Nutzerpflichten beim Betreten von Gerüsten

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1 BASF Schwarzheide GmbH Nutzerpflichten beim Betreten von Gerüsten Torsten Lauterbach PTF/B Schwarzheide, 26. November 2013

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 2. Ablaufplan: Beauftragung, Erstellung, Abbau und Abrechnung von Gerüsten 3. Regeln der Verantwortung bei der Erstellung von Gerüsten 4. Hinweise zum Leistungsverzeichnis Ansprechpartner: Hr. Lauterbach, Tel.: 2521 Hr. Reinhold, Tel.: 3243 PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 2

3 1. Einführung Die Gerüstbaumappe dient der Unterstützung und Schulung von Mitarbeitern, die das Arbeitsmittel Gerüst als Nutzer verwenden. Durch die Betriebssicherheitsverordnung wird dem Nutzer von Gerüsten eine klare Verantwortung auferlegt. Der Gerüstbenutzer vergewissert sich von der sicheren Funktion des Gerüstes, insbesondere der Eignung für die von ihm auszuführenden Arbeiten auf dem Gerüst. In der Gerüstbaumappe sind dargestellt: Ablaufplan, Beauftragung, Erstellung, Abbau und Abrechnung von Gerüsten, Regeln der Verantwortung bei der Erstellung von Gerüsten Hinweise zum Leistungsverzeichnis und zu Unterweisungsfolien, Funktion und Umgang mit dem Gerüstfreigabeschein PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 3

4 2. Ablaufplan: Beauftragung, Erstellung, Abbau und Abrechnung von Gerüsten Nr. Prozessschritt zuständig Mitarbeit 1 Anmeldung von Bedarf durch Instandhaltung/ Betrieb Betrieb/ PTX PTF/B Referenz- Dokumente Serviceauftrag Anmerkungen 2 Vereinbarung Termin vor Ort mit Fachfirma Gerüstbau, Meister der Vergabestelle PTF/B und Besteller 3 Erstellung des Einzelauftrages im SAP R/3 durch den Meister der Vergabestelle und Übergabe an die Fachfirma Gerüstbau PTF/B Betrieb/ PTX PTF/B PT/F Übernahme der Daten in AVISOR 4 Erstellung des Gerüstes und Freigabe durch Fachfirma Gerüstbau Fachfirma Gerüstbau PTF/B Kontrolle durch PTF/B 5 Augenscheinliche Prüfung durch Nutzer mit Unterschrift auf dem Freigabeschein Interne u. externe Nutzer PTF/B Plan für die Nutzung BASF-MA MA FF 6 Erstellung des Aufmaßes unter Berück-sichtigung der Vorhaltung Fachfirma Gerüstbau PTF/B PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 4

5 2. Ablaufplan: Beauftragung, Erstellung, Abbau und Abrechnung von Gerüsten Nr. Prozessschritt zuständig Mitarbeit 7 Übergabe des Aufmaßes an PT/F, Import und Eingangsprüfung 8 Stichprobenkontrolle PT/F Fachfirma Gerüstbau PT/F PTF/B Referenz- Dokumente 9 Elektronische Weitergabe an den Meister der PT/F Vergabestelle PTF/B 10 Aufmaß prüfen und freigeben PTF/B Unterschriftsregelung BSW Anmerkungen zwei Freigabeschritte 11 Gutschrift FKF/R RL 51/ Abmeldung des Gerüstes durch den Besteller an Vergabestelle PTF/B Betrieb/ PTX PTF/B 13 Beauftragung Fachfirma für Abbau PTF/B Gerüst 14 Abbau des Gerüstes durch Fachfirma Gerüstbau Fachfirma Gerüstbau PTF/B PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 5

6 3. Regeln der Verantwortung bei der Erstellung von Gerüsten Nr. Prozessschritt zuständig 1 Bestimmen der Breiten- und Lastklasse Erteilung des Einzelauftrages an Fachfirma Gerüstbau Überprüfung nach Aufbau und während der Nutzung Veranlassung Abbau Prüfung der Aufmaße im AVISOR 2 Auswahl der Gerüstart mit dem Meister der Vergabestelle PTF/B betriebssicherer Auf- und Abbau der Gerüste einschl. Vorhaltung Gerüstausführung nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik Aufmaßerstellung Vergabestelle PTF/B Fachfirma Gerüstbau 3 augenscheinliche Prüfung des Gerüstes durch die Nutzer einschließlich Dokumentation auf dem Freigabeschein 4 Übernahme der Daten aus dem Einzelauftrag AVISOR und Übergabe an Fachfirma Gerüstbau einlesen der ersten Prüfung der Aufmaße Stichprobenkontrollen nach DIN ISO 2859, Teil 1 Kalkulation von Festpreis 5 Erhaltung der Betriebssicherheit und bestimmungsgemäße Verwendung Abmeldung nach Leistungserbringung Nutzer PT/F Besteller/Nutzer PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 6

7 4. Hinweise zum Leistungsverzeichnis In den Leistungen sind enthalten: Auf- und Abbau einschließlich An- und Abtransport Die Lagerung und Vorhaltung aller erforderlichen Gerüstbauteile und Werkzeuge sowie aller sonstigen Nebenleistungen. Die Lohn- und alle Nebenlohnkosten alle gesetzlichen und sozialen Leistungen die Kosten für die Baubeaufsichtigung (Aufsichtsdichte beachten!) die Kosten für Versicherung einschließlich Montageversicherung die Kosten für Vorhaltung der BE, Büro einschl. geeigneter Hardware für die Abrechnung der Gerüstbauleistungen PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 7

8 4. Hinweise zum Leistungsverzeichnis Leistungserfassung und Abrechnung Vorhaltung der Gerüste (4 Wochen = 28 Tage) ist in den Preisen enthalten, eine zusätzliche Vergütung erfolgt ab dem 29. Tage, Abnahmeund Abmeldetag der Gerüste wird nicht gezählt. Gerüständerungsarbeiten werden nach entsprechenden LV-Positionen abgerechnet. Die Aufmaßerstellung erfolgt eigenverantwortlich durch die Fachfirma. Plausibilitätsprüfung der Aufmaße durch Mitarbeiter von PTF/B. Der AG behält sich vor, im Rahmen der durchzuführenden Stichprobenkontrollen eine 100 %-ige Kontrolle ausgewählter Aufträge vorzunehmen. PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 8

9 4. Hinweise zum Leistungsverzeichnis Ausführungshinweis Es muss grundsätzlich die wirtschaftlichste Gerüstbauart beauftragt und erstellt werden. Wählt die Fachfirma eine teurere Gerüstart, gilt für die Abrechnung die vom AG beauftragte Gerüstart. PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 9

10 Definition Arbeits- und Schutzgerüst Arbeitsgerüst Arbeitsgerüste sind Gerüste, von denen aus Arbeiten durchgeführt werden können. Sie haben außer den beschäftigten Personen und ihren Werkzeugen auch das jeweils für die Arbeiten erforderliche Material zu tragen. Schutzgerüst Schutzgerüste sind Gerüste, die als Fang- oder Dachfanggerüste Personen gegen Absturz sichern oder als Schutzdächer Personen, Maschinen, Geräte u.a. vor herabfallenden Gegenständen schützen. PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 10

11 Betriebssicherheitsverordnung Anforderungen an Gerüste unter Berücksichtigung BetrSichV Das ausgewählte Gerüst muss für die Art der auszuführenden Arbeiten geeignet und an die vorhersehbaren Beanspruchungen angepasst sein. PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 11

12 Betriebssicherheitsverordnung Anforderungen an den Gerüstnutzer Nutzer müssen über die Benutzung von Gerüsten unterwiesen sein. Hilfestellung bieten dabei: Gerüstbaumappe Unterweisung durch den Vorgesetzten Plan für die Benutzung (hängt am Gerüst) Prüfung des Gerüstes durch den Nutzer auf: augenscheinliche Mängel Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck (Arbeits- oder Schutzgerüst, Belastungsgrenzen) PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 12

13 Betriebssicherheitsverordnung Anforderungen an den Gerüstnutzer Beispiele für augenscheinliche Mängel Beläge nicht vollständig Seitenschutz fehlt Nicht ausreichende Verankerungen Beschädigte Gerüstbauteile Leiter bzw. Zugang fehlt (oder Leiter defekt) Unterschriebene Gerüstfreigabe fehlt Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck als Arbeits- oder Schutzgerüst Zulässige Lasten ausreichend Abstände zum Arbeitsobjekt (z.b. nicht > 30 cm) Lage und Größe der Gerüstbeläge Das Gerüst darf nicht betreten werden, sofern augenscheinliche Mängel vorhanden sind oder das Gerüst für den vorgesehenen Verwendungszweck nicht geeignet ist. PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 13

14 Gerüstfreigabe mit Plan für Benutzung Gerüstfreigabe muss ausgefüllt am Gerüst hängen, ansonsten gilt: Betreten verboten. PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 14

15 Gerüstfreigabe mit Plan für Benutzung Plan für Benutzung von Gerüsten ist vereinheitlicht, vor Betreten müssen die Besonderheiten auf der Rückseite gelesen werden. Bei vorhandenen Mängeln ist das Gerüst durch Entfernen der Gerüstfreigabe zu sperren. PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 15

16 Nutzung von Gerüsten Auf- und Abstiege Zu ihrer eigenen Sicherheit ist es wichtig, dass die Beschäftigten die dafür vorgesehen Auf- und Abstiege benutzen und weder klettern noch vom Gerüst springen. Das Springen oder das Abwerfen von Lasten auf Gerüst-beläge ist unzulässig. Klappen von Durchstiegsbelägen sind während der Arbeiten auf der Gerüstebene geschlossen zu halten. Bei Gerüsttreppentürmen sind beidseitig Handläufe vorzusehen und das Hinweisschild Handlauf benutzen anzubringen. PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 16

17 Nutzung von Gerüsten Gerüstbeläge (1/2) Die Abmessungen, die Form und die Anordnung der Gerüstbeläge müssen für die auszuführenden Arbeit geeignet sein. Die Gerüstbeläge müssen an die zu erwartende Beanspruchung angepasst sein und ein gefahrloses Begehen erlauben. Die Gerüstbeläge sind dicht aneinander und so zu verlegen, dass sie bei vorgeschriebener Benutzung nicht wippen und nicht verrutschen können. Zwischen den einzelnen Gerüstbelägen und dem Seitenschutz darf kein gefährlicher Zwischenraum vorhanden sein. PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 17

18 Nutzung von Gerüsten Gerüstbeläge (2/2) Nach Fertigstellung der Arbeiten auf dem Gerüst, ist das Gerüst in einem sauberen Zustand zu verlassen. Bei Gerüsten, die stark frequentierte Verkehrswege überspannen, sind gesonderte Maßnahmen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gegen unbeabsichtigtes Herabfallen von Gegenständen zu treffen (z. B. Fangnetze). PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 18

19 Nutzung von Gerüsten Seitenschutz Genutzte Gerüstlagen sind mit einem Seitenschutz, bestehend aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett, zu umwehren. Darauf darf verzichtet werden wenn: die Gerüstlage weniger als 2,0 m über sicherem Untergrund angeordnet ist oder der Abstand zwischen der Kante der Belagfläche und dem Bauwerk nicht mehr als 0,30 m beträgt. PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 19

20 Nutzung von Gerüsten Veränderungen Am Gerüst dürfen keine eigenmächtigen Veränderungen vorgenommen werden, zum Beispiel: Entfernen von Verankerungen Veränderung der Beläge (Dielen) Ausbau von Seitenschutz Montage von Schuttrutschen und Transportrollen Grundsätzlich darf nur der Gerüstersteller Veränderungen vornehmen. PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 20

21 Nutzung von Gerüsten Übereinander arbeiten Es sollte vermieden werden, dass Beschäftigte auf mehreren Gerüstlagen übereinander Arbeiten ausführen. Es besteht sonst erhöhte Unfallgefahr durch herabfallende Gegenstände! PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 21

22 Nutzung von Gerüsten Materiallagerung Auf dem Gerüstbelag darf nur so viel Material gelagert werden, wie entsprechend der jeweiligen Lastklasse zulässig ist. Die Angabe der Lastklasse entspricht einer Flächenlast. Bei Überlastung kann das Gerüst zusammenbrechen. Das Material sollte auf dem Gerüstbelag so abgelegt werden, dass ein ausreichend breiter Durchgang erhalten bleibt. Auf Fanggerüsten/Schutzdächern darf kein Material gelagert werden, da das Material die Verletzungsgefahr für eine abstürzende Person erhöhen würde. PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 22

23 Lastklassen Beispiele für zulässige Arbeiten in den verschiedenen Lastklassen Lastklasse Lastklasse 2 und Breitenklasse W06 Lastklasse 3 und Breitenklasse W06 Lastklasse 4 Lastklasse 5 Lastklasse 6 und Breitenklasse > W09 Gleichmäßig Lagern von Beispiele für zulässige Arbeiten verteilte Last Materialien 1,5 kn 150 kg/m² nein Inspektionsarbeiten 2,0 kn 200 kg/m² kleiner Mengen Putz- und Stückarbeiten Dachdeckungsarbeitern Fassadenbekleidungsarbeiten Malerarbeiten Beschichtungsarbeiten Verfugungsarbeiten Ausbesserungsarbeiten Bewehrungsarbeiten Montagearbeiten 3,0 kn 300 kg/m² 4,5 kn 450 kg/m² 6,0 kn 600 kg/m² Breitenklasse: W06 = 0,60m - 0,90m breit, W09 = 0,90 1,20 m breit größere Mengen Mauererarbeiten Putzarbeiten Bewehrungsarbeiten Fliesen-/Naturwerksarbeiten Montagearbeiten PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 23

24 Lastklassen Beispielrechnung für Lastklasse 3 Abmessungen: 2,5 X 0,6 m = 1,5 m² Zulässige gleichmäßig verteilte Last: 2,0 kn/m² entspricht 200 kg/m² (gemäß Gerüstfreigabe) Zulässige Last:1,5 m² X 2,0 KN/m² = 300 kg Vorhandene Last: 300 kg Pro Person 100 kg Eimer 100 kg Kiste 50 kg Werkzeug 50 kg Vorhandene Last (300kg) <= zulässige Last (300 kg) Gerüstbelastung zulässig! PTF/B_Lauterbach Gerüstbaumappe_131126_tl 24

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