Vorsorge Eine Sorge weniger! Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung

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1 Vorsorge Eine Sorge weniger! Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung

2 Worum geht es? 1. Grundsätze und Formen der gesetzlichen Betreuung 2. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung 3. Gesetzliche Betreuung 4. Patientenverfügung

3 Formen der Betreuung Vorsorgevollmacht Gesetzliche Betreuung

4 Vorsorgevollmacht

5 Vorsorgevollmacht Sollte in Schriftform vorliegen Ist durch die Unterschrift des Vollmachtgebers gültig Der Vollmachtgeber bestimmt die Anzahl der Bevollmächtigten Vordruck zum Runterladen

6 Ist eine Beglaubigung der Vorsorgevollmacht notwendig? Grundsätzlich ist keine Beglaubigung oder Beurkundung der Vorsorgevollmacht notwendig, ist im Einzelfall aber sinnvoll Die Beurkundung erfolgt durch einen Notar (wichtig z. B. bei Grundstücksgeschäften), (Mindestgebühr beträgt 10 Euro, Höchstwert: 403,50 Euro) Die Beglaubigung erfolgt durch die Betreuungsbehörde (Gebühr: 10 Euro)

7 Ist eine Beglaubigung der Vorsorgevollmacht notwendig? Wichtig: Banken, Sparkassen und andere Finanzinstitute erkennen selbstgeschriebene Vollmachten in der Regel nicht an aufgrund dessen, sollten zusätzliche Bankvollmachten (Banken haben dafür eigene Vordrucke) bei den entsprechenden Geldinstituten erteilt werden.

8 Wer darf eine Vorsorgevollmacht erteilen? Der Vollmachtgeber muss zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung volljährig sein Der Vollmachtgeber muss zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung geschäftsfähig sein

9 Geschäftsfähigkeit Das Gesetz nimmt grundsätzlich die Geschäftsfähigkeit aller Menschen an Ausnahmefälle werden über 104 BGB geregelt: Geschäftsunfähigkeit ist wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.

10 Wann wird eine Vorsorgevollmacht wirksam? Mit der Unterschrift des Vollmachtgebers Der Bevollmächtigte muss über die Vollmacht und ihren Inhalt informiert sein Dem Bevollmächtigten muss das Original oder eine notarielle Ausfertigung der Vollmacht ausgehändigt sein, damit er als Bevollmächtigter handeln kann (Nachweispflicht)

11 Wichtig: Eine Vollmacht setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem voraus!

12 Wann wird eine Vorsorgevollmacht unwirksam? Ein schriftlicher Widerruf durch den Vollmachtgeber macht die bestehende Vorsorgevollmacht unwirksam Durch eine Einrichtung einer rechtlichen Betreuung mit Widerruf der Vollmacht Durch die Rückgabe der Vorsorgevollmacht wird diese ebenfalls unwirksam

13 Wofür sollte ich Vorsorge treffen? Der Vollmachtgeber bestimmt die zu regelnden Angelegenheiten über die Vollmacht Die Vollmacht sollte über den Tod hinaus wirksam sein

14 Was kann durch eine Vorsorgevollmacht geregelt werden? Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten Behörden Vermögenssorge Post und Fernmeldeverkehr Vertretung vor Gericht Untervollmacht Betreuungsverfügung

15 Mögliche Probleme Zusätzliche gesetzliche Betreuungen aufgrund unzureichender Vorsorgevollmachten Der Bevollmächtigte wird kaum/selten kontrolliert

16 Vorteile einer Vorsorgevollmacht Der Bevollmächtigte ist sofort handlungsfähig Unbürokratisch Es bestehen kaum Verpflichtungen gegenüber dem Betreuungsgericht Eine Vorsorgevollmacht verursacht wenig/ geringe Kosten

17 Betreuungsverfügung

18 Was ist eine Betreuungsverfügung? Kann alternativ zur Vorsorgevollmacht erstellt werden, wenn keine Möglichkeit besteht, eine bestimmte Person zu bevollmächtigen oder wenn die gerichtliche Kontrolle gewünscht wird Kann ergänzend zu einer Vorsorgevollmacht erstellt werden, falls diese nicht ausreicht Kann richtungweisende Verfügungen enthalten in Bezug auf die später zu bestellende Betreuungsperson und auf das Umfeld aus dem die Betreuungsperson bestellt werden soll (soziale Verbände, Kirchengemeinden etc.) Dem Betreuer können konkrete Vorstellungen und Wünsche mitgeteilt werden Vordruck zum Runterladen

19 Gesetzliche Betreuung

20 Was ist eine gesetzliche Betreuung? Kann für psychisch kranke oder körperlich, geistig oder seelisch behinderte volljährige Menschen erfolgen Ein konkreter rechtlicher Vertretungs- bzw. Handlungsbedarf muss bestehen Gesetzliche Betreuer werden auf Antrag oder von Amts wegen bestellt (Betreuerbestellung)

21 Gerichtliches Verfahren Wer kann eine Betreuung beantragen: Der Betroffene Angehörige Behandelnder Arzt Nachbarn Im Prinzip, jeder Wo kann man beantragen: Landkreis Kaiserslautern: Amtsgericht/Betreuungsgericht Kaiserslautern Amtsgericht/Betreuungsgericht Landstuhl

22 Wer kann gesetzlicher Betreuer werden? Jede Person, die volljährig und geschäftsfähig ist. Der gesetzliche Betreuer muss ausreichend befugt sein: durch eine vom Betreuungsgericht beschlossene gesetzliche Betreuung Wichtig Auch ein Angehöriger muss entsprechend befugt sein! Es gilt keine automatische Betreuungsbefugnis! (z.b. bei Eheleuten)

23 Gerichtliches Verfahren Wer macht was: Gericht fordert Psychiatrisches Gutachten/Ärztliches Zeugnis an Sozialbericht Betreuungsbehörde rde Persönliche gerichtliche Anhörung

24 Weitere allgemeine Grundsätze der gesetzlichen Betreuung Soziale Hilfen, Vollmachten und andere Hilfen sind vorrangig, soweit diese ausreichen Vorrangig werden ehrenamtliche Betreuer aus dem sozialen Umfeld bestellt Der Betreuer darf nur im Interesse und zum Wohl des Betreuten handeln Der Betreuer muss Wünsche des Betreuten erkunden und umsetzen Die Kosten für das Verfahren und für die Betreuertätigkeit trägt der Betreute, es sei denn, er oder sie ist mittellos Laufzeit: maximal 7 Jahre, danach muss erneut über die gesetzliche Betreuung neu entschieden werden

25 Kosten und Vergütung Ehrenamtliche Betreuung Aufwandspauschale für f r beantragte Sachkosten Einzelbelege können k beim Betreuungsgericht jährlich j eingereicht werden. Pauschale z. Z. 323 Euro Ab erhöht ht sich die Pauschale auf 399 Euro Berufsbetreuer Stundensatz zwischen 27 und 44 Euro

26 Gesetzliche Betreuung oder Vorsorgevollmacht Gesetzliche Betreuung Konkreter rechtlicher Vertretungs- bzw. Handlungsbedarf muss bestehen Wird mit Beschluss vom Betreuungsgericht eingerichtet Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestimmt Aufgabenkreise werden durch das Betreuungsgericht festgelegt Betreuer wird durch das Betreuungsgericht kontrolliert Vorsorgevollmacht Kann zu jeder Zeit erstellt werden Vorraussetzung: eine vorliegende Geschäftsfähigkeit Ist eine privatrechtliche Vereinbarung Der Bevollmächtigte wird vom Vollmachtgeber in der Vollmacht ernannt Der Vollmachtgeber bestimmt die Bereiche, in denen er vertreten werden möchte Der Bevollmächtigte wird normaler Weise nicht kontrolliert

27 Patientenverfügung

28 Was ist eine Patientenverfügung? Mit einer Patientenverfügung kann festgelegt werden, was medizinisch unternommen werden soll im Falle der Entscheidungsunfähigkeit Kann Bitten oder bloße Richtlinien enthalten Es kann sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegehilfe der Patientenverfügung zu schildern Richtet sich in erster Linie an die Ärztin/Arzt und das Behandlungsteam Kann sich zusätzlich an Bevollmächtigte oder an gesetzliche Betreuer richten und Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung enthalten. Vordruck zum Runterladen

29 Beratungsstellen Betreuungsbehörde Kaiserslautern Utta Overkamp Dipl.-Sozialarbeiterin (FH) Melanie Winter-Albert Dipl.-Sozialarbeiterin (FH) Telefon: 0631/ oder 568 Webseite Betreuungsvereine Betreuungsverein der Behindertenhilfe Westpfalz e. V. Landstuhl Telefon: Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Landstuhl Telefon: Betreuungsverein Deutsches Rotes Kreuz Landstuhl Telefon:

30 Betreuungsgerichte Amtsgericht Betreuungsgericht Landstuhl Telefon: 06371/ oder -112 Amtsgericht Betreuungsgericht Kaiserslautern Telefon:

31 Manchmal sind die Fragen kompliziert und die Antworten simpel. Theodor Seuss

32 Herausgeber/Copyright Kreisverwaltung Kaiserslautern Abteilung Jugend und Soziales Betreuungsbehörde

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