Vertrags- und Lohnverhandlungen 2011/2012

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1 DOSSIER N R. 8 7 Eine Übersicht au s dem Be re ic h der S G B-Gewerk scha fte n Vertrags- und Lohnverhandlungen 2011/2012 April 2012 Ewald Ackermann

2 Inhaltsverzeichnis 1 GAV-Verhandlungen Neue (erstmalige) Verträge Erneuerte Verträge Blockierte Verträge GAV aus thematischer Sicht Kurzkommentar aus thematischer Sicht Lohnverhandlungen 2011/ Tabelle Lohnabschlüsse 2011/ Kurzkommentar Lohnverhandlungen 2011/ Verwendete Abkürzungen... 23

3 5 Die vorliegende Dokumentation versucht die wichtigsten Ergebnisse der letztjährigen Vertrags- und Lohnverhandlungen zusammenzustellen. Sie beruht auf einer Umfrage des SGB bei seinen Mitgliedsorganisationen und sucht nur jene Bereiche abzudecken, in denen diese Verträge abschliessen. Berücksichtigt wurden Ergebnisse soweit sie verfügbar waren bis zum GAV-Verhandlungen 1.1 Neue (erstmalige) Verträge Neue (erstmalige) GAV melden Unia und kapers GAV Personalverleih (Unia) Nach langjährigen, oft torpedierten Bemühungen konnte die Unia 2011 endlich die Verhandlungen zu einem GAV-Personalverleih erfolgreich abschliessen. Somit werden erstmals in der Schweiz die Temporärarbeitenden in einem branchenübergreifenden GAV auch das eine Neuheit geschützt. Dieser GAV ist in der Schweiz der mit der höchsten Anzahl an Unterstellten (rund ). In Branchen mit bestehenden GAV gelten die da getroffenen Regelungen. So verweist der GAV- Personalverleih denn auch in 36 Fällen auf andere GAV, von denen die Arbeitszeit- und Lohnbestimmungen übernommen werden. Damit werden in diesem Bereich die Temporärarbeitenden mit den Normalarbeitenden gleichgestellt, und das GAV-System wird grundsätzlich gestärkt. Ansonsten bestimmt der GAV eine obligatorische Krankentaggeldversicherung, eine klare BVG-Regelung, verbindliche Mindestlöhne und subventionierte Weiterbildungsmöglichkeiten für Temporäre. Er legt dafür auch ein wirksames Vollzugs- und Kontrollsystem fest. Der neue GAV gilt für die ganze Schweiz, ist allgemeinverbindlich erklärt, auf den in Kraft gesetzt und gilt bis zum Unia bezeichnete den neuen GAV zu Recht als wichtigen sozialen Fortschritt für einen prekären Bereich. Auch der Arbeitgeberverband swissstaffing sprach von einem Meilenstein der Vertragspartnerschaft. GAV Johnson Controls (Unia) Der neue GAV tritt am in Kraft. Er gilt für die Niederlassungen in BS, GE, VD, ZH. Besonderes: U.a. 12-monatiger Kündigungsschutz für alle Mitglieder der Betriebskommission. GAV für Cabin Crew Member der Swiss in Japan (kapers) Kapers haben neu für die in Japan von der Swiss angestellten Cabin Crew Members einen GAV abgeschlossen. Verhandlungen: Rahmenvertrag Touristik (SEV) Der SEV meldet, dass die Verhandlungen zu einem Rahmenvertrag Touristik weit fortgeschritten sind. Kommt er zustande, wären beinahe alle Bergbahnen eine Branche mit oft prekären Arbeitsbedingungen neu von einem GAV erfasst.

4 6 Verhandlungen: Rahmen-GAV öffentlicher Verkehr Kanton Zürich (VPOD) Weit vorangeschritten sind auch die Verhandlungen für einen Rahmen-GAV für den öffentlichen Verkehr im Kanton Zürich. Zwischen dem VPOD (nebst zwei nicht dem SGB angehörenden Gewerkschaften) und den Verkehrsbetrieben Zürich (VBZ) sind wesentliche Punkte eines solchen künftigen GAV vereinbart worden. Nunmehr können weitere im öffentlichen Verkehr tätige Unternehmen und daselbst engagierte Gewerkschaften (wie etwa syndicom und SEV) in die Verhandlungen einbezogen werden. 1.2 Erneuerte Verträge Im Folgenden werden die wichtigsten 2011 erneuerten GAV aufgelistet und stichwortartig die bedeutendsten Veränderungen festgehalten: Sektor Bau und Gewerbe (Unia) Bauhauptgewerbe Lange blockiert waren die Verhandlungen über einen neuen Landesmantelvertrag (LMV) im Bauhauptgewerbe. Unia hatte das Ziel ihrer Verhandlungen unter das Motto mehr Schutz gestellt. Am 24. September 2011 hatten Bauarbeiter für einen in diesem Sinn guten GAV und für eine Lohnerhöhung von 100 Franken für alle (= + 1,8 Prozent) demonstriert. Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) wollte daraufhin die Gewerkschaft Unia aus den Verhandlungen ausschliessen und verweigerte sich neuen Verhandlungen. Am 8. März 2012, also nach gut zwei Monaten Vertragslosigkeit, hatten sich die Verhandlungsdelegationen der Gewerkschaften und des Baumeisterverbandes auf einen neuen LMV für das Bauhauptgewerbe verständigt. Einen Tag später stimmte das Bauarbeiterparlament der Gewerkschaft Unia nach einer langen und kontrovers geführten Diskussion dem Vertrag zu. Der neue LMV soll auf den 1. April in Kraft gesetzt werden und bis Ende 2015 gelten. Der neue Landesmantelvertrag bringt in einigen Bereichen mehr Schutz. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und der Kündigungsschutz für ältere sowie gewerkschaftliche aktive Bauarbeiter konnten verbessert werden. Stark kritisiert wurde von den Bauarbeitern die für 2012 vorgesehene Lohnerhöhung. Sämtliche Mindestlöhne werden um ein Prozent erhöht, den Bauarbeitern wird zudem eine Lohnerhöhung von einem Prozent, aufgeteilt in einen Anteil generelle Lohnerhöhung von 0,5% und einen individuellen Anteil von 0,5%, gewährt. Angesichts der guten Baukonjunktur sei diese tiefe Lohnerhöhung unverständlich, kritisierte das Bauarbeiterparlament. Eine Änderung gab es auch bei der Unterschreitung der Mindestlöhne für Ausbildungsabgänger: So beträgt die Unterschreitung der Minimallöhne für Lehrabgänger neu nicht mehr 12% im ersten und 10% im zweiten Jahr, sondern 15, 10 und 5 Prozent in den ersten drei Jahren. Die gleiche Abstufung gilt auch für Absolventen der nach wie vor wenig genutzten Attestlehre. Diese Lohnreduktionen sind jedoch nur bei einer unbefristeten Festanstellung möglich. Für Temporärbeschäftigte gelten sie also nicht.

5 7 Geltungsbereich: Ausgeschlossen sind neu die Sand- und Kieswerke, welche in einem eigenen Verband zusammengeschlossen sind und schon länger einen eigenen GAV wollen. Transport von und zur Baustelle bleibt im Geltungsbereich, die Anlieferung von industriell gefertigten Baustoffen ist aber ausgenommen. Es ist mit weiteren Diskussionen zu rechnen, wie das genau zu interpretieren ist. Verschiedene Punkte bleiben beim neuen Landesmantelvertrag noch offen und werden auch noch weiter verhandelt. Aus Sicht der Gewerkschaften ist die Einführung einer Solidarhaftung dringend, um wirksamer gegen Lohndumping vorgehen zu können, und es braucht eine bessere Regelung für den Lohnausfall bei Schlechtwetter. Auf regionaler Ebene haben die Baumeisterverbände in Genf, in der Waadt und im Tessin Hand geboten, diese Punkte zu regeln. GAV Schreinergewerbe Die Geltungsdauer beginnt ab ausstehender AVE und dauert bis zum Der erneuerte GAV gilt für die Deutschschweiz und das Tessin. Markanteste Neuvereinbarungen sind eine leichte Verbesserung des Kündigungsschutzes nach 6 Jahren Anstellung, die Bildung einer Projektgruppe Lebensarbeitszeit und Altersrücktritt, sowie 1 Tag mehr Ferien und 1 Tag mehr Vaterschaftsurlaub. GAV Holzbau Schweiz Die Geltungsdauer beginnt ab ausstehender AVE und dauert bis zum Der erneuerte GAV gilt für die Deutschschweiz und das Tessin. Markanteste Neuvereinbarungen sind Bestimmungen zum Kündigungsschutz der Vertrauensleute sowie ein Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsartikel. GAV Schweizerische Marmor- und Granitgewerbe Der GAV gilt vom bis zum Er erstreckt sich auf die Deutschschweiz. Markanteste Neuvereinbarung ist die Erweiterung des betrieblichen Geltungsbereichs (neu auch Betriebe, die Quarzkompositgesteine (Kunststeine) bearbeiten. GAV Platterleger für die Gebiete Aarau, Bern, Glarus, Solothurn, Zentralschweiz und Zürich Der GAV gilt vom bis zum Markanteste Neuvereinbarungen sind eine neue Zusammenlegung der Lohnzonen (mit einer Anpassung der Mindestlöhne) und die Einführung einer Kaution. Sektor Industrie (Unia) GAV Schweizerische Schokoladeindustrie Der neue GAV gilt vom bis zum Wichtigste Verbesserungen: Mitwirkung der Betriebskommission bei der jährlichen Überprüfung der Mindestlöhne; Konkretisierung des Bundesrechts zur Gleichstellung von Mann und Frau; Kündigungsschutz für gewerkschaftliche Vertrauenspersonen. Einheitsvertrag BASF Der neue GAV gilt vom bis zum und dies für die Firmen in AG, BS, VS. Der Geltungsbereich wurde neu auf das Werk in Evionnaz ausgedehnt.

6 8 CCT Givaudan Der neue Firmen-GAV gilt vom bis zum Er hält u.a. bezahlte Absenzen für GAV- Verhandlungen fest. GAV Uhrenindustrie (Convention patronale) Der neue GAV gilt vom bis , und dies für die angeschlossenen Unternehmen in der Romandie sowie in den Kantonen BE, SO, BL, BS und TI mit insgesamt rund betroffenen ArbeitnehmerInnen. Neu wird die etappenweise Pensionierung eingeführt. Neu erhöht werden die Ausbildungszulagen und jene für die Krankenkasse Verlängert wurden zudem mit nur geringen Änderungen - die GAV Autogewerbe Ostschweiz der Kantone St. Gallen, beide Appenzell und Thurgau, der GAV IBAarau-Gruppe (Energie-Produktion/- Handel) sowie der Brauerei-GAV. Tertiär Der VPOD hat an die 20 lokale oder regionale GAV in den Bereichen Soziales, Pflege und Gesundheit, öffentlicher Nahverkehr, Luftverkehr, Energie und Bildung erneuert. Der SEV hat ebenfalls einige GAV erneuert. Darunter fällt der neue Firmenarbeitsvertrag (FAV) mit der Rhätischen Bahn (RhB). Der neue FAV tritt am in Kraft und dauert bis zum Kernpunkt ist ein neues Lohnsystem, das die Minimallöhne erhöht, die Maximallöhne dagegen reduziert. Gleichzeitig steigt der Vaterschaftsurlaub von 1 auf 5 Tage. Dafür wird der Heiratsurlaub reduziert. Der neue GAV mit den Appenzeller Bahnen bringt eine zusätzliche Ferienwoche. Im erneuerten GAV Busbetriebe Blenio können als Haupterrungenschaften die Einführung der vorgezogenen Pensionierung und eine zusätzliche Ferienwoche gelten. Verbessert wurden die Bestimmungen zum Lohnsystem. Der Arbeitgeber verpflichtet sich zudem dazu, die Lohngleichheit zu fördern. In einigen in der Romandie erneuerten GAV (CCT RegionAlps, CCT Mouettes, CCT CGN) wurden die Lohnsysteme, die Ferien und der Vaterschaftsurlaub verbessert. Hinzuweisen ist schliesslich auf den neuen GAV für das Gartenbaugewerbe, den JardinSuisse allein mit dem Berufsverband Grüne Berufe Schweiz, also unter Ausschluss der Gewerkschaft Unia, abgeschlossen hat. Unia kritisiert den neuen GAV mit seinen tiefen Mindestlöhnen von 3300 Franken (für ungelernte Topfgärtner) und 3920 Franken (gelernte Landschaftsgärtner) als handzahm und als Armutsfalle.

7 9 1.3 Blockierte Verträge Der Rahmenvertrag im Genfer Detailhandel, arbeitnehmerseits durch Unia und SIT verantwortet, lief am 30. Juni 2011 aus und konnte nicht mehr in der gleichen umfassenden Form erneuert werden. Zwar kam wieder ein GAV mit einem Teil der Detailhändler zustande, doch scheint eine Allgemeinverbindlicherklärung zumindest für den Moment fraglich. Die Maler- und Gipsermeister blockierten Verhandlungen für eine frühzeitige Pensionierung in ihrer Branche. Diese Verweigerung gegenüber einem Anliegen, das im Bau und im baunahen Gewerbe über weite Strecken bereits zum Tragen kommt, hat den Unmut zahlreicher Maler und Gipser provoziert. Gescheitert sind Verhandlungen zu einer Vertragsänderung bei den Banken (Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten VAB). Die Angestelltenverbände, SBPV und KV Schweiz, forderten eine Woche mehr Ferien. Dies zum Ausgleich der hohen Wochenarbeitszeit (42 Stunden) und der klar über der vorgegebenen Limite liegenden tatsächlichen Jahresarbeitszeit (wegen häufiger Vertrauensarbeitszeit). Die Banken jedoch weigerten sich auf diese Forderung einzugehen. Damit kam es zu keinem neuen Abschluss. Der bestehende Vertrag gilt, weil von keiner Partei gekündigt, weiter. 1.4 GAV aus thematischer Sicht Lohnfragen Im GAV Schweiz. Schokoladeindustrie kann die Betriebskommission neu jährlich die Mindestlöhne überprüfen. Im GAV Johnson Controls: Festlegung des Mindestlohns von /Monat (x 13) Einheitsvertrag BASF: Einstiegslöhne werden jährlich mit Personalvertretung verhandelt Gleichstellung/Familienverträglichkeit In folgenden erneuerten GAV wurde der bezahlte Vaterschaftsurlaub verbessert: GAV Schockolade IBAarau: von 1 auf 5 Tage BASF: von 5 auf 10 Schreiner: von 2 auf 3 Johnsons Controls: von 6 auf 10 Uhren: von 3 auf 5 CGN (öv): von 5 auf 10 FAV RhB (öv): von 1 auf 5

8 10 GAV Schokolade führt zudem Adoptionsurlaub ein sowie eine Konkretisierung des Bundesrechts zur Gleichstellung, der GAV-Holzbau erhöht die Freitage bei Geburt eigener Kinder (von 1 auf 3) und Tod von Elternteil (von 2 auf 3 Tage). Letzteres tut auch der neue GAV Givaudin (von 3 auf 5 Tage). Eine Erhöhung der Familienzulagen bringt der GAV Johnson Controls und der GAV Uhren. Der letzte erhöht auch die Krankenkassenbeiträge des Arbeitgebers. Bessere Kinderzulagen sowie Grundsatzerklärungen zu Gleichstellung und Familienverträglichkeit bringt der GAV Bustransport Blenio. Ferien Schreiner: + 1 Tag per (28 Tage für Jugendliche und ab 50; 23 für alle anderen) Holzbau: neu 6 Wochen für alle Lehrlinge BASF: + 3 Tage für Jugendliche (neu 28 Tage) und + 1 Tag ab 60 Jahre (neu 31 Tage) Appenzeller Bahnen: stufenweise Einführung einer zusätzlichen Ferienwoche ( 1 Tag pro Jahr) bis maximal 6 Wochen für alle 20- bis 60-Jährigen. Autotransport Blenio: + 1 Woche für alle CGN (ÖV):5 Wochen für alle Bildungsurlaub GAV Personalverleih: Erhöhte Leistungen Kurskosten: max. Fr /Kurstag, resp. Fr /Kalenderjahr CCT Givaudan: 30 Tage pro Jahr für alle Gewerkschaftsdelegierten (+ 5 Tage pro Jahr für jedes neue Mitglied der GD ohne Erfahrung, max. 3 neue Mitglieder pro Jahr; max. 45 Tage pro Jahr) Wochenarbeitszeit Keine Meldungen Unregelmässige Arbeitszeiten GAV Schreinergewerbe: klare Regelung der Schichtarbeit und der Schichtzuschläge CCT Givaudan: Reduktion der Anzahl Nächte bei Schichtarbeit für Beschäftigte 10 Jahre vor AHV-Alter Kündigungsschutz LMV: Verdoppelung der Kündigungsfristen für ältere Bauarbeiter sowie für gewerkschaftlich aktive Bauarbeiter ein Kündigungsverbot wegen gewerkschaftlicher Funktion GAV Schreinergewerbe: Kündigungsfrist nach 6 Jahren Anstellung neu 3 Monate (vorher: erst nach 9 Jahren Anstellung) GAV Holzbau Schweiz: Kündigungsschutz Vertrauensleute GAV BASF: besserer Kündigungsschutz für Mitglieder der Personalkommission GAV Schweizerische Schokoladeindustrie: Kündigungsschutz Vertrauensleute (bei Kündigung einer gewerkschaftlichen Vertrauensperson kann Betriebskommission angerufen werden, welche dann Arbeitgeber über Ergebnis informiert) GAV Johnson Controls: 12-monatiger Kündigungsschutz für alle Mitglieder der Betriebskommission

9 11 Vorzeitige Pensionierung GAV Uhrenindustrie: Einführung der etappenweise Pensionierung (Möglichkeit, die Arbeitszeit 2 Jahre vor dem AHV-Rentenalter um bis zu 20% und ein Jahr vor dem AHV-Rentenalter um bis zu 40% zu reduzieren (AG übernimmt Hälfte des Lohnausfalls). Bustransport Blenio: ab 62 möglich für alle mit 20 Jahren Brachenerfahrung und 10 Jahren beim Arbeitgeber Bustransport Blenio. Überbrückungsrente von 90 % der maximalen AHV- Rente. Anderes GAV Schweizerische Marmor- und Granitgewerbe: Anpassung Konventionalstrafen und baldige Einführung der Kaution GAV Plattenleger für die Gebiete Aarau, Bern, Glarus, Solothurn, Zentralschweiz und Zürich: Einführung Kaution CCT Givaudan: Entschädigte Vorbereitungstage für GAV-Verhandlungen und Erneuerungen (5 Tage für max. 5 Personen) GAV Uhrenindustrie (Convention Patronale): 1 bezahlter Tag für Gewerkschaftsdelegierte für Teilnahme an den Industrie- und Berufskonferenzen der Gewerkschaft und bessere Zutrittsrechte für GewerkschaftssekretärInnen 1.5 Kurzkommentar aus thematischer Sicht Die obige Auflistung zeigt in der Tendenz vielfältigen, auf den ersten Blick unspektakulären Erfolg. Auffallend, d.h. mit einer Tendenz zur Massierung, sind Fortschritte in den Bereichen Vaterschaftsurlaub und Ferien feststellbar. Beim Vaterschaftsurlaub sind bereits in den letzten zwei, drei Jahren entsprechend gehäufte Fortschritte feststellbar gewesen. Sie erklären sich zum einen durch eine neue Verträglichkeitssensibilität bei den Gewerkschaften, zum anderen wohl aber auch durch die Tatsache, dass die faktische Beschränkung des Anspruches für die Unternehmen zu bescheidenen Kostenfolgen führt. Das gilt nicht für die Ferien. Die Ferien sind denn auch in einer längeren Schau auf die GAV-Abschlüsse jener Bereich, in denen sich konstant Fortschritt bemerkbar macht, während die wöchentliche Arbeitszeitverkürzung im Vergleich dazu seit zwei Jahrzehnten quasi zum Stillstand geraten ist.

10 12 2 Lohnverhandlungen 2011/ Tabelle Lohnabschlüsse 2011/121 Firma/Branche total generell individuell Mindestlohn Bemerkungen Öffentliche Hand Bund (VGB) 1,2 % + Stufenanstiege Kantone (VPOD) AG 1,2 % 0,5 % 0,7 % Zusätzlich individuelle Einmalzulagen in Höhe 0,5 % der Lohnsumme AI 1,5 % 0,5 % 1 % AR 1,5 % 0,6 % 0,9 % BE 1,5 % 0,4 % 0,9 % + 0,2 % für Einstufungskorrekturen BS 1,1 % Die 1,1 % garantieren Stufenanstieg BL 0,9 % Die 0,9 % garantieren Stufenanstieg GL 1,5 % 1,5 % GR - Löhne wie 2011 LU Noch offen Regierung plant total 1,5 % NW 0,2 % 0,2 % 1 In Branchen mit Verhandlungen auf Firmenebene nur ausgewählte Beispiele.

11 13 Firma/Branche total generell individuell Mindestlohn Bemerkungen OW 0,5 % 0,5 % SG 1,7 % 0,4 % + 1 % Stufenanstieg und 0,3 % Einmalzulage SH 0,2 % Bestimmt für zu tief Eingereihte SO 0,5 % + Stufenanstieg nach GAV und Leistungsbonus SZ - Löhne wie 2011 TG 1,7 % 0,4 % 0,3 % + 1 % Stufenanstieg und 0,5 Mio. Einmalzulagen TI Stufenanstieg garantiert, aber Sparmassnahmen UR 1 % 1 % VS - VD Stufenanstieg garantiert ZG 1 % 1 % ZH 1,1 % 0,5 % 0,4 % + 0,2 % Einmalzulagen Städte Zürich 1,7 % 0,5 % 1,2 % Streichung von Lunch- und Rekachecks von 2011 wieder aufgehoben

12 14 Firma/Branche total generell individuell Mindestlohn Bemerkungen Bern Ca. 1,5 % 1 % Lohnklassenanstieg + Einmalzahlungen Luzern 1 % 0,5 % 0,5 % Winterthur Ca. 1,3 % 0,3 % + 1 % Stufenanstieg Biel 1 % Stufenanstieg garantiert Thun 1,1 % Für Stufenanstieg Aarg. Kt.spitäler 1,6 % 0,2 % 1 % 0,4 % strukturell Energie Bernische Kraftwerke 1 % 1 % Kraftwerke Oberhasli 1 % 1 % Energie Wasser Bern ewb 1,65 % 0,32 % + 0,12 % Stufenanstieg: 0,64 % Beteiligung: 0,55 % Kraftwerke Zerveila 1,8 % 1,1 % 0,7 % + höhere Schichtzulagen und Zeitgutschrift für Pikett Energie Vaud-Valais 1,2 % 0,2 % 1 % EKZ 2,2 % 1,9 % + 0,3 % Einmalzulagen AEW 1,5 % 1,5 % Luftfahrt Swissport ZH 0,3 % Für Übernahme höherer Parkplatzgebühren Swissport Basel 1,8 % 1 % 5 Wochen Ferien für alle

13 15 Firma/Branche total generell individuell Mindestlohn Bemerkungen ISS Aviation 0,3 % Für Zulagen SR Technics Sistierung Dienstaltersschritte SWISS (auch kapers) - Gewinnbeteiligung (3 % Jahreslohn) gesichert Gate Gourmet 1,2 % Für Einmalprämie und Erfolgsbonus Cargologic 1,3 % Für Einmalprämie, + 1 Tag Ferien und Erhöhung PK- Sparbeitrag Kommunikation (syndicom) Post 1,8 % 1 % 0,8 % + Einmalzahlung von Postauto Schweiz Ca. 1,5 % ,5 % + Einmalzahlung von Swisscom 1,2 % 0,8 % 0,4 % Abschluss gilt auch für 2013 Swisscom Directories 1 % Rest für Lohnschere schliessen für Löhne < ; für Löhne > Saphir Group 1,2 % 0,4 % Télégenève 1,6 % 1,6 % T-System 2 % 2 % Sunrise 2 %

14 16 Firma/Branche total generell individuell Mindestlohn Bemerkungen UPC cablecom 1,5 % 1 % 0,5 % Transport (SEV) SBB 1,25 % 0,5 % 0,75 % + dauernder PK-Sparbeitrag durch SBB von 2 % BLS 1,4 % 0,4 % Golden Pass/MOB 1,46 % + 1 Ferientag mehr Regionalverkehr BE-SO 1,8 % (RBS) Südostbahn (SOB) 1,4 % 0,3 % 1,1 % strukturell Appenzeller Bahnen 1,5 % 1 % 0,5 % Jungfraubahn 2,7 % 1 % 1 % strukturell; 0,7 % für Sparbeiträge PK Zuger Verkehrsbetriebe 1,3 % TPF Fribourg 1,1 % + Einmalprämie von Baselland Transport (BLT) 1,2 % STI (Thuner Verkehrsbetriebe) 2 % Matterhorn-Gotthard-Bahn 1 % 0,4 % + 0,2 % für Ausdehnung Vaterschaftsurlaub BERNMOBIL (vpod) 1,5 % 0,6 % Tag mehr Ferien pauschal Autobus Liestal (vpod) 1,85 % 0,75 % 1,1 % strukturell

15 17 Firma/Branche total generell individuell Mindestlohn Bemerkungen Banken (SBPV) UBS 0,7 % Inkl. strukturell CS 0,5 % Inkl. strukturell Raiffeisen CH 1,4 % 1,4 % Bonus je nach Jahresabschluss Kt.bank Bern 1,25 % für Löhne < Maschinenindustrie (Unia) Ammann, Langenthal Amcor Flexibles, Burgdorf Amcor Flexibles, Kreuzlingen 1,12 % 0,6 % 1,12 % Bombardier, Villeneuve 0,6 % Burckhardt, Basel 1,14 % AG übernimmt Prämien Krankentaggeldversicherung Burckhardt, Winterthur 0,8 bis 1,1 % 0,8 % 0,3 % für unter 35-Jährige Franke, Aarburg 1 % 1 % KWC, Unterkulm Maag, Winterthur 2 % 1,5 % 0,5 % Rieter, Winterthur 0,3 % + Prämie von 750.-

16 18 Firma/Branche total generell individuell Mindestlohn Bemerkungen Rockwell, Aarau 1,9 % 1,4 % 0,5 % Sapal, Ecublens auf Prämie von für alle Schaublin, Delémont 1,5 % 1,5 % Schenker Storen, Schönenwerd Pauschalbonus Schindler, Lugano 0,8 % 0,8 % Schulthess, Bubikon 1 % 1 % Siemens, Wallisellen 0,5 % Bonus mehr Prämienübernahme bei Lohnausfallversicherung Siemens, Zug Ca. 1,4 % Bonus Feiertag mehr Sulzer, Winterthur 1 % 1 % Swiss Steel, Emmenbrücke 0,6 % + Bonus von Tornos, Moutier 1 % 1 % Hälfte der Erhöhung in Form von mehr Urlaub Chemie (Unia) Hoffmann-La Roche 1,5 % 70.- Johnson Controls 1,1 % 1,1 % Novartis 1,5 % 0,7 % 0,8 % SI-Group 1,5 % 0,5 % 1 % + Bonus

17 19 Firma/Branche total generell individuell Mindestlohn Bemerkungen Cilag 2,3 % 2,3 % Nahrungsmittel (Unia) Camille Bloch 1 % 0,7 % 0,3 % Feldschlösschen 1,2 % 1,1 % 0,1 % Mindestlohnerhöhung auf Lindt&Sprüngli 1,75 % 1, 75 % Gilt bis ,25 % für übrige Löhne Hero Weihnachtsprämie für alle UCIFA Tabak Villiger - Erhöhung um 75.- auf neu Gewerbe/Bau (Unia) Bauhauptgewerbe 1 % 0,5 % 0,5 % + 1 % Gut 2 Monate vertragslos Baunebengewerbe Romandie - bis zu pro Monat je nach Kat. und Kanton Holzbau - Neuer GAV ab 2012: + 2 % für 70 % der Mitarbeiter Metallbau 2 % % Isoliergewerbe je nach Kat bis nur für Löhne bis

18 20 Firma/Branche total generell individuell Mindestlohn Bemerkungen Schreiner - Neuer GAV ab 2012 mit bis zu % auf Mindestlohn je nach Kat. Elektroinstallationen 2,3 % 70.- (= 1,3 %) 1 % Gebäudetechnik 1,7 % % bis je nach Kat. Dach und Wand 1,2 % 1,2 % Decken und Innenausbau 1 % 1 % 1 % bereits vorbezogen Marmor und Granit 1 % 50.- Andere Industrien (Unia) Holcim 2,5 % 2 % 0,5 % + 2 % Vigier Ciment, Péry Einheitsprämie von Ziegelindustrie Carosserie 1 % 1 % Autogewerbe Ostschweiz - Bis zu 750.-/Monat Autogewerbe beider Basel GAV Uhren 0,2 % 0,2 % + 2,0 bis 3,6 % je nach Region Neuer GAV ab 2012: Krankenkasse- und Kinderzulage: je Forbo Siegling, Wallbach 0,5 % 0,5 % + 1 Feiertag mehr (nur für 2012) Vetropack, St-Prex 1,07 % 1,07 %

19 21 Firma/Branche total generell individuell Mindestlohn Bemerkungen Textil Schweiz 1,5 % 1,5 % Dienstleistungen (Unia) Gastgewerbe - Erhöhung bis zu 3,7 % voller 13. Monatslohn für alle Coop 0,3 % 0,3 % von Unia zurückgewiesen Migros 0,5 % 0,3 bis 0,8 % ohne Unia verhandelt Private Sicherheit - Kein Abschluss Reinigung Deutschschweiz Payot (Buchhandel Romandie, syndicom und Unia) /h (= + 2 bis 2,5 %) voller 13. Monatslohn für alle - + 0,5 % für Lehrlingslohn

20 Kurzkommentar Lohnverhandlungen 2011/2012 Ein guter Teil der Abschlüsse liegt zwischen 1.5 und 2.5 Prozent bei einer Teuerung von rund 0.3 Prozent (2011). Hier sind die Forderungen der SGB-Verbände erfüllt. Sie haben Reallohnerhöhungen von 1.3 bis 2.3 Prozent gefordert (2 bis 3 Prozent minus damals angenommene Teuerung von 0.7 Prozent). In den meisten Branchen der Binnenwirtschaft lief es 2011 gut, und die Einnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden sind gestiegen. Selbst in der Exportwirtschaft haben zahlreiche Firmen gute Geschäfte gemacht. Angesichts dieser Ausgangslage sind einige Resultate ungenügend namentlich im Dienstleistungssektor. Bei Coop und Migros steigen die Löhne nach Abzug der Teuerung kaum. Im Sicherheitsgewerbe gab es gar keinen Abschluss. Auch bei einigen Banken haben die Arbeitgeber den Angestellten echte Lohnerhöhungen verweigert (z.b. Crédit Suisse), obwohl das Geld vorhanden wäre, wie die nach wie vor völlig unverhältnismässigen Saläre im Topmanagement und im Investmentbanking beweisen. Ein Problem war auch der Bau. Die Arbeiter leisten so viele Überstunden wie noch nie in den letzten 10 Jahren; trotzdem kam der Abschluss nur mühsam zustande. Einige Kantone und Gemeinden setzen zudem weiterhin auf eine verfehlte Sparpolitik und nehmen damit in Kauf, dass ihre Beschäftigten nicht verdienen, was sie verdienen sollten.

21 23 3 Verwendete Abkürzungen Gewerkschaften: Unia: SEV: vpod: syndicom: SBPV: VGB: die Gewerkschaft Schweiz. Eisenbahn- und Verkehrspersonalverband Verband des Personals öffentlicher Dienste Gewerkschaft Medien und Kommunikation Schweizerischer Bankpersonalverband Verhandlungsgemeinschaft Bundespersonal Anderes: AG: AN: AVE: AZV: GAV: LMV: MA: MEM: Mi.lohn: ind: gen: strukt: TA: Arbeitgeber/innen Arbeitnehmer/innen Allgemeinverbindlicherklärung [eines GAV, des LMV] Arbeitszeitverkürzung Gesamtarbeitsvertrag Landesmantelvertrag (= GAV für das Bauhauptgewerbe) Mitarbeiter/innen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie Mindestlohn individuell generell strukturell Teuerungsausgleich

22 Die Reihe SGB-Dossier. Bisher erschienen Titres déjà publiés dans la série Dossier de l USS 58 Weiter mit Bildung Berufsbildung fördern. Recht auf Standortbestimmung und lebenslange Bildung für alle, September Une formation, ça se continue Encourager la formation professionnelle. Droit au bilan professionnel et à l apprentissage tout au long de la vie, septembre Zur Mitgliederentwicklung der Gewerkschaften im Jahr 2007, August 2008; Évolution des effectifs syndicaux en 2007, août Wirtschaftspolitik in der Schweiz: 60 Beiträge zu Lohn, Beschäftigung und Sozialstaat, Juli Die Liberalisierungspolitik in der Schweiz gedrosseltes Tempo, Eine Zwischenbilanz aus Gewerkschaftssicht. Oktober Welche Konjunkturprogramme wirken? Ein Kriterienraster und eine Evaluation der Investitionsprogramme von 1993 und 1997 / Quels programmes conjoncturels son efficaces? Grille de critères et évaluation des programmes d investissement de 1993 et Gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen für ältere Arbeitnehmer/innen. November 2008 / Conditions de travail favorisant la santé des travailleurs âgés. Novembre Vertrags- und Lohnverhandlungen 2008/2009 Eine Übersicht aus dem Bereich der SGB-Gewerkschaften, April 2009 Négociations conventionnelles et salariales 2008/2009, avril Mit Konjunkturstabilisierung längerfristige Wachstumschancen sichern Eine Auswertung der neueren empirischer Forschungsliteratur und ein Plädoyer für ein Umdenken in der Schweizer Wirtschaftspolitik, Juni Wie die Diskriminierung der MigrantInnen in der Arbeitswelt beseitigen? Das Programm des SGB, Juli 2009, avec résumé en français. 67 Zur Mitgliederentwicklung der Gewerkschaften im Jahr 2008, September 2009; Évolution des effectifs syndicaux en 2008, septembre Vertrags- und Lohnverhandlungen 2009 / 2010; Eine Übersicht aus dem Bereich der SGB-Gewerkschaften. Mai Négociations conventionnelles et salariales 2009/2010 ; un aperçu des secteurs couverts par les syndicats de l USS. Mai Mitgliederentwicklung 2009, September 2010, Évolution des effectifs des syndicats en 2009, septembre SGB-Frauenkongress vom 20. und 21. November Vereinbarkeit jetzt! Erwerbsarbeit Familienarbeit: Schluss mit dem Zeitdilemma! August e Congrès des femmes de l USS des 20 et 21 novembre Emploi et famille : un casse-tête au quotidien! Août Auswirkungen einer Frankenaufwertung auf die Schweizer Wirtschaft. Ergebnisse von ökonometrischen Modellsimulationen. September Effets d une appréciation du franc sur l économie suisse. Résultats de simulations réalisées à l aide de modèles économétriques. Janvier Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft Auswirkungen auf die Schweizer Konjunktur. November SGB-Kongress vom November 2010: Kongresspapiere und Resolutionen. Dezember e Congrès de l USS du 5 au 6 novembre 2010 : textes d orientation et résolutions. Décembre Jahresmedienkonferenz des SGB vom 5. Januar 2011: Gute Löhne und Renten für alle; Mehr Geld zum Leben; Lebensrisiken gemeinsam tragen. Januar Conférence de presse annuelle de l USS du 5 janvier 2011 : Des salaires décents et des rentes suffisantes ; Davantage de revenus pour vivre - Assumer solidairement les risques de la vie. Janvier Erlass von Mindestlöhnen aufgrund der flankierenden Massnahmen. Eine Praxisübersicht. Februar AHV bleibt stabil. SGB-Finanzierungsszenarien für die AHV. März L AVS toujours stable. Scénarios de l USS pour le financement de l AVS. Mai SGB-Verteilungsbericht. April 2011, avec résumé en français. 78 Vertrags- und Lohnverhandlungen 2010/2011; Eine Übersicht aus dem Bereich der SGB-Gewerkschaften. Mai Négociations conventionnelles et salariales 2010/2011 ; un aperçu des secteurs couverts par les syndicats de l USS. Mai Massnahmen und Instrumente zur Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung, Mai 2011, avec résumé en français. 80 Mindestlohn Situation und Handlungsbedarf. Bericht der SGB-Expertengruppe Mindestlohn (Kurzfassung), Juli 2011 / Salaires minimums : situation et mesures requises Rapport du groupe d expert(e)s de l USS sur les salaires minimums (version abrégée), septembre Zur Mitgliederentwicklung der Gewerkschaften im Jahr Oktober Évolution des effectifs des syndicats en Octobre Rund um die Uhr konsumieren = Rund um die Uhr arbeiten. Februar Consommer 24 heures sur 24, c est travailler 24 heures sur 24. Février Berufliche Vorsorge I. Rendite: Ursachen, Zusammenhänge und Perspektiven. März 2012, avec résumé en français. 84 Berufliche Vorsorge II. Lebenserwartung: Eine kritische Analyse der heute verwendeten Grundlagen. März 2012, avec résumé en français. 85 Berufliche Vorsorge III. Verwaltungskosten: Bedeutendes Sparpotenzial. März 2012, avec résumé en français. 86 SGB-Verteilungsbericht. Eine Analyse der Lohn-, Einkommens- und Vermögensverteilung in der Schweiz, avec résumé en français. April Vertrags- und Lohnverhandlungen 2011/2012; Eine Übersicht aus dem Bereich der SGB-Gewerkschaften. April Négociations conventionnelles et salariales 2011/2012 ; un aperçu des secteurs couverts par les syndicats de l USS. Avril Nachbestellte Einzelnummern kosten Fr. 4.- pro Ex.; Umfangreiche Nummern sind teurer, Fr (inkl. Porto). Chaque numéro commandé coûte 4 francs l exemplaire ; prix plus élevé pour grands numéros, Fr (frais de port inclus) Bestelltalon: Einsenden an SGB, z.h. Edith Pretto / Maria-Rosa d Alessandris, Postfach, 3000 Bern 23, Fax oder per info@sgb.ch Talon de commande: à envoyer à l USS, c/o Edith Pretto / Maria-Rosa d Alessandris, c.p., 3000 Berne 23 ; télécopieur ou par info@sgb.ch Ich bestelle folgendes Dossier: Nr. / N... Anzahl Ex. / Nombre d ex.... Je commande les Dossiers suivants : Nr. / N... 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