Lieferanten- bzw. Webportals finden Sie unter: Lieferavis EDI-gestützt Für die Implementierung des Lieferanten als EDI-Partner für das Lieferavis ist das Datenblatt zum Lieferavis an KIEKERT zu senden. (Beispiellink: Der Standard wird durch die VDA 4913 definiert. Abweichend bzw. referierend auf die VDA 4913 finden sie im KIEKERT-Lieferantenportal die KIEKERT VDA 4913 Guideline. ( In der Darstellung der VDA 4913 ist bei der Aufbereitung von Pack(stück)strukturen nachfolgende Systematik (Prüflogik) in der Satzart 715 korrekt einzuhalten, damit eine Zuordnung von Liefereinheiten (-nummern) zur Ladeeinheit (Gebinde) oder das Erkennen von vereinfachten Ladeeinheiten (Einzelpackstücken) möglich ist. Das Lieferavis ist umgehend nach Verladung und Versendung der Ware zu erstellen. Lieferanten die im System der Direktanlieferung integriert sind, müssen z.b. bei Nachtverladung die Generierung der Lieferavis sofort nach der Verladung gewährleisten. Seite 17

18 1. Darstellung bei Vereinfachten Ladeeinheiten (Einzelpackstücken), Kennung = S Einzelpackstücke sind Packstücke ohne Unterverpackung. Der 715er Satz für das (Haupt-)Packmittel enthält: die Packstückkennung S, die Anzahl der Behälter > 0, die Füllmenge je Packmittel, eine eindeutige Packstücknummer (je Packmittel). Satzwiederholungen: Bei mehreren Packstücken mit gleicher Artikelnummer muss ein neuer 715er Satz für das Packmittel erstellt werden, wenn der Packmitteltyp wechselt oder die Füllmenge unterschiedlich ist oder die Sequenz der Packstücknummern unterbrochen ist. Der 715er Satz für Hilfspackmittel enthält: keine Packstückkennung, die Anzahl der Hilfspackmittel je Typ > 0, die Füllmenge = 0, keine Packstücknummer. Fallbeispiel für Ladungsträger (Einzelpackstücke) ohne Palette: EMM SCHLOHT LI ST S 71503L6428 L S Kommentar: Ladungsträger L6428 L S Kommentar: Ladungsträger L6428 L S Kommentar: Ladungsträger L6428 L S Kommentar: Ladungsträger L6428 L S Kommentar: Ladungsträger L6428 L S Kommentar: Ladungsträger L6428 L S Kommentar: Ladungsträger 7 Seite 18

19 2. Darstellung von artikelreinen Ladeeinheiten (Master-Gebinde), Kennung = M Artikelreine Ladeeinheiten bestehen aus der äußeren Verpackung = einem Packmittelträger (z.b. Grundpalette), den Liefereinheiten (inneren Verpackungen) = Ladungsträger (z.b. KLT) mit gleichem Inhalt(Artikelnummern) und ggf. Hilfspackmitteln (z.b. Deckel, Einlegeböden, Formeinlagen). Jede Master-Ladeeinheit muss einzeln dargestellt werden. Der erste 715er Satz eines Gebindes beschreibt den Packmittelträger, er enthält: die Packstückkennung M, die Anzahl der Packmittel = 1, die Füllmenge = 0 oder die Füllmenge der Ladeeinheit (= Summe der Füllmengen aller Liefereinheiten in der Ladeeinheit, eine eindeutige Packstücknummer. Hinweis: Auf dem Masterlabel M muss die Füllmenge des Gebindes angedruckt werden! Nach dem Packmittelträger können sowohl die 715er Sätze für Liefereinheiten als auch für Hilfspackmittel, die dem Packmittelträger zuzuordnen sind, folgen. Für Liefereinheiten in einem artikelreinen Gebinde gilt die Darstellung der Einzelpackstücke ohne Unterverpackung. Der 715er Satz enthält: die Packstückkennung S, die Anzahl der Packmittel > 0, die Füllmenge je Packmittel, eine eindeutige Packstücknummer (je Packmittel). Ggf. muss je Packmitteltyp bzw. Füllmenge (oder bei unterbrochener Sequenz der Packstücknummern) ein separater 715er Satz erstellt werden (s. Satzwiederholungen in Pkt. 1). Der 715er Satz für Hilfspackmittel enthält: keine Packstückkennung, die Anzahl der Hilfspackmittel je Typ > 0, die Füllmenge = 0, keine Packstücknummer. Seite 19

20 Fallbeispiel für 'N' Artikelreine Paletten: EMM ===============================> Kommentar: Gewicht brutto! ========================================> Kommentar: Gewicht netto! ===================================================================================> Kommentar: Eintreffdatum der Ware bei KIEKERT! =======================================================================================> 000 Lademeter SCHLOHT LI ST S 71503L6000 L M Kommentar: 1-te Palette 71503L6428 L S Kommentar: Ladungsträger 71503L9000 L Kommentar: Deckel (Packstücknummer für Deckel nicht erforderlich!) 71503L6000 L M Kommentar: 2-te Palette 71503L6428 L S Kommentar: Ladungsträge 71503L9000 L Kommentar: Deckel (Packstücknummer für Deckel nicht erforderlich!) 3. Darstellung von gemischten Ladeeinheiten (Mischgebinde), Kennung = M (Standard 4913 = G KIEKERT setzt ein gesendetes G in M um) Mischgebinde bestehen aus der äußeren Verpackung = einem Packmittelträger (z.b. Grundpalette), den Liefereinheiten (inneren Verpackungen) = Ladungsträger (z.b. KLT) mit unterschiedlichem Inhalt (Artikelnummern) und ggf. Hilfspackmitteln z.b. Deckel, Einlegeböden. Alle Gebinde müssen einzeln dargestellt werden. Der erste 715er Satz eines Gebindes beschreibt den Packmittelträger, er enthält: die Packstückkennung M oder G, die Anzahl der Packmittel = 1, die Füllmenge = 0, eine eindeutige Packstücknummer Nach dem Packmittelträger können sowohl 715er Sätze für die Liefereinheiten als auch für Hilfspackmittel, die dem Packmittelträger zuzuordnen sind, folgen. Seite 20

21 Für die Liefereinheiten in einem Mischgebinde gilt die Darstellung der Einzelpackstücke (s. oben). Ohne Unterverpackung. Der 715er Satz enthält: die Packstückkennung S, die Anzahl der Behälter > 0, die Füllmenge je Behälter, eine eindeutige Packstücknummer (je Behälter). Ggf. muss (bei gleicher Artikelnummer) je Packmitteltyp bzw. Füllmenge (oder bei unterbrochener Sequenz der Packstücknummern) ein separater 715er Satz erstellt werden (s. Satzwiederholungen Pkt. 1). Der 715er Satz für Hilfspackmittel in einem Mischgebinde enthält: keine Packstückkennung, die Anzahl der Hilfspackmittel je Typ > 0, die Füllmenge = 0, keine Packstücknummer. Nach jedem Artikelnummernwechsel (SA 714) innerhalb des Gebindes ist ein 715er Satz für den Packmittelträger zu wiederholen. Der Wiederholungssatz für den Packmittelträger enthält: die Packstückkennung M oder G, die Anzahl der Packmittel = 0 ( = Wiederholungskennzeichen! ), die Füllmenge = 0, die Packstücknummer aus dem ersten 715er Satz für den Packmittelträger des Gebindes. Nach dem Wiederholungssatz für den Packmittelträger gilt für weitere Liefereinheiten im Mischgebinde wieder die Darstellung der Einzelpackstücke (s. oben). Seite 21

22 Fallbeispiel für Mischpaletten: ZKL RF ST G Kommentar: 1. Artikelnummer 71503L6000 L MM Kommentar: 1 Palette 71503L3215 KLT SM Ladungsträger RF ST G Kommentar: 2. Artikelnummer 71503L4314 KLT SM Kommentar: Ladungsträger P RF ST G Kommentar: 3. Artikelnummer 71503LIMC010 imc SE Kommentar: Ladungsträger FF ST G Kommentar: 4. Artikelnummer 71503L SM Kommentar: Ladungsträger Im Besonderen ist darauf zu achten, dass: er Satzart für die Mastereinheit (M) darf nur eine Packmittelanzahl 1 Stück (Pos. 05 Stelle 50-62) und eine Füllmenge 0 Stück (Pos. 7 Stelle 66-78) haben. 2. Es darf pro Lieferschein immer nur 1 x eine Satzart 714 verwendet werden. Die Position ist = 1 3. Die Anzahl der Packstücke multipliziert mit der Füllmenge Packstücke muss die Gesamtmenge in Satzart 714 ergeben (Eine Packstückmenge, die abweichend von dem Verpackungsdatenblatt ist, ist nicht statthaft) Manuelles Lieferavis über das KIEKERT-Lieferantenportal Lieferanten, denen die Voraussetzungen zur Erstellung und Versendung einer Lieferscheinavisierung per EDI fehlen, sind dazu verpflichtet, die seitens KIEKERT auf dem Lieferantenportal installierte Eingabefunktion zu verwenden. Das Lieferavis ist umgehend nach Verladung und Versendung der Ware zu erstellen. Lieferanten, die im System der Direktanlieferung integriert sind, müssen z.b. bei Nachtverladung die Generierung des Lieferavises sofort nach der Verladung gewährleisten. Die Beschreibung der Handhabung dieser Funktion finden sie unter folgendem Link: (Siehe Anhang: manuelles Lieferavis, Seite 82). Seite 22

23 6.3.4 Abruf-EDI Der Standard wird durch die VDA 4905 definiert. Abweichend bzw. referierend von/auf die VDA 4905 liegt im KIEKERT Lieferantenportal die KIEKERT VDA 4905 Guideline bei. Liegt uns Ihre für KIEKERT vergebene Kundennummer nicht vor, wird das Feld wie folgt belegt: KIEKERTDE = KIEKERT AG KIEKERTCS = KIEKERT Tschechien KIEKERTMX = KIEKERT de Mexico KIEKERTCC = KIEKERT China Aus folgenden Werken (Pos. 3 Stelle 6-8) werden Abruf-EDIs versendet: KIEKERT Heiligenhaus Werk 011 KIEKERT Tschechien Werk 044 KIEKERT Mexico Werk 033 KIEKERT China Werk 099 Abladestelle (Pos. 11 Stelle 95-99) bezeichnet den im Kundenwerk separat definierten Anlieferort: KIEKERT Heiligenhaus: Halle 05 Höseler Platz 901 Toplog 905 KIEKERT Mexico 30 KIEKERT Tschechien 40 KIEKERT China 90 Seite 23

24 7. Verpackung Nach Ausdruck der Verpackungsrichtlinie unterliegt diese nicht mehr dem Änderungsdienst. Den jeweils neuesten Stand dieser Richtlinie finden Sie im KIEKERT Lieferantenportal unter: Einleitung Durch diese Verpackungsrichtlinie sollen im partnerschaftlichen Zusammenwirken den beteiligten Lieferanten die Verpackungsanforderungen von KIEKERT vermittelt werden. Durch eine optimale Behälterauswahl sowie Verpackungsgestaltung, in Verbindung mit standardisierten Abmessungen und abgestimmten Mengeninhalten der Ladeeinheiten, werden folgende Ziele verfolgt: Sicherung der Artikelqualität Vermeidung von Frachtraumverlusten Gewährleistung einer wirtschaftlichen Lagerung Vermeidung von Kommissionieraufwendungen Unabhängig von der Wahl der Verpackungsart sind folgende Anforderungen durch die Lieferanten zu erfüllen: Berücksichtigung eines angemessenen Teileschutzes zur Vermeidung von Qualitätseinbußen während des Transports bis zum endgültigen Bestimmungsort Bildung rationeller Ladeeinheiten optimale Auslastung der Behältnisse Ladungssicherung der Ladeeinheiten Stapelfähigkeit gewährleisten Einhaltung der vorgegebenen Standardabmessungen handlingsgerechte Teileentnahme Verwendung recyclingfähiger Packmaterialien minimaler Einsatz von EinwegmaterialienFestlegung der Verpackung Seite 24

25 Um die genannten Anforderungen zu erfüllen, ist es erforderlich für jeden Artikel die Verpackung zu definieren und festzuschreiben. Die Festlegung erfolgt auf dem Verpackungsdatenblatt (Download unter und wird durch die Unterschrift des Lieferanten sowie die Freigabe von KIEKERT verbindlich. Abweichungen sind ohne vorherige Abstimmung und schriftliche Genehmigung durch die Leergutabteilung von KIEKERT nicht zulässig. Sollte die festgelegte Verpackung durch das Verschulden des Lieferanten nicht eingehalten werden, können die dadurch bedingten Handlings- und Umpackkosten durch KIEKERT in Rechnung gestellt werden. Bei der Festlegung der Verpackung ist nachfolgendes Ablaufschema zu befolgen: Seite 25

26 Das durch den Lieferanten ausgefüllte Verpackungsdatenblatt (Verpackungsvorschlag) wird zusammen mit seinem Angebot an den entsprechenden Einkäufer zurückgesendet. Dieser Verpackungsvorschlag wird zur fachlichen Beurteilung vom Einkäufer an das Leergutmanagement geschickt, dort abgestimmt, überprüft und anschließend durch den zuständigen Einkäufer in den Rahmenvertrag mit aufgenommen. Der Lieferant sieht die von KIEKERT festgelegte Verpackung im Lieferantenportal unter der jeweiligen Artikel Nummer im Lieferabruf. Diese gilt als Verpackungsvorschrift und ist für den Lieferanten bindend. Eine von KIEKERT freigegebene Verpackung entbindet den Lieferanten nicht von seiner Verantwortung für eine qualitätsgerechte Verpackung der Artikel. Gegebenenfalls sind die in dieser Richtlinie genannten Materialspezifikationen für Einwegverpackungen durch den Lieferanten den tatsächlichen Anforderungen entsprechend anzupassen Behälterauswahl Hinsichtlich der Wahl des Verpackungskonzeptes (Ein- oder Mehrwegverpackung) ist nachstehender Entscheidungsmatrix zu folgen. Da nicht alle Eventualitäten in dieser Form abzubilden sind, behält es sich KIEKERT von Fall zu Fall vor, in Abstimmung mit dem Lieferanten Sonderregelungen zu definieren. Seite 26

27 Mehrweg-Verpackung Bezeichnung KIEKERT-Nr. Innenmaß Außenmaß L x B x H [mm] L x B x H [mm] Tara [kg] Europalette L x 800 x ,00 Deckel für Europalette L x 807 x 95 6,10 KLT 4314 L x 247 x x 300 x 147 1,63 KLT 4328 L x 247 x x 300 x 280 2,60 KLT 6428 L x 346 x x 400 x 280 4,40 KLT = Kleinladungsträger Einweg-Verpackung Unter Umständen ist bei ausgewählten Lieferanten und oder auf bestimmten Transportrelationen die kostenfreie Beistellung von Mehrweg-Behältern und Paletten durch KIEKERT unter logistischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht praktikabel. Daher behalten wir es uns vor mit solchen Lieferanten im Rahmen der Verpackungsvereinbarung eine Verpackung auf Basis Einwegverpackung abzustimmen. Diese Einwegverpackungen sind generell vom Lieferanten zu beschaffen. Eine kostenfreie Beistellung seitens KIEKERT ist nicht vorgesehen Einweg-Verpackung (innerhalb NAFTA) Bezeichnung Außenmaß Max. Anzahl an L x B x H [inch] Lagen pro Palette LCBOX1 24 x 15 x 11 4 LCBOX2 24 x 15 x 8,3 5 LCBOX3 24 x 15 x 5,5 8 LCBOX4 15 x 12 x 11 4 LCBOX5 15 x 12 x 5,5 8 LWPAL (Vierwegepalette) 48 x 45 x 5 LWPALHALF (Vierwegepalette) 24 x 45 x 5 Seite 27

28 Konstruktiver Aufbau Palette LWPAL und LWPALHalf: Einweg-Verpackung (innerhalb Europa und China) Bezeichnung Materialspezifikationen Außenmaß Max. Anzahl an L x B x H [mm] Lagen pro Palette LC x 300 x LC KL / 100WS B / 400 x 300 x LC WS / 100WS C / 600 x 400 x LC TL1 600 x 400 x LC x 400 x LEW120x80 (Vierwegepalette) 1) Behandlung und 1200 x 800 x 140 LEW80x60 (Vierwegepalette) 1) Kennzeichnung gem. IPPC 800 x 600 x 140 LEW120x100 (Vierwegepalette) 2) ISPM # x 1000 x 140 1) Einsatz nur innerhalb Europa 2) Einsatz nur innerhalb China Konstruktiver Aufbau Palette LEW120x80: Seite 28

29 Konstruktiver Aufbau Palette LEW120x100: Einweg-Verpackung (Überseeische Transporte) Bezeichnung Materialspezifikationen Außenmaß Max. Anzahl an L x B x H [mm] Lagen pro Palette LIMC x 240 x LIMC K / 150s/c C / 200T2 280 x 240 x LIMC x 240 x LIMC K / 112s/c B / 150K / 150s/c A / 200K 560 x 480 x LIMC K / 150s/c C / 150K / 150s/c A / 200K 1120 x 480 x LK160 (Vierwegepalette) Behandlung und Kennzeichnung gem. IPPC ISPM # x 980 x 123 Die Restholzfeuchte in der Palette LK160 darf 20% nicht überschreiten. Erläuterung: 200K: Kraftliner, 200g/m² 150s/c: Halbzellstoff nach dem Semi-Chemical-Verfahren, 150g/m² C: C-Welle A: A-Welle T2: Testliner2, 200g/m² Seite 29

30 Konstruktiver Aufbau Palette LK160: Seite 30

31 7.1.2 Behälterfüllmenge Oberste Prämisse bei der Auswahl der Packstückgröße ist eine möglichst 100%-ige Volumenausnutzung unter Beachtung des max. Bruttogewichtes von 15,0 kg und einer wirtschaftlichen Losgröße, in Abhängigkeit des durchschnittlichen Monatsbedarfes. Beispiel: KLT 6428 Inhalt Stück Gewicht 15,0 kg Volumenausnutzung 75% KLT 6421 Inhalt Stück Gewicht 11,5 kg Volumenausnutzung 100% Behälterbefüllung Grundsätzlich ist der Lieferant dafür verantwortlich, daß er nur saubere und trockene Behälter befüllt. Behälter, die mit gefetteten Artikeln befüllt werden, sind vorher mit einem Kunststoffbeutel auszulegen, um Verunreinigungen zu vermeiden. Maschinenverlesene Artikel sind in Polybeutel einzuschweißen. Bei Anlieferung defekter oder verschmutzter Behälter seitens KIEKERT, hat der Lieferant das KIEKERT Leergutmanagement zu informieren, um die weitere Vorgehensweise zu vereinbaren Behälterkennzeichnung Die Behälterkennzeichnung muß eindeutig, sicht- und lesbar sein. Hierfür ist für jeden Behälter ein Label nach VDA-Norm 4902 oder AIAG Norm, jeweils neueste Fassung, zu verwenden (Anlage 1). Das Packstück-Label ist mit rückstandslos zu entfernenden Klebepunkten an den Packstücken zu befestigen. Packstücke müssen in der Art und Weise auf die Palette gestellt werden, so daß das Label zur Außenseite der Palette zeigt und somit jederzeit sichtbar ist. Noch an den Mehrweg-Behältern befindliche, nicht genehmigte, überflüssige oder veraltete Kennzeichnungen sind durch den Lieferanten zu entfernen. Außer den o.g. Label dürfen keine weiteren Kennzeichnungen (Prüfbelege etc.) außen an den Behältern angebracht werden. Bei Mißachtung können hierfür entstehende Reinigungskosten den Lieferanten belastet werden. Hinsichtlich der Lieferscheine ist zu beachten, daß diese nicht an den Behältern angebracht sein dürfen, sondern den Frachtdokumenten beigefügt werden müssen. Seite 31

32 7.2 Steuerung Mehrweg-Leergut Der Bedarf an Mehrweg-Leergut ist aufgrund der vorliegenden Lieferabrufe und der festgelegten Verpackung durch den Lieferanten zu ermitteln und mit dem entsprechenden Bestellformular (Download unter an das Kiekert Leergutmanagement zu übermitteln. Um eine termingerechte Leergutversorgung zu gewährleisten sind Leergutanforderungen inländischer Lieferanten mindestens 72 Stunden, ausländischer Lieferanten mindestens 96 Stunden im voraus zu übermitteln. Bei der Bedarfsermittlung ist zu beachten, daß seitens KIEKERT Leergut lediglich für den Zeitraum des Transportes zwischen dem Lieferanten und KIEKERT und des innerbetrieblichen Durchlaufes im Hause KIEKERT zur Verfügung gestellt wird. Eine Zweckentfremdung des Leergutes durch den Lieferanten zur Abdeckung seines internen Fertigungsumlaufes, sowie einer über den aktuellen Lieferabruf hinausgehende Lagerhaltung, ist nicht statthaft. Zur Kontrolle des Behälterumlaufes wird ein lieferantenspezifisches Leihgutkonto eingerichtet, auf dem sämtliche Zu- und Abgänge an Leergut verzeichnet werden. Hierfür ist es zwingend erforderlich, daß bei Lieferungen an KIEKERT Art und Anzahl des Leergutes auf den Lieferpapieren vermerkt wird. Hinsichtlich der Leergutzu/abgänge findet ein monatlicher Abgleich statt. Das Ergebnis der Leergutbewegungen wird unter der bekannten Web-Adresse: zum Download bereitgestellt. Differenzen sind auf dem Formular Bestandsabgleich Umlaufpackmittel (Download ebenfalls unter an KIEKERT zu melden. Die Reklamationsfrist beträgt 4 Wochen, wobei mit Vorlage des Folgekontoauszuges die Einspruchsfrist für den Vormonat beendet ist. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwände erhoben, gelten die dokumentierten Buchbestände als anerkannt und sind rechtsverbindliche Grundlage für eventuelle Belastungen. Zur Sicherstellung/Überprüfung der Leergutkontenbestände wird der Lieferant zu einem definierten Zeitpunkt aufgefordert eine Zählung seiner Leergutbestände durchzuführen. Diese Inventuraufforderung ist für den Lieferanten verpflichtend, Zähltermine sind bindend. Die Inventurrichtlinie ist im Lieferantenportal unter dargestellt. Seite 32

33 7.3 Vorgehensweise bei evtl. Leergutengpässen Der Lieferant ist auch bei Leergutmangel in der Lieferpflicht. Er sorgt dafür, dass im Falle eines Leergutmangels ein Ausweichkonzept zur Versorgung der KIEKERT Produktion vorhält und jederzeit einsetzen kann. Erhält der Lieferant von KIEKERT den Hinweis, dass keine ausreichenden Leergüter zur Verfügung stehen (Leergutengpass), ist durch den Lieferant umgehend eine Ausweichverpackung zu beantragen. Eine Erläuterung und das Formular "Ausweichverpackung" steht ebenfalls als Download unter zur Verfügung. 7.4 Abmessungen und modularer Aufbau der Ladeeinheiten Eine Ladeeinheit setzt sich aus folgenden Einzelkomponenten zusammen: Deckel (L9000) KLT (hier L4328) Europalette (L6000) Werden Deckel in nicht ausreichender Menge zur Verfügung gestellt, so hat der Lieferant die oberste Behälterlage durch geeignete Alternativprodukte zu verschließen (z.b. Wellpappzuschnitt). Der Einsatz von Kunststofffolie ist nicht statthaft. Um die im Vorfeld definierten Zielsetzungen hinsichtlich Vermeidung von Frachtraumverlusten, Lagerflächen und Kommissionieraufwendungen zu erreichen, ist bei der Zusammenstellung einer Ladeeinheit nach folgenden Grundsätzen zu verfahren: Seite 33

34 1. Bildung kompletter Ladeeinheiten mit möglichst nur einem Artikel. Artikel Artikel Sollte sich diese Möglichkeit als nicht praktikabel erweisen, ist ab 4 KLT's eines Artikels eine nicht vollständige Lage in der Weise auf der Palette anzuordnen, dass die Stapelfähigkeit der Ladeeinheit weiterhin gewährleistet bleibt. Das Komplettieren einer unvollständigen Lage mit leeren Behältern ist nicht statthaft, da dieses zu einem Engpaß an Leergut auf Seiten des Lieferanten führen kann. Seite 34

35 2. Ist dies aufgrund der Abrufmenge des Artikels nicht möglich, ist eine Mischpalette zu bilden. Diese darf 3 KLT's pro Artikel nicht überschreiten. Hierbei ist eine artikelreine Belegung pro Stapel anzustreben. Das Zusammenstellen einer Mischpalette, bestehend aus verschiedenen Behältergrößen ist statthaft. Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel Vergleichbare Beladungszustände einer Palette sind unter allen Umständen zu vermeiden: Seite 35

36 Um die Ladungssicherung zu gewährleisten, ist jede Ladeeinheit mit Mehrwegverpackungen mit zwei Kunststoffumschnürungen entlang der Längsseite bzw. bei Einwegverpackungen mit mind. je 2 Kunststoffumschnürungen in Längs- und Querrichtung der Ladeeinheit zu sichern. Hierbei ist darauf zu achten, daß der Zugang zu den Einfahröffnungen der Palette nicht behindert wird und Deformierungen der Behälter durch zu starkes Abspannen der Umschnürung vermieden wird. Durch Verrutschen von Kartonagen während des Transportes wird die Stapelfähigkeit von Packeinheiten stark beeinflusst wird. Dem ist seitens des Lieferanten durch den Einsatz geeigneter Hilfsmittel (z.b. Kantenschutzprofile, rutschhemmende Unterlagen etc.) zu begegnen. Die Verwendung von Stahlbandumschnürungen, Haft- oder Schrumpffolie ist unter Arbeitsschutz- bzw. Umweltaspekten nicht statthaft Kennzeichnung von Mischpaletten Um eine exakte Warenvereinnahmung bei KIEKERT zu gewährleisten, sind bei Mischpaletten zwei zusätzliche Label (Anlage 2) pro Ladeeinheit anzubringen. Diese Label sind an zwei gegenüberliegenden Seiten der Ladeeinheit zu befestigen und müssen pro Artikel folgende Angaben enthalten: Artikelnummer Behältertyp Anzahl an Behältern Stückzahl des Artikels pro Behälter Gesamtstückzahl des Artikels Hinsichtlich der Gestaltung der zusätzlichen Label besteht Formfreiheit. Seite 36

37 Anlage 1 Anlage 2 Seite 37

38 Lfd. Nr. Artikel-Nr. Mischpalette Anzahl Behälter Behälter - Typ Stückzahl je KLT Stückzahl gesamt je Artikel L L L L L L Seite 38

39 8. Transport 8.1 Belieferungskonzept Das Ziel von KIEKERT ist, den Anteil an Transporten entweder durch Vermeidung oder durch Optimierung bzw. Kombination von Transporten so gering wie möglich zu halten. Ein weiterer Faktor ist hierbei, einen möglichst geringen Warenbestand bei KIEKERT vor Ort zu lagern. Die durch Nichtbeachtung der nachfolgenden Transportrichtlinien entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Transportbeauftragung bei Unfrei -Lieferkonditionen hat durch den Lieferanten bei den von KIEKERT genehmigten Speditionen zu erfolgen. Eventuell anfallende Mehrkosten durch Beauftragung nicht genehmigter Speditionen sind vom Lieferanten zu tragen. Dem Lieferanten obliegt die ordnungsgemäße Ermittlung des Bruttogewichts und Lademittelgewichts der Sendung. Aus fehlerhaften Gewichtsangaben resultierende Mehrkosten werden an den Lieferanten weiterberechnet. Wir unterscheiden bei den Belieferungskonzepten zwischen den folgenden Modellen: 1. Exklusiv- / Direktverkehr KIEKERT 2. Milk-Runs KIEKERT TT Seite 39

40 3. Stückgut- / Sammelgutverkehr KIEKERT 8.2 Incoterms Kurzübersicht der Incoterms 2010: Vorgestellt werden die bei KIEKERT grundsätzlich angewendeten Incoterms Abweichende Incoterms werden nach Freigabe des verantwortlichen KIEKERT-Logistikplaners nur dann vereinbart, wenn dadurch besondere Kostenreduzierungen erreicht werden können. Grundsätzlich ist KIEKERT Verzichtskunde und versichert alle durch KIEKERT beauftragten Transporte selbst. FCA Free Carrier frei Frachtführer benannter Ort DAP Delivered At Place geliefert benannter Ort DDP Delivered Duty Paid geliefert verzollt benannter Ort Der Incoterm gilt immer in Verbindung mit dem benannten Ort. Das ist grundsätzlich der Ort, an dem gemäß dem gewählten Incoterm die Gefahr und die Kosten auf den Käufer übergehen. 8.3 Routing Order Die Routing Order wird vom jeweiligen KIEKERT Werk ausgestellt und beschreibt die Transportabwicklung, Transportlaufzeiten und nennt die durch KIEKERT genehmigten Speditionen und Ansprechpartner. 8.4 Paketsendungen / LKW-Versand Alle Sendungen FCA-Lieferant sind dem von KIEKERT gem. ROUTING ORDER vorgeschriebenen Spediteur zu übergeben. Eine Sendung ist die Summe aller Güter eines Absenders je Verladetag für einen Empfänger, die auf ein Abholfahrzeug zu verladen sind. Seite 40

41 8.5 Expressversand / Luftfrachten / Kurierfahrten Kurzfristige außerplanmäßige Lieferungen werden in der Regel vom Lieferanten organisiert und über den von der Logistikabteilung der KIEKERT ausgewählten Frachtführer/Spediteur abgewickelt. Die Genehmigung erfolgt grundsätzlich durch die Logistikabteilung des jeweiligen KIEKERT-Werkes. Kosten von Express-Sendungen, die der Lieferant zu vertreten hat, werden an den Lieferanten weiterberechnet. Durch KIEKERT nicht genehmigte Express-Sendungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Lieferanten. 8.6 Überseeversand Bei Überseeversand sind Holzkisten oder Holzpaletten mit Kartonagen zu verwenden, die den Anforderungen (gem. unserer Verpackungsvorschrift) hinsichtlich der Stapelfähigkeit, Transportbeanspruchung, Einfuhrbestimmungen für Holzverpackungen (ISPM 15) etc. genügen müssen. 8.7 Containerlieferung Der Lieferant muss die Möglichkeit sicherstellen, Seecontainer zu be- und entladen. In diesem Fall liegt es in der Verantwortung des Lieferanten, die Ware entsprechend zu verladen und zu sichern sowie die Container zu versiegeln. Bei einer geplanten Containerbelieferung ist grundsätzlich vor Versand das anzuliefernde Werk zu informieren und die Anlieferung abzustimmen. 8.8 Bereitstellung Bei Sendungen FCA Lieferant hat die Bereitstellung der Ware grundsätzlich am Versandtag zu Arbeitsbeginn zu erfolgen. Erfolgt keine rechtzeitige Bereitstellung, so sind die Kosten für evtl. notwendig werdende Sondermaßnahmen, Standzeiten des Spediteurs oder die vergebliche Anfahrt des Spediteurs vom Lieferanten zu tragen. Der Lieferant hat die Möglichkeit, einvernehmlich zwischen Spediteur und Lieferant Bereitstellungszeiten im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten, spätestens jedoch bis 16:00 Uhr, zu vereinbaren. 8.9 Be- / Verladung Die Beladung und Abfertigung hat unverzüglich nach Fahrzeugbereitstellung zu erfolgen. Soweit die Bereitstellung des LKWs innerhalb des vereinbarten Beladezeitfensters erfolgt, gelten hierfür die folgenden Abfertigungszeitfenster (Beladen Vollgut, Entladen Leergut und administrative Abwicklung): Seite 41

42 Sendungen bis 2,5 to. max. 60 Minuten. Teil- und Komplettladungen max. 90 Minuten. Verursacht der Lieferant unangemessen lange Abfertigungszeiten, werden entstandene Mehrkosten entsprechend dem Verursacher in Rechnung gestellt. Ein Verschulden Dritter (z.b. Zollabfertigung) ist von dieser Regelung ausgeschlossen. Ist eine ordnungsgemäße Abholung der Spedition durch Verschulden des Lieferanten (z.b. Ware zum avisierten Zeitpunkt nicht abholbereit, unangemessene Wartezeiten, etc.) nicht möglich, so hat der Lieferant die pünktliche Anlieferung der Waren in Eigenregie und zu eigenen Kosten zu gewährleisten. Werden definierte Abhol-Zeitfenster für Speditionen, z.b. im Rahmen von Milk-Runs, durch das Verschulden des Lieferanten nicht eingehalten, so hat der Lieferant den Transport auf eigene Rechnung zu organisieren, um eine termingerechte Belieferung zu garantieren sowie die daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen. Die angemeldeten Mengen sind entsprechend den Vorgaben und Anweisungen von KIEKERT für den Transport geeignet zu verpacken (siehe Verpackungsrichtlinie, Seite 24), auf geeignete Fahrzeuge zu verladen und durch den Absender beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (HGB, StVO, VBG) Rücklieferungen Rücklieferungen, die durch Verschulden des Lieferanten entstehen, werden von KIEKERT organisiert, sofern nicht vorher etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Kosten trägt der Lieferant Zollabwicklung Der Lieferant ist für die ordnungsgemäße Erstellung der Zollpapiere nach jeweils aktuellem Rechtsstand sowie für die ordnungsgemäße Zollplanung (Tarifierung) für den Warenimport in das Empfangsland verantwortlich. Sollten KIEKERT Zusatzkosten bzw. Nachteile durch nicht ordnungsgemäß erstellte oder fehlende Zollpapiere entstehen, behält sich KIEKERT das Recht vor, diese Mehraufwendungen dem Lieferanten in Rechnung zu stellen Ursprungsnachweis Der Lieferant ist verpflichtet KIEKERT die benötigten Erklärungen (= Lieferantenerklärung, Ursprungszeugnis) über den zollrechtlichen Ursprung der von ihm gelieferten Ware rechtzeitig zuzuleiten. Soweit erforderlich, hat der Lieferant seine Angaben zum Warenursprung durch ein von seiner Zollstelle bestätigtes Auskunftblatt nachzuweisen. Der Lieferant haftet für alle Nachteile, die KIEKERT durch eine nicht ordnungsgemäße oder verspätete Abgabe des Ursprungsnachweises entstehen. Seite 42

43 8.13 Konsignationslager/Zolllager/VMI Grundgedanke: Schaffung von Kostenvorteilen und Prozessoptimierung in der Beschaffungs- Produktions- und Lagerungskette, durch Zuordnung von Lagerbeständen / -haltung an die Lieferanten innerhalb eines kooperativen Systems. Für die Zusatzbedingung Konsignationslager/Zolllager gelten zusätzlich zum jeweils angegebenen Incoterm mit benanntem Ort, gemäß Incoterms 2010 folgende Vereinbarungen: KIEKERT unterhält für Ware mit dieser Zusatzbedingung ein Lager (Lieferantenlager/Zolllager). Der Transport der Lieferantenware zu diesem Lieferantenlager/Zolllager erfolgt auf Kosten und Risiko gemäß vereinbartem Incoterm. Falls KIEKERT den Transport vom Lieferanten bis zum Lieferantenlager/Zolllager verantwortet, so garantiert KIEKERT eine maximale Transportzeit bis zum Eingang ins Lieferantenlager/Zolllager. Der Lieferant trägt die Verantwortung für die Kundenversorgung innerhalb definierter Bedarfsschwankungen von Minimal- / Maximalbeständen. KIEKERT trägt die Kosten und die Gefahr für die Lagerung und das Handling der Ware, solange die Bestände unterhalb des definierten Maximalbestandes bleiben. Der Lieferant trägt Lagerkosten und Gefahr für Bestände, die über die definierten Maximalbestände hinaus-gehen. Der Lieferant liefert die Ware in der vereinbarten Verpackung. Liefert der Lieferant schuldhaft in einer nicht vereinbarten Verpackung, dann trägt er die Kosten und das Risiko eines notwendigen Umpackens. Ab Entnahme Lieferantenlager/Zolllager geht die Ware in das Eigentum von KIEKERT über. Über das Lieferantenportal kann der Lieferant die Lagerbewegungen abrufen. Diese stellt KIEKERT den Lieferanten täglich zur Verfügung Steuerliche Abwicklung bei Lieferantenlager Da das Eigentum an der gelieferten Ware erst bei Entnahme aus dem Konsignationslager an KIEKERT übergeht, muss der Lieferant das Verbringen der Ware von einem EU-Staat (z.b. Produktionsland) in den anderen EU-Staat (Land des Konsignationslagers) gemäß der EU-Umsatzsteuergesetzgebung als sogenannte innergemeinschaftliche Verbringung selbst erklären. In der Praxis stellt er dazu eine Proformarechnung an sich selbst mit Lieferort Konsignationslager aus. Die Ware wird damit "Inlandsware" im Konsignationslager, die Lieferung an KIEKERT ist umsatzsteuerlich eine Inlandslieferung innerhalb des Landes des KIEKERT Standortes. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung muss sich der Lieferant bei dem für ihn zuständigen Finanzamt im Land des Konsignationslagers umsatzsteuerlich registrieren lassen. Er ist ebenfalls verpflichtet, den statistischen Seite 43

44 Meldepflichten nachzukommen und eine Meldung über die eingehende Intrahandelsstatistik zu erstellen. Der Lieferant hat KIEKERT die steuerrechtliche Registrierung vor der ersten Lieferung schriftlich nachzuweisen. Achtung: In den Länder Frankreich, Spanien, Großbritannien, Österreich, Italien, Belgien, Irland, Niederlande und Finnland gilt diese Regelung nicht, da die Landesgesetze dort die Belieferung über Lieferantenlager unter bestimmten Bedingungen als innergemeinschaftliche Lieferung zulassen Voraussetzung für den Lieferbeginn Vor der ersten Lieferung müssen folgende Punkte in Absprache mit KIEKERT erledigt sein und mit dem zuständigen Einkäufer sowie dem verantwortlichen Logistikplaner abgestimmt werden. Verpackung Anlieferkonzept Datenintegration (EDI / Web- EDI) Notfallkonzept Ansprechpartner beim Lieferanten sind im Lieferantenportal zu benennen, unter folgendem Link: Darüber hinaus hat sich der Lieferant grundsätzlich über die in der Automobil- und Zulieferindustrie allgemein gültigen Standards der Normungsgremien (VDA, Odette, EDIFACT, ANSI X.12) zu informieren. Alle in dieser Logistik-Richtlinie geforderten Nachrichtenstandards sind nach den von KIEKERT vorgegebenen Standards aufzubauen und anzuwenden. Hält sich der Lieferant nicht an die angestrebte Standardisierung seiner Dokumente, behält sich KIEKERT das Recht vor, die durch dieses Fehlverhalten entstandenen Mehraufwände in Form einer Bearbeitungsgebühr dem Lieferanten in Rechnung zu stellen Reklamation von Anlieferungsfehlern Termingerechte Anlieferungen, der Norm entsprechende Behälteretiketten und Lieferscheine sowie saubere und unbeschädigte Verpackungen sind für einen reibungslosen logistischen Prozess zwingend erforderlich. Durch Abweichungen von dieser Norm entstehen KIEKERT erhebliche zusätzliche Aufwendungen. Verstößt ein Lieferant schuldhaft gegen die Bestimmungen der Verpackungs- und Logistikrichtlinie behält sich KIEKERT das Recht vor, Pauschalen für die bei KIEKERT anfallenden Kosten (Personal, Fläche, Betriebsmittel) zur Beseitigung der Fehler, bevor weitere Störungen verursacht werden - dem Lieferanten in Rechnung zu stellen. Zudem behält sich KIEKERT die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor. Insbesondere der durch nachfolgenden Anlieferungsfehler verursachte Mehraufwand wird dem Lieferanten belastet: Seite 44

45 Fehlende/fehlerhafte Lieferpapiere/ Labels/ DFÜ Fehlerhafte/beschädigte Verpackung Anlieferung außerhalb vorgegebener Zeitfenster Nichteinhaltung von Terminen Mengendifferenzen Schäden an der Ware KIEKERT ist berechtigt, die Belastungen mit ausstehenden Zahlungen zu verrechnen Wareneingangszeiten KIEKERT DE (Toplog) KIEKERT CC KIEKERT CS KIEKERT MX Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr Sonntag 22 Uhr bis Freitag 22 Uhr Montag bis Freitag: 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr Anlieferungen außerhalb der Öffnungszeiten müssen vom SCC genehmigt werden und dem Wareneingang vorab gemeldet werden. Anlieferungen an Sonn- und Feiertagen müssen ebenfalls genehmigt werden Feiertage / Urlaub + sonstige Unterbrechungen in der Materialversorgung Erkennt der Lieferant, dass ein mit KIEKERT vereinbarter Liefertermin bzw. eine vereinbarte Liefermenge nicht eingehalten werden kann (z.b. wegen technischer Mängel, Kapazitätsengpässen, Qualitätsproblemen, Urlaub, Fahrverbot etc.), so hat er dies proaktiv dem betroffenen KIEKERT Werk/SCC-Management unverzüglich unter Angabe der Gründe, der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung und der Auswirkungen der zur Abwendung geeigneten Maßnahmen mitzuteilen. Eil- und Sondertransporte erfordern grundsätzlich eine Abstimmung mit dem Supply-Chain-Coordinator von KIEKERT. Die Kosten hat diejenige Partei zu tragen, die den Sondertransport verursacht hat. KIEKERT ist berechtigt, Kostenpauschalen für vom Lieferanten verursachte Abweichungen bei den Logistikprozessen (wie z.b. vorzeitige Lieferung, Überlieferung und sonstige Abweichungen von Liefer- und Verpackungsvorschriften) festzusetzen. Hierbei wird KIEKERT den typischen branchenüblichen Durchschnittsschaden einschließlich interner Kosten angemessen berücksichtigen. Seite 45

46 9. Kalkulation Logistikkosten Im Angebotsformular Supply Chain Cost Break Down (siehe Anhang Cost Break Sheet, Seite 87) sind die Logistikkostenbestandteile seitens des Lieferanten für jeweils zwei Lieferbedingungen (Incoterms) auszuweisen: auf Basis FCA benannter Ort (Auslieferstandort) auf Basis DAP benannter Ort (Kiekert Werk). Dieses Angebotsformular ist auf dem Lieferantenportal verfügbar und zusammen mit einem ausgefüllten Verpackungsdatenblatt zwingender Bestandteil seines Angebotes. Kiekert behält sich vor, die vereinbarten Lieferbedingungen mit einer angemessenen Frist umzustellen und die entsprechenden Logistikbestandteile dementsprechend anzupassen. Beispiel: Der Lieferant liefert auf Basis DAP Changshu (Kiekert China). Kiekert stellt die Lieferbedingung auf FCA Auslieferstandort Lieferant um. Somit wird der vom Lieferanten angegebene Transportkostenanteil vom Teilepreis in Abzug gebracht. Seite 46

47 10. Änderungsmanagement 10.1 Generelle Information Die Änderung wird vertraglich durch den KIEKERT-Einkauf ausgehandelt. Änderungszeiträume (Dauer der reinen Änderung an der Produktionseinheit) sind mit dem Einkauf zu vereinbaren. Im Rahmen einer Änderung zum Produkt ist der Start des Änderungsprozesses mit der Logistik zu vereinbaren. Ohne eine Bestätigung durch die Logistik darf keine Produktionseinheit, die direkten Einfluss auf die Produktionskapazität hat, für den Änderungsprozess stillgelegt werden bzw. in einen Änderungsprozess überführt werden KIEKERT-Lieferantenprozess Der Lieferant erstellt anhand der vorhandenen Bedarfe eine Terminplanung, die die ggfs. erforderliche Vorlauffertigung bzw. die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Belieferung, den Änderungsumfang und den Bemusterungszeitraum inkl. der Kundenbemusterung durch KIEKERT (der Zeitraum für die Kundenbemusterung ist mit dem verantwortlichen Supply-Chain-Coordinator abzustimmen) beinhaltet. Der Terminplan ist in schriftlicher Form zu fixieren. Die o.g. Meilensteine inkl. der für die Änderung relevanten Schritte in der Anpassung der Produktionseinheit (z.b. Demontage, Manipulation, Montage, Sicherheitsschleife für Terminabweichungen, Anfahren der Produktionseinheit und Abmusterung) sind in dem Terminplan zu benennen. Auf Basis dieser Voraussetzung erfolgt durch die KIEKERT-Logistik eine schriftliche Freigabe für die Änderung an der Produktionseinheit. Sollte es zu Abweichungen im fixierten Terminplan des Änderungsprozesses kommen, sind diese unter Vorlage eines Notfallplanes mit Sicherstellung des ursprünglichen Terminplanes an KIEKERT zu melden. Seite 47

48 11. Bemusterungsprozess 11.1 Erstbemusterung Im Rahmen der Erstbemusterung erhält der Lieferant eine Lieferplaneinteilung (siehe Anhang Lieferplaneinteilung, Seite 88) und eine Bemusterungsanforderung (siehe Anhang Bemusterungsanforderung, Seite 89) inkl. einer Prüflosnummer. Die Bemusterung hat unter Verwendung der Prüflosnummer und inkl. einer Warenprobe gemäß Einteilung an das verbrauchende Werk zu erfolgen. Das verbrauchende Werk, erzeugt eine Einbauprobe, die nach einer funktionalen Bewertung vom verbrauchenden Werk, inkl. der Bemusterungsunterlagen zur vermessungstechnischen Bewertung und konstruktiven Abstimmung gesendet an das Head-Quarter wird. Der Verwendungsentscheid der Produkte erfolgt durch das Head-Quarter Nachbemusterung Sollte ein Verwendungsentscheid schlechter als 2 erfolgen, ist eine Nachbemusterung durch den Lieferanten zu generieren. Der Umfang der Korrektur und die Zeit, die für die Korrektur an der Produktionseinheit benötigt wird, ist im Rahmen der Korrespondenz zur Korrektur mit der Qualitätssicherung und der Konstruktion abzustimmen. Unter Verwendung dieser Anpassungszeit ist wie im Abschnitt Änderungsmanagement und Bemusterung/Erstbemusterung zu verfahren. Seite 48

49 12. Kapazitätsmanagement Das Kapazitätsmanagement soll die Kommunikation der Produktionsbedarfe vereinfachen und sicherstellen, dass die Kapazität, die Flexibilität und die Liefersicherheit langfristig gewährleistet werden Maximum Kapazität Die maximale Kapazität ist grundsätzlich auf Basis von 240 AT und 15 Schichten in fünf Arbeitstagen zu bestätigen. Die definierte Größe gibt einen Wochenbedarf an Flexibilität Die Flexibilität bezeichnet die prozentuale Erhöhung der Kapazität, die innerhalb von 5 Wochen gewährleistet werden muss. Ist keine individuelle Größe vereinbart, ist seitens des Lieferanten eine Flexibilität von +/- 20% in Bezug auf die o.g. Kapazitätsbedarfe zu gewährleisten. Durch den bereits geforderten Sicherheitsbestand von 5 Tagen wird eine Flexibilität in der benannten Größe für die ersten 5 Wochen abgesichert. Innerhalb dieser 5 Wochen wird dann seitens des Lieferanten die Voraussetzung geschaffen, die Flexibilität weiter aufrechtzuerhalten. Sollte dieser Zeitraum nicht ausreichen, um die angestrebten Ziele zu erreichen, so ist seitens des Lieferanten eine alternative Absicherung der Flexibilität darzustellen (z.b. höhere Sicherheitsbestände) Anzahl Stunden Die Anzahl Stunden bezeichnet die Zeit, die benötigt wird, um die bestätigte maximale Kapazitätsmenge zu produzieren. Diese Zahl gibt eine Information dazu wieder, falls der Lieferant grundsätzlich nicht in einem Dreischichtbetrieb arbeitet und ist nur in diesem Falle auszuweisen Maximale Schichtzahl pro Woche Die maximale Schichtzahl pro Woche zeigt auf, welche Kapazität innerhalb einer 7-Tage-Woche möglich ist Bemerkung Dieses Feld wird zum Mussfeld wenn eines der vorbenannten Felder nicht ausgefüllt werden kann bzw. die bestätigte Kapazität kleiner der Maximal-Kapazität + 20% Flexibilität ist. Seite 49

50 12.5 Verpflichtungen und Folgen Der Lieferant ist verpflichtet, die Kapazitätsstudie zu beantworten. Sollten nach einer Anmahnung einer nicht innerhalb des benannten Zeitraumes kommentierten Studie nach weiteren drei Tagen kein Eintrag im System erfolgen, wird ein Qualitätsprüfbericht zu Lasten des Lieferanten mit entsprechender Bewertung ausgestellt. Seite 50

51 13. Versorgungssicherheit 13.1 Transparenz der Logistikkette Für die Versorgungsicherheit der KIEKERT-Werke müssen sowohl für die normalen Materialflüsse als auch im Falle von Notfallsituationen Planungen und Organisationsstrukturen beim Lieferanten existieren. Um hier eine Transparenz für KIEKERT zu gewährleisten, wird im Rahmen der LVP (Logistik Vorausplanungsgespräche) die komplette Logistikkette inklusive der Unterlieferanten des Lieferanten eingefordert. Die Bereitstellung der Information kann entweder durch die Selbstauskunft des Lieferanten mittels LVP-Dokumentation oder aber im Falle einer tiefen Logistikstruktur der Lieferkette durch eine Wertstromanalyse bei einem separaten Termin vor Ort erfolgen Fertigungskapazität (siehe Kapazitäten) Die Fertigungskonzepte für die geforderte Fertigungskapazität sind auf Basis von 240 Tagen per Anno bei max. 15 Schichten pro Woche auszulegen. Sollten aufgrund von standortbedingten Besonderheiten Wochenendarbeiten nicht möglich sein, so ist die geforderte Fertigungskapazität mit 10 Schichten pro Woche zu gewährleisten Vorlaufzeit im Störfall bzw. kurzfristige Mehrbedarfe und evtl. Sicherheitslager vor Ort Zur Festlegung der Abrufstrategie und zur Absicherung der Versorgung bei Störfällen und Mehrbedarfen sind mit dem Lieferanten die Reaktionszeiten auf Abrufveränderungen abzustimmen. Hierzu ist der Lieferant aufgefordert, seine Prozesse und Prozesszeiten darzulegen und eine entsprechende Zeitschiene zu definieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Bedarfsveränderungen in den definierten Schwankungsbreiten kurzfristig abzusichern sind (Sicherheitsbestand beim Lieferanten bzw. in Konsignation bei KIEKERT). Zu den möglichen Störfällen hat der Lieferant einen Notfallplan mit entsprechenden Maßnahmen und Zeiträumen zu definieren Sicherheitsbestand Der Lieferant hat einen Sicherheitsbestand von min. 4 Tagesbedarfen (Tagesbedarfe basierend auf den aktuellen Abrufen und einem Forecast von 5 Wochen) vorzuhalten. Im Falle einer Konsignationsvereinbarung stellt KIEKERT eine kostenfreie Lagerkapazität von min. 5 Bedarfstagen zur Verfügung. Grundsätzlich ist die Nutzung bei einer höheren Lagerzeit als 5 Tage kostenpflichtig. Die Bereitstellung von höheren Lagerkapazitäten ist gesondert zu vereinbaren (verantwortlich ist der Logistikleiter des jeweiligen Produktionswerkes) und wird je nach Materialart mit Kosten beaufschlagt. Seite 51

52 13.5 Schwankungsbreiten Abrufschwankungen sind seitens der Lieferanten in folgendem Rahmen abzudecken: Einmalige Abrufveränderungen in einer Größenordnung von bis zu 5 Tagesbedarfen sind aus den Sicherheitsbeständen des Lieferanten sofort bereitzustellen. Eine Auffüllung des Sicherheitsbestandes in der Größenordnung von 5 Tagesbedarfen ist durch den Lieferanten in der mit KIEKERT definierten Wiederbeschaffungszeit bereitzustellen. Hierbei sind Produktionskapazitäten, Rohmaterial- und Personalbeschaffungszeiten zu berücksichtigen. Eine generelle Bedarfsveränderung bis zu einer Größenordnung von +/- 20% muss wie folgt gewährleistet werden: Auf Basis des Sicherheitsbestandes ist bei einer Erhöhung von 20% eine Absicherung der Versorgung von 5 Wochen gewährleistet. Für die Absicherung der Bedarfe nach diesen 5 Wochen hat der Lieferant bei der Auftragsvergabe ein Konzept darzulegen, in dem er diese Anforderung gewährleistet. Sollten Schwankungsbreiten (Kundenanforderungen) in einem größeren Rahmen erforderlich sein, so werden diese Erfordernisse zwischen den Vertragspartnern separat vereinbart. Seite 52

53 14. Notfallkonzept Die Definition und Vereinbarung von Notfallkonzepten soll die Lieferkette zwischen den Vertragspartnern Lieferant, KIEKERT und dessen Kunden absichern. Mit den definierten Handlungsroutinen wird eine koordinierte und zeitnahe Absicherung der Supply Chain gewährleistet Verpflichtung zur Meldung von Notfällen Entsprechend den im Weiteren definierten Kontaktinformationen hat der Lieferant das Empfängerwerk und die globale Logistik über die Entstehung jeglicher Störeinflüsse zu informieren Kontakte zu möglichen Notfalltypen Störfalltypen Kontakte Fehl-Funktionen in der EDI-Kommunikation Bedarfsvorschau bzw. der Lieferabruf übersteigt die vereinbarte Kapazität Unfähigkeit, die Lieferabrufe zu erfüllen (Fehlmengen) Ausfall der beim Spediteur angemeldeten Frachtvolumen (ausgenommen Lieferung unter Verantwortung des Lieferanten) Unterdeckung der Poolverpackung bzw. vereinbarten Umlaufes-Spezialverpackung Ausfall oder Verspätung des Frachtführers (wenn der Transport von KIEKERT organisiert ist) Ausfall oder Verspätung des Frachtführers (wenn der Transport vom Lieferanten organisiert ist) IT-EDI-Clearingstelle Einkauf, Logistik-SCC-Werk und globale Logistik SCC Empfängerwerk und globales SCC Supply Chain Coordinator des Empfängerwerkes und globales oder lokales Transportmanagement Leergutabteilung der Empfängerwerke globales Transportmanagement SCC Empfängerwerk Retoure fehlerhafter Ware Lieferantenkontakt in der Qualitätsabteilung des Empfängerwerkes Seite 53

54 14.3 EDI Die Ursachen der EDI-Fehler sind durch den Lieferanten zu ermitteln Übermittlung falscher EDI-Daten Datenfehler in den EDI-Übermittlungen sind seitens des Lieferanten bei dem für die Produkte verantwortlichen KIEKERT Supply Chain Coordinator zu melden. Die weitere Vorgehensweise wird seitens des Supply Chain Coordinators festgestellt und übermittelt Technische Ursachen Technische Probleme können mit folgenden Ursachen auftreten: Fehler in den Systemen des Lieferanten Fehler in der Zuordnung der Datenfelder in den jeweiligen Übertragungsformaten (Mapping) Verbindungsprobleme zwischen den Kontaktadressen grundsätzliche Server-Probleme KIEKERT Maßnahmenschritte: Lösungsversuch durch den Lieferanten im eigenen Hause Kontaktieren der EDI-Support-Plattform bei KIEKERT Die Empfangsmöglichkeit einer Sendungswiederholung muss seitens des Lieferanten gewährleistet werden. Es wird nach Behebung des Übertragungsproblems immer der komplette Umfang der fehlenden Datensendung erneut geschickt. Im Falle einer Ursache im Kundensystem unterstützt der Lieferant die EDI-Plattform und meldet die jeweilige Fehlersituation zurück. Sollte es nicht innerhalb von 4 Stunden zu einer Lösung der Probleme kommen, hat der Lieferant die EDI- Daten aus dem Lieferantenportal zu ziehen Fehlfunktionen bei KIEKERT KIEKERT meldet im Falle einer festgestellten Fehlfunktion in der EDI-Kommunikation, in Form einer EDI-Fehler-E- Mail, die Fehlfunktion an den/die Lieferanten. KIEKERT sendet nach Fehlerbeseitigung eine Abschluss- zum Fehlerbeseitigungsprozess. Seite 54

55 14.4 Lieferrückstand bzw. Lieferausfall Der Lieferant hat im Falle einer Lieferunterdeckung diese umgehend an KIEKERT zu melden, Verfahrensweise wie im Kapitel Supply-Chain-Management (siehe Supply-Chain-Management, Seite.9) und Eskalationsmanagement (siehe Eskalationsmanagement, Seite.12)beschreiben Verpackung Vorgehensweise für Lieferanten bei Leergutmangel. Folgende Voraussetzungen müssen für eine Ausweichverpackung gegeben sein: Verpackungsvereinbarung vorhanden? Kontostände geprüft? (Monatlicher Leergutkontoauszug bearbeitet) Ausreichende Ladungsträger für Abrufzeitraum bestellt? Leergutbedarf für aktuelle Lieferabrufe? (keine Vorproduktion) Eskalationsstufen, welche vom Lieferanten bei Leergutmangel eingehalten werden müssen: 4. Kontakt mit zuständigen Leergutsachbearbeitern im KIEKERT-Werk aufnehmen und Leergutversorgungsstand (geplante Lieferungen) erfragen. 5. Wenn sich andere KLT-Behälter im Hause des Lieferanten befinden, mit dem Empfangswerk klären, ob diese als Ausweichverpackung eingesetzt werden können (Füllmengen der Ausweich-KLT dürfen nicht von der Soll-Verpackung abweichen). 6. Wenn keine Ausweich-KLT zur Verfügung stehen, muss eine handelsübliche Kartonagenverpackung (Modularkarton) verwendet werden (Füllmengen der Ausweich-Kartonagen dürfen nicht von der Soll- Verpackung abweichen). 7. Schriftlich Ausweichverpackung beim Empfangswerk (siehe Anforderung Ausweichverpackung, Seite 97) beantragen. 8. Einsatz der Ausweichverpackung erst nach schriftlicher Freigabe! Mindestanforderung an Einwegverpackung: Verpackung muss ausreichend stabil sein, um den Teileschutz des Materials zu gewährleisten. Verpackung muss beim Transport und zur Lagerung (mindestens zweifach) stapelbar sein, so dass durch den Einsatz der Ausweichverpackung keine zusätzlichen Fracht-und Lagerkosten entstehen. Abmessungen der Ausweichverpackung sollen möglichst der Originalverpackung entsprechen. Verpackung muss sortenrein zu recyceln sein (bitte keine Verbundstoffe). Seite 55

56 Bei evtl. Fragen/Unklarheiten wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Leergutmanagements Transport Feiertage / Urlaub + sonstige Unterbrechungen in der Materialversorgung Erkennt der Lieferant, dass eine mit KIEKERT oder dem beauftragten Spediteur vereinbarte Verladung nicht eingehalten werden kann oder verspätet erfolgen wird (z.b. wegen technischer Mängel, Kapazitätsengpässen, Qualitätsproblemen, Urlaub, Fahrverbot etc.), so hat er dies proaktiv dem betroffenen KIEKERT-Werk, der globalen Logistik sowie dem Spediteur unverzüglich unter Angabe der Gründe, der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung und der Auswirkungen mitzuteilen. Die erforderlichen Maßnahmen sind mit den o.g. Parteien eindeutig abzustimmen. Es ist notwendig, dass die vereinbarten Verladungszeitfenster eingehalten werden, da die Entladungen ebenfalls wieder in definierten Zeitfenstern stattfinden. Verzögerungen gefährden weitere Abholtermine in den Lieferketten. Eil- und Sondertransporte erfordern grundsätzlich eine Abstimmung mit der Materialdisposition von KIEKERT. Die Sondertransporte werden ausschließlich von KIEKERT arrangiert. Die Kosten hat diejenige Partei zu tragen, die den Sondertransport verursacht hat Vorab- / Überlieferungen Alle Formen der Vorab- bzw. Überlieferungen sind strikt untersagt! Im Falle einer Überlieferung wird sich das jeweilige KIEKERT-Werk vorbehalten, die überlieferte Menge zu Lasten des Lieferanten zurückzusenden Rücklieferung n.i.o. Produkte Sollte der Lieferant im laufenden Lieferprozess feststellen, dass die Ware n.i.o. ist, muss diese Abweichung umgehend dem Qualitätsverantwortlichen des belieferten KIEKERT-Werkes angekündigt werden. Für fehlerhafte Produkte behält sich KIEKERT vor, diese zu Lasten des Lieferanten zurückzusenden. Die Rücklieferung der fehlerhaften Ware wird zwischen Logistik und Qualität in Zusammenwirken mit dem Lieferanten abgestimmt. Basis für diese Abstimmung ist der entsprechende Prüfbericht. Seite 56

57 15. Auslaufmanagement eines Projektes Im Rahmen eines Projektauslaufes ist es erforderlich, dass die Materialversorgung entsprechend den Ist-Bedarfen ausgesteuert wird. Die Produktionsplanung ist so anzupassen, dass keine Verschrottungskosten entstehen und eine mittelfristige Versorgung der Ersatzteilbedarfe weiterhin gewährleistet ist. In der Auslaufsteuerung eines Projektes ist es möglich, dass die Abrufe nicht mehr auf Ladungsträgermengen bzw. Packeinheiten gerundet sind. In diesen Fällen ist es erforderlich, dass der Lieferant die Lieferungen entsprechend dem Abruf stückgenau vornimmt. Die Leergut-Pools sind entsprechend zu reduzieren. Rücklieferungen von Leergütern sind zu vermeiden. Es ist darauf zu achten, dass die Ersatzteilabwicklung mit dem KIEKERT-Einkauf abgestimmt ist. Es darf im Falle eines Bedarfes keine Einschränkungen in der Versorgungskette geben. Ersatzteillieferungen sind gemäß Abruf auszuführen. Losgrößen-Abstimmungen sind ausschließlich im Zusammenwirken zwischen Logistik, Einkauf und Lieferant durchzuführen. Seite 57

58 16. Produktions- bzw. Werkzeugverlagerungen Der Lieferant ist verpflichtet, eine Produktions- oder Werkzeugverlagerung dem Einkauf von KIEKERT anzumelden. Die Meldung erfolgt mit dem auf dem Lieferantenportal hinterlegten KIEKERT-spezifischen Formular Change- Request (siehe Anhang Change-Request, Seite 90) und ist mit einem Projektplan inkl. einer Planung der Vorlaufmengen zu hinterlegen. Die KIEKERT-Logistik behält sich vor, im Rahmen der Verlagerung ein Logistikaudit durchzuführen. Das Audit erfolgt in der Regel auf Basis eines KIEKERT-spezifischen Self-Assessment in Anlehnung an das MMOG. Das Self-Assessment ist auf dem KIEKERT Webportal verfügbar: Seite 58

59 17. Logistische Anforderungen 17.1 VMI Warehouse Vendor Managed Inventory (VMI), auch lieferantengesteuerter Bestand, ist ein logistisches Mittel zur Verbesserung der Performance in der Lieferkette, bei dem der Lieferant Zugriff auf die Lagerbestands- und Nachfragedaten des Kunden hat Vendor Managed Inventory (VMI) - Grundlagen Beim VMI übernimmt der Lieferant die Verantwortung für die Bestände seiner Produkte beim Kunden. Der Bestand beim Kunden wird vollständig vom Lieferanten veranlasst. Grundlagen für die Berechnung der Lieferungen sind z. B. Verbrauchszahlen, die elektronisch übermittelt werden, sowie Bestandseingriffsgrenzen sowie Transportzeiten und Losgrößen. Vorteile: schnelle Reaktion des Lieferanten auf Bedarfsschwankungen höhere Verantwortung und mehr Freiheit des Lieferanten beim Disponieren der Lieferungen kostengünstigere Losgrößen Optimierung der Transporte des Lieferanten besseres und schnelles Reagieren auf Bedarfsschwankungen Funktionsweise: der Lieferant überwacht das Lager des Kunden der Lieferant ist verantwortlich für die Aufrechterhaltung der Lagermenge in den abgestimmten Eingriffsgrenzen der Lieferant errechnet optimale Wiederauffüllungsmengen der Lieferant bestimmt den Lieferzeitpunkt 17.3 Methodik Für die Implementierung des VMI Systems werden spezifisch zum Artikel die Min. und Maxbestände gemeinsam mit dem Lieferanten definiert. Seite 59

60 Hierfür sind die Tagesbedarfe, der Forecast, die Lagerkapazität, die Losgrößenkosten, die Wertigkeit des Artikels, die Anlieferfrequenzen, die Lieferzeiten sowie die Schwankungsbreiten zu berücksichtigen. Der Lagerbestand, die definierten Eingriffsgrenzen und die Forecastzahlen werden auf dem Partnerportal der Kiekert AG dargestellt und kontinuierlich synchronisiert. Über die Funktion der Transport und Lieferavis erkennt der Lieferant die Umlaufbestände, die auf der Forecastleiste verrechnet werden. Somit ist das Unter- bzw. Überschreiten der Eingriffsgrenzen sofort ersichtlich. Der Lieferant kann gemäß den vorgegebenen Lieferrhythmen die fehlende Ware auf den Weg bringen Steuerabwicklung bei EU-Lieferanten Der Verkauf wird als innerdeutschen Warenverkehr nach deutschem Recht behandelt und besteuert. Hierfür ist eine deutsche Steuernummer erforderlich. (Beantragung erfolgt über das jeweilige zuständige Finanzamt (siehe Anhang Finanzämter Steuerabwicklung Seite 77) Steuerrechtliche Abwicklung bei Drittlandslieferanten Die Ware wird als Zollgut bis zur letztendlichen Entnahme behandelt Steuerrechtliche Abwicklung bei Drittlandslieferanten - Serienlieferungen über das Konsignationslager mit Zolllager Die Ware bleibt bis zur endgültigen Entnahme und Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Die Verzollung erfolgt zum Zeitpunkt der Entnahme Richtlinie für Konsignationsabwicklung Präambel und Zielsetzung Die Konsignation hat folgende Vorteile: Versorgungssicherheit für Kiekert Losgrößenoptimierung für den Lieferanten Flexible Produktionsplanung beim Lieferanten sowie bei Kiekert Seite 60

61 Bedingungen Die grundlegenden Bedingungen zur Konsignation werden über einen Konsignationsvertrag geregelt (siehe Anhang Konsignationslagervertrag, Seite 92). Gutschriften zur Konsignationsentnahme werden wöchentlich ausgestellt. Die Erstellung der Abrechnung zu den Konsignationsentnahmen kann individuell wöchentlich oder monatlich erfolgen. Die Inventur zu den Konsignationsbeständen erfolgt auf Anforderung des Lieferanten zu seinem Geschäftsjahreswechsel Informationsfluss Die Bestandsdaten sind im KIEKERT-Internetportal ersichtlich Eigentums- und Gefahrenübergang Der Eigentumsübergang erfolgt mit Entnahme aus dem Konsignationslager Bevorzugter Logistikdienstleister Für Europa ist das folgende Unternehmen im Einsatz: Toplog, Möddinghofe 27, Wuppertal Seite 61

62 18. Lieferantenbewertung 18.1 Delivery performance Warum verwenden wir die Kennzahl Lieferperformance? die Qualität des Lieferanten wird heutzutage auch in der Logistik gemessen. ein Lieferant kann nur existieren, wenn auch seine Logistikprozesse funktionieren. das Management in der Industrie erhöht massiv den Druck auf die Reduzierung der Kapitalbindungen durch Bestände. für eine Bestandsreduzierung ist die Einhaltung der Liefertermine und mengen Basisarbeit. Zielsetzung: Motivation des Lieferanten für eine permanente Verbesserung der Prozesse Logistics key performance indicators Methode zur Ermittlung der Lieferperformance: Bensberg Tool (VDA-Bewertungs-System) die angewendete Applikation von Bensberg basiert auf dem Standard VDA jeder Wareneingang wird eigenständig betrachtet (jeder Wareneingang wird auf Basis der VDA- Charakteristik bewertet). alle VDA-Merkmale werden zu einer durchschnittlichen VDA-Kennzahl zusammengefasst. ein Konvertieren der VDA-Kennzahl in einen Prozentsatz wird ebenfalls angewandt. (VDA = 0 => 20 %, VDA > 6 => 0 %). Seite 62

63 Definition der VDA-Kennzahl Lieferperformance Seite 63

64 Wie arbeitet das VDA-Bewertungssystem? Seite 64

65 Seite 65

66 Seite 66

67 Konvertierung der VDA-Kennzahl in Prozentwerten: Seite 67

68 19. Inventur Auf Anforderung des Lieferanten wird ihm eine Inventurliste der Stichtagsbestände des Konsignationsbestandes zur Verfügung gestellt. Seite 68

69 20. Revisionsstand Seite 69

70 21. Autoren Verpackung: Transport: Andere Themen: Lektor: Bensberg Lieferperfomance: Jan Bätzgen Thorsten Hentschke Lutz Engberg Thomas Krause, Aline Aguila-Praetzelt Bettina Brandt Seite 70

71 22. Anhang Eskalationsmatrix Kontakte zum Eskalationstyp Report-Rückstandsabbauplan Report-Produktions-Ausbringung Finanzämter Steuersabwicklung Verpackungsdatenblatt Routing Order Manuelles Lieferavis Lieferplaneinteilung Bemusterungsanforderung Change-Request Kosignationslagervertrag Anforderung Ausweichverpackung Seite 71

72 Eskalationsmatrix - Kontakte zum Eskalationstyp Production shortfall / broken tool with prospective backorder Plant Manager Supplier Plant Logistics Manager Affected Supply Chain Coordinator Prospective backorder higher than 2 days Plant Logistics Manager Supplier Affected Supply Chain Coordinator Prospective backorder Supplier Affected Supply Chain Coordinator Seite 72

73 Report-Rückstandsabbauplan Lieferant Rückstandsabbauplan Kunde Kiekert Material Artikelbezeichnung Mat. Nr. Lieferant Kiekert Werk Datum tt.mm.jjjj Mat. Nr. kiekert Bestellmenge Produktion Bestand Rückstand tt.mm.jjjj #WERT! #WERT! #WERT! #WERT! #WERT! #WERT! tt.mm.jjjj #WERT! #WERT! #WERT! #WERT! #WERT! #WERT! Verfügbarkeit Lieferung an Kiekert Eintreffend bei Kiekert Differenzen Bestellmenge Produktion Bestand #WERT! #WERT! #WERT! #WERT! #WERT! #WERT! #WERT! #WERT! #WERT! #WERT! #WERT! #WERT! #WERT! #WERT! #WERT! #WERT! Verfügbarkeit Lieferung an Kiekert Eintreffend bei Kiekert Differenzen FRM-GL-LG-023 Zur Vorlage Seite 73

74 Report-Produktions-Ausbringung Seite 74

75 Seite 75

76 Zur Vorlage Seite 76

77 Finanzämter Steuerabwicklung Seite 77

78 Zur Vorlage Seite 78

79 FRM-GL-LG-015 Zur Vorlage Seite 79

80 Routing Order Seite 80

81 Zur Vorlage Seite 81

82 Manuelles Liefer-Avis Application description Notification of dispatch Version: Seite 82

83 Introduction Dear Sir or Madam, it is our pleasure to announce our application description for the subject Notification of dispatch. These days the transparency of the supply chain between suppliers and customers is very important to secure the production and of course the demands of our OEMs. For this reason we expect you to submit an ASN after loading of the goods and the related shipment posting. Either you can use your own ERP System if function is available or you have to utilize a WEB based function you can find in the Kiekert supplier portal. We have created a new application in our existing WEB Portal where you can enter the shipping information which will be internally converted to a standard ASN. How to use this function you can see in the following description. Seite 83

84 Create notification of dispatch through the supplier portal In the Supplier WEB Portal is implement the possibility to create the ASN manual. Each supplier has his own one. The advantage is to get more transparency about the quantity in transit. After login push the button Create/View delivery notes On next screen is possible to make a selection according to Purchasing document, Material number or by a date. In this case all open deliveries till will be displayed Confirm by Execute Seite 84

85 In the following screen shows all information about open delivery 1) Purchasing order number 2) Material Number 3) Material description 4) Cumulative ordered qty 5) Order qty 6) Delivery date Single click on delivery date or order quantity will activate the following Pop-up windows. Please check and in case change the data to the right one. The field Del. Date means the ETA date in our plant. Please consider the transit time from our routing order. In case there exist a packaging guideline display the system automatically the standard packaging respective to the order quantity otherwise enter the data manual and go in contact with our packaging department. Seite 85

86 The field Del. note are mandatory and the field Invoice, Container and Ship/Flight are voluntary. In case of delivery from third party country enter also this data. Afterwards push the button Pack The System select back and the delivery note has been created. If you noticed a mistake, delivery note can be deleted by click on For same changes select on and you get an pop up to update the data. Seite 86

87 Cost Break Sheet Zur Vorlage Seite 87

88 Lieferplaneinteilung Muster Seite 88

89 Bemusterungsanforderung Muster Seite 89

90 Change-Request Seite 90

91 Zur Vorlage Seite 91

92 Konsignationslagervertrag Konsignationslagervertrag Zwischen der Firma Kiekert AG Höseler Platz Heiligenhaus Deutschland nachstehend Kunde genannt, und der Firma xxx xxx xxx xxx nachstehend Lieferant genannt, wird folgender Vertrag vereinbart: 1. Vertragsgegenstand Der Lieferant richtet ab dem xx.xx.200x im Werk des Kunden ein Konsignationslager für xxxx ein. Der Artikelumfang und die daraus resultierenden maximalen Lagermengen werden als Anlage separat zu diesem Vertrag vereinbart. Der Lieferant ist dazu verpflichtet, die vom Kunden benötigten Mengen jederzeit in dem Konsignationslager zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sind die Bedarfsmengen des Kunden vor dem im Abruf definierten Liefertermin im Lager verfügbar zu halten. Die Ware verbleibt im alleinigen Eigentum des Lieferanten, bis sie aus dem Konsignationslager, entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages, entnommen wird und das Eigentum hierbei auf den Kunden übergeht. Seite 92

93 2. Lagerung Der Kunde stellt kostenlos geeigneten Raum für die unter 1 definierten maximalen Lagermengen zur Verfügung. Der Kunde übernimmt die handelsübliche Sorgfaltspflicht eines Lagerhalters und achtet insbesondere auf eine sachgemäße Lagerung. Der Kunde haftet dem Lieferanten gegenüber für alle entstehenden Beschädigungen an den Produkten. Dementsprechend übernimmt der Kunde die Kosten für die Versicherungsdeckung auf Basis des im gültigen Rahmenvertrag festgelegten Verkaufspreises. Die bei einem Schadensfall betroffenen Artikel sind mit dem Kunden direkt abzurechnen. Sich durch Schadensfälle ergebende Folgekosten werden durch die Betriebshaftpflicht-Versicherung des Kunden abgedeckt. 2.1 Inanspruchnahme Logistische Dienstleistungen Werden seitens Lieferant über den vereinbarten Umfang hinaus Dienstleistungen beansprucht, sind die Umfänge und deren Preisgestaltung separat zu diesem Vertrag zu vereinbaren. 2.2 Bereitstellung Mehrwegverpackung Seitens Kunde werden Behälter, gemäß Verpackungsvorschrift, zur Abdeckung der Transportzeiten zuzüglich der maximal definierten Lagermengen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gehende Bedarfe werden zu Lasten Lieferant abgewickelt. 3. Lieferbedingungen Der Lieferant ist für die Disposition und ausreichende Bestückung des Lagers verantwortlich. Eventuell auftretende Bedarfsverschiebungen sind, soweit zu erwarten, entsprechend zu berücksichtigen. Es bleibt dem Lieferanten überlassen, Liefermengen und Liefertermine zu optimieren basierend auf einem gültigen Rahmenvertrag. 4. Anlieferung / Wareneingangskontrolle Der Lieferant kennzeichnet die zugehörigen Versandpapiere mit dem Vermerk Für Konsignation. Die auf Lager eingehenden Lieferungen werden vom Kunden unverzüglich auf Vollständigkeit und äußerliche Beschädigungen geprüft. Der Lieferant haftet für die Qualität der Lieferung. Seite 93

94 4.1 Schadensmitteilung Bei Transportschäden muß eine Schadensmeldung mit der Bestätigung des Transportführers erstellt werden. Geht innerhalb von x Arbeitstagen nach Übernahme der Ware keine Schadensmeldung gemäß 4 vom Kunden beim Lieferanten ein, so gilt die Ware als komplett und ordnungsgemäß vereinnahmt. Ausgenommen von dieser x-tagesfrist sind alle verdeckten Mängel, die im Rahmen einer Vollständigkeits- und Sichtprüfung nicht erfaßt werden können. Der Lieferant haftet für diese verdeckten Mängel. 5. Eigentumsübergang Mit der Entnahme durch den Kunden gilt die Ware als verkauft und geht in dessen Eigentum über. Es kommen die am Tag der Entnahme gültigen Preise gemäß Rahmenvertrag zur Anwendung. Die Konsignationsware wird außerhalb des Zugriffs Dritter gelagert. Über vorauszusehende Gefahren muß der Lieferant sofort informiert werden. 6. Lagerverwaltung Der Kunde führt eine Lagerliste über alle eingehenden, sowie entnommenen Artikel, damit der Lagerbestand immer sofort ersichtlich ist. Die Bestandsführung erfolgt mittels EDV. Der Lieferant kann sowohl das Konsignationslager als auch die Lagerlisten nach Absprache mit dem Kunden jederzeit überprüfen. Am Ende jeden Jahres und bei Vertragsende muß eine Inventur des Konsignationslagers vom Kunden durchgeführt werden. Das Ergebnis ist dem Lieferanten mitzuteilen. Inventuraufwendungen werden gemäß 2.1 in Rechnung gestellt. 7. Lagerentnahmen Der Kunde ist berechtigt, aus dem Konsignationslager Ware in eigenem Namen und für eigene Rechnung zu entnehmen. Die Entnahmen werden gemäß der Regel: FIRST IN, FIRST OUT ausgeführt. 8. Rechnungsstellung und Zahlung Basierend auf den gemeldeten Entnahmen (s. 7), erhält der Lieferant zum x. eines Monats und zum Monatsende eine Konsignationsabrechnung; zahlbar seitens Kiekert innerhalb x Tagen abzüglich x% Skonto oder innerhalb x Tagen netto. Seite 94

95 9. Laufzeit Der Vertrag beginnt mit der ersten Einlagerung in das Konsignationslager. Beide Parteien können diesen Vertrag mit einer 6- monatigen Kündigungsfrist zum Monatsende kündigen. Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Im Falle gravierender Verstöße gegen die Vertragsbestimmungen haben beide Parteien das Recht eine fristlose Kündigung des Vertrages auszusprechen. 10. Restbestand Bei ordnungsgemäßer Kündigung, gemäß vorstehender Ziffer, übernimmt der Kunde höchstens die Mengen, welche sich gemäß Lieferabruf sowie der vereinbarten Fertigungsfreigabe ergeben. Darüber hinausgehende Mengen sind vom Lieferanten zurückzunehmen. 11. Preisvereinbarung Die gültigen Preise für die in Konsignation gelagerten Produkte werden separat zu diesem Vertrag mittels Rahmenvertrag zwischen Lieferant und Kunde abgeschlossen. 12. Schluß Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Gültigkeit des Vertrags im übrigen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind dazu verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung schnellstmöglich durch eine wirksame und/oder durchführbare zu ersetzen, die den angestrebten Zustand herbeiführt. Gerichtsstand für beide Parteien ist Velbert. Ort, Datum Ort, Datum _Heiligenhaus,_den xx.xx.200x Stempel und Unterschrift Lieferant Anlage: Logistische Dienstleistungen Zur Vorlage Seite 95

96 Anlage 1 zum Konsignationslagervertrag Kiekert AG / xxx Gemäß 1 Maximale Lagermengen Bereitstellung Lagerfläche X AT Reichweite *) (kostenfrei durch kiekert AG) *) entspricht der Lagerdauer pro Palette im Konsilager Gemäß 2.1 Inanspruchnahme Logistische Dienstleistungen * 1. Regal-Lagerung 0,xx pro Palette/Kalendertag 2. Handling 2.1 Einlagerung inkl. Entladung LKW x,xx pro Palette 2.2 Auslagerung inkl. Beladung LKW x,xx pro Palette 3. Inventurabwicklung nach Aufwand 4. sonstige Leistungen fallweise Einzelvereinbarung Preisbasis: ohne Mwst. Ort, Datum Ort, Datum _Heiligenhaus, den xxxxxxxxxxxxx Stempel und Unterschrift Lieferant Zur Vorlage Seite 96

97 Zur Vorlage Seite 97

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

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