(Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Holzkäfer und Haselmaus) Erarbeitet und zusammengestellt bis. 18. September 2013 ergänzt 23. Januar 2014.

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1 Artenschutzrechtliche Prüfung Geplanter Abriss des Vincentius Altersheims und anschließende Bebauung der gemeindeeigenen Flächen zwischen Scheibenstraße, Stephanienstraße, Hardstraße und Gartenweg in Baden Baden (Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Holzkäfer und Haselmaus) Erarbeitet und zusammengestellt bis 18. September 2013 ergänzt 23. Januar 2014 von Erwin Rennwald (Dipl.-Biol.) Mozartstr Rheinstetten Tel.: / Fax : / erwin@rennwald-biol.de Unter Mitarbeit von Dipl.-Biol. Harald Brünner (Karlsruhe-Grünwettersbach) für die Stadt Baden-Baden 1

2 Das Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet umfasst den Bereich zwischen Scheibenstraße, Stephanienstraße, Hardstraße und Gartenweg in Baden-Baden. Kern waren das Vincentius-Altersheim, das derzeit noch bewohnt ist, mittelfristig aber abgerissen werden soll, und die Freiflächen des zugehörigen Projektgrundstücks und anderer Freiflächen in städtischem Eigentum. Vögel Methodik Die Vögel wurden standardmäßig in 4 Durchgängen von Mitte April bis Ende Juni 2013 erfasst Vögel im Gebäudebereich wurden auch jeweils am Abend zu Beginn der Fledermaus-Untersuchungen mit registriert. Ergebnisse Das Gebiet weist die zu erwartende stadttypische Vogelwelt auf. Dazu zählen Arten, die klassischerweise in Gebäuden siedeln (Haustaube, Hausrotschwanz) als auch solche, die in Hecken oder Bäumen leben (Amsel, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Buchfink, Grünfink ). Auch Arten, die klassischerweise Baumhöhlen besiedeln, fehlen nicht: Kleiber, Kohlmeise, Blaumeise, sie brüten hier aber entweder in einem Nistkasten (Kleiber) oder außerhalb des zugänglichen Bereichs (Kohl- und Blaumeise). Insgesamt wurden vom Gutachter 21 Vogelarten registriert, die meisten davon als (wahrscheinliche) Brutvögel. Prof. Dr.-lng. D. Wurz, Gartenweg 7, erwähnt in seiner Stellungnahme zur 1. Offenlegung zwei weitere Vogelarten, den Grünspecht und den Graureiher: Ferner sind auch im Gutachten nicht aufgeführte Grünspechte häufig auf den Wiesen bei der Futtersuche anzutreffen. Unklar bleibt, ob es dazu auch Beobachtungen zu 2013 gab und leider auch, ob die entsprechenden Beobachtungen zur Brutzeit der Vögel oder außerhalb davon gemacht wurden; zweifelsfrei fest steht hier nur, dass dieser Vogel hier 2013 nicht brütete und dass in den vorhandenen Bäumen auch keine ältere Spechthöhle zu finden ist. Es wird also von einem mehrfach hier nahrungssuchenden Tier außerhalb der Brutzeit ausgegangen. Keine der 23 Arten steht auf der Roten Liste gefährdeter Vögel Deutschlands (Südbeck et al. 2009). Für Baden-Württemberg (Hölzinger et al. 2007) werden 2 Arten als Arten der Vorwarnliste geführt beide Arten sind hier nur als Überflieger (Turmfalke) oder freifliegende Nahrungsgäste (Mauersegler) zu werten, die durch das Projekt nur marginal tangiert werden. Komplettverluste erscheinen möglich bei Singdrossel, Zilpzalp und Zaunkönig, eventuell bei Rotkehlchen, Mönchsgrasmücke, Schwanzmeise und Kleiber, Verluste eines Teils der Reviere sind zudem bei der Amsel zu erwarten. Für die anderen 13 Arten sind keine nennenswerten Auswirkungen zu erwarten. Insbesondere der Gebäudeabriss selbst betrifft keine Vogelart direkt. Tabelle Vogelarten des Gebiets: Schutz (sg / bg) RL D RL BW Art Wiss. Name Vorkommen im Gebiet Zu erwartende Auswirkung des Vorhabens Vögel die in Hecken oder offen in Bäumen etc. brüten bg * * Grünfink Carduelis chloris bg * * Stieglitz Carduelis carduelis 2 1 (Teil-)Revier im Südosten nahe dem Gartenweg, Brut hier nicht ausgeschlossen, aber vermutlich außerhalb Am 23. April Paar als Nahrungsgast im Park des Kein Verlust: Die Art wird ihr Revier wahrscheinlich während der Bauphase leicht verlagern, danach das Gebiet aber wieder nutzen Kein Verlust zu erwarten

3 Schutz (sg / bg) RL D RL BW Art Wiss. Name Vorkommen im Gebiet Zu erwartende Auswirkung des Vorhabens Altersheims, hier sicher nur Nahrungsgast bg * * Buchfink Fringilla coelebs 2, eventuell 3 Reviere im zentralen waldartigen Bereich, Nahrungssuche im gesamten Parkbereich bg * * Singdrossel Turdus philomelos 1 Revier ganz im Osten des Brachebereichs bg * * Amsel Turdus merula Pro Durchgang wurden im Gebiet zwischen 5 und 8 Männchen (sowie diverse Weibchen) registriert, entsprechend dürften im Gebiet auch mindestens 5, ehr 6-10 Weibchen brüten; diese verteilen sich auf das ganze Gebiet, mindestens 3 Paare dürften aber in den dichten niedrigen Hecken rund um das Vincentius- Altersheim brüten. bg * * Rotkehlchen Erithacus rubecula bg * * Mönchsgrasmücke bg * * Schwanzmeise Sylvia atricapilla Aegithalos caudatus 2 Reviere, das eine im dichten Gehölzbestand im SW, das andere nahe dem Gartenweg im SE. Im Gebiet wurden bis zu 5 singende Männchen registriert, wahrscheinlich kam es aber nur zur Bildung von 3-4 Revieren; sie verteilen sich auf alle Teile mit dichterem Gehölzwuchs Zweimal bei der Nahrungssuche nahe dem Gartenweg beobachtet; Brut eher außerhalb, in dichteren Gehölzbereichen des Gebiets aber nicht ganz auszuschließen bg * * Rabenkrähe Corvus corone Hier regelmäßig 2-3 Tiere (darunter ein Paar), Brut wahrscheinlich außerhalb bg * * Elster Pica pica Mehrfach im Gebiet beobachtet, Brut aber sicher außerhalb bg * * Ringeltaube Columba palumbus bg * * Zilpzalp Phylloscopus colybita bg * * Zaunkönig Troglodytes troglodytes 1 Revier, vermutlich Brut in hoher, dichter Fichte 1 Revier, Brutplatz vermutlich im Nordosten des Gebiets 1 Revier, das sich quer durch das Gebiet, stets in der Nähe der gehölzumwachsenen Mauer erstreckt bg * * Sommergoldhähnchen Regulus Am 27. Mai 2013 in Fichten ignicapillus im zentralen Bereich singend, unklar, ob es hier ein Revier gibt (eher nicht) bg * * Graureiher Ardea cinerea Kein Nachweis durch den Gutachter. Prof. Wurz schreibt aber: Gelegentlich zeigen sich auch Reiher an dem kleinen See auf dem Vincentius - Areal. Die Art brütet mit Sicherheit nicht im 3 Ein Vorkommen von 1-3 Paaren wird hier weiterhin möglich sein Revierverlust ist zu erwarten Vorübergehend dürfte sich die Zahl der Brutpaare deutlich verringern, danach aber wieder bei mindestens 4 einpendeln Verlust von 1-2 Paaren ist möglich, bei Beibehaltung von dichteren Hecken aber nicht zwingend Verlust der Art ist nicht auszuschließen, Erhaltung von 1-2 Revieren möglich Verlust ist möglich, aber keineswegs sicher Es ist kein Verlust zu erwarten Es ist kein Verlust zu erwarten Es ist kein Verlust zu erwarten Revierverlust ist wahrscheinlich Revierverlust ist wahrscheinlich Es ist kein Verlust zu erwarten Es ist kein Verlust zu erwarten

4 Schutz (sg / bg) RL D RL BW Art Wiss. Name Vorkommen im Gebiet Zu erwartende Auswirkung des Vorhabens Gebiet und auch als Bestandteil des Nahrungshabitats ist es ganz und gar vernachlässigbar. In Baumhöhlen brütende Vögel bg * * Kohlmeise Parus major Mindestens 2, wahrscheinlich 3 (Teil-)Reviere; die zugehörigen Brutplätze aber allesamt außerhalb des Eingriffsbereichs (vermutlich in Nistkästen der umgebenden Gebäude- Grundstücke; im Gebiet also vor allem Nahrungssuche bg * * Blaumeise Parus caeruleus 3 (Teil-)Reviere, die zugehörigen Brutplätze aber allesamt außerhalb des Eingriffsbereichs (vermutlich in Nistkästen der umgebenden Gebäude-Grundstücke; im Gebiet also vor allem Nahrungssuche bg * * Kleiber Sitta europaea 1 Revier, Brut in einem alten, aber offensichtlich noch funktionstüchtigen Nistkasten im zentralen waldartigen Bereich sg * * Grünspecht Picus viridis Kein Nachweis durch den Gutachter. Der Hinweis von Prof. Wurz Ferner sind auch im Gutachten nicht aufgeführte Grünspechte häufig auf den Wiesen bei der Futtersuche anzutreffen ist wenn man das häufig weglässt, plausibel. Die Art nutzt demnach das Gebiet mit als Bestandteil des bei dieser Art sehr großen Nahrungshabitats, vermutlich nur außerhalb der Brutzeit. Brut im Gebiet ist ausgeschlossen. An bzw. in Gebäuden siedelnde Vögel sg * V Turmfalk Falco tinnunculus 4 Am hoch über dem Gebiet kreisend, sonst nicht registriert bg * V Mauersegler Apus apus Am 29. April 2013 wurde abends ein Mauersegler hoch über dem Altersheim fliegend gesehen er hatte keinen Bezug zum Gebäude, übernachtete hier also definitiv nicht. Auch sonst tagsüber immer wieder 1-2 hoch über dem Gebiet jagende Tiere bg * * Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros Überraschenderweise siedelt im Altersheim kein einziger Hausrotschwanz. 1 Revier gibt es am Gebäude direkt westlich davon (Ecke Stephanienstraße/ Schei- Kein Quartierverlust, leichter Verlust an Nahrungsraum Kein Quartierverlust, leichter Verlust an Nahrungsraum Eventuell Quartierverlust da hier eine größere Anzahl an Bäumen gehalten werden soll, ist dieser aber nicht zwingend Nisthilfe als Vermeidungsmaßnahme wird empfohlen Kein Quartierverlust, leichter Verlust an Nahrungsraum Es ist kein Verlust zu erwarten Es ist kein Brutplatz-Verlust zu erwarten, wohl aber eine geringfügige Reduzierung des Nahrungsangebots (Luftplankton) Es ist kein Brutplatz-Verlust zu erwarten

5 Schutz (sg / bg) RL D RL BW Art Wiss. Name Vorkommen im Gebiet Zu erwartende Auswirkung des Vorhabens benstraße, wo es auch zur Brut kommen dürfte; 1 Männchen sang auch mehrfach auf der Spitze einer hohen Fichte im Gebiet der zugehörige Brutplatz dürfte in einem Gebäude der Hardstraße zu finden sein. - * * Haustaube Columba livia f. domestica Im Herbst 2012 saß regelmäßig eine Straßentaube nahe der Scheibenstraße ganz im Osten der Fassade des abzureißenden Gebäudes bzw. dem direkt anschließenden Gebäude östlich davon; Brut konnte hier nicht registriert werden Es ist kein Brutplatz-Verlust zu erwarten 5

6 Tabelle zur möglichen Betroffenheit der nachgewiesenen Vogelarten (BV = Brutvogel, NG = Nahrungsgast) Art Kleiber Elster wiss. Name Sitta europaea Parus caeruleus Parus major Corvus corone Garrulus glandarius Pica pica Höhlenbrüter Blaumeise Höhlenbrüter Kohlmeise Höhlenbrüter Rabenkrähe Baumbrüter Eichelhäher Baumbrüter Baumbrüter Bewertung Eingriffsgebiet Brutplatztyp Vorkommen und Status im Eingriffsgebiet Vorkommen und Status im Umfeld Betroffenheit 44, Abs. 1 (a): direkter Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren Betroffenheit 44, Abs. 1 (b): indirekte Verletzung oder Tötung von Tieren durch signifikanten Erhöhung des Verletzungs- oder Tötungsrisikos bei der Anlage oder dem Betrieb des Objekts Betroffenheit 44, Abs. 2: erhebliche Störung von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten Betroffenheit 44, Abs. 3 (a): direkte Entnahme, Beschädigu ng oder Zerstörung von Fortpflanzungsoder Ruhestätten Betroffenheit 44, Abs. 3 (b): indirekte Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch die Zerstörung von Nahrungs- und/ oder andere essentielle Teilhabitaten, so dass dadurch die Funktionsfähigkeit von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten vollständig entfällt 1 Brut in Nistkasten, auch als Nahrungshabitat gut geeignet BV? nein nein nein ja nein nein Betroffenheit 44, Abs. 3 (c): indirekte Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch Störungen oder sonstige Einwirkungen, so dass sie nicht mehr als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten nutzbar sind wegen des Fehlens von Baumhöhlen hier sicher keine Brut; als Nahrungsraum gut geeignet NG BV nein nein nein nein nein nein nein wegen des Fehlens von Baumhöhlen hier sicher keine Brut; als Nahrungsraum gut geeignet NG BV nein nein nein nein nein nein nein keine Brut (an sich aber möglich), als Nahrungshabitat geeignet NG BV nein nein nein nein nein nein nein keine Brut (an sich aber möglich), als Nahrungshabitat geeignet NG NG (BV?) nein nein nein nein nein nein nein keine Brut (an sich aber möglich), als Nahrungshabitat geeignet NG NG (BV?) nein nein nein nein nein nein nein Betroffenheit 44 insgesamt Verlust von 1 Revier ist möglich Columba palumbus Ringeltaube Baumbrüter Brut möglich, auch als Nahrungshabitat geeignet NG (BV?) BV nein nein nein nein nein nein nein 6

7 Art wiss. Name Bewertung Eingriffsgebiet Brutplatztyp Vorkommen und Status im Eingriffsgebiet Vorkommen und Status im Umfeld Betroffenheit 44, Abs. 1 (a): direkter Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren Betroffenheit 44, Abs. 1 (b): indirekte Verletzung oder Tötung von Tieren durch signifikanten Erhöhung des Verletzungs- oder Tötungsrisikos bei der Anlage oder dem Betrieb des Objekts Betroffenheit 44, Abs. 2: erhebliche Störung von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten Betroffenheit 44, Abs. 3 (a): direkte Entnahme, Beschädigu ng oder Zerstörung von Fortpflanzungsoder Ruhestätten Betroffenheit 44, Abs. 3 (b): indirekte Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch die Zerstörung von Nahrungs- und/ oder andere essentielle Teilhabitaten, so dass dadurch die Funktionsfähigkeit von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten vollständig entfällt Betroffenheit 44, Abs. 3 (c): indirekte Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch Störungen oder sonstige Einwirkungen, so dass sie nicht mehr als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten nutzbar sind Betroffenheit 44 insgesamt Buchfink Grünfink Schwanz meise Amsel Fringilla coelebs Carduelis chloris Aegithalos caudatus Turdus philomelos Turdus merula Baumbrüter Baumbrüter Baumbrüter Singdrossel Baumbrüter Heckenbrüter Mehrere Reviere und damit auch 2-3 Brutpaare; da die Nester alljährlich neu angelegt werden und der Vogel wenig standorttreu ist, werden hier bei einer Baumrodung im Herbst oder Winter keine Lebensstätten vernichtet. BV BV nein nein nein nein unklar unklar nur einmal im Bereich des Parkplatzes im N als Nahrungsgast beobachtet keine Brut im Gebiet NG (BV?) NG (BV?) nein nein nein nein nein nein nein Zweimal bei der Nahrungssuche nahe dem Gartenweg beobachtet; Brut eher außerhalb, in dichteren Gehölzbereichen des Gebiets aber nicht ganz auszuschließen NG (BV?) NG (BV?) nein nein nein nein unklar unklar 1 Revier ganz im Osten des Brachebereichs NG (BV?) NG (BV?) nein nein nein nein unklar unklar hier kann eine Brut in einem der Bäume oder auch im Gesträuch nicht ganz ausgeschlossen werden; da die Nester alljährlich neu angelegt werden und der Vogel wenig standortstreu ist, werden hier bei einer Baumrodung im Winter keine Lebensstätten vernichtet. Als BV BV nein nein nein nein unklar nein Verlust von 1-2 Revieren ist möglich Verlust von 1 Revier ist möglich Verlust des Reviers ist möglich Verlust von 1-3 Revieren ist möglich 7

8 Art Zilpzalp wiss. Name Erithacus rubecula Sylvia atricapilla Regulus ignicapillus Troglodytes troglodytes Phylloscopus collybita Rotkehlchen Heckenbrüter Mönchsgrasmücke Sommergoldhähnchen Heckenbrüter Revierverlust ist wahrscheinlich Revierverlust ist wahrscheinlich Heckenbrüter Bewertung Eingriffsgebiet Nahrungshabitat ist dieser Bereich eher nur mäßig geeignet Brutplatztyp Vorkommen und Status im Eingriffsgebiet Vorkommen und Status im Umfeld Betroffenheit 44, Abs. 1 (a): direkter Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren Betroffenheit 44, Abs. 1 (b): indirekte Verletzung oder Tötung von Tieren durch signifikanten Erhöhung des Verletzungs- oder Tötungsrisikos bei der Anlage oder dem Betrieb des Objekts Betroffenheit 44, Abs. 2: erhebliche Störung von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten Betroffenheit 44, Abs. 3 (a): direkte Entnahme, Beschädigu ng oder Zerstörung von Fortpflanzungsoder Ruhestätten Betroffenheit 44, Abs. 3 (b): indirekte Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch die Zerstörung von Nahrungs- und/ oder andere essentielle Teilhabitaten, so dass dadurch die Funktionsfähigkeit von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten vollständig entfällt am Rande des Parkplatzes mehrfach als Nahrungsgast beobachtet - Brut aber wahrscheinlich nicht hier, sondern im Wald BV BV nein nein nein nein unklar unklar 3-4 Reviere, die sich auf alle Teile mit dichterem Gehölzwuchs verteilen, auch als Nahrungshabitat sehr gut geeignet BV BV nein nein nein nein ja unklar Betroffenheit 44, Abs. 3 (c): indirekte Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch Störungen oder sonstige Einwirkungen, so dass sie nicht mehr als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten nutzbar sind Brut möglich (aber eher nicht), als Nahrungshabitat geeignet BV? BV? nein nein nein nein nein nein nein 1 Revier, das sich quer durch das Gebiet, stets in der Nähe der gehölzumwachsenen Mauer erstreckt BV BV nein nein nein nein ja ja 1 Revier, Brutplatz vermutlich im Nordosten des Gebiets BV BV nein nein nein nein nein nein Betroffenheit 44 insgesamt Verlust von 1-2 Paaren ist möglich, bei Beibehaltung von dichteren Hecken aber nicht zwingend Verlust mehrerer Reviere ist wahrscheinl ich, Verlust aller Reviere nicht ganz auszuschließen Heckenbrüter Zaunkönig Heckenbrüter 8

9 Art wiss. Name Bewertung Eingriffsgebiet Brutplatztyp Vorkommen und Status im Eingriffsgebiet Vorkommen und Status im Umfeld Betroffenheit 44, Abs. 1 (a): direkter Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren Betroffenheit 44, Abs. 1 (b): indirekte Verletzung oder Tötung von Tieren durch signifikanten Erhöhung des Verletzungs- oder Tötungsrisikos bei der Anlage oder dem Betrieb des Objekts Betroffenheit 44, Abs. 2: erhebliche Störung von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten Betroffenheit 44, Abs. 3 (a): direkte Entnahme, Beschädigu ng oder Zerstörung von Fortpflanzungsoder Ruhestätten Betroffenheit 44, Abs. 3 (b): indirekte Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch die Zerstörung von Nahrungs- und/ oder andere essentielle Teilhabitaten, so dass dadurch die Funktionsfähigkeit von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten vollständig entfällt Betroffenheit 44, Abs. 3 (c): indirekte Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch Störungen oder sonstige Einwirkungen, so dass sie nicht mehr als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten nutzbar sind Betroffenheit 44 insgesamt Stieglitz Carduelis carduelis Heckenbrüter Keine Fortpflanzungsstätte, Nahrungsgast NG (BV?) BV nein nein nein nein nein nein nein Falco tinnunculus Turmfalke Gebäudebrüter Überflieger, vielleicht auch seltener Nahrungsgast NG NG nein nein nein nein nein nein nein Hausrotschwanz Columba livia f. domestica Phoenicurus ochruros Apus apus Picus viridis Ardea cinerea Haustaube Gebäudebrüter Keine Fortpflanzungsstätte NG? nein nein nein nein nein nein nein Keine Fortpflanzungsstätte Gebäudebrüter im Eingriffsgebiet, nur im direkten Umfeld NG BV nein nein nein nein nein nein nein Mauersegler Gebäudebrüter Grünspecht Höhlenbrüter Graureiher Baumbrüter sicher keine Brut, auch als Nahrungshabitat sicher wenig bedeutsam NG NG nein nein nein nein nein nein nein sicher keine Brut, auch als Nahrungshabitat wahrscheinlich wenig bedeutsam NG NG (BV?) nein nein nein nein nein nein nein sicher keine Brut, auch als Nahrungshabitat sicher bedeutslos NG NG nein nein nein nein nein nein nein 9

10 Fledermäuse Methodik Geplant und durchgeführt wurden 3 Detektortermine im Herbst 2012 (in Baumhöhlen oder Gebäuden überwinternde Fledermäuse) und 2 Detektortermine im Mai /Juni 2013 (Fortpflanzungsphase). Eingesetzt wurden hochwertige Bat-Detektoren (jeweils mehrere Pettersson D 1000 x und D 240x), teilweise zusätzlich mit einem stationären Gerät (D 500x); um einen schnelleren Raumüberblick zu erhalten wurde grundsätzlich zu zweit gearbeitet (Dipl. Biol. H. Brünner & Dipl.-Biol. E. Rennwald), dabei die Untersuchungszeit auf die besonders wichtigen Abend- und frühen Nachtstunden beschränkt. Eine Höhlenbaumkartierung sollte tatsächlich und potentiell nutzbare Quartierbäume erfassen wie sich zeigte, gibt es hier gar keine entsprechenden Bäume. Mit in die Untersuchung eingeschlossen werden konnte hingegen eine Innen-Absuche des Dachstuhlbereichs des Altersheims am 23. April 2013, bei der auf Kotkrümel, Urinspuren und Kadaver von Fledermäusen geachtet wurde. In der früheren Fassung des Berichtes stand: Achtung: Leider wurde erst zu spät bemerkt, dass es auf dem Projektgrundstück einen in den Felsen geschlagenen Geräteschuppen gibt, dessen Spalten möglicherweise für eine Überwinterung von Fledermäusen in Frage kommen. Hier ist noch eine winterliche Begehung nötig. Diese Begehung wurde am teilweise unter Zuhilfenahme eines Endoskops - nachgeholt. Ergebnisse Im Gebiet konnten 3 Fledermausarten registriert werden: die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), die Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und der Kleine Abendsegler (Nyctalus leisleri). Es ist durchaus zu erwarten, dass weitere Fledermäuse gelegentlich das Gebiet überfliegen oder auch hier jagen, insbesondere der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) und die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus). Fest steht aber, dass nur eine einzige Art hier Sommer-Quartiere hat, die Zwergfledermaus. Von der Rauhautfledermaus wurde nur ein einziges, die Straße entlangfliegendes Exemplar bemerkt, das keinen weiteren Bezug zum Gebiet hatte. Der Kleine Abendsegler jagte einmal aber eben auch nur einmal kurz über dem Gebiet ein Wohnquartier hat er hier mit Sicherheit nicht. Überraschenderweise konnte im Gehölzbestand keine einzige Stimme einer Myotis-Art aufgezeichnet werden. An allen Untersuchungsabenden im Herbst 2012 und Frühjahr bis Sommer 2013 jagten je 1-3 Zwergfledermäuse, nur ausnahmsweise und kurzfristig mehr Tiere um Bäume im gesamten Untersuchungsgebiet, später in der Nacht auch um Straßenlampen. Es handelt sich hier um ein Jagdhabitat weniger Tiere dieser Art. Prof. Dr.-lng. D. Wurz, Gartenweg 7, schrieb in seiner Stellungnahme: Ich habe seit Jahren mit Freude registriert, dass das Gelände, jedenfalls mein parkähnlich angelegtes Grundstück, entgegen den Aussagen im diesbezüglichen Gutachten ein Jagdgebiet für zahlreiche Fledermäuse darstellt. Der Gutachter sieht den Widerspruch nicht und geht davon aus, dass der Eindruck zahlreiche Fledermäuse durch stetig auf und ab jagende Einzeltiere zustande kam. Als Jagdhabitat ist das Gebiet für diese Art aber sicher nicht unbedeutend. a) Gebäude Einzige Fledermausart, die das Altersheim nutzt, ist die Zwergfledermaus. Sie siedelt in 1 3 Exemplaren im Bereich der Unterkante des Dachstuhlbereichs auf der Südseite des Altersheims sehr wahrscheinlich existiert hier aber keine Fortpflanzungsstätte, sondern nur eine Ruhestätte, die als Zwischen- und vermutlich auch Winterquartier genutzt wird, vielleicht auch als Quartier einzelner Männchen im Sommer. b) Keller Die Keller im Gebäude sind für Fledermäuse ungeeignet. Leider erst gegen Ende der Untersuchungen wurde bemerkt, dass ein in den Felsen gehauener und vergitterter Geräteschuppen tiefer in den Fels hineinragen könnte und so Winterquartier von Fledermäusen sein könnte. Die entsprechende Winterbegehung fand am statt. Überwinternde Fledermäuse wurden dabei nicht 10

11 gefunden. Es zeigte sich allerdings, dass es sich hier tatsächlich nicht nur um einen kurzen Geräteschuppen, sondern einen sehr alten, tief ins Gestein gehauenen geräumigen, mindestens 40 m langen ehemaligen (Kloster-?)Keller handelte. Da er in den hinteren 25 m seit Jahrzehnten nicht mehr begangen wurde und ganz unbeleuchtet ist, dürfte es hier zumindest jahrweise als Zwischen- und/oder Überwinterungsquartier einzelner Großer Mausohren, Bartfledermäuse oder Langohren genutzt werden auch jetzt konnten nicht alle Spalten vollständig eingesehen werden, so dass Überwinterung einzelner Fledermäuse auch aktuell nicht ausgeschlossen werden kann. Der Keller ist für die entsprechenden Arten durch das vergitterte Tor am Teich jedenfalls gut zugänglich und mikroklimatisch mit fließendem Wasser auch günstig. Lediglich bezüglich der möglichen Hangplätze besteht ein gewisses Defizit. Der Keller war im Besitz der Stadt Baden-Baden, der einzige Schlüssel am Tor gehörte aber dem Hausmeister des Vincentius-Heims, der berichtete, dass außer ihm wohl seit Jahrzehnten niemand mehr in diesem Keller war. Aus Sicht des Fledermausschutzes sollte dieser Keller unbedingt erhalten und für Fledermäuse zugänglich bleiben. Eine Einkürzung auf ca. 25 m wäre bei fachlicher Begleitung der Maßnahmen durch einen Fledermauskundler prinzipiell möglich. Vergitterter Kellereingang Blick von innen im Keller nach außen 11

12 Felsspalte in der Decke im hinteren Kellerbereich als mögliches Winterquartier von Fledermäusen c) Gehölze und Wiesen Der parkartige Bereich diente an jedem Abend 1 2 oder 3 Zwergfledermäusen als Jagdgebiet, kurzfristig waren auch einmal mehr Tiere bei der Jagd hoch über dem Gebiet zu beobachten. Gejagt wurde hier sowohl um und über den diversen Gehölzen als auch später am Abend um Lampen im Park. Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen sind hier nicht vorhanden die Bäume weisen keine geeigneten Höhlen auf. Für die Zwergfledermaus wurde ein artenschutzrechtlicher Bogen ausgefüllt (siehe Anhang), für die anderen Arten ist dies nicht nötig, da dort eine Betroffenheit von Vorneherein ausgeschlossen werden kann. Dies gilt zumindest dann, wenn der Felsenkeller als mögliches Winterquartier von Fledermäusen in seiner Funktion erhalten bleibt (was eine Einkürzung nicht zwingend ausschließt). Holzkäfer Methodik Visuelle Überprüfung der vorhandenen Bäume auf Vorkommen streng geschützter Käferarten, also Heldbock und Körnerbock, daneben auch Hirschkäfer. Ergebnisse Im Gebiet gibt es keine für den Heldbock (Cerambyx cerdo) geeigneten Eichen dieser Käfer kann hier daher ausgeschlossen werden. Im Gebiet gibt es nur sehr wenige Bäume, die theoretisch für ein Vorkommen des Körnerbocks (Megopis scabricornis) in Frage kämen. Schlupflöcher dieser Art fehlen hier aber mit Sicherheit ganz. Ein Vorkommen der Art kann daher ausgeschlossen werden. Im Gebiet wurden keinerlei Hinweise auf ein mögliches Vorkommen des Hirschkäfers (Lucanus cervus) gefunden die Art kommt hier mit großer Wahrscheinlichkeit nicht vor. 12

13 Reptilien Methodik Es wurden nur die beiden streng geschützten Arten Zauneidechse und Mauereidechse gesucht ein Vorkommen der nur besonders geschützten Blindschleiche (Anguis anguis) im Gebiet ist weiterhin gut möglich. Am Ende der Vogelexkursionen im Mai und Juni 2013 wurde jeweils an den wenigen eng begrenzten, noch einigermaßen geeignet erscheinenden Stellen nach Zaun- und Mauereidechsen gesucht. Da kein Nachweis gelang an einem Tag mit Wechselwetter auch noch einmal nachmittags unter idealen Bedingungen. Ergebnisse Zauneidechse (Lacerta agilis) Die Zauneidechse fehlt dem Gebiet mit großer Sicherheit ganz, das Vorkommen einer Population ist ausgeschlossen. Das vorhandene Grünland ist zum größten Teil zu sehr beschattet und auch strukturell wenig geeignet. Die kleinen einigermaßen geeigneten Bereiche sind nur zu kurz am Tage voll besonnt. Potentielle Eiablagestellen sind noch mehr Mangelware. Hinzu kommt die durch die umgebende Bebauung doch bereits seit Längerem bestehende weitgehende Isolierung von anderen Vorkommen der Region. Mauereidechse (Podarcis muralis) Mauereidechsen wurden nicht gefunden, mit dem Vorkommen einer Population im Eingriffsgebiet ist nicht zu rechnen. Die Mauern im Gebiet sind weitgehend ungünstig exponiert, d.h., es gibt praktisch keine lange genug besonnten Bereiche. Johannes Ebert, Naturschutzfachkraft der Stadtverwaltung Baden-Baden, kann hier aber ergänzen: Im weiteren Umfeld des Plangebiets ist die Mauereidechse aus dem Bereich Markgrafenplatz/Friedenstraße bekannt (150 m Entfernung). Und zudem: Vor kurzem bin ich an der Mauer entlang der Hardstraße in Höhe der Gebäude Hardstr. 9 und 11 entlang spaziert und habe eine Mauereidechse gesehen reiner Zufall. Daraus ist zu schließen, dass es in der Umgebung wohl doch eine kleine Population der Art gibt, die auch in besonnte Mauerbereiche des Gebiets einstrahlen kann. Diese Mauern sollten daher als Ganzes erhalten werden einschließlich ihrer Spalten. Ein Eingriff in den Mauerbereich ist nach Kenntnis des Gutachters auch gar nicht vorgesehen, so dass sich hier kein Konfliktfeld ergeben sollte. Prof. Dr.-lng. D. Wurz, Gartenweg 7, schreibt in seiner Stellungnahme zur 1. Offenlegung: Ich habe seit Jahren mit Freude registriert, dass das Gelände, jedenfalls mein parkähnlich angelegtes Grundstück, entgegen den Aussagen im diesbezüglichen Gutachten einen erheblichen Eidechsen- und einen gesicherten Blindschleichenbestand aufweist Das Vorkommen der Blindschleiche ist plausibel und glaubhaft und das Vorkommen dürfte sich auch in das Eingriffsgebiet hinein erstrecken als lediglich national besonders geschützte Art war sie aber prinzipiell nicht Gegenstand einer Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. Gleiches gilt für die Waldeidechse (Lacerta vivipara), deren Vorkommen hier weder untersucht noch ausgeschlossen wurde. Bei den Eidechsen im Gartenweg 7 dürfte es sich so es eine Bindung an besonnte Mauern gibt vermutlich um Mauereidechsen handeln, aber prinzipiell könnte sich dort wenn die Voraussetzungen stimmen auch um eine Minipopulation von Zauneidechsen handeln; das ändert aber nichts daran, dass die Art im Eingriffsgebiet fehlt, da sie dort nur wenige Quadratmeter geeigneten Lebensraum hätte und jener mehrfach vergeblich nach der Art abgesucht wurde. Amphibien Amphibien waren nicht Gegenstand der Untersuchung, da hier nicht mit Vorkommen streng geschützter Arten zu rechnen war. 13

14 Prof. Dr.-lng. D. Wurz, Gartenweg 7, schreibt in seiner Stellungnahme zur 1. Offenlegung: Weiterhin haben wir hier auch schon vereinzelt Feuersalamander, sowie recht häufig Frösche und Kröten beobachtet. Auch der Gutachter fand im waldartigen Bereich des Untersuchungsgebiets nebenbei einen Grasfrosch (Rana temporaria) er teilt die Einschätzung, dass die Art hier ein Nahrungshabitat hat und geht davon aus, dass das auch für die Erdkröte (Bufo bufo) gilt. Auf der Ebene der Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ist das aber nicht relevant. Letzteres gilt auch für den Feuersalamander, der hier sicher keinen dauerhaften Lebensraum besitzt und keine Fortpflanzungsmöglichkeiten hat. Kleinsäuger Methodik Es wurde ausschließlich nach einer einzigen Art gesucht, der Haselmaus. Ein Vorkommen der Haselmaus im Gebiet war zwar nicht wahrscheinlich, ohne Detailuntersuchung aber auch nicht auszuschließen. Geplant und durchgeführt wurde die Ausbringung von 30 Niströhren an den am ehesten geeignet erscheinenden Stellen im Gebiet. Bei den Kontrollen der Niströhren wurden auch in größerem Umfang alte am dann auch frische Haselnüsse vom Vorjahr eingesammelt und an diesen charakteristische Fraßspuren der Haselmaus gesucht. Die Untersuchungen erfolgen vom 11. Mai 2013 (Ausbringen der Niströhren), über den 16. Juni bis zum 14. August (Kontrollen der Niströhren). Ergebnisse Haselmaus (Muscardinus avellanarius) Die Haselmaus fehlt dem Gebiet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ganz, das Vorkommen einer Population kann ausgeschlossen werden. Die ausgebrachten Niströhren blieben ganz leer. Da es im Gebiet einiges an Haselsträuchern gibt, konnten sowohl herumliegende vorjährige Nüsse als zum Ende der Untersuchung hin auch früh abgefallene diesjährige Nüsse auf Fraßspuren hin untersucht werden. An den Nüssen gab es zahlreiche Fraßspuren, die aber ausschließlich auf Eichhörnchen (Sciurus vulgaris) zurückzuführen waren. Interessanterweise fehlten hier also nicht nur Fraßspuren von Haselmäusen, sondern auch von Wald- oder Gelbhalsmäusen. Das Gebiet wäre für ein Vorkommen der Haselmaus durchaus geeignet, für eine eigenständige Population sind die geeigneten Bereiche aber zu klein. Die seit Langem bestehende Rundum-Bebauung schließt eine spontane Neubesiedlung weitgehend aus. Literatur (verwendete Rote Listen) BRAUN, M., unter Mitarbeit von F. DIETERLEN, U. HÄUSSLER, F. KRETZSCHMAR, E. MÜLLER, A. NAGEL, M. PEGEL, W. SCHLUND & H. TURNI (2003): Rote Liste der gefährdeten Säugetiere in Baden-Württemberg. S In: BRAUN M. & F. DIETERLEN (Hrsg.) Die Säugetiere Baden-Württembergs Band 1: Allgemeiner Teil, Fledermäuse. Verlag Eugen Ulmer. HÖLZINGER, J., BAUER, H.-G., BERTHOLD, P., BOSCHERT, M., MAHLER. U. (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. - Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11, 176 S. MEINIG, H., P. BOYE & R. HUTTERER unter Mitarbeit von H. BENKE, R. BRINKMANN, CH. HARBUSCH, D. HOFFMANN, R. LEITL, D. VON KNORRE, J. KRAUSE, T. MERCK, K. NORITSCH, B. POTT-DÖRFER & M. WEISHAAR (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. Stand Oktober Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1): Bundesamt für Naturschutz, Bonn. 14

15 SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & W. KNIEF (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Brutvögel (Aves) Deutschlands. 4. Fassung, Stand 30. November Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1): Bundesamt für Naturschutz, Bonn. 15

16 Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten Stand: Mai 2012 des Anhangs IV der FFH-RL und von Europäischen Vogelarten Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen Hinweise: nach 44 und 45 BNatSchG (sap) - Dieses Formblatt ersetzt nicht die erforderliche fachgutachterliche Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände und ggf. die Begründung der Ausnahmevoraussetzungen. - Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gilt nur für die Arten des Anhangs IV der FFH-RL, die Europäischen Vogelarten und die Verantwortungsarten. Die übrigen besonders geschützten Arten sind im Rahmen der Eingriffsregelung nach 14 ff BNatSchG (vgl. 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG) bzw. in der Bauleitplanung nach 18 Abs. 1 BNatSchG i. V.m. BauGB abzuarbeiten. - Mit diesem Formblatt wird das Vorhaben bzw. die Planung nur auf eine betroffene Art (bzw. Gilde bei Europäischen Vogelarten) geprüft. Sind mehrere europarechtlich geschützte Arten betroffen, sind jeweils gesonderte Formblätter vorzulegen. Eine Aussage, ob das Vorhaben bzw. die Planung insgesamt artenschutzrechtlich zulässig ist, kann nur im Rahmen der erforderlichen fachgutachterlichen Gesamtprüfung erfolgen. - Auf die Ausfüllung einzelner Abschnitte des Formblatts kann verzichtet werden, wenn diese im konkreten Einzelfall nicht relevant sind (z.b. wenn eine Ausnahmeprüfung nach Ziffer 5 nicht erforderlich ist). 1. Vorhaben bzw. Planung Kurze Vorhabens- bzw. Planungsbeschreibung: Gebäudeabriss des bisherigen Seniorenheims, Umwandlung von Teilen des Parks in ein Neubaugebiet. Für die sap relevante Planunterlagen: 2. Schutz- und Gefährdungsstatus der betroffenen Art 1 Art des Anhangs IV der FFH-RL Europäische Vogelart 2 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Rote Liste Status in Deutschland Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 0 (erloschen oder verschollen) 1 (vom Erlöschen bedroht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste) * (nicht gefährdet) Rote Liste Status in BaWü 0 (erloschen oder verschollen) 1 (vom Erlöschen bedroht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste) 3. Charakterisierung der betroffenen Tierart 3 1 Es sind nur die Arten des Anhangs IV der FFH-RL und die Europäischen Vogelarten darzustellen, weil der Erlass einer Rechtsverordnung für die Verantwortungsarten gemäß 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG gegenwärtig noch aussteht. 2 Einzeln zu behandeln sind nur die Vogelarten der Roten Listen. Die übrigen Vogelarten können zu Gilden zusammengefasst werden. 16

17 3.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Die in Deutschland noch am weitesten verbreitete und häufigste Fledermausart. - Geburtszeit: Anfang Juni - Anfang Juli; Säugezeit: Anfang Juni - August; Paarungszeit: Mitte August - Oktober - Bezug der Wochenstuben: April / Mai (Sommerquartiere); Bezug der Winterquartiere: ab Oktober, auch mitten im Winter wechselnd - Winterschlaf: Oktober / November - März / Anfang April, nicht selten an warmen Wintertagen unterbrochen - Ortstreu in Bezug auf die Winterquartiere, Wochenstuben können nach dem Flüggewerden der Jungen wechseln. - Kulturfolger: Spaltenquartiere an Gebäuden (z. B. Mauerspalten, Wandverkleidungen, Rollokästen) dienen als Wochenstuben. Die Männchen werden regelmäßig in Nistkästen im Wald nachgewiesen, sie nutzen dort Spaltenquartiere unter Baumrinde etc., insbesondere in der Paarungszeit; auch (meist waldnahe Höhlen oder Nistkästen in Obstbäumen in Streuobstwiesen können als Tagesquartier dienen. Kellergewölbe, Höhlen, Stollen, häufiger aber Spalten (z. B. zwischen Innenwand und Ziegel, Verschalungen), aber auch Holzstapel dienen als Winterquartiere. - Aktivität / Aktionsradius: zur Dämmerung aktiv, Jagdgebiet eines Einzeltiers von rund 20 ha. Geringe Wanderstrecken (unter 50 km) werden bei der Wanderung zwischen Winter- und Sommerquartier zurückgelegt. - Die Jagd erfolgt im Offenland sehr häufig entlang von Leitlinien, also entlang von Gewässern, Hecken oder Waldrändern, noch häufiger aber entlang von Waldwegen. In der Siedlung werden Laternen und parkartige Gehölzbestände aufgesucht. 3.2 Verbreitung im Untersuchungsraum nachgewiesen potenziell möglich Im Gebiet gibt es aktuell mit Sicherheit keine Wochenstubenkolonie, das für den Abriss vorgesehene Gebäude wird aber von Einzeltieren als Tagesquartier genutzt. So flogen bei den Kontrollen am und jeweils 2-3 Tiere von der Südseite des Gebäudes unter dem Dach aus der Nähe eines Regenrohrs ab und teilweise wieder an. Am 29. April 2013 flog ebenfalls ein Tier unter dem Dach ab (diesmal etwas weiter westlich), so dass zu vermuten ist, dass Einzeltiere in diesem Gebäude im Dachbereich überwintern oder hier zumindest öfters genutzte Zwischenquartiere haben. Bei der Besichtigung des Dachspeichers am 27. Mai 2013 wurden nur einzelne Fledermaus-Kotkrümel gefunden, dazu aber eine gänzlich ausgetrocknete, hier wohl schon lange liegende Mumie einer Zwergfledermaus. Der Dachstuhl ist hier demnach als Ruhestätte weniger Einzeltiere zu werten. An allen Untersuchungsabenden im Herbst 2012 und Frühjahr bis Sommer 2013 jagten 1-3, nur ausnahmsweise und kurzfristig mehr Zwergfledermäuse um Bäume im gesamten Untersuchungsgebiet, später in der Nacht auch um Straßenlampen. Es handelt sich hier um ein Jagdhabitat weniger Tiere dieser Art. Kurzbeschreibung mit Quellenangaben, insbesondere zur: - Bedeutung des Vorkommens (lokal, regional, landesweit, bundesweit, europaweit), - Lage zum Vorhaben, - Art des Habitats (z.b. Brut- oder Nahrungshabitat). 3.3 Abgrenzung und Bewertung des Erhaltungszustandes der lokalen Population Die lokale Population umfasst eine zentrale Weibchen-Kolonie und die zugehörigen Männchen. Räumlich gesehen umfasst sie alle (wechselnden) Quartiere der Weibchen-Kolonie, alle Quartiere der zugehörigen Männchen. Von essenziellen Nahrungsrevieren ist hier nicht auszugehen. Im Gebiet bekannt sind derzeit davon nur ein zeitlich und räumlich begrenzter Ausschnitt aus dem Jagdraum der Art und Einzel-Ruhestätten im zum Abriss vorgesehenen Gebäude. Eine umfassende Bewertung des Erhaltungszustandes der lokalen Population und deren räumliche Abgrenzung sind ohne genaue Kenntnis der Weibchen-Quartiere nicht möglich. Es ist zu vermuten, dass die lokale Population weit über das Untersuchungsgebiet hinausreicht. Kurzbeschreibung der vom Vorhaben betroffenen lokalen Population einschließlich ihrer Abgrenzung; Begründung des Erhaltungszustandes (Zustand der Population, Habitatqualität, Beeinträchtigungen). 3.4 Kartografische Darstellung Insbesondere kartografische Darstellung des Artvorkommens / der lokalen Population, der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten, essentiellen Teilhabitate sowie der Nahrungshabitate 5. 17

18 5 Die unter Punkt 3.4 und 4.5 erwähnten kartografischen Darstellungen können in einer gemeinsamen Karte erfolgen. [Entfällt, die Art dürfte gelegentlich überall im Streuobstbereich jagen, das Quartiergebäude ist im Text benannt] 4. Prognose und Bewertung der Schädigung und / oder Störung nach 44 Abs. 1 BNatSchG (bau-, anläge- und betriebsbedingt) 4.1 Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ( 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen sowie der konkret betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. Im Eingriffsgebiet gibt es keine Fortpflanzungsstätte, wohl aber Ruhestätten (Übergangs- und wohl auch Winterquartiere) weniger Tiere der Art. Mit dem Abriss des Gebäudes werden diese Ruhestätten zwangsläufig zerstört. b) Werden Nahrungs- und/oder andere essentielle Teilhabitate so erheblich beschä digt oder zerstört, dass dadurch die Funktionsfähigkeit von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten vollständig entfällt? ja nein (vgl. LANA sta "Arten- und Biotopschutz": Ziffer I. 3. der Hinweise zu den zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes, 2009) Der Eingriff im derzeit unbebauten Bereich wird zwangsläufig zu einer lokalen Verschlechterung des Nahrungshabitats führen, dieses ist hier aber sicher nicht essenziell. Flächig gesehen ist der Eingriff so klein, dass die Funktionsfähigkeit der Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Art sicher nicht beeinträchtigt wird. Essentielle Leitstrukturen sind durch das Vorhaben sicher nicht betroffen. Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf Nahrungshabitate und oder andere essentielle Teilhabitate sowie Einschätzung der Rückwirkungen auf die Fortpflanzungsoder Ruhestätten. c) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch Störungen oder sonstige Vorhabenwirkungen so beeinträchtigt und damit beschädigt, dass diese nicht mehr nutzbar sind? ja nein (vgl. LANA sta "Arten- und Biotopschutz": Ziffer I. 2. der Hinweise zu den zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes, 2009) Beschreibung der Auswirkungen. d) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kurze Beschreibung der Vermeidungsmaßnahmen; ggf. Angabe der verbleibenden Beeinträchtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Eine Vermeidungsmaßnahme bezüglich des Nahrungshabitats besteht in der Erhaltung möglichst vieler Bäume des Gebiets. Der Verlust der derzeitigen Ruhestätten ist bei einem Abriss des Gebäudes unumgänglich. Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: e) Handelt es sich um ein/e nach 15 BNatSchG oder 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG zulässige/s Vorhaben bzw. Planung ( 44 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG)? ja nein (vgl.bverwg, Urt. vom A Rz.117 und 118) Kurze Begründung, dass die Eingriffsregelung korrekt abgearbeitet worden ist, und Verweis auf die detaillierten Planunterlagen. f) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang ohne vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gewahrt ( 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG)? ja nein Prüfung, ob im räumlichen Zusammenhang geeignete (und nicht bereits anderweitig 18

19 besetzte) Ausweichmöglichkeiten für die betroffenen Individuen bestehen. g) Kann die ökologische Funktion durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) gewährleistet werden ( 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG)? ja nein Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen müssen den Ersatz der verloren gehenden Ruhestätten betreffen. Hierzu wird vorgeschlagen, an der Südseite der beiden benachbarten Gebäude insgesamt 6 vorübergehende Ersatzquartiere in Form von Flachkästen (z.b. Fledermaus-Flachkästen der Firma Schwegler) anzubringen. Beim Neubau des Gebäudes sind dann unter fachlicher Anleitung eines Fledermauskundlers 6 Dauerquartiere in Form von Unterputzkästen einzubauen. Beschreibung der Maßnahmen, die zum Funktionserhalt der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang vorgesehen sind, mit Angaben zu: - Art und Umfang der Maßnahmen, - der ökologischen Wirkungsweise, - dem räumlichen Zusammenhang, - Beginn und Dauer der Maßnahmen (Umsetzungszeitrahmen), Der Verbotstatbestand 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.2 Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren ( 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) a) Werden Tiere gefangen, verletzt oder getötet? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen sowie Darstellung und ggf. Quantifizierung von Beeinträchtigungen. b) Kann das Vorhaben bzw. die Planung zu einer signifikanten Erhöhung des Verletzungs- oder Tötungsrisikos von Tieren führen? ja nein Darstellung des signifikant erhöhten Verletzungs- bzw. Tötungsrisikos. Bei einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko sind Angaben zu: - den artspezifischen Verhaltensweisen, - der häufigen Frequentierung des Einflussbereichs des Vorhabens bzw. der Planung und/oder - der Wirksamkeit vorgesehener Schutzmaßnahmen erforderlich. Wenn nein: Begründung, warum keine signifikante Schädigung prognostiziert wird. Einzelne Zwergfledermäuse dürften sich ganzjährig im Dachstuhlbereich des Gebäudes aufhalten. Bei dessen Abriss kann es damit zu Verletzungen oder gar Tötungen kommen. Am höchsten ist das Risiko während der Zeit des Winterschlafs, da die Tiere dann nicht rechtzeitig aufwachen können, bzw. dabei so viel Energie verlieren, dass sich daraus ein erhöhtes Mortalitätsrisiko für die weitere Überwinterung ergibt. c) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kein Verletzungs- oder Tötungsrisiko ergibt sich nur bei einem Dachstuhl-Abbau außerhalb der Winterruhe (und am besten sicherheitshalber auch außerhalb der Fortpflanzungsphase) in den späten Abend- oder Nachtstunden, wenn das Wetter ein eigenständiges Ausfliegen der Tiere zuließ (kein Regen). Alternativ wird empfohlen, bei entsprechenden Wetterbedingungen Ende März / Anfang April oder von August bis Ende September an einem Tag erst einmal nur die Dachziegel abzunehmen und erst 1-2 Tage später, wenn die Tiere erwartungsgemäß umgezogen sind, mit den Abrissarbeiten fortzusetzen. Kurze Beschreibung der Vermeidungsmaßnahmen (z.b. Bauzeitenregelung, Maßnahmen für kollisionsgefährdete Tierarten); ggf. Angabe der verbleibenden Beeinträchtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. 19

20 Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: Der Verbotstatbestand 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.3 Erhebliche Störung ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) a) Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein Es kann zu einer erheblichen Störung während der Überwinterungszeit kommen, theoretisch auch während der Fortpflanzungszeit. Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen (z.b. Lärm- oder Lichtimmissionen, Barriere- bzw. Trennwirkungen und/oder genetische Verinselung) auf die lokale Population sowie Darstellung und ggf. Quantifizierung von Beeinträchtigungen. b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Abrisszeiten nur Ende März/Anfang April oder von Anfang August bis Ende September. Kurze Beschreibung der (ggf. vorgezogen durchzuführenden) Vermeidungsmaßnahmen, Angaben zur Wirksamkeit (Zeitpunkt, Plausibilität, etc.) und ggf. Angabe der verbleibenden Beeinträchtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: Der Verbotstatbestand 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.4 Entnahme von wildlebenden Pflanzen oder ihren Entwicklungsformen, Beschädigung oder Zerstörung ihrer Standorte ( 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG) a) Werden wild lebende Pflanzen entnommen oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen sowie Darstellung und ggf. Quantifizierung von Beeinträchtigungen. b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kurze Beschreibung der Vermeidungsmaßnahmen; ggf. Angabe der verbleibenden Beeinträchtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: c) Handelt es sich um ein/e nach 15 BNatSchG oder 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG zulässige/s Vorhaben bzw. Planung ( 44 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG)? ja nein (vgl. BVerwG, Urt. vom A Rz.117 und 118) Kurze Begründung, dass die Eingriffsregelung korrekt abgearbeitet worden ist, und Verweis auf die detaillierten Planunterlagen. d) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang ohne vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gewahrt ( 44 Abs. 5 Satz 4 i.v.m. Satz 2 BNatSchG)? ja nein Kurze Begründung: e) Kann die ökologische Funktion durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) gewährleistet werden ( 44 Abs. 5 Satz 4 i.v.m. Satz 3 BNatSchG)? ja nein Beschreibung der Maßnahmen, die zum Funktionserhalt der Art bzw. ihrer Standorte vorgesehen werden können, mit Angaben zu: 20

21 - Art und Umfang der Maßnahmen, - der ökologischen Wirkungsweise, - dem räumlichen Zusammenhang, - Beginn und Dauer der Maßnahmen (Umsetzungszeitrahmen), - der Prognose, wann die ökologische Funktion erreicht sein wird, - der Dauer von evtl. Unterhaltungsmaßnahmen, - der Festlegung von Funktionskontrollen (Monitoring) und zum Risikomanagement - der rechtlichen Sicherung der Maßnahmenflächen (tatsächliche und rechtliche Verfügbarkeit). Verweis auf die detaillierten Planunterlagen:. f) Falls kein oder kein vollständiger Funktionserhalt gewährleistet werden kann: Beschreibung der verbleibenden Beeinträchtigung/en. Der Verbotstatbestand 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG wird erfüllt; ja nein 4.5 Kartografische Darstellung Kartografische Darstellung der in aufgeführten Konflikte sowie der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und / oder zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmenf. Die unter Punkt 3.4 und 4.5 erwähnten kartografischen Darstellungen können in einer gemeinsamen Karte erfolgen. 5. Ausnahmeverfahren Wird im Falle der Erfüllung eines oder mehrerer Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG (vgl. Ziffern 4.1, 4.2, 4.3 und/oder 4.4) die Erteilung einer Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt? nein - Vorhaben bzw. Planung ist unzulässig, Prüfung endet hiermit. ja - weiter mit Punkt 5.1 ff. 5.1 Ausnahmegründe ( 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG) zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden ( 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG), zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt ( 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG), für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung ( 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BNatSchG), im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt ( 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG) oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art ( 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG). Zu den betreffenden Ausnahmegründen vgl. die ausführliche Begründung in den detaillierten Planunterlagen:. 5.2 Zumutbare Alternativen ( 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG) Existieren anderweitig zumutbare Alternativen (z.b. Standort- oder Ausführungsalternativen), die in Bezug auf die Art schonender sind? ja - Vorhaben bzw. Planung ist unzulässig, Prüfung endet hiermit. nein - weiter mit Pkt Bei ja: Textliche Kurzbeschreibung dieser Lösungen. Bei nein: Textliche Kurzbeschreibung, welche Alternativen mit welchen Ergebnissen geprüft wurden. Die untersuchten Alternativlösungen sind in den detaillierten Planunterlagen dargestellt. 5.3 Prüfung der Verschlechterung des Erhaltungszustands der Populationen der Art ( 45 Abs. 7 Satz 2 21

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