Vorsorgevollmacht Beratung, Errichtung, Beglaubigung
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- Busso Pohl
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1 Vorsorgevollmacht Beratung, Errichtung, Beglaubigung Betreuungsverfügung Patientenverfügung Achim Lange Landratsamt Bodenseekreis 1
2 Wofür sollte ich Vorsorge treffen? Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. 2
3 Ich habe doch Angehörige Tatsächliche Versorgungsmaßnahmen können von Angehörigen erbracht werden. Aber: Keine rechtliche Vertretung unter Angehörigen o In rechtlichen Angelegenheiten, z.b. bei Behörden, Versicherungen, Banken, Ärzten Weder Ehegatte noch Kinder haben eine gesetzliche Grundlage, einen volljährigen Menschen zu vertreten. 3
4 Möglichkeiten der Vorsorge Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung 4
5 Die Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine bestimmte Person zur Vertretung in bestimmten Angelegenheiten ermächtigt, 167 BGB. Der Bevollmächtigte wird rechtsgeschäftlich bestellter Vertreter. Geschäftsfähigkeit, 104 BGB muss vorliegen Vollmachtnehmer ist zur Übernahme nicht verpflichtet Keine geschäftsmäßige Bevollmächtigung 5
6 Inhalt einer Vollmacht Vollmachtgeber Vollmachtnehmer Umfang der Vollmacht 6
7 Umfang der Vollmacht Regelung der Gesundheitssorge Achtung: Ergänzung Vollmachten vor 1999 Regelung des Aufenthaltes Regelung der Vermögenssorge (Bankvollmacht reicht z.b. nicht aus für Steuererklärungen etc.) Vertretung bei Gerichten und Behörden Bestellung eines Unterbevollmächtigten Öffnen der Post 7
8 Person des Bevollmächtigten Die Person des Bevollmächtigten sollte i.d.r. ein Angehöriger oder eine sonst sehr nahestehende Person sein. Eine Person, die die Vollmacht nicht unentgeltlich ausübt, muss nach dem RDG legitimiert sein, z.b. Rechtsanwälte Nicht empfehlenswert: Personen im Abhängigkeitsverhältnis Enge Beziehung zu einem Heim 8
9 Mehrere Bevollmächtigte Gleichzeitige Vertretung o Gemeinschaftliche Vertretung o Einzelvertretungsbefugnis o Getrennt nach Aufgabenkreisen Ersatzvertretung o Bevollmächtigter stirbt o wird krank o ist abwesend o will die Vollmacht nicht mehr ausüben 9
10 Beispiel mehrere Bevollmächtigte: Mehrere Einzelvertretungsberechtigte: A B C Mehrere gemeinsam Vertretungsberechtigte: A+B+C Mehrere Ersatzbevollmächtigte: A B C 10
11 Mehrere Vollmachten Zeitlich unterschiedlich erteilte Vollmachten mit gleichem Aufgabenkreis o Alle Vollmachten sind zunächst wirksam Vermutung: o In der jüngeren Vollmacht liegt ein Widerruf der früher erteilten Besser: Altvollmachten g.g.f. widerrufen Falls nicht zu klären: Bestellung eines Betreuers. 11
12 Erteilung der Vollmacht Durch Übergabe: Vollmacht gilt sofort. Durch Verwahrung bei sich und Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten Vollmacht unter aufschiebender Bedingung o Eintritt der Bedingung muss nachgewiesen werden. o Bedingung im Innenverhältnis aufnehmen 12
13 Vorsorgevollmacht 13
14 Überwachung der Vollmacht Durch Vollmachtgeber, solange er dazu in der Lage ist Durch Überwachungsbevollmächtigten Durch Überwachungsbetreuer / Kontrollbetreuer Durch betreuungsgerichtliche Genehmigungspflichten bei freiheitsentziehenden Maßnahmen 14
15 Innenverhältnis zur Vorsorgevollmacht Auftrag 662 BGB VG kann Weisungen erteilen Geregelt werden kann: o Bedingung für den Eintritt der Wirksamkeit der Vollmacht o Verhältnis mehrerer Bevollmächtigter o Bedingung für den Fall des Eintritts der Ersatzbevollmächtigung o Berechtigung zur Vornahme von Schenkungen 15
16 Muster Innenvereinbarung Vereinbarung zur Vorsorgevollmacht vom. Mit meinem Bevollmächtigten.. wird vereinbart: - (Ersatzbevollmächtigte) - Oder: - Erstbevollmächtigter ist A. - Sollte er nicht in der Lage sein, die Vollmacht für mich auszuüben, tritt an seine Stelle als Ersatzbevollmächtigter B - Sollte der Ersatzbevollmächtigte B. nicht in der Lage sein. - (Mehrere Bevollmächtigte) - A,B und C sind jeweils einzelvertretungsberchtigte Vollmachtnehmer. Sie sollen untereinander die einzelnen Maßnahmen abstimmen - A,B und C sind gemeinsam vertretungsberechtigt. - Der Bevollmächtigte handelt gemäß meinen Verfügungen. - Ich wünsche, dass.. 16
17 Ist eine bestimmte Form erforderlich? 1) Vollmacht ist grundsätzlich formlos gültig. 2) Schriftform zu Beweiszwecken erforderlich: Handschriftlich Schreibmaschine, Computer Dritter setzt Schreiben auf Vordruckmuster z.b. bmj, Vorsorgemappe KSR usw. 17
18 Ist eine bestimmte Form erforderlich? 3) Öffentliche Beglaubigung bei Behörde/Landratsamt a) Bezeugt Echtheit der Unterschrift. b) Sie erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Vollmacht. c) Geschäftsfähigkeit wird nicht geprüft Beweisfunktion Anerkennung im Rechtsverkehr Erforderlich bei Ausschlagung einer Erbschaft, Grundbucheintragungen, Melderegister 18
19 Ist eine bestimmte Form erforderlich? 4) Öffentliche Beglaubigung bei Notar 19
20 Ist eine bestimmte Form erforderlich? 4) Notarielle Beurkundung bei Notar Eine Vollmacht muss/soll notariell beurkundet sein bei: unwiderruflichen Vollmachten ( Verzicht auf Widerruf) bei Grundstücksgeschäften bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit bei Errichtung der Vollmacht bei Aufnahme von Verbraucherdarlehensvertrag sinnvoll, wenn Sie ein Handelsgewerbe betreiben Kosten richten sich nach Vermögenswert 20
21 Kosten für Beurkundung und Beglaubigung Beurkundung Notar Wert Gebühr EUR EUR 165,00 EUR EUR 435,00 EUR EUR 1.735,00 Beglaubigung Notar EUR EUR 33,00 EUR EUR 54,60 EUR EUR 70,00 Beglaubigung Betreuungsbehörde EUR 10,00 21
22 Vollmacht und Banken Banken erkennen Vorsorgevollmachten teilweise nicht an: o Hinweis auf eigene Formulare o Nur bei Aussenvollmachten kann Bank prüfen, ob die Vollmacht evtl. widerrufen wurde. Empfehlung: Aussenvollmacht: VV wird gegenüber Drittem erklärt, er besitzt Urkunde Innenvollmacht: VN besitzt VV und legt sie Drittem gegenüber vor. o Bankvollmachten zusätzlich erteilen! 22
23 Vorteile und Gefahren einer Vollmacht Vorteile: o Hohes Maß an Selbstbestimmung o Anweisungen möglich o Keine gerichtliche Beaufsichtigung Gefahren: o Keine Kontrolle, Missbrauch möglich! o Vollmachten nur an Vertrauenspersonen 23
24 Wo bewahre ich die Vollmachtsurkunde auf? - Verwahrung der Vollmacht an Ort, den der Bevollmächtigte kennt. - Praktische Bedenken, Vollmacht wird nicht gefunden. - Übergabe der Urschrift an Bevollmächtigten - VN kann von Vollmacht sofort Gebrauch machen - Übergabe treuhänderisch an einen Dritten - Urschrift wird treuhänderisch einem Dritten übergeben. - Nachweis der eingetretenen Bedingung 24
25 Ab wann und wie lange gilt die Vollmacht? 1) Ab Ausstellung und Aushändigung an den VN 2) Widerruf möglich 3) Evtl. Widerruf durch Gericht möglich bei Missbrauch 4) Endet mit Todeseintritt 5) Kann über den Tod hinaus erstellt werden 25
26 Die rechtliche Betreuung nach 1896 ff BGB 1. Eine rechtliche Betreuung wird von Gesetzes wegen eingerichtet, wenn ein Volljähriger krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen und keine Vollmacht erteilt wurde. 2. Krankheiten: Geistige Behinderung Psychische Beeinträchtigung Organisches leiden / Koma Demenz 26
27 Verfahrensgrundsätze Die Sachliche Zuständigkeit liegt beim Betreuungsgericht Amtsgerichts in Baden Notariate in Württemberg - Das Verfahren beginnt auf eigenen Antrag bei Gericht oder Anregung durch Dritte. - Die Betreuungsbehörde wird im Verfahren hinzugezogen. - Richterliche Anhörung - Ärztliches Gutachten - Einrichtung einer Betreuung durch richterlichen Beschluss - Rechtsmittel möglich 27
28 Auswahl Betreuer Entscheidung trifft Betreuungsrichter Bei Anhörung wird der Betroffene gefragt, wen er als Betreuer wünscht. Betreuungsverfügung möglich, unabhängig von Geschäftsfähigkeit Werden keine Vorschläge gemacht, sollen Angehörige bevorzugt werden Betreuerbestellung ohne eigene Zustimmung ist nicht möglich Ehrenamt vor beruflicher Betreuung Kosten Berufsbetreuer von ca. EUR 600,- bis EUR 3.400,- jährlich 28
29 Pflichten gegenüber dem Gericht Der Betreuer ist dem Betreuungsgericht gegenüber zur Auskunft verpflichtet. Er hat regelmäßig über seine Tätigkeit zu berichten. Vor vielen Entscheidungen muss eine richterliche Genehmigung eingeholt werden. Dieser hat jährliche Berichte vorzulegen und über das Vermögen des Betreuten Buch zu führen. 29
30 Rechtsstellung des Betreuten Betreuer ist gesetzlicher Vertreter Betreuter bleibt geschäftsfähig. Geschäftsfähigkeit ist die Möglichkeit, rechtlich eigenverantwortlich zu handeln. Betreuer kann neben Betreutem rechtlich wirksam handeln. 30
31 Aufgabenkreise Vermögenssorge Gesundheitssorge Aufenthaltsbestimmung Postkontrolle Evtl. einzeln bezeichneten Angelegenheiten 31
32 Betreuungsverfügung Sie können im Vorfeld festlegen, wer als Betreuer gewünscht wird. Die Betreuungsverfügung ist unabhängig von der Geschäftsfähigkeit Vorschlag ist verbindlich, wenn das Wohl des Betreuten nicht gefährdet ist Negativbestimmung soll beachtet werden Betreuer muss zur persönlichen Betreuung in der Lage sein. 32
33 Patientenverfügung 1901a ff BGB Ein Volljähriger bestimmt im Voraus für den Fall, dass er in eine ärztliche Maßnahme nicht mehr einwilligen kann, in welche Eingriffe er einwilligt oder nicht VN/Betreuer prüft im späteren Fall, ob diese Festlegungen dann die aktuelle Situation betreffen VN/Betreuer hat dem Willen des Betroffenen Geltung zu verschaffen PV ist jederzeit widerruflich 33
34 Patientenverfügung VN/Betreuer hat dann nicht mehr die Aufgabe, selbst eine Entscheidung zu treffen, sondern hat dafür Sorge zu tragen, dass die vorherige Entscheidung des Patienten umgesetzt wird. Die ärztliche Maßnahme sollte möglichst genau bestimmt sein Arzt prüft, welche Behandlung notwendig ist und gleicht dies mit der PV ab. Unterschiedliche Meinung: Genehmigung des Betreuungsgericht einholen 34
35 Ansprechpartner im Landratsamt Bezirk Überlingen o Constanze Maag, Tel.: , constanze.maag@bodenseekreis.de Bezirk Tettnang, Kressbronn o Annett Navarra, Tel.: , annett.navarra@bodenseekreis.de Bezirk Friedrichshafen, Meckenbeuren o Ugur Sahin, Tel.: , ugur.sahin@bodenseekreis.de 35
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