Das WTG in der Praxis Erfahrungen mit dem neuen Gesetz aus juristischer Perspektive

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1 Das WTG in der Praxis Erfahrungen mit dem neuen Gesetz aus juristischer Perspektive Referat auf der 2. Fachtagung Perspektiven ambulant betreuter Wohngemeinschaften für Menschen in NRW des Wohnen in Gemeinschaft (WIG) e.v. am in Gelsenkirchen Dr. Lutz H. Michel MRICS Rechtsanwalt Mitglied des wissenschaftlichen Beirats DIS Institut für ServiceImmobilien GmbH RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 1 - Chart 1

2 0. Wo stehen wir heute - 1 Neues Heimrecht in NRW seit 2008 in Kraft: Ablösung des alten Heimgesetzes mit neuen Aspekten Neues Bundes Einrichtungsvertragsrecht seit 2009 in Kraft: Wohnbetreuungsvertragsgesetz (WBVG) Ministerielle Handreichungen, unsicheres Abwarten der zuständigen Heimaufsichten und neue landespolitische Signale RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 1 - Chart 2

3 0. Wo stehen wir heute - 2 MAGS Generalerlaß : der untaugliche Versuch, das WTG zu entkomplizieren MAGS Erlaß zu den rechtlichen Befreiungs - Optionen Ergebnis in Bezug auf die Rechtslage bei Ambulant betreuten Wohngemeinschaften (abwgen): auch 2 Jahre nach dem Inkrafttreten des WTG behördliches Abwarten und Rückdelegation neue landespolitische Signale RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 1 - Chart 3

4 1. Vorab: worum geht es uns? Formen und Strukturen: > trägergesteuerte Wohngemeinschaften für pflege- und betreuungsbedürftige ältere Menschen > selbstorganisierte Wohngemeinschaften für ältere Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf Klare Einordnung in den Reigen der alternativen Wohnformen und Rechtssicherheit bei der Gestaltung abwgen RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 1 - Chart 4

5 2. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 1 Gesetzeszweck: 1 WTG > Schutz der Bewohner in Betreuungseinrichtungen > Einhaltung der Betreiberpflichten konzeptbezogen > Förderung der Transparenz der Leistungen > Unterstützung selbstbestimmten Lebens der Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 1 - Chart 5

6 2. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 2 Gesetzeszweck: Worte des damaligen Pflegeministers > Leitgedanke: Wohnen wie zuhause > Leben im Heim wie daheim > Wer im Heim wohnt, muß darauf vertrauen können, daß er sich in gute Hände begeben hat, weil er von diesen Leistungen abhängig ist. RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 1 - Chart 6

7 2. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 3 Philosophie der heutigen Pflegeministerin : Pflege vom Menschen aus denken - Auch in der Pflege müssen wir konsequent von den Menschen aus denken. Das sind die Pflegebedürftigen selbst, aber auch ihre Angehörigen und die Pflegekräfte. Die Qualität unserer Gesellschaft hängt wesentlich davon ab, ob die Menschen ihre Lebensentwürfe selbst bestimmen können. Dieses Selbstbestimmungsrecht darf nicht mit Eintritt des Alters und etwaiger Pflegebedürftigkeit aufgehoben werden. (Quelle: MGEPA Homepage) RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 1 - Chart 7

8 2. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 4 Geltungsbereich: Betreuungseinrichtungen 2 Abs. 1 WTG: Dieses Gesetz gilt für Einrichtungen, die den Zweck haben, ältere Menschen, Volljährige mit Behinderung oder pflegebedürftige Volljährige aufzunehmen, ihnen entgeltlich Wohnraum zu überlassen und damit verbunden verpflichtend Betreuung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten und die in ihrem Bestand vom Wechsel der Bewohner unabhängig sind. RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 1 - Chart 8

9 2. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 5 Ambulant betreute Wohngemeinschaften als Betreuungseinrichtungen nach 2 Abs. 1 WTG? > Einrichtung = strukturierte Organisation mit Versorgungsgarantie ~ zur Aufnahme von Menschen in spezifischer Lebenssituation ~ Angebots Inanspruchnahme Verhältnis ~ Zusammensetzung der Bewohnerschaft irrelevant RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 1 - Chart 9

10 2. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 6 Ambulant betreute Wohngemeinschaften als Betreuungseinrichtungen nach 2 Abs. 1 WTG? > entgeltliche Wohnraumüberlassung durch die Organisation ~ Wohnen aus der Hand der Organisation ~ vertragliche Wohnraumüberlassung: keine Selbstorganisation des Wohnens durch die Bewohner ~ Wohnen wird durch die Organisation vermittelt RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 1 - Chart 10

11 2. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 7 Ambulant betreute Wohngemeinschaften als Betreuungseinrichtungen nach 2 Abs. 1 WTG? > obligatorische = verpflichtende Abnahme der Vorhaltung von Betreuung durch die Organisation ~ Betreuung aus der Hand der Organisation - keine Selbstorganisation der Betreuung durch die Mieter ~ Betreuung ist integrierter Bestandteil des Gesamtangebots RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 1 - Chart 11

12 2. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 8 Das Gesamt - Versorgungskonzept des WTG Wohnen Bewohner / Mieter Betreuung + Pflege Versorgungsgarantie > Strukturelle Abhängigkeit > Schutzbedürfnis > Geltung des WTG als Betreuungseinrichtungs Gesetz RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 1 - Chart 12

13 2. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 9 Ambulant betreute Wohngemeinschaften als Ausnahmen vom WTG > 2 Abs. 3 WTG? ~ nicht mehr als 12 Mieter / Bewohner ~ Unterstützung der Bewohner bei der Anbieterauswahl (= der Organisation ) durch einen Dritten ~ Selbstorganisation der Betreuung durch die Mieter / Bewohner RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 1 - Chart 13

14 2. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 10 Ambulant betreute Wohngemeinschaften als Ausnahmen vom WTG > 3 Abs. 1 WTG? ~ Betreuung der Einrichtung umfaßt nur allgemeine und soziale Betreuungsleistungen ~ der Umfang ist geringfügig, was der Fall ist, wenn die Vergütung den Eckregelsatz gem. SGB XII nicht übersteigt, also in NRW 351 ~ 25 % - Grenze bzgl. Nettokaltmiete läuft leer?! RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 1 - Chart 14

15 3. Gestaltungsoptionen - Strategien für Anbieter Abs. 1 - Modell Angebots- und Kooperationskonzept umfaßt nur geringfügige allgemeine und soziale Betreuungsleistungen keine Geschlossenheit! Wirtschaftlichkeit? > WTG gilt nicht 2 Abs. 3 - Modell Kleine Einheiten - Kooperation - Drittbegleitung Gesamtkonzept Rechtliche Verbindung der Leistungen und Leistungserbringer > WTG gilt nicht 2 Abs. 1 - Modell Trägersteuerung Versorgungsgarantie - Einrichtungsqualität Amb. Pflegedienst als Initiator und Träger Alles aus einer Hand Konzept > WTG gilt RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 1 - Chart 15

16 3. Gestaltungsoptionen - Strategien für Anbieter - 2 Leitgrundätze ~ Selbstbestimmung und Selbstorganisation ~ keine Trägersteuerung des Gesamtkonzepts ~ Strukturklarheit: Miete + Betreuung + Pflege ~ Leistungszuordnung muß dem Grundsatz der Selbstorganisation entsprechen: wo zweckmäßig > Auftraggebergemeinschaften bilden ~ Vertragsgestaltung WTG-adäquat vornehmen RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 1 - Chart 16

17 3. Gestaltungsoptionen - Strategien für Anbieter - 3 Entscheidungskriterien ~ Konzept gibt die Gestaltung vor ~ Wirtschaftlichkeit gibt die Realisierungsmöglichkeit vor ~ Leistungsfähigkeit selektiert die Gestaltungsoptionen ~ Strukturklarheit gibt Sicherheit bzgl. der WTG-Geltung ~ Machbarkeit ist knock-out-kriterium für die Umsetzung ~ Vertrags(in)komplexität ist Erfolgsfaktor RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 1 - Chart 17

18 3. Gestaltungsoptionen - Strategien für Anbieter - 4 WTG Strategie Vorgehen ~ Konzeptklarheit ~ Strukturklarheit ~ Vertragskomplexität ~ Abstimmung mit den Heimaufsichten ~ Grundlage: konzeptionell und wirtschaftlich feingetuntes Konzept aller Beteiligter RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 1 - Chart 18

19 4. Chancen und Risiken des Modells der Ambulant betreuten Wohngemeinschaften in der Zukunft - 1 Neuer Regelkreis infolge der strukturellen Erfordernisse des WTG Koordination Allgemeine Dienstleistungen Der alte Ambulante Pflegedienst wandelt sich zum neuen integrierten WG - Manager Pflegerische Dienstleistungen Beratung RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 1 - Chart 19

20 5. Resumé: WTG als Anstoß für flexible und modulare Angebotsstrukturen Rahmen: Gesetzeszweck Einrichtungsbegriff Kontrolldichte Anforderungen in baulicher und personeller Hinsicht Optionen: Mehr Vielfalt durch Modularität Funktionswandel: Initiator und Dienstleister WTG - Vorgaben als Chancen für Gestaltungen betrachten RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 1 - Chart 20

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel MRICS Mitglied des wiss. Beirats DIS Institut für ServiceImmobilien GmbH Stv. Obmann des Normenausschusses Betreutes Wohnen beim DIN e.v. Stv. Vors. des Zertifizierungsausschusses Betreutes Wohnen bei DIN CERTCO RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 1 - Chart 21

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