Buchhaltung und Bilanzierung II

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1 Buchhaltung und Bilanzierung II SS 2008 Dr. Christine Mitter Fachbereich Controlling und Finance BWI, Fachhochschule Salzburg

2 Inhaltsübersicht 1. Grundlagen 2. Wertmaßstäbe 3. Ansatz, Ausweis und Bewertung Anlage- und Umlaufvermögen 4. Ansatz, Ausweis und Bewertung Rechnungsabgrenzungen 5. Ansatz, Ausweis und Bewertung Eigenkapital 6. Ansatz, Ausweis und Bewertung Unversteuerte Rücklagen 7. Ansatz, Ausweis und Bewertung Fremdkapital 8. Gewinn- und Verlustrechnung 9. Anhang und Lagebericht 10. Bilanzpolitik 1

3 Inhaltsübersicht 1. Grundlagen 2. Wertmaßstäbe 3. Ansatz, Ausweis und Bewertung Anlage- und Umlaufvermögen 4. Ansatz, Ausweis und Bewertung Rechnungsabgrenzungen 5. Ansatz, Ausweis und Bewertung Eigenkapital 6. Ansatz, Ausweis und Bewertung Unversteuerte Rücklagen 7. Ansatz, Ausweis und Bewertung Fremdkapital 8. Gewinn- und Verlustrechnung 9. Anhang und Lagebericht 10. Bilanzpolitik 2

4 Betriebliches Rechnungswesen = Unternehmensrechnung umfasst sämtliche Rechensysteme zur Erfassung, Dokumentation, Analyse, Steuerung und Überwachung der im Unternehmen anfallenden Zahlungs- und Leistungsströme zentrales Informationssystem des Unternehmens 3

5 Betriebliches Rechnungswesen externe Unternehmensrechnung interne Unternehmensrechnung laufend fallweise laufend fallweise Finanzbuchhaltung Sonderrechnungen Betriebsbuchhaltung Sonderrechnungen Bilanz Kreditstatus Kostenrechnung Wirtschaftlichkeitsrechnungen GuV Anhang Sonderbilanzen bei Fusionen, Sanierung, Überschuldung etc. interne Abschlüsse Investitionsrechnungen Unternehmensanalysen sonstige Nebenrechnungen betriebswirtschaftliche Statistiken 4

6 Ziel Sachlicher Bezugsrahmen Zeitlicher Bezugsrahmen Grundlage Adressaten Rechengröße Externe Unternehmensrechnung Dokumentation und Rechenschaftslegung gesamtes Unternehmen Abschlüsse jährlich bzw. quartalsweise gesetzliche Vorschriften Unternehmensexterne Informationsempfänger: Eigentümer Arbeitnehmer Kunden Lieferanten Banken u. sonstige Gläubiger Konkurrenten Fiskus Gesellschaft/Öffentlichkeit pagatorisch Interne Unternehmensrechnung Planung, Steuerung und Kontrolle der Unternehmensprozesse Teilbetriebe, Unternehmensbereiche, Profit Centers, Produkte Auswertungen unterjährig, kürzere Berichtszyklen keine gesetzlichen Vorschriften, an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichtet Unternehmensinterne Informationsempfänger: Management Bereichsleiter Kostenstellenleiter sonstige unternehmensinterne Adressaten kalkulatorisch Orientierung eher vergangenheitsorientiert vergangenheits- und zukunftsorientiert 5

7 Stromgrößen und Teilbereiche des Rechnungswesens Rechengröße Bestandsgröße Teilbereich des Rechnungswesens Einzahlungen Auszahlungen Veränderung der liquiden Mittel Finanzrechnung Bilanz Einnahmen Ausgaben Veränderung des Geldvermögens Finanzierungsrechnung Bilanz Erträge Aufwendungen Veränderung des Reinvermögens bzw. Eigenkapitals (Periodenerfolg) Bilanz GuV Leistungen Kosten Veränderung des betriebsbedingten Reinvermögens (Betriebserfolg) kalkulatorische Vermögensrechnung Kosten- und Leistungsrechnung 6

8 Externes Rechnungswesen - Buchführung Buchführung: in chronologischer oder sachlicher Ordnung durchgeführte Aufzeichnung von Geschäftsfällen, die Veränderungen der Vermögens- und Kapitallage bewirken. Buchführungssysteme kaufmännische Buchführung Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einfache Buchführung doppelte Buchführung Buchführung der öffentlichen Verwaltung Kameralistik 7

9 Doppelte Buchführung Jeder Geschäftsfall wird zweifach auf mindestens zwei Konten, im Soll und Haben, mit jeweils dem gleichen Betrag erfasst. Beispiel zur Verbuchung eines Geschäftsfalls mittels doppelter Buchführung: Barkauf einer Anlage im Wert von Anlagenkonto (in ) Kassenkonto (in ) Auch der Erfolg wird doppelt erfasst Einerseits in der Bilanz durch Vermögensvergleich (Bestandsverrechnungskreis) Andererseits in der GuV durch Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen (Erfolgsverrechnungskreis) 8

10 Zusammenhang zwischen Eigenkapital- und Erfolgskonto Bilanz Eigenkapital-Konto Verlust Gewinn Fall 1: Eigenkapital-Minderung Verbuchung im Soll: GuV-Konto Fall 2: Eigenkapital-Mehrung Verbuchung im Haben: GuV-Konto Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge Verlust Gewinn 9

11 Bilanzen und Bilanzierung Bilanz: rechnerische Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Aktivseite und Passivseite müssen stets übereinstimmen! Aktivseite: bildet die Verwendung des investierten Kapitals ab (Mittelverwendung) Passivseite; zeigt die Herkunft des investierten Kapitals (Mittelherkunft) Bilanzierung: Aufnahme eines bestimmten Postens in die Bilanz Aktivierung: bei Posten der Aktivseite Passivierung: bei Posten der Passivseite 10

12 Struktur der Bilanz Aktiva Bilanz Passiva Mittelverwendung Wofür sind die finanziellen Mittel im Unternehmen gebunden? Mittelherkunft Woher stammen die finanziellen Mittel? = 11

13 Funktionen von Bilanzen Informationsfunktion: über Vermögensstruktur (Mittelverwendung) über Kapitalstruktur (Mittelherkunft) über Erfolgsstruktur über Liquiditätssituation Selbstinformationspflicht Dokumentationsfunktion: Dokumentation der im Unternehmen erfolgten Geschäftsfälle Gewinnermittlungsfunktion Steuerbemessungsfunktion Ausschüttungsermittlungsfunktion 12

14 Bilanzen externe interne Sonderbilanzen Jahresbilanzen UGB-Bilanzen Steuerbilanzen 13

15 Buchführungspflicht nach Unternehmensrecht 190 (1) UGB: Der Unternehmer hat Bücher zu führen und in diesen seine unternehmensbezogenen Geschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.... Die unternehmensrechtliche Buchführungs- und Bilanzierungspflichten sind in 189 UGB geregelt und sind anzuwenden auf Kapitalgesellschaften und unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, alle anderen mit Ausnahme der in Abs. 4 genannten Unternehmer, die hinsichtlich der einzelnen einheitlichen Betreibe mehr als Umsatzerlöse im Geschäftsjahr erzielen. 14

16 Buchführungspflicht nach UGB Kapitalgesellschaften verdeckte Kapitalgesellschaften (v.a. GmbH & Co KG) alle anderen Unternehmer (v.a. Einzelunternehmer u. Personengesellschaften in Form einer OG od. KG) kein unbeschränkt haftender Gesellschafter ist eine natürliche Person gewerbliche Unternehmer Angehörige freier Berufe Land- und Forstwirte Überschussrechner Umsatzerlöse > Umsatzerlöse Buchführungspflicht nach UGB keine Buchführungspflicht 15

17 Exkurs UGB I 1 Abs. 1 UGB: Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt. 1 Abs. 2 UGB: Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Personengesellschaften: Offene Handelsgesellschaft Offene Gesellschaft Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Keine eingetragenen Erwerbsgesellschaften EEG als offene Erwerbsgesellschaft Offene Gesellschaft EEG als Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Sonderform GmbH & Co KEG GmbH & Co KG 16

18 Exkurs UGB II Eintritt und Wegfall der Rechnungslegungspflicht 189 Abs. 2 UGB: Die Rechtsfolgen des Schwellenwertes treten ein: 1. ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr, wenn der Schwellenwert in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten wird; sie entfallen ab dem folgenden Geschäftsjahr, wenn er in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr überschritten wird; 2. jedoch schon ab dem folgenden Geschäftsjahr, wenn der Schwellenwert um mindestens die Hälfte überschritten wird oder wenn bei Gesamt- oder bei Einzelrechtsnachfolge in den Betrieb oder Teilbetrieb eines Unternehmens der Rechtsvorgänger zur Rechnungslegung verpflichtet war, es sei denn, dass der Schwellenwert für den übernommenen Betrieb oder Teilbetrieb in den letzten zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht erreicht wurde; sie entfallen ab dem folgenden Geschäftsjahr, wenn er bei Aufgabe eines Betriebes oder Teilbetriebes um mindestens die Hälfte unterschritten wird. 17

19 Exkurs UGB III Eintritt und Wegfall der Rechnungslegungspflicht - Beispiele Umsatzgrenze wird in zwei aufeinanderfolgenden Jahren etwas überschritten: 2007: Umsatz ; 2008: Umsatz Rechnungslegungspflicht erst ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr = 2010 ("Pufferjahr" 2009) Überschreiten des Schwellenwertes um mind. die Hälfte (Umsatz > ) 2007: Umsatz ; 2008: Rechnungslegungspflicht ab dem folgenden Geschäftsjahr = 2009 (kein Pufferjahr!) Unterschreiten des Schwellenwertes 2007: Umsatz ; 2008: Umsatz Wegfall der Rechnungslegungspflicht ab : Aufgabe eines Teilbetriebes und damit deutliche Umsatzreduktion, Umsatz Wegfall der Rechnungslegungspflicht bereits ab 2008! 18

20 Beispiele zu Entstehung und Entfall der Rechnungslegungspflicht Die Umsatzerlöse der Epsilon GmbH betrugen im Jahr 2X Mio. und im Jahr 2X Mio. Die Umsatzerlöse des Einzelunternehmers Max Huber, der eine Tischlerei betreibt, betrugen im Jahr 2X und im Jahr 2X Ändert sich die Situation von Max Huber, wenn die Umsatzerlöse im Jahr 2X betrugen? Die bisher rechnungslegungspflichtige Einzelunternehmerin Frieda Muster legte Anfang des Jahres 2X08 einen Teilbetrieb ihres Geschäftes still, die Umsatzerlöse 2X08 betrugen und 2X

21 Buchführungspflicht nach Steuerrecht 124 BAO: Wer nach Unternehmensgesetzbuch oder anderen gesetzlichen Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung von Büchern oder Aufzeichnungen verpflichtet ist, hat diese Verpflichtungen auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen. 125 (1) BAO: Soweit sich eine Verpflichtung zur Buchführung nicht schon aus 124 ergibt, sind Unternehmer für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb a) dessen Umsatz in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren jeweils überstiegen hat, b) dessen Wert zum 1. Jänner eines Jahres EUR überstiegen hat, verpflichtet, für Zwecke der Erhebung der Abgaben vom Einkommen Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen. 5 Abs 1 EStG: Für die Gewinnermittlung jener Steuerpflichtigen, die nach 189 UGB der Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( 23) beziehen, sind die unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgebend, außer zwingende steuerrechtliche Vorschriften treffen abweichende Regelungen

22 Buchführungspflicht buchführungspflichtige Unternehmer nach UGB Land- und Forstwirte wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Sonstige Unternehmer Angehörige freier Berufe Grenzen des 125 BAO überschritten Grenzen des 125 BAO nicht überschritten Buchführungspflicht nach UGB Buchführungspflicht nach EStG freiwillige Buchführung Einnahmen- Ausgaben- Rechnung Pauschalierung doppelte Buchführung 21

23 Rechtliche Grundlagen der Unternehmensbilanz Gesetze Verordnungen UGB AktG GmbHG sonstige 22

24 Gliederung des Unternehmensgesetzbuches 1. Buch 2. Buch 3. Buch 4. Buch 5. Buch Allgemeine Bestimmungen ( 1 58 UGB) Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft und stille Gesellschaft ( UGB) Rechnungslegung ( UGB) unternehmensbezogene Geschäfte ( UGB) Seehandel ( UGB) 23

25 Aufbau des 3. Buches des UGB 1. Abschnitt 2. Abschnitt 3. Abschnitt 4. Abschnitt Allgemeine Vorschriften ( UGB) ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften ( a UGB) Konzernabschluss und Konzernlagebericht ( UGB) Vorschriften über die Prüfung, Offenlegung, Veröffentlichung und Zwangsstrafen ( UGB) 24

26 Unternehmens- vs. Steuerbilanz Unternehmensbilanz: auf Basis unternehmensrechtlicher Vorschriften erstellt Adressaten: Anteilseigner, Gläubiger, Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten, Konkurrenten, Öffentlichkeit Zweck: Vermögensdarstellung, Gläubigerschutz Steuerbilanz aufgrund steuerrechtlicher Bestimmungen erstellt Adressat: Fiskus Zweck: Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns 25

27 Rechtliche Grundlagen der Steuerbilanz Gesetze UGB (Maßgeblichkeit) EStG KStG UStG sonstige Steuergesetze Erlässe EStR 2000 KStR 2001 UStR 2000 sonstige Erlässe Verordnungen 26

28 Das Verhältnis von Unternehmens- und Steuerbilanz Maßgeblichkeit UGB-Bilanz nach unternehmensrechtl. Vorschriften Mehr-Weniger-Rechnung Steuerbilanz nach unternehmensu./od. steuerrechtl. Vorschriften umgekehrte Maßgeblichkeit 27

29 Maßgeblichkeit Das Maßgeblichkeitsprinzip bedeutet: Die Übernahme der unternehmensrechtlichen Ansätze und Werte (Aufwendungen und Erträge) in die Steuerbilanz, soweit diese auch steuerlich zulässig sind, die Änderung jener unternehmensrechtlichen Ansätze und Werte (Aufwendungen und Erträge), die gegen zwingende steuerliche Vorschriften verstoßen. unternehmensrechtliche Vorschrift muss steuerrechtliche Vorschrift muss Maßgeblichkeit nein muss kann ja kann kann ja kann muss nein 28

30 Überleitung der Unternehmensbilanz in die Steuerbilanz Unternehmensbilanz Mehr-Weniger-Rechnung Steuerbilanz Vorzeichen: unternehmensrechtlicher Aufwand > steuerlicher Aufwand unternehmensrechtlicher Ertrag < steuerlicher Ertrag unternehmensrechtlicher Aufwand < steuerlicher Aufwand unternehmensrechtlicher Ertrag > steuerlicher Ertrag

31 Jahresabschluss Bestandteile des Jahresabschlusses: Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang (nur für Kapitalgesellschaften) Achtung: Der Lagebericht, der für bestimmte Kapitalgesellschaften aufgestellt werden muss, ist nicht Bestandteil des Jahresabschlusses. 195 UGB Inhalt des Jahresabschlusses (Generalnorm) Der Jahresabschluss hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu entsprechen. Er ist klar und übersichtlich aufzustellen. Er hat dem Unternehmer ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. 30

32 Größenkriterien und damit verbundene Verpflichtungen Größenkriterien Pflichten Bilanzsumme in Mio. Umsatzerlöse in Mio. Bilanz GuV Anhang Beschäftigtenanzahl Lagebericht Publizität Prüfung Kapitalgesellschaften und als Kapitalgesellschaften zu behandelnde Personengesellschaften (HGB) kleine große mittlere sonstige GmbH 3,65 7,3 50 ja ja ja nein FB* nein** ja ja ja ja FB ja 14,6 29,2 250 ja ja ja ja FB ja > 14,6 > 29,2 > 250 ja ja ja ja FB und AB *** ja 221 UGB * nur Bilanz und Anhang ** sofern nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufsichtsratspflichtig *** gilt nur für große Aktiengesellschaften FB Firmenbuch AB Amtsblatt zur Wiener Zeitung Mindestens zwei der genannten Kriterien müssen an zwei Stichtagen erfüllt sein. 31

33 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 1 auch: Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation GoB entstehen durch gesetzliche Bestimmungen Übungen der Kaufleute Sachverständige (zb Fachgutachten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder) Ein Abweichen von diesen Grundsätzen ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Strittig, inwieweit Publikationen privatrechtlicher Standardsetter, zb AFRAC in Österreich, GoB darstellen werden eher als weniger bindende Meinung eines Expertengremiums interpretiert. 32

34 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 2 Vorteile erhöhte Flexibilität der Normen Unterstützung bei der Interpretation von Auslegungsspielräumen ( angemessen, ausreichend, etc.) Nachteil: fehlende genaue Definition sowohl in UGB als auch EStG laufende Interpretation notwendig Zusammenwirkung von Rechtsprechung, Praxis und Vertretern der BWL hat maßgeblichen Einfluss auf Auslegung. 33

35 Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung Bilanzwahrheit Bilanzklarheit Bilanzkontinuität Unternehmensfortführung Vorsichtsprinzip Abgrenzung Vollständigkeit Richtigkeit Bruttoprinzip Bilanzidentität Wertaufhellung Realisationsprinzip sachliche Abgrenzung Willkürfreiheit Einzelbewertung formelle Bilanzkontinuität Pflicht zur Inventur Imparitätsprinzip zeitliche Abgrenzung Gliederung von Bilanz und GuV materielle Bilanzkontinuität 34

36 Jahresabschluss - Bilanz 224 UGB: Mindestgliederung der Bilanz für Kapitalgesellschaften Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen BILANZ zum XX Eigenkapital Passiva unversteuerte Rücklagen Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme... Bilanzsumme... Mittelverwendung Mittelherkunft 35

37 Bilanzierung dem Grunde nach Rückstellungen Vermögensgegenstände Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzierungshilfen Bilanzierungsfähigkeit Bilanzierungspflicht 196 Abs. 1 UGB: "Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist." Achtung: Ausnahmen! Bilanzierungsverbote Bilanzierungswahlrecht beim Disagio (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) Abs. 7 HGB ( 198 Abs. 7 UGB) Bilanzierungswahlrecht 198 Abs. 8 Z. 2 HGB ( 198 Abs. 8 Z. 2 UGB) 198 Abs. 3 HGB ( 198 Abs. 3 UGB) 36

38 Bilanzierungsfähigkeit Bilanzierungspflicht Bilanzierungsverbot Bilanzierungswahlrecht Aufgrund gesetzlicher Vorschriften bzw. der GoB besteht ein Aktivierungsbzw. Passivierungsgebot. Die Aufnahme als Aktivoder Passivposten ist gesetzlich untersagt. Es kann ein Wahlrecht über die Aufnahme oder Nichtaufnahme einer bilanzierungsfähigen Position in der Bilanz ausgeübt werden. Bilanzierungshilfe: aufgrund gesetzlicher Vorschriften wird eine Bilanzierung zugelassen. 37

39 Bilanzierungsverbote Aufwendungen für Gründung und Eigenkapital-Beschaffung 197 Abs. 1 UGB Steuerrecht: keine Bestimmung (Maßgeblichkeit) nicht entgeltlich erworbenes immaterielles Anlagevermögen 197 Abs. 2 UGB Steuerrecht: 4 Abs. 1 EStG Rückstellungen Bilanzierungsverbot für Rückstellungen, die nicht in 198 Abs. 8 UGB geregelt sind ( 198 Abs. 3 UGB) Steuerrecht: Bilanzierungsverbot für alle Rückstellungen, die im 9 EStG geregelt sind 38

40 Bilanzierungswahlrechte Bilanzierungshilfen Rechnungsabgrenzungsposten Derivativer Firmenwert Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwand 198 Abs. 3 UGB Steuerrecht: keine Bestimmung, Ansatz wie in der Handelsbilanz Disagio 198 Abs. 7 UGB Steuerrecht: Bilanzierungspflicht 6 Z. 3 EStG 203 Abs. 5 UGB Steuerrecht: Bilanzierungspflicht 8 Abs. 3 EStG 39

41 Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes zur Schaffung der Produktionsbereitschaft und zum Aufbau der Organisation anfallende Kosten bei Gründung, Wiederinbetriebnahme und Erweiterung des Betriebes Bilanzierungshilfe zur Vermeidung hoher Verluste im Jahr der Gründung oder Ereiterung Wahlrecht zur Aktivierung, Voraussetzungen bei Aktivierung: erfolgsversprechend wesentliche Erweiterung! Ausweis vor dem Anlagevermögen ( 198 Abs. 3 UGB) Abschreibungsgebot über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren ( 210 UGB), keine Halbjahresabschreibung! Für Kapitalgesellschaften zusätzlich Gewinnausschüttungssperre ( 226 Abs. 2 UGB) Erläuterungspflicht des Postens in Bilanz oder Anhang ( 226 Abs. 1 UGB) 40

42 Derivativer Firmenwert Firmenwert: Differenzgröße aus dem Gesamtwert des Unternehmens und der Summe der Einzelwerte aller Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden Originärer vs. Derivativer Firmenwert Nur der derivate Firmenwert darf in der Handelsbilanz angesetzt werden! ( 203 Abs. 5 UGB), steuerrechtlich Aktivierungspflicht ( 8 Abs. 3 EStG) Nutzungsdauer Handelsrechtlich: planmäßig längstens auf jene Geschäftsjahre zu verteilen, in denen er planmäßig genutzt wird Steuerrechtlich: zwingende Nutzungsdauer von 15 Jahren ( 8 Abs. 3 EStG) 41

43 Inhaltsübersicht 1. Grundlagen 2. Wertmaßstäbe 3. Ansatz, Ausweis und Bewertung Anlage- und Umlaufvermögen 4. Ansatz, Ausweis und Bewertung Rechnungsabgrenzungen 5. Ansatz, Ausweis und Bewertung Eigenkapital 6. Ansatz, Ausweis und Bewertung Unversteuerte Rücklagen 7. Ansatz, Ausweis und Bewertung Fremdkapital 8. Gewinn- und Verlustrechnung 9. Anhang und Lagebericht 10. Bilanzpolitik 42

44 Basiswerte für die Wertansätze Anschaffung Herstellung Erwerb eines Vermögensgegenstandes von einem Dritten keine Veränderung der Verkehrsgängigkeit Entstehung eines Vermögensgegenstandes im Unternehmen Veränderung der Verkehrsgängigkeit Anschaffungskosten Herstellungskosten Mindestansatz Höchstansatz 43

45 Anschaffungskosten 203 Abs. 2 UGB: Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen. 44

46 Anschaffungskosten Kosten der Beschaffungsvorbereitung (z.b. Architektenkosten) + Anschaffungspreis (Listenpreis mit Zu- und Abschlägen) - Anschaffungspreisminderungen (z.b. Rabatte, Skonti) + Anschaffungsnebenkosten (z.b. Zölle, Frachten) + Kosten der Herstellung der Betriebsbereitschaft (z.b. Fundamentierung, Anlaufkosten, Montage, Funktionstests) + Nachträgliche Anschaffungskosten = Anschaffungskosten 45

47 Herstellungskosten I 203 Abs. 3-4 UGB: Abs. 3: Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen auch angemessene Teil der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten eingerechnet werden. Sind die Gemeinkosten durch offenbare Unterbeschäftigung überhöht, so dürfen nur die einer durchschnittlichen Beschäftigung entsprechenden Teile dieser Kosten eingerechnet werden. Aufwendungen für Sozialeinrichtungen des Betriebes, für freiwillige Sozialleistungen, für betriebliche Altersversorgung und Abfertigungen dürfen eingerechnet werden. Kosten der allgemeinen Verwaltung und des Vertriebes dürfen nicht in die Herstellungskosten einbezogen werden. Abs. 4: Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, dürfen im Rahmen der Herstellungskosten angesetzt werden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. 6 Z. 2a EStG 46

48 Herstellungskosten II Abgrenzung gegenüber Erhaltungsaufwand Aufwendungen, welche die Wesensart eines Wirtschaftsgutes nicht verändern, das Wirtschaftsgut in ordnungsgemäßen Zustand erhalten u. regelmäßig in ungefähr gleicher Höhe anfallen nicht aktivierungsfähig, Verbuchung als Aufwand 47

49 Herstellungskosten III Kostenart Materialeinzelkosten Fertigungseinzelkosten Materialgemeinkosten Fertigungsgemeinkosten Sonderkosten der Fertigung Fremdkapitalzinsen Sozialaufwendungen Verwaltungskosten Vertriebskosten UGB-Bilanz muss muss kann kann muss kann kann Verbot Verbot Steuerbilanz muss muss muss muss muss kann kann Verbot Verbot 48

50 Umfang der unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Herstellungskosten Materialeinzelkosten + Fertigungseinzelkosten + Sonderkosten der Fertigung = Herstellungskosten Mindestansatz (Unternehmensrecht) + angemessene Teile der Materialgemeinkosten + angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten = Herstellungskosten Mindestansatz (Steuerrecht) + Aufwendungen für Sozialeinrichtungen, freiwillige Sozialleistungen, betriebliche Altersversorgung + Zinsen für Fremdkapital = Herstellungskosten Höchstansatz (Unternehmens- u. Steuerrecht) unternehmensrechtlicher Bewertungsspielraum steuerrechtlicher Bewertungsspielraum 49

51 Bilanzierung langfristiger Aufträge Wahlrecht zur Aktivierung angemessener Teile der Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten ( 206 Abs. 3 UGB) Voraussetzungen: Auftrag erstreckt sich über mehr als 12 Monate verlässliche Kostenrechnung aus dem Auftrag drohen keine Verluste Gewinnglättung Steuerrecht: Rz EStR 2000 Herstellungsvorgänge, die vor 2005 begonnen wurden: angemessene Teile der Verwaltungs- und Vertriebskosten dürfen angesetzt werden Herstellungsvorgänge, die nach 2004 begonnen wurden: Für langfristige Aufträge besteht steuerlich keine Möglichkeit zur Aktivierung von Verwaltungs- und Vertriebskosten 50

52 Inhaltsübersicht 1. Grundlagen 2. Wertmaßstäbe 3. Ansatz, Ausweis und Bewertung Anlage- und Umlaufvermögen 4. Ansatz, Ausweis und Bewertung Rechnungsabgrenzungen 5. Ansatz, Ausweis und Bewertung Eigenkapital 6. Ansatz, Ausweis und Bewertung Unversteuerte Rücklagen 7. Ansatz, Ausweis und Bewertung Fremdkapital 8. Gewinn- und Verlustrechnung 9. Anhang und Lagebericht 10. Bilanzpolitik 51

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