Herzlich willkommen. Stop! Keine weiteren Windenergieanlagen (WEA) in Etteln

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1 Herzlich willkommen Stop! Keine weiteren Windenergieanlagen (WEA) in Etteln

2 Agenda Eröffnung und Moderation Ulrich Ahle Globale Vorstellung der Planung Zeitplan WEA Standorte Flächeneigentümer (global) Bericht aus der Gemeindefraktion WEA Status des Planungsverfahren beim Landkreis Entscheidungen im Borchener Rat Michael Henniges Volker Tschischke Einwände aus Sicht der Jäger Patrick Büker Detailinformationen aus den Antragsunterlagen (je nach Bedarf) Wer ist Antragsteller Schallpegel Ausgleichflächen Unterschriften und Formfehler Aufforderung zum Schreiben eines Leserbrief Motivation / Grund Ziel / Erwartung Formulare / Vorlagen Beispielsammlung von Gründen für den Widerspruch Elektronische Vorlage unter Download: Michael Henniges Wolfgang Brand Volker Tschischke Michael Henniges Weiteres Vorgehen Gemeinsam

3 Allgemeine Hintergrundinformationen Seit Oktober 2011 wehren sich die Ettelner Bürger gegen den Bau von 17 Windkraftanlagen (WEA). Auch der gerichtliche Streit zwischen den Flächeneigentümern und dem WEA Betreiber haben die Realisierung der 17 WEA bisher verhindert. Nun scheint der gerichtliche Streit zwischen den Flächeneigentümern und dem WEA-Betreiber beigelegt zu sein und die WEA Betreiber wollen mit aller Macht die Realisierung von 17 WEA durchsetzen. Sie haben entsprechende Anträge beim Landkreis gestellt. Auf die Gründung einer Bürgerinitiative gegen den weiteren Ausbau von WEA wird verzichtet, da die Bürger durch das vorhandene, politische und Soziale Umfeld intensiv eingebunden sind.

4 Termine bis einschließlich Termin Thema Auslegungsort Anmerkungen Auslegung der Antragsunterlagen Kreisverwaltung Paderborn, Amt 66 Aktenzeichen Umweltamt Sachgebiet Immissionsschutz - Zimmer 66.3/ C.03.19, Aldegreverstraße 10-14, 66.3/ Paderborn Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Borchen, Unter der Burg 1, Borchen Internet: hnis/aemter/66- umweltamt/veroeffentlichungen/veroeffentlichungen- Immissionsschutz/Amtliche-Bekanntmachung-und- Auslegung.php#anchor_0372b825_Accordion-6- WestfalenWIND-Etteln-GmbH---Co.-KG--Errichtung- und-betrieb-von-insgesamt-17-windenergieanlagen-in- Borchen bis einschließlich Betr.: Errichtung und Betrieb von 17 Windkraftanlagen in Borchen Einwendungen gegen die Vorhaben können schriftlich bei den vorstehend genannten Behörden erhoben werden. Aktenzeichen 66.3/ / ab Uhr Mündlichen Erörterung der erhobenen Einwendungen wird durch die Genehmigungsbehörde zunächst anberaumt Er wird gegebenenfalls im Großen Sitzungssaal des Rathauses Borchen, Unter der Burg 1, Borchen durchgeführt. Bei Bedarf wird die Erörterung am darauffolgenden behördlichen Arbeitstag zu gleicher Zeit an gleicher Stelle fortgesetzt. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in diesem Termin ohne Rücksicht auf das Ausbleiben des Antragstellerin oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Eine besondere Einladung zu diesem Termin erfolgt nicht mehr. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Genehmigungsanträge und über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.

5 Auszug aus der Studie zur Umweltverträglichkeitsprüfung

6 WKA Standorte

7 Auszug aus Schallprognose Standort West (A33) Standort Ost

8 Schalldruckpegel und Wirkung

9 Übersichtsplan Vorgezogene Ausgleichsflächen 1 + 2

10 Einwendungen (1) zu: Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung von Anlagen im Sinne von 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Die unter Aktenzeichen 66.3/ und 66.3/ gestellten Anträge zur Errichtung und Betrieb von 17 Windenergieanlagen in Borchen-Etteln werden von der Mehrheit der Ettelner Bürgern abgelehnt. Sie bedrohen den Dorffrieden. Viele der von der Kreisverwaltung bereitgestellten Unterlagen sind ohne Unterschrift und/oder beinhalten Formfehler. Damit wird der gesamte Antrag als nicht gültig betrachtet. Die Gemeinde Borchen hat schon heute ihren Beitrag zum Energiewandel mit Hilfe regenerativer/alternativer Energie erfolgreich übererfüllt und dabei die Vorgaben der Regierung zum Windvorranggebiet berücksichtigt. Die Stromerzeugung aus regenerativer Energie beträgt in Borchen: 2009: Megawattstunden/Jahr (dieses entspricht 153,0 % der benötigten Energie) 2014: Megawattstunden/Jahr (dieses entspricht 209,6 % der benötigten Energie) Es gibt kein schlüssiges Konzept zur Speicherung der mit Windenergieanlagen erzeugten Energie. Bereits heute müssen Windenergieanlagen wegen Überkapazitäten sporadisch abgeschaltet werden. Die Gemeinde Borchen hat einen aktuellen, genehmigten Flächennutzungsplan, welcher die Interessen der Gemeinde beinhaltet. Gleichzeitig bietet er den Windkraftanlagenbetreibern ein sehr großes Maß der Windenergiesteigerung durch Repowering vorhandener Anlagen. Die Schallimmisionsprognosen weisen bei Einzelbetrachtung bereits Überschreitungen bzw. sehr kritische Grenzwerte auf. In Zusammenhang mit den bereits vorhandenen Schallemissionen der Autobahn ist zu erwarten das bei der Berücksichtigung beider, beantragter Windvorratsflächen die Schallemmisionen einen nicht akzeptablen Wert erreichen.

11 Einwendungen (2) zu: Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung von Anlagen im Sinne von 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Wegen der Flugplatznähe darf die vorgesehene Befeuerung nicht abgeschaltet werde. Sie ist für die Ettelner Bevölkerung eine nicht akzeptable Gesundheitsgefährdung. Wir wollen keine Wind-Disco. Die im Gutachten zur Umweltverträglichkeit unter 3.1 dargestellte Raumbeschreibung ist irreführend und nicht akzeptabel, da sie den Ort Borchen und nicht den intensiv betroffenen Ortsteil Borchen-Etteln betrachtet. Wesentliche Teile und Belange des betroffenen Landschaftsschutzgebietes zu Umwelt- und Naturschutz wurden nicht berücksichtigt Ausgleichmaßnahmen (Umwandlung von Acker in Grünland) werden nicht in dem erforderlichen Maß bereitgestellt. Eine Ersatzgeldzahlung (Monetär) an Stelle von Ausgleichsmaßnahmen wird durch die Mehrheit der Ettelner Bevölkerung abgelehnt. (Sie würde auf Kosten der betroffenen Bevölkerung an die Landschaftsbehörde des Kreises Paderborn zu zahlen sein) Zum Beispiel: Bilanzierung für den Windpark Etteln West: Ausgleichsmaßnahme Nr. 1: Umwandlung von Acker- in Grünland qm Erforderliche Gesamtkompensation: qm Verbleibende Kompensationserfordernis Etteln West: qm = (78%) Verbleibende monetäre Kompensation Etteln West (x 4,95 ) : Bilanzierung für den Windpark Etteln Ost: Ausgleichsmaßnahme Nr. 2: Umwandlung von Acker- in Grünland qm Erforderliche Gesamtkompensation: qm Verbleibende Kompensationserfordernis Etteln Ost: qm = (80,6%) Verbleibende monetäre Kompensation Etteln Ost: (x 4,95 ) : ,50

12 Adressen Einwendungen können erhoben werden bei: Kreisverwaltung Paderborn, Amt 66 Umweltamt Sachgebiet Immissionsschutz - Zimmer C.03.19, Aldegreverstraße 10-14, Paderborn Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Borchen, Unter der Burg 1, Borchen

13 Danke! Ulrich Ahle, Ortsvorsteher Etteln

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