Grundsätze für die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

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1 Grundsätze für die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 -Fassung Federführend: 1Ausschuß ARBEITSMEDIZIN, Arbeitsgruppe 1.4,,Fahr-, Steuerund Überwachungstätigkeiten, Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen, Fontenay 12a, Hamburg 1 Anwendungsbereich Diese Grundsätze geben Anhaltspunkte für gezielte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen von Versicherten, die Fahr-, Steuer- und Überwachun 9 stätigkeiten ausüben. Ziel dieser Vorsorgeuntersuchungen ist es, Unfall- und Gesundheitsgefahren für den Betroffenen oder Dritte zu verhindern. Hinweise für die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises geben die Auswahlkriterien für die speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (ZH 1/600.25). Soweit Rechtsvorschriften Vorgaben hinsichtlich der Untersuchung auf körperliche Eignung enthalten (siehe auch Nummer ), sind sie vorrangig zu beachten. 2 Untersuchungsarten 2.1 Erstuntersuchung vor Aufnahme einer Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit 2.2 Nachuntersuchungen während dieser Tätigkeit 2.3 Nachgehende Untersuchungen 3 Erstuntersuchung 3.1 Allgemeine Untersuchungen Feststellung der Vorgeschichte (allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden) Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit Urinstatus (Mehrfachteststreifen)

2 3.2 Spezielle Untersuchungen erforderlich - Seh- und Hörvermögen (siehe Tabellen 1 und 2) (Wird die geforderte Sehschärfe nur mit Sehhilfe erreicht, so ist dieses in der Bescheinigung unter,,bemerkungen" anzugeben) erwünscht bei unklaren Fällen ergänzende Untersuchungen; insbesondere, wenn besondere arbeitsphysiologische und arbeitspsychologische Anforderungsmerkmale zu beachten sind; bei Bedarf auch Blutuntersuchungen 3.3 Arbeitsmedizinische Kriterien gesundheitliche Bedenken dauernde gesundheitliche Bedenken Personen, bei denen die in den Tabellen 1 und 2 angegebenen Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, sowie Personen mit - Bewußtseins- oder Gleichgewichtsstörungen sowie Anfallsleiden jeglicher Ursache - Diabetes mellitus mit erheblichen Schwankungen der Blutzuckerwerte insbesondere mit Neigung zur Hypoglykämie - chronischem Alkoholmissbrauch oder Drogenabhängigkeit oder anderen Suchtformen - Dauerbehandlung mit Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit einschränken - Erkrankungen oder Veränderungen des Herzens oder des Kreislaufs mit erheblicher Einschränkung der Leistungs- oder Regulationsfähigkeit, Blutdruckveränderungen stärkeren Grades - erheblicher Einschränkung der Beweglichkeit, Verlust oder Herabsetzung der groben Kraft eines für die Durchführung der Tätigkeit wichtigen Gliedes - Erkrankungen oder Schäden des zentralen oder peripheren Nervensystems mit wesentlichen Funktionsstörungen, insbesondere organische Krankheiten des Gehirns oder des Rückenmarks und deren Folgezustände, funktionelle Störungen nach Schädel- oder Hirnverletzungen, Hirndurchblutungsstörungen - Gemüts- oder Geisteskrankheiten, auch wenn diese abgeklungen sind, jedoch ein Rückfall nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann, abnormer Wesensart oder abnormen Verhaltensweisen erheblichen Grades

3 befristete gesundheitliche Bedenken Personen mit den unter genannten Erkrankungen, soweit eine Wiederherstellung oder ausreichende Besserung zu erwarten ist keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen Personen, bei denen zwar Schäden oder Schwächen der unter bezeichneten Art vorliegen, wenn unter Berücksichtigung besonderer Voraussetzungen (z. B. verkürzte Nachuntersuchungsfristen, spezifische Auflagen, Beschaffenheit des Arbeitsplatzes) nicht zu fürchten ist, daß sie sich selbst oder Dritte gefährden keine gesundheitlichen Bedenken alle anderen Personen, soweit kein Beschäftigungsverbot besteht (siehe 6.2.3) 4 Nachuntersuchungen 4.1 Nachuntersuchungsfristen vor Ablauf von 36 Monaten Vorzeitige Nachuntersuchungen, falls vom Arzt eine kürzere Frist für erforderlich gehalten wird 4.2 Allgemeine Untersuchungen Zwischenanamnese (einschließlich Arbeitsanamnese) Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit Urinstatus (Mehrfachteststreifen) 4.3 Spezielle Untersuchungen Wiederholung der unter und ggf genannten Untersuchungen unter Berücksichtigung der Tabellen 1 und Arbeitsmedizinische Kriterien gesundheitliche Bedenken dauernde gesundheitliche Bedenken Personen, bei denen die in den Tabellen 1 und 2 angegebenen Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, sowie Personen mit den unter genannten Erkrankungen oder Störungen, die eine Wiederherstellung oder

4 ausreichende Besserung nicht erwarten lassen Tabelle 1: Mindestanforderungen an das Seh- und Hörverhalten

5 Tabelle 2: Anforderungen an das Seh- und Hörvermögen bei Erstuntersuchungen (E) und Nachuntersuchungen (N)

6 Fortsetzung Tabelle befristete gesundheitliche Bedenken Personen mit den unter genannten Erkrankungen, soweit eine Wiederherstellung oder ausreichende Besserung zu erwarten ist keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen Personen, bei denen zwar Schäden oder Schwächen der unter bezeichneten Art vorliegen, die - sich aber langjährig in der Ausübung ihrer Tätigkeit bewährt haben - solche Tätigkeiten bei verkürzten Nachuntersuchungsfristen oder unter spezifischen Auflagen ausüben können keine gesundheitlichen Bedenken alle anderen Personen, soweit kein Beschäftigungsverbot besteht (siehe 6.2.3) 5 Nachgehende Untersuchungen

7 6 Ergänzende Hinweise 6.1 Prüfverfahren und Geräte Die Tabelle 3 gibt die anzuwendenden Prüfverfahren und Geräte beispielhaft wieder Tabelle 3: Übersicht über Prüfverfahren und Geräte 6.2 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen für spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Berufskrankheit Beschäftigungsverbote Jugendliche 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) werdende oder stillende Mütter 4, 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) Unfallverhütungsvorschriften Bestimmungen über die Eignung von Versicherten für bestimmte Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten sind enthalten in: 29 UVV,,Krane" (VBG 9) 57 UVV,,Stetigförderer" (VBG 10) 24 UVV,,Schienenbahnen" (VBG 11) 21 UVV,,Seilschwebebahnen und Schlepplifte" (VBG 11c) 35 Abs. UVV,,Fahrzeuge" (VBG 12)

8 21 UVV,,Flurförderzeuge" (VBG 1 2a) 4 Abs. 3 UVV,,Arbeiten im Bereich von Gleisen" (VBG 38a) 30 UVV,,Bagger, Lader, Planiergeräte, Schürfgeräte und Spezialmaschinen des Erdbaues (Erdbaumaschinen)" (VBG 40) 74 Abs. 1 UVV,,Luftfahrt" (VBG 78) 6.3 Bemerkungen Hinweise für die Beurteilung gibt das Gutachten,,Krankheit und Kraftverkehr" des Gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesminister für Gesundheit (Schriftenreihe herausgegeben vom Bundesminister für Verkehr, jeweils letzte Fassung).

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