GAzette April Verschoben?...!!!
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- Eugen Müller
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1 GAzette April Verschoben?...!!! April 2013
2 2 Gazette April 2013 Inhalt Wussten Sie Schon? S. 3 Die Macht der Sprache S. 4 Bericht Aktion Synode S. 5 Betriebliche Altersvorsorge S. 6 Koordinationsausschuss Arbeitsschutz S. 8 Arbeitskreis Krankenhäuser S. 9 Zuständigkeit der Bezirks-MAV S. 10 Altersteilzeit S. 15 Versand Gazette und GVBl S. 16 Bericht Delegiertenversammlung S. 18 Bericht Landessynode S. 20 Tandemfortbildung S. 22 Umfrage Ausstattung der MAVen S. 23 Ausbau Fachkräftekatalog Kita S. 24 Neuregelung Urlaubsanspruch S. 26 Übersicht Schulungsangebote für Mitarbeitervertreter/innen S. 27 Übersicht Arbeitsgruppen S. 28 Mitarbeiterseite S. 29 Adressen Mitglieder Gesamtausschuss S. 30 Termine S. 31 Die Artikel und Beiträge stellen die Meinung des/der jeweiligen Autors/in dar und werden auch von ihm/ihr verantwortet. Impressum GAzette herausgegeben vom Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Evangelischen Landeskirche in Baden und des Diakonischen Werkes der Evangelischen Landeskirche in Baden Redaktion: Gabriele Hamm, Regina Richter, Patrick Schork, Stefan Schulz v.i.s.d.p.: Gabriele Hamm Postanschrift: Gesamtausschuss Baden, Blumenstr.1, Postfach 2269, Karlsruhe
3 GAzette April Wussten Sie Schon? Wussten Sie schon, dass die Nähe eines Menschen gesund machen, krank machen und lebendig machen kann? Wussten Sie schon, dass die Nähe eines Menschen gut machen, böse machen, traurig machen und froh machen kann? Wussten Sie schon, dass die Stimme eines Menschen einen anderen Menschen wieder aufhorchen lässt, der für alles taub war? Wussten Sie schon, dass das Zeithaben für einen Menschen mehr ist als Geld, mehr als Medikamente, unter Umständen mehr als eine geniale Operation? Wussten Sie schon, dass das anhören eines Menschen Wunder wirkt, dass das Wohlwollen Zinsen trägt, dass ein Vorschuss an Vertrauen hundertfach auf uns zurückkommt? Wussten Sie schon, dass tun mehr ist als reden? Wussten Sie das alles schon? von Wilhelm Wilms - und wenn wir das alles schon wussten, warum fällt es uns dann so unendlich schwer es zu leben? (Anmerkung der Redaktion)
4 4 Gazette April 2013 Die Macht der Sprache Sprache ist eines der mächtigsten Mittel, das uns zur Verfügung steht. Durch Sprache können wir Gefühle (z. B. Sympathie, Liebe Hass, etc.) ausdrücken oder Macht ausüben, uns streiten und uns wieder versöhnen. Mit Sprache können wir Gelöbnisse oder Versprechen ablegen, wir können Wirklichkeit schaffen. Sprache dient der Herstellung und Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und Systeme und ist das wichtigste Medium im Umgang der Menschen miteinander. Mit Sprache werden Gedanken, Informationen, Meinungen, Haltungen, Emotionen, Handlungsanweisungen etc. vermittelt und ausgetauscht. Mit Sprache werden Machtverhältnisse etabliert, gerechtfertigt und bekräftigt, wird Politik gemacht, die Regelung der gesellschaftlichen Ordnungen - ist letztlich auf Sprache aufgebaut. Mit Sprache können wir Respekt vor anderen und Beachtung der Menschenwürde und -Rechte zum Ausdruckt bringen. Die Sprache ist die größte aller menschlichen Erfindungen. Wörter sind die Wurzel aller Zivilisation, aller Wissenschaft, aller hohen Ziele. Wörter können allerdings auch der dumpfe Boden allen Aberglaubens und aller Dummheit sein. Ja, man kann die Wörter missbrauchen wie Menschen, sie zum gefährlichen Werkzeug für Hetzer, Tyrannen, Verleumder und Verführer machen. Man kann Menschen mit Wörtern überschwemmen, sie mit Parolen zupflastern um sie zu begeistern und andere Meinungen im Lärm der Wörter ersticken. Neben diesem Wortschwall wird höchstens das Schweigen geduldet. Die Furcht vor der Wahrheit darf nicht sichtbar noch hörbar werden. Aus diesem Grund muss denen Angst gemacht werden vor denen man selbst Angst hat. Wer die Herrschaft über das Wort hat, hat die Herrschaft über die Menschen. Oft wird mit Beleidigungen, Beschimpfungen oder emotional geleiteten Sprachbildern agiert, um von den tatsächlichen Sachproblemen abzulenken und damit gleichsam einen Schutzmechanismus vor der sachlichen Auseinandersetzung aufzubauen. Die Frage der Wortwahl ist weit weniger harmlos als wir annehmen. Deshalb wünsche ich mir von allen Menschen, dass wir uns der Macht des Wortes bewusst werden, erst nachdenken bevor wir reden, anderen zuhören und sie ausreden lassen, auch wenn sie anderer Meinung sind. Gabriele Hamm
5 GAzette April Fair handeln Fair teilen und fair behandelt werden Schokolade für die Synodalen MAV- Vertreter/innen fordern Anpassung des MVG Baden auf EKD-Niveau Mit einer kreativen und originellen Aktion unterstrich die Delegiertenversammlung der Mitarbeitervertretungen der Evangelischen Landeskirche in Baden und des Diakonischen Werkes in Baden e.v. ihre Forderung nach einer Anpassung des MVG: Kleine fair gehandelte Schokoladentäfelchen wurden an die Teilnehmer der Landessynode in Bad Herrenalb verteilt. Fair handeln Fair teilen und fair behandelt werden war das Motto der Aktion, an der sich rd. 70 Vertreter/innen aus den MAVen beteiligten. Sie nutzten eine eigene Fortbildung für eine aktive Mittagspause. Auf ihren Transparenten forderten die Delegierten die längst überfällige MVG Novellierung und ein Rederecht für Mitarbeitervertretungen auf der Synode. Zuvor waren der Landeskirchenrat und alle Synodalen angeschrieben und über die eklatante Schlechterstellung durch das MVG Baden informiert. (nachzulesen unter In den Gesprächen zeigten sich zahlreiche Synodale aufgeschlossen und beeindruckt. Von der Präsidentin der Landessynode, Margit Fleckenstein, kam die Zusage Gehen Sie mal davon aus, dass wir uns Mühe geben werden, die Sache gut zu regeln". Jaqueline Olesen
6 6 Gazette April 2013 Betriebliche Altersvorsorge Das Thema Altersarmut ist derzeit in aller Munde: Die Welt titelte am : "Auch Normalverdienern droht Altersarmut" Der damalige Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) sagte bereits 2006 allen künftigen Ruheständlern: "Wer im Alter den Wohlstand von heute halten will, kann Balalaika oder Lotto spielen oder aber mit Riester- Rente und betrieblicher Versicherung vorsorgen. Seit vielen Jahren ist absehbar, dass die gesetzliche Rente im Zuge der Reformen so abgeschmolzen wird, dass mit ihr allein der Lebensstandard in Zukunft nicht mehr zu halten sein wird. Wer heutzutage nicht vorsorgt, dem droht in späteren Jahren der soziale Abstieg. Die aktuelle Debatte wurde von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) angestoßen. Sie trifft den Nerv der Zeit. Aktuelle Meinungsumfragen zeigen, dass inzwischen jeder Dritte Deutsche fürchtet, dass sein Einkommen im Alter nicht reicht. Die hohe Teilzeitquote, z.b. in der Altenpflege, prekäre Beschäftigungsverhältnisse u. ä. tun ihr übriges.. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landeskirche und Diakonie in Baden sind in der Regel bei einer Zusatzversorgungskasse pflichtversichert, der überwiegende Teil entweder bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Baden (KZVK Baden) oder bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Diese größtenteils arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein für das Auskommen im Alter. Allerdings wird die Kombination aus gesetzlicher Rente und Zusatzversorgung in naher Zukunft ebenfalls nicht mehr ausreichen, um den Lebensstandard zu halten, zumal derzeit nicht absehbar ist, wie hoch die sichere Rente denn später ist. Plakativ kann man es so ausdrücken: Die Rente ist sicher, die Rentenhöhe allerdings nicht. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landeskirche und Diakonie haben die Möglichkeit, sich neben Rente und Zusatzversorgung ein drittes Vorsorgestandbein zu schaffen, mit der so genannten Entgeltumwandlung (EGU). Hierbei vereinbart der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber, dass dieser direkt aus seinem Brutto-Gehalt einen Geldbetrag in ein Vorsorgeprodukt der KZVK (KZVK-Extra-Rente) oder der VBL (VBL-Extra) einzahlt. Durch die seit 2009 gültige Arbeitsrechtsregelung zur Entgeltumwandlung (AR-M), beschlossen von der Arbeitsrechtlichen Kommission Baden (ARK Baden), wurde der Anwendungsbereich der freiwilligen Altersvorsorge noch erweitert: Angestellte im verfasst-kirchlichen Bereich können über die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH direkt von vier Rahmenverträgen der Landeskirche profitieren und Entgelt mit den Produkten der vier Rahmenvertragspartner Allianz, Debeka, neue leben und Familienfürsorge) umwandeln (ausschließlich Direktversicherung oder Pensionskasse).
7 GAzette April Die Rahmenverträge werden von der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH im Auftrag der Evangelischen Landeskirche betreut. Die Ecclesia führt hierzu Informationsveranstaltungen und Beratungen durch. Angestellte diakonischer Einrichtungen können ebenfalls von diesen Rahmenverträgen profitieren. Hier sind drei Gruppen zu unterscheiden: Angestellte bei Dienstgebern, die den TVÖD in kirchlicher Fassung (TVÖD und AR- M) anwenden und der Aufsicht der Evangelischen Landeskirche in Baden unterliegen, können die EGU bei der KZVK/VBL oder den vier Rahmenvertragspartnern durchführen ( 2 Abs. 4 AR-M). Angestellte bei Dienstgebern, die den TVÖD in kirchlicher Fassung (TVÖD und AR- M) anwenden und nicht der Aufsicht der Evangelischen Landeskirche in Baden unterliegen, können die EGU bei der KZVK/VBL oder den vier Rahmenvertragspartnern durchführen. Darüber hinaus können sie mit ihrem Dienstgeber eine EGU bei einem anderen Versicherungsgeber vereinbaren, wenn hierzu eine Dienstvereinbarung abgeschlossen wurde. Hier ist neben Direktversicherung und Pensionskasse auch die Unterstützungskasse zulässig ( 2 Abs. 5 AR-M). Angestellte bei Dienstgebern, die die AVR-Baden- bzw. AVR-DW-EKD anwenden, können die EGU bei der KZVK/VBL oder bei dem/den vom Dienstgeber ausgewählten Versicherungsgeber/n. durchführen. Der Dienstgeber bietet einen Durchführungsweg an (Direktversicherung oder Pensionskasse) und legt den oder die Anbieter fest. Er kann den Rahmenverträgen der Evangelischen Landeskirche beitreten, anderen ebenfalls von der Ecclesia betreuten Rahmenverträgen beitreten, oder auch mit Hilfe der Ecclesia eigene neue Rahmenverträge abschließen. Er ist allerdings nicht zur Durchführung über einen Rahmenvertrag verpflichtet. Darüber hinaus können weitere zulässige Durchführungswege (insbes. Unterstützungskasse) angewendet werden, wenn hierzu eine Dienstverein-barung abgeschlossen wurde ( 27b AVR). Egal, für welchen Anbieter man sich entscheidet, der große Vorteil der Entgeltumwandlung ist die staatliche Förderung, da ein bestimmter Betrag im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei umgewandelt werden kann. Private Vorsorgeprodukte, abgeschlossen bei Banken oder Sparkassen, können da nicht mithalten. Geld, das man hier investiert, kommt aus dem Netto, man hat also vorher Steuern und Sozialabgaben bezahlt! Eine professionelle Beratung vor Abschluss eines Vorsorgevertrages ist auf jeden Fall zu empfehlen, da das Budget meist knapp ist: Die Kinder müssen satt werden, die Zahlungen für Auto, Bausparvertrag, Lebensversicherung, eventuell Eigenheim, etc. wollen bedient werden; die individuellen Bedürfnisse spielen eine große Rolle. Fehlt der finanzielle Überblick oder der Blick voraus ( Was will ich? ), kann ein an sich gutes Instrument zur Altersvorsorge wie die Entgeltumwandlung schnell durch Stilllegung auf dem Abstellgleis landen. Florian Wolf
8 8 Gazette April 2013 Koordinationsausschuss für Arbeitsschutz in der Evangelischen Landeskirche in Baden Am 13. September 2012 fand im Evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe die konstituierende Sitzung des Koordinationsausschusses für Arbeitsschutz in der Evangelischen Landeskirche in Baden statt. Der Koordinationsausschuss für Arbeitsschutz setzt sich zusammen aus: - einer Vertreterin oder einem Vertreter des Evangelischen Oberkirchenrats; - der Koordinatorin bzw. dem Koordinator für Arbeitsschutz; - der koordinierenden Betriebsärztin bzw. dem koordinierenden Betriebsarzt; - einer bzw. einem der Sicherheitsbeauftragten aus einem Arbeitsschutzausschuss; - zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter des Gesamtausschusses nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz - drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Arbeitsschutzausschüsse der Rechtsträger nach 2 Kirchliches Arbeitsschutzgesetz (KArbSchutzG) - einer Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden aus der Evangelischen Landeskirche in Baden Der Koordinationsausschuss für Arbeitsschutz hat die Aufgabe, grundsätzliche Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung von landeskirchlichem Interesse zu beraten und die Arbeitsschutzausschüsse der Rechtsträger nach 6 KArbSchutzG in ihrer Arbeit zu unterstützen. Der Koordinationsausschuss für Arbeitsschutz tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Mindestens einmal jährlich findet eine gemeinsame Sitzung mit den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitsschutzausschüsse ( 6 KArbSchutzG) statt. Von Seiten des GA wurden Ulrike Kutzner und Patrick Schork in den Koordinationsausschuss entsandt. Patrick Schork
9 GAzette April Arbeitskreis Krankenhäuser - Informationen - Der Arbeitskreis trifft sich grundsätzlich zwei Mal im Jahr in den Räumen der Ev. Diakonissenanstalt Karlsruhe. Eingeladen werden regelmäßig die Mitarbeitervertretungen der diakonischen Krankenhäuser sowie der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe in Baden sowie jeweils ein benanntes Mitglied der AGMAV Pfalz sowie der AGMAV Württemberg. Von der AGMAV Württemberg wird regelmäßig eine Einladung zu württembergischen Treffen ausgesprochen. Geleitet wird der Arbeitskreis vom Verfasser dieser Zeilen. Ziel des Arbeitskreises ist es, den Austausch unter den einzelnen Mitarbeitervertretungen zu fördern und in krankenhausspezifischen Fragen des Arbeits- bzw. Mitarbeitervertretungsrechts sich gegenseitig zu beraten und zu unterstützen. Ein weiteres Ziel ist die Behandlung aktueller Themen im Bereich des Tarif- bzw. Sozialrechts als auch der Rechtsprechung. Die Veranstaltungen haben teilweise Fortbildungscharakter. Die einzelnen Mitarbeitervertretungen werden rechtzeitig vor dem Termin des Treffens angeschrieben und um Themen- bzw. Besprechungswünsche angefragt. Die erstellten Präsentationen sind im Internet auf der GA-Seite für jeden einsehbar. Auch zwischen den einzelnen Treffen werden die einzelnen Mitarbeitervertretungen kontinuierlich über aktuelle Neuerungen sowie in Angelegenheiten grundsätzlicher Art informiert. Interessierte Teilnehmer/innen sind jederzeit herzlich willkommen!!! Andreas Schächtele Das nächste Treffen findet statt am: Montag, 15. April 2013, um 10:00 Uhr, in der Ev. Diakonissenanstalt Karlsruhe-Rüppurr
10 10 Gazette April 2013 Zuständigkeit der Bezirks-MAV für Kirchengemeinden ohne eigene MAV Ist die kirchenbezirkliche MAV auch für die Kirchengemeinden zuständig (bei denen es keine MAV gibt)? Der Paragraph 5 Absatz 3 Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) gibt uns hierbei wirklich Rätsel auf. Wie ist diese Formulierung im badischen Mitarbeitervertretungsgesetz zu verstehen? (3) In den Kirchenbezirken wird für kirchliche Dienststellen, bei denen keine Mitarbeitervertretung gebildet wird, eine gemeinsame Mitarbeitervertretung mit dem Kirchenbezirk gebildet. Übersteigt die Zahl der beteiligten Dienststellen die Zahl der nach 8 zu wählenden Mitglieder, erhöht sich diese um höchstens zwei Mitglieder. I) Ein Zugang hierzu kann eine historische Betrachtung geben: 1. In den Begründungen zum Entwurf eines Kirchlichen Gesetzes über die Mitarbeitervertretung in der Evangelischen Landeskirche in Baden (Fassung: 1971) wird u. a. ausgeführt: 1 verpflichtet alle Dienststellen und ihre Mitarbeiter im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden, Mitarbeitervertretungen zu bilden. Durch den Gesetzesentwurf wird sowohl der Landeskirche als auch den Kirchenbezirken und kirchlichen Gemeinden die Anwendung dieses Gesetzes zur Pflicht gemacht. 5 enthält die Grundsatzregelung, in welchen Dienststellen eine Mitarbeitervertretung zu bilden ist. 5 Abs. 4 berücksichtigt, dass auch Mitarbeiter in Dienststellen oder Kirchengemeinden mit weniger als zehn Mitarbeitern Mitarbeitervertretungen bilden, und zwar durch Zusammenfassung mehrerer dieser Dienststellen innerhalb eines Kirchenbezirks; hierbei könnten im Kirchenbezirk auch mehrere derartige Gruppierungen nebeneinander stehen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass für alle Mitarbeiter, deren Dienststelle nicht die Voraussetzung des Absatz 1 erfüllt, Mitarbeitervertretungen gebildet werden. 2. Auf der 4. Sitzung der ordentlichen Tagung der Landessynode vom April 1971 führte Kirchenoberrechtsrat Niens aus: Ein besonderes Problem stellen die vielen Kirchengemeinden und Kirchenbezirke dar, die weniger als zehn wahlberechtigte Mitarbeiter beschäftigen. Hierzu sieht der Mitarbeitervertretungsgesetzentwurf vor, dass diese Dienststellen im Bereich eines Kirchenbezirks oder auch mit ihm zusammen zur Bildung einer so genannten gemeinsamen Mitarbeitervertretung zusammengefasst werden; es ist möglich, dass innerhalb eines Kirchenbezirks regional aufgeteilt mehrere derartige gemeinsame Mitarbeitervertretungen bestehen können. Das Einzelne bleibt der Regelung durch den Bezirkskirchenrat i. V. m. den Mitarbeitern und der Dienststellen vorbehalten. 3. Zu der Gesetzesänderung von 5 Abs. 4 (Fassung: 1971) zum Gesetzestext des 5 Abs. 3 (Fassung: 1983) werden weder in der Generalakte noch in den Erläuterungen zur Gesetzesnovelle 1983 Ausführungen gemacht.
11 GAzette April Lediglich in den Erläuterungen des Evangelischen Oberkirchenrats zu den Änderungsvor -schlägen zum Mitarbeitervertretungsgesetz in der Fassung von 1978 wird ausgeführt: Zu Absatz 4 des 5: Hier sieht der Entwurf die Zusammenfassung der Kirchengemeinden, die keine Mitarbeitervertretung haben, auf Kirchenbezirksebene vor. Vor allem im ländlichen Bereich, wo häufig auch Kirchenbezirke nicht die Voraussetzungen des 5 Abs. 1 erfüllen, dürfte dies eine praktikable Lösung darstellen. 4. Ergebnis: Aus der Formulierung des 5 Abs. 4 (Fassung: 1971), den entsprechenden Gesetzesbegründungen und Erläuterungen ist zu schließen, dass für Dienststellen mit weniger als der erforderlichen Zahl von Mitarbeitern im Bereich des Kirchenbezirks eine gemeinsame Mitarbeitervertretung zu bilden ist. II) Ein anderer Zugang kann durch die vergleichende Betrachtung der Regelungen der anderen Landeskirchen hergestellt werden: 1. Der Text des MVG EKD lautet im 5 Absatz 3: Die Gliedkirchen sowie die gliedkirchlichen Zusammenschlüsse können bestimmen, dass für Dienststellen von Kirchenkreisen, Dekanaten, Dekanatsbezirken, Kirchenbezirken oder in anderen Bedarfsfällen Gemeinsame Mitarbeitervertretungen gebildet werden; hierbei kann von den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 abgewichen werden. 2. Fey / Rehren führen dazu im MVG EKD Praxiskommentar aus:
12 12 Gazette April 2013
13 GAzette April Sämtliche gliedkirchlichen Regelungen beschreiben dabei einen Automatismus der ü- bergemeindlichen Vertretung durch gesetzlich vorgeschriebene übergemeindliche Mitarbeitervertretungen. 4. Die Auslegung des 5 Abs. 3 MVG EKD lässt keine andere Deutung oder Interpretation zu, als dass in diesem Zusammenhang die Möglichkeit für eine gliedkirchliche Auffangregelung installiert wurde, damit keine kirchliche Mitarbeiterin oder kein kirchlicher Mitarbeiter vertretungslos bleiben muss (vorausgesetzt, dass eine überörtliche, in Baden: kirchenbezirkliche Mitarbeitervertretung gebildet worden ist). Keine Vorgaben dazu wurden im MVG EKD über das notwendige Procedere der Wahl dieser besonderen Mitarbeitervertretungen festgelegt. 5. Auch der Wortlaut des 5 Absatz 3 Satz 1 des MVG der Evangelischen Landeskirche in Baden als auch die Wahlordnung dazu geben hierfür keinerlei Hinweise. III. Die gemeinsame Mitarbeitervertretung mit dem Kirchenbezirk nach 5 Absatz 3 Satz 1 und 2 (MVG Baden) als Sonderform der Gemeinsamen Mitarbeitervertretung nach 5 Absatz 2 (MVG Baden) Gemeinsame Mitarbeitervertretungen werden im MVG-Baden (textgleich im MVG EKD) im 5 Absatz 2 geregelt. Sollten die Voraussetzungen und Bedingungen für eine gemeinsame Mitarbeitervertretung gem. 5 Abs. 2 MVG auch für die in 5 Abs. 3 Satz 1 MVG-Baden geregelten Situationen Anwendung finden, so müsste es im 5 Abs. 3 Satz 1 MVG-Baden dazu ein Hinweis dazu geben. Der vorliegende Wortlaut impliziert, dass es sich bei den Fällen des 5 Abs. 3 Satz 1 MVG-Baden um einen Sonderfall der in 5 Abs. 2 MVG geregelten Gemeinsamen Mitarbeitervertretung handelt. Sachliche Rechtfertigung für diesen Sonderfall ist der politische Wille, dass es keine kirchliche Mitarbeiterin oder keinen kirchlichen Mitarbeiter im Zweifelsfalle ohne mitarbeitervertretungsrechtlichen Schutz geben soll und geben darf. Dieses Proprium korrespondiert mit dem Kommentar Fey/Rehren, RN 15, erster Spiegelstrich (siehe oben). Eine organisatorisch saubere Regelung für die Durchführung der Wahlen zur Mitarbeitervertretung, für welche letztendlich der 5 Abs. 3 Satz 1 MVG-Baden Anwendung findet, wird sich aus rechtlichen, informationstechnischen und organisatorischen Gründen vermutlich nie bewerkstelligen lassen. Möglicherweise finden kirchenbezirkliche Mitarbeitervertretungswahlen mit den Beschäftigten des Kirchenbezirkes als Wahlberechtigte statt, und hinterher erfährt die MAV des Kirchenbezirkes, für welche Beschäftigte der Kirchengemeinden ihres Kirchenbezirkes sie auch noch zuständig ist.
14 14 Gazette April Abs. 3 Satz 2 bestätigt zumindest diese Vermutung: Begründung: Hätte es eine nach 5 Abs. 2 MVG-Baden geplante gemeinsame Wahl zur Mitarbeiterver -tretung gegeben, so wäre die Bestimmung des 5 Abs. 3 Satz 2 MVG-Baden obsolet. VI. Zusammenfassung Unter Beachtung der 1. im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden historisch gewachsenen und seither politisch gewollten Absichten, 2. der Kommentierung des 5 Absatz 3 MVG EKD (siehe oben), 3. der gliedkirchlichen Ausgestaltungen des 5 Abs. 3 MVG und 4. der logischen Betrachtungsweise der unterschiedlichen Arten einer gemeinsamen Mitarbeitervertretung nach einerseits 5 Abs. 2 MVG-Baden und andererseits nach 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 MVG-Baden kann nur zu der Auffassung gekommen werden, dass die derzeitige Formulierung des 5 Abs. 1 und 2 MVG-Baden keine andere Deutung zulässt, als dass damit die Zuständigkeit einer kirchenbezirklichen Mitarbeitervertretung für die Beschäftigten der Kirchengemeinden in eben diesem Kirchenbezirk gegeben ist, sofern in den Kirchengemeinden dieses Kirchenbezirks keine Mitarbeitervertretung gebildet ist. Wolfgang Lenssen
15 GAzette April Altersteilzeitler aufgepasst! (richtet sich nur an Altersteilzeitler nach dem Blockmodell) Der Arbeitgeber hat in der Freistellungsphase mindestens das an den Arbeitnehmer auszukehren, was dieser zuvor in der Arbeitsphase erarbeitet hat. So das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 20. März 2012 (BAG AZ: 9 AZR 489/10) Gericht=bag&Art=en&Datum= &nr=15999&pos=0&anz=3 Hintergrund: Der Arbeitnehmer/Kläger erfüllte während der Arbeitsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses die Voraussetzungen für den Anspruch auf den Ortszuschlag der Stufe 3. Er sparte deshalb den Teil des Ortszuschlags dieser Stufe an, den der Arbeitgeber/Beklagte aufgrund der vereinbarten Altersteilzeit nicht an ihn auszahlte. Ausbezahlt wurden lediglich 50% des zustehenden Ortszuschlages. Während der Freistellungsphase entfielen die Voraussetzungen für den Anspruch auf den Ortszuschlag der Stufe 3. Der Arbeitgeber kürzte daraufhin den Ortszuschlag. Das war nicht richtig, so das BAG. Praktische Bedeutung: In den TVöD übergeleitete Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Ortszuschläge, aber evtl. so genannte Besitzstandszulagen aus den ehemals kinderbezogenen Entgeltbestandteilen ( 6 Nr. 11 AR-M in Verbindung mit 11 TVÜ). Sollte die Kindergeldberechtigung während der Altersteilzeit wegfallen, würde gem. 11 Abs. 1 TVÜ auch die Besitzstandszulage Kind wegfallen. Laut dem oben angeführten Urteil des BAG darf dies aber nicht sein. Fällt der Anspruch auf die kinderbezogene Besitzstandszulage während der Arbeitsphase im Blockmodell Altersteilzeit weg, erlischt der Anspruch bis zur Freistellungsphase. In der Freistellungsphase muss dann für die Dauer des Bezugs der Besitzstandszulage in der Arbeitsphase der Anspruch auf die kinderbezogen Besitzstandszulage wieder aufleben. Wolfgang Lenssen
16 16 Gazette April 2013 Auswertung Versand GAzette und Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBl) Insgesamt sind 87 Rückmeldungen zu unserer Umfrage eingegangen. Zum Versand des GVBl hat die Befragung folgendes ergeben: 57 Einrichtungen genügt das GVBl in elektronischer Form = 65,52% 26 Einrichtungen möchten das GVBl weiterhin als Papier = 29,88% 4 Einrichtungen haben keine Angaben gemacht = 4,60% Versand GVBl Papierform 30% keine Angabe 5% elektronisch 65% Aufgrund der Rückmeldungen und aus Kostengründen haben wir uns dazu entschlossen, die Gesetzes- und Verordnungsblätter ab 2013 nicht mehr in Papierform zu versenden, zumal diese auch im Internet unter für jeden frei zugänglich sind.
17 GAzette April Zum Versand der GAzette hat sich folgendes Bild ergeben: 55 Einrichtungen möchten die GAzette weiterhin in Papierform = 63,22% 29 Einrichtungen genügt die GAzette in elektronischer Form = 33,33% 3 Einrichtungen haben keine Angaben gemacht = 3,45% Versand GAzette keine Angabe 3% elektronisch 33% Papier 64% Die GAzette werden wir weiterhin in Papierform versenden. Allerdings werden wir die Anzahl der Exemplare pro MAV reduzieren. Die GAzette findet ihr auch immer auf unserer Homepage unter Patrick Schork
18 18 Gazette April 2013 Bericht über die Delegiertenversammlung vom 25. und 26. September 2012 Schon zum zweiten Mal trafen sich in diesem Jahr delegierte Mitarbeitervertreter aus ganz Baden in Bad Herrenalb um sich zwei Tage lang intensiv mit den verschiedensten Themen zu befassen, aber auch um untereinander Erfahrungen und nützliche Informationen auszutauschen. Organisiert wird diese Veranstaltung immer durch die Mitglieder des Gesamtausschusses, die sich dieses Mal eine Menge vorgenommen hatten. Als Hauptthema hatte man sich zuvor für die Refinanzierung entschieden. Das führte dazu, dass, auf Grund der verschiedensten Berufsfelder, auch recht viele Referenten notwendig wurden um ein großes Spektrum abzudecken. Da die Zeit recht knapp war stieg man auch, nach der offiziellen Begrüßung durch die Vorsitzende des Gesamtausschusses Frau Gabriele Hamm, sofort in die Tagesordnung ein. Frau Kutzner vom Gesamtausschuss übernahm es mit einer kurzen Einführung zum Thema über zu leiten. Das Motto der Delegiertenversammlung wurde mit den Worten zusammengefasst. Kirche und Geld, Anspruch und Wirklichkeit Danach folgte gleich das erste Referat des Tages, zum Thema Finanzierung einer Kirchengemeinde. Als Redner konnte hier Herr Dieter Süss, - Kirchenverwaltungsdirektor im Finanzreferat des Evangelischen Oberkirchenrates (EOK) in Karlsruhe gewonnen werden. Danach folgten weitere Vorträge von Frau Irene Gölz Fachbereichsleiterin der Gewerkschaft ver.di, die kurzfristig zum Thema Krankenhausfinanzierung ihren ursprünglich geplanten Kollegen ersetzte. Noch vor der Mittagspause konnte der Gesamtausschuss ein Novum präsentieren, denn zum ersten Mal war es gelungen einen Vertreter der Politik für eine Delegiertenversammlung zu interessieren. Da Frau Ministerin Altpeter den Termin leider nicht selbst wahrnehmen konnte, schickte sie in Vertretung Herrn Manfred Zach - Ministerialdirigent und Abteilungsleiter der Abteilung Senioren. Leider konnte dieser, ebenfalls aus terminlichen Gründen, nicht mehr an der am Nachmittag terminierten Podiumsdiskussion teilnehmen, sondern musste im Anschluss an seinen Vortrag gleich wieder nach Stuttgart abreisen. Besonders gespannt war man auf den Vortrag von Herrn Prof. Dr. Norbert Wohlfahrt von der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, der die Refinanzierung von Sozialunternehmen etwas genauer unter die Lupe nahm. Nach ihm folgten dann noch zwei Vorträge, zu denen sich die Delegierten allerdings, nach ihrem Interesse, aufteilten.
19 GAzette April Herr Schmitt vom Diakonischen Werk Baden übernahm es, etwas zur Refinanzierung im Bereich der stationären Altenpflege zu berichten und Herr Lothar Stängle Leiter des Ev. Kirchenverwaltungsamtes in Karlsruhe übernahm es zu den Kindertageseinrichtungen etwas zu sagen. Fast alle aufgeführten Referate sind inzwischen auf der Homepage des Gesamtausschusses unter: eingestellt. Nach den Vorträgen schloss sich um Uhr eine Podiumsdiskussion an, zu der der Moderator Herr Pfr. i.r. Martin Huhn vom KDA neben einigen Referenten des Tages auch noch weitere Gäste begrüßen konnte. Auf dem Podium saßen: - Prof. Dr. Norbert Wohlfahrt (Ev. Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe) - Frau Irene Gölz (Fachbereichsleiterin Gewerkschaft ver.di) - Herr Holger Olsen (Verband kirchlicher Mitarbeiter vkm) - Herr Walter Berroth (ehem. Mitglied ARK und GA Baden allen bekannt) - Herr Daniel Wenk (Mitglied im GA-Baden). Am zweiten Tag folgten die regulären Arbeitsgruppen sowie der Rechenschaftsbericht und diverse Formalia. Außerdem wurde beschlossen, eine Aktion zur Synode durchzuführen, da die so wichtige MVG Novellierung auf der Herbstsynode nicht Gegenstand der Tagesordnung war. Genaueres dazu im gesonderten Artikel. Stefan Schulz
20 20 Gazette April 2013 Bericht zur Herbsttagung der Landessynode vom Am Sonntag, 21. Oktober 2012, wurde die Herbsttagung der Badischen Landessynode mit einem Gottesdienst in der Klosterkirche in Bad Herrenalb eröffnet. Geleitet wurde dieser von Synodalpräsidentin Margit Fleckenstein, die auch als Prädikantin ehrenamtlich in der Badischen Landeskirche predigt. Landesbischof Ulrich Fischer ordinierte während des Festgottesdienstes Pfarrerin Julia Mack nach der seit 01. Oktober 2012 in Kraft getretenen neuen Agende Berufung - Einführung Verabschiedung. Der 22. Oktober stand ganz im Zeichen der Seelsorge; die Synode sieht diese als kirchliche Kernaufgabe. Laut Oberkirchenrat Matthias Kreplin leisten eine Vielzahl von haupt-, neben- und ehrenamtlich seelsorgerisch Tätigen eine hervorragende Arbeit. Im Einführungsvortrag hob Frau Prof. Dr. Kerstin Lammer die Wichtigkeit der Seelsorge hervor. Sie ist gelebte, gefragte Theologie. Der Trost in der Seelsorge darf nicht mit einer falschen Vertröstung verwechselt werden, warnte Prof. Wolfgang Drechsel. An diesem Tag wurde deutlich, wie stark der Seelsorgebedarf vor allem in Studentengemeinschaften und Beratungsstellen angestiegen ist. Nachdem der Tagesordnungspunkt MAV Freistellungsregelung von der Tagesordnung der Herbstsynode genommen wurde, hatten sich ungefähr 70 Delegierte im Rahmen einer aktiven Mittagspause mit Bannern und Fairtrade Schokolade erst vor dem Haupteingang des Hauses der Kirche und später in der Eingangshalle postiert. Sie wollten auf ihre schwierigen Arbeitsbedingungen als MAV Mitarbeitende unter der derzeitigen Freistellungsregelung aufmerksam machen und mit den Synodalen ins Gespräch kommen. Das Interesse der Synodalen an der Aktion wurde von den Mitarbeitervertretern positiv aufgenommen. Die Freistellungsregelung soll unabhängig davon, wann die Synode darüber befindet, erst mit der neuen Amtszeit der MAVen im Frühjahr 2014 in Kraft treten. Die Entscheidung, die Verbesserung der Freistellung erst 2014 in Kraft treten zu lassen, wird von vielen Delegierten als Skandal empfunden. Am ging es um kirchliche Bildungsarbeit und neue Schwerpunktziele. In seinem Zwischenbericht betonte der Direktor des Religionspädagogischen Instituts ( RPI ), Hartmut Rupp, dass Evangelische Bildungsarbeit bereits im Kleinkindalter beginnt und bis ins hohe Alter gehe. Aus diesem Grund wurden von den Landeskirchen in den vergangenen 3 Jahren religionspädagogische Angebote für Kinder unter 3 Jahren entwickelt. Hartmut Rupp wurde am in der Karlsruher Stadtkirche in den Ruhestand verabschiedet; gleichzeitig wurde sein Nachfolger Uwe Hauser ins Amt eingeführt. Oberkirchenrätin Karen Hinrichs sprach über den Entwurf der neun Schwerpunktziele der Landeskirche. Dadurch soll auf gesellschaftliche Veränderungen besser eingegangen werden und mit einer stärkeren Vernetzung diakonischer Arbeit die Teilhabemöglichkeit verbessert werden.
21 GAzette April Die Schwerpunktziele stellen sich gegen eine Reduzierung des menschlichen Wertes auf Leistung und Erfolg. Des weiteren soll der Dialog mit Menschen anderer Konfessionen, Kulturen und Religionen gestärkt werden. Landesjugendreferent Michael Cares und Achim Heinrichs berichteten von der Bewerberflut für Stellen des Freiwilligendienstes, deren Zahl doppelt so hoch sei, wie die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze. Durch positive Erfahrung während des Freiwilligendienstes würden viele zu einer Ausbildung im sozialen Bereich motiviert. In der Plenarsitzung am Abend des wurde nach lebhafter Debatte die Amtszeitbefristung der Landesbischöfin/ des Landesbischofs auf 12 Jahre unter Ausschluss der Möglichkeit der Wiederwahl mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen. Es besteht jedoch die Möglichkeit von Übergangsregelungen bis zur Pensionierung. Der derzeitige Landesbischof Ulrich Fischer geht nach 16 Jahren im Amt im Jahr 2014 in den Ruhestand. Seine Nachfolgerin/ sein Nachfolger wird im Juli 2013 von der Landessynode gewählt. Über eine Befristung der Amtszeit von Oberkirchenräten wird auf der nächsten Frühjahrssynode beraten und evtl. beschlossen werden. Oberkirchenrätin Barbara Bauer gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass es bei einer Amtszeitbefristung von nicht theologischen Oberkirchenräten schwer werden wird, Juristen oder Ökonome für die Arbeit in der Landeskirche zu gewinnen, vor allem, wenn diese aus einem unbefristeten Anstellungsverhältnis kämen. Die am Dienstag von Oberkirchenrätin Karen Hinrichs vorgestellten kirchlichen Schwerpunktziele wurden am von der Synode verabschiedet. Zudem kritisierte die Synode in einer Stellungnahme die europäische Flüchtlingspolitik. Oftmals sei das Asylverfahren in Europa mit Inhaftierung verbunden. Das ebenfalls von der Synode verabschiedete Finanzausgleichsgesetz orientiere sich nicht mehr an den bisher geltenden sechs Größenklassen von Kirchengemeinden, sondern an der Mitgliederzahl jeder einzelnen Kirchengemeinde. Hiervon profitierten vor allem kleinere Gemeinden durch mehr Planungssicherheit, so Oberkirchenrat Stefan Werner. In Verbindung mit der Karlsruher Fachschule Bethlehem soll laut Synodenbeschluss in Mannheim ein neues Ausbildungsangebot für angehende Erzieherinnen und Erzieher entstehen. Der Schwerpunkt liege hier auf praxisintegrierter Ausbildung. Am Donnerstag Nachmittag endete die 5-tägige Herbsttagung der Landessynode; alle Berichte zur Landessynode können unter Landeskirche&Gemeinden Landessynode Tagungen & Termine nachgelesen werden. Regina Richter
22 22 Gazette April 2013 Pilotprojekt - Tandemfortbildung Aufgrund der Auswertung unserer Erhebung zu Tandemfortbildungen haben wir im Gesamtausschuss den Beschluss gefasst, eine erste Tandemfortbildung sozusagen als Pilotprojekt - anzubieten. Unter Tandemfortbildung ist zu verstehen, dass die Fortbildung sich in 2 Blöcke gliedert, wovon der erste Block eine gemeinsame Schulung für Leitungskräfte und MitarbeitervertreterInnen sein wird, der zweite Block kann ausschließlich von MitarbeitervertreterInnen gebucht werden. Die erste Tandemfortbildung bieten wir zum Thema Dienstplangestaltung in Kindertagesstätten für Anwender des TV-SuE an. Die Teilnehmeranzahl wird auf 30 begrenzt, Anmeldeschluss ist der 15. April, noch sind einige wenige Plätze vorhanden. Der Flyer für die Anmeldung ist auch auf unserer Homepage eingestellt und kann dort heruntergeladen werden. Block I findet in der Zeit vom 15. bis 17. Mai 2013 statt, Block II am 11. und 12. November. Zu beachten ist, dass es für MitarbeitervertreterInnen nicht möglich ist, nur einen der beiden Blöcke zu buchen; die Anmeldung der MitarbeitervertreterInnen beinhaltet automatisch die verbindliche Anmeldung für beide Blöcke. Die Leitungskräfte wiederum haben nur die Möglichkeit, Block I zu buchen. Block I wird sich mit den arbeits- und tarifrechtlichen Bestimmungen und Regelungen zum bedarfsorientierten Personaleinsatz befassen. Block II findet zeitversetzt im Abstand von ca. 6 Monaten statt, dort werden wir zunächst die Erfahrungen zusammentragen, die entsprechenden Fragestellungen herausarbeiten und weiter am Thema arbeiten. Für uns selbst ist diese Art der Fortbildung ein völlig neues Projekt, wir sind nicht nur gespannt und neugierig auf die Fortbildung selbst, sondern arbeiten derzeit fieberhaft an der Entwicklung und stecken schon mitten drin im Thema. Für Euch wichtig: Blockiert Euch die beiden Termine, beantragt schon mal die Genehmigung zu dieser Fortbildung und macht Eure Leitungskräfte auf unser Projekt aufmerksam. Ziel der Tandemfortbildung ist, Mitarbeitervertretungen und Leitungen den gleichen Wissensstand zu vermitteln. Ulrike Kutzner
23 GAzette April Umfrage zur Ausstattung der MAVen (Delegiertenversammlung März 2012) Zusammenfassung der Ergebnisse Wir hatten auf der Frühjahres-Delegierten- Versammlung die anwesenden Delegierten gebeten, einen einseitigen Fragebogen auszufüllen. Geantwortet haben 83 MAVen, die natürlich nicht repräsentativ für die 280 MAVen in der Landeskirche Baden sind. Aber sie geben zumindest mal Hinweise auf die Ausstattung unserer MAVen. Die Auswertung fand in der AG Multimedia/ EDV statt, dort wird mit den erhobenen Daten auch im Rahmen weiterer Projekte weitergearbeitet. 24% 15% 25% 36% Krankenhaus/Sozialstation Kirchengem./Serviceamt/Verw. Da wir auf der letzten Delegiertenversammlung die Ergebnisse wegen Zeitmangel nicht vorstellen konnten hier eine kurze Zusammenfassung: Die Antworten kamen je zur Hälfte aus dem landeskirchlichen und dem diakonischen Bereich. 40% der Beantworter kamen aus Dienststellen mit einer Größe bis 50 Mitarbeitende, 40% mit 51 bis 250 Mitarbeitenden und 20% von MAVen, die mehr als 250 Kolleginnen und Kollegen vertreten. Markante Ergebnisse waren: 69% der MAVen haben kein eigenes Büro, nur die Hälfte hat einen eigenen MAV- Rechner (davon 20% unvernetzt und gerade mal 6% im landeskirchlichen Intranet). Bei 36% der vorhandenen MAV-Rechner wird keine regelmäßige Datensicherung gemacht. Technische Ausstattung der MAVen Kita / Schule Altenpflege/Behindertenhilfe Arbeitsfelder der MAVen (mit Mehrfachnennungen) Die private Nutzung von EDV-Ausstattung ist nur in 39% der Dienststellen geregelt. 6% der MAVen gaben an, in ihrer Dienststelle keine Möglichkeit zu haben, vertrauliche Gespräche zu führen. Das ist zwar eine vergleichsweise geringe Zahl, aber für die betroffenen Kolleginnen sicher ein riesiges Problem. für die AG Multimedia Uwe Vogt
24 24 Gazette April 2013 Kindergartenpädagogik kann jeder? Kindertagesbetreuungsgesetz: Wer kann Fachkraft einer Kita werden? Die bisherige Regelung, welche Berufsgruppen als Fachkräfte zugelassen werden, soll erweitert werden. Derzeit ist der Entwurf in der Anhörung. Die GEW wird weder beteiligt noch angehört. Das ist bedauerlich, weil die GEW die Situationen der Beschäftigten gut kennt und in einer Expertise untersuchen ließ. Im 7 des baden-württembergischen Kindertagesbetreuungsgesetzes KiTaG wurden für sogenannte Zusatzkräfte, die das pädagogisch qualifizierte Personal unterstützen können, weitere geeignete Personen neu aufgenommen. Über ihre Eignung entscheidet der Träger der Einrichtung. Neu im Fachkräftekatalog sind Kindheitspädagogen/innen, Grund- und Hauptschul-, sowie Sonderschullehrer/innen. Außerdem dürfen Psychologen/innen und Erziehungswissenschaftler/innen, Arbeitserzieher/innen und Haus- /und Familienhelferinnen sowie Hebammen, Kinderkrankenschwestern und Physiotherapeuten/innen in der Zweitkraftposition tätig werden. Nach einer zweijährigen Beschäftigung und 60 Stunden Fortbildung können sie auch die Gruppenleitung übernehmen. Zur Leitung einer Gruppe sind auch die GHS-Lehrer/innen zugelassen und andere Zweitfachkräfte, die sich ein Jahr als Zweitkraft bewährt haben. Nach zweijähriger Gruppenleiter-Erfahrung und einer Fortbildung von mindestens 160 Stunden zur Vorbereitung auf Leitungsaufgaben können sie laut Entwurf auch die Leitung einer Einrichtung übernehmen. Professionalisierung muss erhalten bleiben Die GEW begrüßt grundsätzlich die Öffnung für andere Berufsgruppen, um der Vielfalt in Kindertageeinrichtungen zu begegnen. Inklusion braucht Multiprofessionalität. Nachdem die letzten Jahre so viel an Forschung, Bildungsplänen, Akademisierungen etc. für die Professionalisierung von Erzieher/innen bundesweit unternommen wurde, darf der Trend in Baden- Württemberg jetzt nicht rückwärtsgehen. Da der Fachkräftekatalog nun in einer Verordnung steht und nicht mehr wie vorher im Gesetz, ist bei einer weiteren Veränderung keine parlamentarische Beteiligung mehr notwendig. Die GEW sieht es als problematisch an, dass nun das Kultusministerium bei Bedarf noch andere Berufsgruppen aufnehmen kann und damit die Frühpädagogik der Beliebigkeit preisgibt. Die Berufsgruppen Familienhelfer/innen, Hebammen, Kinderkrankenschwestern und Physiotherapeuten haben keine ausreichenden (früh-)pädagogischen oder entwicklungspsychologischen Inhalte in ihren Ausbildungen. Damit können die neueren pädagogischen Erkenntnisse (kindbezogen statt funktionsorientiert) und der Orientierungsplan nicht umgesetzt werden. Die GEW hat in ihrer 2011 erschienenen Expertise Die Situation der Zweitkräfte in Kindertageseinrichtungen auf die Unsinnigkeit der Zweitkräfteregelung hingewiesen. Den steigenden Anforderungen kann man nur gerecht werden, wenn die Teams
25 GAzette April auf Augenhöhe arbeiten. Eine Aufteilung in pflegerische (oder nachrangigere Aufgaben) und erzieherische Tätigkeiten gibt es in der alltäglichen Arbeit nicht. Der Auftrag und die Pädagogik sind immer ganzheitlich wahrzunehmen. Auch Lehrkräften fehlt es an Erfahrung und Qualifikation mit Kleinkindern. Alle im Entwurf zugelassenen Berufe sind Frauenberufe. Steckt da womöglich das alte Rollenklischee dahinter, dass Frauen mit Kindern intuitiv gut arbeiten können? Oder geht es um Qualität und multiprofessionellen Teams? Wie ist es umgekehrt? Personals hat Auswirkungen auf die Pädagogik in den Kindertageseinrichtungen - und das wiederum spiegelt sich im Image des Erzieher/innenberufes wider. Petra Weiser Expertise im Auftrag der Max-Traeger- Stiftung Juli 2011: Prof.Dr.Sylvia Kägi, Mareike Jakob: Die Situation der Zweitkräfte in Kindertageseinrichtungen. Hrsg: GEW Baden-Württemberg Könnten Erzieher/innen auch als Lehrer/in und Hebammen als Physiotherapeutinnen tätig werden? Wenn als Zusatzqualifikation für die pädagogischen Fachkräfte beispielsweise ein berufsbegleitendes Studium vorgeschrieben wäre, könnten solche Berufe durchaus ein Gewinn für die Kindertageseinrichtung sein. Frühpädagogische Kompetenz ist für Leitungsfunktionen unerlässlich Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Baden-Württemberg, zur Verfügung gestellt. Der Artikel ist bereits im September 2012 in der Mitgliedszeitschrift bildung & wissenschaft der GEW erschienen. Außerdem fordert die GEW, die Fachkräfte, die zu wenig frühpädagogisches Wissen und in diesem Bereich auch keine Erfahrung aufweisen können, von der Einrichtungsleitung auszuschließen. Die Leitung nimmt eine besondere Stellung ein und hat für die Qualität in der Einrichtung eine besondere Bedeutung. Der immer wiederkehrenden Meinung Kindergartenpädagogik kann jeder muss Einhalt geboten werden. Die Ausnahmeregelung im KiTaG lässt vieles zu. Man kann nur auf vernünftige Träger hoffen, damit der uferlose Fachkräftekatalog nicht Realität wird.die Qualifizierung des
26 26 Gazette April 2013 Neuregelung zum Urlaubsanspruch Hinweise zum Tarifabschluss und zur neuen Urlaubsregelung findet Ihr im Rundschreiben des EOK. Unter folgendem Link könnt Ihr es auf der Homepage des GA finden:
27 GAzette April
28 28 Gazette April 2013 Arbeitsgruppen Arbeitsgruppe Kindertageseinrichtungen Ansprechpartner/innen und Kontakt: Gabriele Hamm Andreas Deecke Margarete Köhler Arbeitsgruppe Multimedia/EDV/neue Technologien Ansprechpartner und Kontakt: Uwe Vogt Arbeitsgruppe Krankenhäuser und stationäre Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe Ansprechpartner und Kontakt: Andreas Schächtele Arbeitsgruppe Pflege Ansprechpartner und Kontakt: Florian Wolf Arbeitsgruppe Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Ansprechpartner/in und Kontakt: Ulrike Kutzner Patrick Schork -Verfasste Kirche- Florian Wolf -Diakonie- Arbeitsgruppe Tarifentwicklung Ansprechpartner und Kontakt: Daniel Wenk Redaktionskreis GAzette Ansprechpartner und Kontakt: Patrick Schork Wir laden alle interessierten MitarbeitervertreterInnen ein, sich aktiv an den Arbeitsgruppen zu beteiligen! Aktuelle Termine und Infos zu den einzelnen Arbeitsgruppen findet Ihr unter Die Teilnahme an diesen Arbeitsgruppen ist MAV Tätigkeit, die Teilnahme steht jedem MAV Mitglied frei, sofern es dienstlich möglich ist. Es besteht gem. 19 MVG Anspruch auf Dienstbefreiung und Anrechnung der Arbeitszeit sowie Anspruch auf Kostenersatz.
29 GAzette April Da ist der WURM drin oder MVG - Meinungen Vorgesetzter Gedeutet Haben Sie eine Frage vielleicht sogar eine provokative Frage? Haben Sie eine Information vielleicht sogar eine wichtige Information? Haben Sie ein Problem vielleicht sogar ein großes Problem? Haben Sie eine Meinung vielleicht sogar eine maßgebliche Meinung? Schreiben Sie uns, mailen Sie uns, faxen Sie uns wir werden Ihre Fragen, Informationen, Probleme und Meinungen auf dieser Seite weitergeben. Gerne begrüßen wir Euch auch im Redaktionskreis der GAzette. Bei Interesse meldet Euch bitte bei Patrick Schork (schork@ga-baden.de)
30 30 Gazette April 2013 Mitglieder Gesamtausschuss Baden Verfasste Kirche Vorsitzende Gabriele Hamm Ev.Kindergarten Markgrafenstr Lörrach Tel: derzeit nicht vorhanden Fax derzeit nicht vorhanden Schriftführerin Ulrike Kutzner Hirzbergstr Freiburg Tel: Fax: Andreas Deecke Ev. Kindertageseinrichtung Kinder-Wichern-Haus Weinbrennerstr Karlsruhe Tel: Margarete Köhler Evang. Kindergarten Joh.-Phil.-Allmangstr Heddesheim Tel: Fax: koehler@ga-baden.de Regina Richter Ev. Oberkirchenrat Blumenstr Karlsruhe Tel: richter@ga-baden.de Patrick Schork Ev. Verw.-Zweckverband Odenwald-Tauber Verw.-u. Serviceamt Dienststelle Mosbach Martin-Butzer-Str Mosbach Tel: Fax: schork@ga-baden.de Geschäftsstelle Gesamtausschuss Renate Lohrke Blumenstr. 1 Postfach Karlsruhe Tel Fax Renate.Lohrke@ekiba.de Diakonie Stellvertretender Vorsitzender Florian Wolf Ev. Sozialstation Karlsruhe GmbH Herrenalber Str Karlsruhe Tel: Fax + Voicebox: wolf@ga-baden.de Beisitzerin Elivinora Stock Diakoniekrankenhaus Speyererstr Mannheim Tel: oder 85 stock@ga-baden.de Daniel Wenk Ev. Sozialwerk Müllheim e.v. Hauptstr Müllheim Tel: Mobil: Fax: wenk@ga-baden.de Andreas Schächtele Ev. Diakonissenanstalt KA - Rüppurr Diakonissenstr Karlsruhe Tel.: FAX-Nr (öffentlich!) Fax + Voicebox: schaechtele@ga-baden.de Stefan Schulz Johannes-Diakonie Mosbach Schwarzacher Hof Schwarzach Tel: Fax: Fax + Voicebox: schulz@ga-baden.de Uwe Vogt Landstr Kehl-Kork Tel (AB) FAX: (Zentralpforte) Fax + Voicebox: vogt@ga-baden.de
31 GAzette April Termine +++ Termine für die nächsten Landessynode: Delegiertenversammlungen April und 16. Oktober Juli und 14. März 2014 (Wahl Landesbischof) 22. und 23. September Oktober 2013
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Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)
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