REGIONALCLUB Nr. 23/ Gs. POLEN / UKRAINE: Fußball-EM 2012 Informationen zum Straßenverkehrsrecht
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- Hanna Wagner
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1 REGIONALCLUB Nr. 23/ Gs POLEN / UKRAINE: Fußball-EM 2012 Informationen zum Straßenverkehrsrecht Sehr geehrte Damen und Herren, anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2012 ist mit vermehrten Mitgliederanfragen zum Straßenverkehr in Polen und in der Ukraine zu rechnen. Die Juristische Zentrale informiert Sie in beigefügter Übersicht über die wichtigsten straßenverkehrsrechtlichen Besonderheiten in den beiden Ländern. Besonders berücksichtigt wurden hierbei Hinweise zum Verhalten bei Verkehrsunfällen, zu (von Deutschland) abweichenden Verkehrsbestimmungen und zu den Sanktionen bei Verkehrsverstößen. Wenn Sie noch weitere Fragen rund um das Thema haben, helfen Ihnen die Clubjuristen unter der gerne weiter. Rufnummer (0 89) Mit freundlichen Grüßen Ulrich May Leiter Juristische Zentrale
2 2 POLEN Besonderheiten im Straßenverkehr 1. Fahrzeugpapiere und Vollmacht bei fremden Kfz, Kfz-Ausrüstung Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein sind im Original mitzuführen. Ist der Fahrer in den Fahrzeugpapieren nicht als Halter genannt, muss er den Nachweis vorlegen können, wonach er berechtigt ist, das Fahrzeug zu lenken. Eine Vollmacht des Fahrzeughalters ist mitzuführen. Bei der Mitnahme von Minderjährigen durch Verwandte und Bekannte müssen neben den Reisedokumenten eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten mitgeführt werden. ACHTUNG: Ab dem benötigen Kinder einen eigenen Reisepass. Bis zum erfolgte Kindereinträge im Pass eines Elternteils sind dann nicht mehr ausreichend. In Deutschland zugelassene Pkw benötigen keinen Feuerlöscher. Die Ausrüstungsvorschrift betrifft nur in Polen zugelassene Kraftfahrzeuge. 2. Führerschein Der deutsche Führerschein muss im Original mitgeführt werden. Alle deutschen Führerscheinformate (grau, rosa oder Scheckkarte ) müssen anerkannt werden. Ein Internationaler Führerschein oder eine Übersetzung des deutschen Führerscheins sind nicht erforderlich. Deren Vorlage darf von der polnischen Polizei nicht verlangt werden. 3. Unfall und Grüne Karte Im Falle eines Unfalls sind folgende Hinweise zu beachten: Nach einem Unfall sollte sofort angehalten, die Unfallstelle gesichert und Verletzten geholfen werden. Unbedingt müssen das Fahrzeug-Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter des Unfallgegners sowie dessen Kfz- Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer notiert werden. Nützlich ist, Name und Anschrift von (möglichst neutralen) Unfallzeugen festzuhalten und die Unfallstelle zu fotografieren. Keinesfalls sollten fremdsprachige Schriftstücke unterzeichnet werden, deren Inhalt nicht verständlich ist. Das in Polen gelegentlich verwendete einvernehmliche Unfallprotokoll gibt es in deutscher und polnischer Sprache (dieser Europäische Unfallbericht ist bei den ADAC Geschäftsstellen erhältlich). Bei Personenschäden muss unbedingt die Rettung (Tel.
3 3 112, Mobilfunk: 112) und die Polizei (Policja; Tel. 112) gerufen werden, die ein amtliches Protokoll erstellt. Auch Sachschäden müssen polizeilich aufgenommen werden. Es ist die jeweilige polnische Versicherung zu verständigen, um das beschädigte deutsche Fahrzeug besichtigen zu können. Die ADAC Notrufstation in Warschau/Polen ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen: (061) Die Handynummer lautet ( ) Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte ist nicht verpflichtend, die Mitnahme jedoch empfehlenswert. Sie erleichtert die Unfallabwicklung und wird von der Kfz-Haftpflichtversicherung i. d. R. kostenfrei ausgestellt. 4. Wichtige Verkehrsbestimmungen und Bußgelder / Straßenmaut Die Promillegrenze liegt bei 0,2. Bei Verstößen drohen Geldstrafen ab 145 Euro und Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Lichtpflicht am Tage: Auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden (Geldbuße ab 25 Euro). Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Pkw betragen innerorts 50 km/h, auf Landstraßen 90 km/h, Schnellstraßen 100 km/h und auf der Autobahn 140 km/h. Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit drohen je nach Höhe der Überschreitung Geldbußen bis zu 125 Euro. Licht-Grünpfeil rechts neben einer Ampel (Rechtsabbiegerpfeil): Der Fahrzeugführer muss vor dem Abbiegen anhalten und darauf achten, dass er andere Verkehrsteilnehmer (insbesondere den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung) nicht behindert oder gefährdet. Achtung: Der Licht- Grünpfeil bedeutet also im Unterschied zu der in Deutschland geltenden Regelung, dass gerade nicht problemlos rechts abgebogen werden kann, sondern dass unbedingt die Vorfahrt beachtet werden muss. Es besteht erhöhte Unfallgefahr! Überholverbot: Im Bereich von Kreuzungen, Bus- und Straßenbahnhaltestellen, Fußgänger- und Radüberwegen sowie an Bahnübergängen gilt Überholverbot (Geldbußen ab 60 Euro). Halteverbot: Auf und 10 m vor Kreuzungen, Fußgänger- und Radüberwegen, Bahnübergängen sowie auf Brücken und Tunnels besteht Halteverbot (Geldbußen ab 25 Euro). Das Benutzen von Mobiltelefonen ist dem Fahrer strikt untersagt, es sei denn, es besteht eine Freisprecheinrichtung, bei der das Telefon für die Bedienung nicht in die Hand genommen werden muss (Geldbußen ab 50 Euro).
4 4 Allgemeines zu Verkehrsverstößen: Bei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen kann die Polizei (Policja) an Ort und Stelle ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld (Mandat) verhängen. Polizisten müssen im Rahmen von Verkehrskontrollen generell eine Uniform tragen, nur innerhalb geschlossener Ortschaften darf auch in Zivil kontrolliert werden. Ein Verwarnungsgeld muss sofort in Zloty gezahlt werden. Bei Zahlung vor Ort muss dem Betroffenen eine Quittung ausgestellt werden. Von polnischen Behörden verhängte Bußgelder und Geldstrafen können im Falle der Nichtbezahlung auch in Deutschland vollstreckt werden. Für in Polen begangene Verkehrsverstöße werden jedoch keine Punkte in das Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen. Mautpflicht: Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Busse mit mehr als neun Sitzplätzen sind für Fahrten auf gebührenpflichtigen Straßen zum Entrichten von Maut verpflichtet. Weitere Hinweise unter: 5. Anschrift der Deutschen Vertretung in Polen Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Ambasada Republiki Federalnej Niemiec ul. Jazdów Warszawa Telefon (022) Fax (022) info@warschau.diplo.de Bei juristischen Problemen oder benötigter Hilfe vor Ort können deutschsprachige ADAC Vertrauensanwälte in Polen kontaktiert werden (kostenpflichtig):
5 5 UKRAINE Besonderheiten im Straßenverkehr 1. Allgemeine Hinweise zu Straßenverkehr / Grenzübertritt Bei der Einreise mit dem Pkw müssen an den Grenzübergangsstellen mehrstündige Wartezeiten einkalkuliert werden. Nächtliche Autofahrten über Land sollten vermieden werden. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. 2. Fahrzeugpapiere und Vollmacht bei fremden Kfz Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein sind im Original mitzuführen. Der im Fahrzeugschein eingetragene Halter muss zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine Vollmacht des Fahrzeughalters mit Unterschriftsbeglaubigung und Übersetzung in ukrainischer Sprache mitführen. Falls das Fahrzeug nicht vom Eigentümer in die Ukraine eingeführt wird, benötigt der Fahrer eine notarielle Vollmacht des Eigentümers mit Beglaubigung und ukrainischer Übersetzung. Bei der Mitnahme von Minderjährigen durch Verwandte und Bekannte sollte zudem eine beglaubigte Vollmacht der Erziehungsberechtigten mitgeführt werden. Beglaubigungen werden u. a. bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde in Deutschland vorgenommen. Die Einreise ist für deutsche Staatsbürger nur mit einem Reisepass möglich. Der Personalausweis genügt nicht. 3. Führerschein Zusätzlich zur deutschen Fahrerlaubnis wird ein Internationaler Führerschein dringend empfohlen. Dieser kann bei der zuständigen Führerscheinstelle gegen eine Gebühr von rund 15 Euro beantragt werden. Sollte eine deutsche Fahrerlaubnis nach altem Muster vorhanden sein, kommt es bei der Beantragung eines Internationalen Führerscheines automatisch zum Umtausch in einen deutschen Führerschein im EU- Scheckkartenformat. Hier muss nochmals mit einer Gebühr von rund 24 Euro gerechnet werden.
6 6 4. Unfall und Kfz-Versicherung / Grüne Karte Im Falle eines Unfalls sind folgende Hinweise zu beachten: Nach einem Unfall muss sofort angehalten, die Unfallstelle gesichert und Verletzten gegebenenfalls geholfen werden. Unbedingt Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer notieren. Außerdem Name und Anschrift von möglichst neutralen Unfallzeugen festhalten und die Unfallstelle fotografieren. Keine fremdsprachigen Schriftstücke unterzeichnen, deren Inhalt nicht verständlich ist. Jeder Verkehrsunfall ist der Polizei zu melden (Tel. 102, Rettung Tel. 103). In kleineren Städten kann nur Tel. 112 angewählt werden. Die Unfallaufnahme erfolgt durch Beamte der staatlichen Kraftfahrzeuginspektion. Ins Protokoll werden die wichtigsten Angaben über das Unfallgeschehen aufgenommen. Die Besichtigung des Unfallorts wird protokolliert und eine genaue Skizze erstellt. Das Unfallprotokoll hat erhebliche praktische und rechtliche Bedeutung, weil es den Unfallverursacher, an den Schadenersatzansprüche zu richten sind, nennt. In Notfällen kann der ADAC Auslandsnotruf unter der Telefonnummer ( ) kontaktiert werden. Für eine Einreise in die Ukraine ist eine Kfz-Versicherung, mit Geltungsbereich Ukraine, zwingend erforderlich. Bei der Grenzkontrolle muss diese bestehende Versicherung nachgewiesen werden. Dies kann mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ( Grüne Versicherungskarte ) erbracht werden. Deutsche Versicherungen stellen diese i. d. R. kostenlos aus. Autoreisende sollten sich daher vor der Fahrt in die Ukraine bei der Versicherung unbedingt über den Geltungsbereich ihrer Versicherungspolice informieren und sich eine Grüne Karte ausstellen lassen. 5. Wichtige Verkehrsbestimmungen und Bußgelder Die Promillegrenze beträgt 0,0 Promille (Geldstrafen ab 240 Euro und teilweise Inhaftierung). Auf den Vordersitzen besteht Gurtpflicht (Geldbuße ab 5 Euro). Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 145 cm dürfen nicht auf den Vordersitzen mitgenommen werden (Geldbuße ab 5 Euro). Zu beachten ist auch das Handyverbot am Steuer (Geldbuße ab 40 Euro). Eine Warnweste muss an Bord sein (Geldbuße ab 5 Euro). Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Pkw betragen innerorts 60 km/h, auf Landstraßen 90 km/h, Schnellstraßen 110 km/h und auf der Autobahn 130 km/h. Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit drohen je nach Höhe der Überschreitung Geldbußen ab 25 Euro. Achtung: Führerscheininhaber, die ihre
7 7 Fahrerlaubnis weniger als zwei Jahre besitzen, dürfen generell nie schneller als 70 km/h fahren. Parkverstöße werden mit einer Geldbuße ab 25 Euro geahndet. Bei Verstößen kann abgeschleppt werden. Motorradfahrer und deren Mitfahrer müssen Helm tragen. Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 145 cm dürfen nicht auf Motorrädern mitfahren (Geldbußen ab 25 Euro). Licht-Grünpfeil rechts neben einer Ampel (Rechtsabbiegerpfeil): Die Regelung entspricht (im Unterschied zu Polen, siehe oben) den deutschen Vorschriften. Hier kann rechts abgebogen werden. Allgemeine Hinweise zu Verkehrsverstößen: Derzeit ist es der Polizei nicht erlaubt, wegen Verkehrsverstößen direkt vor Ort abzukassieren. Sollte eine Geldbuße verhängt worden sein und nicht vor der Ausreise beglichen worden sein, kann die Polizei das Kfz bis zur Bezahlung konfiszieren. Das Auto kommt für diese Zeit auf einen Verwahrplatz. Von ukrainischen Behörden verhängte Geldbußen können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Für in der Ukraine begangene Verkehrsverstöße werden keine Punkte in das Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen. 6. Anschrift der Deutschen Vertretung in der Ukraine Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Wul. Bohdana Chmelnytzkoho Kiew Telefon 8 (044) Fax 8 (044) Bei juristischen Problemen oder benötigter Hilfe vor Ort kann der ADAC- Vertrauensanwalt vor Ort kontaktiert werden (kostenpflichtig):
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