Handlungsempfehlung für die Verjährungshemmung von Ansprüchen auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr gegenüber Banken

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Handlungsempfehlung für die Verjährungshemmung von Ansprüchen auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr gegenüber Banken"

Transkript

1 Handlungsempfehlung für die Verjährungshemmung von Ansprüchen auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr gegenüber Banken Stand: , Uhr Verfasser: RA und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Wolfgang Benedikt-Jansen 1. Um was geht es? Der BGH hat am unter den Aktenzeichen XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14 entschieden, dass im Falle der Darlehensbearbeitungsgebühren die Verjährungsfrist erst mit Ablauf des Jahres 2011 beginnt. Die schriftliche Begründung der Leitsatzentscheidung liegt nunmehr vor (siehe Link auf der homepage). 2. Konkret bedeutet das: Alle Kreditbearbeitungsgebühren, die vor dem und nach dem von dem Bankinstitut vereinnahmt oder verlangt wurden, sind nicht verjährt und können im Moment zurück verlangt werden, allerdings nur bis einschließlich Bei Bearbeitungsentgelten aus dem Jahre 2004 tritt die Verjährung allerdings kalendertäglich ein (Beispiel: Ein Bearbeitungsentgelt, welches am vereinnahmt wurde, kann am nicht mehr erfolgversprechend zurück verlangt werden, weil es dann verjährt ist usw. Hier muss besonders sorgfältig vorgegangen werden. Aufgepasst! Es verjährt am jeder Anspruch auf Erstattung von Bearbeitungsentgelt, das vor dem geleistet wurde und bei dem nicht rechtzeitig vor dem verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet wurden. Die Verjährungsfrist beträgt nicht 10 Jahre (wie einige glauben)! 3. Was ist zu tun? Es ist so schnell(denken Sie daran, es fressen nicht mehr die Großen die Kleinen, sondern die Schnellen die Langsamen)! wie möglich die Hemmung der Verjährung herbeizuführen und zwar spätestens bis , Uhr (danach geht nichts mehr). Das kann durch folgende Maßnahmen geschehen:

2 a. Vereinbarung über den Verzicht der Einrede der Verjährung (ohne Kosten) b. Verhandlungen nach 203 BGB (ohne Kosten) c. Güteantrag bei einer Gütestelle, insbesondere bei den Ombudsmännern der Banken (u.u mit Kosten, nicht aber beim Bankenombudsmann) d. Mahnbescheid (mit Kosten, bei Erfolg erstattungspflichtig) e. Klage (mit Kosten, bei Erfolg erstattungspflichtig) Dringende aufgepasst!:die Verjährung wird allein durch ein Anspruchsschreiben an das Kreditinstitut nicht gehemmt. Wer also nur die Bank anschreibt und auffordert, das Bearbeitungsentgelt zurückzubezahlen und darauf vertraut, dass damit alles getan ist, begibt sich in eine große Gefahr, seinen Anspruch durch Verjährung zu verlieren. Anerkennt die Bank den Anspruch nicht vor dem , dann ist er verjährt. Und einfach mal nüchtern nachdenken: Durch die Urteile des BGH vom könnte es zu einem Anspruchs-Tsunami kommen, den die Banken rein kapazitätsmäßig gar nicht bis zum bewältigen können, selbst wenn sie wollten. Die Banken werden dann aber nach dem vermutlich nicht so altruistisch sein, auf den Verjährungseinwand Ihnen gegenüber zu verzichten. Gleichwohl macht es unter kostenerstattungsrechtlichen Gesichtspunkten Sinn vor der Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder kostenauslösender verjährungshemmender Maßnahmen ein Anspruchsschreiben vorzuschalten. Die Frist sollte aber kurz bemessen sein, damit noch ausreichende Zeit für die Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen bestehen. Wenn nach Ablauf dieser Frist keine brauchbare Antwort vorliegt (z.b. Anerkenntnis, Verzicht auf den Verjährungseinwand oder Zahlung), sollten Sie beherzt tätig werden. Wenn Sie sich zu viel Zeit lassen, könnte es für die Durchsetzung Ihres Anspruches eng werden. kalkulieren Sie mit ein, dass es dann auch schwierig werden könnte, einen Rechtsanwalt zu finden, der kapazitätsmäßig noch in der Lage ist, nach diesem Zeitpunkt verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. Update : Verjährung von Ansprüchen aus dem Jahre 2014 (überarbeitet: , 19.30): Für Ansprüche aus dem Jahre 2004 bedarf es zur Berechnung der Verjährungsfrist einer differenzierten Betrachtung: Es ist zu unterscheiden, ob das Bearbeitungsentgelt Teil des Nettokreditvertrages (sie wird mitfinanziert) (Variante 1) oder des Darlehenspreises (Variante 2) ist. Ist es Teil des Nettokreditvertrages (Variante 1) muss man davon ausgehen, dass die Verjährung in dem Zeitpunkt beginnt, in dem das Entgelt durch das Institut vereinnahmt wird (also einbehalten wird, das Darlehen unter Abzug der Gebühr ausbezahlt wird). Ist es Teil des Darlehenspreises (Variante 2), dann ist sie auf die Raten zu verrechnen und die Verjährung beginnt ratierlich mit jeder Rate. Ansprüche, die so zu behandeln sind, sind in Höhe der Raten die ab heute gerechnet nach dem entstehen

3 noch nicht verjährt. Alle Ansprüche verjähren aber zum , es sei denn die Raten laufen auch noch nach dem weiter. Diese Vorgehensweise steht in Übereinstimmung mit den BGH-Entscheidungen vom , die seit dem veröffentlicht sind. Update : Zinsen und Nutzungsentschädigung Es ist denkbar, dass im Falle der Variante 1 auch die Vertragszinsen, die auf das zu Unrecht geforderte Bearbeitungsentgelt bezahlt wurden, ab dem Zeitpunkt der Vereinnahmung zu erstatten sind. Auch dieser mögliche Anspruch muss verjährungsgehemmt werden. Die Geltendmachung dieses Anspruches als Nebenforderung ist streitwertunschädlich, als Hauptforderung nicht. Bei Variante 2 gilt das nicht. Hier stellt sich die Frage, ob eine Nutzungsentschädigung auf das ratierlich erbrachte Bearbeitungsentgelt zu erbringen ist. Bei Variante 1 kann sich eine Geltendmachung lohnen. Bei Variante 2 ist der Rechenaufwand u.u. sehr hoch und es kann sein, dass der dieser nicht im Verhältnis zum Ertrag steht. Bitte bei allem wirtschaftliche Vernunft walten lassen und auch daran denken, dass man das Verhältnis zu seiner Bank nicht ohne Not belasten sollte. Verzugszinsen sind natürlich ab Verzug zu erstatten und die Verjährung beginnt nach den allgemeinen Regeln. Wenn jetzt in Verzug gesetzt wird, beginnt die Verjährungsfrist erst mit Ablauf des Jahres 2014 und Verjährung tritt erst am ein. Update : Aussergerichliches Mahnschreiben: Die Santander Bank AG lenkt ein und teilt auf außergerichtliche Anspruchsschreiben mit, dass sie den Anspruch anerkennt ( 212 Abs 1 Nr. 1 BGB: in sonstiger Weise ). Dadurch wird die Verjährung gehemmt und eine Klage ist nicht notwendig. Wir empfehlen deshalb ab sofort bei dieser Bank ein vorgerichtliches Anspruchsschreiben an die Bank mit Fristsetzung für die Anerkennung. Falls die Frist nicht eingehalten wird, dann aktiv Verjährungshemmung betreiben. Wir werden in diesem Falle ausnahmsweise vor einer Klage ebenfalls noch ein Anspruchsschreiben vorschalten. Update (überarbeitet: , Uhr) Aussergerichtliches Mahnschreiben: Offensichtlich hat mittlerweile die Mehrzahl der Banken (Ausnahmen gibt es immer) kein Interesse mehr daran, sich mit Rechtsanwälten herum zu schlagen. Sie signalisieren in Windeseile, dass sie das Bearbeitungsentgelt zurück erstatten. Die angepasste Empfehlung lautet deshalb: In jedem Fall ein Anspruchsschreiben an die Bank senden. Dieses könnte wie folgt lauten: Hiermit bitte ich Sie in rechtsverbindlicher Form, das von Ihnen vereinnahmte Bearbeitungsentgelt in Höhe von.,... aus dem Darlehensvertrag mit der Nr.

4 .,. an mich auf folgende Bankverbindung.. bis zum..(7 Tage Frist maximal) einschließlich der Nebenkosten (Zinsen, Nutzungsentschädigungen) zu erstatten. Falls Ihnen das nicht innerhalb der gesetzten Frist möglich ist, bitte ich Sie durch schriftliche Erklärung mir gegenüber bis zum obigen Termin auf die Einrede der Verjährung bis zum sowohl in Bezug auf das Bearbeitungsentgelt als auch die Nebenforderungen zu verzichten. Falls Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht oder falsch reagieren, werde ich einen geeigneten Rechtsanwalt mit meiner Interessenvertretung beauftragen. Absolut im Vordergrund sollte aber das Bemühen um Verjährungshemmung und nicht um Kosteneinsparung stehen. M.E. ist den geschädigten Verbrauchern in Anbetracht des kurzen Zeitfensters für die Verjährungshemmung bis zum und dem Verhalten des Bankensektors in Bezug auf die Verjährungsfrage in den letzten 3 massives Behaupten des Verjährungseintrittes, obwohl tatsächlich die Verjährung nicht eingetreten ist ein vorgeschaltetes Anspruchsschreiben gar nicht zumutbar, weil dadurch kostbare Zeit verloren geht. Sollten die Banken bei der Einleitung von verjährungshemmenden darauf berufen, nicht kostenerstattungspflichtig zu sein, weil man sie vorher nicht zur Zahlung aufgefordert hat, wäre das wegen Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben unbeachtlich. Alle verjährungshemmenden Maßnahmen haben ihre besonderen Vorzüge, aber auch ihre spezifischen Nachteile. a. Eine Vereinbarung über den zeitlich begrenzten - Verzicht der Einrede der Verjährung wäre am Einfachsten-. Das geht aber nur, wenn die Gegenseite als Vertragspartner dem zustimmt. Wenn sie die Zustimmung verweigert, kann auf diese Weise die Verjährung nicht gehemmt werden. b. Auch durch Verhandlungen über den Anspruch und die anspruchsbegründenden Umstände wird die Verjährung nach 203 BGB gehemmt. Im Zweifel muss man dann vor Gericht aber beweisen, dass Verhandlungen geführt wurden. Die Instanzengerichte, die eher verjährungserleichternd als verjährungserschwerend entscheiden, gehen tatsächlich eher von einem restriktiven Verhandlungsbegriff aus und sind verneinen im Zweifel das Vorliegen verjährungshemmender Verhandlungen. Der Anspruchssteller sollte klar zum Ausdruck bringen, dass er nun mit dem Gegner in Verhandlungen tritt und die Gegenseite unmissverständlich zu Verhandlungen auffordern. Wenn diese sich hierauf nicht einlässt, dann gibt es keine verjährungshemmenden Verhandlungen. c. Auch durch einen Güteantrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle kann die Verjährung gehemmt werden. Die Anrufung der Ombudsmänner und frauen bei den Bankenverbänden gehört hierzu. Der Vorteil bei Letzteren ist, dass das Verfahren kostenlos ist. Man muss nur darauf achten, den richtigen

5 Ombudsmann auszuwählen und die zwingenden Verfahrensvorschriften zu beachten. Aber auch hier kann es zu Pannen kommen. Das AG Frankfurt am Main hat den Ombudsmann in einem unserer Fälle nicht als Gütestelle anerkannt und dann die Klage als verjährt abgewiesen also doppelt falsch geurteilt. Das kommt leider vor, dürfte aber die Ausnahme sein. Wer sich zunächst keinen Anwalt leisten will oder kann, sollte zunächst diesen Weg beschreiten. d. Das gerichtliche Mahnverfahren geht auch, kostet aber Gerichtsgebühren und erfordert eine gewisse Geschicklichkeit beim Ausfüllen von Formularen. Wenn man die nicht hat, sollte man besser die Finger davon lassen, sonst kann es zu verjährungschädlichen Verzögerungen beim Erlass des Mahnbescheides kommen oder er bleibt ganz wirkungslos, weil der Anspruch nicht ausreichend konkret und richtig bezeichnet wurde. e. Die Klage ist ein sicheres Instrument, sollte aber nur von erfahrenen Naturalparteien, ansonsten nur mit Hilfe eines sachgebietserfahrenen Rechtsanwaltes eingereicht werden. Der Nachteil besteht in der Gerichtskostenvorschusspflicht und der Gerichtskostenvorschuss muss dann auch zeitnah bezahlt werden, sonst wirkt die Klage nicht verjährungshemmend. Der Teufel kann hier im Detail stecken. Wenn Sie es nicht können oder unsicher sind, beauftragen Sie lieber einen Rechtsanwalt. Und beachten Sie: 80% der Instanzengerichte lieben die Verjährung und freuen sich, wenn sie eine Klage wegen Verjährung abweisen können. Machen Sie sich selbst eine Freude und nicht dem Gericht! 4. Können wir Ihnen helfen? Grundsätzlich ja und grundsätzlich sind wir auch dafür da. Da aber nun nur ein kurzes Zeitfenster für verjährungshemmende Maßnahmen offen ist, müssen wir mit unseren Kapazitäten haushalten. Wir sind bereit, für Sie unter folgenden Voraussetzungen bei den verjährungsgefährdeten Ansprüchen auf Rückzahlung des Bearbeitungsentgeltes auf Grund der BGH-Rechtsprechung vom in der Zeit ab jetzt bis zum tätig zu werden: a. Update : Falls Sie ein Anspruchsschreiben an die Bank versandt haben, bitten wir Sie uns erst zu beauftragen, wenn das Anspruchsschreiben wirkungslos ist und/oder die gesetzte Frist verstrichen ist. Das ist in Ihrem ureigensten Interesse. b. Wir bedienen uns ausschließlich der Klage zur Verjährungshemmung (nicht weil wir damit das meiste Geld verdienen was auch nicht der Fall wäre -, sondern weil es aus unserer Erfahrung im Moment der sicherste und für uns

6 der einfachste Weg ist und wir jedes Haftungsrisiko für uns ausschließen wollen). c. Update : Da wie oben dargestellt die meisten Banken einlenken und bemüht sind, das Bearbeitungsentgelt auf Anforderung zu erstatten es war nicht immer so - schalten wir vor einer Klage jetzt grundsätzlich ein vorgerichtliches Schreiben vor, in dem wir die Bank bitten, rechtsverbindlich auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, sofern Sie das nicht schon getan und uns beauftragt haben. Insoweit haben wir unsere Vorgehensweise angepasst. d. Falls Sie rechtsschutzversichert sind, müssen Sie sich ab jetzt bis zum selbst um die Deckungszusage kümmern. Wie das geht? Sie bekommen von mir eine Anleitung. Im neuen Jahr schlagen wir uns dann wieder gerne für Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung um ihre Eintrittspflicht herum. e. Nach ca. 2 Wochen kommt die Gerichtskostenrechnung. Wenn nicht müssen Sie sich sofort bei uns oder bei Gericht melden, damit diese noch einmal angefordert wird. Wenn die Rechnung da ist, muss diese innerhalb von 2 Wochen an die Gerichtskasse bezahlt werden, anderenfalls verjährt der Anspruch. f. Wenn jemand kein Geld zum Klagen hat, dann kann er Prozesskostenhilfe beantragen. Wir übernehmen auch diese Mandate, allerdings nur wenn der Prozesskostenhilfeantrag von Ihnen lückenlos und mit allen erforderlichen Unterlagen an uns so übersandt wird, dass wir ihn an das Gericht ungeprüft weiterleiten können. Wir prüfen Ihre PKH-Unterlagen nicht auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. g. Schließlich müssen die Daten für eine erfolgreiche Klage von Ihnen so aufbereitet sein, dass wir auf ihre Richtigkeit blind vertrauen können. Hierzu erhalten Sie von uns in Kürze eine kurze Anleitung mit Fragen. Wenn wir diesen Fragebogen von Ihnen erhalten, werten wir das im Zweifel als Auftrag zur Klageeinreichung. h. Wir werden Ihnen dann mit dem Klageentwurf noch eine weitere Anleitung übersenden, auf das Sie achten müssen. i. Wir können im Moment keine Beratungen im Einzelfall geben. Sie können uns Ihre Fragen schicken. Wir analysieren sie und werden sie dann in allgemeiner Form beantworten. Das exzessive Informationsbedürfnis Einzelner können wir bis zum in dieser Angelegenheit nicht bedienen. j. Update : Falls Sie uns beauftragt haben und die Bank erstattet Ihnen die Gebühren, dann müssen Sie uns umgehend darüber informieren, damit wir keine Maßnahmen gegen die Bank einleiten. Das gilt übrigens auch für alle Änderungen, z.b. dass Sie ein Schreiben von der Bank erhalten haben etc.. Ansonsten gehen wir davon aus, dass wir tätig sein sollen.

7 5. Feststellungsurteile Wir hatten bei scheinverjährten Ansprüchen zu bis in das Frühjahr 2014 Feststellungsklagen erhoben, z.b. dass eine Forderung der Bank durch Aufrechnung erloschen ist. Diese Versuche sind im Wesentlichen gescheitert, weil sich die Auffassung mehrheitlich durchsetzte, dass eine Aufrechnungslage nicht gegeben sei. Das Gute aber ist: Die scheinverjährten Ansprüche können jetzt noch bis zum zurückverlangt werden, weil nur die Feststellungsansprüche in Rechtskraft erwachsen sind, nicht aber die Zahlungsansprüche und deshalb einer erneuten Klage insoweit nichts im Wege steht. Update , Uhr: Einige Rechtsschutzversicherungen machen Stress und behaupten, einer Zahlungsklage stehe die Rechtskraft des vorherigen Feststellungsurteiles entgegen. Aus unserer Sicht trifft das einfach nicht zu. Das ergibt sich aus einer Anwendung des zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriffes und aus einer nicht bindenden Präjudiziabilität. 6. Gewerbliche Darlehen/Geschäftsdarlehen Wir vertreten die Auffassung, dass die von dem BGH in seinen Entscheidungen vom aufgestellten Grundsätze auf gewerbliche Darlehen zu übertragen sind. Obergerichtlich bzw. höchstrichterlich ist das allerdings nicht entschieden. Diese Auffassung wird bestätigt von Landgericht Itzehoe, AZ: 7 66/13, noch nicht rechtskräftig; Amtsgericht Nürnberg, AZ: 18 C 3194/13 und Amtsgericht Mönchengladbach, AZ: 4 C 337/13). Aus unserer Sicht kann es gar nicht anders sein. Das Bearbeitungsentgelt ist als laufzeitunabhängige Vergütung dem Darlehensvertrag wesensfremd und deshalb unwirksam. Bei einem gewerblichen Darlehensvertrag ändert sich nichts an der Wesensfremdheit. Allerdings aufgepasst: Bei einem Geschäftsdarlehen kann eine individuelle Vereinbarung eines Bearbeitungsentgeltes schon eher in Frage kommen. Hier muss man genau hin schauen. Dringend: Verjährung hemmen, vor allem wenn sich eine Erstattung lohnt! 7. KfW-Darlehen/öffentlich geförderte Kredite Wir meinen, dass das Bearbeitungsentgelt aus den vorstehenden Gründen auch bei öffentlich geförderten Krediten unzulässig ist. Von den Instanzengerichten wird das aber anders beurteilt (z.b. LG Itzehoe, Urteil vom , Az. 1 S 187/13). Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden führt hier zur Zeit ein Verbandsklageverfahren. Der BGH wird voraussichtlich Anfang 2015 (BGH, Az. XI ZR 340/14) über die zugelassene Revision entscheiden.

8 Dringend: Verjährung hemmen, wenn sich eine Erstattung lohnt! Freundliche Grüße Wolfgang Benedikt-Jansen

Handlungsempfehlung für die Verjährungshemmung von Ansprüchen auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr gegenüber Banken

Handlungsempfehlung für die Verjährungshemmung von Ansprüchen auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr gegenüber Banken Handlungsempfehlung für die Verjährungshemmung von Ansprüchen auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr gegenüber Banken Stand: 07.11.2014, 11.00 Uhr Verfasser: RA und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Mehr

Stock Aders + Partner

Stock Aders + Partner Stock Aders + Partner SA+P Newsletter 2014 l SPEZIAL Liebe Leserinnen und Leser, vor einigen Tagen wurde bekannt, dass der Bundesgerichtshof interessante Entscheidungen zur Verjährung der Ansprüche von

Mehr

Unzulässige Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkreditverträgen und die Möglichkeiten der Kreditnehmer

Unzulässige Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkreditverträgen und die Möglichkeiten der Kreditnehmer Unzulässige Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkreditverträgen und die Möglichkeiten der Kreditnehmer Herr Prof. Dr. Janssen zu der Problematik der Bearbeitungsgebühr in Verbraucherkreditverträgen. Sehr

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 22/2014 16.05.2014 IL Unzulässige Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherdarlehen aufgrund der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI

Mehr

Verjährung. 2002 > sog. Schuldrechtsreform. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!!

Verjährung. 2002 > sog. Schuldrechtsreform. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!! Verjährung 2002 > sog. Schuldrechtsreform Regelungen: > BGB 195 ff. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!! Regelverjährung Seit 2002 >> Regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre

Mehr

Musterbriefe Kreditbearbeitungsgebühren

Musterbriefe Kreditbearbeitungsgebühren Musterbriefe Kreditbearbeitungsgebühren Über die Rechtslage informiert test.de unter www.test.de/kreditgebuehren. Für die folgenden Mustertexte gilt: Suchen Sie den für Ihren Fall passenden Mustertext

Mehr

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin: Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung

Mehr

Der Verein hat nach vier Wochen immer noch nicht gezahlt. Herr Süffig schreibt daraufhin eine Mahnung:

Der Verein hat nach vier Wochen immer noch nicht gezahlt. Herr Süffig schreibt daraufhin eine Mahnung: Praxis der Forderungsbeitreibung Herr Süffig betreibt ein wunderschönes Brauhaus in München. Bei ihm feiert am 04. Oktober 2012 der Bayern-Rhône-Ehemaligen Verein mit Sitz in München, bestehend aus 150

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Der Widerruf von Krediten

Der Widerruf von Krediten Der Widerruf von Krediten - bis 21.06.2016 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Markus Merklinger 1 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Markus Merklinger Merklinger Fachanwaltskanzlei Verdiweg

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

Unterhalts-Schnell-Check

Unterhalts-Schnell-Check Unterhalts-Schnell-Check Hörnlein Rechtsanwälte Fragebogen bitte sorgfältig ausfüllen! Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Anschrift: Telefon: Fax: Handy: E-Mail: Konto Nr.: Name der Bank: BLZ: Kontoinhaber:

Mehr

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! VERBANDSINFORMATION Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! Immer wieder kommt es vor, dass ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Viele Praxisinhaber stellen sich in diesem Fall

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen

Mehr

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) 3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat

Mehr

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor! Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V14 Raten ohne Ende? Ziel: Sensibilisierung für die Folgen der Nichteinhaltung von Verträgen und die daraus entstehenden

Mehr

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Kreativ visualisieren

Kreativ visualisieren Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Guter Rat ist teuer!? Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kostet Geld, auch schon für eine Beratung entstehen Kosten. Allerdings zahlt es sich

Mehr

Schnellstart - Checkliste

Schnellstart - Checkliste Schnellstart - Checkliste http://www.ollis-tipps.de/schnellstart-in-7-schritten/ Copyright Olaf Ebers / http://www.ollis-tipps.de/ - Alle Rechte vorbehalten - weltweit Seite 1 von 6 Einleitung Mein Name

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr

Prozentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen:

Prozentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen: Prozentrechnung Wir beginnen mit einem Beisiel: Nehmen wir mal an, ein Handy kostet 200 und es gibt 5% Rabatt (Preisnachlass), wie groß ist dann der Rabatt in Euro und wie viel kostet dann das Handy? Wenn

Mehr

Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung. Widerruf von Verbraucher-Realkrediten

Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung. Widerruf von Verbraucher-Realkrediten Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung Widerruf von Verbraucher-Realkrediten Zinsniveau Problem Darlehensnehmer an teure Darlehen gebunden entweder Kündigung gar nicht möglich oder Ausstieg durch Vorfälligkeitsentschädigung

Mehr

Erst Lesen dann Kaufen

Erst Lesen dann Kaufen Erst Lesen dann Kaufen ebook Das Geheimnis des Geld verdienens Wenn am Ende des Geldes noch viel Monat übrig ist - so geht s den meisten Leuten. Sind Sie in Ihrem Job zufrieden - oder würden Sie lieber

Mehr

Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht

Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht erecht24 Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert 1 Checkliste - Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht 1. Ein Disclaimer (Haftungsausschluss)

Mehr

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

Mehr

Was kann ich jetzt? von P. G.

Was kann ich jetzt? von P. G. Was kann ich jetzt? von P. G. Ich bin zwar kein anderer Mensch geworden, was ich auch nicht wollte. Aber ich habe mehr Selbstbewusstsein bekommen, bin mutiger in vielen Lebenssituationen geworden und bin

Mehr

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Mehr

14 Die Berechnung des Gegenstandswertes

14 Die Berechnung des Gegenstandswertes 14 Die Berechnung des Gegenstandswertes (Vgl. Trainingsbuch, Kapitel 3) Die Kostenrechnungen für den Rechtsanwalt und das Gericht setzen bei Wertgebühren einen Gegenstandswert voraus, nach dem sich dann

Mehr

Häufige Fragen unserer Kunden unsere Antworten Inkasso-Service Inland

Häufige Fragen unserer Kunden unsere Antworten Inkasso-Service Inland Häufige Fragen unserer Kunden unsere Antworten Inkasso-Service Inland Ab welchem Betrag lohnt sich die Beauftragung? Wann sollten wir besser sofort einen Rechtsanwalt einschalten? Wie werden wir über den

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen

Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen Von RA Dr. Rainer Schütze, Fachanwalt für Medizinrecht Es ist zu unterscheiden zwischen: 1. Privat versicherten Patienten 2.

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Vertrauen in Banken. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage. PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG. Partner der Befragung

Vertrauen in Banken. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage. PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG. Partner der Befragung Vertrauen in Banken Bevölkerungsrepräsentative Umfrage PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Partner der Befragung Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Gertrudenstraße 2, 20095 Hamburg Telefax: Seite 0 +49 (0)40

Mehr

Antworten in Anhang dieser Brief! Montag, 23. Juli 2012

Antworten in Anhang dieser Brief! Montag, 23. Juli 2012 1&1 Internet AG Elgendorfer Straße 57 56410 Montabaur support@hosting.1und1.de rechnungsstelle@1und1.de info@1und1.de KdNr.: 25228318 Antworten in Anhang dieser Brief! Montag, 23. Juli 2012 Betreff: zwei

Mehr

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Einführung Mit welchen Erwartungen gehen Jugendliche eigentlich in ihre Ausbildung? Wir haben zu dieser Frage einmal die Meinungen von Auszubildenden

Mehr

Mandanten-Fragebogen

Mandanten-Fragebogen Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen

Mehr

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu. Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX Z A 16/14. vom. 18. September 2014. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX Z A 16/14. vom. 18. September 2014. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX Z A 16/14 BESCHLUSS vom 18. September 2014 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Vill,

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg

11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg 11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg Reaktionsmöglichkeiten und Strategien des WEG-Verwalters bei unberechtigter Abberufung/Kündigung aus wichtigem Grund Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt,

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

1) Schlichter im Bankenbereich. Kunden von Sparkassen im Rheinland:

1) Schlichter im Bankenbereich. Kunden von Sparkassen im Rheinland: Ombudsmann Es kommt immer wieder vor, dass ein Kunde und seine Bank, Versicherung, Bausparkasse oder ein anderes Institut in einer bestimmten Sache unterschiedlicher Meinung sind. Streitpunkte sind beispielsweise

Mehr

GEHEN SIE ZUR NÄCHSTEN SEITE.

GEHEN SIE ZUR NÄCHSTEN SEITE. Seite 1 1. TEIL Das Telefon klingelt. Sie antworten. Die Stimme am Telefon: Guten Tag! Hier ist das Forschungsinstitut FLOP. Haben Sie etwas Zeit, um ein paar Fragen zu beantworten? Wie denn? Am Telefon?

Mehr

TESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE!

TESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE! 9 TESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE! An den SeniorNETclub 50+ Währinger Str. 57/7 1090 Wien Und zwar gleich in doppelter Hinsicht:!"Beantworten Sie die folgenden Fragen und vertiefen Sie damit Ihr

Mehr

PALIAKOUDIS BILGER GERMALIDIS RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT

PALIAKOUDIS BILGER GERMALIDIS RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT PARTNERSCHAFT TÜBINGER STR. 13 15 D 70178 STUTTGART fon: +49 (0)711 16 22 11-0 fax: +49 (0)711 16 22 11-10 e-mail: info@pbg-rae.de Umgang mit Schuldnern Differenziere: außergerichtliches Verfahren gerichtliches

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen.

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen. Das Deutschlandlabor Folge 09: Auto Manuskript Die Deutschen sind bekannt dafür, dass sie ihre Autos lieben. Doch wie sehr lieben sie ihre Autos wirklich, und hat wirklich jeder in Deutschland ein eigenes

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6

50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6 50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6 Name:....................................... Datum:............... Dieser Fragebogen kann und wird Dir dabei helfen, in Zukunft ohne Zigaretten auszukommen

Mehr

Fall 3. Ausgangsfall:

Fall 3. Ausgangsfall: PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte

Mehr

2.1 Präsentieren wozu eigentlich?

2.1 Präsentieren wozu eigentlich? 2.1 Präsentieren wozu eigentlich? Gute Ideen verkaufen sich in den seltensten Fällen von allein. Es ist heute mehr denn je notwendig, sich und seine Leistungen, Produkte etc. gut zu präsentieren, d. h.

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? DKG-Veranstaltung: DER NEUE 17C KHG IN DER UMSETZUNG Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? 29. August 2014, Hotel Meliá, Berlin Friedrich W. Mohr

Mehr

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Leitsatz: Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach 87 Abs. 1 ZPO

Mehr

Versetzungsgefahr als ultimative Chance. ein vortrag für versetzungsgefährdete

Versetzungsgefahr als ultimative Chance. ein vortrag für versetzungsgefährdete Versetzungsgefahr als ultimative Chance ein vortrag für versetzungsgefährdete Versetzungsgefährdete haben zum Großteil einige Fallen, die ihnen das normale Lernen schwer machen und mit der Zeit ins Hintertreffen

Mehr

Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version)

Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version) Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version) Das heißt: Beteiligungskultur: Wie können Menschen mit Behinderungen überall mitmachen und mitsprechen.

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Stephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3

Stephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Stephan Bolz VOB/B kompakt 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, im September 2012 ist

Mehr

Zeit lässt sich nicht wie Geld für schlechte Zeiten zur Seite legen. Die Zeit vergeht egal, ob genutzt oder ungenutzt.

Zeit lässt sich nicht wie Geld für schlechte Zeiten zur Seite legen. Die Zeit vergeht egal, ob genutzt oder ungenutzt. Zeitmanagement Allgemeine Einleitung Wie oft haben Sie schon gehört Ich habe leider keine Zeit? Und wie oft haben Sie diesen Satz schon selbst gesagt? Wahrscheinlich nahezu jeden Tag. Dabei stimmt der

Mehr