Mindestlohn in Luxemburg seit 1973 : angemessene Beteiligung statt Existenzminimum. Sylvain Hoffmann Privatangestelltenkammer Luxemburg
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1 Mindestlohn in Luxemburg seit 1973 : angemessene Beteiligung statt Existenzminimum Sylvain Hoffmann Privatangestelltenkammer Luxemburg
2 Plan des Vortrags 1. Historie 2. Gesetzgebung 3. Wirtschaftliche Daten 2. November 2007 CEP L 2
3 Privatangestelltenkammer Bremen, Saarland, Österreich 6 Berufskammern in Luxemburg 5 Eingebunden in den Gesetzgebungsprozeß Berufsausbildung und Weiterbildung Gewählte Plenarversammlung (38, in Gruppen aufgeteilt) Sekretariat : 26 Mitarbeiter 2. November 2007 CEP L 3
4 1. Historie Unternehmen, deren Existenz lediglich davon abhängt, ihren Beschäftigten weniger als einen zum Leben ausreichenden Lohn zu zahlen, sollen in diesem Land kein Recht mehr haben, weiter ihre Geschäfte zu betreiben. ( ) Mit einem zum Leben ausreichenden Lohn meine ich mehr als das bloße Existenzminimum ich meine Löhne, die ein anständiges Leben ermöglichen. Franklin D. Roosevelt 2. November 2007 CEP L 4
5 1. Historie 1944 : Einführung des Mindestlohnes als Existenzminimum 1973 : angemessene Partizipation an der wirtschaflichen Entwicklung Regelmässige Anpassung des Mindestlohnes auf zwei Wegen : Verbraucherpreise und durchscnittliche Reallohnentwicklung 1980 s : verschiedene Abstufungen 2. November 2007 CEP L 5
6 1. Historie 1981 : schwierige wirtschaftliche Lage : Mindestlohn für Arbeitnehmer mit Familie 1995 : abgeschafft ; garantiertes Mindesteinkommen 2. November 2007 CEP L 6
7 2. Gesetzgebung Legaler Mindestlohn Tarifverträge Allgemeinverbindliche Tarifverträge Allgemeine Indexierung aller Löhne seit 1975 Entsendegesetz öffentliche Ordnung 2. November 2007 CEP L 7
8 Indexierung Kaufkraft der Löhne sichern Automatische Anpassung der Löhne an die Verbraucherpreise 2,5 % Steigerung eines sechsmonatigen Durchschnitts des Verbraucherpreisindex Möglichkeit den Mechanismus zeitweise auszusetzen 2. November 2007 CEP L 8
9 Der legale Mindestlohn Alle zwei Jahre : Bericht der Regierung an das Parlament Empfehlung für eine Anpassung (oder nicht) 20% der niedrigsten Löhne und 5% der höchsten werden nicht berücksichtigt Jüngste Erhöhung : 1. Januar 2007 (+1,9%) Nächste Erhöhungen : 1. März 2008 und 1. Januar November 2007 CEP L 9
10 Anwendung männliche und weibliche Arbeitnehmer, mit normalen physischen und intelektuellen Fähigkeiten, die im Rahmen eines Arbeitvertrages bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind Festsetzung des Mindestlohnes wird nach folgenden zwei Erwägungen bestimmt: - das Alter des(r) Empfängers(in) - dessen Qualifikationen 2. November 2007 CEP L 10
11 Staffelung nach Alter und Qualifikation Alter Ab 18 Jahre Mindestlohn pro Monat (40 St.) 1570,28 Mindestlohn pro Stunde 9, Jahre 1256,22 7, Jahre 1177,71 6,8076 Qualifizierter Mindestlohn 1884,34 10, November 2007 CEP L 11
12 Wer ist qualifizierter Arbeitnehmer (Aufschlag von 20%)? der Arbeitnehmer, dessen berufliche Tätigkeit eine Ausbildung verlangt, abgeschlossen mit einem offiziellen Diplom, der vom luxemburgischen Staat anerkannt ist (wenigstens CATP). derjenige der das Zeugnis CCM hat und wenigstens 2 Jahre Praxis nachweisen kann in dem Beruf in dem das Zeugnis ausgestellt worden ist. derjenige der das Zeugnis CITP hat und wenigstens 5 Jahre Praxis nachweisen kann in dem Beruf in dem das Zeugnis ausgestellt worden ist. 2. November 2007 CEP L 12
13 Wer ist qualifizierter Arbeitnehmer (Aufschlag von 20%)? der Arbeiter, ohne Zeugnis der aber wenigstens 10 Dienstjahre nachweisen kann in den Berufen in denen eine Qualifizierung besteht. der Arbeitnehmer der wenigstens 6 Jahre in einem Beruf gearbeitet hat, wo ein gewisses Können verlangt wird, wo aber die Ausbildung nicht mit einem Zeugnis honoriert wird. 2. November 2007 CEP L 13
14 Der legale Mindestlohn Möglichkeit einen vorübergehenden Abschlag zu beantragen Wirtschaftlich schwache Unternehmen Detailliertes Gutachten über die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Unternehmens Gutachten der Personalvertretung beiliegend Gemeinsame Entscheidung des Arbeits- und des Wirtschaftsministers 2. November 2007 CEP L 14
15 Der legale Mindestlohn Arbeitgeber die niedrigere Löhne zahlen Geldstrafe zwischen 251 und Euro Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren: das Doppelte Gewerbeinspektion 2. November 2007 CEP L 15
16 3. Wirtschaftliche Daten Hohes Wirtschaftswachstum (6%) Hohes Beschäftigungswachstum (4%) Niedrige Arbeitslosenquote (4,7%) Hohe Arbeitsproduktivität Wenig Studien 2. November 2007 CEP L 16
17 Arbeitsproduktivität 2. November 2007 CEP L 17
18 Lohnstückkosten, 2006 Niveau du CSU ,5% 66,5% 59,3% 54,2% 54,6% 55,0% 55,9% 56,6% 57,0% 57,1% 57,6% 2006: -3,8% 50,0% 48,3% 2. November 2007 CEP L 18 lu ie es fi it de dk fr se nl be uk pt gr at
19 Entwicklung von Mindestlohn, Beschäftigung und Arbeitslosenquote 2. November 2007 CEP L 19
20 3. Wirtschaftliche Daten Ist der Mindestlohn eine wirtschaftliche Frage oder eine gesellschaftspolitische Frage? Gerechtes Einkommen das eine Gesellschaft vorsieht um Arbeitnehmer zu entlohnen Bezahlen nach Produktivität? 2. November 2007 CEP L 20
21 3. Wirtschaftliche Daten Höchster Mindestlohn in Europa von 20 Kaufkraftparitäten Niedrigere Mindestlöhne für Minderjähirge 50% des Durchschnittslohn Vergleich mit dem Armutsrisiko Niedrige Lohnnebenkosten 2. November 2007 CEP L 21
22 Wer sind die Mindestlohnempfänger 2006? Arbeitnehmer in Luxemburg (mit Staatsbeamten) : Grenzgänger, Luxemburger, Ausländer Mindestlohnempfänger 10,9 % 11,8% im Privatsektor (Vollzeit : 10,9%) Nicht qualifizierte Arbeitnehmer : 5% Qualifizierte Arbeitnehmer : 6,9% 2. November 2007 CEP L 22
23 Wer sind die Mindestlohnempfänger 2006? 22% arbeiten Teilzeit (gegenüber 17% insgesamt) Verhälnismäβig mehr jüngere Arbeitnehmer Verhälnismäβig mehr Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen Verhälnismäβig mehr in kleineren Unternehmen 2. November 2007 CEP L 23
24 Wer sind die Mindestlohnempfänger 2006? 22% arbeiten im Handel und Autowerkstätten 17% arbeiten im Sektor Immobilien und unternehmensbezogene Dientsleistungen 17% arbeiten im Sektor sonstige Dienstleistungen 2. November 2007 CEP L 24
25 Wer sind die Mindestlohnempfänger 2006? Im Hotel- und Gaststättengewerbe erhalten 36,4% den Mindestlohn Landwirtschaft, Weinbau und Forstwirtschaft : 36% Soziale und personenbezogene Dienstleistungen : 19,3% Handel und Autowerkstätten : 18,8% Finanzsektor : 1% 2. November 2007 CEP L 25
26 Wer sind die Mindestlohnempfänger 2006? Frauen sind überrepräsentiert Männer Frauen Gesamtwirtschaft 62 % 38 % Mindestlohnempfänger 45,5 % 54,5 % 2. November 2007 CEP L 26
27 Mindestlöhne in Europa in Euro (2007) Luxemburg Belgien % Frankreich % Irland % Niederlande % Großbritannien % Bulgarien % USA % 2. November 2007 CEP L 27
28 Mindestlöhne in Europa in KKP (2005) Luxemburg Belgien Frankreich Irland Niederlande Großbritannien Bulgarien USA % 25% 44% 15% 19% 670% 77% 2. November 2007 CEP L 28
29 Mindestlohn und Armutsrisiko 10% Working poor 40% Grenzgänger Mindestlohn Armutsrisiko (alleine) Armutsrisiko (2+2) 1570 Euro 1484 Euro 3116 Euro 2. November 2007 CEP L 29
30 Mindestlohn in % des Durchschnittslohnes (Industrie und Dienstleistungen, 2005) Irland Lux. Malta Bulg. Sloven. NL 52 50,73 50,59 49,64 45,55 45,5 Portugal Spanien GB Estland USA 40,52 40,44 36,95 33,15 31,97 2. November 2007 CEP L 30
31 Parallele Entwicklung des Mindestlohnes und des Durchschnittslohnes 2. November 2007 CEP L 31
32 Umverteilungsinstrument : da jedoch der Durchschnittslohn langsamer wächst als die hohen Löhne, wird auch in Luxemburg das Verhältnis zwischen hohen und niedrigen Einkommen größer 2. November 2007 CEP L 32
33 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! 2. November 2007 CEP L 33
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