Einige praktische Tipps für den Übergang in den Ruhestand

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1 Einige praktische Tipps für den Übergang in den Ruhestand Der nachfolgende Text ist aus einer Stichwortsammlung für einen Vortrag entstanden, den ich für die Mitgliederversammlung der Pilotenschaft vorbereitet hatte. Dort entstand dann die Idee, die Inhalte des Vortrags auf der Homepage der PS zu veröffentlichen. Dies hat den Vorteil, daß sie allen Mitgliedern und Freunden unseres Berufsverbands zugänglich sind, und daß sie weiter vervollständigt und aktualisiert werden können. Ihr sachdienliches Feedback an: ist darum sehr willkommen! Einleitung Allgemein gilt es ja als Merkmal für einen guten Piloten, daß er mental immer "ahead" ist. Aber trifft das, was wir bei der Ausübung unseres Berufs für so bedeutsam halten, auch für unseren privaten Bereich zu? Der Übergang in den Ruhestand stellt ja für die meisten von uns ein Ereignis dar, das noch relativ weit in der Zukunft liegt. Der nächste Monatsplan, der nächste Urlaub, die nächste Umschulung markieren da schon eher den Ereignishorizont, wenn's ums Vorausplanen geht... Man lebt gewissermaßen von Einsatzplan zu Einsatzplan und macht sich noch wenig Gedanken, daß dieser Lebensrhythmus sich ändern wird - und irgendwann ist es dann soweit. Keine Monatspläne mehr... man ist endgültig und ausschließlich Privatmann. Von manchen hört man, sie könnten es kaum erwarten, bis es soweit ist. Andere sehen dem Zeitpunkt mit durchaus gemischten Gefühlen entgegen. Gehalt Versorgung Rente Beim Gehalt blickt irgendwann jeder durch. Doch Übergangsversorgung, betriebliche und gesetzliche Altersversorgung beruhen sämtlich auf hoch komplexen Regelwerken, die nur wenige von uns ausreichend zu überblicken imstande sind. Wer also auf diesen Gebieten planen und vorsorgen möchte, ist auf den Rat sachkundiger Fachleute unbedingt angewiesen. Und der muß so frühzeitig eingeholt werden, daß noch genug Zeit für entsprechende Dispositionen bleibt. Ihre Ansprechpartner hierzu sind: für die Übergangsversorgung: FRA PN/S ( Personalservices Bord ) für die betriebliche Altersversorgung: HAM PA/R ( Betriebliche Altersversorgung ) für die VBL-Rente: VBL, Karlsruhe für die gesetzliche Altersversorgung: alle Auskunfts- und Beratungsstellen der BfA

2 An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß die BfA- Beratungsstellen den Versicherten Seminare über die Gesetzliche Rentenversicherung anbieten. Man findet diese Veranstaltungen unter: ( Startseite Beratung Vorträge / Seminare ). Leider muß gesagt werden, daß bei allen diesen Anlaufstellen die Tendenz besteht, den frühen Fragesteller unter Hinweis auf bestimmte Unwägbarkeiten auf später zu vertrösten. Hier ist also eine gewisse Hartnäckigkeit erforderlich, will man eine wenn auch unverbindliche Hochrechnung auf die künftigen Altersbezüge erhalten. Witwen- bzw. Waisenrente stehen den Hinterbliebenen sowohl aus der Betrieblichen wie auch aus der Gesetzlichen Altersversorgung zu. Üblicherweise erhalten die Angehörigen seitens DLH alle notwendigen Antragsformulare ( auch für den ggf. notwendigen VBL-Rentenantrag ) zugeleitet. Besonderheit: falls der Todesfall erst nach Ende der ÜV eintritt und Ansprüche aus der VBL bestehen, müssen die Angehörigen selbst daran denken, bei der VBL den entsprechenden Antrag zu stellen! Als angehender Pensionär wird man vielleicht feststellen, daß man in den Gremien der Vereinigung Cockpit und der Personalvertretung nicht mehr den gewohnten Rückhalt findet denn dort sind natürlich die aktiven Piloten die maßgebliche Klientel. Wer also auch als Pensionär Wert auf eine Interessenvertretung legt, dem sei eine Mitgliedschaft im Verein "Altersversorgung Cockpit" ( V-AV-C ) empfohlen. Hier findet man einige in der einschlägigen Materie sehr sachkundige Kollegen, die bei vielen auftretenden Fragen und Unklarheiten weiterhelfen können: Verein "Altersversorgung Cockpit" e.v., Hafenlohrweg 14, Aschaffenburg. Tel , flashback@main-echo.net Die letzten Monate... Schon bei der Urlaubsplanung im letzten Dienstjahr muß darauf geachtet werden, den evtl. Resturlaub beizeiten zu planen, soll er nicht verloren gehen. Auch das Guthaben auf dem Dienstbekleidungs-Konto muß beizeiten genutzt werden, da dieses Konto schon mehrere Wochen vor Dienstende abgeschlossen

3 wird und dann nichts mehr bestellt werden kann. Danach wird nur der Arbeitnehmer- Anteil, also 50% des noch verbliebenen Guthabens, mit der letzten Vergütungsabrechnung erstattet. Ebenso empfiehlt es sich, auf dem Personalkonto jetzt keine größeren Guthaben mehr vorzuhalten, sondern innerhalb des Verfügungsrahmen die Reisespesen frühzeitig abzuheben. Sonst heißt es warten... wir alle kennen das Tempo. Die BfA benötigt mehrere Wochen, um einen BfA-Versicherungsverlauf oder eine BfA-Rentenauskunft zu erstellen. Diese werden von FRA PN/S benötigt, um die Höhe der Übergangsversorgung verbindlich zu errechnen. Man wird zwar vom Personaldienst etwa 3 Monate vorher schriftlich daran erinnert. Falls man aber bei der BfA noch keine Kontenklärung durchgeführt hat, sollte man den Antrag dafür schon 6 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses gestellt haben. Gelegentlich gibt es nämlich Rückfragen zu Ausbildungs- oder sonstigen Ersatzzeiten, und Nachweise müssen beigebracht werden... das kann dauern. Was man als Pensionär ganz bestimmt nicht mehr brauchen wird: Loss-of-Licence- Versicherung und Krankentagegeld-Versicherung. Auf Erstere wird man schon frühzeitig verzichten können nämlich dann, wenn eine vorzeitige Beendigung des fliegerischen Arbeitsvertrags aus flugmedizinischen Gründen nicht mehr befürchtet werden muß ( und nur für diesen Fall muß die LoL-Versicherung i.d.r. eintreten ). Anhand des MTV kann man in den 20 und 22 diesen individuellen Zeitpunkt selbst feststellen wer beispielsweise länger als 12 Jahre bei DLH ist, kann ab 6 Monate vor seinem Ruhestand von der LoL keine Leistung mehr erwarten und sollte sie daher zu diesem Zeitpunkt kündigen. Nach dem letzten Beschäftigungstag wird dann auch die Krankentagegeld- Versicherung, die bislang als Kompensat für Einkommensausfälle bei länger dauernden Erkrankungen benötigt wurde, entbehrlich und sollte zeitgerecht gekündigt werden. Wer Mitglied in der Vereinigung Cockpit ist, sollte auch daran denken, der VC- Geschäftsstelle die bevorstehende Pensionierung mitzuteilen, damit seine Beiträge herabgesetzt werden. (Dies ist auch bei Einkommensausfällen infolge länger dauernder Erkrankungen ein Punkt, an den man denken sollte!) Der "Tag X" rückt näher... Früher als bisher gewohnt sollte man sich Gedanken um seinen letzten Einsatzplan machen: welchen Umlauf hätte ich gerne als Abschiedsflug, wer sollte zu meiner Crew gehören, in welchem Rahmen soll die Abschiedsfeier seitens der Flotte stattfinden, und wen will ich dazu einladen? Die Flotte hat die Möglichkeit, einen Wunsch-Umlauf als OPS-Request zu reservieren, noch bevor die Umläufe im CRS/C veröffentlicht werden. Das klappt aber nur bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme mit dem Flottenbüro. ( Nichts von alledem? Sie möchten lieber auf das ganze Brimborium verzichten und nach Ihrem letzten Flug unbehelligt und wie gewohnt Feierabend machen? Denken Sie lieber noch mal drüber nach:

4 manch' einer, der vorher so dachte, hat später mit Bedauern festgestellt, daß ihm dieser "Schlußpunkt" eben doch irgendwie fehlte... ) Wer als Pensionär die Fliegerei noch nicht ganz an den Nagel hängen möchte, sollte sich auch beizeiten bei FRA PM zu einem letzten kostenlosen Medical-Termin anmelden. Eine tropenmedizinische Untersuchung wird zudem noch innerhalb der ersten sechs Monate des Ruhestands gewährt. Etwa ein Vierteljahr vor Ende des Dienstverhältnisses bekommt man von FRA PN ein Schreiben, in dem die wichtigsten Einzelheiten und die jeweiligen Ansprechpartner aufgelistet sind, sowie eine Aufstellung der Dinge, die zurückgegeben werden müssen: hierzu gehören LH-Ausweis, FAG-Ausweis, CrewCard, Crew Member Certificate, JobTicket, Parkmarke sowie Mobile und Workpad - mithin alle unsere selbstverständlich gewordenen Begleiter über die vergangenen Jahre hinweg. Der "Tag X"... Mit diesen Gedanken sollte man sich jetzt rechtzeitig vertraut machen: Punktgenau um Mitternacht des letzten Tags des Arbeitsverhältnisses entfällt der gewohnte Zugang zum Crew Portal, somit auch der Zugang zu zahllosen weiteren Informationsquellen sowie auch (fast) allen Crew-Foren. Zwar kann man als Pensionär eine neue SecurID erwerben, mit der man sich vom heimischen PC aus weiterhin in Intranet und e-base einloggen kann doch der Zugang zum Crew Portal ist für Pensionäre so stark begrenzt, daß ein Zutritt dort vielen kaum noch lohnend erscheint. Die im CRA vorhandene Mailbox ist ab diesem Zeitpunkt verschwunden, und auch auf die elektronisch übermittelten Flight Reports hat man keinen Zugriff mehr. Darum sollte man alle gespeicherten FRs, die man gerne für sich aufbewahren möchte, rechtzeitig ausdrucken herunterladen oder anderweitig speichern geht nicht. Alle Telefonnummern, die im dienstlichen Mobile im Laufe der Jahre gespeichert wurden, sollten vor Rückgabe des Geräts anderweitig gesichert werden. Leider ist die z.b. dem Siemens S45 mitgelieferte Software hierfür aber nicht geeignet! Die Rückgabe des LH-Ausweises erfolgt erst etwa zwei Wochen nach dem Beginn des Ruhestandes, nämlich dann, wenn der neue Ausweis angefertigt ist. Mit diesem

5 R(entner)-Ausweis kommt man nicht mehr durch die Drehkreuze, sondern muß die vom Werkschutz beaufsichtigten Zugänge benutzen. Der Grund: die Pensionäre unterliegen nicht mehr der jährlichen Zuverlässigkeits-Überprüfung. Es empfiehlt sich also, etwa 5 bis 6 Wochen vor dem Ausscheiden noch ein letztes Mal eine ZUP zu beantragen. Die ist dann noch ein Jahr lang gültig, wodurch man für diesen Zeitraum auch mit dem R-Ausweis noch die Drehkreuze benutzen kann. Danach geht der Zugang nur noch über das Tor 21. Die bisher gewohnten Parkmöglichkeiten stehen dagegen vom ersten Tage an nicht mehr zur Verfügung. An Tor 21 erhält man aber bei Bedarf ein Parkticket für den Besucher-Parkplatz im UG des P43. Das Postfach besteht an gewohnter Stelle 3 Monate lang weiter und wird dann entfernt. Zum Abschied spendiert Lufthansa dem scheidenden Mitarbeiter noch einen sog. "Pensionierungsflug", der binnen drei Jahren in Anspruch genommen werden soll, da er danach ersatzlos verfällt. Die Übergangsversorgung beginnt... Die ÜV wird fiskalisch erst ab dem vollendeten 60. Lebensjahr als Altersversorgung behandelt; bis dahin ist sie sozusagen "nachlaufendes" Gehalt. Die Lohnsteuerkarte verbleibt daher beim Arbeitgeber. Will man in der ÜV berufstätig werden, so bringt das Eingehen eines Arbeitnehmer-Verhältnisses keine Vorteile, wogegen ein Hinzuverdienst als Selbständiger oder im Rahmen eines Privatvertrags möglich ist. Seitens Lufthansa werden von der sog. "Zusatzrente" abgezogen: Lohnsteuer, Solidaritäts-Zuschlag, Besteuerung von geldwerten Vorteilen, Entgeltumwandlung und Beiträge zu Direktversicherungen. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht mehr abgeführt. In den meisten Fällen ist es unrentabel, während der ÜV freiwillige BfA- Versicherungsbeiträge zu leisten, weshalb allgemein davon abgeraten wird. Die Beiträge zur Krankenversicherung müssen fortan privat entrichtet werden, "verdoppeln" sich folglich, da jetzt kein Arbeitgeber-Anteil mehr bezahlt wird. Auch hier kann es sich also bezahlt machen, Vergleiche zwischen Krankenkassen-Tarifen anzustellen und bestehende Verträge beizeiten zu ändern. Ein Sonderfall, der bedacht werden muß... Bei einer länger dauernde Erkrankung noch vor Ende des Arbeitsverhältnisses muß folgendes bedacht werden:

6 Für das laufende Einkommen bedeutet das zunächst Lohnfortzahlung für die Dauer von 42 Kalendertagen, wobei aber die Schichtzulage voll versteuert wird. Ab dem 43. Tag leistet der Arbeitgeber nur noch den sog. Krankengeldzuschuß, der ebenfalls versteuert wird. Hinzu kommt das Krankengeld seitens der Krankenkasse und Kranken-Tagegeld aus der (hoffentlich bereits bestehenden) Tagegeld-Versicherung. Vom Krankengeldzuschuß zieht der Arbeitgeber übrigens weiter das Kleidergeld sowie die Beiträge zur ( ggf. freiwilligen ) Loss-of-Licence-Versicherung ab. "Hat das Besatzungsmitglied einen begründeten Verdacht auf fehlende Flugdienst- Tauglichkeit... muß es sich unverzüglich einer fliegerärztlichen Untersuchung unterziehen." (s. OM-A ). Sollte sich dort dieser Verdacht bestätigen, ergeht von PM eine "Mitteilung über die Verweigerung eines Fliegerärztlichen Tauglichkeits- Zeugnisses" an das LBA. Wer nach seiner Gesundung dann seine Lizenz wiedererlangen möchte, muß sich auf ein langwieriges und kostspieliges Verfahren einstellen. Besser also, ein solcher Verdacht kommt gar nicht erst auf... zumindest so lange, bis ohnehin das nächste Medical fällig ist. Sollte nämlich der Fall eintreten, daß man unvorhergesehen nicht wegen Erreichens der Altersgrenze, sondern wegen Verlust der Flugdiensttauglichkeit aus dem Arbeitsvertrag ausscheidet ( s. MTV 20 (1) ), so darf der Arbeitgeber verlangen, daß man bei der BfA eine Erwerbsminderungs-Rente beantragt ( s. TV ÜV 6 (2) ), die auf die Höhe der Zusatzrente angerechnet wird. Nachteil: "Für jeden Kalendermonat, für den die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres beansprucht wird, beträgt der Rentenabschlag 0,3 %, höchstens jedoch 10,8 %." Nachzulesen unter: egen_20em/rente teilweiser EM bei BU node.html#doc778 bodytext5 Kleines Trostpflaster: ein Ausscheiden aus dem Arbeitsvertrag wegen Verlust der Flugdiensttauglichkeit stellt für die Loss-of-Licence-Versicherung den Versicherungsfall dar. Kurzes Fazit als Abschluß: liegt der Fall so, daß die Loss-of-Licence nicht zahlen muß, dann liegt er auch nicht so, daß man Erwerbsminderungs-Rente beantragen muß. Soweit der praktische Teil...

7 ... den ich nach bestem Wissen für den Kollegenkreis zusammengestellt habe, für dessen punktgenaue Richtigkeit ich aber verständlicherweise keine Gewähr geben kann (nobody is perfect). Mit Hilfe der angegebenen Adressen und Zuständigkeits- Verweise müßte aber jeder in der Lage sein, seine individuellen Fall zuverlässig abzuklären.... doch wie's da drin aussieht... Nach einem Berufsleben in einem Unternehmen wie der Deutschen Lufthansa, umgeben von einem ebenso unvergleichlichen Kollegenkreis, stellt der Übergang in den Ruhestand für jeden von uns einen tiefen Einschnitt dar, der irgendwie bewältigt werden muß. Die Empfindung, von einem Tag auf den anderen "nicht mehr gebraucht" zu werden, trifft den Unvorbereiteten besonders hart. Es würde den Rahmen dieser Ausarbeitung jedoch völlig sprengen, wollte man auf alle daraus entstehenden Implikationen ausführlich eingehen. Daher folgt hier lediglich eine Sammlung von Denkanstößen in Form von Stichworten.

8 Der "Rentnerschock" und wie er gemildert werden kann I. Bestandsaufnahme ( wo stehe ich heute? ) Wie wichtig ist mir mein Beruf? Was ist daran positiv, was negativ? Wie sehr identifiziere ich mich damit? "Bilanz" auflisten! II. Übergangssituation ( was verändert sich wie geht es mir dabei Übergang erfordert ~ 1 Jahr Wie fülle ich das "Vakuum"? (du hast ja jetzt Zeit...) Was verliere ich? Was gewinne ich? Bin ich in einer Krise? Geduld mit sich selbst o worauf muß ich achten? ) Gefühle nicht unterdrücken sich mitteilen ( Frau, Freunde ) sich nicht mit anderen vergleichen III. Aufbruch in die Zukunft, Neugestaltung der Lebensbereiche ( wie stelle ich mir diese Zeit vor?) Umgang mit der Zeit ( die ist reichlich vorhanden, vergeht aber schnell! )

9 von jetzt an: selbstbestimmte Zeit-Einteilung! wieviel "Struktur" brauche ich? habe ich Zeit für mich selbst? komme ich zu den wesentlichen Dingen? will meine Partnerin / Freunde zu viel von mir? ( "Vereinnahmung" ) fühle ich mich zeitlich im Streß? ( - Gründe? ) wie kann ich es ändern? finde ich genug Muße und Entspannung? Was brauche ich für mein Wohlbefinden? Was kann meinem Leben Sinn und Inhalt geben? Soziales Netzwerk: habe ich ausreichend Kontakt zu Menschen außerhalb der Familie? wie und wo könnte ich neue Kontakte knüpfen? welches Interesse leitet mich? Paarsituation: man ist jetzt ständig zusammen Zeiteinteilung : keine festgelegten Zeitstrukturen wie bisher erhöhte Gefahr von Mißverständnissen Neuverteilung in der Gestaltung des Alltags / Haushalts Die innere Haltung ist entscheidend für die Empfindung: worauf freue ich mich / Du Dich? was befürchte ich / Du? was wünsche ich mir von Dir / Du von mir? was möchte ich / Du alleine tun? - was gemeinsam? Grundsätze für eine gelungene Partnerschaft: Von der gegenseitigen Unkenntnis voneinander ausgehen. Das feste Bild vom anderen loslassen.

10 Gewohnheiten durchbrechen, Lebendigkeit suchen. Emotionaler und gedanklicher Austausch. Die Andersartigkeit anerkennen ( nur so sind Kompromisse möglich ) Regelmäßige Gespräche; Streiten ist erlaubt. Sich die gegenseitigen Freiräume zugestehen. Mut zum klar begründeten Nein. Wunsch nach Alleinsein respektieren. Es hat keinen Zweck, den anderen ändern zu wollen. Sich nicht in Machtkämpfen verschleißen. Erstellt am 16. Juli von Ulrich Fuchs Rückfragen und Feedback willkommen!

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