Mitteilungen der Juristischen Zentrale
|
|
- Inge Färber
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 31/ Gs Kroatien: EU-Beitritt und Aktuelles Recht Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem ist die Republik Kroatien Mitglied der Europäischen Union. Daraus ergeben sich auch für das Verkehrsrecht einige wichtige Veränderungen, da nun relevante europarechtliche Vorgaben und Gesetze zur Anwendung kommen. Dies ist insbesondere bei der Abwicklung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche nach einem Autounfall, aber auch im Führerscheinrecht von erheblicher Bedeutung. Aufgrund der in Zukunft möglichen grenzüberschreitenden Vollstreckungsmöglichkeit erhalten kroatischen Verkehrsvorschriften und Sanktionen für deutsche Autofahrer zusätzliche Bedeutung. Diese Mitteilung der Juristischen Zentrale gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten, in Zusammenhang mit dem EU-Beitritt Kroatiens auftretenden Problemstellungen. Wenn Sie noch weitere Fragen rund um das Thema haben, helfen Ihnen die Clubjuristen unter der gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen Rufnummer (089) Ulrich May Leiter Juristische Zentrale
2 2 Kroatien: EU-Beitritt und Aktuelles Recht 1. Nationale Führerscheine Seit dem müssen kroatische Führerscheine nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland nicht mehr in deutsche Führerscheine umgeschrieben werden. Die Regelungen der EU-Führerscheinrichtlinien fanden somit mit sofortiger Wirkung Anerkennung. In der Praxis bedeutet dies, dass Inhaber gültiger kroatischer Fahrerlaubnisse seit Juli 2013 wieder im Rahmen ihrer alten kroatischen Fahrberechtigungen in Deutschland ein Kfz führen dürfen, also auch alte kroatische Führerscheinklassen wieder aufleben. Dies ist vor allem für Kroaten von Bedeutung, die nach Wohnsitzbegründung in Deutschland auf eine Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis verzichtet haben und somit in Deutschland bislang nicht fahrberechtigt waren. 2. Regulierung von Verkehrsunfällen Bei einem Verkehrsunfall in Kroatien sollte grundsätzlich immer die Polizei gerufen und auf Ausstellung eines polizeilichen Unfallberichts bestanden werden. Ereignet sich ein Unfall mit einem in Kroatien zugelassenen Kraftfahrzeug, erfolgt die außergerichtliche Regulierung des Schadens nun nach den Vorgaben der EU-Kraftfahrzeughaftpflichtrichtlinie (RiLi 2009/103/EG). Dies hat zur Folge, dass der Geschädigte seit dem zwei Möglichkeiten hat, seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen: Anmeldung seiner Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung direkt in Kroatien oder die Schadensregulierung über einen Regulierungsbeauftragten der kroatischen Haftpflichtversicherung in Deutschland betreiben. Die Anschrift kann über die Auskunftsstelle beim Zentralruf der Autoversicherer /GDV, (kostenfreie Rufnummer ) abgefragt werden. Die kroatische Versicherung, aber auch deren Repräsentant in Deutschland müssen den Schadensfall innerhalb von drei Monaten nach Meldung des Schadens bearbeiten und zumindest eine begründete Antwort erteilen, wenn die Unfallabwicklung aus sachlichen Gründen (noch) nicht erfolgen kann.
3 3 Die Entschädigungsstelle (Verkehrsopferhilfe e.v. in Berlin, Wilhelmstr. 43/43 G, Tel.: 030/ ) kann in den Fällen eingeschaltet werden, in denen die gegnerische Versicherung oder deren Regulierungsbeauftragter in Deutschland nicht rechtzeitig innerhalb der drei Monate reagieren. Es besteht dann die Möglichkeit, dass sie nach Prüfung der Sach- und Rechtslage den Schaden selbst reguliert. Scheitern außergerichtliche Abwicklungsversuche, kann die gegnerische Versicherung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom nicht nur im Ausland, sondern auch im Wohnsitzland des Geschädigten verklagt werden. 3. Verfolgung und Vollstreckung von Geldsanktionen Kroatien muss als EU-Staat die Vorgaben des EU-Rahmenbeschlusses zur Geldsanktionenvollstreckung umsetzen und in kroatisches Recht transferieren. Damit sind dann auch die von kroatischen Behörden und Gerichten verhängten und rechtskräftig gewordenen Bußgelder/Strafen in Deutschland (und umgekehrt deutsche Sanktionen in Kroatien) vollstreckbar. Zur EU-weiten Vollstreckung, zu den Voraussetzungen und zu dem Vollstreckungsverfahren wird auf die Mitteilungen für Regionalclubs Nr. 37/2010 und 38/2010 verwiesen. Als EU-Mitglied wird in Kroatien auch die EU-Richtlinie zum grenzüberschreitenden Halterdatenaustausch und Verfolgung von Verkehrsverstößen umgesetzt (die EUweite Umsetzungsfrist endet im November 2013). Kroatien ist danach bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen (wie Tempolimitüberschreitungen, Rotlicht-, Überhol- oder Gurtverstöße) künftig verpflichtet, deutsche Fahrzeughalter in deutscher Sprache über den Verstoß und die drohenden Konsequenzen zu informieren. 4. Verkehrsrechtliche Sanktionen und Führerscheinmaßnahmen Die Promillegrenze beträgt 0,5. Eine Null-Promillegrenze gilt für Fahranfänger bis zu 24 Jahren, Lenker von Kfz über 3,5 t und Berufskraftfahrer. Verstöße werden mit Geldbußen zwischen 135 und Euro (1.000 und Kuna) und Führerscheinentzug/Fahrverbot geahndet. Freiheitsstrafe droht bei Fahrten mit mehr als 1,5 Promille. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 10 km/h und 50 km/h innerorts drohen Geldbußen von 40 bis 270 Euro (300 bis Kuna), bei mehr als 50 km/h zwischen 670 und Euro (5.000 und Kuna). Auf Autobahnen und Landstraßen sind es bei einem Geschwindigkeitsverstoß zwischen 10 km/h und 50 km/h von 67 bis 135 Euro (500 bis Kuna), bei mehr als 50 km/h bis 930 Euro (7.000 Kuna). Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer und gegen die Anschnallpflicht werden mit 65 Euro (500 Kuna) geahndet, ein Verstoß gegen die Helmpflicht mit 135 Euro (1.000 Kuna).
4 4 Bei einem Rotlichtverstoß drohen zwischen 270 bis 665 Euro (2.000 bis Kuna). Falsches Überholen oder die Missachtung der Vorfahrt hat eine Geldbuße bis zu 270 Euro (2.000 Kuna) zur Folge. Für Parkverstöße werden 40 Euro (300 Kuna) fällig. Von Ende Oktober bis Ende März besteht in Kroatien Lichtpflicht am Tag. Grundsätzlich ist die Verwendung des Abblendlichts vorgeschrieben. Ein Verstoß kostet 40 Euro (300 Kuna). Die Mitnahme von Ersatzglühlampen ist, sofern das Kfz nicht mit Xenon-, Neon-, oder LED-Leuchten (o. ä.) ausgestattet ist, vorgeschrieben. Auto- und Motorradfahrer müssen eine Warnweste mitführen und außerorts bei einer Panne oder Unfall anziehen. Zuwiderhandlungen werden derzeit noch nicht geahndet. Bei schwerwiegenderen Verstößen werden neben Geldbußen auch Punkte, ähnlich dem deutschen Punktesystem, vergeben. Ab neun Punkten wird ein mehrmonatiges Fahrverbot ausgesprochen. Das Führen von Kraftfahrzeugen auf kroatischem Staatsgebiet wäre in diesen Fällen auch deutschen Führerscheininhabern untersagt. Straßenverkehrszuwiderhandlungen in Kroatien haben aber keinen Punkteeintrag in Flensburg zur Folge. In Kroatien verhängte Führerscheinmaßnahmen (z. B. Fahrverbot / Führerscheinentzug) haben zudem keine Auswirkungen in Deutschland. 5. Verfahren bei Verkehrsverstößen Bei weniger schweren Verstößen werden vor allem Verkehrssünder aus dem Ausland direkt vor Ort abkassiert ( Sofortkasse ). Wird von der Polizei für die Begleichung der Geldbuße eine Zahlungsfrist gewährt, kommt es regelmäßig zur Beschlagnahme von Reisepass oder Personalausweis und der Fahrzeugpapiere. Bei schweren Verkehrsverstößen können Verfahren vor Schnellgerichten anberaumt werden. Um ein Erscheinen des Beschuldigten zu sichern, werden Personalausweis oder Reisepass beschlagnahmt. 6. Parkverstöße / Forderungen deutscher Anwaltskanzleien Seit einiger Zeit versuchen deutsche Anwaltskanzleien aus Parkzuwiderhandlungen in kroatischen Städten (z. B. Opatija, Pula oder Zagreb) resultierende Forderungen bei deutschen Autofahrern einzutreiben. Die Städte haben mit der Parkraumüberwachung private Unternehmen (z. B. Liburnija Parking in Opatija, Pula Parking in Pula oder Zagrebparking in Zagreb) beauftragt.
5 5 Die Nichtbezahlung von Parkgebühren oder eine Überschreitung der zulässigen Parkdauer kann dort mit einer zivilrechtlichen Vertragsstrafe belegt werden. Sollen diese Forderungen im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens in Deutschland (bei Ignorieren der Zahlungsaufforderung) geltend gemacht werden, ist nicht ausgeschlossen, dass diese zivilrechtlichen Forderungen auch in Deutschland durchgesetzt werden können. Zu dieser Problematik gibt es nach unserem Kenntnisstand noch keine Rechtsprechung. Daher vermögen wir nicht zu beurteilen, wie die deutschen Gerichte in diesem Fall entscheiden werden. Es kann unter Umständen die Ansicht vertreten werden, dass die Forderung gegen deutsche Rechtsgrundsätze (z. B. die Ordre Public- Klausel des Art. 6 EGBGB) verstößt und eine entsprechende Klage von deutschen Gerichten abzuweisen wäre. Für den Fall des Ignorierens der Zahlungsaufforderung drohen die deutschen Anwaltskanzleien mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Sollte dies wider Erwarten tatsächlich erfolgen und ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden, empfehlen wir den betroffenen Mitgliedern, sich unverzüglich an einen ADAC Vertragsanwalt zu wenden. 7. D-Schild Deutsche Kraftfahrzeuge mit EU-Kennzeichen (mit blauem Rand) benötigen in Kroatien keinen zusätzlichen D-Aufkleber mehr, alte Kennzeichenformate hingegen schon.
ADAC-Übersicht Das kosten Verkehrssünden im Ausland 2015
Informationen für ADAC Korporativclubs - 24.3.2015 ADAC-Übersicht Das kosten Verkehrssünden im Ausland 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, traditionell zu Beginn der Osterreisesaison veröffentlicht die
MehrVerkehrsvorschriften im Ausland
Verkehrsvorschriften im Ausland Im europäischen Ausland gelten zum Teil andere Verkehrsvorschriften als in Deutschland. Ungewohnte Temporegeln oder Tagfahrlicht Vorschriften können bei Nichtbeachten zu
MehrBußgeld, Punkte, Fahrverbot geordnet nach Verkehrsverstoß:
Falschparken oder zu schnelles Fahren auf der Autobahn je nach Verkehrsverstoß müssen Sie mit Geldbußen, n in Flensburg oder sogar rechnen. Zurich gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Regelungen,
MehrRecht. Assessor M. Strehl. Recht im. 35. Auflage. Straßenverkehr. Juristischer Ratgeber für Fahrlehrer, Berufskraftfahrer und Verkehrserzieher
Recht Assessor M. Strehl Recht im 35. Auflage Straßenverkehr Juristischer Ratgeber für Fahrlehrer, Berufskraftfahrer und Verkehrserzieher Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis Vorwort... Abkürzungsverzeichnis...
MehrFahrerlaubnis auf Probe
Mitgliedermitteilung Nr. II.7/2014 Kö Fahrerlaubnis auf Probe 1. Wann wird die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt? Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese grundsätzlich auf Probe erteilt. Dies
MehrDie Notrufzentrale des ADAC erreichen Sie bei Fahrzeugpannen und -Unfällen unter der Rufnummer +49 89 222222.
Mitteilungen der Juristischen Zentrale Merkblatt für Auslandsunfälle TSCHECHIEN (Unfälle seit dem 1.Mai 2004) I. Unfallaufnahme Nach einem Unfall sofort anhalten, die Unfallstelle sichern und Verletzten
MehrREGIONALCLUB Nr. 23/ Gs. POLEN / UKRAINE: Fußball-EM 2012 Informationen zum Straßenverkehrsrecht
REGIONALCLUB Nr. 23/2012 16.05.2012 Gs POLEN / UKRAINE: Fußball-EM 2012 Informationen zum Straßenverkehrsrecht Sehr geehrte Damen und Herren, anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2012 ist mit vermehrten
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale GAUE Nr. 08/2011 16.02.2011 Kr Auslandsrechtliche Mitteilungen der Juristischen Zentrale Sehr geehrte Damen und Herren, die Anzahl der Mitgliederanfragen zum ausländischen
MehrFührerschein ab 17. 1.1 Wann ist das Begleitete Fahren in Hessen gestartet?
Führerschein ab 17 1.1 Wann ist das Begleitete Fahren in Hessen gestartet? 1.2 Was soll mit dem Begleiteten Fahren ab 17 Jahren erreicht werden? 1.3 Wird überprüft, ob die Erwartungen erfüllt werden? Der
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 29/2016 15.03.2016 Kr Auslandsrechtliche Mitteilungen der Juristischen Zentrale Sehr geehrte Damen und Herren, die Anzahl der Mitgliederanfragen
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 05/2016 21.01.2016 Ni Neuerungen im ausländischen Verkehrsrecht 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, auch im Jahr 2016 kommt es im Ausland wieder
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 03/2015 15.01.2015 Kr Auslandsrechtliche Mitteilungen der Juristischen Zentrale Sehr geehrte Damen und Herren, die Anzahl der Mitgliederanfragen
MehrMerkblatt (Stand: Juli 2013)
Merkblatt (Stand: Juli 2013) Hinweise zur Anerkennung und Umschreibung von Führerscheinen in Deutschland und Neuseeland Dieses Merkblatt enthält Informationen über die Anerkennung und die Umschreibung
MehrAuszug Verkehrsvorschriften
Auszug Verkehrsvorschriften Schweiz Schweiz Rückwärtsfahrten mit Wohnwagen oder Reisemobil Art. 17 Wegfahren, Rückwärtsfahren, Wenden (Art. 36 Abs. 4 SVG) 1 Der Fahrzeugführer hat sich vor dem Wegfahren
MehrBußgelder aus dem Ausland Ein Ratgeber mit Tipps und Informationen
Bußgelder aus dem Ausland Ein Ratgeber mit Tipps und Informationen Stand: Juli 2015 Autor: Engin Aydin Ein Ratgeber der Deutschen Anwaltshotline AG erstellt mit freundlicher Unterstützung von Rechtsanwältin
MehrDer richtige Abstand. b) Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte immer drei Wagenlängen betragen.
Start Der richtige Abstand Frage 1: Welche Faustregel ermöglicht es mir als Autofahrer auf der Landstraße, den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug festzulegen? a) Wenn das Fahrzeug vor Ihnen
MehrDer Punktekatalog aus Flensburg:
Der Punktekatalog aus Flensburg: Punktekatalog Flensburg - Wählen Sie links weitere Themen aus! Der Punktekatalog Flensburg gibt an, wie viele Punkte man für welches Vergehen erhält, wenn man die Regeln
MehrAbgeschlossen in Vaduz am 4. Juni 1982 Inkrafttreten: 1. September 1983
0.354.910.21 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1983 Nr. 39 ausgegeben am 25. August 1983 Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Unterbringung von
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 22/2016 03.03.2016 Dö Noch Plätze frei! DAR-Seminare: Aktuelles aus dem Kaufrecht und Privatinkasso ausländischer Geldsanktionen Praxis in Deutschland
MehrFragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO
BMF Stand: 28. September 2011 Referat IV A 4 Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO Die folgende Übersicht enthält Fragen, zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 45/2016 31.05.2016 Ja Frankreich: Fußball-EM 2016 Informationen zum Straßenverkehrsrecht Sehr geehrte Damen und Herren, vom 10. Juni bis 10. Juli
MehrFührerschein weg was tun?
Bayerisches Staatsministerium des Bayerisches Staatsministerium Innern, für Bau und Verkehr des Bayerisches Innern, Staatsministerium für Bau und Verkehr der Justiz Führerschein weg was tun? Joachim Herrmann,
MehrGeregelt ist diese Materie in 31a StVZO.
Fahrtenbuch Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches in der anwaltlichen Praxis stellt sich häufig die Frage, inwieweit die Verwaltungsgebühren nach einem OWi- Verstoß oder nach einem Strafrechtlich relevanten
MehrGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Verkehrsklima in Deutschland Akzeptanz und Einhaltung von Verkehrsregeln
Verkehrsklima in Deutschland Akzeptanz und Einhaltung von Verkehrsregeln Sabine Degener 2 Einführung Regelverstöße sind eine wesentliche Unfallursache. 3 Verkehrsklima in Deutschland 2010 www.verkehrsklima.de
MehrDer Mahnbescheid. Was Sie wissen sollten, wenn Sie einen Mahnbescheid bekommen
Der Mahnbescheid. Was Sie wissen sollten, wenn Sie einen Mahnbescheid bekommen www.justiz.nrw.de Sie haben einen gelben Umschlag vom Gericht zugestellt bekommen. Inhalt: Ein Computerausdruck mit der Überschrift
MehrVerkehrsverstoß mit einem Firmenfahrzeug
Verkehrsverstoß mit einem Firmenfahrzeug INFORMATIONEN FÜR IHR UNTERNEHMEN Wieso erhalten Sie diese Informationen Ihre Firma unterhält ein oder mehrere Firmenfahrzeuge oder eine Fahrzeugflotte. Mit einem
MehrVerkehrsverstöße. Bußgeld, Flensburger Punkte und Fahrverbot
Bußgeld, Flensburger Punkte und Fahrverbot Verkehrsverstöße Irgendwann kann es jeden Autofahrer mal treffen. Ob Sie die zulässige Parkzeit überschreiten oder mit dem Auto zu schnell unterwegs sind. Das
MehrKaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
Für den Verkäufer Kaufvertrag für ein gebrauchtes Verkäufer (privat) Straße Hausnummer Telefon Straße Hausnummer Telefon Pass-/Personalausweis-Nr. und ausst. Behörde km Kfz.-Brief-Nr. Gesamtlaufleistung
MehrDas Service-Portal für Unternehmen Ihre direkte Verbindung zum Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Das Service-Portal für Unternehmen Ihre direkte Verbindung zum Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Auf www.rundfunkbeitrag.de wurde für Sie das neue Service-Portal für Unternehmen" eingerichtet.
MehrVorfahrtregeln an Kreuzungen
Deutsch Kia ora Willkommen in Neuseeland Mit dem Auto lässt sich unser schönes Land besonders gut erforschen! Es gibt allerdings einige Dinge, die Sie von zu Hause eventuell anders gewöhnt sind. Zum Beispiel:
MehrÄrger im Straßenverkehr
Ärger im Straßenverkehr Keine Frage offen Bearbeitet von Jens Zucker 1. Auflage 2010 2010. Taschenbuch. 192 S. Paperback ISBN 978 3 648 00414 2 Recht > Strafrecht > Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
MehrPressestatement von Staatsminister Prof. Dr. Georg Unland zu den Ergebnissen der Regress-Prüfung bei der ehemaligen Sachsen LB Dresden, 22.12.
Pressestatement von Staatsminister Prof. Dr. Georg Unland zu den Ergebnissen der Regress-Prüfung bei der ehemaligen Sachsen LB Dresden, 22.12.2010 Es gilt das gesprochene Wort 2 Sehr geehrte Damen und
MehrInformation zum Punkteführerschein Rechtsschutz-Versicherung
Information zum Punkteführerschein Rechtsschutz-Versicherung Seit 1.7.2005 gilt in Österreich ein neues Vormerksystem für Risikolenker(innen) der so genannte Punkteführerschein. Mit dieser Maßnahme soll
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 33/2015 07.08.2015 Kr ITALIEN: Verbot der Verwendung bestimmter Winterreifen im Sommer Sehr geehrte Damen und Herren, die aktuelle Diskussion um
MehrDFN Deutsches Forschungsnetz
Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen den Access-Provider Tina Gausling Institut für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Forschungsstelle Recht im Deutschen
MehrEinsatzleiter vom Dienst leistet Bereitschaftsdienst Urteil Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Feuerwehr-Info Nr. 12/2013 Einsatzleiter vom Dienst leistet Bereitschaftsdienst Urteil Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg In einem Grundsatzurteil vom 26.06.2013, Az.: 4 S 94/12, hat sich der VGH
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 29/2015 14.04.2015 Ni/Gs/Ja KROATIEN: Geltendmachung von Forderungen aus Parkverstößen Aktuelle Entwicklungen und die wichtigsten Fragen Sehr
Mehrauremar - Fotolia.com Die Kontovollmacht Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen!
auremar - Fotolia.com Die Kontovollmacht Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! 1 Die Kontovollmacht Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! Ein Bankkonto ist eine absolut persönliche
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 54/2014 10.09.2014 Ni/Th UNGARN: Autobahnnutzung ohne gültige E-Vignette Autobahn Inkasso GmbH Häufig gestellte Fragen Sehr geehrte Damen und
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 16/2016 05.02.2016 Th ÖSTERREICH: Lkw-Kennzeichnungspflicht mit Abgasplakette und Lkw-Fahrverbote Die wichtigsten Fragen Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrPrüfungsergebnisse Empfehlungen Vorgehen der geprüften Organisationseinheit
Kurzübersicht Anlage 2 Aktenzeichen: B/001/03 Geprüfte Organisationseinheit: Städt. Zentralwäscherei München Gegenstand der Prüfung Verträge über vergebenen Leistungen bei der Städt. Zentralwäscherei München
MehrBUSSGELD, FLENSBURGER PUNKTE UND FAHRVERBOT
VERKEHRSVERSTÖSSE BUSSGELD, FLENSBURGER PUNKTE UND FAHRVERBOT Irgendwann trifft es jeden Autofahrer. Ob Sie die zulässige Parkzeit überschreiten oder mit dem Auto zu schnell unterwegs sind. Das Risiko,
MehrNetzwerk der Europäischen Verbraucherzentren TOURISMUS IN DEN NIEDERLANDEN. Autofahren in den Niederlanden
Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren TOURISMUS IN DEN NIEDERLANDEN Diese Broschüre verschafft Ihnen einen Überblick über das Thema Autofahren in den Niederlanden. Sie beinhaltet praktische und
MehrFührerscheinklassen Lkw (C1, C1E, C, CE) Was darf ich mit diesen Klassen fahren? C1E. Rechtsstand 05/2014 LEICHTERE LKW
Führerscheinklassen Lkw (,,, E) Rechtsstand 05/2014 Was darf ich mit diesen Klassen fahren? LEIHTERE LKW Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zgm bis 7,5 t zgm
MehrStundenplan Schlagbaumerstr.19 Grund und Zusatz Klasse B / C/CE /D
Datum Uhrzeit Thema 23.11.2015 Thema 7 Rechtliche Rahmenbedingungen Führen von Kraftfahrzeugen / Führerschein, Zulassung von Fahrzeugen, Fahrzeugpapiere, Fahrzeuguntersuchungen, Versicherung / Verlust
MehrMerkblatt. Das gerichtliche Mahnverfahren
Merkblatt Das gerichtliche Mahnverfahren Bitte wenden Sie sich bei spezielleren Fragen zu diesem Thema an die Rechtsabteilung der HWK Rheinhessen: Rechtsanwalt Ostendorf Dagobertstraße 2 55116 Mainz Telefon:
MehrPass- und Ausweisangelegenheiten. Personalausweis
Pass- und Ausweisangelegenheiten Personalausweis vorläufiger Personalausweis epass (elektronischer Reisepass) vorläufiger Reisepass Kinderreisepass Links zum Thema Reisen Personalausweis Gemäß 1 Abs. 1
MehrDas ändert sich 2016 für Auto-, Motorrad- und LKW- Fahrer
Das ändert sich 2016 für Auto-, Motorrad- und LKW- Fahrer Auch in 2016 ändern sich Bestimmungen und Gesetze, über die Auto-, Motorrad- und LKW-Fahrer Bescheid wissen sollten. Verkürzte Kfz-Besteuerung
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
MehrFührerschein C1, C und CE
Führerschein C1, C und CE Mit einem C-Führerschein darfst Du grundsätzlich alle mehrspurigen KFZ mit bis zu 9 Sitzplätzen lenken und damit auch leichte Anhänger ziehen. Da die Führerscheinklasse C automatisch
MehrLandesamt für Besoldung und Versorgung. Infobrief 1/09 Stand: 21.04.09
Infobrief 1/09 Stand: 21.04.09 Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen Sie zukünftig über Änderungen oder Neuerungen im Dienstreisemanagement mit unserem neuen Infobrief informieren. Erstmals möchten
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 49/2013 12.12.2013 Kö Motorisierte Krankenfahrstühle und langsam fahrende Pkw Sehr geehrte Damen und Herren, welche Kraftfahrzeuge ohne Fahrerlaubnis
MehrAufnahmebogen für Verkehrsunfälle
Aufnahmebogen für Verkehrsunfälle Sehr geehrte Mandantinnen, sehr geehrte Mandanten, da uns bewusst ist, wie groß in der heutigen Zeit der Termindruck ist und dass daneben oftmals ein Besuch bei einem
MehrSATZUNG ABIFESTIVAL SEIT 1981 E.V. (vom 27. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.
SATZUNG ABIFESTIVAL SEIT 1981 E.V. (vom 27. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27. Dezember 2011) Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis 1 1 Firma, Sitz
Mehr7 Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche
LF 1 Kapitel 7 7 Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche Verjährung Aufgabe 22 Ergänzen Sie die folgenden Aussagen. Verjährung Gegenstand der Verjährung Verjähren können immer nur Ansprüche. Ein Anspruch
MehrDIENSTLEISTUNGEN FÜR SELBSTSTÄNDIGE UND UNTERNEHMER RUND UMS RECHT
DIENSTLEISTUNGEN FÜR SELBSTSTÄNDIGE UND UNTERNEHMER RUND UMS RECHT D.A.S. SCHUTZ RUND UMS RECHT Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bieten wir mit unseren Rechtsschutzprodukten
MehrWaffenrecht und Schießstandsachverständige. Fortbildung für Schießstandsachverständige 2010
Waffenrecht und Fortbildung für 2010 Zur Erinnerung - Änderung WaffG 2008: Schießstandrichtlinien Anerkennung von SSV Fortbildung von SSV zukünftige öffentliche Bestellung Übergangsregelung 2013 zu finden
MehrI. Neuregelungen für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen werden
KAV Nds. R A 4/2015 Anlage 2 Rundschreiben R 31/2015 Mitgliedverbände der VKA Frankfurt am Main, den 4. Februar 2015 647-TM/Pi Hinweise zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung des ElterngeldPlus
MehrRückforderungspolitik
Rückforderungspolitik Grundsätze und Verfahren Grundsätze der Rückforderung Durchführung eines Rückforderungsbeschlusses Klagen vor EU- und einzelstaatlichen Gerichten Insolvenz Nichtdurchführung Links
MehrWegweiser Recht. Crash - Verkehrsunfall, was nun? Johannes Bergmann Rechtsanwalt & Notar Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht
Wegweiser Recht Crash - Verkehrsunfall, was nun? Johannes Bergmann Rechtsanwalt & Notar Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht Christine Schäfer Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht
MehrBearbeitung der Reisepassanträge von Deutschen mit Wohnsitz in Lothringen durch grenznahe inländische deutsche Passbehörden.
Bearbeitung der Reisepassanträge von Deutschen mit Wohnsitz in Lothringen durch grenznahe inländische deutsche Passbehörden Vermerk I. Skizzierung der Problematik Der vorliegende Vermerk beschäftigt sich
MehrNr. 07/2016 April 2016
Nr. 07/2016 April 2016 Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen A. Tenor der Stellungnahme Der
MehrInformationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015
Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015 Allgemein Für welche Arbeitnehmer gilt der Mindestlohn? Welche Branchen sind nicht von der Mindestlohnregelung betroffen?
MehrMerkblatt für Inhaber ecuadorianischer Fahrerlaubnisse über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Stand: August 2017 Merkblatt für Inhaber ecuadorianischer Fahrerlaubnisse über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten deutschen
MehrDie wesentlichsten rechtlichen Grundlagen auf einem Blick
Die wesentlichsten rechtlichen Grundlagen auf einem Blick Motorfahrrad: Definition: Kraftrad mit eine Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm. Altersbestimmungen: Lenker mindestens
MehrFedEx Express Kundennummer(n): Bitte verwenden Sie den Anhang A für weitere Kundennummern und/oder Niederlassungen.
FedEx Express Kundennummer(n): Bitte verwenden Sie den Anhang A für weitere Kundennummern und/oder Niederlassungen. An: FedEx Express Schweiz EU 300/2008 und 185/2010 Faxnummer: 061 325 14 56 E-Mail- acsch@fedex.com
MehrMerkblatt über das Verfahren zur Restschuldbefreiung
Merkblatt über das Verfahren zur Restschuldbefreiung 1. Voraussetzungen Voraussetzung für die Erteilung der Restschuldbefreiung ist, dass der Schuldner a. einen eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
MehrHelge Masannek Rechtsanwalt, Group Director Tax & Legal, SCHNEIDER GROUP Sankt Petersburg, 04.06.2015
Personaldaten - Datenübermittlung ins Ausland und Lokalisierungsanforderungen: Bestehende Beschränkungen und Neuregelungen Helge Masannek Rechtsanwalt, Group Director Tax & Legal, SCHNEIDER GROUP Sankt
MehrDie Aufhebung der Verfügung reicht für sich allein nicht aus, da dann der Antrag auf Erlass der Verfügung noch unbeschieden bliebe.
A Zulässigkeit des Widerspruchs I. Statthaftigkeit Der Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung steht dem Antragsgegner zu, wenn die Verfügung wie hier ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss erlassen
MehrN e w s l e t t e r. März 2009
N e w s l e t t e r März 2009 Cöster & Partner informieren Sie in diesem Newsletter über die neuen Möglichkeiten zur Durchsetzung von Forderungen im EU-Ausland und die Rechtsprechung des BGH zum Ersatz
MehrTerminabstimmung Punktspielbetrieb
Terminabstimmung Punktspielbetrieb Ab dem 08.04.2015 sind die Neuerungen in der Terminabstimmung umgesetzt. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass gewisse Verstöße gegen die Wettspielordnung ausgeschlossen
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 14/2014 14.04.2014 Kr Warnwesten in Kraftfahrzeugen im Ausland Sehr geehrte Damen und Herren, die vorliegende Mitteilung gibt einen umfassenden Überblick
Mehr1 Übungen und Zwischenprüfung
ÜBUNGS- UND SEMINARORDNUNG DER JURISTISCHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT AUGSBURG gemäß 14 der Studien- und Prüfungsordnung in der Neufassung des Beschlusses des Fakultätsrates vom 01.02.2006, geändert durch
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 17/2013 27.03.2013 CG Haftungsverteilung zwischen Kraftfahrzeugen und Fußgängern Sehr geehrte Damen und Herren, Fußgänger genießen als schwache Verkehrsteilnehmer
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 34/2016 21.03.2016 Kö/KB Motorradklassen Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Ihnen einen Überblick über die derzeitigen Motorradklassen und
MehrSCHADENANZEIGE für Kraftfahrzeuge
Wichtige Daten: Versicherungsschein-Nr. Schadendatum Schadenzeit (Uhrzeit) Schadennummer Meldedatum Land des Schadenseintritts Schadenort ohne Selbstbeteiligung mit Selbstbeteiligung EUR Es besteht eine
MehrSlowenien (Republik Slowenien)
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: Januar 2014 Slowenien (Republik
MehrWer bezahlt die Rechnung
Wer bezahlt die Rechnung Landwirtschaftliche oder Gewerbliche Beförderung In der Landwirtschaft gehören Transporte zum Tagesgeschäft. Egal ob Ernteprodukte, Futtermittel, Dünger oder Vieh, immer müssen
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 12 / 4938 03. 03. 2000. 12. Wahlperiode. der Abg. Heinz Troll u. a. REP.
Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 4938 03. 03. 2000 Antrag der Abg. Heinz Troll u. a. REP und Stellungnahme des Justizministeriums Straftatbestände im Zusammenhang mit Scheinehen
MehrDER ANTRAG AUF ABLEISTUNG VON ÜBERSTUNDEN. Situationen, in denen der Arbeitgeber die Leistung von Überstunden verlangen kann
DER ANTRAG AUF ABLEISTUNG VON ÜBERSTUNDEN Manchmal müssen Arbeitnehmer länger arbeiten, als im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. In solchen Situationen stellt sich die Frage nach Überstunden. Kann ein Arbeitgeber
MehrEin Autounfall - Was tun?
Ein Autounfall - Was tun? Beigesteuert von Manuela Lindl [Finanzfachwirtin] Mittwoch, 4. August 2010 31. Woche 2010 - Ein Autounfall - Was tun? Die Polizei registriert jedes Jahr ca. 2.3 Millionen Verkehrsunfällen
MehrVertrag für Immobilienverwalter (Miet)
TS Immobilienmanagement Mustervertrag Miet-Verwaltung Vertrag für Immobilienverwalter (Miet) Zwischen Herrn/Frau - nachfolgend Auftraggeber genannt und TS Immobilienmanagement, Tanja Schmid Wolfgangstr.
MehrDie Anwendung islamischen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrechts im Internationalen Privatrecht der EU-Mitgliedstaaten
Berliner Schriften zum internationalen und ausländischen Privatrecht 7 Die Anwendung islamischen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrechts im Internationalen Privatrecht der EU-Mitgliedstaaten Eine rechtsvergleichende
MehrGemeinde Eppan an der Weinstraße Gemeindepolizei. ausgearbeitet vom Kommandanten der Gemeindepolizei Major Christian Carli
Gemeinde Eppan an der Weinstraße Gemeindepolizei ausgearbeitet vom Kommandanten der Gemeindepolizei Major Christian Carli Übersicht Übersicht über die Bestimmungen der neuen Straßenverkehrsordnung (gesetzesvertretendes
MehrPresseMitteilung. Innenminister Gall begrüßt ACE-Initiative: Bei Nebel runter vom Gas
PresseMitteilung ACE Auto Club Europa e.v. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Verantwortlich: Rainer Hillgärtner Schmidener Str. 227 70374 Stuttgart Tel.: 0711 / 53 03-266/277 Fax: 0711 / 53 03-288 www.ace-online.de
MehrAusländerrechtliche Behandlung nach Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für Personen türkischer Herkunft
Ausländerrechtliche Behandlung nach Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für Personen türkischer Herkunft Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Wilfried Schmäing Ministerialrat Leiter des
Mehrhier: Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen
Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein, 14. März 2005: Verfahren zur Feststellung inlandsbezogener Vollstreckungshindernisse oder zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse aufgrund gesundheitlicher
MehrLänder-Infos. Die wichtigsten Reiseinformationen zusammengestellt von Ihrem Mercedes-Benz Servicepartner
Länder-Infos Die wichtigsten Reiseinformationen zusammengestellt von Ihrem Mercedes-Benz Servicepartner Grenzübergreifend informiert. Jedes Land hat seine eigenen Gesetze. Das gilt nicht nur im täglichen
MehrSchweizerisches Zivilgesetzbuch
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Elterliche Sorge) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. November 2011
MehrÖSTERREICHISCHER BADMINTON VERBAND KAPITEL W1 - Rechts- und Strafordnung Seite 1/95
ÖSTERREICHISCHER BADMINTON VERBAND KAPITEL W1 - Rechts- und Strafordnung Seite 1/95 01 ALLGEMEINES RECHTS- und STRAFORDNUNG (1) Der Rechtsausschuss besteht aus dem vom Verbandstag gewählten, bzw. vom Bundesvorstand
MehrÜberblick über das neue Widerrufsrecht
Überblick über das neue Widerrufsrecht Wichtigste Änderungen für Online-Händler Was erwartet Online-Händler ab 13. Juni 2014? Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes
MehrFreundliche Grüße i. A.
Volker Uflacker Referat Verkehr, Stadt- und Regionalplanung IHK Ostwestfalen zu Bielefeld Postfach 10 03 63 33503 Bielefeld Ihr Zeichen/Nachricht von Ansprechpartner/in Volker Uflacker E-Mail v.uflacker@ostwestfalen.ihk.de
MehrVerjährung von Forderungen
Verjährung von Forderungen Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Vor Jahresablauf sollten Unternehmen ihre Forderungen auf eine mögliche Verjährung hin überprüfen. Vielen Gläubigern droht
MehrKaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
Für den Verkäufer Kaufvertrag für ein gebrauchtes Verkäufer (privat) Straße Hausnummer Telefon Straße Hausnummer Telefon Pass-/ Personalausweis-Nr. und ausst. Behörde km Kfz.-Brief-Nr. Gesamtlaufleistg.
MehrAndere Länder - andere Regeln
Andere Länder - andere Regeln Österreich Autobahnen: 05:00 22:00 130 km/h 22:00 05:00 110 km/h Ausnahme Vignettenpflicht auf Autobahnen A1 von Salzburg nach Wien A2 von Wien nach Willach Motorradfahrer
MehrGymnasium Tostedt. Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen zum Betriebspraktikum zusammengefasst.
Mitteilungen an die Eltern und Schüler der 8. Klassen Betr.: Betriebspraktikum In der Zeit vom 26.01. 13.02.2015 findet für die Schülerinnen und Schüler der jetzigen 8. Klassen unserer Schule ein Betriebspraktikum
MehrDas Einzige, was der Empfänger der Betroffenenanhörung tun muss, ist die Berichtigung seiner Personalien, sofern diese in der Anhörung falsch sind.
ORTSCLUB Nr. 03/2015 02.10.2015 St Sehr geehrte Damen und Herren, die Juristische Zentrale informiert die Ortsclubs quartalsweise über rechtliche Themen. Anknüpfend an unseren Bericht in der ADAC Motorwelt
Mehr